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Denn das Problem auf hessischen Schulhöfen ist doch nicht, welche Sprache dort gesprochen wird. Das Problem ist, dass Lehrer und Sozialpädagogen fehlen, dass die Schulgebäude zerfallen. Verantwortlich dafür sind die CDU-geführten Landesregierungen der letzten 20 Jahre. Was Sie machen, ist wieder eine Ablenkung von Ihrem eigenen Versagen, indem Sie die Probleme auf die Migration schieben. Das machen Sie, und das ist unverantwortlich.

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Meine Damen und Herren, es gibt einen konkreten Anlass, sich über dieses Konstrukt Gedanken zu machen. Ende dieses Monats muss die Hessische Landesregierung nämlich Stellung beziehen, wie sie zum Grundrecht auf Asyl steht. In der nächsten Sitzung des Bundesrates wird nämlich erneut über die Einstufung von Marokko, Tunesien, Algerien sowie Georgien als sichere Herkunftsstaaten entschieden. Die Bundesregierung möchte trotz der Berichte über Verfolgung, Folter und Verbrechen gegen die Menschenrechte so etwas wie alternative Fakten schaffen und diese Länder als sicher einstufen. Zur Bedrohungslage können Sie in den Länderberichten von Amnesty International, aber auch in den „Herkunftsländerleitlinien“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge selbst nachlesen, wie die Lage wirklich ist.

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Im aktuellen Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.08.2018 Folgendes ausgewiesen: Aus Algerien kamen 1.164 Menschen, die nach Art. 16a Grundgesetz null Chance auf Anerkennung haben. Nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz sind neun Personen anerkannt, und subsidiären Schutz bekommen ebenfalls neun Personen. Aus Marokko kamen 993 Menschen. Davon ist einer nach Art. 16a Grundgesetz anerkannt, sowohl im ersten als auch im zweiten Verfahren; das hätte ich vielleicht gleich dazusagen müssen. 26 Personen sind es nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz, und fünf Personen bekommen subsidiären Schutz. Aus Tunesien kamen 478 Menschen, davon sind drei nach Art. 16a Grundgesetz anerkannt, vier nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz, und fünf erhalten subsidiären Schutz. Aus Georgien kamen 4.121 Menschen, davon sind zwei nach Art. 16a Grundgesetz anerkannt, sechs nach dem § 3 Abs. 1 Asylgesetz, und acht bekommen den subsidiären Schutz.

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Ich will dazusagen, dass, anders als es die Linkspartei hier formuliert, durch das Konstrukt der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ausdrücklich nicht der individuelle Grundrechtschutz nach Art. 16a Grundgesetz gestrichen wird. Es beschleunigt das Verfahren. Es gibt trotzdem und ausdrücklich eine individuelle Prüfung. Ich will dazusagen, dass insbesondere die Kompetenz der Entscheider im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei dieser Prüfung entscheidend ist. Darauf müssen wir einen besonderen Blick richten.

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Das nehme ich zur Kenntnis. Herr Boddenberg, es ist ein Teil des Problems, wenn wir über Flucht und Migration reden, dass zu viel Taktik die entscheidenden Fragen bestimmt. – Herzlichen Dank.

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Aber statt deutliche Worte gegen rechts zu finden, bezeichnet Seehofer die Migration als „Mutter aller Probleme“. Die Ursache von Rassismus ist weder die Anzahl von Flüchtlingen noch deren individuelles Verhalten. So, wie ein Antisemit nie einem Juden begegnet sein muss, um Juden zu hassen. Mit diesen Äußerungen betätigt sich Seehofer einmal mehr als Stichwortgeber für rechts außen. Dieser Innenminister ist untragbar. Deshalb unterstützen wir die Proteste anlässlich seines Besuchs in Frankfurt nächste Woche: „Seebrücke statt Seehofer“.

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Statt Menschen unterschiedlicher Herkunft gegeneinander auszuspielen, treten wir für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums ein. Nicht Migration ist das Problem für einen Sozialstaat, es sind eher die Superreichen und Steuerflüchtlinge, die dem Sozialstaat und dem Staatshaushalt dringend benötigte Finanzmittel entziehen.

