Mein herzlicher Dank gilt heute natürlich auch dem Bürgerbeauftragten, Herrn Dr. Herzberg, und seinen Mitarbeitern für die Bearbeitung der vielen Fälle in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, aber auch für ihre Mitwirkung bei uns im Ausschuss und die Übernahme des einen oder anderen Problems. Sie haben auch Vororttermine für uns mit wahrgenommen und versucht, in schwierigen Situationen zu vermitteln, was Ihnen oft auch erfolgreich gelungen ist. Auch dafür unser herzlicher Dank, Herr Dr. Herzberg.
Auch im letzten Jahr haben wir wieder drei Bürgersprechstunden im Landtag sowie weitere außerhalb des Landtags in den einzelnen Landkreisen durchgeführt. Dieses Angebot wurde von insgesamt 71 Petenten genutzt; sie kamen dabei mit uns persönlich ins Gespräch, konnten neue Petitionen vortragen oder auch bereits eingereichte Anliegen näher erläutern.
Zum Thema „Online-Petitionen“ auf privaten Internetplattformen bzw. der gemeinnützigen Plattform openPetition wurde hier schon einiges ausgeführt. Aber auch ich möchte die Gelegenheit nutzen und
hier in der Öffentlichkeit und für unsere Zuhörer noch einmal ausdrücklich betonen, dass Petitionen nur dann von uns einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden, wenn sie von den Bürgern auch unmittelbar bei uns im Petitionsausschuss eingereicht werden. Jeder Bürger sollte sich also gut überlegen, wo er im Internet seine Unterschrift gibt oder was er im Internet unterstützt und was dort möglicherweise mit seinen Daten passiert.
Wir haben im Jahr 2016 Anliegen von öffentlichem Interesse auf unserer eigenen Plattform veröffentlicht und das waren, wenn ich mich recht erinnere, 33 Petitionen, die hier veröffentlicht wurden. Erhält eine solche Petition mindestens 1.500 Mitzeichnungen oder werden uns in Papierform weitere Unterschriften eingereicht, dann führen wir auch die bereits erwähnten öffentlichen Anhörungen zu diesen Themen durch. Die Veröffentlichung einer Petition auf einer privaten Plattform hat aber unabhängig von einer möglicherweise sehr großen Zahl von Unterstützern letztlich keinerlei parlamentarische Aktivitäten automatisch zur Folge.
Für uns ist das Petitionsgesetz und unser eigenes Recht im Freistaat Thüringen Maßgabe unseres Handelns. Vor diesem Hintergrund appellierte auch der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags zuletzt mit einer Pressemitteilung vom April dieses Jahres an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen direkt an uns, an das Parlament, zu wenden und von der kostenlosen Möglichkeit des Petitionsrechts Gebrauch zu machen. In den Medien habe ich von der damaligen Pressemitteilung leider nichts gesehen. Deshalb möchte ich heute die Gelegenheit nutzen und die anwesenden oder uns zuhörenden Medienvertreter herzlich bitten, sich nochmals des Themas anzunehmen, unsere Pressemitteilung vielleicht auch noch mal zur Hand zu nehmen und zu dieser Thematik vielleicht noch mal eine umfangreichere Berichterstattung auf den Weg zu bringen. Denn es ist wichtig, dass die Bürger wissen, wo sie ihre Petitionen einzureichen haben, und auch, wie sie mit den Dingen im Internet umzugehen haben. Sie müssen dabei auch wissen, dass nicht jede Petition zum Beispiel bei openPetition den Thüringer Landtag erreicht. Ich habe gestern noch mal im Internet nachgeschaut bei openPetition: Es sind 180 Petitionen von Thüringen dort eingestellt, aber letztlich muss man feststellen, dass nur ein Bruchteil davon uns Parlamentarier auch erreicht.
Ein Großteil der Petitionen des letzten Jahres, meine Damen und Herren, entfiel wiederum auf den Straf- und Maßregelvollzug. Ich fange mit Letzterem an: Die Strafvollzugskommission ist ein Unterausschuss des Petitionsausschusses und hat im letzten Jahr die Maßregelvollzugseinrichtungen in Stadtroda und drei Thüringer Justizvollzugsanstalten sowie die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz, in der die weiblichen Thüringer Gefangenen unterge
bracht sind, besucht. Ab Seite 102 unseres Arbeitsberichts finden Sie auch die entsprechenden Ausführungen dazu.
