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vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses Bun desamt gehört in den Geschäftsbereich des Bundesinnenmi nisters. Wenn Sie also den Vorwurf der Täuschung in den Raum stellen, dann müssen Sie sagen, der Bundesinnenminis ter habe die Länder getäuscht, indem er ihnen falsche Prog nosedaten gegeben habe. Aber der Vorwurf richtet sich nicht an die Ministerin.

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Das Ministerium hat richtig gerechnet: Wir hatten 2011 7 913 Flüchtlinge. Wir haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zahlen bekommen – allerdings nur für kurzfristi ge Zeiträume. 2013 kamen bis jetzt 2 333 Flüchtlinge. Auf das Jahr hochgerechnet sind das etwa 9 000.

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Schluss mit Inklusion, Schluss mit der Belastung der Schulen durch Migration, mehr Geld für die Schulen, Aufwertung des Lehrerberufs, Entlastung Lehrer von Bürokratie und von allen Aufgaben, die keine schulischen sind.

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Kinder, Jugend und Familie, Schule, Arbeitswelt, Alter und Pflege, Migration, Behinderung, Trans- und Intergeschlechtlichkeit, Kultur, Sport und Tourismus – das sind die zehn Handlungsfelder unseres Landesaktionsplans. Die Maßnahmen ziehen sich also wirklich durch fast alle Ressorts, durch zahlreiche gesellschaftliche Bereiche. Nein, Queerpolitik ist kein Nischenthema, Queerpolitik ist ein Querschnittsthema!

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, LSBTIQ mit Flucht- oder Migrationsgeschichte brauchen und verdienen unsere besondere Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass es ein Ende hat mit zunehmender Repression gegenüber queeren Geflüchteten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Gefahren in den Herkunftsländern gern verharmlost und/oder dazu rät, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verschleiern. Lassen Sie uns gemeinsam über Konzepte oder Schutzräume gegen queerfeindliche Gewalt nachdenken. Lassen Sie uns zusammen und auf Augenhöhe mit der Gruppe Queeraspora darüber nachdenken, welche Weiterentwicklungen nötig sind, um Rassismus und strukturelle Ausgrenzungen wirksam zu bekämpfen.

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Was, wer und wie soll an dem Institut ausgebildet werden? Die Professional School of Education, so wie wir sie jetzt erst einmal genannt haben, soll den Herausforderungen und Anforderungen unserer heutigen Gesellschaft gerecht werden. Wir stehen nach wie vor vor der Herausforderung von Migration und Integration und dem damit einhergehenden Spracherwerb und der Sprachförderung. Wir stehen nach wie vor vor der Herausforderung von Inklusion und der Förderung von Hochbegabung und wir haben als Gesellschaft bereits im Kita-Bereich den Wunsch nach frühkindlicher Bildung.

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Die Landesregierung hat den Willen zur Förderung und zur Wertschätzung dieser Vielfalt mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Dazu gehört auch die stärkere Beachtung der interkulturellen Fähigkeiten bei personalwirtschaftlichen Entscheidungen. Sie alle wissen, dass Niedersachsen darüber hinaus schon viele, wie ich finde, erfolgreiche Maßnahmen im Bereich der Migration und der Integration auf den Weg gebracht hat.

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Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Beherrschung der Sprache ist der Schlüssel für gelingende Integration und für eine erfolgreiche Bildungskarriere. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Das gilt umso mehr, als gesellschaftliche Entwicklungen allgemein und die Migration im Besonderen dazu geführt haben, dass der Förderbedarf bei Kindern hier enorm gestiegen ist.

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Naturschutz, Bildung und Migration, das sind die wichtigen Punkte, die von den Kollegen hier schon angesprochen wurden. Auch dafür, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank, dass Sie das angesprochen haben. Naturschutz, es wird Sie nicht verwundern, dass das ein wichtiges Thema für uns Grüne ist.

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schuss, der jetzt heißt „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“.

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Regierung das Wort? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann kommen wir zur von allen Rednern beantragten Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das war ein einstimmiges Votum dieses Hauses. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 3.

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aber: Ich halte es für keine durchdachte und vernünftige Politik, dass Sie dieses Thema im letzten Jahr, als längst absehbar war, was für eine massenhafte Migration wir in unserem Land bekommen werden, überhaupt nicht aufgegriffen haben. Sie waren sogar gegen alle Maßnahmen der Begrenzung. Heute stellen Sie sich hin und sagen: Bayern muss 100.000 Wohnungen bauen. So geht es nicht!

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2. Haben die kommunalen Ausländerbehörden diese Fälle ausnahmslos dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet, wenn nein, warum nicht?

