Protokoll der Sitzung vom 02.06.2017

Einsätze mit Herbiziden in der Stadt Kahla

Anfang Mai wurde der Grenzbewuchs einer unversiegelten öffentlichen Grünfläche innerhalb der Stadt Kahla durch den Bauhof selbiger intensiv mit Herbiziden behandelt. Dabei grenzt die Grünfläche an ein kleingärtnerisch genutztes Grundstück.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Ausbringung von Herbiziden auf unversiegelten öffentlichen Grünflächen durch die öffentliche Hand statthaft und wenn ja, welche Mittel sind unter welchen Voraussetzungen zulässig?

2. Wie ist die Situation unter Berücksichtigung der Beantwortung von Frage 1 zu bewerten, wenn dadurch kleingärtnerischer Aufwuchs Dritter betroffen

(Abg. Hey)

und eine Gefährdung durch den möglichen Verzehr der daraus resultierenden Erzeugnisse nicht auszuschließen ist?

3. Inwieweit ist die öffentliche Hand für Schäden, die mit der Ausbringung von Herbiziden einhergegangen sind, zum Schadenersatz verpflichtet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Ministerin Keller, bitte schön.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gentele, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Pflanzenschutzmittel wie Herbizide dürfen unter Einhaltung der Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf öffentlichen Grünflächen eingesetzt werden. Da öffentliche Grünanlagen zu den Flächen gehören, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die in der Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht worden sind. Die diesbezügliche aktuelle BVL-Liste ist auf den Internetseiten des BVL unter www.bvl.bund.de in der Rubrik „Pflanzenschutzmittel/zugelassene Pflanzenschutzmittel/Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“ abrufbar.

Zu Frage 2: Die Situation, dass kleingärtnerischer Aufwuchs Dritter betroffen ist und eine Gefährdung durch den möglichen Verzehr der daraus resultierenden Erzeugnisse nicht ausgeschlossen werden kann, ist ernst zu nehmen. Genutzt werden sollte in einem solchen Fall die Beratung durch das zuständige Landwirtschaftsamt. Ist davon auszugehen, dass Abtrift auf Kleingartenflächen oder sogar eine Mitbehandlung von Kleingartenflächen erfolgt ist, sollte eine Anzeige beim zuständigen Landwirtschaftsamt erfolgen, um zu klären, ob die Herbizidanwendung auf der öffentlichen Grünfläche sachgerecht erfolgte und die maßgebenden Rechtsvorschriften eingehalten worden sind.

Zu Frage 3: Die öffentliche Hand ist für herbeigeführte Schäden aufgrund von Herbizidmaßnahmen schadensersatzpflichtig. Ansprüche können privatrechtlich durchgesetzt werden.

Weitere Anfragen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen hier: Nummern 2 bis 7 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1999 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/3899 dazu: Gesunde Verpflegung für alle Kinder an Thüringer Schulen – regionale und saisonale Produkte bevorzugt verwenden Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2601 dazu: Gesund, regional, sozial – Verpflegung an Schulen und Kindertagesstätten besser gestalten Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3966

Das Wort hat Herr Abgeordneter Scherer aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – die da sind –, ich darf folgenden Bericht zur Behandlung des CDU-Antrags „Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen“ aus dem Ausschuss erstatten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 60. Plenarsitzung vom 1. September 2016 wurden die Nummern 2 bis 7 des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz federführend sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der federführende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Nummern 2 bis 7 des Antrags in seiner 33. Sitzung am 2. Dezember 2016, in seiner 34. Sitzung am 8. Dezember 2016, in seiner 38. Sitzung am 17. Februar 2017 und in seiner 41. Sitzung am 17. März sowie dann in der 43. Sitzung am 28. April 2017 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Nummern 2 bis 7 des Antrags in seiner 42. Sitzung am 16. Mai beraten. Der Justizausschuss hat ein Anhörungsverfahren durchgeführt. In dem Anhörungsverfahren sind insgesamt zwölf Stellungnahmen eingegangen. Ich darf insbesonde

(Abg. Gentele)

re die sehr ausführliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erwähnen. Wir haben diese Stellungnahmen im Ausschuss intensiv diskutiert, auch wenn es nicht gerade das Spezialthema des Justizausschusses ist. Die mehrheitlich zustande gekommene Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: Die Nummern 2 bis 7 des Antrags werden abgelehnt. Danke schön.