Im letzten Jahr ging es bei diesen Petitionen oft um zu spät aufgestellte Vollzugspläne, nicht ausreichende Entlassungsvorbereitungen aufgrund Personalmangels, fehlende Lockerungen, gekürzte Aufschlusszeiten im Bereich der Gefängnisse, um nicht stattfindende oder mehrfach verschobene Facharzttermine, um ausfallende Arbeitstage in den Gefängnissen sowie um ausfallende Sport- und Freizeitmöglichkeiten und ähnliche Probleme, die allesamt auf dem bestehenden Personalmangel beruhen bzw. aufgrund des Personalmangels in den Gefängnissen nicht ausreichend erfolgen können. Diese Situationen, meine Damen und Herren, erhöhen das Konfliktpotenzial zwischen Gefangenen und Personal, führen zu Aggressionen und zu Streitigkeiten und so zu noch mehr Krankenständen bei unseren Bediensteten, die jetzt ohnehin schon als dramatisch einzuordnen sind. Es führt auch zu Mehrarbeit der noch im Dienst befindlichen Beamten und letztlich zu immer neuen Petitionen, in denen genau diese Situationen beklagt werden. Die Vollzugsbeamten sind oftmals an ihrer persönlichen Belastungsgrenze angekommen und überdies wenig motiviert, wenn man die Einstufung der meisten von ihnen im mittleren Dienst überwiegend in der Gehaltsgruppe A 7 ohne Aussicht auf Beförderung bis gar zum Pensionseintritt betrachtet.
Ein Großteil der Bediensteten im Vollzugsdienst ist – das haben auch unsere Nachfragen bei unseren Besuchen in den JVAs ergeben – in A 7 eingruppiert. Das sind die Bediensteten, die wirklich die schwerste Arbeit in den Hafthäusern verrichten. Diese Situation haben wir auch in der Strafvollzugskommission anhand von Daten, die uns die Landesregierung auf Nachfrage zugearbeitet hat, festgestellt. Zum Beispiel bei den Krankenständen: vier bis sechs Wochen im Jahr im Durchschnitt. Natürlich gibt es auch Langzeiterkrankte, die dann diese Statistik noch erhöhen. Zusätzlich haben wir das Problem mit den nicht stattfindenden Beförderungen. Zu den Beförderungen möchte ich ergänzen, dass es im Jahr 2012 noch 99 Beförderungen, überwiegend von A 7 nach A 8, gab. Also von den 99 Beförderungen im Jahr 2012 waren 70 von A 7 in A 8. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 95 Beförderungen für den Justizvollzugsdienst, die meisten von A 8 in A 9, aber auch 21 Beförderungen von A 7 nach A 8.
Jetzt kommen wir zu den Zahlen, bei denen es abwärtsgeht. Im Jahr 2014 gab es insgesamt in diesem Bereich nur noch 33 Beförderungen, also nur ein Drittel derer in den Vorjahren insgesamt, die meisten davon im gehobenen Dienst, und von A 7 bis A 8 waren es nur noch wenige. Im Jahr 2015 gab es dann 32 Beförderungen im ganzen Jahr, davon 20 von A 7 nach A 8. Für das Jahr 2016, also
für unseren Berichtszeitraum, waren 29 Beförderungen geplant, die aber erst im Dezember 2016 und sogar noch später, im Januar 2017, dann erfolgen sollten, davon auch nur 14 von A 7 nach A 8.
Weiterhin fehlt es im Personalbereich an einer aktuellen Personalbedarfsplanung. Die letzte stammt aus dem Jahr 2006. Nach Angabe der Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2015 ist die Ausstattung mit dem erforderlichen Personal in § 108 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch geregelt und natürlich auch vorzunehmen. Seit dem Jahr 2006, aus dem die alte Planung stammt, hat sich vieles an den Aufgaben in den Gefängnissen verändert. Es gibt neue oder andere Zuständigkeiten, es gibt andere Ausfallzeiten, insbesondere der sehr hohe Krankenstand ist zu nennen. Dies alles ist zu berücksichtigen. Es wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, allein deren Ergebnisse zumindest mir nicht bekannt sind, aber ich weiß, im Justizausschuss wurde zwar viel darüber berichtet, aber konkrete Arbeitsergebnisse wurden auch dort nicht den Kollegen übermittelt.
