Gesetzentwurf stellt lediglich ein Alibi dar, dass man was machen will. So wurde es ja auch bei der Einbringung mehr oder weniger gesagt. Man merkt das dem Gesetz natürlich auch deutlich an, weil sich nämlich in diesem Gesetz, was heute vorgelegt wird, die Probleme, die man lösen will, nicht wiederfinden. Man spricht nämlich von effizienteren und einheitlichen Arbeitsweisen. Der Gesetzentwurf zeigt an keiner Stelle, wo hier die Effizienz steckt, wo die Effizienz, die verbesserte Effizienz herkommen soll, was darunter zu verstehen ist. Ich habe es jedenfalls nicht entdecken können. Es sagt nichts anderes aus, als dass man meint, dass die bisherigen Staatsarchive nicht effizient gearbeitet haben. Das, denke ich mir, kann man sich in jedem Archiv anschauen. Wenn man sich mit den Kollegen unterhalten hätte, hätte man das wahrscheinlich auch schnell feststellen können, dass die Effizienz hier sehr groß ist und letztendlich sehr effizient gearbeitet wird.
Ich will einmal an ein paar Beispielen deutlich machen, was die Archive schon vor diesem Gesetz alles auf den Weg gebracht haben. Die Archive arbeiten seit vielen Jahren eng in Kooperation zusammen. Sie haben zum Beispiel gemeinsame Restaurierungswerkstätten, eine gemeinsame Fotowerkstatt, einen gemeinsamen Fuhrpark, eine gemeinsame IT-Fachabteilung, ein gemeinsames Archivportal, ein digitales Archiv mit der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, einen gemeinsamen Haushaltsplan, eine gemeinsame Personalverwaltung und vieles mehr. Ich denke, das zeigt schon, dass sich die Archive vor vielen Jahren auf den Weg gemacht haben, effizient zu arbeiten, und auch ihren Aufgaben gerecht werden; natürlich auch im Interesse der Nutzer, weil die letztendlich auch das größte Interesse daran haben, dass sie schnell bedient werden und auch in der Region entsprechende Informationen bekommen, die das Archiv dann vorhält und auch weitergibt. Also an der Stelle konnten wir oder konnte ich in keiner Weise Effizienzgewinn ausmachen. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass man für Weimar einen Prestigegewinn herstellen will, dass man Weimar vielleicht den Schritt versüßen möchte, die Kreisfreiheit aufzugeben, indem man zu den fünf bzw. sechs Staatsarchiven, die sich in kreisangehörigen Städten befinden, eine zusätzliche Behörde mit entsprechendem Einfluss installiert.
Das wäre für mich der einzige Grund, warum man das in dieser Eile, in dieser Schnelligkeit durchbringen will. Alles andere erschließt sich mir an der Stelle nicht. Außerdem ist es letztlich ein Stück weit ein Beweis: Wenn zu diesem Gesetz ein Entschließungsantrag von den drei Koalitionsfraktionen kommt, ist das ein deutliches Zeichen, dass man
hier ebenfalls erheblichen Handlungsbedarf sieht. Umso weniger verstehe ich, dass das dann hier nicht mit aufgenommen wird. Kollegin Mitteldorf hat gerade gesagt, was mit Ihrem Entschließungsantrag eingebracht wird. Das ist sicherlich das Ergebnis aus den Stellungnahmen, die recht umfangreich waren und in denen darauf aufmerksam gemacht wurde, was in diesem Gesetz nicht vorhanden ist, was aber unbedingt hinein sollte: Wie geht man mit digitalem Archivgut zukünftig um? In welchen Formaten wird das in den Archiven angeboten? Gibt es entsprechende Schnittstellen? Wie ist es mit den Schutzfristen? Das sind alles Themen, die bekannt sind und auf die in den Stellungnahmen in vielen Fällen von den Verfassern noch mal aufmerksam gemacht wurde. Deswegen wundert es mich umso mehr, dass man diese Eile an den Tag legt, heute über dieses Gesetz zu befinden, und dass man es in der vorliegenden Fassung beschließen will.
