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Doch hier geht es um den jährlichen Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Stellungnahme des Senats dazu und der Bewertung durch den Ausschuss. Da sind wir wie in den vergangen Jahren auch zu einem einstimmigen Beschluss gekommen. Deshalb will ich auch auf den von Ihnen jetzt angesprochenen Punkt Bibliotheken und Ehrenamt nicht eingehen, weil es sicher ein eigenes Thema wäre. Nur so viel: Datenschutz darf Ehrenamt nicht verhindern, sondern man muss gemeinsam nach Lösungen suchen.

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Ich habe noch Geschäftliches zu verkünden. Die Vorlage – zur Beschlussfassung – zum Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten im Land Berlin – Geodatenzugangsgesetz Berlin, GeoZG Bln –, Drucksache 16/2550, überwiesen in der 51. Sitzung am 10. September 2009 federführend an den Ausschuss für Bauen und Wohnen sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung mit der Bitte um Behandlung im Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit soll nunmehr ausschließlich an den Ausschuss für Bauen und Wohnen unter Zuladung des Unterausschusses Datenschutz überwiesen werden. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann wird so verfahren.

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Dass Datenschutz und Informationsfreiheit einander bedingen, haben wir auch bei der Ausschussreise in Estland – die Kolleginnen und Kollegen des Unterausschusses Datenschutz waren ja dabei – sehr deutlich geschildert bekommen. Es ist nicht nur so, dass die Esten bei der Digitalisierung das Vorzeigeland der Europäischen Union sind, sie haben auch beachtliche Maßnahmen zur Informationsfreiheit implementiert. Vieles erklärt sich natürlich aus der Geschichte. Nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit wollte man durch Transparenz und Offenheit Korruption und Vetternwirtschaft bekämpfen. Dokumente werden in der Regel online gestellt. Das ist auch kein Problem, da die Dokumente alle in elektronischer Form vorliegen. Die Dokumente, die nicht online sind, können angefordert werden. Nur ein kleiner Teil von Dokumenten ist geheim, vertraulich oder geschützt, aber auch dafür gibt es Verfahren, die überprüfen, ob diese Einstufung gerechtfertigt ist.

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegen heute die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vor, die der Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit vorbereitet hat. Dessen Mitglieder haben parteiübergreifend Position zu Themen aus dem Jahresbericht 2007 bezogen, zu denen Meinungsunterschiede mit dem Senat bestanden. Erneut hat sich gezeigt, wie wichtig der parlamentarische Rückhalt für die Arbeit des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist. Ich danke deshalb allen Abgeordneten für ihre Unterstützung, die in diesen Beschlussempfehlungen zum Ausdruck kommt. Sie betreffen mehrere Situationen, in denen wir vom Senat eine frühere Beteiligung bei IT-Projekten erwarten, aber auch die bisher unzureichend legitimierte Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Großereignissen wie der Leichtathletik-Weltmeisterschaft, der Umgang mit Meldedaten oder die nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorgeschriebene Veröf

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Als ich vor einem Jahr an dieser Stelle angesichts der Datenskandale beim Lebensmitteldiscounter Lidl und bei der Deutschen Telekom davon sprach, dass der Datenschutz in aller Munde sei, war noch nicht bekannt, dass die Deutsche Bahn ihre Mitarbeiter und Außenstehende über Jahre systematisch mehrfach heimlich ausgespäht hat. Zur Korruptionsbekämpfung und Aufklärung von Geheimnisverrat schien diesem Unternehmen nahezu jedes Mittel recht. Zeitweise entstand der Eindruck, dass das Unternehmen sich einer unabhängigen Aufklärung dieser Vorgänge durch die zuständige Aufsichtsbehörde, den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, entziehen wolle. Mittlerweile, nach grundlegenden Veränderungen im Unternehmensvorstand, bin ich zuversichtlicher, dass wir unsere Aufgabe der unabhängigen Datenschutzkontrolle auch bei diesem Konzern, dem größten Arbeitgeber in Berlin, wenn nicht sogar in der Bundesrepublik, ungehindert erfüllen können.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dix! Ich bin den Fraktionen ausgesprochen dankbar, dass sie sich dem Votum ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ angeschlossen haben, dass zu der von Dr. Dix vorgestellten gemeinsamen Beschlussempfehlung nur die Vorsitzende dieses Ausschusses noch einmal Stellung nimmt und wir auf die Fraktionsrunde verzichten. Wie ich finde, macht das nämlich deutlich, dass alle Parteien in diesem Ausschuss das Ziel verfolgen, Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber den Verwaltungen zu stärken und zugunsten von gemeinsamen Voten auf Kampfabstimmungen für die Beschlussempfehlung zu verzichten. Das bedeutet ja nicht, dass wir über andere Anträge nicht kontrovers diskutieren und auch unterschiedliche Abstimmungsergebnisse haben und dass diese Debatten auch hier im Plenum geführt werden.

