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Meine Damen und Herren! Mit dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten liegt ein sehr umfangreiches Nachschlagewerk über die Lage des öffentlichen Datenschutzes in Rheinland-Pfalz vor. Herr" Redmer ·hat dies ausgeführt. Man kann aus der Fülle aieser 166 Seiten folgern, dass der-Datenschutz in Rheinland-Pfalzrichtig in Sch~vung kommt und der Bedarf an Kontrolle steigend ist.

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Meine Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Punkt aufnehmen, der uns besonders am Herzen liegt, nämlich das Recht auf informationeile Selbstbestimmung im Sozial- und im Ausländerbereich. Das Sozialgeheimnis ist in letzter Zeit gesetzlich weiter relativiert worden. Ich sage dabei ausdrück-· lieh, wir sind nicht der Meinung, dass der Datenschutz der Prüfung der Bedürftigkeit bei Sozialhilfeempfängern entgegensteht und gar die Aufdeckung von Betrug verhindert, wie dies immer wieder gesagt wird. Aber Sozialhilfeempfängerinnen haben auch Anspruch auf Fairness und Achtung ihrer Privatsphäre, und deshalb unterstützen wir ganz eindeutig die Haltung des Datenschutzbeauftragten.

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ln Rheinland-Pfalz besteht im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch ein großer Nachholbedarf. Ich möchte auf das eingehen, was im privaten Datenschutz bei der Neuorganisation der Landesverwaltung herausgekommen ist. Der pr!vate

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Datenschutz ist mit dieser Neuorganisatio~ vollends ins Ab

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seits gestellt worden. Er obliegt der AI>D in Tri er, also bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, aber er findet sich beispielsweise im Organigramm dieser Behörde überhaupt nicht wieder. Er wird.gar nicht erwähnt. Wenn man nachfragt, erfährt man, dass er im Referat Wirtschaftsrecht und Preisüberwachung mit einer Halbtagskraftals Referentin und mit einem Sachbearbeiter im gehobenen Dienst ausgestattet ist. Meine Damen und Herren, ein solches Schattendasein für den privaten Datenschutz können wir nicht akzeptieren.

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Meine Damen und Herren, wir wissen um die Bedeutung des Datenschutzes iln Internet. Gerade weil der E-Commerce so im Aufschwung begriffen ist, müssen wir als Internetnutzerinnen natürlich auch auf die E-Privacy, also auf die Intimsphäre des einzelnen Nutzers, achten. Im neuen Datenschutzgesetz von Schleswig-Holstein ist dem Rechnung getragen, da den Bürgerinnen und BOrgern Service und Beratung zum Selbstdatenschutz gegeben werden.- Datenschutz im ECommerce kann natürlich keiner von außen gewährleisten. Vielmehr müssen die Bürgerinnen und Bürger lernen, wie sie selbst ihre Daten schützen können, wenn sie sich im Internet

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schutzbeauftragten der neue Datenschutz in Rheinland-Pfalz vielleicht schon Fuß gefasst hat. Die Grundbedingungen sind gegeben, wenn auch bei dem engagierten Team des Landesdatenschutzbeauftragten sicherlich eine personelle Ausweitung notwendig sein wird.

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rungen an den Datensc_hutz sind vielfältig. De~halb ist es dringend notwendig, den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit den notwendigen Sad1mitteln und qualifiziertem

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In Zeiten der modernen Kommunikationsmöglichkeiten ist der Datenschutz in seiner Einhaltung dringender denn je gefordert. Für die F.D.P.-Landtagsfraktion ist das informationel-

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schützt bleiben, und deshalb ist ein wirksamer Datenschutz ein Freiheitsrecht, das -~vir Liberale besonders schützen wollen.

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henden Bestimmungen nicht aufweicht und allenfalls die modernen Technologien anpasst. Die F.D.P.-Fraktion begrüßt ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. der Datenvermeidung sowie eines Datenschutz-Audits, die in dem neuenGesetz geregelt werden sollen. Das Bundesdatenschutzgesetz in seinerneuen Fassung wird selbstverständlich auch eine Novellierung des -Landesdatenschutzgesetzes zur Folge haben.

