Dieses Konstrukt – jetzt schlagen wir den Bogen zu heute – definierte sich lediglich als demokratisch, so, wie Sie es von ganz links bis zur SPD auch heute immer wieder gern tun, wenn sie sich hier vorn hinstellen – Herr Wolf ist Meister in dieser Kategorie – und immer von den demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag reden, um andere auszugrenzen, nämlich die AfD. Herr Wolf und alle anderen, genau damit zeigen Sie, dass der DDRGeist hier in den deutschen und demokratischen Ramelow-Fraktionen weiterwabert.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wissen Sie, was das für ein Geist ist, wenn Sie von Alt- parteien reden?)
Meine Damen und Herren, wir betrauern die Opfer der Ereignisse von 1953 und wir bekennen, dass diese Ereignisse den Deutschen in der DDR zur Ehre gereichen. Hier bereits kam unter vielen Opfern der Freiheitswille zum Ausdruck, der sich dann leider erst in einem zweiten Anlauf, nämlich knapp 40 Jahre später, durchzusetzen vermochte, nämlich im Herbst 1989. Der Wille zur Freiheit und Einheit hat letztendlich obsiegt und wir haben allen Grund, uns hierüber zu freuen und den Opfern unsere Dankbarkeit zu bezeugen. Daher ist eine Ergänzung des Thüringer Feiertagsgesetzes, die den
Jetzt haben wir natürlich zur Auswahl, wie wir abstimmen können. Wir haben auf der einen Seite den Regierungsentwurf und die Beschlussempfehlungen des Innen- und Kommunalausschusses und auf der anderen Seite nach langem Rumgeeier und Lamentieren von der CDU heute mal wieder einen Änderungsantrag bekommen. Wir haben es in der Fraktion diskutiert und werden aufgrund der klareren Formulierungen und der eindeutigen Formulierungen dem Entwurf von Rot-Rot-Grün in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zustimmen. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Brandner, Ihre Aussage, „wer nicht ihrer Meinung ist, den lassen sie zusammenschlagen“, ist dem Haus nicht angemessen. Wenn Sie das hier wirklich so pausenlos formulieren, will ich Ihnen sagen: Wir werden das als Präsidium nicht mehr durchgehen lassen, dass Sie solche Formulierungen hier tätigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei der Abgeordneten Birgit Pelke, bei Herrn Walk und auch bei Herrn Dittes. Das war bis dahin wirklich eine – wie ich finde – sachliche Debatte, so wie sie auch diesem Thema angemessen ist. Ich werde jetzt drei Namen benennen, weil sie beispielhaft für den 17. Juni stehen. Es handelt sich um drei Männer aus dem ehemaligen Bezirk Gera. Alfred Diener war 26 Jahre, Autoschlosser, Vater eines Sohnes und wurde infolge der Aufstände des 17. Juni am 18. Juni 1953 in Weimar hingerichtet. Alfred Walter war 33 Jahre alt, Bäcker, Vater eines Sohnes. Er ist kurz vor Mitternacht am 17. Juni 1953 im Krankenhaus in Weida infolge der Niederschlagung der Aufstände des 17. Juni gestorben. Horst Walde, 27 Jahre, Fertigputzer, Vater von vier Kindern, starb am 12. November 1954 nach anderthalb Jahren im Zuchthaus Waldheim. Die Biografien der meisten Toten des Aufstands und die Umstände, unter denen sie ums Leben kamen, sind bis heute kaum bekannt. Ihre Nennung soll ein Versuch sein,
die Toten vor dem Vergessen zu bewahren und ihnen und ihren Angehörigen und Freunden auf diese Weise späte Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen. Wer es nachlesen möchte, es gibt eine Internetseite www.17juni53.de, da finden sich die Namen der Aufständischen, deren Tod im Zusammenhang mit dem 17. Juni steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja heute schon vieles gesagt worden. Richtig ist, die Koalitionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich sehr bewusst entschieden, einen Gesetzentwurf für einen einzelnen, aber wichtigen, bedeutsamen Gedenktag hier im Thüringer Landtag einzubringen. Wir haben uns bewusst entschieden, uns an dieser Stelle eben nicht auf ein Quartett von Gedenktagen einzulassen, sondern diesen Gedenktag singulär stehen zu lassen, weil er für uns eine vielfache Bedeutung hat. Uns geht es nicht nur allein um die Bedeutung des 17. Juni, dem Arbeiteraufstand, sondern tatsächlich um die Bedeutung als Gedenktag an das SED-Unrecht in all seinen Facetten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist hier auch schon ausgeführt worden, wie sich die schriftliche Anhörung für uns dargestellt hat. Herr Walk hat das ausführlich getan, Frau Marx hat das als Berichterstatterin getan, Frau Pelke ist darauf eingegangen, Herr Dittes ist auch darauf eingegangen, ich will es auch noch einmal sagen: Das Vorhaben, einen Gedenktag am 17. Juni einzuführen, wurde einhellig begrüßt. Es wurde mit Nachdruck begrüßt, allerdings auch ganz klar mit benannt, dass dieser Gedenktag für Demokratie, Zivilcourage und vieles mehr auch mit Leben gefüllt werden muss. Darüber werden wir reden müssen, wie wir diesen Gedenktag erfahrbar machen, auch und gerade für die kommenden Generationen. Das ist ein Bildungsauftrag, das ist ein Erinnerungsauftrag, das ist ein Auftrag an uns alle, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, liebe Birgit Pelke, dass wir heute – und ja, ich benutze jetzt auch diesen Begriff, auch und gerade nach der letzten Rede – als demokratische Fraktionen in diesem Haus gemeinsam diesen Gedenktag beschließen, denn ich glaube, wir sind uns in der Sache eigentlich einig. Begriffshaarspaltereien tun hier aus unserer Sicht jedenfalls tatsächlich nichts zur Sache. Im Gegenteil, ich würde es als eine Ausrede werten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie sagen, Sie können unserem Gesetzentwurf nur nicht zustimmen, weil wir von SED-Unrecht und nicht von SED-Diktatur sprechen. Ich will Ihnen begründen, warum wir uns für die Begrifflichkeit SED-Unrecht entschieden haben. Diktatur mag die politikwissenschaftlich korrekte
