Protokoll der Sitzung vom 06.11.2015

Eine weitere Frage vom Abgeordneten Kuschel.

(Vizepräsident Höhn)

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, das Landesverwaltungsamt hat zumindest durch Medieninformationen den Eindruck vermittelt, dass der bisherige von Ihnen auch thematisierte Verordnungsentwurf mit den 1.900 Einwendungen zurückgezogen wird und das Verfahren mit einem neuen Entwurf von vorn beginnt, weil offenbar durch die Vielzahl und die Tiefe der Einwendungen das Landesverwaltungsamt zu der Erkenntnis gekommen ist, dass der ursprüngliche Verordnungsentwurf nicht mehr als Diskussionsgrundlage dienen kann. Deshalb sollte ein völlig neuer Entwurf gemacht werden. Wenn das jetzt nicht beantwortet wird, wäre es hilfreich, noch mal Rücksprache zu nehmen, ob das Landesverwaltungsamt das Verfahren mit einem neuen Entwurf wieder beginnt oder weshalb entgegen der Medienverkündungen jetzt doch am ursprünglichen Entwurf weitergearbeitet wird.

Das ist immer die Krux von Mündlichen Anfragen, da ist die Zeit relativ knapp. Ich werde mich erkundigen und werde Ihnen das nachreichen, ob es jetzt eine neue Auslegung oder eine neue Veröffentlichung eines neuen oder geänderten Entwurfs gibt.

Das haben wir so vernommen mit der Bitte um Zuarbeit. Vielen Dank. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Walsmann in der Drucksache 6/1230.

Steigende Kosten für den Erfurter Stadionumbau

Am 28. Oktober 2015 wurde in einem Presseartikel auf Mehrkosten in Höhe von 6 Millionen Euro beim Erfurter Stadionumbau hingewiesen. Aus dem erwähnten Artikel geht hervor, dass die Mehrkosten an der Multifunktionsarena unter anderem aufgrund von baulichen und technischen Änderungen sowie einer Überarbeitung des Kälte-Konzepts entstehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und durch wen hat die Landesregierung Kenntnis von dem zusätzlichen Fördermittelbedarf für die Multifunktionsarena in Erfurt erlangt?

2. Aus welchem Titel im Landeshaushalt wurden die bisherigen Förderungen finanziert und aus welchem Titel könnte eine weitere Förderung erfolgen?

3. Welche zusätzlich entstandenen Kosten für den Ausbau der Multifunktionsarena sollen durch Fördermittel gedeckt werden?

4. Auf welche Höhe belaufen sich die Mehrkosten für den Freistaat Thüringen, wenn zusätzlich 6 Mil

lionen Euro für die Multifunktionsarena veranschlagt werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maier.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Walsmann wie folgt:

Frage 1: Die Stadt Erfurt hat mit Schreiben vom 14.10.2015 die Thüringer Aufbaubank über Mehrkosten für das Gesamtvorhaben in Höhe von 6.841.310 Euro brutto informiert. Die Thüringer Aufbaubank informierte daraufhin umgehend das zuständige TMWWDG.

Zu Frage 2: Die bisherige Förderung erfolgte im Rahmen der GRW-Richtlinie Teil II, wirtschaftsnahe Infrastruktur aus der Haushaltsstelle 07 02 Titel 883 86. Sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen für eine Aufstockung vorliegen, könnte die weitere Förderung aus dem gleichen Titel erfolgen.

Zu Frage 3: Die Stadt Erfurt beabsichtigt, bei der Thüringer Aufbaubank zeitnah einen aktualisierten GRW-Förderantrag einzureichen. Dieser muss insbesondere hinsichtlich des Vorliegens der Fördervoraussetzungen für eine Aufstockung geprüft werden. Bis zum Ergebnis der Prüfung können vonseiten der Landesregierung daher keine Aussagen zu den zusätzlich entstandenen Kosten sowie zum möglichen Einsatz weiterer Fördermittel im Rahmen der GRW-Förderung bzw. zur möglichen Höhe des Aufstockungsbetrags gemacht werden. Gleichzeitig prüft die Stadt Erfurt als Maßnahmeträger und Bauherr ihre Finanzierungsmöglichkeiten.

Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Abgeordneter Walsmann.

Die Förderung aus der GRW-Richtlinie, Teil II, wie Sie sagten, beinhaltet Antragsverfahren. Bis zu welcher Höhe sind die Mittel dort bereits für den diesjährigen Vergabemodus ausgeschöpft und sind noch freie Kapazitäten für nächstes Jahr denkbar? Das wäre die Frage 1.

Die diesjährige Förderung aus diesem Titel für das Stadion beträgt 33,2 Millionen Euro, für dieses Jahr.

Ist verständlich, aus dieser Titelgruppe insgesamt. Das sind insgesamt Mittel, die dort eingestellt werden. Gesamtanträge ergeben eine Gesamtsumme. Ich hatte gefragt, ob diese Gesamtsumme für das Bilanzjahr jetzt schon ausgeschöpft und ob noch Reste für nächstes Jahr da sind.

Also, ich bin jetzt nicht zu 100 Prozent sicher, ich meine, es sind noch Reste vorhanden, aber ich würde diese Frage noch mal checken lassen und beantworten.

