Auf der Grundlage von Paragraf 25 Aufenthaltsgesetz ist einem Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist oder wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Paragrafen 3 Absatz 1 Asylgesetz anerkannt hat. Gemäß Paragraf 26 Absatz 3 ist einem Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, und diese ist in der Regel unbefristet, zu erteilen, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 besitzt und er die Aufenthaltserlaubnis seit fünf beziehungsweise seit drei Jahren besitzt. Und darüber hinaus müssen weitere sehr enge Voraussetzungen erfüllt sein.
diesem Antrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nicht nach Paragraf 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt haben, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme des Asylstatus vorliegen. Und damit sind wir beim Paragraf 73 Asylgesetz, einer sehr spannenden Norm. Nach Absatz 1 sind die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie eben nicht mehr vorliegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausländer nach Wegfall der Umstände, die zu seiner Anerkennung führten, es ablehnt, den Schutz seines eigenen Staates wieder in Anspruch zu nehmen. Nach Absatz 2 ist die Anerkennung als Asylberechtigter zurückzunehmen, wenn sie aufgrund unrichtiger Tatsachen erteilt worden ist. Absatz 2a fordert nun zwingend die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf nach Absatz 1 oder eine Rücknahme nach Absatz 2 vorliegen, und zwar spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung. Liegen also die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vor, teilt das Bundesamt dieses Ergebnis der zuständigen Ausländerbehörde mit, die dann darüber entscheidet, ob eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden darf oder nicht. In diesem Fall darf sie eben nicht erteilt werden. Rücknahme und Widerruf sind dann eben ein Hindernis für die Ausländerbehörde.
Ein Wort noch zum Thema Flucht, Migration, Integration: Frauen sind der Schlüssel für die Familie und eine gelungene Integration in unser Stadtleben. Dementsprechend ist es auch richtig und wichtig, dass, soweit Daten vorlagen, gerade bei der Formulierung der Teilziele im weiterentwickelten Integrationskonzept für Hamburg, Indikatoren und Zielwerte, geschlechterspezifische Aspekte mit einbezogen wurden.
Die internationale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit umfasst natürlich eine Vielzahl von Projekten. Die Danziger Gespräche hatte ich schon genannt. Sie sollen einen konstruktiven Beitrag im Prozess der Meinungsbildung und Richtungsbestimmung zu einschlägig relevanten Themen in der Region der südlichen Ostsee leisten. Im Rahmen der diesjährigen Konferenz in Kühlungsborn wird das Thema „Migration und Sicherheit“ auf der Agenda stehen. Die Konferenz hat sich bereits als Marke etabliert. Auch das Justizministerium ist hier mit dem Justice Cooperation Network sehr aktiv und setzt Maßstäbe in der Zusammenarbeit im Bereich Strafvollzug.
Was aber gilt und gelten muss, ist die neuere Vereinbarung, die mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen worden ist, dass es eine 18-monatige Überstellungsfrist gibt. Wenn Kirchenasyl gewährt wird, hat die Kirche dieses Verfahren ihrerseits mit den Behörden zu steuern und nach 18 Monaten denjenigen zu überstellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einiges ist zu diesem Thema bereits gesagt worden und auch zu der verkehrten Welt der AfD. Der Paragraf 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz regelt, wann ein Ausländer unter Umständen ein Recht auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat. So weit ist das richtig; da, denke ich, sind wir uns alle einig. Doch warum die AfD nun den Senat in die Spur schicken will, um dem BAMF zu sagen, wie dort die Prüfungen ablaufen sollen, ist einfach komisch. Der Senat hat nicht einmal geschafft, das BAMF dazu zu bringen, den Abgeordneten Informationen zu liefern, die wir für unsere Arbeit brauchen. Wie hieß es doch in unterschiedlichen Anfragen? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet, parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Aber auf der anderen Seite wird der Senat vermutlich offene Türen einrennen. Das BAMF hat schließlich im "Die Welt"-Artikel, der offensichtlich Grundlage für Ihren Antrag ist, angekündigt, die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen zukünftig stärker überprüfen zu wollen.
Ich wollte jetzt Ihren Gedankengang nicht unterbrechen. Ich gehe davon aus, wir meinen dasselbe. An den Innen- und Kommunalausschuss hätten wir es gern überwiesen, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist das auch einstimmig an den Ausschuss überwiesen.
Wie ich von Asylbewerbern und Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft in Erfurt erfahren habe, läuft die Integration in Thüringen nicht ganz problemlos ab. So warten zum Beispiel viele Asylbewerber über Monate in den Gemeinschaftsunterkünften auf einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), oder andere, die bereits positiv beschieden sind, auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Bei vielen Asylbewerbern wurde dieser Kurs bereits mehrfach verschoben. Auch die Wohnungssuche gestaltet sich mehr als langwierig und schwierig, da durch bürokratische Hürden und fehlende Integrationsbegleiter, aber auch durch fehlenden Wohnraum zum Beispiel in Erfurt die meisten Asylbewerber bereits die Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Deutschland aufgegeben haben.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Staatssekretärin Dr. Albin.
