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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag mögen für viele alles, was an aktueller Politik tagtäglich sonst so in Hamburg passiert, als Nebensache erscheinen lassen. Ich erwarte allerdings schlicht und einfach heute von Ihnen, dass auch dem Thema Abschiebung nach Afghanistan die ihm zustehende parlamentarische Aufmerksamkeit gewidmet wird, denn es ist zu befürchten, dass mit nachlassender öffentlicher Aufmerksamkeit der Innensenator seinen Alleingang endlich durchziehen will.

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Vielleicht noch etwas zu Ihrer Überraschung. Wenn sich der Innensenator über die gescheiterten Verhandlungen mit dem afghanischen Präsidenten aufgeregt hätte, hätten wir sogar zugestimmt. Aber das ist nicht passiert. Die GAL-Fraktion fordert den Senator dringend auf, die europäische und bundesweite Ausgangslage in der Situation der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung nach Afghanistan nicht einfach durch hamburgische Lokalpolitik zu ignorieren.

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(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Ach, darum geht es bei der Abschiebung, weil gezahlt worden ist!)

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Sie könnten uns ja einmal sagen, welches SPD-Land bisher mit der Abschiebung begonnen hat. Es wäre schon spannend, das einmal zu hören.

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Es werden Familien getrennt und in den Flieger gesetzt. Familienväter werden abgeschoben, um den Rest der Familie zur Ausreise zu bewegen. Es werden Kranke abgeschoben. Wir haben nach wie vor die Diskussion über die Abschiebung in den Kosovo, wo nach wie vor keine Strukturen bestehen, sodass Menschen dort keine vernünftige Behandlung finden können.

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Wir hatten bereits im Ausschuss einen Antrag eingereicht, der eine Änderung des § 6 des Landesaufnahmegesetzes vorsah. Nach der gültigen Rechtslage endet die Kostenerstattung des Landes an die Landkreise für den Aufenthalt der Asylbewerber nach Ablauf von insgesamt vier Jahren. Die Kosten für den weiteren Aufenthalt wie für die Unterbringung, für den Lebensunterhalt usw. sind dann von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Die Kreise werden also zur Kasse gebeten und müssen für die Kosten aufkommen, Kosten, auf die sie so gut wie keinerlei Einflussmöglichkeiten haben, zum Beispiel auf die Dauer der Asylverfahren oder auf die Gründe, die eine Abschiebung verzögern.

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Ach, er ist auf der Konferenz. Derzeit befürchtet die Familie konkret die Abschiebung.

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Es geht um Menschen, die lange hier leben; es geht um Menschen, die sich in unsere Gesellschaft integriert haben; es geht um Menschen, denen die Bundesrepublik und der Freistaat Thüringen zur Heimat geworden sind; es geht um Menschen, die unserer Ansicht nach bleiben dürfen sollen. Solche Menschen sind auch - auch ich will noch einmal eine Familie in Erinnerung rufen - die Familie Sönmez. Familie Sönmez lebt seit Anfang August 2005, seit 9 Monaten, in Erfurt in einer Kirche im Kirchenasyl. Diese kurdische Familie lebt seit vielen Jahren in Erfurt. Herr Veysel Sönmez lebt seit 1994 in Erfurt, Frau Semsiye Sönmez seit 1996 gemeinsam mit dem älteren Sohn, der jüngere Sohn ist 1997 in Erfurt geboren. Der jüngere Sohn hat das Land, in das er zurückgeschickt werden soll, nie gesehen. Für ihn ist Erfurt die Heimatstadt und Thüringen das Heimatland. Diese kurdische Familie war und ist akut von Abschiebung bedroht, nachdem ihr Aufenthaltsersuchen Ende Juli 2005 durch das Thüringer Innenministerium abgelehnt wurde.

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Es galt den Thüringer Behörden nicht als ausreichende Härte, dass die vierköpfige Familie zu dem Zeitpunkt dieser Ablehnung seit elf bzw. seit neun Jahren in Deutschland lebte. Es galt nichts, dass alle Familienmitglieder längst ihren Lebensmittelpunkt in Erfurt gefunden hatten, und es galt auch nichts, dass ihnen in der Türkei politische Verfolgung droht. Es galt auch nichts - obwohl das aus meiner Sicht nicht eines der wichtigsten Argumente ist, ich will es aber der Vollständigkeit halber sagen -, dass beide Eltern in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Es gilt auch jetzt nichts, dass beide Elternteile, sollten sie denn einen Aufenthaltsstatus bekommen, dazu wieder in der Lage sein werden. Am 31. Juli 2005 lief, wie gesagt, die befristete Aufenthaltsgenehmigung, die Duldung, der Familie ab. Um der Abschiebung zu entgehen und um einem Abtauchen in die Illegalität zu entgehen, bat Familie Sönmez die evangelische Kirche um Schutz, der ihr auch in Form des Kirchenasyls gewährt wurde.

