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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahresbericht 2009 steht heute zum letzten Mal in dieser Wahlperiode ein Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Ihrer Tagesordnung. Dies nehme ich gerne zum Anlass, um Ihnen allen, insbesondere aber den Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit für die konstruktive Zusammenarbeit und Unterstützung in den zurückliegenden fünf Jahren zu danken.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, in der Sitzung des Unterausschusses Datenschutz hat der Hessische Datenschutzbeauftragte festgestellt, dass es hinsichtlich aller wesentlichen Themen des 42. Tätigkeitsberichts keine Meinungsverschiedenheiten mit der Landesregierung gebe. Für diese klare Aussage ist dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zu danken; denn damit bescheinigt er der Landesregierung, dass sie den Datenschutz als eigenständigen Faktor bei Entscheidungen und Maßnahmen berücksichtigt, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Ich danke Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Tätigkeit und schieße in meinen Dank auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes ein, die mit den personenbezogenen Daten umgehen und dies offensichtlich so machen, dass es keine wesentlichen Verwerfungen gibt. Dafür, wie gesagt, allen, die daran beteiligt sind, ein herzliches Dankeschön.

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Herr Lux! Sie haben mit einem recht, und das ist die Frage: Wie kann man es vereinbaren – Herr Juhnke hat es so geschildert –, dass man in der U-Bahn eine Aufbewahrungsdauer von 24 Stunden hat und oben in der S-Bahn von 48 Stunden? Das ist, hat Herr Dr. Juhnke vorhin gesagt, in der Tat eine Absurdität, aber die kann man nicht auflösen, indem man ungeprüft das niedrigere Niveau an Datenschutz auch für das Land Berlin implementiert. Im Gegenteil! Eine solche Absurdität müsste Ansporn und Hinweis für uns als Landespolitiker sein, in der umgekehrten Richtung zu denken und möglicherweise zu überlegen, ob nicht das höhere Niveau an Datenschutz für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Berlin implementiert werden sollte, und uns dafür wir uns auf Bundesebene einzusetzen. Das wäre das, was hier angezeigt wäre, Herr Lux.

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Aber auch der gesetzliche Rahmen für den Datenschutz in Berliner Krankenhäusern muss neu bestimmt werden. Hierzu wird in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses gegenwärtig ein Gesetzentwurf des Senats zur Neuregelung des Krankenhausrechts beraten, der wichtige Klarstellungen zum Datenschutz in einer hochtechnisierten Klinikumgebung enthält und in enger Abstimmung mit uns formuliert worden ist. Gegenüber dem federführenden Ausschuss habe ich einen zusätzlichen Vorschlag zur Klarstellung gemacht, der verbleibende Einwände ausräumen sollte. Ich appelliere an Sie, diesen Gesetzentwurf, zumindest aber die darin enthaltenen überfälligen Neuregelungen des Datenschutzes, noch vor dem Ende der Legislaturperiode zu beschließen.

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Aber sowohl beim Datenschutz wie auch bei der Informationsfreiheit gibt es keinen Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Die Herausforderungen in beiden Bereichen nehmen zu, das machen die Schlagzeilen in den Medien nahezu täglich deutlich. Es reicht dabei auch nicht, auf die Zuständigkeit des Bundes zu verweisen. Berlin wirkt über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Deshalb ist es erfreulich, dass der Senat in der vergangenen Woche meine Anregung aufgegriffen und eine Entschließung des Bundesrats herbeigeführt hat, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Energiewende und insbesondere beim Aufbau intelligenter Energieversorgungsnetze den Datenschutz stärker zu berücksichtigen.

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Dabei gibt es ein kleines Problem: In der Hessischen Verfassung bzw. im Grundgesetz steht der Datenschutz gar nicht drin. Aber das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Allmacht für sinnvoll und zu Recht für nötig gehalten, den Datenschutz aus den Grundrechten abzuleiten und ihn zwischen der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde anzusiedeln. Die Konkretisierung und genaue Lokalisierung ist den Parlamenten überlassen, also Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich kann Ihnen da nur geringfügig Unterstützung anbieten. Ich maße es mir nicht an, Ihnen Ratschläge zu erteilen, obwohl ich das sehr häufig tue. Aber meine Aufgabe ist es, Sie über die Entwicklungen des Datenschutzes auf dem Laufenden zu halten. Dem dienen meine Tätigkeitsberichte, und diesen möchte ich nicht vorgreifen, zumal angesichts der vorgerückten Zeit.

