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Datenschutz bleibt ein Kernbestandteil der digitalen Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ihn weiterzuentwickeln und ihn an die neuen Herausforderungen anzupassen. Datenschutz in Hessen mit Augenmaß findet überwiegend Akzeptanz.

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Sie beraten und befähigen uns, den Datenschutz ins Blickfeld zu nehmen und technisch und digital auf der Höhe der Zeit zu bleiben. So bieten Sie, wie in Ihrem Bericht aufgeführt, eine Onlineschulung für Lehrkräfte an, damit Datenschutz eben kein Drohwort mehr ist, sondern etwas, was bei genauerer Betrachtung doch einfach umzusetzen ist. Sie zeigen Lösungen; auch das zeigt der Bericht an vielen Stellen.

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Bei allem Einsatz für den Datenschutz dürfen wir aber die Belange des einzelnen Bürgers nicht aus dem Auge verlieren. Wer zum Beispiel zu jedem Aufruf einer Internetseite genötigt wird, durch Cookie-Richtlinien zu klicken, oder zu Arztbesuchen unzählige Datenschutzerklärungen unterschreiben muss, ist einfach genervt von den Auswirkungen des Datenschutzes im Alltag. Für diese Bürger wird Datenschutz leider nur zur lästigen Pflicht.

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Ich komme auf den Beginn meiner Rede zurück. Datenschutz ist nicht nur ein Grundrecht, Datenschutz ist Grundvoraussetzung für Vertrauen. Vertrauen gerade in die Politik kann man nicht hoch genug einschätzen.

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Wir haben ja einen Bürokratieminister. Wo ist eigentlich der Bürokratieminister? – Er ist in Berlin, soweit ich weiß. Wo ist Manfred Pentz, wenn man ihn einmal beim Thema der Entbürokratisierung von Datenschutz braucht? Es bräuchte einmal eine hessische Initiative gegen bürokratischen Datenschutz. Das wäre einmal eine Sache, die unser Land voranbringen würde.

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Datenschutz ist eine zentrale Aufgabe für uns alle, für den Staat, für die Wirtschaft, für die Gesellschaft und letztlich auch für jede und jeden Einzelnen. Wir leben nun einmal in einer sehr dynamischen Welt, in der die Digitalisierung immer wichtiger wird. Deshalb ist es gleichzeitig wichtig, dass wir Grenzen setzen und Gefahren benennen. Deshalb brauchen wir den Datenschutz.

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Wir leben in einem Bundesland, in dem der Datenschutz Verfassungsrang hat. Art. 12a der Hessischen Verfassung hebt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hervor. Das unterscheidet uns im Übrigen von vielen anderen Bundesländern und auch vom Bund; denn dort wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer noch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Es ist bemerkenswert, dass bei der Volksabstimmung im Jahr 2018 mehr als 90 % der Wählerinnen und Wähler für Art. 12a gestimmt haben. Das war der höchste gemessene Wert bei dieser Volksabstimmung. Das heißt, der Datenschutz ist auch etwas, was die Menschen haben wollen.

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Ich freue mich darüber, dass Sie, Herr Datenschutzbeauftragter, in Ihrem Tätigkeitsbericht, insgesamt gesehen, zu guten Ergebnissen gekommen sind. Es beruhigt mich, dass Sie feststellen, dass der Datenschutz in Hessen weithin akzeptiert ist und dass es im Berichtsjahr, das heißt im Jahr 2023, keine gravierenden Verstöße gegeben hat. Das ist auch deshalb ein gutes und erfreuliches Ergebnis, weil wir auch in unserem Bundesland Zeiten großer Veränderungsprozesse haben, beispielsweise im Rahmen der Digitalisierung; und das, was Sie als Ergebnis festgestellt haben, zeigte eben, dass bei uns der Datenschutz bei allen Veränderungsprozessen immer berücksichtigt wird, immer höchste Priorität hat. Das ist gut und richtig so.

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Es ist keine Frage – das hat auch die Debatte gezeigt –: Es gibt auch Spannungsfelder, es gibt auch Zielkonflikte. Der Datenschutz ist wichtig, der Datenschutz darf aber

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Lieber Herr Stirböck, ich habe eigentlich gedacht, dass Sie ein Fürsprecher für den Datenschutz seien. Sie haben aber vor allem die Innovationen vorangestellt. Da will ich Ihnen durchaus zustimmen. Innovationen sind wichtig, aber wenn es um die Sicherheit geht, dann ist auch die Sicherheit wichtig. In solchen Fällen sind Sie leider immer nur bedingt dabei, den Datenschutz nach vorne zu stellen.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales, Innovation und Datenschutz zum Einundfünfzigsten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Fünften Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für 2022. Ich verweise hierzu auch auf die Stellungnahme der Landesregierung.