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Ich möchte den Satz noch gern zu Ende führen. Es soll natürlich auch überprüft werden, ob durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessert werden soll und praktische Hindernisse der Abschiebung, insbesondere von Straftätern, soweit möglich, beseitigt werden.

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Eine Härtefallkommission ist für viele, die von Abschiebung bedroht sind, so etwas wie eine letzte Instanz, die allerletzte Möglichkeit, bei uns bleiben zu können, und zwar für solche Menschen – nun spreche ich als Mitglied des Petitionsausschusses; uns begegnen viele solcher Fälle –, die durch alle Raster gefallen sind, für die es keinen Aufenthaltstitel gibt, bei denen es aber Gründe gibt, die eine besondere Härte begründen, und bei denen es auch Gründe gibt, weshalb sie hierbleiben sollten. Wir begegnen dann immer wieder engagierten deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die zu uns kommen und sagen, dieser Mensch lebt doch schon

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Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die zweite Frage kann ich jetzt hier mit hundertprozentiger Sicherheit nicht beantworten. Im Zweifel ist es durchaus möglich, dass Hamburg die Kosten für die Gestellung der Pass-Ersatzpapiere trägt. Das könnte ich dann gegebenenfalls noch einmal im Innenausschuss erklären. Ich glaube auch, dass derartige Kosten, wenn sie denn von Hamburg getragen werden sollen, gut angelegt sind, weil dadurch die Abschiebung bestimmter Personen, die hier kein Aufenthaltsrecht haben, möglich ist.

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Meine Damen und Herren, Ihre Lippenbekenntnisse täuschen nicht darüber hinweg, dass Sie immer dann, wenn es konkret wird, die restriktive Zuwanderungspolitik Ihres Innenministers mittragen. Ob es um die Bleiberechtsregelung, das Härtefallverfahren oder um Abschiebung geht - immer folgen Sie Ihrem Minister Gnadenlos.

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Ein weiteres Thema sind aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen gefährliche Ausländer. Hamburg kann sich bei den speziell gegen gefährliche Ausländer durchgeführten ausländerrechtlichen Maßnahmen sehen lassen. Sie kennen die Thematik aufgrund der beiden prominenten Fälle Mzoudi und Motassadeq. Beide Personen wurden von der Innenbehörde ausgewiesen. Mzoudi ist unmittelbar vor seiner drohenden Abschiebung lieber selbst ausgereist und Motassadeq sitzt im Gefängnis.

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Ich bin der Meinung, dass wir uns in dieser Frage auf einem Weg befinden, den wir gemeinsam gehen müssen. Wir machen etwas Neues. Es ist reklamiert worden, dass Walter Zuber seinerzeit gegen den Mainstream in der Innenministerkonferenz eine menschenfreundliche Politik in dieser Frage durchgesetzt hat. Sie ist übrigens vom ganzen Haus im Konsens getragen worden. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen der Opposition bei der jeweiligen Gelegenheit. Das muss man auch einmal sagen. Sie können sicher sein, dass wir das auch weiter so machen wollen. Deshalb haben wir auch als einziges Bundesland vor dem 1. Januar 2005 erklärt, keine Abschiebung bei möglichen Härtefällen vorzunehmen, sondern dass man mit uns reden soll, sofern es einen Härtefall geben sollte.

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Herr Minister Schünemann, kommen Sie aus der Ecke der niedersächsisch-bayrischen Verweigerungskoalition heraus! Machen Sie effektiv mit! Unterstützen Sie den Einigungsprozess in Berlin! Herr Stoiber zumindest bewegt sich ja schon etwas. Sie wären auf einem vernünftigen und guten Weg, wenn Sie unseren Entschließungsantrag im Sinne eines gemeinsamen Auftrages annehmen würden. Unser Antrag beinhaltet in seinem letzten Teil das Anliegen der Fraktion der Grünen - deswegen unterstützen wir den Antrag der Fraktion der Grünen -, so lange keine Fakten durch Abschiebung zu schaffen, bis in Berlin eine endgültige Regelung gefunden wurde. Es darf nicht so sein, dass Menschen, die von einer solchen Regelung möglicherweise begünstigt würden, aufgrund der Schaffung von Fakten keine Chance mehr haben.

