Recht herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe zwei Nachfragen. Das eine: Ich habe richtig verstanden, wenn Geld im Topf ist, dann kann auch die Dienstreise finanziell unterstützt werden. Ich habe mich im Vorfeld erkundigt, es ist kein Geld mehr im Topf. Also erste Frage: Ist vom Ministerium geplant, andere Haushaltstitel umzuwidmen, um diesen Haushaltstitel wieder so zu befüllen, dass die Chance besteht, auch tatsächlich Anträge bewilligt zu bekommen? Das ist Frage 1.
Der zweite Punkt: Wir können mit der Kollegin Keller bestimmt mal im Mittelgebirge Harz Schlitten und Ski fahren, wissen da, ab wann da Schnee liegt und wie skifest das ist. Denn mich würde interessieren – Sie haben auch Regelungen aufgenommen zum Thema „Spenden und Drittmittelverwendung“ –: Können auch Eltern, die das mitfinanzieren, dieses Skilager oder andere etwaige Aktionen des Lernens am anderen Ort, das als Spenden geltend machen oder wird das von Ihrem Haus abgelehnt?
Wenn ich da gleich zur zweiten Frage antworten kann: Das ist keine Frage, ob wir das ablehnen oder nicht; es geht ja bei der Finanzierung von Klassenfahrten um die Dienstreisekosten, dafür darf nicht speziell gespendet werden – im Sinne der Staatsanwaltschaft. Das haben wir uns so nicht ausgesucht. Das heißt, wenn unterstützt wird, dann wird für Kinder unterstützt, aber nicht für Lehrer. Lehrer dürfen auch keine Freifahrten mehr annehmen, weil das unter das Korruptionsgesetz fällt.
Was die erste Frage anbelangt: Im Moment wird erst mal nach Ausgleichstiteln für die Fahrten gesucht, die „Lernen an einem anderen Ort“, also reguläre Klassenfahrten sind. Da schauen wir im Haus, wenn die 800.000 Euro in dem Jahr 2016/ 2017 so nicht ausreichen, wie da ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus kann ich die Frage jetzt im Moment nicht beantworten, da muss ich mir noch mal die Anmeldungen ansehen.
Ich weiß gar nicht, ob ich das jetzt schon nachreichen kann; wir müssen erst mal insgesamt die Anmeldungen sehen. Und wenn Sie wissen, dass kein Geld mehr da ist – mir wurde gesagt, dass wir das so noch nicht wissen.
Können wir uns darauf verständigen, dass nach Vorliegen der entsprechenden Informationen die Mitteilung erfolgt?
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da liegst du aber falsch, Uwe! Wenn die ein Skilager mit 80 Mann planen, ist die Zeit fast rum!)
Also dass das Geld nicht reicht – nur als Anmerkung, Frau Staatssekretärin – hat mir Ihre Ministerin auf meine Kleine Anfrage mitgeteilt, wo drinsteht, dass 1,5 Millionen Euro beantragt sind, aber nur 800.000 Euro im Haushalt stehen. Vielleicht können Sie das noch mal eben im Leitungsstab klären.
Meine Frage: Frau Staatssekretärin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Lehrer mit den Schülerinnen und Schülern die Skilager dann machen können, wenn das die Lehrer in ihrem Urlaub machen, nicht in den Ferien, sondern wenn die Lehrer das in ihrem Urlaub machen. Ich frage Sie deshalb: Wie ist das dann mit der Haftung der Lehrer?
Noch mal kurz zu den angemeldeten 1,4 Millionen Euro. Da hat die Ministerin auch im Ausschuss berichtet, dass es da deckungsfähige Titel in unserem Haus gibt, also nicht die 800.000 Euro, sondern darüber hinausgehende Mittel zur Verfügung stehen.
Die zweite Nachfrage wäre: Wann können die Schulen die Anträge für die Praktikumsbetreuung stellen? Weil, wenn die Lehrer zu den Schülern hinfahren, sie auch dann Dienstreisekosten geltend machen müssen, wann können hierfür die Anträge
Die Anträge können immer dann gestellt werden, wenn die Dienstreisen geplant sind. Und wenn sie jetzt geplant sind, dann müssen sie die Anträge stellen.
Es sind keine weiteren Fragestellungen möglich. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Henke, AfD-Fraktion, in Drucksache 6/2562.
Der Antwort auf die Kleine Anfrage 1212 des Abgeordneten Brandner zufolge ist in der Landeserstaufnahmestelle Suhl die „Anschaffung eines Beamers nebst DVD-Spieler, Lautsprechern und Zubehör“ geplant.
1. Welche Kosten entstehen durch die Anschaffung eines Beamers, des DVD-Spielers, der Lautsprecher und des Zubehörs?
3. Welche Kosten entstehen durch die Entwicklung von Präsentationen oder Filmen, die in Eigenverantwortung entwickelt werden?
4. Sind ähnliche Anschaffungen wie für die Landeserstaufnahmestelle Suhl auch für andere Landeserstaufnahmestellen geplant?
Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, und zwar kann ich in dem Fall alle vier Fragen zusammen beantworten:
Das Landesverwaltungsamt hatte tatsächlich beabsichtigt, den in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl befindlichen Hörsaal insbesondere zur Vermittlung von Informationsangeboten für Asylbewerber zu nutzen. Hierzu sollte auch die notwendige techni
sche Ausstattung angeschafft werden. Tatsächlich ist die Anschaffung bislang nicht erfolgt und derzeit auch nicht geplant. Damit erübrigt sich die Beantwortung der Fragen. Ebenfalls derzeit nicht vorgesehen ist die Anschaffung entsprechender Technik für die Erstaufnahmeeinrichtung in Gera-Ernsee.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage. Die trägt die Drucksachennummer 6/2563 und Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk, CDUFraktion.
Am 31. August 2016 endet die Frist der ersten Phase im Bewerbungsverfahren für die Landesgartenschau 2024.
2. Welche Bedingungen müssten seitens potenzieller Bewerber für eine Fristverlängerung erfüllt sein?
3. Wie schätzt die Landesregierung Mehrwert und Chancen einer Bewerbung für die Gebietskörperschaften ein, auch wenn diese nach Abschluss des Verfahrens nicht erfolgreich ist?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Bewerbung zur Durchführung der fünften Landesgartenschau im Jahr 2024 wurde nach den mit Kabinettsbeschluss vom 9. Februar 2016 gebilligten Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Thüringen ein zweistufiges Bewerbungsverfahren eingeführt. Der Aufruf zur Bewerbung um die Ausrichtung der fünften Thüringer Landesgartenschau erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 13/2016 als Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Im Aufruf ist festgelegt, dass die erste Stufe der Bewerbung am 31. August 2016