Wir haben auch einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, um auch das Parlament zukünftig stärker an den Archiven und der Archivgestaltung zu beteiligen, was leider im Ausschuss nicht die Mehrheit gefunden hat. Die Geschäftsordnung war hier schon angesprochen worden, aber im Gesetz sollten unserer Ansicht nach auch alle Archive verankert sein. Nämlich nur, wenn sie im Gesetz stehen, haben sie auch entsprechenden Bestand, in der Geschäftsordnung lässt sich so etwas schnell regeln, dann sind sie nur Abteilungen. Eine Abteilung ist auch mal ganz schnell geschlossen. Deswegen war unser Anliegen, die Standorte in das Gesetz aufzunehmen, damit man nicht ohne Weiteres Archive bzw. dann Abteilungen schließen kann. Das hatte allerdings im Ausschuss nicht die Mehrheit gefunden.
Ähnlich ist es uns mit unserem Antrag ergangen, in dem geschrieben steht, dass der zuständige Ausschuss die Geschäftsordnung im Einvernehmen mit erlässt, sodass man als Parlamentarier auch entsprechenden Einfluss hat, um zukünftig darauf zu achten, dass die Geschäftsordnung so gestaltet wird, wie es den Archiven auch weitestgehend zusteht, und dass man natürlich auch an der Stelle die einzelnen Regionen nicht aus dem Blick verliert. An der Stelle haben sich aber die Kollegen der rotrot-grünen Fraktionen nicht überzeugen lassen, sondern sie haben unserem Änderungsantrag nicht zugestimmt.
Aus den Zuschriften, aus den Stellungnahmen gibt es erhebliche Bedenken und Hinweise. Ich möchte den einen Hinweis von Prof. Werner Greiling von der Historischen Kommission noch mal aufgreifen. Er führt aus – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: „Es lassen sich funktional, strukturell, finanziell und personell keinerlei Verbesserungen erkennen, die die Novellierung eines Gesetzes [...] eigentlich nach sich ziehen müsste.“ Das wird von dem Fachmann mitgeteilt. Es ist ja auch das Ziel:
Wenn ich schon ein Gesetz anfasse, sollte es hinterher besser sein als das, was man vorgefunden hat. Doch dieses Gesetz trägt an der Stelle nicht dazu bei. Vielmehr ist die Gefahr viel größer, dass die Standorte in Meiningen, Rudolstadt, Greiz, Altenburg und Gotha unter Umständen nicht auf Dauer Bestand haben werden. Davor möchten wir an der Stelle noch mal ausdrücklich warnen. Es nützt uns nichts, wenn die Standorte in der Geschäftsordnung stehen, sondern die gehören unserer Ansicht nach in das Gesetz.
Weiterhin gab es erhebliche Bedenken an dieser Zusammenlegung bzw. Zusammenführung und Zentralisierung zu einem Zentralarchiv in Weimar. Dass damit die Effizienz verbessert werden soll, leuchtet nun wirklich keinem ein; das hatten wir auch aus den Stellungnahmen entnommen. Die Wege werden an der Stelle ja viel weiter, als sie zuvor waren. Die Nutzer sind in der Region, die sind vor Ort. Die sitzen nicht in Weimar, sondern in Altenburg, in Gotha und an anderen Standorten und da sind kurze Wege für die Nutzer natürlich das Beste und da ist auch die Effizienz an der Stelle gewährleistet. Das alles ist infrage gestellt, wenn ich ins Gesetz schaue und das in Weimar zentralisiert wird. Auch das Archivgut, was dort in Weimar erst angedient werden muss, geht erst nach Weimar, wird dort gesichtet, dann wird festgestellt, ob und wie und wohin es weiterverteilt wird und auch, was letztendlich archiviert wird. Da kann man sagen: Es wird in dem Geschäftsverteilungsplan geregelt. Ja, aber der Geschäftsverteilungsplan – Entschuldigung –, der wird ja nicht so öffentlich gemacht; da muss man sich informieren, da muss man gucken, wo es steht.
dass es vor Ort aus unmittelbarer Nähe ins Archiv eingebracht wird und nicht erst nach Weimar. Da sehe ich nun wirklich keinen Effizienzgewinn – ganz im Gegenteil. Was die Zentralisierung anbelangt: Auch davor wurde in vielen Stellungnahmen gewarnt. Zum Beispiel hatte Prof. Wahl deutliche Hinweise gegeben, dass eine Zentralisierung an der Stelle aus seiner Sicht eigentlich 1990 überwunden wurde und dass man jetzt versucht, dieses durch die Hintertür ein Stück weit wieder einzuführen.