Es wurde mal wieder angekündigt, eine neue Personalbedarfsplanung durchzuführen, aber auch hier blieb man die Antwort nach einem Zeitraum oder nach einem Jahr schuldig. Inwieweit die Schließung der JVA in Gera zum Ende des Jahres zu einer Entspannung der Personalsituation führen wird, bleibt abzuwarten, denn die Mehrzahl der Bediensteten wird ganz sicher nach Hohenleuben wechseln, weil die Gefangenen, die dorthin wechseln, auch entsprechend weiterhin zu betreuen sind.
Meine Damen und Herren, es wäre wichtig, dass es auch jetzt bei den Haushaltsberatungen mit aufgegriffen wird und dass hier nachjustiert wird. Mir wäre es wirklich lieb gewesen, Herr Minister Lauinger hätte das heute auch angehört, aber es besteht ja die Chance, das im Protokoll noch mal nachzulesen. Über eine verstärkte Ausbildung und Einstellung in den nächsten Jahren müssen diese Probleme auch angegangen werden, denn auch die Statistik über den Ruhestandsbeginn vieler unserer Bediensteten zeigt, dass allein mit den jetzigen Ausbildungszahlen die Ruhestandsabgänge nicht kompensiert werden können.
In Sachen Übergangsmanagement konnten wir feststellen, dass das Projekt gut angelaufen ist, aber aufgrund der festgelegten Kriterien eben auch nur für einen Teil der Gefangenen infrage kommt. An dem Thema bleiben wir auf jeden Fall weiter dran und lassen uns berichten, welche Fortschritte und Erfahrungen es damit gibt und welchen Nutzen und welche Hilfestellung dieses Projekt bringt.
Leider war aber auch im Jahr 2016 wieder zu konstatieren, dass Gefangene nach dem Haftende eher nicht auf ihre Zukunft vorbereitet waren, was Unterkunft, Arbeit oder weitere Betreuung betrifft. In diesen Fällen, die uns natürlich auch immer nur in einzelnen Petitionen bekannt werden, versuchten wir die Gründe zu ermitteln. Manchmal fehlte es am Wollen und Mitwirken der Gefangenen selber. Aber auch insbesondere den Sozialarbeitern, das muss ich an der Stelle deutlich sagen, in den Haftanstalten kommt hier eine besondere Aufgabe und Verantwortung zu. Sie sind hier auch künftig eindeutig mehr gefordert, sich diesen Problemfällen zu widmen, zumindest fordern wir aus unserer Fraktion das ein und bleiben an dem Thema auch weiter dran.
Nun ist es nicht nur so, dass diese Probleme nur über die Petenten an uns herangetragen werden, sondern uns auch bei unseren Gesprächen mit den Leitungen der Haftanstalten und auch mit den Bediensteten sowie durch die Gewerkschaften, aber auch durch anonyme Zuschriften übermittelt werden.
Im letzten Jahr wurde uns – das ist noch einmal ein anderes Problemfeld –, beginnend in der JVA Tonna, vorgetragen, dass es größere Probleme bei der Zusammenarbeit der Anstaltsleitungen mit den Seelsorgern und ehrenamtlichen Seelsorgehelfern gibt. Auch in einigen anderen Anstalten stellten wir zwischenzeitlich Diskrepanzen in diesem Bereich fest. Auch hier will ich sagen, wir bleiben an diesem Thema dran und versuchen, so gut es geht, unseren Einfluss geltend zu machen, damit es hier zu einer sachgerechten und guten Zusammenarbeit in den Haftanstalten kommt, wo dies noch nicht der Fall ist. Es ist nicht generell so, aber in einigen Einrichtungen ist das so.