Vielen Dank. Ich frage, ob jemand von den Antragstellern aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung des Alternativantrags ergreifen möchte. Das scheint offenkundig nicht der Fall zu sein, sodass ich nun – Doch, Frau Skibbe, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich dazu bereit erklärt, einen Alternativantrag zu machen, um einfach die Komplexität des Themas „Schulverpflegung und Kita-Verpflegung“ besser in den Antrag fassen zu können. Uns waren die beiden anderen Anträge da zu einseitig und nur auf einige Punkte ausgerichtet. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Erste erhält das Wort in der Beratung, die ich nunmehr eröffne, Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, der Antrag, den wir heute in der Debatte haben, ist vor allem für die jungen Menschen in Thüringen ein wichtiger Antrag. Er betrifft die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Freistaat, die in ihrem Kindergarten und ihrer Schulzeit die beste Essensversorgung verdient haben. Die Fraktion der CDU hat hier im letzten Jahr einen durchaus interessanten Antrag eingereicht. Nach einer umfangreichen Anhörung haben wir als Koalition aber entschieden, einen Alternativantrag einzureichen. Dieser Alternativantrag hat folgende Schwerpunkte, da uns Ihr Antrag der CDU-Fraktion nicht weitgehend genug war. Wir möchten gern, dass die Anwendung der anerkannten DGE-Qualitätsstandards für die Kitaund Schulverpflegung in Thüringen grundsätzlich stärker gefördert wird. Dabei sollen auch die gesundheitliche Gestaltung der Zwischenmahlzeiten und das Getränkeangebot in den Fokus genommen werden. Gerade diese beiden Aspekte kamen oft in der schriftlichen Anhörung zutage.

Um jedoch grundsätzlich zu wissen, wie genau sich der aktuelle Forschungsstand zur Verpflegung in Kitas und Schulen in Deutschland darstellt, sollen diese analysiert und dann darauf aufbauend, Handlungsempfehlungen für die Kita- und Schulverpflegung in Thüringen entwickelt werden. Diese Erhebungen müssten aus unserer Sicht in regelmäßigen Abständen stattfinden, um eine kontinuierliche Verbesserung in der Kita- und Schulverpflegung in Thüringen zu erreichen. Wir möchten natürlich auch, dass dabei der Einsatz regionaler und ökologisch kontrollierter Lebensmittel sowie das Angebot an gesunden Getränkealternativen und Trinkwasserbrunnen erfasst wird.

Weiterhin möchten wir, dass die Möglichkeiten der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen zur Qualitätssicherung geprüft und etablierte Beratungsangebote verstetigt werden. Wir als Koalition glauben, dass besonders der Dialog für eine qualitätsorientierte Preisgestaltung bei der Kita- und Schulverpflegung mit Schulträgern, Caterern, Einrichtungen und Eltern intensiviert werden muss, und wir wollen gern, dass Best-Practice-Beispiele der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn eine Schule oder eine Kita im Kyffhäuserkreis zum Beispiel gute Modelle entwickelt hat, warum soll man diese geheim halten? Davon können auch andere Einrichtungen profitieren. Aber nicht nur Best Practice, gute Beratung, Standards und das Engagement der Landesregierung reichen aus, damit sich in Kitas und Schulen eine bessere Essensversorgung auf den Weg macht. Es braucht aus unserer Sicht verbindliche Beteiligungsstrukturen bei der Ausgestaltung der Mittagsversorgung an Schulen und Kindertagesstätten, gerade für Eltern, Kinder und Jugendliche.

