Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

(Beifall DIE LINKE)

Aber gut, auch unsere Landesregierung wird sich weiterhin Mühe geben, wird dort Empfehlungen geben.

Wir können zu Ihrem Antrag dann noch mal ganz konkret kommen, eine zweite Bemerkung: So richtig wie Ihre Forderung nach Aufstockung der BAG ist, so eng haben Sie das Thema gefasst. Ich will es jetzt einfach nur mal sagen. Die BAG hat noch ganz andere Kontrollaufgaben und keine davon ist unwichtig. Sie haben sich ganz speziell nicht auf ein technisches Thema, sondern auf die Frage der Wettbewerbsverzerrung bezogen. Das ist eben zu wenig. Wenn Sie sich die Resolution der Logistikunternehmen zur Hand genommen hätten, dann sind es wirklich noch andere Probleme, die dort eine Rolle spielen, und zwar im Moment leider in viel, viel stärkerem Maße. Das schmälert ihr Thema nicht, aber es zeigt natürlich auch, dass, wenn ich konkret zu Wettbewerbsverzerrung im Logistikgewerbe spreche, ich dann deren Forderungen aufnehmen und auch mit platzieren muss. Insofern hätte man auch gemeinsam an einer etwas weitergreifenden Resolution arbeiten können. Dazu ist es leider nicht gekommen, jetzt haben wir zwei Anträge. Der eine ist etwas weiterführend; Ihr Thema ist ja dort auch mit aufgenommen. Ich will noch mal darauf hinweisen, was die Probleme der sogenannten Emulatoren sind. Ihr Einsatz führt zur Minimierung des Stickstoffausstoßes und damit zu einer geringeren Mautbelastung der betreffenden Lkw. Die Frage der sinkenden Mauteinnahmen für den Staat bzw. die Umweltbelastung ist schon in zahlreichen Wortmeldungen angesprochen worden. Hier habe ich aber auch noch das Problem, dass Sie die Verursacher hauptsächlich auf der osteuropäischen Ebene sehen. Ich will nur mal sagen: Für wen fahren sie? Gerade osteuropäische Fahrer sind auch im deutschen Logistikgewerbe zunehmend eingesetzt. Ich würde mich davor hüten, nur eine spezielle Personengruppe dafür verantwortlich zu machen. Die Fragen der Tochterunternehmen, der Verzahnungen im internationalen Speditionsgewerbe sind so zahlreich und so weitgreifend, dass hier auch schon Probleme auftreten, von denen wir im Moment vielleicht noch etwas zu wenig sprechen. Deswegen haben wir auch die Frage der Sozialstandards mit aufgeführt. Der weit überwiegende Teil der osteuropäischen Fahrer wird weder nach Mindestlohn bezahlt noch haben sie eine ge

(Abg. Malsch)

setzeskonforme Sozialversicherung. Der Zoll kann natürlich auf dieser Strecke nur relativ wenige Kontrollen durchführen, weil er – wie Polizei und Bundesamt für Güterverkehr – eine zu geringe Personal- und Technikausstattung hat. In dem Zusammenhang, wenn wir schon aufstocken, dann machen wir es nicht aufgrund eines Themas oder wenn wir die Landesregierung zum Bund schicken, dann nicht nur wegen einer eng begrenzten Aufgabenstellung, sondern dann ist die Forderung eine wesentlich umfassendere.

Ich will nur kurz andeuten, was der Deutsche Speditions- und Logistikverband aufgezeigt hat, dass es jährlich zu zahlreichen Verstößen, insbesondere gegen das Fahrpersonal, kommt. 2015, die neuen Zahlen liegen noch nicht vor, sind 19 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge in- und ausländischer Firmen beanstandet worden. Ein Anstieg der Verstöße bei der Verwendung von Fahrerkarten und Schaublättern bis hin zu Manipulationen der digitalen Kontrollgeräte ist nachweisbar. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sind an der Tagesordnung. Ein ganz großes Problem ist die Frage der illegalen Kabotage. Das heißt, es besteht ja das Recht eines zeitlich begrenzten gewerblichen innerstaatlichen Transports durch ein Güterverkehrsunternehmen, das nicht in diesem Land verortet ist. Nach Grenzüberschreitung können innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden. Das kann keiner kontrollieren. Da weiß überhaupt keiner mehr, wo sich das Fahrzeug aufhält und wie lange es bereits in den Ländern ist. Die Folge ist, dass wochenlang die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden, dass sich ganze Ketten für Ausnutzung der Fahrer ergeben und dass hier überhaupt keine umfassende Kontrolle mehr möglich ist. Das BAG hat eine Übersicht über seine Straßenkontrollen selbst erstellt.