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Die F.D.P.-Fraktion wird nach Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes darauf drängen, dass ·das Landesdatenschutzgesetz zügig novelliert wird und die von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gemachten Vor

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beauftragte für den Datenschutz dem Innenministerium und

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de Gefährdungslagen, die konkret nicht absehbar sind. Davon rät der Landesbeauftragte für den Datenschutz dringend ab."

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Herr Präsident, ich wollte auch noch darauf hinweisen, dass im Internet unter der Adresse www.datenschutz.rlp.de grundlegende und aktuelle Informationen zu Datenschutzfragen abgerufen werden können.

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schutzkontrollbehörde bei den Behörden des Landes und den Kommunen genießt, ist auf die große fachliche Kompetenz und die engagierte Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Rudolf. und-seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzuführen, für die ich auch namens der Landesregierung sehr herzlich Dank sagen darf.

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- ten für den Datenschutz in einer offenen, vertrauensvollen und partnerschaftliehen Form den vor Ort Verantwortlichen vermittelt und gleichzeitig die Belange einer sachgerechten und effizienten Erledigung von-verwaltungsaufgaben berüclr.sichtigt weiden. Dies schließt auf deranderen Seite nicht

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auftragten für den Datenschutz, aber auch die Beschlüsse der

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einen Skandal darstellt. Zeitungsberichten zufolge sollten durch die Sicherheitskräfte nicht nur gewalttätige Aktionen verhindert oder als Störung bewertet werden, sondern auch friedlicher Protest gegen die Menschenrechtsverletzungen im Iran entlang der Strecke des Staatsgastes sollten verhindert werden. Dieser könnte, so das zitierte Protokoll des Auswärtigen Amtes, zu einem Besuchsabbruch führen. Hier wurde zugunsten eines ungestörten Staatsbesuchs - und das ist hier ganz wörtlich gemeint, meine Damen und Herren, hier beginnt die Störung bereits bei der öffentlich formulierten Kritik - das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gegen null beschränkt. Aber auch bereits im Vorfeld waren Rechts- und Grundrechtseinschnitte die Regel. So wurden eigens anlässlich des Staatsbesuchs die Kontrollen an den Außengrenzen wieder aufgenommen. Die Tage zuvor bereits durchgeführte Rasterfahndung und die Einrichtung von Kontrollstellen greifen in die informationelle Selbstberechtigung von Hunderten von Menschen ein, ihre Datensätze werden auf Abweichung von der Norm durchgescannt. Dass bei der Anwendung solcher Maßnahmen ein Konformitätsdruck entsteht, um nicht unangenehm aufzufallen, ist die Folge. Eine polizeiliche Maßnahme wie die Rasterfahndung unterliegt in Thüringen im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern keinem Richtervorbehalt, sondern nur der Zustimmung des Leiters des Landeskriminalamts. Aber das macht die Sache ebenso wenig besser wie die Mängel im Datenschutz, auf die die Thüringer Datenschutzbeauftragte bereits reagiert hat, die ohnehin erst nachträglich von einer solchen Maßnahme zu informieren ist.

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Das wird der Schwerpunkt meiner Ausführungen hier sein, meine Damen und Herren, denn die Änderung der gesundheitsrechtlichen Gesetze beinhaltet einen, wie ich finde, sehr wichtigen Schritt: Die Früherkennungsmaßnahmen werden jetzt gesetzlich geregelt, und bei dieser gesetzlichen Regelung, die wir im Paragraphen 15, glaube ich, finden, Frau Senatorin, ist es uns gemeinsam gelungen, den beiden Koalitionsfraktionen sowie auch Ihrem Haus, Frau Senatorin, einen sehr wichtigen Punkt für die Frauen umzusetzen, nämlich den umfassenden Datenschutz im Mammascreening-Programm zu regeln und abzusichern. Ich glaube, das ist ein gemeinsamer Erfolg, über den wir alle sehr, sehr froh sein können.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Investoren, die sich heute und auch in den letzten Jahren für Thüringen interessiert haben, müssen sicher sein, dass ihr Investoreninteresse vertraulich behandelt wird, dass Datenschutz auch gewährleistet ist und dass nicht auf dem Marktplatz ihre Interessen und die möglichen Förderungen ausgehandelt werden.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Zweiten Änderungsstaatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks passen wir den Vierten und den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die hier bereits beschlossen wurden, und deren Inhalte an die Bestimmungen des bis dato gültigen Rundfunkstaatsvertrages an. Insbesondere werden die Vorgaben zum Jugend- und Datenschutz, zur Werbung, zum Teleshopping sowie die Bestimmungen zur Kanalbelegung in digitalisierten Kabelanlagen unter Sicherung der Zugangsfreiheit denen des Rundfunkstaatsvertrages angepasst.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, innere Sicherheit, Bürokratieabbau, Datenschutz, Informationsgesellschaft, Sport usw. – die Aufgaben der Innenpolitik sind vielfältig.