An letzter, aber nicht unwichtiger Stelle soll für eine intensive Nutzung des neuen EU-Schulobstprogramms ab 01.08.2017 geworben und hierbei auch die neuen Möglichkeiten des EU-Programms für begleitende pädagogische Maßnahmen beachtet werden. Schließlich soll diesem Hohen Hause bis zum 30. September dieses Jahres ein Bericht zu den erreichten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen vorgelegt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Anhörung und die vielen Gespräche, die wir als Abgeordnete geführt haben, zeigten sowohl Handlungsmöglichkeiten, aber auch Defizite zur Verbesserung der Schul- und Kita-Verpflegung in Thüringen. Grundsätzlich sehen wir aber die Ergebnisse der Anhörung als Potenziale zur Weiterentwicklung. Besonders die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat bereits in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte durchgeführt und die Vernetzungsstelle zur Schulverpflegung ist hier wichtiger Partner. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat schon im Ausschuss angekün

(Abg. Scherer)

digt, dass ein Pilotprojekt zur Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE in einzelnen ausgesuchten Thüringer Schulen ergänzt werden könnte.

Das begrüßen wir als Fraktion ausdrücklich. Grundsätzlich glauben wir, dass eine Subventionierung von Kita- und Schulessen sowohl zur Vermeidung von Armutsfolgen, aber auch zur Gesundheitsprävention ein sehr guter Weg wäre. Wenn ein gutes Kita- oder Schulessen ungefähr zwischen 3,00 und 4,00 Euro liegt, wie es Berechnungen aus anderen Bundesländern zeigen, dann braucht es eine Unterstützung für Eltern, die ein niedriges Einkommensniveau haben bzw. Kofinanzierungsmöglichkeiten für Kommunen, die dann die Essenskosten für die Familien übernehmen.

Zwei Aspekte sollen bei der Umsetzung der Qualitätsstandards beachtet werden. Sie muss sozial, also bezahlbar sowohl für die Nutzer, also die Kinder und Jugendlichen an den Schulen und Kitas, als auch für die Caterer durchführbar bleiben und trotzdem den von der DGE aufgestellten Kriterien für eine gesunde Schul- und Kitaverpflegung genügen. Deshalb braucht ein solches Pilotprojekt eine wissenschaftliche Begleitung und neben bestehenden Projektaktivitäten zur Sensibilisierung der Eltern, Einrichtungsträger, Pädagoginnen und Pädagogen sollten Caterer für diese besondere Bedeutung einer gesunden Ernährung in Kita und Schule verstärkt sensibilisiert werden. Hierzu gehört, dass dabei auch für eine bessere Akzeptanz betreffend die Mehrkosten einer gesunden Verpflegung geworben wird.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass wir auch die Idee der Anzuhörenden begrüßen, Musterausschreibungen unter Einbeziehung der DGE-Qualitätsstandards, Zertifizierungsverfahren für Caterer und Möglichkeiten zur Qualitätssicherung auf den Weg zu bringen. Außerdem begrüßen wir die Ankündigung der Landesregierung, in den nächsten Monaten in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten verstärkt zu den potenziellen Verbesserungsmöglichkeiten zu arbeiten.

Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse und ich freue mich, dass wir für die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher hier in Thüringen etwas auf den Weg gebracht haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen“ – so der Titel des CDU-Antrags, den wir heute beraten. Frau Pfefferlein, es ist gut, dass Sie hier noch mal ausführlich die Wichtigkeit unseres Antrags hervorgehoben haben. Nach der Begründung der Koalitionsfraktionen zu ihrem Antrag hatte ich schon etwas Angst, dass es heute sehr kurz wird und wir gar nicht in die Tiefe des Antrags gehen. Ich muss auch sagen, wir sind durchaus etwas enttäuscht von den Koalitionsfraktionen. Der Antrag liegt jetzt schon seit über einem Jahr vor. Die Beratung war dann später, weil er auf der Tagesordnung nicht früher berücksichtigt werden konnte. Aber immerhin muss man sagen: ein Dreivierteljahr der Beratung und dann kommt kurzfristig ein Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich weiß nicht, ob das der richtige Umgang mit dem Thema und der richtige Umgang hier als Kollegen untereinander ist.