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Mein heutiger Bericht bezieht den Eurovision Song Contest in die Betrachtung ein. Dieser hat sich parallel zum Datenschutz entwickelt und lässt Rückschlüsse auf den Datenschutz zu. Das ist zwar befremdlich, doch ist erstaunlich, wie Parallelen naheliegen. Ich wollte die entsprechenden Phasen schildern – die analoge Phase, die digitale Phase und die rektale Phase –,

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Wir müssen hinsichtlich des Datenschutzes verhindern, dass wir uns genauso ungeschickt wie beim Eurovision Song Contest verhalten. Denn beim Datenschutz droht uns genau das Gleiche. Wir spielen uns als die Superdatenschützer in Europa auf. Die Datenschutzreform wurde als Europäisierung des deutschen Datenschutzrechts verkauft. Wir haben das überall herumposaunt: Wir haben die deutschen Standards gehalten und auf europäische Ebene transportiert. Die Europäer bekommen nun den tollen Datenschutz, den die Deutschen schon immer hatten. – Das macht uns nicht gerade sympathisch.

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Abschließend kann ich sagen, dass Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Prozess und alle neuen Entwicklungen zeitnah und kompetent begleiten und pragmatisch und mit geschärftem Blick für den Datenschutz meistens einen gangbaren Weg finden, der der Wirtschaft und den Bürgern entgegenkommt, der Fortschritte nicht unterbindet, sondern sie ermöglicht – aber in einer datenschutzkonformen Weise. Dafür gilt unser herzlicher Dank. Machen Sie und Ihre Leute weiter so, dann ist der Datenschutz in Hessen in guten Händen.

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Es war ja eine aufregende Zeit. Wie Sie uns im Unterausschuss Datenschutz vielfach berichtet haben, waren die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Erarbeitung eines entsprechenden Datenschutzgesetzes eine Herkulesaufgabe. Wir haben gemerkt – haben es beim Datenschutzforum auch gesehen –, dass Sie mit viel Verve die hessischen und die deutschen Datenschutzstandards verteidigen und immer wieder einen hohen Datenschutzstandard einfordern und daran keine Abstriche machen wollen. Das ist der Prozess, in dem wir uns gerade befinden.

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Zweitens. Die wirklichen Probleme im Datenschutz, die für die Bürgerinnen und Bürger Hessens von Bedeutung sind, spielen sich heute nicht mehr so sehr in der Verwaltung, sondern in der Privatwirtschaft ab. Das ist auch rechtspolitisch aufschlussreich. Das erlaubt, so manche Debatte zum Datenschutz in ihrem Gewicht richtig einzuordnen.

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten waren der Anlass zur Anpassung des Landesrechts. Den Datenschutz nehmen wir aber so ernst, dass wir das Datenschutzrecht ganz gründlich evaluiert und in Teilen neu gefasst haben.

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Die Informationsfreiheit gehört dazu. Ich habe schon oft gesagt: Wir sind keine Höhlenmenschen, die den Staat am Eindringen in die Höhle hindern und die staatlich gebotenen Maßnahmen verhindern. Der Datenschutz ist eine allgemeine Angelegenheit. Wir wollen die IuK-Errungenschaften nutzen und werden dabei in unserer Datenhoheit gefährdet. Wir werden von der Industrie bedroht, wir werden von der Datenwirtschaft und von großen internationalen Unternehmen bedroht, und wir werden in unserem Informationsverhalten beeinträchtigt. Das ist nicht nur eine Abwehrhaltung; das ist eine Haltung, die Leistungen beansprucht: Ich will meine Information unverfälscht übermitteln können. – Deswegen gehört die Informationsfreiheit zum Datenschutz dazu. Wenn andere Länder da eigene Gesetze haben, sollen sie das machen. In Hessen brauchen wir ein einheitliches Gesetz. Ich persönlich bin dabei; dafür mache ich mich stark.