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Das wichtigste Mittel, gegen die Hassprediger vom Schlage eines Hassan Dabbagh vorzugehen, ist und bleibt nach NPD-Auffassung die Abschiebung dieser Personen in ihre Heimatländer. Wer sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen hat, die man heute sowieso wie beim Discounter hinterhergeschmissen bekommt, dem muss sie eben wieder aberkannt werden, so wie dies auch in anderen europäischen Staaten unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit möglich ist.

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Deshalb fordert die NPD mit dem vorliegenden Antrag auch die sofortige Abschiebung des Leipziger Imam Hassan Dabbagh in sein Heimatland Syrien.

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der Abschiebung von Flüchtlingen in die Republik Togo zu erlassen und sich in der nächsten Innenministerkonferenz für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Togo einzusetzen.

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Ich möchte, um das zu belegen, aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Februar vergangenen Jahres zitieren: „Das Verwaltungsgericht glaubt dem Kläger, dass er am Tag nach seiner Abschiebung festgenommen und in Haft misshandelt worden ist. Demgegenüber hat das Auswärtige Amt keine Nachweise für Misshandlungen abgeschobener Personen vorliegen.“ In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht weiter aus: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger bei einer Rückkehr nach Togo mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ausgesetzt sein wird. Er ist als politisch Verfolgter, der Zwangsmaßnahmen, die den Schutzanspruch des § 60 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz von ihrem Umfang und ihrer Intensität her zu begründen vermögen, bereits erlitten hat, aus Togo ausgereist und muss bei einer Rückkehr in sein Heimatland nach Lage der Dinge erneut mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen. Dass in der Haft togoischer Sicherheitskräfte Folter und unmenschliche Behandlung durchaus zu gewärtigen

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Was wollen wir mit diesem Antrag? Ich sage „wir“, weil wir den Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion unterstützen werden. Unter Punkt 2 wird die Landesregierung aufgefordert, in Anwendung des § 60 a des Aufenthaltsgesetzes mit sofortiger Wirkung eine sechsmonatige Aussetzung der Abschiebung von Migrantinnen und Migranten in die Republik Togo zu erlassen.

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Die Zahlen, meine Damen und Herren, sind bekannt: an die 200.000 Menschen in Deutschland, ungefähr 60.000 Menschen in NRW, davon ungefähr die Hälfte mehr als fünf Jahre mit einem völlig ungeregelten Aufenthalt, mit dieser sogenannten Duldung, die es diesen Menschen nicht ermöglicht, eine dauerhafte Perspektive für sich und ihre Familien in Deutschland zu bekommen. Die betroffenen Kinder sind hier geboren, viele von ihnen sind bestens integriert. Sie sind täglich, wöchentlich, monatlich von Abschiebung bedroht.

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Kritik gab es auch an der optionalen Ausgestaltung des Gesetzes, die von den Einbringern als Vorzug und als Stärkung der Eigenverantwortung der Verbände dargestellt wird. Dieser von der Koalition postulierte Vorteil ist nichts weiter als die Abschiebung der Verantwortung und der Risiken auf die Kommunen. So deutlich ist das auch von den meisten Experten dargestellt worden, und so wird es auch von den Betroffenen verstanden.

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weisen, dass es ein geregeltes Verfahren für den Aufenthalt von Ausländern gibt, nach dem jeder Einzelfall beurteilt wird. Togolesische Staatsangehörige, meine Damen und Herren, werden nicht automatisch abgeschoben, sondern jeder Einzelne hat die Möglichkeit, seine individuellen Aufenthaltsrechte auch im Wege des Asylverfahrens geltend zu machen und gegen ablehnende Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Und erst wenn alle Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft sind und die Ausreise nicht freiwillig erfolgt, kommt es zur Abschiebung.

