Die Frage ist: Wie geht es jetzt weiter? Ich habe die klare Vorstellung, dass ich, wenn wir das Thema beim nächsten Mal diskutieren, nicht mehr über 1 660 Fälle sprechen möchte, sondern mein Ziel ist es, im Jahr 2013 unter 1 000 Fälle zu kommen. Die Frage ist, wie man das erreichen kann. Wenn wir uns anschauen, warum so viele immer noch im Status der Duldung sind, dann gibt es eine ganz einfache Antwort darauf: Es mangelt an den Pässen. Wir haben einmal ausgezählt, von diesen 1 660 Fällen erfüllen sehr viele die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Das heißt, sie stehen nicht zur Abschiebung an, sondern könnten diesen Titel bekommen, wenn das Thema Passlosigkeit reguliert wird. Wir haben 900 Fälle ermittelt, und dort sehe ich Möglichkeiten. Deswegen werde ich in der nächsten Deputationssitzung einen Vorschlag machen, wie wir zukünftig mit diesem Problem umgehen.
Über das Petitionsrecht und die Härtefallkommission gelang es, einzelnen, von der Abschiebung bedrohten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Positiv darf ich festhalten, dass Bürger, ja ganze Ortsgemeinden sich hier für Flüchtlinge einsetzen.
Im Jahresbericht wird im Kapitel Ausländerrecht unter der Überschrift „Dorf setzt sich für Bleiberecht einer RomaFamilie ein“ beschrieben, wie sich in meinem Landkreis der Ortsbürgermeister und ein Großteil der Gemeinde aktiv gegen eine Abschiebung einsetzen. Die jahrelange Integrationsleistung der Familie, der Nachweis eines Arbeitsplatzes und die sehr guten Deutschkenntnisse und Bildungsanstrengungen der Kinder erfuhr der Bürgerbeauftragte bei einem Besuch der Familie. Es wurde ein Härtefallersuchen von Dieter Burgard eingebracht, und über ein positives Votum der Härtefallkommission erhielt die Familie Aufenthaltsrecht durch Beschluss der Ministerin für Integration, Irene Alt.
In wenigen Einzelfällen, die sehr gut begründet sein müssen, kann über Petitionen und die Härtefallkommission eine Abschiebung verhindert werden. Wir brauchen jedoch nach wie vor ein Einwanderungsrecht, das geprägt ist vom Blick auf verfolgte Flüchtlinge und den Bedarf an Zuwanderung für Fachkräfte unserer Wirtschaft.
tragen doch alles Länder und Kommunen zusammen. Sie als stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende sprechen von schnellerer Abschiebung, aber Sie nehmen Ihre humane Verantwortung für die Menschen nicht in Anspruch, Frau Klöckner.
Schließlich fordern wir den Senat auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu unterstützen und einzubringen, den Abschiebeschutz bei Schwangerschaft und Geburt auf drei Monate vor und drei Monate nach der Geburt auszudehnen. Dies ist insbesondere wichtig, um die Ausstellung einer Geburtsurkunde für das geborene Kind zu gewährleisten. Bisher gelten die allgemeinen Mutterschutzfristen, die eine Abschiebung sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt vorsehen, aber eine Verlängerung würde für die Mütter einfach sicherstellen, dass sie tatsächlich eine Geburtsurkunde für das Kind erhalten können.
(Christiane Schneider DIE LINKE: In das Regelsystem der Abschiebung!)
Klare rechtsstaatliche Regelungen mit entsprechend hohen Hürden müssen dafür sorgen, dass die Abschiebungshaft die Ausnahme und nicht die Regel ist. Deshalb ist es sinnvoll festzulegen, dass man nur dann in Sicherungshaft genommen werden kann, wenn durch belegbare Tatsachen der Verdacht begründet ist, dass man sich der Abschiebung entziehen will.
Der erste Antrag thematisiert die Praxis bei der Abschiebung von traumatisierten Flüchtlingen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen kranke, traumatisierte oder suizidgefährdete Ausländer trotz medizinischer Gutachten, die ihnen ihre schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bescheinigen, abgeschoben werden.
