[Antrag der FDP-Fraktion: Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Einzelpläne 1.04 und 3.1: Stärkung von Datenschutz- und Informationsfreiheitsthemen im schulischen Bereich – Drs 21/7036 –]
Ich glaube, niemand kann ernsthaft leugnen, dass der Antrag "Forschungsinstitut für Datensicherheit" sinnvoll und bitter notwendig war. Er hat nur einen Fehler, er ist von der AfD-Fraktion eingebracht worden. Deshalb wurde er nicht einmal an den Ausschuss überwiesen. Das kennen wir zwar inzwischen und reagieren darauf mit Langmut, aber es ist schade für den Datenschutz.
Die Novellierung des Telemedienauftrags soll nun im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgen. Die Ministerpräsidenten wollen darüber am 1. Februar 2018 entscheiden. So lange läuft die Diskussion dann noch. Im Februar 2018 werden die Themen „Datenschutz“ und „Kooperation“ im Rahmen einer sogenannten Betreuungsnorm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behandelt werden. Dazu wird der Landtag in Kürze eine offizielle Vorinformation erhalten.
Wir wollen die mit dem Thema Industrie 4.0 verbundenen Chancen für Hamburg nutzen. Was macht diese industrielle Revolution mit einem Standort und was macht sie mit den Bürgerinnen und Bürgern? Eng verbunden damit ist, das betone ich besonders, das Thema Arbeit 4.0. Schon jetzt prägen wachsende Vernetzung und zunehmende Kooperation von Mensch und Maschine den Arbeitsablauf. Arbeit über Unternehmens- und Organisationsprozesse hinweg wird zunehmend an Bedeutung gewinnen. Datenschutz, es darf nicht unerwähnt bleiben, ist eine sehr wichtige Hintergrundfrage und die Ablaufprozesse müssen in vielen Punkten neu aufgestellt werden. Auch wenn wir bei diesen Entwicklungen erst am Anfang stehen, haben wir in Hamburg allerbeste Voraussetzungen, um im Wettbewerb um die klugen und talentiertesten Köpfe von morgen zu bestehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als „Eikonal“ wird in der geometrischen Optik die Strecke eines Lichtstrahls zwischen Ausgangs- und Endpunkt bezeichnet. Überträgt man dies in die Politik, dann muss ich feststellen, dass den Piraten beim Thema „Datenschutz“ der Aus
Ich will Ihnen gerne dabei helfen, einen Anfang und ein Ende zu finden, und rate Ihnen, den Menschen beim Thema „Datenschutz“ keinen Sand in die Augen zu streuen und sie verrückt zu machen, sondern lieber sachlich zu argumentieren.
Worum geht es also im Kern? – Beim Thema „Datenschutz“ geht es um die zentrale Aufgabe, einen Einklang zwischen Sicherheit und Freiheit in unserer modernen Informationsgesellschaft herzustellen. Ich will Ihnen gerne ein paar Worte dazu sagen, auch wenn das eigentlich eine Bundesaufgabe ist.
Die Verteidigung Deutschlands beginnt in Zeiten der modernen Informationsgesellschaft eben nicht am Hindukusch, sondern auch mit der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten, die – das will ich ausdrücklich betonen – den Datenschutz nicht missachten dürfen. Für die Terrorismusabwehr bedarf es einer Kooperation mit Nachrichtendiensten befreundeter Länder. Gerade angesichts der schweren Bedrohungen, denen sich unser Staat und auch unsere Gesellschaft ausgesetzt sehen, benötigen wir auch geheimdienstliche Erkenntnisse. Die Geheimdienste können aber nur dann effektiv arbeiten, wenn sie ein gewisses Maß an Zugriff auf verschiedene Daten haben.
Um es ganz deutlich zu sagen: Ich bin keineswegs dabei, die Exzesse der NSA gutzuheißen, aber ich plädiere für eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz. Angesichts ständig wechselnder Bedrohungsszenarien wird man nicht umhinkommen, diese Balance ständig neu auszutarieren. Deshalb bitte ich die Piraten, bei dieser Thematik ihren Standpunkt im Interesse unserer Sicherheit nicht auf eine Kreislinie mit dem Radius null zu beschränken.
Wir hoffen auch, dass die Themen, die Gegenstand Ihres Antrags sind, sich in Luft auflösen. Wir treten auch sehr stark für Datenschutz ein und würden ansonsten entsprechende Regelungen vorschlagen. – Herzlichen Dank.
9 Starker Datenschutz braucht einen starken
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die zweite Lesung des Haushalts 2015 ist gelaufen. Unsere Haushaltsanträge zur Erhöhung des Budgets des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden ohne Debatte abgelehnt. Mit diesem Antrag besteht jetzt das erste Mal die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Das ist schade, und das ist keine gute Reihenfolge; denn natürlich sollte vor der Abstimmung über den Inhalt eines Haushaltsantrags diskutiert werden.
Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz im öffentlichen Bereich sowie in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bis hin zur Unterstützung eines freien Zugangs zu behördlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, und die Aufgaben werden immer mehr.
Da kann man doch nicht der Meinung sein, dass die Ausstattung des LDI ausreichend ist. Wenn man jetzt wieder einmal die Mittel nicht ausreichend erhöht, um für mehr Personal sorgen zu können, wäre das ein klares Zeichen: Eine effektive Datenschutzaufsicht ist in NRW nicht gewünscht! Das ist aber genau das falsche Signal. Denn effektiver Datenschutz ist immer mehr ein gesuchtes Qualitätsmerkmal.
Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz – nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch in der Wirtschaft. Daneben sorgen sie dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ihre Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wahrnehmen können. Sie nehmen dabei auch wichtige Aufgaben in der Prävention wahr und informieren und beraten Privatpersonen, aber auch öffentliche Institutionen und den Privatsektor.
Das Aufgabenspektrum geht noch weit darüber hinaus. Das LDI wirkt auch präventiv, indem es seine Fachkompetenz in das Gesetzgebungsverfahren mit einbringt. Der Einsatz für den Datenschutz geht dabei über die Landesgrenzen hinaus bis zur europäischen Ebene.
Wie gesagt: Wir können und wir sollten uns nur an dem orientieren, was machbar ist. Mir ist ganz sicher bewusst, dass in unserer digitalisierten Gesellschaft die Aufgaben und Herausforderungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ständig wachsen.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe mir Ihre letzten zehn Sätze gerade noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Stichwort: „Luftschlossanträge“. Verstehe ich Sie da richtig, dass Sie sagen – wenn ich das einmal zusammenfasse –: „Wir als CDU-Fraktion können nicht sagen, wo gespart werden soll, aber beim Datenschutz müssen wir auf jeden Fall sparen“?
Herr Moritz, Sie haben nach der Realität gefragt. Die Realität – das hat sich in der letzten Zeit immer wieder gezeigt – beweist, dass der Datenschutz bei der CDU nicht in guten Händen ist.
Sehen Sie sich einmal an, wen Sie vor einem Jahr als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgesetzt haben: Frau Voßhoff. Sie hat das Amt entkernt; sie hat keinen Gestaltungswillen gezeigt, sie hat ein ganzes Jahr lang jede Chance verpasst, sich mit Beiträgen über die Zukunft des Datenschutzes einzubringen. Constanze Kurz hat kürzlich in der „FAZ“ geschrieben: „Die neue Datenschutzbeauftragte ist ein Desaster.“ Das ist die Realität.
Gleiches gilt auch noch auf der europäischen Ebene. Da wird seit mittlerweile knapp drei Jahren die europäische Datenschutz-Grundverordnung ver
Insofern, lieber Kollege Herrmann, ist es durchaus gut, immer wieder die Debatte über einen zukunftsfähigen Datenschutz fachlich zu führen. Ich verweigere mich dieser Diskussion nicht. Sie haben in Ihrem Antrag eine Reihe von Herausforderungen aufgezeigt. Das ist richtig. Sie haben ganz konkret als neue Aufgaben eine Antiterror-Datei und eine Rechtsextremismus-Datei ins Feld geführt. Das sind natürlich gewichtige Punkte, aber es geht auch insgesamt um die Aufstellung des LDI in den Bedingungen des digitalen Zeitalters.
Wenn ich mir anschaue, wie wir debattieren, dann stelle ich fest: Es geht nicht allein um die Frage der Stellenausstattung, sondern wir sehen immer wieder, gerade auf der Fachebene, dass Sie eigentlich auch eine Systemfrage stellen. Es geht nicht einfach nur um Stellen und Broschüren, sondern Sie wollen eigentlich ein anderes System im Datenschutz.
In der politischen Auseinandersetzung um unser Anliegen haben sich der sächsische Innenminister, die Spitzen von Polizeiführung und Polizeigewerkschaften gegen unseren Entwurf gestellt. Ein Gegenargument ist der Datenschutz, ein Wert, der uns wichtig ist. Es geht um die Grundrechte der Polizistinnen und Polizisten. Gerade deshalb haben wir allerdings vorgeschlagen – das ist auch bundesweit neu –, dass zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht eine Rechtsverordnung unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten erarbeitet wird. Das ist uns wichtig.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutz verneint eine solche Notwendigkeit. Von andere Seiten gibt es dazu andere Aussagen. Vor diesem Hintergrund stelle ich die nachfolgende Frage.
Dieses Ergebnis folgt aus Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung. Auch die auf den ersten Blick einschlägige Regelung von Artikel 37 Abs. 1 Buchstabe c löst keine solche Pflicht aus, weil die in der Tat sensiblen Patientendaten nicht zur umfangreichen Kerntätigkeit einer medizinischen Praxis gehören.
Der damit verbundene umfangreiche Umgang mit Adress- und Diagnosedaten der Patienten ist Kernbeschäftigung der Mitarbeiter in einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. Diagnosen und Therapien sind sensible Gesundheitsdaten, die nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung besonderen Schutz genießen.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Freiheit statt Angst – Bürgerrechte und Datenschutz in Thüringen stärken“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1028
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, „Freiheit statt Angst“ – unter diesem Motto gehen schon in den letzten Wochen Menschen in Deutschland auf die Straße, um sich für Datenschutz, für Grundrechte und für die informationelle Selbstbestimmung einzusetzen. Am 12.09., an diesem Samstag, wird es auch eine Demonstration in Erfurt geben, an der Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, um für ihre Rechte in diesem Bereich einzustehen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben es dafür als besonders wichtig erachtet, auch heute in der Aktu
ellen Stunde darüber zu reden, nicht nur mit Blick auf die Bundesebene und den NSA-Skandal, sondern auch mit Blick auf die Entwicklung in Thüringen und mit Blick darauf, dass wir hier diese Schwierigkeit der Digitalisierung immer wieder zum Thema haben und natürlich auch Fragen von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung hier in Thüringen mit besprechen müssen.