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migration“. Wenn man dieses Wort in der Onlineversion des Duden eingibt, erhält man ein interessantes Ergebnis – Zitat –:

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Dazu folgende Anmerkungen: Für die Einstufung eines Lan des als sicheres Herkunftsland ist die Bundesregierung zustän dig, und das aus gutem Grund. Deshalb hat dieses Haus ähn liche Ansinnen, die Sie vorgebracht haben, auch schon mehr fach abgelehnt. Denn für diese Entscheidung werden Infor mationen benötigt aus dem Auswärtigen Amt, aus dem diplo matischen Dienst, aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von internationalen Organisationen und Ins titutionen –

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Liebe Kollegen, der Antrag der FDP/DVP hat es in sich – ebenso die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Di gitalisierung und Migration. Die Zahl der Tatverdächtigen mit gambischer Staatsangehörigkeit hat sich von 2014 bis 2015 deutlich mehr als verdoppelt. Von Januar bis September 2016 zeichnet sich – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –

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Im Übrigen sollte man nicht so tun, als ob nur durch die Stelle in Gelsenkirchen an diesem Thema gearbeitet würde. Es wird auch an vielen Pflegefachhochschulen und Universitäten darüber nachgedacht, wie wir in unseren Einrichtungen mit der Frage „Migration und Demenz“ in einer durch viele Kulturen geprägten Gesellschaft umgehen müssen.

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Mit Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz, für das ich mich mit anderen Kollegen auf Bundes- und Länderebene frühzeitig eingesetzt und das ich u. a. im Kanzleramt mitverhandelt habe und das im Februar 2016 in Kraft trat, wird eine eindeutige Identifizierung von Asylsuchenden ab dem ersten Kontakt und nicht, wie bisher, erst bei Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sichergestellt. - Ich will das noch einmal unterstreichen: Bis dahin gab es eine geordnete Registrierung und Erfassung von Fingerabdrücken durch das BAMF erst bei Asylantragstellung. Wir alle wissen, wie viel Zeit bisweilen dazwischen lag.

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Da für die Landesregierung ein solides Identitätsmanagement bereits am Anfang der Flüchtlingsbewegung im Herbst 2015 von herausragender Bedeutung war, war bereits im Oktober 2015 in einem Pilotverfahren - Niedersachsen war hier übrigens eines der ersten Bundesländer - mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Bramsche der Landesaufnahmebehörde eine sogenannte Bearbeitungsstraße eingerichtet worden. In dieser wurde die Registrierung im System „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ - EASY - und in der Niedersächsischen Ausländersoftware - NIAS - durch Landespersonal und die ED-Behandlung im Bundessystem MARIS durch Bundespersonal zeitgleich in einem Büro vorgenommen. Darüber hinaus wurde seitens der Polizeidirektion Braunschweig im Februar 2016 die Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig der Landesaufnahmebehörde durch den Einsatz von sogenannten Live-Scan-Geräten unterstützt.

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen Antrag gibt es in zweifacher Ausfertigung, er wurde zunächst eingebracht und dann zurückgezogen, um dann mit redaktionellen Änderungen noch einmal eingebracht zu werden. Zu der ersten Version, die sich jetzt nicht gravierend von der aktuellen unterscheidet, gab es eine Beratung in der Kommission für Migration und Teilhabe, die diesen Antrag im Ergebnis abgelehnt und sich vor allem zu dem Thema „Einwanderungsgesetz“ geäußert hat.

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Ich denke, wir alle sind uns hier einig: Eine Einwanderung über das Asylrecht, wie wir sie heute faktisch haben, ist nicht das geeignete Mittel. Es ist notwendig und liegt auch in unserem eigenen wirtschaftlichen Interesse, dass es andere Möglichkeiten der Migration nach Deutschland gibt. Wir müssen den Menschen einfach mehr Möglichkeiten bieten, unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland kommen zu dürfen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Bundesregierung und der Bundestag haben die Maghreb-Staaten schon im vergangenen Jahr als sichere Herkunftsstaaten gemäß § 29 a des Asylgesetzes eingestuft. Jetzt geht es darum, dass auch der Bundesrat zustimmt. Hierdurch würden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch die Verwaltungsgerichte deutlich entlastet.

