Die zweite Frage: Sie hatten ausgeführt, dass Landkreise und kreisangehörige Gemeinden nur dann einen Zweckverband bilden können, wenn die zu realisierende Aufgabe sowohl in die gemeindliche Zuständigkeit als auch in die kreisliche Zuständigkeit fällt. Jetzt gibt es einen solchen Zweckverband bereits in Oberhof zur Betreibung von Sportstätten. Nach der Thüringer Kommunalordnung – § 2 – ist der Sport eine originär gemeindliche Aufgabe. Im Aufgabenkatalog für die Landkreise findet sich diese Aufgabe nicht. Deshalb meine Frage: Warum wird die Gründung dieses Zweckverbands in Oberhof unter Beteiligung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen – und unter Hinzufügung des Landes sogar – genehmigt und auf der anderen Seite hier, wo es um Breitbandversorgung geht, doch zu Recht auf diesen konkreten beiderseitigen Aufgabenbezug der Gemeinde und des Landkreises hingewiesen? Danke.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich pflege die Akte zu Oberhof nicht ständig bei mir zu tragen, deswegen kann ich Ihnen diese Frage so im Detail nicht beantworten. Dafür haben Sie sicher Verständnis. Ich hatte Ihnen aber dargelegt, dass hier die Wirtschaftsförderung als eine Aufgabe des Landkreises betroffen sein kann und sich aus dieser Kompetenz heraus die Möglichkeit ergibt, zusammenzuarbeiten.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Also habe ich es richtig verstanden! Ich wollte nur Irritationen vorbeugen! Danke!)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Jetzt ist der nächste Fragesteller Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/1850.
Der Medieninformation Nummer 42/2016 zufolge, sind die Verhandlungen über die zukünftige Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen in den Endspurt gegangen. Vorgesehen sei neben einer Verschmelzung der Orchester von Gotha und Eisenach auch ein Produktionsaustausch zwischen den Theatern Eisenach und Rudolstadt im Bereich Schauspiel. Der Chef der Thüringer Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten begrüßt ausdrücklich, dass sich Kommunen trotz Haushaltsnotlage zu ihren Kulturbetrieben bekennen. Dies ist nach meiner Einschätzung nach zahlreichen Gesprächen auch in Eisenach der Fall. Aufgrund der Haushaltsnotlage musste der Stadtrat der Stadt Eisenach jedoch ein Haushaltssicherungskonzept fortschreiben, das die Reduzierung des Zuschusses der Stadt in die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach im Jahr 2018 um 500.000 Euro und ab dem Jahr 2019 jeweils um 1 Million Euro vorsieht. Für eine positive Entwicklung der Theaterund Orchesterlandschaft würde das Land seinen Finanzierungsanteil leisten, so der Minister.
1. Welche Konsequenzen, insbesondere Vorteile, verspricht sich die Landesregierung aus dem Produktionsaustausch im Bereich Schauspiel für das Landestheater Eisenach?
2. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass der Betrieb des Landestheaters in der geplanten Form bei einer Reduzierung des Zuschusses der Stadt an die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach nicht gewährleistet ist?
3. Ist die Aussage des Ministers, dass das Land seinen Finanzierungsanteil leisten wird, so zu verstehen, dass das Land künftig seinen Zuschuss an die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach erhöht, wenn die Stadt ihren Anteil nicht mehr in voller Höhe leisten kann?