Zum Thema „Landeshauptstadt Erfurt und Bürgeramt in Erfurt“ möchte ich noch sagen, dass uns insbesondere die Petitionen, die aus dem Bereich der Landeshauptstadt kommen und bei denen es um Behördenhandeln in Erfurt geht, negativ aufgefallen sind, was das Verwaltungshandeln der Stadt Erfurt angeht. Stellungnahmen kommen nur sehr schleppend, unzureichend; Lösungsansätze werden durch die Stadt Erfurt eher nicht in Aussicht gestellt. Ich spreche hier über Themen wie Baurecht, Ansiedlung von jungen Familien oder ansiedlungswillige junge Familien, Sondernutzungsrechte, wo hohe Gebühren erhoben werden, die Gewährung von Fahrtkostenerstattung für ein Schulkind und ähnliche Themen. Das fällt immer wieder negativ auf und das ist auch schon in den Medien negativ aufgefallen, insofern gab es auch Berichte. Wer das „Thüringen Journal“ regelmäßig anschaut, weiß, wovon ich spreche, über dieses – ich sage das mal – sogenannte Bürgeramt in Erfurt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir nur einmal im Jahr Gelegenheit haben, hier öffentlich im Plenum über unsere Arbeit und unsere Feststellungen zu berichten, ist es natürlich auch wichtig, öffentlich und auch gegenüber allen Abgeordneten und allen Mitgliedern der Landesregierung auf die Problemlagen aufmerksam zu machen, damit Verbesserungen erreicht werden. Ich konnte hier nur die gravierendsten Dinge ansprechen. Bitte nehmen Sie diese Themen und Anregungen ernst und ordnen Sie diese bitte nicht nur als einfache, bloße Kritik der Opposition ein, um die man sich vielleicht auch nicht weiter kümmern müsse, weil das ja eben zum politischen Alltag gehört. In unserem Ausschuss und auch in der Strafvollzugskommission geht es uns stets darum – und da schließe ich alle Kollegen aller Fraktionen ein –, für die Petenten die beste Lösung zu finden, im Justizvollzug auch die Bedingungen für unsere Bediensteten zu verbessern und die Motivation aller in diesem Bereich Tätigen zu erhöhen sowie das Miteinander zu stärken. Grundsätzlich ist das Arbeitsklima bei uns im Ausschuss als sehr konstruktiv zu beurteilen, über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, und ich denke, das ist auch im Sinne unser Bürger. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lehmann. Als Nächste hat sich Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Vielen Dank, Herr Heym, für den umfangreichen Arbeitsbericht für das Jahr 2016. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist für mich von sehr großer Bedeutung. Sie ist sehr zeitintensiv und setzt umfangreiche Sachkenntnis voraus. Denn die Vielfalt der Themen, mit denen sich die Thüringer Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, ist groß. Können wir am Ende eines sehr langen Arbeitstags für eine gewisse Anzahl von Petitionen eine Lösung im Sinne der Petenten herbeiführen, so ist es für uns Mitglieder ein gutes Gefühl und vor allem eine gute Sache für die Petenten.
Zum dritten Mal in Folge – und das wurde hier auch schon mehrfach gesagt – erreichten wir einen Wert von mehr als 1.100 Petitionen. Das zeigt mir deutlich, dass dieser Ausschuss durchaus ein sehr anerkanntes Gremium ist. Allein über die Möglichkeit, Anfragen an den Petitionsausschuss auch online zu stellen, erreichten uns mehr als 200 Anliegen. Das zeigt, dass dieses Verfahren gut bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Diese Form der Einrei
chung und Veröffentlichung von Petitionen kann in kürzester Zeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ein Thema finden. Das ist gut so. Da ich zeitgleich auch Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bin, habe ich als Berichterstatterin oft Petitionen, die in diesem Fachbereich liegen. Das sind Petitionen, bei denen oft sehr tragische und existenzbedrohende Probleme zutage treten. Beispielhaft will ich hier nur die Übernahme von Kosten der Unterkunft, die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Tätigkeiten von Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen nennen.
An dieser Stelle möchte ich die Menschen in Thüringen dazu aufrufen, weiterhin Petitionen einzureichen. Der Petitionsausschuss versucht, die Sachlage zu klären und adäquate Lösungen zu finden, auch wenn das manchmal eine Zeit lang dauert. Wenn ich von „einer Zeit lang“ spreche, kann es auch einmal ein Jahr dauern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Petitionsausschuss in der Regel zunächst eine Stellungnahme der Landesregierung einholt und das jeweilig zuständige Ministerium für seine Rückäußerung zwei Monate Zeit hat. Auch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen von Petentinnen und Petenten sowie die Beteiligung von Fachausschüssen können zu einer längeren Dauer des gesamten Verfahrens führen. Die meisten Petitionen jedoch werden in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen.
Ich möchte heute auch diesen Bericht und die Aussprache dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats zu danken.