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Danach wurde ich nicht gefragt. Ich werde aber weiterhin ungefragt zu Streitpunkten des Datenschutzes Äußerungen abgeben und Antworten geben, die ein Musterdatenschützer so nicht geben würde. Das wussten Sie. Sie haben mich trotzdem gewählt. Sie tragen damit Mitverantwortung für dieses Konzept des Datenschutzes. Um es marktschreierisch, einem Trailer entsprechend, zu formulieren: Hessischer Datenschutz bedeutet Datenschutz effektiv durch Augenmaß. Dafür stehe ich, dafür werbe ich, dafür bitte ich um Ihre Unterstützung, und dafür bedanke ich mich bereits im Vorfeld. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Die Daten sind vielfach vorhanden, sie müssen nur entsprechend ausgewertet und zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden. Das hat auch unser Hessischer Datenschutzbeauftragter Prof. Ronellenfitsch so bestätigt. Zudem unterliegt der BMI einem Irrtum, wenn er sagt, dass mit Datenschutz sparsam umzugehen sei. Wir denken, es ist genau umgekehrt. Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten muss sparsam umgegangen werden. Es gelten die Grundsätze der Datenvermeidung und -sparsamkeit. Der Datenschutz ist ein Kernelement unserer

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2014 und noch 2015 stand der Datenschutz im Zeichen Europas. Das alles beherrschende Thema war die Datenschutz-Grundverordnung. Nachdem 2014 die Verhandlungen ins Stocken geraten waren, gelang im Folgejahr der Durchbruch. Ende 2015 einigten sich Rat, Parlament und Kommission auf die Fassung, die am 25. Mai 2018 Gültigkeit erlangen wird.

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Wir können dann nur noch die ergriffenen oder vielleicht eher die nicht ergriffenen Maßnahmen ansprechen. Man muss sich das einmal vorstellen: Im Ausschuss berichtet der Datenschutzbeauftragte aktuell über die Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, und danach reden wir über den 43. Tätigkeitsbericht, Stand 2014, und bewerten Beratungen, die schon lange abgeschlossen sind. So können wir mit dem Thema Datenschutz in Zukunft nicht umgehen.

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Unserer Fraktion war deshalb klar – Prof. Ronellenfitsch hat auch immer wieder darauf hingewiesen –, dass zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung mehr Personal erforderlich ist. Alle Fraktionen haben immer die Wichtigkeit der Aufsichtsbehörde und die gute Arbeit des Datenschutzbeauftragten herausgehoben, gerade im Hinblick auf die Vertretung unserer Interessen bei der Verhandlung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.

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Klar ist aber: Wenn wir über die Frage diskutieren, wie wir Straftaten im Internet unterbinden, wie wir Straftatbestände schaffen, müssen wir ganz vorne anfangen. Das betrifft das Thema Datenschutz, Frau Kollegin Müller. Es hat mich gewundert, dass die GRÜNEN nichts dazu sagen, dass die Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai beschlossen wurde und ab dem 25. Mai 2018 gilt, einen extremen Anpassungsbedarf für Bundes- und Landesgesetze vorsieht. Das ist aber die Grundlage dafür, bei der Preisgabe von Daten sparsam vorzugehen. Kollege Wilken hat völlig recht: Daten, die nicht in das Internet eingestellt werden, die nicht verfügbar sind und damit auch nicht missbraucht werden können, sind die beste Form der Prävention auf diesem Feld. Das gilt es voranzutreiben. Aber: kein Wort der Landesregierung zu dieser Frage.

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Ich möchte kurz was zum elektronischen Klassenbuch sagen, dem zweiten Projekt im Bereich der Durchsetzung der Schulpflicht, das auch sehr positiv von den Schulen aufgegriffen wird. Es wollen viele Schulen mit diesem elektronischen Klassenbuch beginnen. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2012/13 startet in zehn Schulen in unterschiedlichen Schultypen die Pilotphase unter besonderer Berücksichtigung auch der Schulen, die vom Thema Schuldistanz besonders betroffen sind. Seit September 2012 läuft in drei sogenannten Startschulen die Vorbereitung des Testbetriebs, um ein praxistaugliches elektronisches Klassenbuch zu entwickeln. Ich sage mal, es muss ja einfach bedienbar sein, und es muss eben auch funktionieren. Dieser Prozess wird durch die regionalen Beauftragten für Datenschutz begleitet, aber auch vom Berliner Beauftragten für Datenschutz, Herrn Dix.

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Dieser 43. Bericht macht wieder deutlich – ich will das bewusst an den Anfang stellen –, dass es mit dem Datenschutz in Hessen gut bestellt ist. Es wäre auch ein Unding, wenn das nicht der Fall wäre, nach der Geschichte, die das Land Hessen und der Datenschutz seit Ende der Sechzigerjahre miteinander vereint.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, es sind bewegte Zeiten für den Datenschutz. Die Diskussion im Bereich der inneren Sicherheit, die neue Datenschutz-Grundverordnung und deren Umsetzung in Deutschland, die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche, Datensammler wie Facebook, Google und Amazon, die Hunger auf immer

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Wir haben nicht nur einen Schönwetter-Datenschutz, sondern auch einen Datenschutz für Krisenzeiten.