4. Falls nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung dann, die Finanzierungslücke zu schließen?
Zu Ihrer ersten Frage, welche Konsequenzen und Vorteile wir uns aus dem Produktionsaustausch im Bereich Schauspiel für das Landestheater Eisenach versprechen: Dieser Austausch sichert, dass das bislang bestehende Mehrspartenangebot am Landestheater Eisenach unter Fortentwicklung der Kooperationen und Arbeitsteilungen zwischen den Thüringer Theatern erhalten bleibt. Sie werden – Sie sind ja kommunalpolitisch hoch aktiv – verfolgt haben, dass es in der Stadt eine intensive Diskussion darüber gab, was die Zukunft der Landeskapelle Eisenach betrifft, und gleichzeitig, was die Schauspielproduktion, die Werkstätten betrifft. Das steht in einem engen Zusammenhang, wenn man möchte, dass die Werkstätten und Arbeitsplätze in den Werkstätten erhalten bleiben. Die sind nicht einfach verlagerbar. Dann muss man zwingend über das Schauspiel reden. Wenn wir über das Schauspiel reden, dann müssen wir darüber reden: Soll es ein Schauspiel für alle sein? Oder setzen wir beispielsweise gerade in der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach einen Fokus auf das Kinder- und Jugendschauspiel, während unter dem Intendanten Mensching sich am Standort Rudolstadt ein hoch qualifiziertes tolles Schauspiel im Erwachsenenbereich herausgebildet hat. Wenn wir beispielsweise sehen, dass es Effizienzen auch darüber geben kann, dass die Schauspielproduktionen nicht nur maximal zehnmal an einem Standort gezeigt werden, sondern dass eine Produktion an einem anderen Standort auch fortgeführt werden kann, dann ergibt sich daraus ein Gewinn für alle Seiten, der natürlich auch Geld kostet.
Insofern bin ich bei Ihrer Frage 2: Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass der Betrieb des Landestheaters in der geplanten Form bei einer Reduzierung des Zuschusses der Stadt an die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach nicht gewährleistet ist? Darauf antworte ich wie folgt: Die Zuwendungen der Stadt Eisenach erfolgen unmittelbar an das Landestheater Eisenach als Betriebsteil der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach. Sollten diese Zuwendungen geringer ausfallen als bisher, müssen die Zuwendungsgeber über den Umfang des Theaterund Ballettangebots verhandeln. Ich muss aber sagen: Ich gehe bislang davon aus, dass die Stadt die für das Theater notwendigen 2 Millionen Euro auch wieder in den Haushalt einstellt. Das heißt, ich gehe davon aus, dass die Stadt die Diskussion unter dem Gesichtspunkt führt: Wir wollen ein Asset dieser Stadt und das heißt, solange wir das Theater hier am Standort Eisenach halten, wissen wir, dass wir dafür Mittel bereitstellen müssen. Die Zivilgesellschaft in der Stadt – beispielsweise spricht der organisierte Theaterverein in Eisenach derzeit mit allen Stadtratsfraktionen, so ist ja auch mit Ihnen gesprochen worden, um eine Rückbesinnung auf
die Notwendigkeit der angemessenen Kulturfinanzierung aus dem Stadthaushalt zu erreichen. Dieses Engagement unter anderem auch der Theatervereinsvorsitzenden Frau Stückrad und der Kulturbürgerschaft in der Stadt findet auch meine Unterstützung. Denn Theaterfinanzierung heißt, dass Stadt und Land gemeinsam an einem Strang ziehen müssen. Wenn ich sage, dass Stadt und Land an einem Strang ziehen müssen, heißt das natürlich auch, dass wir uns vergegenwärtigen, wie viele Mittel das Land in den vergangenen Jahren auch stets als Vorfinanzierung für das Landestheater gezahlt hat. Das heißt, über einen gewissen Zeitraum der vergangenen Jahre war es faktisch eine 100Prozent-Finanzierung des Landes und das kann nicht ewig fortgesetzt werden. Das ist – glaube ich – auch im Sinne der Stadt, dass man eine solche Abhängigkeit der Stadt vom Land nicht fortsetzt.
Insofern antworte ich auf Ihre Frage 3, ob das Land künftig seinen Zuschuss an die Kulturstiftung erhöht, wenn die Stadt ihren Anteil nicht mehr in voller Höhe leisten kann: Nein.
