Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Krumpe, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 2: Nein. Allerdings hat das Unternehmen die Bereitschaft erkennen lassen, die Notwendigkeit einer neuen Trasse in Ostthüringen noch einmal zu überprüfen.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Die nächste Anfrage in der Drucksache 6/148 von Frau Abgeordneter Müller, Fraktion Die Linke.
Bei einem Arbeitsbesuch der Fragestellerin bei der städtischen Wohnungsgesellschaft Bad Salzungen (GEWOG) ist das Problem aufgeworfen worden, dass bei der Anwendung des Innenstadtsanierungsprogramms das Land von den Wohnungsunternehmen unter anderem fordert, dass keine Verzinsung des Eigenkapitals, keine Überschusserzielung bei den Mieteinnahmen und keine Berücksichtigung einer Leerstandsquote bei der Mietpreiskalkulation erfolgt.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist das Programm aus Sicht der Wohnungswirtschaft nicht attraktiv.
1. Mit welcher Begründung sind die genannten Kriterien Grundlage zur Inanspruchnahme des Innenstadtsanierungsprogramms?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Abgeordnete Müller, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Vorrangiges Ziel des Innenstadtstabilisierungsprogramms ist es, Wohnungen mit sozial verträglichen Mieten in den Thüringer Innenstädten zu errichten sowie städtebauliche Zielstellungen zu erreichen. Dabei sollen diese Wohnungen auch den heutigen Ansprüchen in Bezug auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz genügen. Um die angestrebte sozial verträgliche Miete zu erreichen, wird deshalb im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf die Einbeziehung der Verzinsung des Eigenkapitals von Mehrerträgen und auf ein Mietausfallwagnis verzichtet.
Zu Frage 2: Vonseiten der Landesregierung wird die Umsetzung des Innenstadtstabilisierungsprogramms grundsätzlich positiv beurteilt. Durch den Einsatz der Wohnungsbaufördermittel konnten wesentliche Impulse gesetzt werden, um die Thüringer Innenstädte auch als Wohnstandort zu stärken. Insbesondere wurden positive Beispiele zur Errichtung von barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen, aber auch von energieeffizienten Gebäuden umgesetzt.
Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist festgeschrieben worden, dass alle bestehenden Förderprogramme des Landes in den Bereichen Wohnungsbau und Stadtentwicklung und Entwicklung des ländlichen Raums überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es ist vorgesehen, dass die Wohnungsbauförderprogramme einschließlich des Innenstadtstabilisierungsprogramms im Laufe dieses Jahres einer grundsätzlichen strategischen Überprüfung und eventuelle Überarbeitung unterzogen werden.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich rufe auf die nächste Anfrage in der Drucksache 6/151. Frau Abgeordnete Herold, AfD-Fraktion.
Laut Koalitionsvertrag, Kapitel 3.5, soll in Thüringen das sogenannte „Bremer Modell“ eingeführt werden. Bremen und Hamburg, wo das auch so gehandhabt wird, sind Stadtstaaten. Das heißt, die AOK hat vor Ort jeweils nur einen Ansprechpartner, nämlich das jeweilige Sozialdezernat.
Damit sind die Verwaltungskosten für die Herausgabe und Abrechnung dieser Chipkarten überschaubar und planbar.
Thüringen ist ein Flächenstaat, dessen Kommunen und Landkreise bisher die medizinische Versorgung der Gruppe der Versorgungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Eigenregie aus Steuermitteln bestritten haben. Als Kostenträger kommen also alle Kommunen und Landkreise infrage, die Zuwanderer beherbergen. In Bremen gibt es eine Aufwandspauschale von 10 Euro pro Jahr und Karteninhaber.
1. Welche Krankenkasse soll mit welchen Kostenträgern zu welcher Aufwandspauschale die Kostenübernahme mit wie viel Kostenerstattern organisieren?
2. Welche medizinischen Versorgungskosten werden angesichts der für 2015 für Thüringen prognostizierten Zuwanderungszahlen von circa 9.000 Personen (Flüchtlinge) nach Schätzung der Landesregierung für diesen Personenkreis im Jahr 2015 anfallen?
4. Welche ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen sind in Zukunft bei Gebrauch der Karte inkludiert und welche sind definitiv ausgeschlossen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung prüft verschiedene Wege, um den Asylbewerbern und Flüchtlingen einen möglichst schnellen und unbürokratischen Zugang zur medizinischen Versorgung zu verschaffen. Derzeit laufen – initiiert durch das Bundesministerium für Gesundheit – Prüfungen, wie es den Ländern ermöglicht werden kann, eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Asylbewerber einzuführen. Ziel auch der Landesregierung ist es, eine bundeseinheitliche Regelung für alle Flä
chenländer zu ermöglichen. An dieser Arbeitsgruppe beteiligt sich auch Thüringen mit dem Ziel der Einführung einer bundeseinheitlichen Gesundheitskarte für Asylbewerber.
Zu Frage 2: Genaue Kosten können nicht beziffert werden, da hierfür verschiedene Faktoren maßgeblich sind. Legt man die in der Anfrage genannte Zahl von 9.000 Personen zugrunde, schätzt das Landesverwaltungsamt, dass für diesen Personenkreis rund 8,4 Millionen Euro für die medizinische Versorgung erforderlich werden könnten.
Zu Frage 3: Legt man wiederum die in der Anfrage genannte Zahl zugrunde, würde sich dadurch eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 20,7 Prozent ergeben.
Oh, Entschuldigung, das stimmt. Bei Frage 4 kann ich tatsächlich nur auf das verweisen, was ich auch schon zu Frage 1 gesagt habe. Die entsprechenden Prüfungen stehen am Anfang, sind nicht abgeschlossen; von daher ist natürlich der Leistungskatalog noch nicht abgeschlossen.
Die normalen regulären Chipkarten für Sozialversicherte, gesetzlich Versicherte enthalten hier in der Bundesrepublik, in Thüringen auch persönliche Angaben der Versicherten und ein Foto. Wie gedenkt die Landesregierung im Fall papierloser Personen mit diesem Umstand umzugehen?
Die Frage, wie dann diese medizinische Gesundheitskarte aussehen soll, muss sicherlich auch die Frage klären, welche Daten darauf kommen. Insoweit würden wir uns auf die Daten verlassen, die dann zu dieser Zeit vorliegen. Die müssten sicherlich auch Gegenstand der Gesundheitskarte sein.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Es kommt zum Aufruf die Drucksache 6/ 152, eine Frage des Abgeordneten Henke, AfDFraktion.
Laut Verfassungsschutzbericht 2013 sind in Thüringen etwa 50 Islamisten dem politischen Salafismus zuzurechnen. Wesentliche Bedeutung hätte in diesem Zusammenhang unter anderem das „Internationale Islamische Kulturzentrum – Erfurter Moschee e.V.“. „Multiplikatoren des Salafismus“ hätten im Kulturzentrum Erfurt unter anderem als Referenten bei Islamseminaren mitgewirkt. Islamseminaren würde bei der Vermittlung der salafistischen Ideologie eine besondere Rolle zukommen. Die Auswertung von Radikalisierungsverläufen habe ergeben, dass mehrere Personen, die später im islamistischterroristischen Spektrum auffielen, zuvor solche Seminare besuchten oder mit einschlägigen Predigern in Kontakt gestanden haben.
1. Wie beurteilt die Landesregierung salafistische Bestrebungen in Bezug auf die von ihr zu gewährleistende Sicherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?