Ich will zu der Kontrollbreite wenige Worte sagen. Das Güterkraftverkehrsgesetz wird kontrolliert – illegale Beschäftigung, Fahrpersonalrecht, Gefahrgutrecht, Straßenverkehrsrecht, Abfallrecht, Lebensmittel- und Tierschutzrecht. Wollen wir nur wegen einer Geschichte jetzt ein Aufstocken und gerade in diesem Bereich etwas fordern? Oder wollen wir uns – wenn wir uns schon mit dem Thema „Wettbewerbsverzerrung“ für das Lkw-Gewerbe beschäftigen – auch wirklich der ganzen Bandbreite der Probleme stellen?

Es ist schon angedeutet worden, es betrifft nicht nur das Bundesamt für Güterverkehr, sondern wenn, dann müssen wir auch fordern, dass die Autobahnpolizei und der Zoll aufgestockt werden, dass hier mehr Möglichkeiten der Kontrolle der inund ausländischen Fahrer eingeräumt werden und dass auch eine bessere Zusammenarbeit mit den verschiedenen Organen des Meldewesens sowie der Auswertung stattfindet.

Lassen Sie mich abschließend zu unserer Forderung, den Ordnungsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes nicht zugunsten großer finanzstarker Unternehmen zu verändern, ausführen. Ich erinnere hier nur an Uber. Ein Taxi muss 24 Stunden 365 Tage im Jahr zum Festpreis arbeiten, es muss da sein, vor allem in den großen Städten. Es ist verlässlich, der Fahrer muss Fahrtauglichkeitsprüfungen durchführen. Überlegen Sie, wenn wir nur noch die Möglichkeit haben, zuungunsten unseres Taxigewerbes in diesen anderen Finanz- und Autodienstleistungsbereich hineinzugehen, welche Probleme sich dort auch noch für Verkehrssicherheit und für das Personentransportwesen stellen würden.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich werbe für die Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Nicht, weil Ihr Antrag kein Problem trifft, aber wenn wir über rechtliche Rahmenbedingungen, wenn wir über eine bessere Technik- und Personalausstattung von Autobahnpolizei, Zoll und Amt für Güterverkehr sprechen, dann müssen wir die ganze Palette der Wettbewerbsverzerrung mit auf den Tisch legen, denn sonst ist unsere Forderung einfach ein wenig zu kleinteilig. Nicht unnötig – das sagt keiner –, wir haben sie auch auf jeden Fall mit aufgenommen, aber wenn wir schon die Bundesregierung auffordern, tätig zu werden, weil die Finanzausstattung der Behörden zu gering ist, um der wachsenden Kontrolltätigkeit nachzukommen, dann muss sie die ganze Bandbreite auf dem Tisch haben, um die Notwendigkeit einzusehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Jetzt ist leider der Staatssekretär gerade rausgegangen, ich wollte mich noch mal ausdrücklich für den umfangreichen Sofortbericht bedanken, der die Probleme in aller Deutlichkeit aufgezeigt hat, die offensichtlich im Bereich des Güterverkehrs vorhanden sind.

Auch wir Bündnis 90/Die Grünen haben den Bericht im ZDF und die anschließenden Anträge mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen. Wieder einmal wird im Bereich der Mobilität – dieses Mal im Güterverkehr – zur Gewinnmaximierung auf Kosten der Umwelt offensichtlich betrogen und hintergangen. Die Rede ist in diesem Fall von rund 14.000 Ton

(Abg. Dr. Lukin)

nen Stickoxiden, die jährlich in die Umwelt entlassen werden, 14.000 Tonnen eines Klimagifts, die entstehen, weil es um die Maximierung des Gewinns oder schlicht um einen Wettbewerbsvorteil geht. Skandalös sind die Vorwürfe, die dabei im Raum stehen, an die Speditionsunternehmen gerichtet, wenn es dabei um den Einbau spezifischer Techniken in die Motoren geht, um den Einsatz von AdBlue vorzugaukeln. Wir Bündnis 90/Die Grünen fühlen uns dabei an die Betrugsserie von Volkswagen und anderen Herstellern von Diesel-Pkw erinnert. Und, sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen wieder einmal den Verantwortungsbereich des Bundesverkehrsministers, Herrn Dobrindt, betroffen. Ich frage mich, warum die ihm unterstellte Behörde, das Bundesamt für Güterverkehrswesen, nicht den Hauch einer Ahnung hinsichtlich solcher Betrugsfälle zu haben scheint und auch nicht aktiv geworden ist.