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Das Reformpaket der EU besteht aus zwei Rechtsakten, die beide im Mai 2016 in Kraft getreten sind, aber unterschiedliche Rechtsfolgen für das Land haben. Das ist zunächst die Datenschutz-Grundverordnung, die den Datenschutz in der gesamten EU einheitlich sowohl für die Privatwirtschaft als auch für die öffentliche Verwaltung regelt. Sie gilt ab Mai 2018 als unmittelbares Recht in allen Mitgliedstaaten der EU und verdrängt das nationale Datenschutzrecht.

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Wir sind als LINKE der Meinung, dass bei der Einrichtung des IT-Planungsrats wichtige Chancen vertan worden sind und dem Datenschutz wieder einmal nur eine Reparaturrolle zugeschrieben wird, dass nachträglich Änderungen vorgenommen werden sollen, statt vorausschauend Datenschutz zu implementieren. Bei beiden Themen hat es die Hessische Landesregierung versäumt, sich im Sinne einer umfassenden Demokratisierung für gemeinsame Planungsprozesse starkzumachen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Selten war ein Datenschutzbericht aktueller als jetzt. „Datenschutz und Informationsfreiheit 2012“ steht über dem Bericht, den Sie und Ihre Mitarbeiter dem Abgeordnetenhaus in Papier- und in digitaler Form vorgelegt haben. Themen des Berichts sind die Funkzellenabfrage, EU-Datenschutzgrundverordnung, Arbeit mit privaten Endgeräten, elektronisches Klassenbuch, Antiterrordatei, Berliner Mietspiegel, Onlinebonitätsauskunft und Informationsfreiheit in Berlin. Die Themenvielfalt zeigt, es geht in dem Bericht nicht nur um Datenschutz, es geht auch um Informationsfreiheit und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Dinge, die uns alle tagtäglich betreffen.

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Es ist ja das Schwierige, beim Datenschutz, der, wenn er verletzt wird, nicht zu unmittelbaren Konsequenzen, zu Schäden oder zu einer Verhaftung oder so führt, zu begreifen, in einer Gesellschaft, in der keiner mehr sicher sein kann, ob er gerade überwacht wird, was mit den Daten passiert, die man von sich gibt. In dieser Gesellschaft wird auch das Zusammenleben manipuliert. In dieser Gesellschaft überlegt sich jeder Einzelne: Bewege ich mich gerade frei, oder laufe ich nicht Gefahr, überwacht zu werden? Und deswegen ändert man auch sein Verhalten. Und deswegen ist es richtig, für einen aktiven Datenschutz zu streiten und gegen jede Form von Überwachung.

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Die aktuellen Debatten um die unfassbaren, weitreichenden Ausspähprogramme der Geheimdienste der USA und Großbritanniens machen die Dimensionen, um die es heute beim Datenschutz geht, deutlich. Und der Datenschutzbeauftrage weist aber auch auf Auswüchse von Datensammelwut von Berliner Behörden hin, wie etwa die ausufernde Praxis der Funkzellenabfrage. Er thematisiert die umfangreiche Erfassung und Auswertung von persönlichen Daten, wie etwa das Nutzungsverhalten im Internet für Werbezwecke. Unter dem Aspekt des Umgangs mit persönlichen Daten, mit Geschäftsdaten oder vertraulichen bzw. geheimen Unterlagen wird deutlich, welchen Stellenwert der Datenschutz heute hat bzw. haben muss.

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Die Entwicklung des Internets und seine Gefahren sowie der elektronische Datenverkehr erfordern schon seit Jahren internationale Aktivitäten und Initiativen für einen internationalen Datenschutz. Internationale Vereinbarungen über den Datenschutz dürfen nicht zur Absenkung des in Deutschland üblichen Datenschutzniveaus führen. Da hat Herr Dr. Dix unbedingt recht!

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Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Digitales und Datenschutz Vorlage Sechsundvierzigster Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten; hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 46. Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (vorher: Hessischer Datenschutzbe- auftragter) – Drucks. 20/416 zu Drucks. 19/6137 und zu Drucks. 19/6861 –

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Danke sehr, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Vielen Dank für die Vorlage dieses Datenschutzberichts! In der Tat, die Vorredner haben es angedeutet, es ist in diesen Zeiten angesichts eines der größten und tiefgreifendsten Überwachungsskandale der NSA, den Edward Snowden enthüllt hat, relativ schwierig, auf Berliner Ebene über Datenschutz und Informationsfreiheit zu reden. Es mag etwas provinziell anmuten, aber das ist es nicht. Datenschutz und der Schutz der persönlichen Daten beginnt im Kleinen bei jedem Einzelnen. Es ist ein fundamentales Recht in unserer freiheitlichen Gesellschaft, zu wissen, selbst zu entscheiden, wohin die Informationen über einen selbst gehen, mit wem man sie teilt und mit wem nicht.

