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Ich kann das schon nachvollziehen, warum viele Mittelschul- und Grundschullehrer sagen, sie engagieren sich, sie tragen einen wesentlichen Teil der Lasten und der Herausforderungen, die es bei den Megathemen von Inklusion bis Migration gibt. Sie sind diejenigen, die sich über die erwartbare Zeit hinaus für die optimale Förderung der Kinder engagieren, sie erwerben Zusatzqualifikationen, teilweise über das erwartbare Maß hinaus. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Auf der anderen Seite muss man aber auch den Gymnasiallehrer sehen, der sagt, er hat länger studiert, hat es mit komplexeren Aufgaben zu tun, muss längere Korrekturzeiten einplanen und so weiter und so fort. Daher fordert er auch eine höhere Eingangsbesoldung. Beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung und stehen nicht gegeneinander. Man kann sie vereinen. Der Schlüssel dazu ist die individuelle Leistungsgerechtigkeit. Wir Freie Demokraten fordern deshalb, dass es für Grund- und Mittelschullehrkräfte weitere Beförderungsämter nach A 13 gibt. Wir wollen das auf eine viel breitere Basis stellen, damit diejenigen, die sich wirklich anstrengen, entsprechend honoriert werden.

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Das Modell ist übermäßig bürokratisch. Hierzu sind ganz besonders schlagende Beispiele in der Integrationskommission vorgestellt worden. Aber auch der Bericht der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration belegt eindrucksvoll die Handhabungsschwierigkeiten. Sie beginnen bei fehlenden Angaben aus dem Herkunftsland. Es geht weiter, wenn sich Jugendliche für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, im Herkunftsland aber gar nicht registriert sind. Dann müssen sie sich dort nachregistrieren lassen und zunächst z. B. die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, nur um sich im nächsten Moment wieder ausbürgern zu lassen. Damit sind die Schwierigkeiten noch längst nicht erschöpfend beschrieben.

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Die Frage nach der Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen wurde durch einen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausführlich erläutert. Eine Gefahr für Leib und Leben bestehe für die Familie nicht. In Armenien herrsche grundsätzlich Toleranz, und Übergriffe seien nicht zu befürchten.

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Die Bundesregierung hat mit dem neuen Fachkräfteeinwan derungsgesetz nun wichtige Maßnahmen zur Steigerung und zur bedarfsgerechten Steuerung der Migration von Fachkräf ten ergriffen. Damit einhergehend wird die teilweise schwie rige und oft langwierige Anerkennung von im Ausland erwor benen Qualifikationen erheblich vereinfacht.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9317

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Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9194. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/9317. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.

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Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 16/9487 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

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Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 16/9488 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist das so beschlossen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Sie erleben mich etwas außer Atem, weil ich nicht damit rechnen konnte, dass sich der Minister für In neres, Digitalisierung und Migration so streng an die Vorga ben des Präsidiums halten würde.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9489 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9490 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9491 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen.

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Eine Analyse hat gezeigt, dass das Gesetz ganz überwiegend bei der Leistungserbringung bundeszentraler Leistungsträger zur Anwendung kam, also insbesondere bei der Bundesagen tur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Bayern und ein besonders guter Tag für die Hochschulen und die Wissenschaft in Bayern. Die vom Ministerpräsidenten heute in seiner Regierungserklärung vorgestellte fantastische Innovationsoffensive Hightech Agenda Bayern folgt der Erkenntnis, dass Bayern in Zeiten von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung seine Chancen jetzt nutzen muss, um die Zukunft erfolgreich zu meistern. Unser Land und unsere Volkswirtschaft stehen heute vor entscheidenden Herausforderungen, die in ihrer Gesamtheit und Komplexität von Klimaschutz, Demografie, Umgestaltung der Arbeitswelt durch Digitalisierung und KI bis hin zur Migration nur vergleichbar sind mit den Herausforderungen des Neuaufbaus unseres Staates nach dem Zweiten Weltkrieg.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 23. November 2020 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Bewältigung von Krisensituatio nen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migrati on und Asyl COM(2020) 613 final (BR 637/20) – Drucksa chen 16/9333, 16/9391

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 25. November 2020 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Verordnungsvorschlag über ein Asyl- und Migrationsmanagement COM(2020) 610 final (BR 650/20) – Drucksachen 16/9375, 16/9391

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 25. November 2020 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Verordnungsvorschlag zur Einfüh rung des Screenings von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen COM(2020) 612 final (BR 653/20) – Druck sachen 16/9376, 16/9391

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 25. November 2020 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Änderung der Eurodac-Verord nung COM(2020) 614 final (BR 679/20) – Drucksachen 16/9377, 16/9391

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 25. November 2020 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union COM(2020) 611 final (BR 690/20) – Drucksa chen 16/9378, 16/9391

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Digitalisierung und Migration

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75 Milliarden Euro ESF-Transferleistungen und 11 Milliarden Euro AMIF-Mittel ergeben in Summe 86 Milliarden Euro, die in den nächsten sieben Jahren mit unserem Rückführungsfonds wesentlich besser einzusetzen wären, um EU-weite Rückführungsprojekte zu fördern, um Herkunftsländer zu ertüchtigen, die europäischen Abschiebungsbemühungen signifikant zu unterstützen, sowie die Staaten zu fördern, die für und im Sinne der Gemeinschaft illegale Migration verhindern.