Uns Bündnis 90/Die Grünen drängt sich wieder einmal der Eindruck auf, dass hier die schützende Hand des Bundesministers – und dieses Mal – über den Spediteuren schwebt. Von der Bundesregierung sind bisher keine Aktivitäten bekannt, was sie zur Aufklärung und Abstellung der festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Betrügereien unternehmen will. Im Sinne des Bundesfernstraßenmautgesetzes muss das Bundesamt für Güterverkehr bei Zuwiderhandlungen tätig werden, und zwar unabhängig des Herkunftslandes.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihr Antrag wäre durchaus als fortschrittlich zu werten gewesen, aber es fehlen eben weitere Bestandteile. Meine Kollegin Frau Lukin hat ausführlich darüber berichtet. Aus meiner Sicht liegt erstens der beschriebene Problemfall nun wirklich nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Ja, sie kann in Richtung Berlin agieren. Zum Zweiten gibt es schon seit März dieses Jahres eine Drucksache, nämlich die Drucksache 18/11917 unserer Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion unter dem Titel „Verdacht des Mautbetrugs durch Abgasmanipulation bei schweren Lkw“. Damit ist das Problem wirklich schon seit mittlerweile einem guten Vierteljahr bekannt, auch in Berlin bekannt. Zum Dritten: Ja, Sie liegen mit Ihrem Antrag, wenn man sich ein zeitliches Ranking anguckt, leider nur auf Platz 5, denn Ihre Kollegen in Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin sind in diesem Fall deutlich schneller gewesen als Sie. Wir haben vor dem Hintergrund des unlauteren Wettbewerbs als regierungstragende Fraktionen einen weitergehenden Alternativantrag zum Problemfeld verfasst. Ich möchte meiner Fraktion empfehlen, diesem Alternativantrag zuzustimmen und Ihren Antrag der CDU abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Die Regierung hat auch nicht das Bedürfnis.

Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen nun zu den Abstimmungen, zunächst zu dem Antrag der Fraktion der CDU. Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen, deshalb stimmen wir jetzt direkt über den Antrag der CDU in der Drucksache 6/3806 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? 2 Enthaltungen von den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Dann kommen wir zu dem Alternativantrag von den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dazu erst noch die Frage: Ist das Berichtsersuchen erfüllt? Da gibt es keinen Widerspruch. Ausschussüberweisung habe ich weder zum Bericht noch zur Nummer II vernommen, deshalb stimmen wir jetzt auch direkt über die Nummer II des Alternativantrags in der Drucksache 6/4010 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und die zwei fraktionslosen Abgeordneten Herr Gentele und Herr Krumpe. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Kommen aus den Reihen der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Es geht weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3807 dazu: Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum durch Sicherstellungszuschläge für Apotheken gewährleisten! Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4011

Zunächst erst einmal die Frage an die CDU-Fraktion nach dem Wunsch zur Begründung. Frau Abgeordnete Meißner, bitte schön.

(Abg. Müller)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten und Kollegen, werte Zuschauer! Das deutsche Apothekensystem steht für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung – noch, muss man anfügen. Deswegen haben wir hier heute als CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, der die Probleme, mit denen Apotheken vor allem im ländlichen Raum zu kämpfen haben, im Blick hat. Das sind vor allen Dingen zwei Problemfelder.

Zum einen ist es die Altersstruktur der Thüringer Apothekerschaft in Verbindung mit dem fehlenden Apothekernachwuchs. Es gibt rund 560 Apotheken in Thüringen und darunter gibt es allein 55 Apotheken, bei denen der Apotheker allein im Geschäft steht und aus Altersgründen wohl demnächst aufhört und somit diese Apotheke schließen muss. Fachverbände warnen in diesem Zusammenhang davor, dass ein Apothekernachwuchsproblem auf uns zukommt, denn die Zahl der Absolventen in diesem Bereich kann die Nachfrage, die es in Thüringen gibt, nicht decken.

Das zweite Problem, was unsere Apotheken beschäftigt, sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die vor allen Dingen für kleine und ländliche Apotheken ein erhebliches Risiko darstellen. Deswegen ist die Thüringer Apothekerlandschaft einem Wandel unterworfen.

Wir als CDU-Fraktion sind deswegen der Überzeugung, dass es nicht genügt, auf die noch gute Versorgungslage zu verweisen. Wir müssen als Politik alle Entwicklungen im Blick haben, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

(Beifall CDU)

Deswegen darf Politik auch nicht erst handeln, wenn der Versorgungsmangel da ist.

