Okay, der Kompromiss ist: Ausfluss der Studie, was weder den Kollegen Hartung noch mich überrascht hat, war, dass unser Studentenwerk perspektivisch mit der dreiprozentigen Degression nicht überleben kann. Deswegen haben wir gesagt, lasst uns bitte die 5 Millionen machen, das war schon schwierig mit dem Kollegen Deufel. Dann sind wir hergegangen und haben gesagt, lasst es doch nach drei Jahren überprüfen, mit der Tendenz Steigerung. Und das vermisse ich. Schönen Dank.
So, da ich im Moment keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vorliegen habe – doch, Herr Abgeordneter Schaft. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Voigt, ich will zuerst noch mal den Punkt 1 einfach vorlesen. Vielleicht wird dann klar, wo wir hinwollen und dass wir hier nichts miteinander vermengen – weder die gesetzliche Frage, noch die Frage, wie wir über eine langfristige Entwicklung debattieren. Wir haben hier geschrieben, dass wir Dialogveranstaltungen initiieren wollen, die insbesondere der Vorbereitung einer umfassenden Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes, des Thüringer Hochschulgebührenund -entgeltgesetzes und des Thüringer Studentenwerksgesetzes dienen sowie dass die entsprechenden Anpassungen beim ThürPersVG noch geprüft werden.
Es geht um eine reine Vorbereitung von Maßnahmen für gesetzliche Veränderungen, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, wo wir Grundlagen schaffen wollen, eben beispielsweise für eine Demokratisierung im Hochschulgesetz. Wir vermengen mit diesen Dialogforen nicht die Frage der Hochschulstrukturentwicklungsplanung 2020.
Vielleicht noch zu eins, zwei anderen Punkten. Zum Thema Studierendenwerk: Sie können sich sicher sein, dass wir seitens der Fraktion gerade alles Mögliche versuchen, gemeinsam mit dem Ministerium eine Lösung dafür zu finden, das Defizit des Studierendenwerks, was der Kostendeckelung von 5 Millionen Euro geschuldet ist, tatsächlich zu beheben. Sie werden sehen, was am Ende mit der abschließenden Beratung des Haushalts vorliegt.
Noch ein anderer Punkt zu den Hochschulräten – ich mache es mal ganz plastisch –: Aktive Beteiligung von Studierenden in Hochschulräten. Ich war Senatsmitglied im Senat der Universität Erfurt und habe dann regelmäßig durch das studentische
Hochschulratsmitglied im Dialog erfahren, was das bedeutet. Das bedeutet, dass der Hochschulrat, nämlich die stimmberechtigten Mitglieder, sich mal kurzfristig darauf verständigt, eine Hochschulratssitzung am Frankfurter Flughafen zu machen, weil das den Damen und Herren gerade am besten so in ihren Terminplaner passt, und das studentische Mitglied bekommt zwei Tage vorher gesagt, wir machen da eine Hochschulratssitzung, das hat aber da ein Blockseminar. Der Termin wurde mit diesem nicht abgestimmt. Das ist nur ein Beispiel, was zeigt, was studentische Mitbestimmung und aktive Beteiligung in Hochschulräten an Thüringer Hochschulen tatsächlich heißt. Sie werden nicht auf Augenhöhe wahrgenommen. Insofern ist es hier das wichtige Anliegen zu sagen, wir müssen darüber sprechen, wie diese Gremien, die einen in unseren Augen massiven Eingriff in den Hochschulbereich haben, zulasten der Senate, wo auch Studierende und Mitarbeiter beteiligt sind, wie wir damit zukünftig umgehen. Unser Kompromissvorschlag, den wir diskutieren wollen, der dann aber auch von allen Seiten kritisiert werden darf, ist, zu sagen: Externe ja – beratend, damit die Hochschulen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, aber wir müssen die Senate, wo tatsächlich alle Staatsgruppen die Möglichkeit der Mitwirkung haben, auch entsprechend stärken. Das ist der Hintergrund des Ganzen. Das will ich noch mal deutlich machen, wenn hier dann so getan wird, als ob in den Hochschulräten alles super und heile Welt wäre und als ob dort Statusgruppen gleichberechtigt miteinander reden. Das ist mitnichten so. Das ist manchmal noch nicht in den Senaten so. Da braucht es den Dialog, wo sich alle auf Augenhöhe an einem Tisch zusammensetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt ausdrücklich Antrag und Anregung für den vorgesehenen Dialogprozess und es wird Sie deshalb auch nicht überraschen, dass wir die Auftaktveranstaltung bereits für Mitte Januar terminiert haben, um zügig in diesen Dialogprozess einzusteigen. Es sollte Sie auch nicht überraschen, dass wir das tun, denn ein Blick in den Koalitionsvertrag sagt, dass es gewünscht wird und auch sinnvoll ist, dass wir das Hochschulgesetz novellieren. Eine Fülle von Gründen sind in dem Antrag formuliert. Ich will nur auf die Punkte a) bis i) verweisen, von A wie Autonomie bis Z – Zugang zum Hochschulstudium. Es macht natürlich