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Diese positive Bilanz spiegelt zum einen den hohen Stellenwert wider, den der Datenschutz in der Landesregierung und in der gesamten Landesverwaltung genießt. Der Datenschutz ist kein Randaspekt, wenn es um die Schaffung neuer Vorschriften oder um die Einführung neuer Verfahren geht, sondern er wird von Anfang an in die Überlegungen einbezogen. Aus diesem Grund beteiligt die Landesregierung den Hessischen Datenschutzbeauftragten bzw. seine Dienstelle frühzeitig an allen Vorhaben mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Daraus hat sich eine gute Zusammenarbeit entwickelt, in der der Hessische Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig wichtige Hinweise für die datenschutzgerechte Gestaltung eines Vorhabens geben.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben es mit der größten Datenschutzreform in der Europäischen Gemeinschaft zu tun. Datenschutzrecht gilt auf europäischer Ebene. Wir haben kein aufgesplittetes Datenschutzwesen. Damit hatten wir viele Probleme. Ich erinnere Sie daran, dass Daten hier gesammelt werden, diese in anderen europäischen Ländern gespeichert werden und dann Standards unterschiedlicher Art gelten. Das wird mit der Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union geregelt. Das ist ein wirklicher Quantensprung, weil es für die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union ein Mehr an Datenschutz, ein Mehr an Transparenz und ein Mehr an rechtlichen Möglichkeiten für ihre eigenen Daten gibt. Das ist doch etwas, worüber wir uns im Hessischen Landtag alle freuen sollten. Wir sind das Stammland des modernen Datenschutzes. Deswegen sollten wir uns darüber freuen, statt kleinkariert daran herumzukritteln.

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Risikoanalysen und Folgenabschätzungen müssen angestellt werden. Der Datenschutz in Konzernen wird neu geregelt. Mit Datenschutzverstößen wird anders umgegangen. Aufsichtsbehörden werden anders definiert. Bei Verstößen können Bußgelder auch gegen große Konzerne wie Facebook und Twitter, über die wir hier oft diskutieren, verhängt werden. Bis zu 20 Millionen € oder 4 % des gesamten Jahresumsatzes können von der Europäischen Union als Bußgeld verhängt werden. Das ist doch für den Datenschutz und für die Durchsetzung des Datenschutzes ein Quantensprung. Sie sind in dieser Frage kleinkariert.

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Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Ich glaube, dass es unsere Aufgabe ist, im Unterausschuss Datenschutz zusammen mit dem Innenausschuss eine große Anhörung zu diesem Themenkomplex durchzuführen. Wir sollten uns dafür Zeit nehmen, weil das sehr komplex ist. Im Übrigen werden auch 28 Spezialgesetze geändert werden. Wir sollten uns da Zeit nehmen und den Sachverstand heranholen. Ich glaube, am Ende werden wir eine gute Reform des Datenschutzgesetzes in Hessen haben. Es wird auch eine gute Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie geben. – Herzlichen Dank.

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Bei den Zuschauern sitzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem hessischen Innenministerium, die das ganze Gesetzgebungsverfahren vorbereiten mussten und die dafür Sorge tragen mussten, dass an alles gedacht wird, was uns in der Datenschutz-Grundverordnung und mit der JI-Richtlinie an Änderungen im Datenschutz aufgegeben wurde. Die Art und Weise, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgegangen sind, ist alles andere als ein respektvoller Umgang mit der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes.

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Meine Damen und Herren, in der Sache gibt es ein paar Regelungen, die hier auch schon angedeutet worden sind, die vielleicht ganz wichtig sind und die ich nur kurz ansprechen möchte. Das Thema Videoüberwachung spielt im Datenschutz natürlich immer eine große Rolle. Wir haben nunmehr im Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz eine Regelung für die öffentlich zugänglichen Räume. Wir haben damit die gleichen Regeln hier in Hessen angelegt, die ansonsten für hessische Behörden, für hessische Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz gelten. Insofern war es wichtig, dass wir hier eine synchrone Anwendung haben.

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Der letzte Punkt, weil ich es nur geradestellen will: Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bereits jetzt mit Exekutivrechten ausgestattet. Er darf Bußgelder verhängen. Er hat im letzten Jahr Bußgelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro verhängt, darunter 1,1 Millionen Euro gegen die Deutsche Bahn, ein sehr umfangreiches Bußgeld, wo wir uns froh zeigen können, dass dieser Beauftragte für Datenschutz und Informations

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Zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: In der Tat darf er Bußgelder verhängen. Das ist keine Frage. Er darf aber dem Senat keine Weisung erteilen. Das würde er dann tun, wenn er kontrolliert und anschließend zu einem anderen Ergebnis kommt. Ich glaube – dazu sollten wir ihn befragen –, das wird er auch gar nicht wollen. Das heißt, wir müssen für das, was uns im Prinzip eint, eine andere Lösung finden als die Weisung durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und ich glaube, das wird uns auch gelingen. – Vielen Dank!