Unser Antrag zielt deswegen in zwei Richtungen: Zum einen wollen wir einen detaillierten Überblick über die aktuelle und die zukünftige Personalsituation bei den Thüringer Apothekerinnen und Apothekern gewinnen. Zum Zweiten brauchen wir auf Basis dieser Zahlen ein umfassendes Konzept, um die flächendeckende Versorgung durch Apotheken vor allen Dingen im ländlichen Raum, der Thüringen prägt, zu erhalten.

Wir wollen Klarheit schaffen, wie groß die Probleme in diesem Bereich sind und wir wollen Lösungen für diese teilweise lebensnotwendigen Probleme finden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es den Wunsch aus der AfD-Fraktion zur Begründung ihres

Alternativantrags? Nicht. Dann erstattet die Landesregierung einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der CDU-Fraktion. Frau Staatssekretärin Feierabend, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum Antrag der Fraktion der CDU „Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“ gebe ich hiermit folgenden Sofortbericht:

Gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Arzneimittel gibt es in der Apotheke. So hat sich das Grundprinzip unseres Gesundheitssystems mit gutem Grund und schon vor langer Zeit herausgebildet. Der Arzt oder die Ärztin stellt die Diagnose und legt die Therapie fest, Apotheker und Apothekerinnen sorgen für das sichere Arzneimittel und beraten die Patienten und Patientinnen bei der Arzneimittelabgabe. Diese Trennung und die Übertragung dieser Gemeinwohlpflichten auf die freien Heilberufe stellen nach Auffassung der Landesregierung die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher.

Wo stehen wir heute? In den letzten zehn Jahren stellt sich in Thüringen die Entwicklung der Apothekenzahlen wie folgt dar: 2007 571 Apotheken, 2008 574 Apotheken; 2009 578 Apotheken und 2010 583 Apotheken. Im angefragten Zeitraum ist somit zunächst ein Anstieg bis 2010 zu verzeichnen.

Die weitere Entwicklung ist dann wie folgt rückläufig: 2011 580 Apotheken, 2012 572 Apotheken, 2013 564 Apotheken, 2014 559, 2015 559, 2016 und aktuell mit Stichtag 30.04.2017 553 Apotheken.

Die Auswirkungen der Gesetzgebungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen sich in der Entwicklung der Apothekenlandschaft auch in Thüringen nachvollziehen. Insbesondere hat sich das Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 maßgeblich auf die Entwicklung der Apothekenzahlen in Thüringen ausgewirkt. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde vom jahrhundertalten Prinzip, ein Erlaubnisinhaber in seiner Apotheke, abgewichen und der Betrieb von Filialverbünden, von einer Hauptapotheke mit bis zu drei Filialapotheken möglich. Davon haben die Apothekerinnen und Apotheker Gebrauch gemacht und so stellt sich die Entwicklung von 2003 an wie folgt dar: 2003 443 Apotheken, 2004 549, 2005 562, 2006 570 Apotheken.

Ich fasse also noch einmal zusammen: Mit der Möglichkeit zur Ausgründung von Filialapotheken kam es zu einer deutlichen Zunahme der Apothekenzahlen bis zum Jahr 2010. Seither sinken die

Zahlen wieder. Aktuell haben wir mit 553 Apotheken noch zehn Apotheken mehr als im Jahr 2003 und damit vor der Neuregelung.

Schauen wir also genauer hin. Der Betrieb einer Apotheke ist durch den Gesetzgeber streng reguliert. Die Kosten hierfür sind insbesondere aus den Zuschlägen gemäß Arzneimittelpreisverordnung bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erwirtschaften. Die verordnete Menge der Arzneimittel ändert sich nicht mit der Zahl der Apotheken, aber sie ist maßgeblich für das Honorar der Apotheken gemäß Arzneimittelpreisverordnung. Der Apotheker bzw. die Apothekerin haftet als eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau persönlich. Die sinkenden Bevölkerungszahlen und die gleichzeitige Entwicklung des Lohnniveaus sind daher in die betriebswirtschaftlichen Erwägungen einzubeziehen. Die Landesregierung begrüßt daher die Aktivitäten auf Bundesebene zur Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung. Dabei wird insbesondere auf eine transparente Preisbildung und angemessene Honorierung zu achten sein, um auch zukünftig die Attraktivität des Apothekenbetriebs sicherzustellen.