Zu Frage 4, welche Maßnahmen die Landesregierung dann planen würde, die Finanzierungslücke zu schließen: Sollte es eine solche Situation geben, sollte also die Stadt, indem sie sich nicht darauf besinnt, die 2 Millionen Euro wieder in den Haushalt einzustellen, faktisch über die Tatsache reden, dass betriebsbedingt gekündigt werden müsste oder über die Insolvenz der Kulturstiftung Meiningen/Eisenach zu sprechen wäre, wenn die Stadt das tatsächlich billigend in Kauf nehmen würde, dann müsste über die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gemeinsam befunden werden. Ich habe aber die Aussagen der Oberbürgermeisterin, die derzeit ebenfalls mit den Stadtratsfraktionen darüber redet, wie das Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben wird, dahin gehend interpretiert, dass sie die Bedeutung der Stadt auch mit Akteuren im Stadtrat, wie Ihnen, Herr Walk, so einschätzt, dass die Stadt ihre Verantwortung für das Theater auch übernehmen will und dieser Verantwortung nachkommen möchte.
Erst mal besten Dank, Herr Minister, für die umfängliche Darstellung. Ich habe eine Nachfrage: Aus dem Landesverwaltungsamt haben wir Signale erhalten, dass vom Haushaltsicherungskonzept in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden können. Wäre das beispielsweise aus Ihrer
Wir sind zwischen dem Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt und uns als Staatskanzlei insgesamt im Gespräch, wie bei der Kommunalfinanzierung die kulturelle Bedeutung von – sagen wir mal – Kultur-Hotspots in Thüringen besser berücksichtigt wird, insbesondere wenn Städte in einer Haushaltsnotlage sind. Das trifft ja einige theaterund orchestertragende Städte. Insofern denke ich, dass es keine Überinterpretation der Aussage des Landesverwaltungsamtes wäre, was Sie hier dargestellt haben.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Anfrage durch Herrn Abgeordneten Gruhner, CDU-Fraktion. Seine Frage hat die Drucksachennummer 6/1855.
Die „Ostthüringer Zeitung“, Lokalausgabe Schleiz, berichtete am 24. Februar 2016 und am 26. Februar 2016, dass die angelaufene Umstellung auf digitale Funktechnik eine neue Struktur der Rettungsleitstellen erzwinge. Der Freistaat würde künftig auf einen Betreuungsbereich von mindestens 350.000 Einwohnern pro Rettungsleitstelle orientieren.
1. Liegt der Landesregierung ein Krankenkassengutachten zur künftigen Struktur der Rettungsleitstellen in Thüringen vor? Wenn ja, was sind die Kernaussagen des Gutachtens?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des in Frage 1 erwähnten Gutachtens?
3. Wie viele Rettungsleitstellen soll es nach Ansicht der Landesregierung künftig in Thüringen geben bzw. wie viele Rettungsleitstellen beabsichtigt die Landesregierung künftig zu fördern?
4. Wann wird die Landesregierung ihre Vorstellungen zur künftigen Struktur gegenüber den Trägern der Rettungsleitstellen formulieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales liegt ein Gutachten der Krankenversicherungsträger aus dem Jahr 2009 zum wirtschaftlichen Betrieb der für Brandund Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst zuständigen zentralen Leitstellen vor. Daraus geht hervor, dass aus Sicht der Krankenversicherungsträger der Betrieb von zentralen Leitstellen ab einem Versorgungsbereich von jeweils 347.000 Einwohnern als bedarfsgerecht und wirtschaftlich angesehen wird.
