Die Debatte wird immer vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen geführt. Ich erinnere an Folgendes: In den 90er-Jahren lebten etwa 32 000 Asylsuchende in Brandenburg in Heimen; im Jahre 2007 hatten wir mit 570 Erstanträgen einen Tiefstand erreicht. 2013 wurden 3 305 Personen registriert; die aktuelle Prognose liegt bei 6 100 Menschen für 2014. Obwohl die Zahlen bezogen auf eine Wohnbevölkerung von 2,5 Millionen zeigen, dass Negativmetaphern von der Asylantenflut absolut unangebracht sind, so bereiten doch die Zunahme und vor allem die Unsicherheit der Prognosen den Verantwortlichen in Land und Kommunen Schwierigkeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Prognosen in diesem Jahr schon fünfmal korrigieren müssen und rechnet jetzt deutschlandweit mit 200 000 Asylanträgen.
Ich bitte um Nachsicht, wenn mein Redebeitrag weniger aus der Sicht eines MdL geprägt ist, sondern mehr aus meiner Funktion als Vorsitzender des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Barnim. In dieser Funktion bin ich regelmäßig in Übergangswohnheimen unterwegs - auch ohne Presse oder ministerielle Begleitung -, um zu sehen, wie dort der Alltag aussieht.
Sie kürzen bei den Hilfen für Drogenabhängige, den Fördermaßnahmen für Projekte für Langzeitarbeitslose, und Sie streichen den muttersprachlichen Unterricht im Bereich Migration. Das sind alles Bereiche, in denen Personen sind, die die Solidarität der Gesellschaft brauchen, die keine starke Lobby haben. Dort wagen Sie, Einsparungen vorzunehmen, aber nicht dort, wo Menschen eine starke Lobby haben, bei Beamten, bei der Justiz und bei anderen. Das ist die Qualität in dem Unterschied der Politik.
Der auch im Antrag angesprochene Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat in seinem Jahresgutachten 2011 auf diese kanadischen Erfahrungen hingewiesen und das Punktesystem in Kanada keinesfalls uneingeschränkt als positiv erachtet.
Eine Präzisierung für Herrn Dr. Romberg: Eine ökonomisierte Migrationspolitik, wie Sie sie hier beschreiben, die Zuwanderung allein dann fördert und fordert, wenn sie nützt, aber ansonsten keine Verbesserung für sogenannte humanitäre Migration, zum Beispiel in Form eines erleichterten Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber, einfordert, ist für uns äußerst problematisch.
Der Landtag hat in der zurückliegenden Legislaturperiode als erstes Bundesland eine Enquete-Kommission zur Integration und Migration mit dem Auftrag einberufen, alle Lebensbereiche zu beleuchten und Empfehlungen für die weitere Steuerung der Integration zu erarbeiten.
Es wurde gesagt, dass die Eigenleistung der Träger durch eine Erhöhung des Anteils und sinkende ESF-Gelder gefährdet war, was jedoch durch eine erhöhte Landesförderung ausgeglichen wurde. Uns wurde berichtet, dass die Freiwilligen mittlerweile nicht nur aus Brandenburg, sondern auch aus anderen Ländern und Erdteilen, zum Beispiel Südamerika, kommen, dass sie sich untereinander vernetzen und über soziale Medien kommu nizieren. Es wurde schon angesprochen: Ab September wird es eine einheitliche Richtlinie der Freiwilligendienste geben. Dann ist in Brandenburg auch ein Freiwilliges Jahr im Bereich Migration und Asyl möglich.
Auch die Fortschreibung des Integrationsplans - das wird uns ganz nebenbei gesagt - findet zurzeit statt - in einem Dialog am Parlament vorbei, nicht etwa unter Beteiligung der seit zehn Jahren als Beraterinnen und Berater für den Landtag tätigen Mitglieder der Ausländerkommission. Das ist die Realität. Aber es ist ein fataler politischer Fehler, jeden Entschließungsantrag, der dem Parlament die Möglichkeit geben würde, mit der Regierung gemeinsam einen Dialog zu führen, zu ersticken, abzulehnen, gar nicht erst zuzulassen. Ich habe den Ministerpräsidenten Wulff an der Stelle noch gut im Ohr: Wenn die Opposition mit vernünftigen Initiativen kommt, dann werden sie an uns nicht scheitern. - Die Realität sieht anders aus. Im Bereich der Migration bewegen Sie sich überhaupt nicht.