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Auch das Thema Datenschutz ist für uns Liberale ein wichtiger Aspekt in der Abwägung, ob und in welchem Umfang staatliche Maßnahmen zustimmungswürdig sind. Die Balance ist letztlich das Entscheidende.

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Deshalb, meine Damen und Herren, dürfen wir das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz nicht weiter personell schrumpfen lassen. Von 87 Mitarbeitern im Jahr 1977 sind bis heute 52 eingespart. Dies ist, glaube ich, in Bremen im öffentlichen Dienst einzigartig. Wenn der Organisationsplan des Amtes mit den darin enthaltenen Aufgaben voll wahrgenommen werden soll, dann muss Personalerneuerung her. Streichen wir zum Beispiel durch PEP weiter, kommt der Zeitpunkt, zu dem das Amt geschlossen werden muss. Wer das allerdings passieren lässt, obwohl wir in Bremen Selbständigkeit erhalten wollen, der sollte vorher die Ämter für Ausländerangelegenheiten, die Landesbeauftragte für Ausländerangelegenheiten, die Gleichstellungsstelle, den Landesbeauftragten für Datenschutz, eventuell auch den Rechnungshof und andere Ämter gleich mit schließen, alles dann von Niedersachsen machen lassen, dann haben wir natürlich das Problem gelöst.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, was macht das Land, um dieser kriminellen Entwicklung Einhalt zu gebieten? – Wir haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die für den öffentlichen und für den nichtöffentlichen Bereich eine Kontrollinstanz sein soll, um genau in diese Strukturen hineinzugehen, um beispielsweise Datenschutzstandards in Callcentern zu kontrollieren, wo Daten einmal eben per CD oder USB-Stick verschwinden. Sie hat die Aufgabe, Arbeitnehmerdatenschutz zu gewährleisten und etwa zu kontrollieren, wo bei Lidl und Tönnies die Arbeitnehmer mit Videokameras bis in die intimsten Bereiche hinein überwacht werden.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele Stellen gewährt der Innenminister der Landesdatenschutzbeauftragten für diesen privaten, nichtöffentlichen Bereich? – Zehn Stellen. Es sind zehn Stellen, mit denen in einem Land mit 18 Millionen Einwohnern ein effektiver Schutz von Persönlichkeitsrechten gewährleistet werden soll. Darüber hinaus schafft der Minister es in seiner Leistungsbilanz beim Datenschutz, die Stellen weiter zu kürzen.

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Die Landesbeauftragte ist im Jahr 2005 mit 50 Stellen gestartet. Um das in Erinnerung zu rufen: Unter Rot-Grün haben wir die Datenschutzbeauftragten mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Herr Engel, Sie wissen es genau. In den Zeiten nach dem 11. September 2001, als alle nach mehr Sicherheit gerufen haben, haben wir gesagt: Wir brauchen auch eine Schutzfunktion beim Datenschutz.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist blamabel für einen liberalen Innenminister, wenn man sieht, was in Berlin aus der Opposition rhetorisch immer wieder zu hören ist. Im realen Regierungshandeln entlarvt die FDP ihr wahres Gesicht. Datenschutz ist eben nicht auf Ihrer Prioritätenliste, Herr Engel.

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Innenminister Wolfs Leistungsbilanz ist nicht nur beim Datenschutz desaströs. Herr Minister, Sie haben sich inzwischen zu einer effektiven Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verfassungsgerichte entwickelt. Schauen wir einmal, was da alles so angestellt wurde.

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Der Einzelplan 03, insbesondere was die Bürgerrechte angeht – ich nenne als Beispiel den Datenschutz –, ist für Sie kein Ruhmesblatt. Sie, gerade als liberaler Minister, legen uns damit eine desaströse Bilanz auf den Tisch. Deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen.