Die Schwangerschaft war der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt. Diesen Umstand hat auch das Gericht im Rahmen der Klage gegen die Anordnung der Abschiebung geprüft und hat ein Abschiebungshindernis verneint. Der konkrete Umstand, warum sie dann noch ins Krankenhaus gegangen ist, war den Behörden bei Einleitung der Maßnahme nicht bekannt. Denn die Betroffene ist erst circa zwei bis drei Stunden vor dem Eintreffen der Behördenvertreter in der Gemeinschaftsunterkunft auf eigenen Wunsch wegen Rückenschmerzen ins Krankenhaus gegangen. Sobald die Behördenvertreter im Krankenhaus von den Beschwerden der Betroffenen erfahren haben und die Betroffene gesagt hat, sie fühlt sich zu schwach, um auszureisen, wurde die Maßnahme sofort abgebrochen.
Wir kommen zu den beantragten Überweisungen an die Ausschüsse. Wenn das richtig ist, wurde beantragt, das Gesetz an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz, an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Dann stimmen wir das jetzt einzeln ab.
Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz war der letzte gewünschte Ausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Alle übrigen Abgeordneten des Hauses. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt stellt sich die Frage – – Wir hatten in letzter Zeit eine durchaus heftige Zugangssituation, aber wir stellen eine deut liche Entspannung auf Landesebene fest. Wir stellen zudem eine deutliche Entspannung in unseren Erstaufnahmeeinrich tungen fest, und wir stellen auch fest, dass wir mittlerweile in der Lage sind, die Registrierungen, die noch fehlen, in Zu sammenarbeit mit den Bundesbehörden – mit dem Bundesin nenministerium, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – nachzuholen.
somit auch noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlin ge entlasten. Ich glaube, das ist mit die wichtigste Stelle, an der man gerade Entlastung schaffen muss.
Die kommunalen Ausländerbehörden führen die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat im Rahmen des Dublin-Verfahrens als Amtshilfe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch. Das zwischen dem Bund und den Kirchen für sogenannte Dublin-Fälle im Kirchenasyl getroffene Verfahren ist darauf ausgerichtet, dass diese Fälle dann nochmals überprüft werden. Der gesamten Vereinbarung liegt dabei die Idee zugrunde, dass ein von den Beteiligten gesteuerter Prüfungs- und Kommunikationsprozess deeskalierende Wirkung hat.
(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Die Migration und die Integration sind auch wichtig!)
An der Stelle ist verstärkt zu sehen, dass sich Petenten mit ablehnenden Bescheiden in diesem Bereich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auseinandersetzen, weil die Ausländerbehörden vor Ort keinen Ermessensspielraum haben. Im Gegensatz zu Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts, in dem der Bürgerbeauftragte doch an der einen oder anderen Stelle einem entsprechendem Ansinnen Abhilfe schaffen kann, sind hier die Voraussetzungen sehr eng gestrickt. Nur wenn inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend gemacht werden, kann der Bürgerbeauftragte entsprechend tätig werden und die Behörden dazu animieren, noch einmal den Sachverhalt zu prüfen.
Sie tun manchmal so, als gebe es bei der Ausreise nur die Ab schiebungen und als seien die sicheren Herkunftsländer die einzige Form, wie man hier zu einer Verfahrensbeschleuni gung kommen soll. Ich glaube, das ist ein großer Irrtum. Ge rade die Länder des Balkans sind da ein ganz hervorragendes Beispiel. Wir setzen darauf, dass gerade in den Erstaufnahme einrichtungen schon eine Verfahrensberatung stattfindet, da mit die Leute, die teilweise mit völlig falschen Vorstellungen hier herkommen, was denn das Asylverfahren bedeutet, hier darüber aufgeklärt werden, dass aller Voraussicht nach rela tiv wenige erwarten können, tatsächlich eine Anerkennung zu bekommen, weil bei vielen objektiv gesehen die Verfolgungs gründe nicht vorliegen werden, sondern die Motivation im Grunde eine Migration nach Deutschland ist, die aber über den Weg des Asylrechts rechtlich ausgeschlossen ist, sodass sie das Land auf jeden Fall wieder verlassen müssen.
Viel zu oft ist zu lesen, dass man diese oder jene Angaben nicht machen könne, weil die Zahlen nicht erhoben werden, man nicht zuständig sei und das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder das Jobcenter die Zahl nicht liefern könnten – und dies alles in einem Land, in dem normalerweise über alles Statistik geführt wird und in dem man alles zählt.