Drohende Abschiebung von Roma, Ashkali und Ägyptern in Balkanstaaten in den Wintermonaten 2013/2014
Nach einer intensiven Diskussion im Thüringer Landtag hat sich die Landesregierung im Dezember 2012 zu einem sogenannten Wintererlass entschlossen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten bis zum Frühjahr 2013 ausgesetzt
Herr Senator Wersich, Sie haben gestern völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass jahrzehntelange Illegalität – ich bitte Sie, bei diesem Wort die Anführungszeichen mitzudenken, denn kein Mensch ist illegal – unerträglich für alle mittelbar und unmittelbar Beteiligten ist, hier stimme ich Ihnen voll zu. Aber die Perspektive der Rückführung – dieser Begriff ist wirklich ein Euphemismus – und der Abschiebung fesselt Menschen im Schattendasein der Illegalität. Die politische Situation in vielen Ländern, die tiefe Spaltung der Welt und übrigens zunehmend auch die Klimakatastrophe führen in Zukunft zu großen und wahrscheinlich ziemlich rasant wachsenden Wanderungsbewegungen und Flüchtlingsströmen in aller Welt. Das kann man sich wegwünschen, davor kann man die Augen verschließen, aber damit schafft man diese Tatsache nicht aus der Welt. Die Flüchtlingsbekämpfungspolitik der EU und der Bundesrepublik Deutschland verhindert diese Flüchtlingsströme nicht. Sie verhindert auch nicht, dass es Menschen gelingt, sich hierher durchzuschlagen. Aber sie führt dazu, dass Menschen hier in die Illegalität gezwungen werden, sie produziert die Illegalität dieser Menschen. Es wird bei Aufrechterhaltung dieser restriktiven Flüchtlingspolitik deshalb keine Lösung der Problematik geben, dass Menschen in der Illegalität leben müssen. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden, und das bedeutet zweierlei.
Es wird immer darauf hingewiesen, dass die sogenannten zielstaatbezogenen Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft werden. Wenn dieses Bundesamt das Vorliegen solcher Abschiebungshindernisse verneint, kann Schleswig-Holstein daran nichts ändern. Das ist richtig. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Vor der Abschiebung muss auch geprüft werden, ob der Flüchtling überhaupt flugtauglich ist. Um diese Untersuchung geht es. Traumatisierte Flüchtlinge müssen wegen der Suizidgefahr durch qualifizierte Fachleute untersucht werden, und zwar, wenn nötig, mit Dolmetscher und in einer angstfreien Atmosphäre.
Verbesserung dringend nötig hat ebenfalls die ärztliche Begutachtung von traumatisierten ausreisepflichtigen Personen hierzulande. Hintergrund dieses Antrags ist der verwaltungsrechtliche Ablauf im Verfahren zur Prüfung der Flugreisetauglichkeit ausreisepflichtiger Ausländer im Kreis Pinneberg. Auch hier machte uns der Flüchtlingsbeauftragte unterstützt durch den Diakonieverein Pinneberg darauf aufmerksam, dass ganz offensichtlich nicht alle schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden mit traumatisierten Flüchtlingen - also psychisch kranken Menschen - angemessen umgehen. In Pinneberg scheint die Ausländerbehörde sogar bewusst auf besondere psychologische Begutachtungen zu verzichten und sich stattdessen mit ärztlichen Stellungnahmen zu begnügen, die eine schnellere Abschiebung gewährleisten.
Außerdem fordern wir in unserem Antrag genügend Personal für die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Flüchtlingsbetreuung; wir fordern, die Zielländer der Abschiebung nach dem Dublin-Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten zu überprüfen. Ich könnte Ihnen in den nächsten drei Stunden eine Geschichte darüber erzählen, wie Flüchtlinge zum Beispiel in Italien untergebracht sind. Dort werden sie schlimmer als Tiere gehalten. Wir fordern, den Kommunen die Option einzuräumen, bei vollständigem Kostenersatz die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in eigener Zuständigkeit zu organisieren, und wir fordern schließlich, im Bundesrat darauf hinzuwirken, das Asylbewerberleistungsgesetz – auch so ein Dinosaurier – abzuschaffen.
2. Wie viele dieser Menschen sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig und von einer Abschiebung in Balkanstaaten bedroht?
4. Kann sich die Landesregierung einen erneuten sogenannten Wintererlass vorstellen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten in den kommenden Wintermonaten ausgesetzt wird?
Ich bitte auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ihr wiederholter Ruf nach einer schnelleren Abschiebung von Menschen aus den Westbalkanstaaten missachtet dieses Recht der Antragstellerinnen und Antragsteller, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich bin stolz darauf, dass wir das unter Berücksichtigung der Aufnahmequote als das Bundesland mit den meisten freiwilligen Ausreisen belegen können. Deshalb verstehe ich diese ganze Diskussion am Ende überhaupt nicht mehr, die von der CDU geführt wird. Es ist aus meiner Sicht eine absolute Scheindebatte. Wer permanent nach außen ruft, wir müssen mehr abschieben, sollte doch endlich einmal verstehen, dass unser Rechtsstaat eine Abschiebung
Wenn man wie die Integration nur einseitig betrachtet, dann wird man blind für Probleme. Dann kommen Begriffe wie „Herausforderung“ oder „ohne Bleibeperspektive“ eher selten vor. Dass im Integrationsministerium alle Zuständigkeiten gebündelt sind und das Innenministerium außen vor ist, haben wir bereits zu Beginn der Legislaturperiode kritisch angemerkt. Es hat sich bewahrheitet. Integration und Abschiebung in einer Hand, da ringen Bauch und Kopf miteinander. Man merkt bis heute an der Regierungspolitik, dass hier viel Kraft verloren gegangen ist, die eigentlich in klaren und schnellen Entscheidungen und guter Führung
Das zweite Maßnahmenpaket des Landes zur Fluchtaufnahme hat die Erstaufnahmekapazitäten des Landes weiter ausgebaut sowie die Rückführung und Abschiebung von Flüchtlingen intensiviert.