Bericht zu aktuellen Daten, Fakten und Entwicklun gen zu Migration und Integration im Land Branden burg 2016 (gemäß Beschluss des Landtages vom 18.11.2015 - Drs. 6/3004[ND]-B)
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kol legen! Sehr verehrte Gäste! Integrationspolitik braucht verläss liche differenzierte Daten, Fakten und Informationen. Sie ge ben der Politik Auskunft darüber, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund voll zieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbe darf gibt. Zahlen, Daten, Fakten können zudem mehr Transpa renz in die Debatte bringen und somit helfen, die Diskussion um und über Flüchtlinge zu versachlichen. Deshalb, liebe Kol leginnen und Kollegen, war es richtig, bereits 2014 im Integra tionskonzept darauf abzustellen und die Landesregierung zu bitten, uns jährlich eine Zusammenstellung der Daten und Fak ten zu Migration und Integration im Land Brandenburg bereit zustellen.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich danke der Landesregierung sehr für den vorgelegten Bericht. Im vergan genen Jahr lag unser Fokus ja vor allem auf den täglich ankom menden Flüchtlingen. Dabei ist Migration sehr viel mehr, und genau das macht dieser Bericht auch deutlich.
Die Koalitionsfraktionen und ihr gerade beim Flüchtlingsthe ma gefühlter Koalitionspartner B90/GRÜNE haben die Regie rung beauftragt, einen Bericht zu aktuellen Daten, Fakten und zur Entwicklung der Migration und Integration im Land Bran denburg zu geben. Auch wenn sich der ursprüngliche Antrag mit dem Thema Flüchtlinge beschäftigte, ging es bei dem Um setzungsauftrag - so viel darf ich bereits vorwegnehmen - ei gentlich um Zuwanderung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg ist ein Land mit einem immer noch geringen Ausländeranteil. Aber auch bei uns bilden die Menschen im Land eine zuneh mend pluralistische Gesellschaft. Das zeigt der aktuelle Be richt der Landesregierung zur Migration sehr anschaulich. Die Zahlen zeigen einerseits, wie viele Menschen im vergangenen Jahr gekommen sind, um Schutz vor Krieg und Verfolgung zu suchen, und andererseits, wie viele Menschen mit Migrations hintergrund bereits vorher im Land lebten. Insgesamt sprechen wir über 130 000 Menschen mit Migrationshintergrund. Der Bericht wird uns beim Diskurs, wie das alte und neue Zusam menleben gelingen kann, unterstützen.
Gut, dass wir angesichts der vielen Aufgaben nun aktualisierte Daten zu Migration und Integration im Land Brandenburg er halten haben. Auf ihrer Grundlage können wir darüber reden, wie Integration in Brandenburg gelingen kann, eventuell auch mal in kleinen Schritten - vor allem aber kontinuierlich und langfristig in die richtige Richtung. - Danke schön.
Die Bundesregierung plant mit dem Integrationsgesetz Sanktionen gegen Geflüchtete, die keinen Integrationskurs besu chen. Bei Vor-Ort-Gesprächen beklagen Kommunalpolitiker immer wieder, dass es zu wenige oder keine Integrationskurse gibt. Zuständig für die Einrichtung von Integrationskursen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Trägern die Zertifizierung versage und nicht in der Lage sei, ein entspre chendes Angebot vorzuhalten. Darüber hinaus würden speziel le Angebote zur Kinderbetreuung fehlen, damit auch Mütter an den Integrationskursen teilnehmen können.
