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Dieses Argument halte ich schlicht für unsinnig, weil Datenschutz kein Selbstzweck ist,

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Neunter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) und Vierter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 – Drucksache 5/3844 –

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) – Drucksache 5/4145 –

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Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4337, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3844 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/4145 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4337 einstimmig angenommen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 110. Sitzung am 15. Dezember 2010 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 2. März 2011 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Einzelheiten zu dieser Anhörung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht. In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 4. Mai wurden einige Änderungsanträge des Gesetzentwurfes beschlossen. Die meisten wurden von den Fraktionen der SPD und CDU beantragt. Dabei ging es um technische Fragen, wie etwa um die Zahlungstermine für die Krankenhausförderung. Es hat aber auch die Fraktion der FDP mit einem Änderungsantrag Erfolg gehabt, der auf der Grundlage der Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz gestellt wurde.

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aber auch das – das haben wir schon seit Jahren festgestellt – muss dazu führen, dass die Behörden, die die Daten brauchen, sich untereinander abstimmen, sich zusammensetzen und sagen: Was brauchen wir tatsächlich? Und dann sollte es eigentlich möglich sein, mit einer Befragung die Unternehmen nur einmal zu behelligen und nicht neun oder zehn verschiedene Behörden die dann jeweils zum Teil gleichen Fragen stellen zu lassen. Das ist zum Beispiel eine Sache, wo man den Unternehmen die Arbeit sehr deutlich erleichtern kann, und da ist es nicht erforderlich, dass alles immer wieder mehrfach erhoben wird. Aber dann kommen auch diejenigen, die sagen, das ist alles gut und schön, wenn ihr das fordert, das sind dann ganz dieselben, die sagen: Ja, aber der Datenschutz spricht dagegen.

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Ich halte dieses für einen sehr guten Vorschlag, weil es dadurch tatsächlich gelingen kann, auftretende datenschutzrechtliche Fragen zeitnah zu erörtern. Zum anderen kann die Umsetzung dieses Vorschlages den Effekt haben, dass wir uns in den Fachausschüssen regelmäßig mit Problemen des Datenschutzes befassen und diese Fragen nicht nur alle zwei Jahre – wenn der Datenschutzbeauftragte seinen Tätigkeitsbericht vorlegt – im Mittelpunkt unseres Interesses stehen. Dies scheint mir der Bedeutung des Themas Datenschutz mehr als angemessen. Es nützt aus meiner Sicht wenig, wenn wir immer dann aktiv werden, wenn beispielsweise über die Presse ein Datenskandal bekannt wird. Datensicherheit ist bereits heute und wird in der Zukunft noch viel mehr ein so bedeutendes Thema sein, dass wir die entsprechenden Fragen bei jedem Vorhaben mit bedenken sollten.

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Erstens: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Videoaufzeichnungen des Verkehrsgeschehens erstellt, und wie werden dabei der Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingehalten?

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Zweitens: Wann schafft der Senat eine gesetzliche Grundlage, um den Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren, und wie wird diese gesetzliche Grundlage aussehen?

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Laut Angabe des Ministeriums sind allein für die Organisationsreform auf der Seite des Bundes 20 Millionen Euro in diese Organisationsreform zu investieren. Nicht mitgerechnet sind die Kosten und die Zeitressourcen, die es auch auf der Ebene der Kommunen und Länder erfordern wird. Datenschutz, das habe ich alles angesprochen!

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Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2006

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Auch mein Geschäftsbereich als Justizminister steht naturgemäß unter besonderer Beobachtung des ULD. Begründete Kritik nehmen wir ernst, die Kontrollfunktion des ULD ist wertvoll - das sage ich hier ausdrücklich -, auch wenn wir längst nicht jede Bewertung teilen. Die meinen Geschäftsbereich betreffenden kritischen Anmerkungen kann ich in der Kürze der Zeit nicht alle abhandeln. Ebenso wie im Verantwortungsbereich des Innenministers zeigt sich aber auch hier, dass das ULD bei der Abwägung mit Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteressen dem Datenschutz sehr häufig

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt ein umfassender, übersichtlich gegliederter Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein für den Berichtszeitraum 2005 vor. Ich danke allen, die an der Erstellung beteiligt waren.

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Datenschutz ist auch Verbraucherschutz

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Dass innere Sicherheit und Datenschutz sich nicht ausschließen, machen die Bemerkungen zur Handhabung der Sperre von Auskünften aus dem Melderegister im Antragsverfahren deutlich. Hier besteht insofern Handlungsbedarf, als gefährdete Personen schon während eines Antragsverfahrens geschützt werden müssen. Diese Anregung müssen und werden wir aufnehmen, um eine schnelle Lösungen herbeizuführen.

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Auch beim schleswig-holsteinischen Krebsregister hat sich die intensive Mitarbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz positiv ausgewirkt. Durch flächendeckenden Mammografie-Screenings wurde eine Verfahrensänderung erforderlich, um Erfolgskontrollen vornehmen zu können. Eine landesweit zentrale Stelle - für Schleswig-Holstein sind der Medizinische Dienst, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenversicherungen im Gespräch - übernimmt eine große Verantwortung. Es bedarf eines Landesgesetzes als Rechtsgrundlage für derartige medizinische Untersuchungen. Wir haben dieses Gesetz in der letzten Sozialausschusssitzung beraten und der Vorlage zugestimmt.

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Sehr geehrte Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz 2006

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Im Folgenden, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich vielmehr ein paar grundsätzliche Dinge zum Datenschutz in diesem Land sagen; denn das tut angesichts der Auseinandersetzung Not. Ich möchte die neue Stellungnahme des ULD zum Polizeirecht kommentieren und ein paar weitere Punkte aus dem Tätigkeitsbericht aufgreifen.