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Deshalb ist Integration auch nichts, was irgendwann endet, sondern eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Migration ist Realität. Wie wir mit ihr umgehen, ist entscheidend.

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Wandel und Migration untrennbar miteinander verbunden sein werden.

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Warum ist das wichtig? – Wenn wir mit den Kommunen sprechen und die Menschen vor Ort treffen, dann berichten uns alle, dass sie gerne diese vielfältige Gesellschaft positiv gestalten wollen. Sie wollen Migration und Einwanderung gern als etwas Positives sehen. Sie sind der Meinung, dass Chancengleichheit, Zugang zu Arbeit, Bildung und Wohnen sowie kulturelle Möglichkeiten die Zukunft dieses Landes Hessen sind. Wir wissen, die Wirtschaft setzt schon längst auf diese Vielfalt. Wir wissen aber auch, dass die Kommunen in der Gestaltung dieser Vielfalt ihre Chancen sehen.

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Sind Bildung und Berufsqualifikation unerheblich für die Integration von Zuwanderern? Sind Erleichterungen von Anerkennung der Berufsabschlüsse, die Berufsintegration von Menschen mit Migration keine partizipationsfördernde Grundlagen? – Die Antwort kennen Sie. Gerade Bildung und Berufsabschlüsse, Berufsqualifikationen sind Voraussetzung für eine gelungene und nachhaltige Integration.

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Hessen arbeitet bereits eng mit der Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Als Vor-Ort-Partner haben wir in Hessen eine Organisation gefunden, die in dem Bereich des sozialen Umfelds von Islamisten und Salafisten erfahren ist.

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Hessens Probleme bei der Flüchtlingsunterbringung sind struktureller Natur, und, meine Damen und Herren, sie sind hausgemacht. Obwohl vorhersehbar war und ist, dass sich die zahlreichen Kriege und Krisen vor den Toren Europas unmittelbar auf die Flüchtlingszahlen auswirken – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt ja durchaus entsprechende Prognosen, die es auch der Hessischen Landesregierung nicht verheimlicht –, obwohl also erkennbar war, dass das bestehende System der Unterbringung und Finanzierung unzureichend ist, verharrte und verharrt die Landesregierung in einer eigenartigen Lethargie.

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Ich möchte noch einmal die Zahlen in Erinnerung rufen. Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostiziert, dass 2015 ungefähr 300.000 Flüchtlinge in Deutschland ankommen werden. Ungefähr 40.000 werden wir in Hessen unterzubringen haben. Wir wissen auch, dass wir trotz der internationalen Krisen, die wir weltweit beobachten, immer noch nicht die Zahlen aus den Neunzigerjahren erreicht haben.

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Wie ich bereits am Anfang erwähnt habe, hat die Hessische Landesregierung Maßnahmen der Prävention und der Intervention initiiert. So wurde im Jahre 2013 im hessischen Innenministerium das hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus eingerichtet. Dort wirken Fachleute mit polizeilichem und wissenschaftlichem Hintergrund zusammen. Sie entwickeln neue Strategien für ressortübergreifende Abstimmungen. Das HKE hat unter anderem auf Basis umfangreicher Vorgespräche mit Vertretern muslimischer Organisationen, erfahrenen Islamwissenschaftlern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um nur einige wenige zu nennen, das Konzept für ein Präventionsnetzwerk gegen Salafismus erarbeitet. Dieses Netzwerk soll sowohl Prävention und Sensibilisierungsmaßnahmen ermöglichen als auch Interventionsmaßnahmen im Sinne von Beratungsangeboten. Das bezieht sich sowohl auf das Umfeld von Radikalisierten als auch auf die aufsuchende Arbeit mit Radikalisierten und sogar ein Ausstiegsprogramm, das wir dort vorsehen.