Mit der grundlegenden Rechtsfrage, nämlich mit der Bewertung des bis heute anhaltenden illegalen Zustroms in unser Land hat man sich bis heute nicht einmal beschäftigt. Rechtsrat wurde nicht eingeholt, und dies, obwohl die eigenen Kommunen im Land erheblich belastet werden. Die illegale Migration bringt zahlreiche negative Entwicklungen und zahlreiche Risiken für unser Land mit sich, und zwar finanzielle Belastungen, eine gravierende soziale Verwerfung und langfristige Bedrohung des sozialen Friedens.
Im Bereich der geförderten freiwilligen Rückkehr nimmt das Land sogar bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Das hat der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration gerade kürzlich in einem Forschungsbericht hervorgehoben. Wenn eine freiwillige Ausreise nicht möglich ist bzw. nicht in Anspruch genommen wird, die Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und keine Abschiebungshindernisse vorliegen, dann schieben wir selbstverständlich auch ab.
rung im Bereich der Beschäftigten an den Hochschulen zum 01.04.2013 stellte den letzten Einführungsschritt dar. Eine Verschiebung dieses Termins auf einen späteren Zeitpunkt hätte – nicht vorhandene – erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel erfordert. Ferner hätten die Beschäftigten des Landesamtes bei einer Terminverschiebung – z. B. auf den 1. Juni 2013 – nach der Migration Bezüge relevante Änderungen für den Zeitraum 1. April 2013 bis 31. Mai 2013 in jeweils 2 Systemen (Altverfahren und Neuver- fahren) vornehmen müssen. Bei der nun erfolgten Umstellung zum 1. April 2013 (Be
Ich komme noch einmal rückblickend auf die Angelegenheit der Umstellung des Bezügeverfahrens für die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Hilfskräfte zu sprechen. Dazu habe ich eben schon gesagt: Unter normalen Umständen – wenn es also nicht in einem derartigen Ausmaß zu einer Explosion der Zahl gekommen wäre – wäre selbst dieses Zusammentreffen der Migration mit einem anderen System mit der leicht erhöhten Zahl zu bewältigen gewesen. Hier sind wirklich zwei Dinge zusammengekommen, die in dieser Weise so nicht absehbar waren.
Fakt ist auch, dass das Dienstrechtsanpassungsgesetz am 16. Mai dieses Jahres verabschiedet wurde. Im Beratungsverfahren – das hieße, schon während die Problematiken im Zusammenhang mit der Vergütung der Studentischen Hilfskräfte auftauchten – müssen also Programmänderungen im Rahmen der Migration wie auch im Vorgriff auf das anstehende Dienstrechtsänderungsgesetz insgesamt von der Anwendungsseite und von der Bezügesoftwareseite geplant und in Angriff genommen worden sein.
Vor allem den Vertretern des Parteichristentums sei ein Blick nach Lampedusa und die Lektüre der Rede von Papst Franziskus empfohlen. Seine Botschaft: Verantwortung für das menschliche Drama der Migration tragen nicht nur die Politik oder die sozioökonomische Weltlage. Verantwortlich für die
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Sprechen wir einmal mehr über Migration nach Deutschland bzw. heute über
Meine Damen und Herren! Wollen wir, dass sich die Hoffnungen, welche in uns Deutsche vor 30 Jahren gesetzt wurden, erfüllen, müssen wir insbesondere mit Blick auf das Thema Flucht und Migration mehr leisten. Butterweiche Ansätze, wie sie zuletzt von Frau von der Leyen präsentiert wurden, reichen hierzu nicht aus.
Für die Realität im Umgang mit Migration und Asyl ganz konkret vor Ort in den Gemeinden, in den Kreisen, auch hier in Sachsen-Anhalt, sind glücklicherweise nicht Figuren wie Herr Kirchner oder Herr Farle entscheidend, sondern es sind die Menschen, die sich etwa bei der „Seebrücke“ engagieren, die seit Jahren Geflüchtete unterstützen und für deren Rechte streiten. Die Sprachtreffs organisieren, die bei Behördengängen begleiten.