Aufgrund der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung ste henden Zeit und eingedenk der hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist es leider nicht möglich, ganz aktuelle Zahlen zum Angebot an Integrationskursen zu präsentieren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz - federführend - und an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. - Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann haben wir das so überwiesen.
Der Bürgerkrieg in Libyen hat zu einer großen Fluchtbewegung in die Nachbarländer geführt. Lassen Sie mich einige Fakten zur aktuellen Migrationssituation im Mittelmeerraum nennen. Nach Angaben der internationalen Organisation für Migration sind bisher etwa 700 000 Menschen in die Nachbarländer geflohen. Hierunter sind etwa 220 000 Libyer, etwa 260 000 drittstaatsangehörige Gastarbeiter und gut 200 000 Gastarbeiter, die direkt in ihre Heimatländer, zum Beispiel Ägypten, zurückgekehrt sind. Hauptaufnahmeländer sind Tunesien und Ägypten mit etwa 330 000 bzw. 260 000 aufgenommenen Flüchtlingen bzw. zurückgekehrten eigenen Staatsangehörigen.
So befasst sich der Rat - liebe Kollegin, Sie haben es eben in Ihrer Einbringungsrede gesagt - der Justizminister und Innenminister der Europäischen Union heute in einer Sondersitzung mit der Thematik. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sind eine Reihe von kurz- und längerfristigen Maßnahmen ins Auge zu fassen, mit denen der Situation in Nordafrika besser begegnet und die Migration insgesamt effizienter gesteuert werden kann.
Auf die Migration wird zwar kurz eingegangen. Ich zitiere:
Der Bayerische Städtetag hat erfreulicherweise seine letzte Mitgliederversammlung im Juli 2009 zu dem Thema "Städte schaffen Integration" abgehalten. Herr Schaidinger sagte, dass Städte zwar schon viel für die Integration tun, aber noch mehr tun müssen. Es geht um die wichtigen Arbeitsfelder Migration, Armut und Bildung. Die Integration umfasst auch die Aufgabe, die Unterschiede zwischen Arm und Reich zu überwinden sowie die Zugänge zur Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einer Gemeinde zu sichern. Schaidinger sagt, dass so soziale Brennpunkte und Gettobildungen wie zum Beispiel in Frankreich verhindert werden könnten und dass diesen Tendenzen entgegengewirkt werden müsse. Städte und Gemeinden wollen zur Verbesserung der Integration zwischen Ausländern und Inländern und zwischen Arm und Reich handeln.
Auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen des Bremer Arbeitsmarktes entfaltet das BIN nach Auffassung des Senats eine große Wirksamkeit für Asylsuchende und Flüchtlinge bei der Unterstützung zum Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die Zusammenarbeit unter den beteiligten Projektträgern Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen, Paritätisches Bildungswerk, Lagerhaus Schildstraße, WaBeQ, AFZ Bremerhaven, und ihre Vernetzung mit beteiligten Behörden wie Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch Schulen und ehrenamtlichen Mittlern zur Wirtschaft, hat zu einem problemlösungsorientierten Herangehen zugunsten Bleibeberechtigter und Flüchtlinge geführt.
havener IntegrationsNetz“, BIN, eine umfangreiche operative und strategische Ausrichtung. Für die jungen Menschen ermöglicht das BIN vor Beendigung der Schulpflicht eine umfangreiche Beratung zur Berufsorientierung, zu Bewerbungshilfen und Bewerbungstrainings. Nach der Schulentlassung können Qualifizierungsmaßnahmen im Netzwerk wahrgenommen werden, die durch umfangreiche Firmenkontakte eine Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit ermöglichen. Bei einer Teilnahme an diesen Kursen stehen auch unterstützende Sprachkurse über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Bei den jungen Volljährigen übernimmt das BIN auch das Casemanagement zur Abklärung behördlicher Fragestellungen. Ferner besteht ein enger Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagentur.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir erleben rapide gesellschaftliche Veränderungen. Wir wissen, dass sich die Familien verändern und es mehr Alleinerziehende, mehr Patchwork-Familien gibt. Wir erleben zunehmende Kinderlosigkeit, Isolation im Alter. Wir erleben die Probleme der Migration und Integration bis hin zu gewalttätigen Konflikten. Gleichzeitig stellen wir fest, dass in der Gesellschaft nach wie vor Menschen, die anders sind, ausgegrenzt werden. Das gilt für Menschen mit Behinderung, aber das gilt teilweise auch schlichtweg für Menschen im Alter. Wir erleben gleichzeitig, dass viele Menschen angesichts der Globalisierung verunsichert sind und sich fragen, wo eigentlich sie bleiben, wo sie verankert sind, wo sie zu Hause sind, wo ihre Heimat ist. Wir als Politik müssen Antworten auf diese auch in Hamburg stattfindenden Veränderungen in der Gesellschaft finden. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir so etwas wie eine neue Sozialpolitik brauchen.