Als zweite Nachfrage: Ist es aus Ihrer Sicht überhaupt denkbar, dass für Mehrkosten, die aufgrund von mangelhaften Planungen und Defiziten bei der Durchführung entstanden sind, Nachschüsse aus der GRW-Richtlinie gezahlt werden können?

Das ist grundsätzlich denkbar. Es müssten natürlich Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel, dass diese Dinge, die jetzt aufgetreten sind, damals nicht bekannt waren und unabweisbar sind. Das muss jetzt geprüft werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, zwei Fragen, wenn gestattet. Die erste Frage würde sich noch mal auf die letzte beziehen: Es gibt aber sicherlich auch förderschädliche Momente, die eine größtenteils weitere Förderung verhindern würden?

Zweitens: Gibt es seitens der Stadt Signale, in welchem Zeitraum sie die entsprechenden neuen Förderanträge stellen möchte?

Es gibt tatsächlich schädliche Erkenntnisse, das ist im Grunde genau das, was ich eben gesagt habe. Also, wenn sich jetzt herausstellt, dass diese Mehrkosten nicht unabweisbar waren, sondern man das hätte verhindern können, dann ist das förderschädlich. Es ist auch so, dass nicht das komplette Stadi

on gefördert wurde. Es gibt die Tribüne, das ist ein Bestandsgebäude, das war nicht Teil des Antrags. Wenn die Dinge damit zusammenhängen, dann würde es wahrscheinlich auch Schwierigkeiten geben und nicht gehen. Die Anträge werden jetzt gerade intensiv mit der Thüringer Aufbaubank besprochen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag in diesem Jahr noch gestellt wird.

Gut. Damit ist das Fragepotenzial ausgeschöpft und ich rufe die Frage der Abgeordneten Schulze, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1231 auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Evaluation „schulscharfer Stellenausschreibungen“ in Thüringen

Die gerechte Verteilung der neu eingestellten Lehrer auf die verschiedenen Schulen und Schularten in Thüringen ist der Fraktion der CDU ein wichtiges Anliegen. Das System schulscharfer Stellenausschreibungen kann dazu führen, dass Schulen, die schulscharf ausschreiben dürfen, von den jährlich 500 Neueinstellungen im Lehrerbereich besonders profitieren. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 hat die Landesregierung angekündigt, dieses Modell zu evaluieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung, das Modell schulscharfer Stellenausschreibungen zu evaluieren?

2. Wann kann mit einem Ergebnis dieser Evaluation gerechnet werden?

3. Werden künftig alle Schulen die Möglichkeit schulscharfer Stellenausschreibungen bekommen, wenn das System im Ergebnis der Evaluation positiv bewertet wird und wenn nein, warum nicht?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schulze beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das schulscharfe Lehrereinstellungsverfahren wird seit Beginn des Schuljahrs 2012/ 2013 angewendet und wurde im Schuljahr 2014/ 2015 evaluiert. Es sollten damit Aussagen getroffen werden, ob sich das Instrument bewährt hat und

wie gegebenenfalls unter Modifikation des Verfahrens eine Einbeziehung aller Schulen möglich ist.

Zu Frage 2: Das Ergebnis der Evaluation liegt vor. Das Gesamtverfahren zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst wurde aktualisiert. Die Erörterung mit dem Hauptpersonalrat fand am 4. November statt, also vorgestern. Das Verfahren soll ab dem Einstellungstermin Februar 2016 angewendet werden.

Zu Frage 3: Das mit den Ergebnissen der Evaluation aktualisierte Verfahren zur Besetzung von Lehrerstellen sieht unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung das Folgende vor: Die staatlichen Schulämter erhalten kontingentierte Zuweisungen für die thüringenweite Einstellung von 500 Lehrkräften im Jahr 2016. Berechnungsschlüssel ist der ermittelte Bedarf. Im Rahmen dieser Zuweisung sind auch schulscharfe Einstellungen vorzunehmen. Die Entscheidung, ob und welche der zu besetzenden Stellen schulscharf ausgeschrieben oder über das Ranglistenverfahren besetzt werden sollen, trifft das staatliche Schulamt eigenverantwortlich. Bei der Entscheidung des Schulamts, für welche Schule, welche Stelle, zu welchem Einstellungstermin schulscharf ausgeschrieben wird, hat dieses zu berücksichtigen, in welcher Region sich die Schule befindet, welche Fächer ausgeschrieben werden sollen und welche besonderen Kenntnisse zur Wahrnehmung der Lehreraufgaben in der betreffenden Schule notwendig sind. Sollte die Stellenbesetzung im schulscharfen Verfahren, zum Beispiel mangels geeigneter Bewerber, nicht möglich sein, erfolgt die Besetzung sodann im Ranglistenverfahren.

Danke.

Ich kann keine Nachfragen erkennen. Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Zippel, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1234. Ich will noch darauf aufmerksam machen, ich habe jetzt die Anfrage des Kollegen Tischner weggelassen, weil ich ihn nicht sehe. Oder wollen Sie die auch übernehmen? Gut, okay. Also kommen wir jetzt zur Anfrage des Abgeordneten Zippel in Drucksache 6/1234.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Nachtwacheschlüssel in Thüringer Pflegeheimen

Die nächtliche Betreuung der Bewohner in Pflegeheimen stellt einen Kernbereich stationärer Pflege dar. Dennoch gibt es in Thüringen derzeit für die nächtliche Betreuung keinen verbindlichen Personalschlüssel.