1. Können die Gemeinde Grabfeld sowie die Städte Römhild und Eisfeld bei einer geplanten Gebietsreform jeweils auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform jeweils ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Kann die Verwaltungsgemeinschaft „Heldburger Unterland“, die derzeit aus zwei Städten und sechs Gemeinden besteht, bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und wie begründet die Landesregierung dies?
3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in Frage 1 benannten Kommunen und die in Frage 2 benannte Verwaltungsgemeinschaft – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Ich bitte um komplette Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage ohne Verweis auf die Antwort zu einer anderen Anfrage. Vielen Dank.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, dass die Landesregierung durchaus das Recht hat, mit einem Verweis auf vorangegangene, sogar in dieser Plenarsitzung behandelte Anfragen gleichen Inhalts zu antworten.
Eingehend erlaube ich mir, bezüglich der grundsätzlichen Ausführungen auf die Antwort, die ich der Abgeordneten Meißner soeben gegeben habe, die ich auch gern noch mal wiederholt habe, zu verweisen.
Antwort zu Frage 1: Die Gemeinde Grabfeld hat kein eigenes Grundzentrum und wird im Jahr 2035 nur noch 4.541 Einwohner haben. Die Stadt Römhild hat zwar ein eigenes Grundzentrum, wird aber im Jahr 2035 nur noch 5.300 Einwohner haben. Selbst die Stadt Eisfeld, immerhin die drittgrößte Stadt im Landkreis Hildburghausen, kann zwar ein eigenes Grundzentrum vorweisen, wird aber im Jahr 2035 nur noch 4.075 Einwohner haben. Auch mit der derzeit von ihr erfüllten Gemeinde Sachsenbrunn zusammen kommt sie im Jahr 2035 nur noch auf 5.728 Einwohner. Damit entsprechen die Gemeinde Grabfeld, die Stadt Römhild und die Stadt Eisfeld nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Es besteht also Veränderungsbedarf.
Die Antwort zu Frage 2: Die Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland hat mit der Stadt Bad Colberg-Heldburg ein eigenes Grundzentrum. Die gesamte Verwaltungsgemeinschaft wird im Jahr 2035 voraussichtlich 6.200 Einwohner haben. Allerdings entspricht die Organisationsform als Verwaltungsgemeinschaft nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes. Insofern besteht auch hier Veränderungsbedarf.
Bezüglich der Antwort zu Frage 3 erlaube ich mir, auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zu verweisen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass durch die Art und Weise der CDU-Fragestellungen der Zeitplan der geplanten Verwaltungs- und Gebietsreform nicht verzögert wird?
Er wird nicht verzögert. Zum einen bin ich gern bei Ihnen, beantworte Ihnen auch die Fragen gern. Was ein bisschen verzögert wird, ist vielleicht der Ablauf hier im Haus. Aber das obliegt Ihnen, wie das organisiert wird.
Darauf kann man gar nicht antworten. Ich möchte auch noch mal sagen, dass jede und jeder Abgeordnete auch das Recht und die Möglichkeit hat, hier zu fragen, was immer sie will. Das können Sie so sehen oder so.
Bestandsgarantie für die Landgemeinde Am Ohmberg sowie für die Landgemeinde Sonnenstein (Landkreis Eichsfeld [aɪ̯ ksfɛlt]) – So wird das gesprochen, Herr Götze. Das war eben verkehrt bei Südeichsfeld.
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden.
Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2010 – im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325 – wurde die Landgemeinde Am Ohmberg neu gebildet.
Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – im Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 293 – wurde die Landgemeinde Sonnenstein neu gebildet.
Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
1. Kann die Landgemeinde Am Ohmberg bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen? Wenn nein, warum nicht?
2. Kann die Landgemeinde Sonnenstein bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen? Wenn nein, warum nicht?
3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, jeweils im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung der Landgemeinde Am
Ohmberg und der Landgemeinde Sonnenstein den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zunächst haben Sie recht, es wird Eichsfeld [aɪ̯ ksfɛlt] ausgesprochen – ich bin gespannt, wie es dann protokolliert wird –.
Zu den grundsätzlichen Fragen möchte ich auf meine eben gegenüber der Abgeordneten Meißner getätigten Ausführungen verweisen.
Die Antwort zu Frage 1: Die Landgemeinde Am Ohmberg hat kein eigenes Grundzentrum und wird im Jahr 2035 nur noch 2.863 Einwohner haben. Sie entspricht damit nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes, es besteht also Veränderungsbedarf.
Die Antwort zu Frage 2: Die Landgemeinde Sonnenstein hat zwar ein eigenes Grundzentrum, wird aber im Jahr 2035 nur noch 3.575 Einwohner haben. Sie entspricht damit ebenfalls nicht den Vorgaben des Vorschaltgesetzes, es besteht also auch hier Veränderungsbedarf.
Bei der Antwort zu Frage 3 erlaube ich mir auf meine Ausführungen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zu verweisen.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/2866, vorgetragen durch den Abgeordneten Grob.
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurde die Gemeinde Barchfeld-Immelborn gebildet. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen
Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
1. Kann die Gemeinde Barchfeld-Immelborn bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?