In diesem Jahr haben wir nicht nur in Hamburg, sondern bundes- und sogar europaweit einen starken Anstieg neu eingereister Einzelpersonen und Familien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwartet, dass in diesem Jahr rund 25 Prozent mehr Asylanträge gestellt werden. Außerdem müssen natürlich auch die Personen berücksichtigt werden, die mit dem Aufenthaltsstatus der Duldung in Hamburg leben. Unabhängig von ihrer Aufenthaltsperspektive muss Hamburg für angemessene Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen sorgen; familiengerecht ist dabei sicherlich das wichtigste Stichwort. In Hamburg haben wir, der Logik des Ausländerrechts folgend, die sogenannte Zentrale Erstaufnahme in der Sportallee und die Wohnaußenstelle Nostorf/Horst, und zwar seit 2003, damals unter der Verantwortung der Behörde für Inneres. Heute heißt sie Behörde für Inneres
Ich war vor wenigen Tagen bei einer Demonstration, zu der die Beiräte für Integration und Migration in Lahnstein aufgerufen hatten. Ich habe mir erlaubt, an die Basis all unseres rechtsstaatlichen Handels zu erinnern. Das steht in Artikel 1 unserer Verfassung, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Da steht nicht, die Würde von Männern, Heterosexuellen, Gesunden oder Deutschen, sondern es steht, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das ist unsere Verpflichtung, bei der wir Verantwortung für die Sicherheitsorgane in diesem Land haben. Dieser Verpflichtung kommen wir nach, und zwar sehr gerne.
Auch für die Menschen, die keinen Hochschulabschluss haben, aber zum Beispiel eine Ausbildung als Fachkraft in einem Beruf, in dem in Deutschland ein Mangel herrscht, soll die Migration nach Deutschland beziehungsweise nach Bremen vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang soll ein Aufenthaltsrecht vor der Anerkennung ihrer Qualifikationen geklärt werden. Das Zuwanderungsrecht und das Anerkennungsgesetz sollten nicht gegeneinandergestellt, sondern sinnvoll miteinander verknüpft werden.
derem auch der Datenschutz, Asylpolitik und Migration, der Kinderrechteschutz und die Opferentschädigung zu den Untersuchungsfeldern der Agentur.
Zu Frage 1: Die Aufnahmekriterien ergeben sich aus der Aufnahmeanordnung des Bundesministerium des Innern vom 23. Dezember 2013. Für die Auswahl wird vorrangig das Kriterium verwandtschaftlicher Beziehungen zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen berücksichtigt. Außerdem können weitere, insbesondere humanitäre Kriterien berücksichtigt werden. Aufnahmebehörde und somit Entscheidungsträger ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Zu Frage 2: Im Falle einer positiven Entscheidung werden die Flüchtlinge über die zuständigen Auslandsvertretungen informiert. Zudem erhalten die betroffenen Ausländerbehörden eine Mitteilung über die erteilte Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Frage einer Information in den anderen Fällen muss noch geklärt werden.
Die Ausländerbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften, also der kreisfreien Städte und der Landkreise, haben die Benennungen, vor allen Dingen geht es ja um Familienangehörige, weitergereicht an das Bundesamt für Migration und Flücht