Beschreibung sein. Diktatur wurde im Übrigen auch von der DDR selbst gern verwandt als Diktatur des Proletariats. Manche nutzen diese zynische – wie ich es finde – Beschreibung nach wie vor, wenn Sie zurückblicken auf alles, was ja „vielleicht doch nicht so schlecht“ war. In der Debatte um die Frage des Unrechtsstaats hat sich Gregor Gysi auch einmal sehr bezeichnend geäußert. Er sagte nämlich: „Die DDR war zwar eine Diktatur ohne demokratische Kontrolle und kein Rechtsstaat. Es gab in ihr auch Unrecht, sie war aber kein Unrechtsstaat.“ Wir haben diese Debatte umfänglich hier in Thüringen geführt. SED-Unrecht haben wir als Begrifflichkeit gewählt, weil sie aus unserer Sicht über die reine Diktaturbeschreibung hinausgeht. Sie umfasst nämlich auch eine moralische Beschreibung und diese moralische Beschreibung halten wir für wichtig an einem solchen Gedenktag, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das SED-Unrecht benennt also auch die Träger der Diktatur und ist damit für uns weiter gehend. Ich hoffe tatsächlich, dass Sie sich dieser Lesart anschließen können, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU.
Wir haben diesen Gedenktag 17. Juni heute hier auf der Tagesordnung in zweiter Beratung und ich glaube es steht uns gut zu Gesicht, nachdem wir uns sehr bewusst zunächst für einen Gedenktag 8. Mai entschieden haben. Ich sage es auch noch einmal ganz deutlich, da bin ich ganz dicht bei Steffen Dittes: Es darf niemals eine Relativierung durch Gleichsetzung geben, genauso wenig wie eine Anbiederung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Den 17. Juni singulär zu stellen ist eine Wertschätzung aus meiner Sicht, ist eine Aufwertung, wird der Bedeutung gerecht, die dieser Tag für uns hat, als Tag, an dem wir erinnern wollen – das ist hier schon ausgeführt worden – an Menschen wie Matthias Domaschk, der in Stasigefangenschaft ums Leben kam, an all die, die Widerstand geleistet haben gegen das SED-Unrecht, an diejenigen, die, wie es in unserer Präambel des Koalitionsvertrags auch beschrieben ist, ihr Leben eben nicht frei leben konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will hier nicht alles wiederholen, was richtigerweise schon ausgeführt wurde. Für uns ist der 17. Juni zentral, für uns ist er nicht beliebig, deswegen haben wir uns bewusst für diese Form des Gesetzentwurfs entschieden. Und ich hoffe auf Ihre Zustimmung, zumindest aus den Reihen von CDU, SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Namens meiner Fraktion beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es den Wunsch seitens der Landesregierung nach einer Rede? Das ist auch nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1212 in der Neufassung. Es gibt die Wortmeldung von Herrn Emde.
Herr Präsident, ich möchte gern die getrennte Abstimmung zu den Absätzen 1 bis 5 aus dem § 2 a beantragen.
Das heißt, jeden einzelnen Absatz. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Also, wer dem Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache … Herr Abgeordneter Emde.
Da muss ich jetzt noch einmal nachfragen, Herr Kollege: Die namentliche Abstimmung zu allen Einzelabstimmungen?
Dann treten wir jetzt in folgende Abstimmung ein: zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes, der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1212, und es geht um die Ziffer 2, § 2 a Abs. 1. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, Ihre Stimme abzugeben? Wenn Sie die Freundlichkeit besäßen, dass der Präsident das auch noch tun kann! Danke schön. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis zur Abstimmung über den § 2 a Abs. 1 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 32, mit Nein 51 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur nächsten Abstimmung, die Abstimmung über den Absatz 2. Nach Rücksprache mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der
Damit treten wir in die Abstimmung zu § 2 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs ein. Da bitte ich wiederum die Schriftführer um das Einsammeln der Stimmkarten.
Hatten alle Kollegen die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist offenkundig der Fall. Ich bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis der Abstimmung zu § 2 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Es wurden 84 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 34, mit Nein 43 und es gab 7 Enthaltungen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung von § 2 a Abs. 4 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. Das ist der Fall. Dann bitte ich um die Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis zur Abstimmung von § 2 a Abs. 4 des Gesetzentwurfs der CDU. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 33; es gab 50 Neinstimmen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage 3). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Die nächste beantragte namentliche Abstimmung ist die zum § 2 a Abs. 5 des Gesetzentwurfs der CDU. Dazu bitte ich wieder die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung.
Es gibt ein Ergebnis zur Abstimmung zum § 2 a Abs. 5 des Gesetzentwurfs der CDU. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 31 und mit Nein 52. Damit ist dieser Antrag abgelehnt (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 4).
Ich rufe noch mal die Abstimmung zum Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache 6/1212 in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der eben abgestimmten Einzelanträge zum § 2 a auf. Wer dem Gesetzentwurf der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Wo? Entschuldigung. Die Stimmenthaltung kommt vom Abgeordneten Krumpe. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Uns liegt ein Änderungs
antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2061 vor. Mir wurde angezeigt, dass die Abstimmung über diesen Antrag in namentlicher Abstimmung erfolgen soll. Bleibt es dabei?