Meine Damen und Herren, weil ich gerade über die Abschiebung in die Westbalkanstaaten gesprochen habe, möchte ich noch einen Satz hinzufügen, der mit dem Einwanderungsgesetz zu tun hat. Mir klingt noch im Ohr, Frau Kollegin Oppositionsführerin, dass Sie gesagt haben, das Einwanderungsgesetz hat mit dieser aktuellen Flüchtlingsdebatte nichts zu tun. Das fand ich schon damals mutig.
Das ist nur ein Beispiel für peinliches politisches Versagen dieser Bundesregierung, dieses Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Ich glaube, an der Stelle müssen die CDU und die Kanzlerin vielleicht einmal über Abschiebung in den Ruhestand nachdenken. Der Innenminister ist so nicht mehr tragbar. Er ist völlig überfordert. Wenn es einen gibt, der die Verantwortung dafür trägt, dass die Verfahren nicht schnell genug umgesetzt werden und die Kommunen überlastet sind, dann ist es Bundesinnenminister de Maizière. Dafür trägt auch die Kanzlerin eine Mitverantwortung, meine Damen und Herren.
Ich frage Sie, warum Hamburg diesen Menschen kein Aufenthaltsrecht gewährt. Aus humanitären Gründen und aufgrund unserer Verantwortung als einer reichen Stadt gegenüber ärmeren Ländern und Städten wird die Fraktion DIE LINKE gegen die Abschiebung dieser Menschen entscheiden. Ich bitte Sie alle, Ihre Ent
Eines muss ich noch sagen: Seitdem ich in dieser Bürgerschaft bin kann ich es langsam immer weniger ertragen, dass die Abschiebung von Menschen uns schmackhaft gemacht werden soll. Letztendlich sind das nicht Menschen, die seit zwei Tagen in diesem Land leben, durchschnittlich leben sie seit zehn Jahren in Deutschland. Wir sollten endlich akzeptieren, und die Innenministerkonferenz hat das bestätigt, dass in manchen Fällen Menschen die Kriterien für ein Aufenthaltsrecht nicht erfüllen können, und es muss schon menschlich gehandelt werden. Die Härtefallkommission ist der Ort dafür, die Sachen gehören vor die Härtefallkommission und man sollte diesen Personen ein Aufenthaltsrecht geben.
In allen drei angesprochenen Fällen steht eine akute, sofortige Abschiebung überhaupt nicht an.
Wir werden deshalb in den nächsten zwei Jahren weiterhin viele Fälle haben, die sich nur durch den Eingabenausschuss oder die Härtefallkommission lösen lassen werden. Wir werden sicher auch hier im Plenum den einen oder anderen Fall diskutieren, den wir nicht einvernehmlich werden lösen können. In dieser Legislaturperiode sind hier nicht die Helden der Abschiebung am Werk, sondern ein ernsthaft arbeitender Eingabenausschuss. Dieser Ausschuss hat in seiner Bilanz – so fragwürdig Bilanzen auch sein mögen – tatsächlich vielen Familien geholfen und wird dies mit Sicherheit auch weiterhin tun.
Nun zum eigentlichen Thema. Genau morgen, am 31. März, läuft der Wintererlass für Minderheitsangehörige aus Serbien und dem Kosovo aus. Ab Anfang April werden wieder Massenabschiebungen von Roma, Aschkali und Ägyptern vorgenommen. Während der Zeit des Wintererlasses wurde der Flughafen Düsseldorf leider zur Abschiebung der Flüchtlinge aus anderen Bundesländern in den Kosovo genutzt.
Eine derjenigen, die im Dezember über Düsseldorf abgeschoben wurden, war die 47-jährige Romni Borka T. Die Mutter eines 14-jährigen Jungen starb einen Monat nach der Abschiebung in den Kosovo an den Folgen einer Hirnblutung. Eine fachärztliche oder nur eine medikamentöse Behandlung war im Kosovo leider nicht zu bekommen.
Dieses Rücknahmeabkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir als Land NordrheinWestfalen aber leider nicht zurücknehmen, so gern ich es tun würde. Das kann nur die Bundesregierung. Wir als Grüne haben ja im Deutschen Bundestag mehrfach darauf hingewiesen, dass dies die Grundlage dafür ist, dass die Abschiebungen in den Kosovo gestoppt werden. Leider haben wir in NRW über 3.000 ausreisepflichtige Roma aus dem Kosovo, die akut von Abschiebung bedroht sind. Davor haben wir uns aber nicht versteckt. Wir haben als Land im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir alle landesrechtlichen Spielräume für eine humanitäre Flüchtlingspolitik nutzen wollen. Was heißt das?
Erstens. Wir haben das, was wir können, gemacht, nämlich eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung, und zwar über den Winter aufgrund der besonderen Härten.