Zu Frage 1: Der starke Flüchtlingszustrom im Jahre 2015 hat beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, zu erheblichen Problemen bei der Durchführung der Asylverfahren geführt. Zur beschleunigten Bearbeitung von Asylverfahren hat das BAMF ein neues Modell, das integrierte Flüchtlingsmanagement, entwickelt und dieses zunächst in Baden-Württemberg als sogenanntes Heidelberger Modell erprobt. Die Umsetzung dieses Modells ist in Abstimmung mit der Thüringer Landesregierung auch im Freistaat erfolgt. Seit März 2016 arbeitet das BAMF im Ankunftszentrum Suhl nach diesem Modell und beschleunigt so die Durchfüh
Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Zulassung von Trägern zur Durchführung von Integrationskursen liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Derzeit sind in Thüringen über 160 Träger für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Von den zugelassenen Trägern führen derzeit etwa 70 tatsächlich Integrationskurse in Thüringen durch. Ein Mangel an Trägern zur Durchführung von Integrationskursen besteht daher nicht. Eine Übersicht über die in der jeweiligen Region zugelassenen Träger ist auf der Internetseite des BAMF abrufbar.
Aber gern. Also den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, federführend WW.
Und wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist? Auch hier einmütig.
Ich beantrage für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie Justiz und Migration. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen dann zur beantragten Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Kollegen aus der AfD-Fraktion – vielen Dank. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion sowie von den beiden fraktionslosen Abgeordneten. Auch diese Überweisung ist damit abgelehnt. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt für heute schließen können.
quent. Im Übrigen berichtet Minister Lauinger auch in jeder Ausschusssitzung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz über die aktuelle Situation im Asylbereich und hat es auch in den letzten Wochen immer wieder getan. Ein Informationsdefizit – auch über die Umsetzung von Bundesgesetzen – gibt es also mitnichten.
gegenüber den Chancen, die sich aus der derzeitigen Situation ergeben. Das DIW Berlin hat zum Jahreswechsel den Saldo aus positiven und negativen Wirtschaftseffekten der Flüchtlingsmigration in Deutschland errechnet. Unter Einbeziehung der direkten Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge und späteren Sozialleistungen einerseits und der durch die Migration zusätzlich generierten Mehrproduktion andererseits ergeben sich selbst im pessimistischen Szenario ab 2025 positive Effekte, im optimistischen bereits ab 2018. Und ich darf hinzufügen: die Ausgaben der Landesregierung für die Flüchtlingsunterbringung und die Integration sind ein Konjunkturprogramm für unser Bundesland.
Das Abkommen zwischen der Türkei und der EU ist zu einem Zeitpunkt gekommen, an dem die illegale Migration auf dem Weg der Balkanroute durch Grenzsicherungsmaßnahmen vernünftiger europäischer Partner bereits gestoppt war, während die Bundeskanzlerin kein europäisches Abkommen hinbekam. Als Deutschland im letzten Jahr von Hunderttausenden illegalen Migranten überrannt und überfordert wurde, handelte sie plötzlich ganz, ganz schnell, als diese durch die Grenzschließung zum Problem Griechenlands wurden. Deswegen bezahlen wir als größter EU-Nettozahler nun das Schutzgeld an die Türkei, damit die EU-Grenze beschützt wird und nehmen an einem absurden Migrantentauschprogramm teil, was nicht nur bei der AfD auf Kritik stößt, mit dem wir der Türkei natürlich freiwillig voraussichtlich Hunderttausende weitere Migranten abnehmen werden. Diese Migranten wären ohne dieses zusätzliche Abkommen gar nicht erst nach Deutschland gekommen, weil es ja, wie gesagt, schon Grenzsicherungsmaßnahmen im Bereich des Balkans gibt. Aber was kann man anderes von der Bundeskanzlerin erwarten, die auf einem CDU-Parteitag dann auch noch wie auf einem Parteitag der KP China für ihre verheerende Asyl
Björn Höcke ist ein erklärter Gegner des GenderMainstreamings, Beatrix von Storch bezeichnete die Gender-Forschung als „Gender-Gaga“ und Nonsens. Der Attentäter von Halle sagte in seinem im Internet veröffentlichten Video, ich zitiere einen Teil: “Ich glaube, der Holocaust hat nie stattgefunden. Der Feminismus ist an der sinkenden Geburtenrate im Westen schuld, die die Ursache für die Massenemigration ist und die Wurzel dieser Probleme ist der Jude.“ Mit anderen Worten: Juden und der Feminismus führen zu Bevölkerungsschwund und zu Migration. Er sagte auch, dass er aber kein Frauenhasser sei, sondern bloß, dass weiße Frauen vor schwarzen bösen Männern und vor der ideologischen Entfremdung durch das Gender-Gaga beschützt werden müssten. Anders Behring Breivik, der Attentäter von Oslo und Utøya schrieb in seinem Manifest: „Das Erstarken des Feminismus bedeutet das Ende der Nation und das Ende des Westens.“ Der Attentäter von Hanau wurde bereits angesprochen.