Auch an der Stelle werden Bedenken in den Wind geschlagen – das muss man so deutlich sagen –, die die Experten vorgetragen haben. Das ist aus unserer Sicht auch den Archiven nicht zuzumuten,
die sich unheimlich viele Mühe gemacht haben und auch geben und tagtäglich ihre Arbeit, eine tolle Leistung, erbringen. Und jetzt soll das alles zentralisiert werden; sie werden zu Abteilungen degradiert. Der Einfluss ist nicht mehr allzu groß; es gibt kein Budget. Auch das hatten wir im Ausschuss angemahnt. Wir sollten zumindest in der Geschäftsordnung darauf hinweisen, dass es auch ein gewisses Budget für die Abteilungen gibt, denen man hier zugestanden hat – und das ist positiv an der Stelle –, dass sie Forschungen, Publikationen machen, Ausstellungen vorbereiten und auch entsprechend Personal dafür nutzen können. Nur habe ich vermisst, dass man das auch festschreibt, dass es da letztendlich auch eine Verpflichtung gibt, dass man auch die Archive so ausstattet, dass sie dem gerecht werden, was man ihnen zugesteht. Auch das wurde letztendlich negiert und hat hier keinen Niederschlag gefunden.
Alles in allem ist das Gesetz, so wie es auf den Weg gebracht wird, aus unserer Sicht nicht tauglich, um hier wirklich effiziente Strukturen zu schaffen. Am merkwürdigsten von allem ist der Entschließungsantrag mit der Bitte – das ist wirklich befremdlich –, dass die Novellierung des Gesetzes bis nächstes Jahr, bis zum 1. Juni 2017 erfolgen soll. Das versteht nun kein Mensch. Wenn ich heute ein Gesetz habe, da schreibe ich jetzt schon rein, dass es 2017 novelliert werden kann,
ich bin gleich fertig –, dass diese Punkte 2017 aufgenommen werden sollen. Da verstehe ich die Welt nicht mehr, warum man sich nicht die Zeit lässt – bis 2017. Das lässt nur einen Schluss zu: Gebietsreform und Weimar lassen grüßen. Alles andere macht an der Stelle keinen Sinn, denn die Zeit hätten wir ohne Weiteres. Danke.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das nennt man Verschwö- rungstheorie, Herr Kellner!)
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kellner, wir haben es ja im Ausschuss schon versucht. Wir haben versucht, Ihnen zu er
klären, warum wir unter anderem die inhaltliche Überarbeitung schieben. Wir haben Sie auch darauf hingewiesen, dass das Bundesarchivgesetz in der Überarbeitung ist. Ich finde das nicht so schwer. Hier jetzt mit Verschwörungstheorien aufzuwarten, dass wir da irgendwas mit der Gebietsreform machen wollen, das ist schon ein klein wenig böse und entbehrt auch irgendwie jeder Logik und des Versuchs von den Koalitionsfraktionen, Ihnen das im Ausschuss zu erklären. Das Gleiche gilt für mich ein bisschen für die Zentralisierung. Sie müssen mir mal erklären, wo das eine Zentralisierung sein soll, wenn man die Standorte bewahrt. Das verstehe ich nicht. Das ist eine klassische dezentrale Organisation an dieser Stelle. Aber gut, sei es drum, ich gebe das ein bisschen auf, Ihnen das verständlich zu machen.
Des Weiteren haben wir, glaube ich, im November das Perthes-Forum in Gotha eröffnet. Das hat 18,2 Millionen Euro gekostet.
Da freut sich der Herr Hey. – Da müssen Sie mir mal erklären: So selbstmörderisch kann auch diese Landesregierung nicht sein, dass sie jetzt sagt, dass sie Gotha dann demnächst schließen wird. Also die Logik entbehrt wirklich jeder Grundlage. Nun gut.
Das würde auch nicht gehen, der Herr Hey würde sich anketten und das verhindern. Da haben wir eine gute Grundlage, da mache ich mir gar keine Sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kultur schafft Werte. Die Erinnerung und Reflexion unserer Kulturen und unseres kulturellen Erbes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung, konstruktiven Gestaltung und Tragfähigkeit unserer Gesellschaft. Daher war und ist uns Grünen eine Vielfalt der Kulturlandschaft immer wichtig gewesen und wird es auch immer sein.