Diese haben immer dafür gesorgt, dass die Informationen zu den einzelnen Petitionen umfangreich bereitstanden und wir als Abgeordnete jederzeit bei weiterem Informationsbedarf Ansprechpartnerinnen und -partner hatten. Ich bin mir sicher, dass die Petentinnen und Petenten das auch so empfunden haben. Allein die rege Teilnahme an den extra angebotenen Bürgersprechstunden ist ein gutes Zeugnis dafür. Um Bürgernähe zu garantieren, fand die Bürgersprechstunde in allen Regionen Thüringens statt. Das ist ein organisatorischer Aufwand, der sich lohnt und da ankommt, wo er gebraucht wird, bei unseren Thüringer Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem möchte ich einen großen Dank den Petitionsreferaten aussprechen, die in den einzelnen Ministerien angesiedelt sind. Hier möchte ich besonders den Justizbereich hervorheben, der unermüdlich zahlreiche Petitionen aus den letzten Jahren aufgearbeitet hat. Der Petitionsausschuss arbeitet inhaltlich intensiv und überparteilich im Sinne der Petentinnen und Petenten. Allein die steigende Anzahl von Petitionen ist ein Indiz für die große Anerkennung dieses Ausschusses. Es gibt scheinbar ein großes Vertrauen der Bürgerinnen
und Bürger. Aber ich will auch sagen: Manchmal ist der Petitionsausschuss die letzte Hoffnung, um existenzielle Probleme zu lösen. Der Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern und kann bzw. soll Hilfe im Einzelfall leisten, eine Befriedungsfunktion erfüllen und die Mitwirkung bei Gesetzgebungen gewährleisten.
Auch wenn uns im vergangenen Jahr eine Petitionswelle zur Gebietsreform geweissagt wurde, ist die ja im Großen und Ganzen ausgeblieben. Vielmehr überwogen die Anliegen zu den Themen im Bereich Arbeit, Soziales und Familie, aus dem Bildungsbereich oder aus dem Umweltbereich. Das sind die Missstände, die Bürgerinnen und Bürger bewegen und die massiv ihre Lebenssituation betreffen. Hier muss der Staat handeln, anstatt sich permanent um sich selbst zu drehen.
Lassen Sie mich kurz ein Beispiel erläutern. Nicht nur im Petitionsausschuss, auch in zahlreichen Gesprächen in meinem Wahlkreisbüro in Sondershausen wurde das Thema – Herr Heym hat es auch schon erwähnt – „Abschaffung der Brenntage“ auf die Tagesordnung gehoben. Es wird beklagt, dass aufgrund der Abschaffung der Brenntage eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Nutzgärten nicht mehr möglich sei. Vor allem der Transport von dem im größeren Umfang anfallenden Baum- und Strauchschnitt in Obstgärten zu den von den Kommunen vorgesehenen Sammelstellen sei kaum zu gewährleisten. Zu diesem Thema hat der Petitionsausschuss das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hinzugezogen. Es machte deutlich, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes seit dem 1. Januar 2015 gilt. Alle Thüringer Kommunen sind verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu verwerten. Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. So weit zu den Vorschriften. Doch in der Praxis scheint ein vielfacher Gesprächsbedarf zu sein. Gehen wir davon aus, dass Gartenbesitzern der Schutz der Umwelt genauso am Herzen liegt wie uns und dass sie erkannt haben, dass das Verbrennen von Biomasse eine Umweltbelastung darstellt, und doch ist ihr Protest gegen die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes groß. Woher kommt das? Im Petitionsausschuss wurden die Regelungen für Thüringen inhaltlich umfassend erörtert. Die Petenten richten sich mit ihren Anliegen nicht gegen das Prinzip „Verwerten geht vor Beseitigen“, vielmehr beklagen sie die unzureichenden Regelungen in den Kommunen. Aus diesem Grund hat der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis gegeben. So wird auf die Problematik nochmals aufmerksam gemacht. Außerdem ging die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, damit
Ich möchte mit diesem Beispiel anschaulich machen, dass sehr intensiv daran gearbeitet wurde, in Zusammenarbeit mit den Ministerien und Behörden eine langfristige Lösung zu finden. Für eine bürgernahe Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind letztendlich zwar die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, doch die Bürgeranliegen sorgen dafür, dass eine gute Lösung für alle gefunden werden kann.
Außerdem möchte ich eine Petition aus dem Bereich Soziales ansprechen. Darin wird dargestellt, dass es wichtig ist, Leid und Unrecht anzuerkennen, und Betroffene unterstützt werden müssen. Speziell geht es hier um die gesellschaftliche Anerkennung sowie die Rehabilitierung von Kindern und Jugendlichen, die in stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben. Viele Betroffene haben noch heute unter den Folgen von Demütigung, aber auch unter finanziellen Einbußen zu leiden. Denn einige dieser Jugendlichen haben in den Einrichtungen gearbeitet, ohne dass dafür Zahlungen in die Rentenkasse entrichtet wurden. Der Bund und die Länder haben sich gemeinsam mit den Kirchen darauf verständigt, dass eine „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ für diese Menschen ins Leben gerufen wird. Diese Stiftung hat im Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Sie richtet sich an Menschen, die oben beschriebenes Leid erfahren mussten und bei denen heute noch eine Folgewirkung deswegen vorliegt. Den Betroffenen werden finanzielle Mittel sowie eine Rentenersatzleistung gewährt.
Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass nicht alles Unrecht wiedergutgemacht werden kann. Doch halten es die Mitglieder für äußerst wichtig, dass Unrecht und Leid aufgearbeitet und öffentlich anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unter Beteiligung Thüringens dazu beitragen kann.
Als nächstes Beispiel möchte ich ein aktuelles bringen, welches den Petitionsausschuss seit Anfang dieses Jahres beschäftigt: Zwei gegensätzliche Petitionen wurden online eingereicht. Die eine möchte erreichen, dass die Forstwirtschaft, so wie sie heute agiert, weiterhin erhalten bleibt. Die andere Petition wiederum setzt sich dafür ein, dass die im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien vereinbarten 5 Prozent aus der forstwirtschaftlichen Nutzung entlassen werden. Speziell geht es um ein Gebiet im Possenwald bei Sondershausen, auf dem etwa 2.500 Hektar sich selbst überlassen werden sollen. Mit jeweils mehr als 2.500 Zeichnern aus den Regionen, aus Thüringen und sogar aus ganz Deutschland sind dies die bisher erfolgreichsten Petitionen, wenn wir die öffentliche Wahrneh
mung als Maß nehmen. In öffentlichen Anhörungen beider Petenten wurden den Ausschussmitgliedern die Argumente vorgetragen. Und ich muss schon persönlich sagen: Die Bilder von den metertiefen Furchen, die die riesigen Harvester in den Waldboden des Possen gewalzt haben, werde ich so schnell nicht wieder los. Das ist für meine Begriffe nicht das, was viele Försterinnen und Förster und auch viele Waldbesucher unter nachhaltiger Bewirtschaftung verstehen. Vielmehr ist hier geboten, der Natur ihre Zeit zu geben, sich zu regenerieren und eine Waldwildnis entstehen zu lassen. Die Petitionen werden beide noch beraten, eine Entscheidung aus den jeweiligen Ministerien steht noch aus.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bildungsfragen sind Ländersache, das ist bei uns in Deutschland so geregelt. Wenn wir die Hoheit über das Thema haben, dann ist es unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass jedes Kind in Thüringen von Anfang an die bestmöglichen Chancen auf Bildung und Teilhabe hat. Zahlreiche Petitionen zum Thema „Horte und bessere Bildungsqualität in den Schulen“ zeigen mir, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt. Beim Übergang aller Hortnerinnen und Hortner in den Landesdienst wurde auch dank der Einlassung des Petitionsausschusses bei Streitfragen jeder Fall einer Einzelfallprüfung unterzogen. Das finden wir gut. Bei so komplexen Übergängen braucht es auch die Sachkenntnis der Betroffenen und es muss entsprechend sensibel damit umgegangen werden. So gab es für viele Kolleginnen und Kollegen der Schulhorte Einzelprüfungen und auch Lösungen. Für diejenigen, bei denen es im Moment noch keine Lösungen gibt, hoffe ich, dass diese bis zum Beginn des neuen Schuljahres gefunden sind.
Für uns Grüne ist wichtig: Wir brauchen qualifizierte und hoch motivierte Pädagoginnen und Pädagogen in allen Bildungseinrichtungen, von der Krippe bis zur Hochschule, damit Thüringen auch weiterhin im Bildungsbereich auf den vorderen Plätzen rangiert.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch dem Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg danken. Seine Tätigkeit ergänzt den Petitionsausschuss. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit Anliegen, die nicht als Petitionen anzusehen sind wie etwa Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen. Das ist eine große Hilfe und Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger.
Ich danke nochmals für Ihre Aufmerksamkeit und bedanke mich bei allen Zuschauerinnen und Zuschauern, bei den Kolleginnen und Kollegen und bei allen Rock- und Hosenträgerinnen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Becker, bitte, für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch im Namen der SPD-Fraktion möchte ich mich ganz herzlich für die Arbeit des Petitionsausschusses und des für Petitionen zuständigen Referats bedanken.