Trotz der Ankündigung der EU und der Bundesregierung, Schutzsuchende aufzunehmen, ist bisher nichts passiert. Stattdessen haben sich die Helfer*innen von UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration inzwischen dort zurückziehen müssen. Wo ist der Wille Deutschlands und der EU, die humanitäre Katastrophe in den Flüchtlingslagern abzuwenden? Das sieht man nicht nur auf Lesbos, sondern auch an der türkisch-griechischen Grenze.
Für Praktiker dagegen ist die Diskriminierung der Christen wie Angehöriger anderer Religionen, die in deutschen Unterkünften zu religiösen Minderheiten zählen, eine Tatsache. So spricht Max Klingberg von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte davon, dass die Wahrscheinlichkeit der zum Christentum konvertierten Muslimen Opfer von Übergriffen zu werden, gegen 100 Prozent geht. Herr Klingberg ist seit über 14 Jahren in der Flüchtlingshilfe aktiv und weiß, wovon er spricht. Thüringer Praktiker sollten ebenfalls zu Wort kommen, um uns das wahre Ausmaß der Bedrohung und Diskriminierung von religiösen Minderheiten in den Thüringer Unterkünften, aber auch Übergriffe auf Angehörige dieser Minderheiten außerhalb der Unterbringungseinrichtungen zu schildern. Daher beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und freuen uns über eine Anhörung von Personen, die nahe dran sind und aus der Praxis berichten können.
Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen gibt es aus allen anderen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit abgelehnt, sodass wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD abstimmen. Bitte schön, Herr Möller.
Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz leistet diese Unterstützung bereits in vielfältiger Weise – darauf will ich nur kurz eingehen –: Es stellt Broschüren und Informationsblätter zur Verfügung, die detailliert und anschaulich über die Aufgaben der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterrichten. Darüber hinaus finden zu Beginn einer jeden Schöffenperiode in allen Amts- und Landgerichten Einführungsveranstaltungen statt. In diesen informieren die jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richter die Schöffen über ihre Aufgaben und die Besonderheiten gerichtlicher Verfahren. Mit Aufnahme der praktischen Tätigkeit wird diese Unterrichtung stetig fortgesetzt. Wie mir die richterliche Praxis bestätigt hat, gehört der ständige Wissensaustausch mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zu den selbstverständlichen Aufgaben eines Berufsrichters, die gern und mit großem Einsatz wahrgenommen werden.
Sollte der Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden, wird das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Beratungen konstruktiv begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hier wurde die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Und Enthaltungen? Die sehe ich jeweils nicht, damit überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag. Hier wurde ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen.
Vor dem Hintergrund dieser umfangreichen, tatsächlich schon erfolgenden Belehrungen über Verfahrensabläufe und Rechtsmittel stellen sich somit mehrere Fragen. Die erste lautet, welchen Zweck neben all den Belehrungen und Informationen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den durch die Prozesskostenhilfe abgesicherten Zugang zu Anwälten eine weitere rot-rot-grüne Asylverfahrensberatung haben soll, zumal bereits die vorhandene Beratungsintensität international ohne Vergleich ist. Das macht keinen Sinn.
Ein Baustein im zügigen Verfahren sind daher die kurzen Fristen zur Rechtsmitteleinlegung und das ist auch wichtig. Besser, meine Damen und Herren, wäre es, statt die Asylverfahrensberatung mit Personal und Ressourcen auszudehnen, diese Ressourcen in die Aufstockung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stecken, meine Damen und Herren. 60 Prozent der abgelehnten Asylbewerber ziehen vor Gericht. Beispielsweise das Verwaltungsgericht Gera, hier sind die Zahlen 2014 auf 2015 entgegen den Erwartungen des dortigen Gerichtspräsidenten zwar von 836 auf 695 gesunken. Das liegt aber lediglich daran, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015 vornehmlich auf die einfachen Entscheidungen konzentriert hat, beispielsweise auf die Entscheidung von Syrern. 2016, wenn wir zu einer beschleunigten Abarbeitung der Altfälle kommen, sind für Gera, das für verschiedene Länder in Thüringen zuständig ist – das ist in
Wenden wir uns der Frage zu, warum Ihr Antrag Steuergeldverschwendung ist. Der springende Punkt ist – auch das hat Herr Herrgott schon erwähnt –, dass es die von Ihnen angemahnte Beratung über das Asylverfahren, über Verfahrensabläufe und über die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel längst gibt. Statt so einen peinlichen Antrag hinzuschludern, hätten Sie mal Ihre Wissensdefizite beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beheben können. Das hätte Ihnen nämlich erläutert, dass das Bundesamt Asylbewerber über das Asylverfahren, insbesondere über deren Rechte sowie zur Verfügung stehende Rechtsmittel mündlich und schriftlich belehrt und entsprechende Verfahrenshinweise gibt. Entsprechende Formulare werden in vielen Sprachen vorgehalten. Zudem werden vom Bundesamt Sprachmittler geladen, sodass also auch Sprachbarrieren einer Aufnahme der Hinweise nicht im Weg stehen.