Die Kulturlandschaft in Thüringen ist einzigartig und erhaltenswert. Um das zu erreichen, muss das System der Staatsarchive zukunftsfähig aufgestellt werden. Dies benötigt eine strukturelle Veränderung und eine inhaltliche Verbesserung. Das vorliegende Gesetz vollzieht eine strukturelle bundesdeutsche Harmonisierung. In den letzten Jahren haben bereits sechs weitere Bundesländer ihre Archivstruktur umgestellt und ein Landesarchiv eingeführt. Im Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung, dem Reformkonzept 2020, war vorgesehen, die sechs selbstständigen Staatsarchive zu einer Behörde – einem Landesarchiv – zusammenzulegen. Die Staatsarchive haben bereits einen hohen Kooperationsgrad erarbeitet, Herr Kellner. Das hat hier auch niemand in
frage gestellt. Wesentliche Aufgaben wurden dabei bereits zentralisiert, beispielsweise werden Digitalisierungsaufgaben im Weimarer Hauptstaatsarchiv wahrgenommen. Es gab auch eine Kooperation über die Leiterinnen- und Leiterkonferenz mit einem auf zwei Jahre gewählten Vorsitz.
Das ist eine wertvolle Entwicklung und zeigt die große Kooperationskompetenz unserer Staatsarchivleiterinnen und -leiter und Archivarinnen und Archivare. Wir wollen diese Entwicklung unterstützen und den geschaffenen Strukturen mehr Verbindlichkeit geben. Darum geht es im Kern in dieser Änderung. Die bisherigen Beschlüsse der Konferenz der Leiterinnen und Leiter waren leider nicht mehr als Absichtsbekundungen. Mit dem Gesetz wird eine Struktur geschaffen, die Verbindlichkeit, Verantwortung und Zuständigkeit konkret festschreibt und einforderbar macht. Es ist mehrfach explizit erwähnt, dass die einzelnen Standorte erhalten bleiben.
So ist der Gesetzesbegründung und -einführung zu entnehmen: „Trotz der Zusammenlegung zu einer Behörde bleiben die Standorte erhalten.“ Auch die Folgebezeichnung für jedes einzelne Archiv wird festgehalten. Diese Zusicherung ist ein wichtiger Fakt und weit mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis. Dass diese Versicherung schriftlich festgehalten wird, war uns wichtig und hat sich als prägnante Forderung in unseren Gesprächen mit den Thüringer Archivleiterinnen und -leitern und Archivarinnen und Archivaren herausgestellt. Dabei wurden auch Veränderungen in der Geschäftsordnung vorgenommen, um die Zuständigkeit konkret zu regeln. Als Resultat gehen gestärkte Archive hervor, die Herausforderungen wie die stärkere Beachtung von Digitalisierungsfragen angemessen meistern können. Dies ist jedoch nur ein erster Schritt zur Sicherung der zukünftigen Handlungsfähigkeit der Staatsarchive.
Mit unserem Entschließungsantrag bereiten wir die inhaltliche Novellierung des Archivgesetzes vor. Dabei arbeiten wir die Fachexpertise beispielsweise des Verbandes der Archivare und Archivarinnen ein. Die inhaltliche Erneuerung muss sich zeitlich an der Novellierung des Archivgesetzes auf Bundesebene orientieren. Hier werden unter anderem Archivierungs- und Vorhaltefristen neu ausgehandelt und geregelt. Zur Umsetzung einer Harmonisierung muss neben der Struktur auch die Angleichung an Verfahrensweisen und -fristen erfolgen. Die Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung des Begriffs „Archivgut“ steht dabei genauso im Mittelpunkt wie die konkrete Frage nach der Digitalisierung und deren Auswirkung auf den Archivierungsprozess und -gegenstand.