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Wenn wir alle gemeinsam das hinkriegen, glaube ich, hat dieser Antrag – ob er jetzt gut oder schlecht ist –, einen wunderbaren Zweck erfüllt. Da nehme ich Sie gerne beim Wort. Wir haben ja alles schriftlich, zum Nachlesen, und ich freue mich, dass Sie da eine Förderung wahrscheinlich ermöglichen können. Gefördert wird dieses Projekt ja von „Aufbruch Neukölln“, das stimmt. Das ist aber ein eingetragener Verein, der bekommt kein Geld dafür. Es wird gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesministerium des Inneren. Es wäre eine schöne Sache, wenn sich auch der Senat da mit Geldern beteiligen könnte. Denn alles, was es an Problemen gibt, schaffen unsere Stadtteilmütter und Kiezväter nicht von der Straße. Wir müssen da noch sehr, sehr intensiv investieren, damit nämlich die Probleme von morgen nicht heute schon ihren Anfang nehmen. Deshalb bitte ich Sie, sich mit diesem Projekt weiter zu beschäftigen und es finanziell zu unterfüttern. Das wäre eine wunderbare Sache.

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Gemeingüter. Es ging auch um TTIP und den Zusammenhang mit der Krise. Es ging um Migration und Binnenmigration in Europa. Es ging um die Frage unternehmerischer Hochschule, und ob sie vielleicht gescheitert ist. Es ging um Degrowth. Es ging um antikapitalistische Perspektiven. Es ging um Solidarität mit Rojava. Es ging um den Konflikt in der Ukraine, und – das muss uns ganz besonders interessieren – es ging auch immer wieder um das Verhältnis zwischen Bewegung, Parteien und Regierungen.

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Das hat auch Herr Di Benedetto gesagt: Gerade solche Regelungen waren es aber, weshalb die Enquetekommission „Migration und Integration“ des Hessischen Landtags, in der auch ich Mitglied war, im Kapitel „Diskriminierungserfahrungen und Antidiskriminierungsstrategien“ ihres Abschlussberichts empfahl, ein Normenscreening in allen wesentlichen Verwaltungsbereichen durchzuführen, um den Normenbestand auf Diskriminierungen zu überprüfen und Diskriminierungspotenziale aufgrund von gesetzlichen Regelungen demnächst zu vermeiden. Mich wundert es nicht, dass hiervon in der Aufgabenbeschreibung der hessischen Antidiskriminierungsstelle nichts mehr zu lesen ist.

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Ich meine, der Ministerpräsident hat gestern in der Regierungserklärung umfangreich zu dem Stellung genommen, was wir uns als Koalitionsfraktionen hinsichtlich der Migration und der Immigration vorgenommen haben. Ich glaube, hinsichtlich der Integrations- und Ausländerpolitik haben wir uns ein großes Programm vorgenommen. Ich verstehe den Herrn Kollegen Greilich mit seinem Hinweis nicht, dass da nichts drinstehen würde. Ich appelliere an alle, dass man mit sinnerfassendem Lesen das eine oder andere Problem aufklären könnte.

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Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Ergebnisse der Enquetekommission „Integration und Migration“ die Grundlage der Politik der nächsten Jahre in diesem Land sein werden. Ich finde, das ist eine gute und tragfähige Vereinbarung. Es zollt dem Respekt, was die Kolleginnen und Kollegen in dieser Enquetekommissi

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Die Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ hat im Teil „Zuwanderung und Asyl“ als erste Handlungsempfehlung übereinstimmend Folgendes festgehalten:

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Drittens. Es muss eine klare Regelung für arbeitsmarktorientierte Zuwanderung geben. Auch hierzu hat sich die Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ geäußert. In ihrem einvernehmlich beschlossenen Bericht heißt es auf Seite 73:

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Herr Wagner, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten zu diesen Themen auch einmal etwas Konkretes gesagt: zu dem Thema, wie ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bundesländer im Stich lässt – hier die Mitarbeiter, die in den Unterkünften in Gießen für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind –, zu der von der Bundesregierung zu verantwortenden Situation, in der die Bundespolizei 150 Stellen abzieht und sagt: „Seht zu, wie ihr klarkommt“, und zu der Situation, bei der sich der Bund aus der Finanzierung herauszieht, bei der der Bundesinnenminister, wenn konstruktive Vorschläge zur Ausbildung gemacht werden, sofort erklärt, das halte er für ausgeschlossen.