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Selbst die größte Migrationsbehörde in Deutschland, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sieht einem ZEIT-Online-Bericht zufolge die Lage in Tunesien, Algerien und Marokko als unsicherer an als der eigene vorgesetzte Innenminister de Maizière. In den sogenannten Herkunftsländerleitlinien der Behörde soll laut ZEIT-Online stehen, dass in Marokko und Algerien - ich zitiere - politische Verfolgung vonseiten des Staates nicht auszuschließen sei. Selbst in Tunesien könne bei Bekanntwerden von Homosexualität eine „schutzrelevante Verfolgung durch Behörden drohen“.

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Schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digi talisierung und Migration

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/3439

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Beim Zuschnitt des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration darf man wohl zu Recht befürchten – aus der Analyse der Vergangenheit –, dass es bei der Digitalisierungs strategie der Regierung bei Worthülsen und Lippenbekennt nissen bleiben wird.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF, stellt bei einem Asylantrag einen Schutzgrund fest. Die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein stellen dann anhand dieses Schutzgrundes in der Regel einen Aufenthalt von drei Jahren nach der Anerkennung des BAMF fest. Der Asylsuchende erhält in der Regel einen meist befristeten Aufenthaltstitel. Das BAMF wiederum ist dann in der Pflicht, das zu prüfen, wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schutzgrundes nicht mehr bestehen. Diese Prüfung erfolgt regelmäßig innerhalb einer Dreijahresfrist. Entfällt der Schutzgrund etwa durch Beendigung eines Krieges im Herkunftsland, so teilt das BAMF dieses der Ausländerbehörde mit. Der Aufenthalt eines Asylsuchenden ist dann zu beenden; der Migrant wird in der Folge ausreisepflichtig.

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sequent umsetzen. Damit wird bereits an dieser Stelle bewusst der Eindruck erweckt, es bestehe dringender Handlungsbedarf, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge komme dieser Aufgabe nicht hinreichend mit der erforderlichen Sorgfalt nach, unsere Ausländerbehörden würden nicht hinreichend informiert mit der Folge, dass es nicht in dem Maße zu Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen komme, wie es eigentlich das Gesetz vorsieht und erforderlich wäre.

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Es überrascht mich an dieser Stelle wenig, dass sich die AfD wieder einmal damit beschäftigt, vermeintliches Fehlverhalten und Nachlässigkeiten in den Behörden aufzuspüren. Allerdings basiert der Antrag nur auf Mutmaßungen, die auch nicht in der Beantwortung Ihrer Fragen belegt werden, und er fordert Maßnahmen, die lediglich mehr bürokratischen Aufwand mit wenig sinnvollem Erkenntnisgewinn bedeuten. Entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Überprüfung von Asylentscheiden durch und informiert die Ausländerbehörden ebenfalls rechtskonform in den Fällen, in denen sich die Notwendigkeit eines Widerrufs- und Rücknahmeverfahrens ergeben hat. Es ist den Ausländerbehörden freigestellt, selbst im Bundesamt Nachfragen zu stellen. Man mag das, wie die AfD, kritisieren, aber ich kann da beim besten Willen kein Versäumnis erkennen.

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Zu Tagesordnungspunkt 26. Alle Entscheidungen hinsichtlich jedes möglichen Schutzstatus werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Das Bundesamt entscheidet ebenfalls allein über den Widerruf und die Rücknahme des Schutzstatus, wenn entsprechende Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Außerdem überprüft das BAMF nach einem festgelegten Zeitraum den im Asylverfahren zuerkannten Schutzstatus: laut Gesetz mindestens einmal, und zwar regelmäßig drei Jahre nach Unanfechtbarkeit einer positiven Bundesamtsentscheidung.