Mit dem sogenannten New Pact on Migration and Asylum hat die EU-Kommission erst im September Vorschläge vorgelegt, welche die Situation von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten, wenn sie umgesetzt werden würden, weiter verschärfen und verschlechtern würde. Diese Vorschläge folgen einem Muster. Ich erinnere kurz an den Asylkompromiss, der im Dezember 1992 den rassistischen Morden in Mölln folgte.
Ihren Antrag müssen wir ablehnen. Lassen Sie mich das kurz ausführen, Frau Kamm. Der Antrag betrifft formell nicht den Bayerischen Landtag, sondern das Bundesamt für Migration. Die Zustände in den Ländern, wie Sie sie beschrieben haben, müssen vom Bundesministerium des Innern überprüft werden. Bei Überstellungen nach Ungarn, Italien oder Bulgarien handelt es sich nicht um Überstellungen in das Krisengebiet zurück, sondern in Mitgliedstaaten der EU. Neuerdings werden von Ihnen sogar Überstellungen nach Belgien und den Niederlanden infrage gestellt.
Der achte Punkt unserer Eckpfeiler betrifft wiederum das Thema Asylbewerber und Flüchtlinge insgesamt. Nach meiner Auffassung ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir nehmen daher den Bund finanziell und organisatorisch in die Verantwortung. Wir bringen unsere Themen auch beim aktuellen Asylgipfel auf Bundesebene ein. Angesichts des Zustroms von Asylbewerbern brauchen wir einen nationalen Kraftakt. Der Bund muss die Asylverfahren beschleunigen und innerhalb von drei Monaten zum Abschluss bringen, also den Bescheid nach spätestens drei Monaten erlassen. Deswegen brauchen wir nach wie vor mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Bund muss Kasernen zur Verfügung stellen und sich finanziell an den Kosten der Unterbringung beteiligen.
Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Dublin-Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes EU-Recht, das deutsche Behörden zu vollziehen haben. Für die Anordnung von Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Ich muss das hier wiederholen. Die Entscheidung, das Selbsteintrittsrecht auszuüben, also Asylverfahren in Deutschland durchzuführen, obwohl eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig wäre, liegt ebenfalls allein beim Bundesamt. An dessen Entscheidungen sind die bayerischen Ausländerbehörden gebunden. Sie sind lediglich für die Vollstreckung der Rücküberstellung zuständig. Sie haben aber keinerlei eigenen Ermessensspielraum. Herr Kollege Dr. Fahn, Sie haben den § 60 a genannt. Dieser Paragraph wird von uns außerhalb von Dublin-Verfahren angewandt.
Gestatten Sie mir, an dieser Stelle zwei Fälle anzuführen, die nicht nur zu deutlicher Kritik an der Arbeit der betreffenden Justizvollzugsanstalten, sondern auch an der Arbeit der Aufsichtsbehörde, also des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Veranlassung geben.
Während die Landesregierung im Bereich der Infrastruktur schläft, so ist sie im Bereich der Migration mehr als hellwach und sehr bemüht, es den Zugereisten in Thüringen so bequem wie möglich zu machen, sogar so bemüht, dass das Recht schon mal in die zweite Reihe geschoben wird. Nicht anders ist der in 2014 verhängte Winterabschiebestopp zu erklären, der immerhin bis Ende März 2015 ging und von dem rund 1.900 Ausreisepflichtige auf Kosten der Thüringer Steuerzahler profitiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur in dem Bereich Infrastruktur, Migration und Justiz hat die Regierung völlig versagt, auch im Bereich der Kommunen wird es nicht besser. Man stellt den Kommunen Steuergelder für Investitionen in Aus
2. Welche Anstrengungen wurden durch die Ausländerbehörde hinsichtlich des Ablaufs der Überstellungsfrist nach der Dublin-Verordnung unternommen, um zu erreichen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik für das Asylverfahren Gebrauch macht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon, bitte.
Zu Frage 2: Über einen Selbsteintritt entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Ausländerbehörden werden lediglich in Amtshilfe für das Bundesamt tätig. Aufgabe der Ausländerbehörden ist es deswegen nicht, das Bundesamt auf einen Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen.
Zu Frage 3: Zuständig für das Einholen konkreter Zusagen von Zielstaaten im Rahmen von Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von italienischer Seite wurde im konkreten Fall für die Überstellung im Rahmen der Dublin-III-Verordnung eine Ankunftszeit der Betroffenen bis spätestens 14.00 Uhr vorgegeben.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.