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Der Schluss des ULD auf der Seite 7 des Tätigkeitsberichtes - Ursula Sassen hat es angesprochen -, dass „angesichts satter Mehrheiten zumindest rechnerisch keine Rücksichten mehr genommen werden auf solche speziellen gesellschaftlichen Anliegen“ - damit ist der Datenschutz und sind die unabhängigen Datenschutzkontrollinstanzen gemeint -, ist jedoch von vorn bis hinten unzutreffend.

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„Die Frage nach Sinn und Unsinn bzw. Art und Umfang des Datenschutzes stellt sich heute zudem anders als noch ein Jahr zuvor: Sowohl in Schleswig-Holstein als auch auf Bundesebene wurde bisher mit knappen Regierungsmehrheiten regiert. Diese politisch unsichere Lage mag ein Grund gewesen sein, dem Datenschutz besonders aufgeschlossen gegenüberzutreten und Interesse daran zu zeigen, dass die unabhängigen Datenschutzkontrollinstanzen die Politik mit einer freundlichen Grundeinstellung begleiten. Nun regieren im Bund sowie in unserem Land große Koalitionen, die angesichts satter Mehrheiten zumindest rechnerisch keine Rücksichten mehr nehmen müssen auf solche speziellen gesellschaftlichen Anliegen.“

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Wir beraten diesen Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten in einer Zeit, in der der Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewinnen sollte. Wir beraten ihn aber auch in einer Zeit, in der in Teilen des politischen Spektrums, der Medien, aber auch zunehmend in der Gesellschaft der Sinn für die Bedeutung des Datenschutzes verloren zu gehen scheint beziehungsweise geschärft werden muss.

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Für mich und meine Fraktion ist der Datenschutz gelebter Verfassungsschutz.

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„Eigentlich ist die Frage, ob wir uns den Datenschutz noch leisten können, mit einem Blick ins Grundgesetz einfach zu beantworten: Es stellt sich nicht die Frage, ob wir können - wir müssen. Mit erfrischender Klarheit macht gerade das Bundesverfassungsgericht immer wieder deutlich, dass alle scheinbaren faktischen Zwänge kein Anlass dafür sein dürfen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu opfern.“

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Warum dieses Zitat, wenn wir über den Datenschutzbericht in Schleswig-Holstein reden? - Das Zitat steht aus meiner Sicht zu Recht - deshalb sage ich es so deutlich - am Anfang - die Debatte hat mir gezeigt, dass es erwähnenswert ist -, weil wir den Blick auf diejenigen lenken sollten, die den Bericht vorgelegt haben. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz, ULD, eine Behörde mit dem großen U, eine Behörde, die dieses U im Namen zu Recht trägt und zu Recht groß schreibt.

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Drittens ist das Datenschutzzentrum eine Forschungs- und Dokumentationsstelle. Es nimmt viele Gutachten und Forschungsaufgaben im Auftrag von Dritten wahr, die in ihrem Wirkungskreis weit über Schleswig-Holstein hinausgehen. Ich glaube, es ist nicht übertrieben, wenn wir sagen, in Kiel ist zumindest das deutsche, wenn nicht gar das europäische Kompetenzzentrum in Sachen Datenschutz zu Hause. Das sollte auch diesen Landtag stolz machen.

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Die Entwicklungen in der Informationstechnologie sind - wir hoffen es alle, so hoffe ich zumindest - von schwindelerregendem Tempo gekennzeichnet. Dabei geht es nicht nur um Entwicklungen, die der wirtschaftliche Nutzung dienen oder diese treffen. Neue Entwicklungen spielen direkt in das Privatleben eines jeden und damit auch in die ganz persönliche Freiheit. Der Umgang mit persönlichen Daten, mit „dem Privaten“ ist nicht nur Bestandteil unserer Rechtsordnung, sondern auch unserer Kultur. Datenschutz geht uns alle an - auch wenn wir persönlich vielleicht meinen, aktuell nicht betroffen zu sein, weil wir persönlich keinen Konflikt sehen. Aber: Schleichende Ausweitung der Überwachung kann auch eine schleichende resignierte Akzeptanz nach sich ziehen.

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Herr Minister, die Behauptung, das ULD stelle Datenschutz über andere Verfassungsrechte - ich sage

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das, was ich sagen will, lieber nicht; ich will am Ende meiner Rede keinen Ordnungsruf der Präsidentin bekommen -, hat mich ein wenig entsetzt. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach im Innen- und Rechtsausschuss über Datenschutz diskutiert. Wir haben in der jetzigen Tagung schon mehrfach die Lernfähigkeit der Regierung angesprochen. Auch hier kann ich da nur hoffen.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie immer ist der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten richtig lesenswert. Der Bericht gibt einen umfassenden Ein- und Überblick sowohl über die Arbeit des Landeszentrums für Datenschutz als auch über die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Informationsgewinnung, der Infor

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warne davor, allzu schnell Schutzmechanismen für den Bürger als überflüssige Bürokratie zu denunzieren. Datenschutz ist Teil unseres Rechtsstaates. Die Ursachen für Bürokratie sind woanders zu suchen. Als Beispiel nenne ich ganz provozierend im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform die Etablierung regionaler Verwaltungseinheiten.

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hen aus einem pragmatischen Instrumentenmix mit Augenmaß, der den Erfordernissen der Sicherheitsbehörden und des wirtschaftlichen Handelns öffentlicher Einrichtungen sehr wohl Rechnung trägt. Auch hier möchte ich noch einmal das Informationsfreiheitsgesetz ansprechen. Denn Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille unseres gemeinsamen Rechtsstaates.