Aber zurück zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung: Der Gesetzgeber hat hier bereits entsprechende Vorsorge getroffen, wenn regional kein Apotheker bzw. keine Apothekerin das persönlich unternehmerische Risiko einer Apothekengründung bzw. Apothekenübernahme auf sich nehmen möchte und sich daraus Versorgungslücken ergeben. Hier kann die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch eine Rezeptsammelstelle erfolgen. Aus bestehenden Apotheken erfolgt dann die Zustellung der Arzneimittel im Wege eines Botendienstes. Zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Rezeptsammelstellung ist die Landesapothekenkammer Thüringen. Die Entwicklung der Anzahl der Rezeptsammelstellen kann also ein Hinweis auf die Entwicklung der Versorgungslage sein. Die Landesapothekenkammer Thüringen meldet hierzu Rezeptsammelstellen wie folgt: 2005 106 Rezeptsammelstellen, 2006 109, 2007 96, 2008 98, 2009 101, 2010 85, 2011 86, 2012 88, 2013 88, 2014 78, 2015 78, 2016 79 und 2017 78 Rezeptsammelstellen.

Ich fasse also noch einmal zusammen: Seit 2005 ist eine kontinuierliche Abnahme der Anzahl der Rezeptsammelstellen bis 2014 zu verzeichnen. Seither stagniert die Zahl bei circa 78 Rezeptsammelstellen. Bei einem Mangel in der Versorgung wäre eine Zunahme der Anzahl der Rezeptsammelstellen zu erwarten gewesen. Dies ist nun gerade nicht der Fall. Diese Entwicklung ist aufgrund des Inkrafttretens des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes nachvollziehbar. Mit diesem Gesetz wurde auch der Versandhandel mit Arzneimitteln auf Grundlage einer behördlichen Erlaubnis aus Apotheken heraus möglich. Es ist daher nicht auszu

schließen, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln insofern entsprechende Marktanteile übernommen hat. Auf das Thema „Versandhandel“ werde ich nachfolgend noch eingehen. Der Gesetzgeber sieht weiterhin bei einem Notstand in der Arzneimittelversorgung durch das Fehlen einer Apotheke vor, dass Zweigapotheken oder Notapotheken genehmigt werden können. In Thüringen werden weder Zweig- noch Notapotheken betrieben. Ein Notstand besteht derzeit nicht. Aus Sicht der Landesregierung braucht es zur Absicherung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Zukunft vor allem eine Lösung für die mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingetretenen Situation, dass inländische Apotheken zur Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, ausländische Versender nicht mehr an den einheitlichen Abgabepreis gebunden sind. Der Europäische Gerichtshof hatte mit der Entscheidung vom 19. Oktober 2016 festgestellt, dass die im deutschen Recht verankerte Preisbindung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenhandels in der EU darstellt. Aus fachlicher Sicht ist daher zu befürchten, dass durch Übernahme von Marktanteilen durch ausländische Versender das bestehende System gestört wird. Es ist zu befürchten, dass die Gemeinwohlpflichten der Apotheken im Nacht- und Notdienst, die Herstellung individueller Rezepturen, aber auch die lokale Zusammenarbeit der Heilberufler nicht mehr im gewohnten Umfang geleistet werden können. Aber nicht nur das; der Mittelstand wird geschwächt, Arbeitsplätze in den Regionen gehen verloren, Steuereinnahmen sinken. Diesen möglichen Folgen für die Arzneimittelversorgung begegnend sollte nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen eines Bundesratsverfahrens der Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt werden. Damit wäre eine Regelung analog zu der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen worden. Das Bundesgesundheitsministerium hatte hierzu zunächst ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren angekündigt. Ein Gesetzentwurf ist jedoch nicht in das parlamentarische Verfahren gelangt. Sie wissen es alle, der Meinungsbildungsprozess, welches der richtige Weg ist, um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, ist derzeit politisch und insbesondere auch was den Gesetzentwurf betrifft, auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Es bedarf aber unbedingt und schnellstmöglich einer zielführenden Diskussion, wie negative Auswirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland verhindert werden können.

Abschließend möchte ich noch auf die Fragen zur Fachkräftesicherung eingehen. Das Berichtsersuchen ist diesbezüglich sehr umfangreich. Die demografische Entwicklung macht auch vor den Apotheken nicht Halt und auch die Ausbildungsstätten für

(Staatssekretärin Feierabend)

pharmazeutische Assistenzberufe spüren die zunehmende Konkurrenz um Auszubildende. Ohne Apothekerinnen und Apotheker keine Apotheke.