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Die Antwort kann nur die konsequente Bekämpfung des Klimawandels sein, auch um Flucht und Migration zu bekämpfen. Das alles zeitnah umzusetzen, ist zuvorderst auch Sozial- und Wirtschaftspolitik.

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Die Gründe dafür, dass man sich so verkalkuliert hat, sind sicherlich zum Teil in der Migration zu suchen, aber, und das freut mich besonders, auch in einer steigenden Anzahl von Geburten.

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5. In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Landesregierung seit 2017 illegale Migration aus sicheren Drittstaaten nach MecklenburgVorpommern statt?

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Illegale Migration stoppen – Grenzschutz jetzt!, Drucksache 7/2145.

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Antrag der Fraktion der AfD Illegale Migration stoppen – Grenzschutz jetzt! – Drucksache 7/2145 –

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste hier im Hause! Der Schritt eines Ausländers ohne Visum über die Grenze von Österreich nach Deutschland ist nach geltender Rechtslage eine Straftat. Die Fahrt eines Kleinlasters, in dem Menschen ohne Visum über die Grenze von Polen nach Vorpommern geschleust werden, ist eine unerlaubte Einreise und damit eine Straftat. Die Reise mit einer Fähre, in der sich Personen ohne Visum von Skandinavien nach Rostock aufmachen, ist ein Beispiel dafür, dass wir selbst über die Ostsee illegale Migration registrieren, und somit eine Straftat.

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Die von der Regierung in fortwährender Verblendung gestattete illegale Migration unterhöhlt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. 80 Prozent der Bürger haben aktuell nur ein geringes oder sehr geringes Vertrauen in die Vergabepraxis von Asylbescheiden.

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Gerade deshalb weise ich an dieser Stelle nochmals darauf hin, warum eine solche Migration über Drittstaaten illegal ist. Sie ist illegal, weil in Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes steht, und ich zitiere ein letztes Mal: „Auf Absatz 1“ – das bezieht sich hier auf „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – „kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist“. Wir müssen endlich ein Stoppsignal aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern senden und den hoch aktiven Magneten unseres Sozialstaates abschalten.

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Schönen guten Morgen, Herr Kollege Kramer! Eine gesonderte Statistik zu der Frage, die Sie gerade gestellt haben, wird nicht geführt. Ein Ausländer, der aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus Norwegen oder aus der Schweiz nach Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz einreist, kann sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt im sogenannten Dublin-Verfahren fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die sogenannte Dublin-Verordnung bezweckt, dass jeder Asylantrag, der im Dublin-Raum gestellt wird, inhaltlich, also fachlich, nur durch einen Staat geprüft wird. Stellt ein Mitgliedsstaat fest, dass ein Asylverfahren in einem anderen Mitgliedsstaat zu bearbeiten beziehungsweise abzuschließen ist, stellt er ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Staat.

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galen Migration nach Deutschland einen Riegel vorzuschieben. Stimmen Sie unserem Antrag zu und statten Sie Herrn Caffier mit dem klaren Auftrag für einen effektiven Grenzschutz aus im Juni zur anstehenden Innenministerkonferenz! Stoppen wir gemeinsam eine illegale Masseneinwanderung, die unser Land nicht verdient hat!

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider ist es immer noch ein Fakt, dass wir es in der Europäischen Union noch nicht schaffen, die EU-Außengrenzen umfassend vor illegaler Migration zu schützen. Deshalb – so sieht es auch die Innenministerkonferenz – können wir die Grenzkontrollen zu Österreich noch nicht einstellen. An dieser Problematik wird aber sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene gearbeitet. Die zusätzlichen Stellen für die Bundespolizei sind da eine große Hilfe.

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aber es gibt immer wieder Überlegungen, Frontex mehr Rechte einzuräumen. Und wenn Sie sich doch so für den nationalen Grenzschutz einsetzen, dann darf Ihnen der europäische Grenzschutz nicht egal sein. Nur, wenn wir die Außengrenzen der EU wirksam vor illegaler Migration