Die Antworten zu den Fragen 2 und 3 möchte ich zusammenfassen: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz hat der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltungshoheit eine ständig erreichbare und betriebsbereite zentrale Leitstelle, die auch Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes wahrnimmt, zu errichten und zu unterhalten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Rettungsdienstgesetz kann zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung oder die Bildung eines Zweckverbands nach dem dritten oder vierten Teil des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit die Zuständigkeit einer zentralen Leitstelle für mehrere Rettungsdienstbereiche begründet werden. In der Praxis wurden diese Möglichkeiten bereits genutzt, zuletzt im Jahr 2014 durch eine Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Nordhausen und dem Kyffhäuserkreis, sodass gegenwärtig in Thüringen 13 zentrale Leitstellen betrieben werden.
Um die Entscheidungsfindung auf der kommunalen Ebene zu unterstützen, plant die Landesregierung im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung des Digitalfunks, die kostenintensive, drahtgebundene Anbindung der zentralen Leitstellen zu fördern. Diese Förderung soll mit dem Ziel einer signifikanten Leitstellenreduzierung insbesondere an Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien geknüpft werden. Dabei ist die im Krankenkassengutachten genannte Mindestgröße des Versorgungsbereichs von 347.000 Einwohnern grundsätzlich als Kriterium für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignet. Parallel zu den Konsolidierungsbemühungen des Landes haben sich die Kranken- und Unfallversicherungsträger auf die Forderung des Thüringer Landkreistags hin zu bilateralen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die künftige dauerhafte Leitstellenfinanzierung und damit mittelbar über die künftige Leitstellenstruktur bereit erklärt. Durch die genannten finanziellen Anreize
für einen wirtschaftlichen Leitstellenbetrieb soll eine deutliche Reduzierung der Leitstellen erreicht werden.
Die Antwort zu Frage 4: Der Freistaat setzt zunächst auf die Eigenverantwortung der Aufgabenträger und plant, zukunftsfähige Strukturen durch Fördermittel zu unterstützen. Dabei wird darauf zu achten sein, dass sich am Ende eine leistungsfähige Gesamtstruktur für Thüringen ergibt und dass die neue Leitstellenstruktur mit den künftigen territorialen Strukturen der Aufgabenträger übereinstimmt. Die Landesregierung wird diesen Prozess konstruktiv begleiten.
Ja, vielen Dank. Ich hätte zwei Nachfragen. Sie sprachen jetzt in Ihrer Antwort auf Frage 4 von einer leistungsfähigen Gesamtstruktur. Können Sie noch mal darstellen, auf wie viele Leitstellen man aus Sicht der Landesregierung kommen würde, wenn man von einer leistungsfähigen Gesamtstruktur ausgeht? Dieses Krankenkassengutachten gibt letztlich eine Maßgabe, was die Bevölkerungszahl betrifft, und ich hatte in gewisser Weise in Frage 4 auch nach einem Zeitpunkt gefragt.
Das wäre jetzt die zweite Nachfrage. Sie sprachen jetzt in Ihrer Antwort davon, dass man die Rettungsleitstellenstruktur der territorialen Struktur, der künftigen territorialen Struktur anpassen möchte. Das heißt, Sie gehen davon aus, dass bei einer gegebenenfalls zustande kommenden Kreisgebietsreform dann die Rettungsleitstellen entsprechend den neuen Gebietsstrukturen angepasst werden würden?
Zu der ersten Frage: Wir befinden uns jetzt in einer Phase der Diskussion. Es gab dazu auch schon verschiedene Gespräche, Veranstaltungen auf der Arbeitsebene. Insofern liegt es mir jetzt völlig fern, hier ein Ergebnis zu präsentieren. Ich habe wirklich das große Interesse – und ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg –, dass die Erkenntnis dafür reift, dass wir mit der gegenwärtigen Anzahl der Rettungsleitstellen zu viele haben, dass wir die reduzieren müssen; insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des Digitalfunks werden wir es uns finanziell nicht leisten können, alle entsprechend umzurüsten. Das hatte ich ausgeführt. Ich denke, dass am Ende dieses Prozesses eine Zahl
genannt werden könnte, aber nicht hier im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage. Dazu bin ich momentan auch nicht in der Lage.