Aber wir hatten uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode als Landtag hier an dieser Stelle intensiv mit dem Thema der gesunden Ernährung unserer Kinder beschäftigt. Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch an das Thema „Schulobstprogramm“, das mehr oder weniger erst zum Laufen gebracht werden musste. Da, denke ich, haben die verschiedenen Anstrengungen auch der damaligen Landesregierung dazu beigetragen, dass das jetzt vor Ort gut läuft. Der Fairness halber muss man aber sagen, dass auch die verschiedenen Schulen und Kindergärten eigene Projekte haben und mitunter mit den Programmen entsprechend eigenständig umgehen. Aber das gehört zum eigenverantwortlichen Handeln vor Ort, das muss man dann auch immer sehen. Ich nenne hier mal den Umgang mit dem erwähnten Schulobstprogramm oder der Bereitstellung von Getränken – von Schulmilch angefangen über Tees oder den eben schon erwähnten Trinkbrunnen.

Für die CDU ist klar: Kinder brauchen eine gesunde Ernährung – zu Hause, in den Kindergärten und in den Schulen. Gesunde Ernährung für Kinder gehört in das Bewusstsein jedes Bürgers, aber besonders eben der Eltern, die da eine ganz besondere Verantwortung haben. Denn die Grundlagen für einen gesundheitsbewussten Lebensstil werden in der Kindheit gelegt und da steht für uns die Familie an erster Stelle. Nicht erst durch den Norovirus im Schulessen hat sich gezeigt, dass man durchaus nachfragen muss, woher Essen kommt, woher Schulessen kommt. Dieses Thema ist auch deshalb von besonderer Bedeutung und wir alle erinnern uns gerade an dieser Stelle an die berühmten Erdbeeren aus China, die damals medienwirksam zu einem Umdenken beigetragen haben. Fettsüchtige und zuckerkranke Kinder sind zu einem Problem

(Abg. Pfefferlein)

geworden, dem es entgegenzuwirken gilt. Eine gesunde und ausgewogene Verpflegung in der Schule oder im Kindergarten, aber auch zu Hause muss ein Teil der Lösung dieses eben geschilderten Problems sein. Verantwortung tragen hierbei Länder, Kommunen und in erster Linie die Eltern.

Die Anhörung zum vorliegenden Antrag hat ergeben, dass die Forderungen, die die CDU-Fraktion in ihrem Antrag an die Landesregierung richtet, langfristig zu einer gesünderen Lebensweise von Kindern beitragen können. Aus diesem Grund befürworteten die angefragten Expertinnen und Experten den Antrag grundsätzlich. Gerade weil Kinder und Jugendliche täglich viele Stunden in den Einrichtungen verbringen und dort geistig und körperlich gefordert werden, muss ein gut zusammengestelltes Verpflegungsangebot ein wesentlicher Bestandteil des Alltags in Kindergarten und Schule sein. Daneben besteht im Rahmen der Erziehung in Kindergarten und Schule auch die Möglichkeit, positive Ernährungsgewohnheiten zu vermitteln. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, das Essen in der Schule thematisch in den Unterricht einzubeziehen, um bei den Kindern ein stärkeres Bewusstsein für Nahrungsmittel, Herkunft, Qualität und gesunde Ernährung zu schaffen. Auch in diesem Bereich wird in unseren Kindergärten und in unseren Thüringer Schulen schon viel getan. Ich erinnere dabei an die zahlreichen Kinderküchen, die natürlich noch nicht flächendeckend da sind, aber es gibt viele Initiativen von Eltern und von den verschiedenen Trägern. Nicht zuletzt müssen wir hier an dieser Stelle auch immer das Fach „Schulgarten“ erwähnen, wo gerade auch unser Land, unser Freistaat Thüringen beispielgebend ist und gerade in diesem Bereich lernen die Kinder viel über Ernährung, über Anbau von gesundem Essen und das ist besonders wichtig.