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Gründen. Es sind hier bereits Zahlen genannt worden. Wir haben über 835 togolesische Flüchtlinge hier, davon sind über 362 von der Abschiebung betroffen. Der Innenminister sagte schon, dass jeder Einzelfall dementsprechend überprüft wird. Wir haben aber festgestellt – Herr Ringguth, Sie waren mit in dieser Anhörung, Sie haben vorhin von Experten gesprochen in der Anhörung und Sie haben auch gesagt, Sie werden sich kein anderes Urteil überlegen, als die Experten vor Ort es dort taten –,

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In einer Kleinen Anfrage der Linkspartei.PDS, Januar 2006, an die Bundesregierung steht in der Vorbemerkung, dass Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen den Behörden vorwerfen, völlig losgelöst von der Situation in Togo und im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention zu handeln, wenn togoische Flüchtlinge abgeschoben würden. Der Anfrage nach waren 329 Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern von der Abschiebung bedroht. Ich wage es zu bezweifeln, ob die Behörden dies ebenso sehen.

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Meine Damen und Herren, der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.04.2006 die Abschiebung von togolesischen Staatsangehörigen für die Zeit vom 11.04.2006 bis zum 10.10.2006 aus humanitären Gründen gestoppt. Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung zur Lage der togolesischen Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern und der Situation in ihrem Heimatland gehabt. Mein Eindruck als Landtagsabgeordneter des Landes Mecklenburg-Vorpommern hierzu war, dass es aufgrund dieser Anhörung ungemein schwierig ist, sich ein differenziertes Urteil zu bilden. Ich persönlich möchte mich nicht dazu aufschwingen, über das Urteil befähigter, qualifizierter und in der täglichen Arbeit wirklich erfahrener Fachleute im Auswärtigen Amt hinweg Entscheidungen über die Sicherheitslage von Flüchtlingen bei Abschiebungen in andere Staaten dieser Welt zu treffen. Das Auswärtige Amt schätzt die Lage nach Lagebericht, in diesem Fall von Ende Februar 2006, nach unserer Kenntnis als schwierig, aber nicht gefährlich für Rückkehrer ein. Ich will aber die Entscheidung für diesen Abschiebestopp weder kritisieren noch gutheißen. Das kann ich ebenfalls nicht beurteilen.

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Ich will aus einem Schreiben zitieren, das der Staatssekretär Altmaier aus dem Bundesinnenministerium an Herrn Kollegen Ritter geschrieben hat mit Datum vom 27. Februar 2006, übrigens Mitglied Ihrer Partei, CDU. Er schreibt unter anderem: „Gemäß Paragraf 60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes können die obersten Landesbehörden aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmten Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.“ Damit hat Herr Altmaier im Grunde genommen Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes zitiert.

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Am Montag gab es eine Sendung des NDR mit dem Titel „Abschiebung im Morgengrauen“, die hoch dramatische Szenen zeigte, Menschen, die sich über Jahre im schwächsten Aufenthaltsstatus der Duldung befanden und dann Knall auf Fall abgeschoben wurden oder werden sollten. Ich glaube, niemand im Saal würde mit den Betroffenen tauschen wollen.

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Der „Nordkurier“ berichtete am 25.04. darüber, dass die nach Paragraf 23a Zuwanderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern installierte Härtefallkommission ihren ersten Tätigkeitsbericht abgegeben hat. Diese kann nach Abwägung aller Umstände auch gegen die Abschiebung und für ein Aufenthaltsrecht entscheiden. Seit letztem Jahr sind die Entscheidungen bindend und keine Ausländerbehörde kann an der Entscheidung etwas ändern. Acht Personen, darunter Vertreter der Kirchen, der Flüchtlingsorganisationen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie aus dem Innen- und Sozialministerium, sind in dieser Kommission. Von den insgesamt 41 behandelten Asylfällen sind drei zugunsten der Antragsteller entschieden worden. Soweit mir bekannt ist, ist auch der Fall Alassane Mosbaou dort behandelt worden. Er gehört aber nicht zu den positiven Bescheidungen, sonst wäre er ja noch in Deutschland. Wenn die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, muss man das irgendwann akzeptieren.

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Dieser Bericht kam dann per 23. Februar, Stand Januar 2006, wie vom Bundesamt zu erfahren war, für uns, wie gesagt, leider nicht. Am 29.03. hat Herr Timm uns erklärt, dass er an der Abschiebung so lange festhalten werde, bis eine amtliche Mitteilung durch die Bundesregierung über den Verbleib des abgeschobenen Togoers Mosbaou im Innenministerium eingehe und nach Vervollständigung der Unterlagen eine neue Bewertung vorgenommen werde. Das wird sicherlich etwas länger dauern, weil sich Mosbaou gar nicht mehr in Togo aufhalten soll. Aber vielleicht weiß ja jemand von Ihnen mehr.