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Ich habe geprüft, ob die Top Ten der deutschen Charts im Berichtszeitraum Rückschlüsse auf Stimmungslage und Situation des deutsch-europäischen Datenschutzes zulassen. Das ist nicht der Fall. Direkte Aussagen über die Einstellung zum Datenschutz und damit auch über die diesbezügliche Stimmungslage spiegeln sich im deutschen Schlager nicht wider. Ich kenne jedenfalls – ab und zu höre ich hr 4 und bin laufend informiert – keinen deutschen Schlager, der unmittelbar Bezug zum Datenschutz hat.

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Datenschutz geht nämlich jeden von uns etwas an, ist aber für jeden etwas anderes: Welche Daten möchte ich wie schützen? Vor wem möchte ich meine Daten schützen? Wir in Deutschland haben ja ein besonderes Verhältnis zum Datenschutz. Aus historischer Erfahrung stehen wir Bürger einer Datensammlung von staatlicher Seite sehr kritisch gegenüber, wir sind damit zweimal böse hingefallen.

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An dieser Stelle, auch das möchte ich einmal sagen, möchte ich ganz herzlich Jan Philipp Albrecht danken. Das mag den einen oder anderen wundern, aber ich glaube, ohne ihn – wenn man sich mit dem europäischen Datenschutz beschäftigt – hätten sich die multinationalen Konzerne in ihrer Ansicht durchgesetzt, wie mit dem Verbraucher- bzw. mit dem Datenschutz umzugehen ist. An der Stelle einen herzlichen Dank an den Kollegen in Brüssel, der es mit sehr viel Beharrlichkeit geschafft hat, die wesentlichen Punkte des deutschen Datenschutzrechts auf europäische Ebene zu heben und an vielen Stellen auch noch auszubauen.

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Bereich des Sozialwesens. Überall dort, wo wir unmittelbar mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu tun haben, gibt es Beispiele. Damit meine ich nicht nur das Klinikum Höchst im Bericht des Datenschutzbeauftragten. Wenn man nicht nur hr 4 wegen des Schlagers, sondern ab und an z. B. auch einmal hr-INFO einschaltet, dann hat man im letzten Jahr von einer Kleinen Anfrage der Kollegin Dr. Sommer gehört zum Thema IT-Sicherheit, Datenschutz, Datensicherheit in Kliniken in Hessen und all dem, was dazugehört. Deswegen ist das nicht nur im Jahr 2017, sondern auch darüber hinaus ein großes Thema – auch bezüglich der Frage, wie unterkomplex das Thema Datenschutz gerade in so sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitsund Sozialwesen in Hessen leider teilweise behandelt wird.

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Das Zweite ist – und deswegen ist es in der Tat gut, dass nicht nur der Innenminister, sondern auch die Ministerin für Digitalisierung mit dabei ist –: Wenn wir modernen Datenschutz gestalten wollen, dann ist die Frage, wie wir Datenschutz unter den Rahmenbedingungen der Digitalisierung gestalten wollen, von besonders großer Bedeutung.

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Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich Ihnen als Freier Demokrat sage: Die Probleme, die wir heute im Datenschutz diskutieren, machen deutlich, dass die Probleme, die ursprünglich die Ursache des Datenschutzes waren, fast alle gelöst sind. Ursprünglich ist der Datenschutz – Sie haben darauf hingewiesen: erstmals 1970 hier in diesem Haus; da stand das Haus noch andersherum, aber es war jedenfalls im Hessischen Landtag – mit einem Gesetz der damals sozial-liberalen Koalition diskutiert und beschlossen worden. Damals beinhaltete es ausschließlich ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, nämlich dass der Bürger vor den „Kraken“ des Staates geschützt wird. „1984“ war zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht eingetreten, aber das war so die Idee, die dahinter stand. – Ich bin richtig zufrieden, und vielen Dank an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Bereich der hessischen Verwaltung und der Kommunen, dass diese Probleme eigentlich alle gelöst sind.

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Das macht deutlich, dass wir uns mit den Dingen, die unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger interessieren, beschäftigen. Das tun wir in diesem Land. Ich wünsche dem neuen Ausschuss, der jetzt auch noch ganz andere Aufgaben hat, alles Gute. Aber vergesst mir bitte nicht den Datenschutz. Digitalisierung ist wichtig, Datenschutz muss aber auch dazu gehören. – Vielen herzlichen Dank.