Außerdem fordern wir in unserem Antrag, die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als einheitliche Mindeststandards für die Verpflegung in Kindergärten und Schulen in den Ausschreibeverfahren und Verträgen mit den Trägern zu verankern. Dies wurde im Rahmen der Anhörung ebenfalls von zahlreichen Expertinnen und Experten befürwortet. So schreibt beispielsweise die Verbraucherzentrale Thüringen, dass eine stärkere Verbindlichkeit der Empfehlungen wünschenswert sei. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung teilte diesbezüglich mit, dass Thüringen momentan das einzige Bundesland sei, welches nur einige wenige regionale Caterer und eine einzige Kindertagesstätte vorweisen kann, die nach den DGE-Qualitätsstandards zertifiziert sind. Eine für alle Caterer und Einrichtungen verbindliche Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards scheint ein notwendiges Instrument zur Umsetzung der Standards zu sein.

Ebenso spricht sich eine Vielzahl der angehörten Experten für die Einführung von regelmäßigen

Schulungen von Caterern und ein entsprechendes Qualifizierungssystem aus. So teilte beispielsweise der Thüringische Landkreistag mit: „Die Einführung eines Qualifizierungssystems für Caterer ist zu unterstützen. Die Mittagsverpflegung könnte dadurch unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten verbessert werden. Auch das Ernährungsverhalten der Kinder könnte so beeinflusst werden.“

Des Weiteren fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, neue Küchen in Kindergärten und Schulen so zu planen, dass dort frisch gekocht werden kann. Auch diese Forderung wurde von den angehörten Experten befürwortet. So schreibt etwa der Thüringer Philologenverband, dass frisch zubereitetes Essen eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Gymnasien ansprechen würde. Im Hinblick auf den sehr langen Schulalltag und den relativ geringen Anteil der Gymnasiasten, die am Schulessen teilnehmen, wäre es zu begrüßen, wenn Angebote dieser Art geschaffen werden würden.

Auch das Institut für Lebensmitteltechnologie an der TU Berlin befürwortet diese Forderung, indem es deutlich macht, aus ernährungsphysiologischer, technologischer Sicht ist allen Temperierverfahren die Zubereitung vor Ort vorzuziehen. Ebenfalls bestätigte die Anhörung, dass neben dem Essen zu einer gesunden Ernährung auch die richtige Getränkewahl gehört. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Bereitstellung von gesunden Getränken, zum Beispiel in Form von Milch, Tee oder die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen in den Schulen unterstützen.

Da gehe ich auf die Aussagen von Frau Pfefferlein ein. Sie haben gerade auch die Trinkbrunnen erwähnt. Ich hatte das an dieser Stelle auch schon mal getan, da ich jetzt seit einigen Jahren in den Schulen eine sogenannte Trinkbrunneninitiative betreue. Mittlerweile haben wir neun Trinkbrunnen an Grund-, Regelschulen und Gymnasien errichten können. Das sind teilweise kleine Kunstwerke. Sie tragen auch zur gesunden Ernährung bei. Wen es interessiert, wer vielleicht auch in seinem Wahlkreis eben solche Trinkbrunnen errichten möchte, der kann gern auf meiner Internetseite die Trinkbrunnenbroschüre anschauen. So sieht sie aus, mit verschiedenen Beispielen. Das vielleicht als kurzer Werbeblock. Das wird wirklich vor Ort sehr gut angenommen. Ich stehe da auch gern für Fragen zur Verfügung. Vielleicht gibt es ja auch eine Initiative, die von den Koalitionsfraktionen mit unterstützt wird oder von der Landesregierung, darüber würde ich mich sehr freuen, denn mit wenigen Mitteln erreicht man oftmals sehr viel.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die angehörten Experten den vorliegenden Antrag insgesamt positiv bewerten.

(Beifall Abg. Heym, CDU)