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Wir GRÜNEN wollen, im Gegensatz zu Ihnen, bei den Themen Flucht und Migration zu tragfähigen europäischen Lösungen kommen. Dafür braucht es keinen zusätzlichen Rückführungsfonds, sondern endlich eine gemeinsame europäische Asylpolitik, die diesen Namen auch verdient, eine Politik, die auf die gerechte Verteilung der Geflüchteten setzt und Staaten an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht alleinlässt. Länder müssen finanziell entlastet werden, wenn sie sich an der gerechten Verteilung beteiligen und für einen menschenwürdigen Umgang garantieren können. Das ist echter europäischer Zusammenhalt.

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immer weniger Süßwasservorräte, eine abnehmende Nahrungsmittelproduktion. Trockenzeiten, Hungersnöte und Dürren werden zunehmen. Die damit bedingte Migration wird neue Dimensionen erreichen. Wer die Fluchtursachen bekämpfen will, muss der ungebremsten Erderwärmung begegnen.

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den Bleiberechts- oder Altfallregelungen für langjährig geduldete Ausländer begünstigt werden, haben sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Asyl- bzw. Asylfolgeverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Anerkennung als Flüchtlinge wegen drohender politischer Verfolgung im Herkunftsland oder Abschiebungshindernisse wegen möglicher Gefährdungen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland geltend zu machen. Sollte ihnen in der DR Kongo Verfolgung oder Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes drohen, würde ihnen der weitere Aufenthalt ermöglicht werden.

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Danke schön, Frau Senftleben! Die Große Anfrage ist damit begründet, beantwortet und besprochen. Zu allen Anträgen der Fraktion der Grünen empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung allein bzw. federführend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Die Anträge Drucksache 15/235 und Drucksache 15/237 sollen mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration überwiesen werden, die Anträge Drucksache 15/234, Drucksache 15/237 und Drucksache 15/238 auch an den Hauptausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit.

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Eine Beratung ist auch nicht vorgesehen. Die Fraktionen beantragen Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – federführend – und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist einstimmig beschlossen. Beide Ausschüsse werden gebeten, den Antrag so rechtzeitig zu beraten, dass dem Plenum eine Beschlussempfehlung schon in der nächsten Sitzung am 21. März vorliegen kann. Das ist möglich, und ich danke schon jetzt den Ausschüssen, wenn sie es so machen.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Özkan will nach aktuellen Medienberichten nicht nur auf die Themen Migration und Integration reduziert werden. Dieser Absicht widersprechen allerdings seit ihrem Amtsantritt fehlende Initiativen in der gesamten Breite ihrer Ressortzuständigkeit. Wiederholte Ankündigungen wie beispielsweise die „Gesundheitsregionen in Niedersachsen“ kommen über das Stadium presseöffentlicher Überschriften nicht hinaus. Unter der Leitung von Frau Özkan ist keine sozialpolitische Linie erkennbar. So erklärte Frau Ministerin Özkan zunächst, sie wolle Niedersachsen zum Modellland für die von Bundesarbeitsministerin von der Leyen geplante Bildungschipkarte machen, um wenige Tage später diese Ankündigung wieder zu kassieren. Interventionen von Frau Ministerin Özkan gegen die von der Landesregierung geplante Teilprivatisierung des Glückspielmarktes, die zu wachsender Spielsucht führen dürfte, sind nicht bekannt.

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Ob einer Ausländerin oder einem Ausländer in Deutschland Schutz zu gewähren ist, weil ihr oder ihm im Falle einer Rückkehr im Herkunftsland wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen des Geschlechts Verfolgung droht, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei es u. a. die Erkenntnisse aus den Lageberichten des Auswärtigen Amtes berücksichtigt. Dem Bundesamt obliegt bei Asylantragstellern darüber hinaus auch die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses. Den Ausländerbehörden der Länder obliegt die Entscheidung über die Schutzgewährung wegen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nur in den seltenen Fällen, in denen Ausreisepflichtige zuvor keine Asylverfahren durchlaufen haben. Die Ausländerbehörden haben in diesen Fällen jedoch vor ihrer Entscheidung das Bundesamt zu beteiligen.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 16. Juli 2016 – Unterrichtung des Landtags in EU-Ange legenheiten; hier: Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraus setzenden Beschäftigung – Drucksachen 16/340, 16/655

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 7. September 2016 – Unterrichtung des Landtags in EUAngelegenheiten; hier: Festlegung der Kriterien und Ver fahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz in einem der Mitgliedsstaaten zuständig ist, der von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellt wird (Dublin IV) – Drucksachen 16/508, 16/656

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Meine Damen und Herren, diese beiden Themen – Globalisierung und demografische Entwicklung – bleiben auf der Tagesordnung. Sie haben nichts eingebüßt. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir zwei weitere Themenstichworte in diese grundsätzlich übergreifenden Positionen einbeziehen, zum einen das Stichwort der nachhaltigen Entwicklung, zu dem ich das Notwendige bereits gesagt habe, und zum anderen die Frage des Umgangs mit Migration.