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Herr Prof. Dr. Roßnagel, Sie beginnen den Bericht mit der Feststellung, dass für den Datenschutz in Hessen im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Verstöße festzustellen waren – ganz im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland und dem Rest der Welt. Das hört man als Landespolitiker natürlich gerne, gerade in einem Bundesland, das das erste formelle Datenschutzgesetz und den ersten Datenschutzbeauftragen hatte. Doch auch in Hessen haben Sie noch genügend Beispiele gefunden – das drückt der Umfang des Berichts aus –, wo der Datenschutz hintangestellt oder schlichtweg vergessen worden ist.

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Ich will an dieser Stelle hervorheben: Auch im Bereich der inneren Sicherheit gibt es Spannungsfelder zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und der Sicherheit auf der anderen Seite. Wir als Hessische Landesregierung haben das beispielsweise für das Thema Speicherung von IP-Adressen dahin gehend gelöst, dass wir die Speicherung von Verbindungsdaten im Interesse unserer Sicherheit, im Interesse der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Bekämpfung des Terrorismus für notwendig halten und an dieser Stelle Sicherheit vor Datenschutz steht. Das zeigt beispielhaft, dass wir uns diesen Abwägungsprozessen immer wieder stellen und dabei versuchen müssen, zu Lösungen zu kommen, die unterschiedliche Gesichtspunkte miteinander in Einklang bringen.

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Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich Herrn Prof. Roßnagel und seinem gesamten Team herzlich für die präzisen Berichte zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit danken. Es erfreut mich, zu hören, dass Datenschutz mit Augenmaß in Hessen überwiegend Akzeptanz findet.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben exemplarisch an der Rede der Kollegin Speer gesehen – herzlichen Glückwunsch zur ersten Rede –: Datenschutz wird oft als Täterschutz missverstanden. Datenschutz ist aber ein wichtiges Persönlichkeitsrecht.

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Wir erkennen, dass wir den Datenschutz modern denken müssen, dass wir den Datenschutz europäisch denken müssen und dass wir Open Data voranbringen müssen. In diesem Sinne: viel Erfolg für Ihre Arbeit, Herr Datenschutzbeauftragter. – Herzlichen Dank.

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Es ist erfreulich, dass Sie aufseiten des Landes Hessen keine gravierenden Verstöße gegen das Datenschutzrecht festgestellt haben. Das ist auch eine Bestärkung unserer täglichen Arbeit. Der Datenschutz ist für uns keine Nebensache, sondern er ist Hauptanliegen und wird im Regierungshandeln auf allen Ebenen berücksichtigt. Wir haben es heute schon mehrfach gehört: Die Digitalisierung erfasst das gesamte gesellschaftliche Leben; und mit der Digitalisierung sind viele Chancen, aber auch Risiken verbunden. Deshalb geht es immer wieder darum, dem Datenschutz im Rahmen der Digitalisierung einen wichtigen Platz einzuräumen. Dafür sorgen Sie natürlich auch mit Ihren wichtigen Hinweisen, Ihren Impulsen, die Sie uns geben.

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Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Selbstverständlich wird das aktuell geprüft, und wir prüfen nicht nur diesen Sachverhalt, sondern wir prüfen generell den Umgang mit den Coronasituationen, nicht nur bei der Berliner Feuerwehr, sondern auch bei anderen. Eines ist natürlich auch klar: dass datenschutzrechtliche – – Wir haben Sachen, das haben wir auch im Innenausschuss am Montag sehr klar von meiner Seite gesagt: Datenschutz bleibt auch Datenschutz, aber selbstverständlich müssen wir genauestens überprüfen, ob dieser Paragraf wirklich zur Anwendung kommt. Insofern kann ich Ihnen dann, wenn wir das abgeschlossen haben, hier auch gerne Rede und Antwort stehen, entsprechend selbstverständlich auch im Innenausschuss. – Danke schön!

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TOP 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht 2022/2023 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 7/9665) und zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Akteneinsicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Drucksache 8/49)

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Nun zur Beschlussempfehlung und zum Bericht, Drucksache 8/517, zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2023 und zur Stellungnahme der Landesregierung: Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

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Die neue Regierung hat bereits erste Pflöcke im Bund eingeschlagen, die mich und meine Behörde derzeit sehr beschäftigen. Es geht um die föderale Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie im Interesse der Wirtschaft eine Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz anstreben. Wer ist die Wirtschaft, in deren Interesse eine Bündelung beim Bund angestrebt wird, und was ist hier konkret gemeint? Ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern geführt. Ein einheitliches Interesse der Wirtschaft an einer Zentralisierung der Wirtschaftsaufsicht im Datenschutz beim Bund gibt es nicht.