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in ihren Heimatstaat, so gilt der Asylantrag regelmäßig als zurückgenommen, und das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestellt. Allerdings kann in diesen Fallgestaltungen bei entsprechend begründeten Heimatreisen auch eine andere Bewertung durch das Bundesamt erfolgen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand in den Heimatstaat reist, weil ein Elternteil im Sterben liegt.

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Wir haben allerdings auch deutlich gemacht und das auch noch mit einem Entschließungsantrag dazu unterlegt, dass die Überprüfung von Abgeordneten mitnichten die Aufarbeitung in Gänze ersetzen kann, sondern dass es eine sehr viel umfänglichere Aufarbeitung braucht und eine sehr viel stärkere Berücksichtigung auch derer in einer solchen Aufarbeitung, die sich vielleicht nicht nur unter dem Begriff der Abgeordneten quasi verfassen lassen. Insofern kann ich mich meiner Vorrednerin sehr gut anschließen. Wir plädieren ebenfalls für eine Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und werden dann selbstverständlich auch unseren Antrag, den wir in der letzten Legislatur schon mal eingebracht haben, erneut zur Debatte stellen. Ich freue mich auf eine gute Debatte, ich freue mich auf ein konstruktives Miteinander. Ich glaube, im Ziel sind wir uns alle einig, das ist überhaupt gar keine Frage, gerade für uns als Bündnisgrüne, die wir in persona auch beteiligt waren an der Besetzung der Staatssicherheitszentrale hier beispielsweise in Erfurt, dass die Überprüfung fortgesetzt werden muss, aber wir brauchen dafür ein zeitgemäßes Gesetz. Vielen herzlichen Dank.

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Für alle hier zu treffenden Entscheidungen ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Eine Zuständigkeit der Ausländerbehörden oder sonstiger Behörden des Landes besteht hier nicht.

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Eine nur kurzfristige Rückreise ist dabei allerdings in der Regel unschädlich. Sie kann, wenn kein besonderer Grund für die Reise vorliegt, ein Anhaltspunkt für ein Entfallen des Schutzbedarfs sein. Das hängt aber ganz vom Einzelfall ab und ist ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festzustellen; denn zuständig für alle asylbezogenen Entscheidungen ist allein das BAMF.

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Zu den Fragen 1 und 4: Heimatreisen Asylsuchender und Asylberechtigter unterliegen, wie ich bereits ausgeführt habe, keinem Erlaubnisvorbehalt. Der Landesregierung liegen auch sonst keine Angaben zu Heimatreisen Asylberechtigter und Asylsuchender vor. Da für das Asylverfahren ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist, liegen entsprechende Kenntnisse nur beim BAMF vor und können aufgrund der Alleinzuständigkeit des Bundesamts auch nur dort vorliegen. Wegen der Zuständigkeit des Bundesamts und vor allem wegen der unterschiedlichen Quellen entsprechender Erkenntnisse wäre es auch wenig zielführend, entsprechende Zahlen durch das Land zu erheben.

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Zu Frage 3: Entsprechende Widerrufsverfahren werden allein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt, weshalb hierzu keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Auch statistische Angaben des BAMF zu den Gründen, aus denen Widerrufsverfahren durchgeführt wurden, liegen nicht vor.

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Die Widerrufsverfahren vom Bundesamt werden seit dem letzten Jahr verstärkt durchgeführt. Das liegt auch an einer Regelung im Asylgesetz, nach der nach einem Zeitraum von einmalig drei Jahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Status noch einmal überprüfen muss. Das heißt, es ist ein Standardverfahren, dass noch einmal ein Widerrufsverfahren bei allen Personen stattfindet.

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Ich will auf Details hier nicht weiter eingehen. Zusammenfassend bleibt zunächst festzuhalten, dass der Gesetzentwurf zum einen Bewährtes fortschreibt und zum anderen notwendige Regelungsbedarfe umsetzt, die sich seit der letzten inhaltlichen Änderung des Thüringer Nachbarrechts im Jahr 2006 ergeben haben. Der Gesetzentwurf wird daher von meiner Fraktion befürwortet und die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Danke schön.