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Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Migration und Integration – Chancen und Herausforderungen, Drucks. 19/84. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 41 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit – –

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion hat heute Morgen einen Dringlichen Entschließungsantrag mit dem Titel „Landtag kritisiert die Äußerungen des Landtagsabgeordneten Irmer“ eingereicht. Nach der Tagesordnung soll und muss der jetzt behandelt werden. Die Koalitionsfraktionen aus CDU und GRÜNEN haben einen Dringlichen Entschließungsantrag mit dem Titel „Migration und Integration – Chancen und Herausforderungen“ eingereicht. Das eine Thema hat mit dem anderen Thema überhaupt nichts zu tun. Deshalb kann das nicht miteinander verbunden werden.

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Ganz anders ist es mit der aktuellen Zuwanderungswelle aus dem Kosovo und aus Albanien. Auch dort geht es vielen Menschen schlecht, und sie wenden sich enttäuscht von ihren Heimatländern ab. Doch können wir in Deutschland nicht einer ungesteuerten Armutsmigration Tür und Tor öffnen. Das verbietet sich nicht nur aus nationalem Interesse, sondern schon aus Verantwortung gegenüber den Herkunftsländern. Die kosovarische Regierung versucht Hand in Hand mit Deutschland zu verhindern, dass mit der derzeitigen Ausreisewelle im Laufe des Jahres 2015 fast 10 % der dortigen Bevölkerung das Land verlassen. Was soll aus den Verbliebenen in den Herkunftsländern werden, wenn wir dieser Entwicklung nichts entgegensetzen? Deshalb wird die Hessische Landesregierung sehr konsequent daran arbeiten, dass Menschen aus den Ländern des Balkans, deren Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in kürzester Zeit abgeschlossen werden müssen, zeitnah wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden.

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Ich kann sachlich nicht feststellen, dass der Antrag von CDU und Bündnisgrünen klugerweise mit dem Antrag zu Äußerungen von Abg. Irmer verbunden wird. Für uns als FDP ist das Thema Migration Chance und Herausforderung, aber kein Thema, das auf dem Niveau, auf dem wir erfahrungsgemäß hier gleich diskutieren werden, behandelt werden sollte.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin zu Protokoll gegeben, dass ich die Debatte heute eigentlich nicht auf diese Art und Weise führen wollte und dass ich glaube, das gesamte Thema Migration und Integration sollte deutlich mehr Raum erhalten. Eine Ausschussberatung zu diesem Thema wäre mehr als angemessen.

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Immer wieder wird mir von Psychologen, von Praktikern, von Therapeuten zugetragen, dass insbesondere auch die Situation der Migration dazu führt, dass Familien auseinandergehen, dass es aufgrund der veränderten Umstände und der kulturellen Unterschiede erforderlich ist, dass diese Familien eine stärkere Unterstützung erhalten. Dieses Auseinanderfallen und auch die Unklarheit über Rechte und Pflichten gehen zulasten der Kinder. Dagegen müssen wir dringend etwas unternehmen!

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Ein weiteres Thema ist die Gewalt gegen Frauen. Gewalt gegen Frauen ist ein internationales Phänomen. Gewalt gegen Frauen ist etwas, was uns sowohl in der Vergangenheit beschäftigt hat als auch in der Gegenwart beschäftigt. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur international, sondern auch etwas, das in nationale Bereiche hineinspielt, wenn nämlich Besonderheiten, wie etwa Genitalverstümmelung oder Zwangsehen, durch Migration auch in Berlin ein Thema sind.

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Ein zweiter Schwerpunkt war der Umgang mit den Petitionen im Zusammenhang mit der Überstellung auf der Basis der Dublin-III-Verordnung und hier insbesondere die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Darüber haben wir in unserem Petitionsausschuss in der Vorprüfungskommission schon häufiger gesprochen. Die Dublin-III-Verordnung regelt – das wissen Sie –, welcher Staat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Rückführungen zur Durchführung der Asylverfahren in die dafür zuständigen Staaten führen in der Praxis recht häufig zu humanitären Problemen. Die Betroffenen haben vielfach nachvollziehbare Einwände gegen ihre Rückführung und wenden sich deshalb an die Petitionsausschüsse der Bundesländer. Aber die Länder dürfen diese Petitionen überhaupt nicht behandeln. Der Bund ist sowohl zuständig für die zielstaatsbezogenen Abschiebehindernisse als auch für die Hindernisse in den einzelnen Ländern selbst.