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Der Datenschutzbericht zeigt: Datenschutz ist kein Selbstzweck. Er lebt vom Vertrauen in staatliches Handeln, in Technik und den Umgang mit Daten. Dieses Vertrauen entsteht durch mehr Transparenz, Beratung und Pragmatismus. Wenn wir das weiter beherzigen, wird Datenschutz nicht zur Hürde, sondern zum Wegbereiter für digitale Verantwortung. – Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2023 ist ein beeindruckendes Dokument mit fast enzyklopädischer Bandbreite. Die Vielzahl der behandelten Themen von polizeilichem Datenmissbrauch über mangelnde Schuldigitalisierung bis hin zu verfassungsrechtlich relevanten Fragen der Videoüberwachung zeigt weniger einen geordneten Fortschritt als vielmehr eine anhaltende Überforderung von Verwaltung, Politik und Behörden mit dem Thema Datenschutz.

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1. Eine besondere Berücksichtigung fand erwartungsgemäß die datenschutzrechtliche Bewertung der im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung des Rundfunkgebühreneinzugs. Unter Berufung auf eine Auskunft der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz bestätigten die Vertreter der Landesregierung dabei, dass die betreffenden Regelungen im Gesetz datenschutzrechtlich unbedenklich seien.

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Verehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend ein Wort zur Verbesserung des Rundfunkgebühreneinzugs, was ebenfalls im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist. Grundsätzlich ist eine Verbesserung aus Sicht der CDU als positiv zu bewerten, da sie dem so genannten Schwarzsehen entgegenwirken soll. Zu diesem Zweck ist eine Übermittlung ausgewählter persönlicher Meldedaten von Rundfunknutzern an den MDR durch die entsprechenden Einwohnermeldeämter vorgesehen. Die Kosten für dieses Verfahren übernimmt der MDR. Nach Auskunft der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz ist dieses Verfahren daten

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Eine Information des Landtags halten wir für erforderlich, wie und nach welchen konkreten Vereinbarungen die Meldebehörden den Abgleich der Personendaten mit der GEZ abwickeln. Erst wenn das bekannt ist, kann man urteilen, ob der besonderen Schutzwürdigkeit persönlicher Daten entsprochen wird und der Thüringer Innenminister dem Datenschutz angemessene Regelungen zur Geltung gebracht hat oder ob er das beabsichtigt. Wir fragen auch hier noch einmal - wir haben es im Ausschuss bereits gefragt -: Muss das Thüringer Meldegesetz geändert werden? Der § 29 Abs. 2 lässt die Weitergabe an öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten nicht zu, da sie keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind.

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3. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in BadenWürttemberg – 21. Tätigkeitsbericht – Drucksache 12/5740

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Sie wollen generell aufzeichnen. 99,9 % der erfassten Menschen, meine Kolleginnen und Kollegen, werden dann zu Unrecht erfasst. Das stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar, und dieser Eingriff ist so nicht gerechtfertigt.

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Ein letzter Punkt, den ich nennen möchte, betrifft das Thema Datenschutz bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen, auf das Sie ja gar nie eingegangen sind,

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Es ist Sinn des Gesetzes, dass man überführt und eine Beweissicherung hat. Das wäre dann hinfällig. Deshalb lehnen wir das ab und sagen: Bitte, es wird mitgeschnitten und wird dann gelöscht. Die Sicherheit für den Bürger, der nicht kriminell ist, wird dadurch gewährleistet, dass diese Bilder innerhalb von 48 Stunden gelöscht werden. Ich meine, das dient dem Datenschutz. Das ist auch verhältnismäßig. Wenn ich in der Öffentlichkeit bin – das muss man bei der Verhältnismäßigkeit schon berücksichtigen –, setze ich mich einer gewissen Beobachtung aus. Wenn Sie an einer Tankstelle sind, wenn Sie in einem Kaufhaus sind, überall werden Sie heutzutage schon videoüberwacht. In der Öffentlichkeit ist eben die Privatsphäre nicht mehr so strikt gewahrt wie zu Hause. Deshalb ist hier die Verhältnismäßigkeit ein bisschen anders zu sehen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion steht mit ihrer Finua SPD ftir drei Grundsiil/.e: Erstens: SouYerän ist das Volk Wid nicht der Staat. Zweitens: Persönlichkeitsrechte sind demokratische Grundrechte. Drittens: Datenschutz ist Dienstleistung des Staates ftir die Bürgerilmen und Bürger.