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Wenn ich einen öffentlichen Verkehrsraum habe, geht es auch um Übersichtlichkeit. Ich bin im richtigen Leben Rechtsanwältin. Ich habe auch schon Fälle gehabt, wo eine Hecke an der Grundstücksgrenze, die direkt an eine Verkehrsfläche angrenzt, den Blick zum Beispiel auf eine Einfahrtsstraße beschränkt und dass es dort dann zu unfallträchtigen Situationen kommt. In meiner Heimat Sondershausen hat man jetzt, es hat mir eigentlich leid getan um die schönen Bäume, entlang der B 4 die ganzen Bäume zwischen der Bahnstrecke Bahnübergang im Graß abgesägt. Wer die Strecke kennt, das war eine sehr unübersichtliche Strecke. Da gab es wohl auch häufiger Unfälle. Jetzt sind die Bäume weg, finde ich eigentlich schade, aber wie gesagt, das sind Dinge, die wir auch im zuständigen Ausschuss noch einmal vertieft beraten sollten. Nur darum geht es heute, dass wir diesen Gesetzesvorschlag, der ansonsten wichtige und unerlässliche Anpassungen enthält und auch wegen der Überbaupflicht im Grunde wichtig ist, im zuständigen Fachausschuss noch einmal gründlich beraten, denn, wie gesagt, Nachbarrecht – vermintes Gelände. Auch wir beantragen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Es ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Reihen der AfDFraktion. Mit übergroßer Mehrheit an den Ausschuss überwiesen. Wir schließen damit diesen Tagesordnungspunkt.

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Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

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Ich hoffe tatsächlich auf eine offene Diskussion und will einen weiteren Tag heute hier mit zu bedenken geben, nämlich den 10. Dezember, den Tag der Menschenrechte. An diesem Tag verleiht die Stadt Weimar seit vielen Jahren den Menschenrechtspreis. Ich glaube, der Tag der Menschenrechte ist auch ein Tag, der sich sicherlich als Tag des Nachdenkens, als Gedenktag eignen würde. Ich jedenfalls hoffe auf eine gute, auf eine inhaltlich vertiefte Debatte in den Ausschüssen und beantrage die Überweisung auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank!

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Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen

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Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar. Die Änderung des Status der Rechtsreferendare bringt besseren Schutz gegen soziale Risiken, insbesondere bei Arbeitslosigkeit. Zugleich ist die Absenkung des Grundgehalts für Rechtsreferendare im Zuge der zwingend erforderlichen Haushaltskonsolidierung notwendig, was die wirtschaftliche Situation der Betroffenen im Vergleich mit der früheren Rechtslage verschlechtert. Deshalb bedarf es einer Evaluierung der Auskömmlichkeit der Vergütungshöhe und Nachbesserung des Gehaltsniveaus – jedenfalls dann, sobald sich haushalterische Verhandlungsspielräume hierfür auftun. Das strukturelle Kernanliegen des Gesetzentwurfs, die Statusänderung vom Beamtenverhältnis zum Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst, findet die volle Unterstützung meiner Fraktion. Details der Regelungen werden im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu diskutieren sein. Vielen Dank.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Zu Frage 2, nach welchen Kriterien die Bewertung der Konzeptionen erfolgte: Die vorliegenden Anträge wurden am 28. Oktober 2015 durch einen Förderausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der GFAW, der Regionaldirektion, des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und meines Hauses bewertet. Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des bzw. der durchführenden Träger, das heißt unter anderem Erfahrungen in den Projekten der beruflichen Integration, der Netzwerkarbeit, Nachweis von interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen; als

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Im Landesverwaltungsamt wurde zudem eine Projektorganisation etabliert. Dort werden insbesondere Öffentlichkeitsarbeit betrieben, ein landesweiter Plan zur Umrüstung der Einsatzfahrzeuge erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben, die Kfz-Migration fachlich unterstützt sowie Förderanträge bearbeitet. Das Projekt wird Mitte 2016 seine Arbeit aufnehmen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine zeitgerechte Information der Verantwortlichen vor Ort ist hier unerlässlich. Sind der Landrat und der Bürgermeister doch die ersten, an die Fragen, Ängste und Sorgen artikuliert werden, und die diese auch mit den richtigen Informationen entkräften können. Wenn diese dann aber genauso ratlos vor der Einrichtung stehen wie die fragenden Bürger und nichts sagen können, weil sie nichts wissen, ist das ein fatales Signal. Ich war selbst bei der ohne Vorwarnzeit entschiedenen Räumung der Polizeistation Lobenstein vor Ort, mit dem Landrat, dem Bürgermeister und den Landtagskollegen Stefan Gruhner und Ralf Kalich. Der Vorgang war offensichtlich: Die Menschen kamen vom nahegelegenen Supermarkt herüber und hatten natürlich viele Fragen, als die Dienststellenschilder der Polizei abgeschraubt wurden. Von den Medienvertretern mal ganz zu schweigen. Nur, keiner von uns konnte eine belastbare Antwort geben. Dabei ist es völlig egal, welches Parteibuch hier Landrat, Bürgermeister oder die Abgeordneten haben. Wir wurden im Vorfeld alle gleichberechtigt im Dunkeln gelassen. Ich hatte nach den Beteuerungen der Landesregierung in diesem Fall und dem Verweis auf einen Einzelfall und eine absolute Not- und Ausnahmesituation im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf Besserung gehofft. Leider ist dies nur punktuell eingetreten.