Sinn, diese Dinge im Vorfeld mit den Betroffenen zu erörtern und sinnvolle Empfehlungen für die sich anschließende Novellierung abzuleiten. Es gibt aber auch zwei externe Ereignisse, die es sinnvoll machen, das Hochschulgesetz anzupassen. Das eine ist schon erwähnt worden, nämlich das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Da ist es nicht so, dass der Bund jetzt erstmalig im Bundestag den Regierungsentwurf berät, sondern wir haben bereits eine Abstimmungsrunde im Bundesrat gehabt. Die Mehrheit der Länder hat beispielsweise vorgesehen und vorgeschlagen, dass wir eine Mindestbefristung von zwei Jahren mit Ausnahmen in Einzelfällen einführen. Es hat uns ein wenig überrascht, dass die CDU-Bundesministerin, Frau Wanka, diesen Vorschlag abgelehnt hat, so jedenfalls die Vorlage, die jetzt dem Bundestag vorliegt. Wir sind gespannt und freuen uns auch schon auf die zweite Runde im Bundesrat, weil der bisherige Gesetzentwurf des Bundes noch viel Luft nach oben hat, jedenfalls dann, wenn man es mit guter Arbeit ernst meint. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, die zeitlichen Abläufe von Wissenschaftszeitvertragsgesetz und unserem Hochschulgesetz miteinander zu synchronisieren. Das gilt auch für einen zweiten externen Punkt, nämlich nicht weniger als das Bundesverfassungsgericht hat die niedersächsische Konstruktion der Governance bei der Medizinischen Hochschule Hannover als nicht rechtskonform eingestuft und das bringt im Umkehrschluss für uns den Arbeitsauftrag mit sich, dass wir nämlich genau unsere gesetzliche Konstruktion der Hochschulleitungsgremien überprüfen und da, wo es notwendig ist, auch anpassen. Nichts ist besser geeignet, als die Novellierung des Hochschulgesetzes dazu und im Vorfeld die Betroffenen anzuhören. Deshalb ist es für uns selbstredend sinnvoll wie auch selbstverständlich, alle relevanten Akteure frühzeitig in diesen Diskussionsprozess einzubeziehen und mit Ihnen zusammen zu überlegen, welches sinnvolle Anpassungen und Empfehlungen für die Novellierung des Hochschulgesetzes sein werden. Unser Zeitplan wird sein, dass wir Anfang 2016 mit diesem Dialog beginnen, um bis Ende 2016 den Referentenentwurf auf Basis der Anhörungsergebnisse festzustellen und dann im Kabinett einen Vorschlag vorzulegen, der anschließend in das parlamentarische Verfahren münden wird. Das wird etwa Anfang 2017 sein, was unsere Zielsetzung sein wird.
Herr Staatssekretär, eine kurze Unterbrechung. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Voigt. Lassen Sie die zu?
Der Kollege Höhn hat leider eine gewisse Weile in eine andere Richtung geschaut, deswegen ist der Punkt jetzt schon 2 Minuten durch. Ich würde trotzdem die Frage stellen wollen: Interpretieren Sie das Bundesverfassungsgerichtsurteil im Hinblick auf die Hochschulleitung weit, das heißt alle Hochschulleitungsgremien betreffend, oder interpretieren Sie es so, wie eigentlich das Urteil formuliert wurde, nämlich sehr eng, nur auf den Bereich der Hochschulkliniken? Das würde mich interessieren, weil das sehr bedeutend ist für die Frage, welchen Dialogprozess Sie anstreben.
Ich interpretiere das weit, im engeren Sinne selbstverständlich das Universitätsklinikum Jena, aber auch darüber hinaus alle anderen neun Hochschulen, die wir in Thüringen haben, wir werden uns also insgesamt die Governance-Strukturen und die Verantwortlichkeiten anschauen. Auch das gehört nicht in einen Einzelprozess für das UKJ hinein, sondern in einen Gesamtprozess mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes. Diesen Prozess wollen wir, das ist jedenfalls unsere Zielsetzung, zusammen mit dem Thüringer Landtag im Laufe des Wintersemesters 2017/2018 spätestens abgeschlossen haben. Was man in der Tat nicht miteinander vermengen darf und deshalb differenzieren muss, ist das Hochschulgesetz auf der einen Seite und alles das, was Hochschulstrategie ist, auf der anderen Seite.
Während wir beim Hochschulgesetz selbstverständlich den parlamentarischen Weg einschlagen müssen, gilt bei der Hochschulstrategie die Devise „Just do it“. Und, Herr Voigt, Sie haben es auch selbst angesprochen: Es müssen schlicht einige Punkte der Hochschulstrategie umgesetzt werden. Und nichts anderes tun wir heute. Wir haben Ihnen inzwischen die Rahmenvereinbarung 2016 bis 2019 mit den Hochschulen vorgelegt, sie war schon Gegenstand der HuFA-Beratungen, viermal 4 Prozent Mittelsteigerung bei den Thüringer Hochschulen, das sucht meiner Erkenntnis nach seinesgleichen im Bereich der deutschen Hochschullandschaft. Das muss man mal ganz deutlich sagen.
Wir haben in einer Anhörung den Gesetzentwurf zur dualen Hochschule; auch dieser Gesetzentwurf wird alsbald den Thüringer Landtag erreichen. Wir haben die Bibliotheksstrukturreform angeschoben,
wir haben eine Präsentation unter Einbeziehung der verantwortlichen Abgeordneten aus dem Wissenschaftsausschuss gehabt. Wir haben zu den kooperativen Promotionen in Kürze die Konstituierung des sogenannten Koordinierungsrats unserer Thüringer Hochschulen. Wir sind bei der Evaluierung des Studentenwerksgesetzes und werden mit dem Ergebnis dann auch schauen, welche Konsequenzen sich für die Haushaltsberatungen ergeben oder RIS3. Wir haben die Governance implementiert, die ersten Calls laufen, also wir tun es. Wo ist eigentlich das Problem?
Wir sollten uns jetzt auf das Hochschulgesetz konzentrieren, damit wir einen vernünftigen, modernen, verlässlichen Rahmen etablieren, und genau dazu wollen wir im Vorfeld einen Dialogprozess starten. Das ist doch wunderbar. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen nun zu den Abstimmungen. Eine Ausschussüberweisung ist mir nicht angezeigt worden, ich gehe davon aus, das bleibt dabei.
Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1091 – Neufassung. Wer dem seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU ist nach der Geschäftsordnung nicht mehr möglich. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Ich habe noch bekannt zu geben, dass 10 Minuten nach Beginn der Mittagspause eine Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Raum 202 stattfindet. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.
Die erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/ 1226.
Nach Angaben der Landesregierung in der Drucksache 6/1039 wird gegenwärtig federführend im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Novelle des Thüringer Wassergesetzes erarbeitet. In einer Medieninformation vom 6. Juli 2015 hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt einen neuen Entwurf der „Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Erfurter Wasserwerke“ für den Herbst 2015 bzw. das Winterhalbjahr angekündigt.
1. Hat die beabsichtigte Novellierung des Thüringer Wassergesetzes Auswirkungen auf das Verfahren dergestalt, dass der Verordnungsentwurf erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen veröffentlicht wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Berninger, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Verfahren einer Thüringer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Stadt Erfurt steht nicht in Abhängigkeit vom Werdegang der Novelle des Thüringer Wassergesetzes. Das Landesverwaltungsamt hat als zuständige Behörde den Entwurf der Verordnung in der Zeit vom 2. Juni 2014 bis zum 30. November 2014 öffentlich und für jedermann zugänglich bekannt gemacht, auch in elektronischer Form. Als zuständige Behörde wertet das Landesverwaltungsamt zurzeit die circa 1.900 eingegangenen Stellungnahmen aus, dann wird der Verordnungsentwurf gegebenenfalls angepasst. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und dann kann er auch veröffentlich werden, unabhängig vom Werdegang der Novelle des Thüringer Wassergesetzes.
Zu Frage 2: Ich gehe davon aus, dass die Frage darauf abzielt, wann mit der Verkündung der Verordnung gerechnet werden kann. Einen konkreten Verkündungstermin kann ich Ihnen heute nicht nennen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wie gesagt, es müssen noch die circa 1.900 eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet werden. Falls Ihre Frage darauf abzielt, wann der Entwurf der Novelle des Wassergesetzes ins Kabinett eingebracht wird, kann ich sagen – ohne dass Sie mich da jetzt festnageln –, das soll im ersten Halbjahr 2016 passieren.
Meine Frage 2 zielt nicht auf den Zeitpunkt der Verkündung der Verordnung, sondern meine Frage zielt auf die Veröffentlichung des Entwurfs zur Verordnung, für die ja angekündigt und geplant ist, ein weiteres Anhörungsverfahren vorzusehen, in dem die Betroffenen sich auch mit Einwendungen zu dem Verordnungsentwurf äußern können. Also, wann der Verordnungsentwurf veröffentlicht wird.
Der – das habe ich gesagt – war vom 2. Juni bis 30. November 2014 öffentlich ausgelegt und auch elektronisch abgreifbar.
Ich scheine mich ganz missverständlich auszudrücken. Auf den Verordnungsentwurf, der letztes Jahr im Juli veröffentlicht wurde, gab es ungefähr 1.900 Einwendungen. Daraufhin hatte das Landesverwaltungsamt im Juli dieses Jahres mit einer Medieninformation verkündet, dass ein neuer Entwurf, der Anpassungen bezüglich der Einwendungen enthalten wird, im Herbst dieses Jahres veröffentlicht wird und dann im Winterhalbjahr diskutiert und weiter mit Einwendungen möglicherweise qualifiziert werden kann. Es geht mir um die Veröffentlichung des neuen Entwurfs für die Verordnung.