Wir stehen für unsere Archive ein und bringen sie auf einen zukunftsfähigen Weg. Der organisatorischen Erneuerung wird eine inhaltliche folgen, bei
der wir uns am Bundesarchivgesetz orientieren wollen und müssen. Dies haben wir im Entschließungsantrag klar geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem ersten Schritt der Novellierung des Archivgesetzes einen wichtigen Schritt tun, bevor wir sozusagen in die inhaltliche Überarbeitung gehen, die Staatsarchive jetzt genügend Zeit haben, sich in den neuen Strukturen einzurichten, um dann mit uns gemeinsam die inhaltliche Überarbeitung des Gesetzes vorzunehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank Frau Abgeordnete. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Brandner, AfD-Fraktion, das Wort.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz, über das wir zu entscheiden haben, soll eine Behörde mit einer zentralen Leitung geschaffen werden, wobei man die bisherigen Standorte wohl beibehalten will. Weder in der ersten Beratung noch in den Ausschussdiskussionen – und wohl auch heute nicht – konnte bzw. kann die Regierung ansatzweise darlegen, welchen Nutzen diese Zentralisierung des Thüringer Landesarchivwesens tatsächlich bringen soll. Denn eine Änderung oder Zerschlagung gut funktionierender und bewährter Strukturen ist nur dann sinnvoll, wenn sie überhaupt eine und auch dann noch eine relevante Verbesserung zur Folge hat.
Verbesserung meint, dass ein tatsächlicher Gewinn aus der Neuorganisation entsteht und genau das bringt diese Novelle des Archivgesetzes nicht. Einsparungen – dieses Argument bemüht die Regierung allenfalls indirekt und mit dem Hinweis auf größere Effizienz. Nun sind Einsparungen vor allem im Kulturbereich sicher nicht das Maß aller Dinge, aber es ist zu befürchten, dass die Reform nicht nur keine Einsparung bringt, sondern noch mit Mehrkosten im Personalbereich einhergehen wird, wenn zum Beispiel die Gesamtverantwortung für das Zentralarchiv allein dem Leiter des Landesarchivs obliegt und der zudem dann auch für das eigene Haus verantwortlich sein soll. Dazu gehört dann auch die Verantwortung für Medien und Pressearbeit des gesamten Landesarchivs. Es ist daher eine Illusion, anzunehmen, dass entsprechende Aufgaben – und zwar alle – von einer Person allein zu bewältigen sind. Über kurz oder lang wird also mindestens eine Stelle oder werden mehrere Stabsstellen geschaffen werden, um den Leiter des Landesarchivs zu entlasten. Die Angabe im Gesetzent
wurf, es entstünden keine Kosten, ist daher also genauso glaubwürdig wie vieles, also eigentlich fast alles, was von Rot-Rot-Grün kommt, nämlich gar nicht.
Es sind auch keine Verbesserungen der inhaltlichen Arbeit der einzelnen Archive und auch keine im Hinblick auf die Verankerung in den Regionen zu sehen. Zwar sollen die einzelnen Staatsarchive als Abteilungen mit eigener Abteilungsleitung erhalten bleiben, wenn aber die zentrale Leitung des Landesarchivs in Weimar eine ehrgeizige Politik der Zentrale durchführt – und so ist es ja dann meistens, dass das gebündelt wird –, die sich auf den Hauptstandort fokussiert, dann wird sich das sehr wohl zuungunsten der einzelnen Abteilungsstandorte und ihrer mehr regional orientierten Arbeit auswirken. Das steht fest. Künftig wird es auch die positiven Aspekte nicht mehr geben, die bisher aus kurzen Wegen zwischen Kommunen und Archiven resultierten.
Schließlich kann das Argument, Frau Henfling, dass auch andere Bundesländer das schon so gemacht hätten, wie Rot-Rot-Grün es hier vorhat, nicht überzeugen, denn ein Gewinn an Effektivität und Effizienz, was die Sache ja bringen soll, ist auch in den anderen Ländern nicht gegeben. Das erinnert fatal an die beabsichtigte Gebietsreform.
Es ist daher auch nicht überzeugend, wenn gesagt wird, die neue Struktur habe aber immerhin nicht geschadet oder würde in Thüringen nicht schaden. Das etwas nicht schadet, ist kein Argument für eine Reform und auch kein Argument für ein Gesetz. Die Reform und eine Gesetzesänderung muss positiv etwas bringen, und das tut sie hier nicht. Sie kennen den Grundsatz: Jedes Gesetz, das nicht sein muss, muss nicht sein. Und genauso ist es hier.
Auch Prof. Greiling von der Historischen Kommission für Thüringen sagt zu den anderen Bundesländern: „Inhaltlich oder strukturell messbare Verbesserungen und finanzielle Einsparungen konnten bei einer Zentralisierung des Archivwesens selbst in jenen Bundesländern nicht erreicht werden, die eine Vergangenheit mit einer deutlich geringeren föderalen Prägung besitzen als Thüringen.“ Auch das erinnert fatal an die Gebietsreform.