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Schwerpunkt dieser Neuregelung ist zum einen die Anpassung der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dementsprechend sollen der Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die EU-Vorgaben angepasst werden. Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung geht es um die Fragen von Datenerhebung und Datenverarbeitung. Sie stärkt die Betroffenenrechte dadurch, dass sie auch Auskunfts- und Einsichtsrechte bekommen.

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Neben diesen Defiziten gibt es aber auch viele positive Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Inzwischen findet bei vielen Bürgern und in vielen Unternehmen ein Umdenken statt. Der Mitherausgeber einer großen deutschen Tageszeitung behandelt Fragen rund um den Datenschutz und die Privatheit im Feuilleton seiner Zeitung, und zwar in kurzen Abständen und sehr prominent auf der ersten Seite platziert. Ihm ist es gelungen, die weltweite Avantgarde, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, als Autoren zu gewinnen. Das Thema Datenschutz ist also längst von einem Nischenthema in den Kern der gesellschaftlichen Auseinandersetzung gerückt worden.

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Insgesamt ist Datenschutz gerade auf europäischer Ebene ein ungeheuer wichtiges Thema. Leider ist es in diesem Wahlkampf zu kurz gekommen. Es betrifft uns alle. Es betrifft unsere Persönlichkeitsrechte und unsere Daten. Ich hätte mir gewünscht, dass die Politiker weniger über Gurken und Ölkännchen, sondern mehr über das Thema Datenschutz gesprochen hätten.

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Zum Zweiten möchte ich mich ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich ebenso positiv darüber geäußert haben, dass es nun in Ihrem Verantwortungsbereich nicht mehr nur den öffentlichen Datenschutz gibt, wie das seit Mitte der Siebzigerjahre in Hessen durch Gesetz festgelegt war, sondern dass es jetzt auch die Aufgabe Ihrer Behörde ist, zu prüfen, ob die Privaten den Datenschutz verletzen.

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Die Folge dieser Einvernehmlichkeit und das Ergebnis ist, dass die Mitarbeiter vor Ort, die den Datenschutz ausführen, Rechts- und Handlungssicherheit haben. Das sieht man an allen Fällen, die man aufgreift, in denen Fehlverhalten oder Fehleinschätzungen vorliegen. Der Datenschutz in Hessen hat heute einen hohen Standard. Auf dieses Thema komme ich gleich noch einmal zurück.

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Deshalb ist es wichtig, dass wir insbesondere ein Einvernehmen über die Anwendung der Vorschriften zum Datenschutz haben. Natürlich werden wir die Themen weiter diskutieren, auch das Thema Attrappe. Meine Damen und Herren, aber diese Übereinstimmung in den Auffassungen ist auch das Ergebnis des hohen Stellenwerts, den die Landesregierung und die -verwaltung dem Datenschutz beimessen.

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Die Bundesregierung vertritt in Übereinstimmung mit den Ländern die Auffassung, dass die aktuellen Entwürfe für den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im bereichsspezifischen Datenschutz hinter dem deutschen Datenschutzniveau zurückbleiben. Die Hessische Landesregierung will, dass sichergestellt ist, dass das derzeit in Deutschland und in Hessen geltende datenschutzrechtliche Niveau in keiner Weise unterlaufen wird.

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Ja eben, wir sind eine Datenschutzpartei. Deswegen wissen wir auch, worum es beim Datenschutz geht. Aber das, Herr Kollege Schwarz, hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun.

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Substanzielle Kritik an dem Teil Datenschutz wurde von betroffenen Gruppen nicht vorgetragen, nicht in der Anhörung und auch nicht darüber hinaus. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass dieser Teil, das Datenschutzrecht als Ganzes, in Hessen weiter eine breite Akzeptanz erfährt und wir auch weiter sagen können, dass Hessen seinem Ruf gerecht wird, ein Land des Datenschutzes zu sein. Nicht nur Hessen ist vorn, sondern wir sind auch beim Datenschutz vorn.

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Abschließend möchte ich hervorheben, dass der Datenschutzbeauftragte uns ausdrücklich dafür gelobt hat, Datenschutz und Informationsfreiheit in einem Gesetz in Hessen zusammenzuführen. Ich glaube, das haben wir an dieser Stelle auch gut gemacht. Deshalb wird es ein gutes Gesetz. Mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag werden noch wichtige Änderungen als Ergebnis der Anhörung eingearbeitet. Wir sind auf einem guten Weg, dass am Donnerstag hier, zu welcher Uhrzeit auch immer, ein gutes Gesetz verabschiedet wird, sodass wir sagen können: Hessen bleibt vorn, weil auch der Datenschutz vorn ist. – Ich wünsche uns allen noch gute Beratungen heute Abend.