Der Fragebedarf, Frau Kollegin, ist laut Geschäftsordnung erschöpft, zwei Nachfragen des Fragestellers und zwei Nachfragen außerhalb des Fragestellers. Sie hätten sich etwas eher melden müssen. Sorry, ich kann das nicht mehr zulassen.
Wir kommen zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1197. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke.
Zur Unterbringung von Flüchtlingen könnten auch Genossenschaftswohnungen angemietet werden. Die Kostenerstattung für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt durch das Land.
1. Was müssen die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Genossenschaftswohnungen, insbesondere mit Blick auf das Erbringen der Genossenschaftsanteile, beachten?
2. Wie erfolgt die Kostenerstattung durch das Land im Zusammenhang mit der Anmietung von Genossenschaftswohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen?
3. Welche Beispiele sind der Landesregierung gegebenenfalls bekannt, bei denen in Thüringen die Unterbringung von Flüchtlingen in Genossenschaftswohnungen erfolgte?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Grundsätzlich können kommunale Gebietskörperschaften Genossenschaftsanteile erwerben, soweit dies entsprechend der jeweiligen Satzung der Wohnungsgenossenschaft juristischen Personen möglich ist. Hierbei gibt es zwei denkbare Modelle, das Nichtmitglieder-Modell und das Mitglieder-Modell. Beim Mitglieder-Modell, bei dem die kommunale Gebietskörperschaft Mitglied der Genossenschaft wird, müssen Eintrittsanteile erworben werden, in der Regel sind das zwei Geschäftsanteile. Danach mietet die Kommune als Mitglied die Genossenschaftswohnung an und bringt für die Wohnungen die entsprechenden Anteile auf. Die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben. Wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird, besteht ein Anspruch auf Auszahlung. Beim NichtmitgliederModell, das teilweise auch von Genossenschaften praktiziert wird, ist die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder zugelassen. Hier mietet die Kommune die Wohnung als Nichtmitglied an
und zahlt nur die Anteile für die Wohnung. Diese Regelung ist aus steuerlichen Gründen auf 10 Prozent des Bestands begrenzt. Solange die Kommunen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben handeln und sich nicht unternehmerisch betätigen, ist eine Anmietung geeigneter Unterkünfte in Verbindung mit dem Erwerb der Mitgliedschaft an der Genossenschaft möglich, wenn am Markt keine anderen Mietmöglichkeiten bestehen.
Zu Frage 2: Durch die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz werden sämtliche im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung stehenden Kosten erstattet.
Zu Frage 3: Sowohl das Mitglieder-Modell als auch das Nichtmitglieder-Modell werden nach Auskunft des Verbands der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. aktuell in Thüringer Kommunen umgesetzt.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen, dann kommen wir zur nächsten Frage in der Drucksache 6/1198. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion.
Angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme ist fraglich, ob auch Kämpfer terroristischer Organisationen, wie beispielsweise des Islamischen Staats oder der Al-Nusra-Front nach Thüringen gelangen.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz hält laut eines Artikels der „Rheinischen Post“ (RP-ONLINE) vom 18. September 2015 das Einschleusen religiöser Extremisten derzeit nicht für wahrscheinlich. Andererseits würden Salafisten sunnitische Asylbewerber in Deutschland gezielt ansprechen, um sie „für ihre Sache“ zu rekrutieren.
1. Wie viele Muslime in Thüringen sind islamistischen, salafistischen oder anderen extremistischen Strömungen des Islam zuzurechnen?
2. Wie stellt sich die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren dar, vor allem auch vor dem Hintergrund der in letzter Zeit stark gestiegenen Zahl ankommender Flüchtlinge in Thüringen?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten von radikalen islamistischen oder salafistischen Organisationen sowie von Einzelper
4. Wie bewertet die Landesregierung die in Frage 3 gewonnenen Erkenntnisse und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden 125 Personen in Thüringen dem Islamismus zugerechnet. Für dieses Jahr ist eine nur geringfügige Steigerung zu verzeichnen. Etwa die Hälfte davon wird dem extremistischen Salafismus zugeordnet.
Zu Frage 2: In den Jahren 2013 und 2012 belief sich die Zahl auf circa 100 Personen. Demnach ist eine leicht zunehmende Tendenz zu verzeichnen.
Zu Frage 3: Den Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig keine konkreten Hinweise auf Anwerbungsversuche von islamistischen Organisationen oder Einzelpersonen unter Asylsuchenden in Thüringen vor. Allerdings engagieren sich Einzelpersonen, die aus der extremistischen salafistischen Szene bekannt geworden sind, in der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe, beispielsweise mit Übersetzungsdiensten, praktischen Unterstützungen oder auch Hilfe bei Behördengängen.
Zu Frage 4: Entsprechend der jetzigen Erkenntnislage handelt es sich bei den Hilfsangeboten vor dem Hintergrund landsmannschaftlicher und kultureller Verbundenheit eher um ein humanitäres Engagement. Auch dürfte angesichts der negativen Erfahrungen vieler Flüchtlinge mit islamistischen Bestrebungen im Herkunftsland ein Großteil von ihnen derartiger Propaganda ablehnend gegenüberstehen. Dennoch werden die Sicherheitsbehörden gemeinsam mit den Ordnungs- und Ausländerbehörden die Aktivitäten von Islamisten und extremistischen Salafisten an Flüchtlingseinrichtungen konsequent aufklären, diese unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten unterbinden und die Mitarbeiter in Flüchtlingseinrichtungen mithilfe von Informationsmaterial zum Thema „Islamismus und extremistischer Salafismus“ weiter sensibilisieren. Im Übrigen gehen Polizei und Verfassungsschutz in enger Zusammenarbeit den Hinweisen, dass sich unter den Flüchtlingen möglicherweise islamistisch motivierte Einzelkämpfer befinden könnten, in jedem Einzelfall konsequent nach und stimmen sich
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen gibt es nicht. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke, Drucksache 6/1199.
Gemäß einer Meldung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13. Oktober 2015 gibt es eine Einigung in der Nutzung der alten Zahnklinik in der Nordhäuser Straße in Erfurt. So soll hier ab Juni 2016 ein Studierendenwohnheim mit circa 270 Wohneinheiten entstehen. Dabei sollen circa 8 Millionen Euro investiert werden.
1. Welche konkreten Planungen gibt es seitens des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für den Umbau der alten Zahnklinik zu einem Wohnheim für Studierende?
2. Gibt es noch mögliche Hürden, die eine Verzögerung oder Verhinderung der Bebauung bedeuten könnten und wenn ja, wie sollen diese gelöst werden?
4. Welche Auswirkungen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung für die Stadt Erfurt, insbesondere in Bezug auf den Erbbaurechtsvertrag?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die alte Zahnklinik in unmittelbarer Campusnähe der Universität Erfurt soll zukünftig als Studierendenwohnanlage genutzt werden. Die Sanierung soll durch das Studentenwerk Thüringen erfolgen. Dazu wurde eine Zustandsanalyse des Gebäudes erstellt, auf deren Grundlage der Umbaubedarf pro
gnostiziert wurde. Die Realisierung des Vorhabens wird bei optimalem Verlauf nach Angabe des Studentenwerks Thüringen einen Zeitraum von circa 27 Monaten zuzüglich Planungsvorlauf beanspruchen.