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Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2010 Frau Abgeordnete Renner als stellvertretendes Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Da aus bereits zweimal benannten Gründen Frau Renner nicht mehr im Landtag ist, gibt es einen Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/6847, der Ihnen auch vorliegt. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Gemäß - auch hier zum dritten Mal - des § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn es kein Mitglied im Landtag gibt, das dagegen widerspricht. Ich frage Sie: Gibt es Widerspruch? Den sehe ich, und weil es Widerspruch gibt, wird wie folgt verfahren: Sie erhalten für diese geheime Wahl einen Stimmzettel. Da können Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden, und da wir das Prozedere schon kennen, kann ich jetzt die Schriftführer bitten, nach Eröffnung des Wahlvorgangs die Namen zu verlesen. Die Heiterkeit zeigt mir, dass Ihnen das Spaß macht.

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Ich will noch kurz etwas zu zwei Themen sagen, und zwar zum einen zum Turnus des Datenschutzberichts, den wir im Ausschuss auch intensiv diskutiert haben. Wir haben bis dato einen jährlichen Turnus, und auf Antrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit beschlossen, zu einem zweijährigen Turnus überzugehen und die Landesregierung zu bitten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ich denke, das, was zwei Drittel aller deutschen Bundesländer machen, lässt sich auch in Baden-Württemberg einführen, ohne dass es irgendeine tatsächliche Einschränkung des Datenschutzes gibt. Im Übrigen wird der Datenschutzbeauftragte, wie bereits heute gesetzlich verankert, auch künftig das Recht zu einer Adhoc-Berichterstattung an den Landtag haben, sodass wir den Datenschutz nicht aus unserem Blickwinkel verlieren werden.

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Ich bin dem Landesbeauftragten für den Datenschutz dankbar, dass er diesen zweijährigen Turnus in seinen Ausführungen im Ausschuss durchaus für positiv erachtet hat. Ich denke, die Landesregierung sollte dem Landtag, wenn wir heute den entsprechenden Beschluss fassen, auch so zügig wie möglich den entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

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sonst wären sie nicht von der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof betroffen. Ich denke, das ist in der Sache keine Fragestellung, die uns inhaltlich einen gigantischen Fortschritt bringt; denn auch der private Datenschutz funktioniert durchaus. Es ist ja nicht so, dass er nicht funktionieren würde.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zuallererst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ein sehr umfassendes Werk und für eine intensive Arbeit, auch eine notwendigerweise kritische Arbeit danken, die der unabhängige Landesbeauftragte mit seinen Leuten vorgelegt hat.

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Ich halte es auch für unerlässlich – und das bewährt sich in diesem Fall –, dass der Beauftragte für den Datenschutz eine unabhängige Position hat und deshalb auch zu Schlussfolgerungen kommen kann, wie sie im Bericht niedergelegt sind, die durchaus auch Kritik an Ministerien, an Behörden und an anderen öffentlichen Einrichtungen beinhalten.

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Wir haben jetzt ein neues Grundrecht in Sachen Datenschutz, ein Grundrecht zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme. Ich glaube, dass ein solches neues Grundrecht auch der Bedeutung des Datenaustauschs innerhalb der Gesellschaft entspricht.

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Der Datenschutzbericht sollte also heute nicht nur von uns zur Kenntnis genommen werden – das ist wahrscheinlich eher der kleinste Teil der Übung –, sondern er muss vor allem innerhalb der Behörden und Ministerien zu Konsequenzen führen. Während wir in den Ausschussberatungen den Eindruck hatten – jedenfalls kann ich das für unsere Fraktion sagen –, dass im Bereich der Polizeibehörden und auch des Landeskriminalamts durchaus mit dem Datenschutzbericht gearbeitet wird und dass man sich auch überlegt hat, welche Konsequenzen man für die polizeiliche Arbeit ziehen muss, hatte ich demgegenüber den Eindruck, dass man z. B. im Wissenschaftsminis terium überhaupt nicht bereit ist, die Mahnungen zu beachten und in Zukunft die Anforderungen an den Datenschutz einzuhalten.

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Der Bericht zum Datenschutz im öffentlichen Bereich, über den wir hier reden, ist die eine Sache. Ich glaube aber, dass die weit größere Bedrohung der Bürgerinnen und Bürger nicht aus dem öffentlichen Bereich kommt, in dem wir funktionierende Kontrollmechanismen, eine intensive Beobachtung und jede Menge Vorgaben haben. Ich denke, dass Aufklärung, Überwachung und Überprüfung im nicht öffentlichen Bereich weitaus notwendiger sind. Nehmen Sie Payback-Karten, nehmen Sie alle möglichen Formen von Werbeanfragen, nehmen sie einfache Kreuzworträtsel, die heute nicht dazu dienen, Menschen gewinnen zu lassen, sondern vor allem dazu, Adressen zu erfassen, Leute kennenzulernen und zu schauen, wer welche Interessen hat und wem man welche Produkte verkaufen kann. Hierum müssen wir uns viel stärker kümmern. Das macht mir weit mehr Sorge als alle Bemühungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Daten.

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Deshalb ist es unser dringlicher Wunsch, dass wir eben nicht abwarten, bis innerhalb Europas ein Gericht entscheidet, sondern dass wir die EU-Datenschutzrichtlinie nehmen – sie liegt bereits vor – und tatsächlich das tun, was bereits die Hälfte aller Bundesländer tut, nämlich dem Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich den gleichen Stellenwert geben wie dem

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Danken möchte ich auch Herrn Föll für seine sehr differenzierten Ausführungen. Damit wurde eigentlich zum ersten Mal vonseiten einer der die Regierung tragenden Fraktionen zu verstehen gegeben, dass zumindest die CDU – vielleicht auch die FDP/DVP – darüber nachdenkt, Änderungen in der Struktur des Datenschutzes anzugehen. Denn tatsächlich klagt die EU darüber, Herr Kollege Föll, wie der Datenschutz bei uns organisiert ist. Nur: Weil wir wissen, was die Gründe dafür sind, könnten wir die notwendigen Änderungen schon heute vornehmen.

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Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts ergangen – Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichenspeicherung. All dies hat gezeigt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Datenschutz für jede einzelne Person von unserem höchsten Gericht höher bewertet wird als manche Maßnahmen, die Sie eben als – –

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Die Kollegin Vogt hat schon darauf hingewiesen, was speziell auch im privaten Bereich an mangelndem Datenschutz festzustellen ist. Erst in der letzten Woche ist das Thema Lidl durch die Medien gegangen. Wir fragen uns – dazu gibt es

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Was mich freut, sind die Datenschutzbekenntnisse aller meiner Vorredner. Aber leider ist die Wirklichkeit anders, ganz besonders in Berlin. CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble betrachtet Datenschutz eher als Täterschutz. Sein SPD-Vorgänger Otto Schily – Frau Vogt, Sie waren ja damals seine rechte Hand –

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entdeckte den Datenschutz erst, als es um die Verschleierung seiner eigenen Nebeneinkünfte ging.

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Ich will mir jetzt nicht selbstgerecht auf die Schultern klopfen, aber wir stehen zum Datenschutz, und wir haben das immer getan.

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Seit wir in Baden-Württemberg mitregieren, ist es um den Datenschutz besser bestellt.

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Wir würden dem Datenschutzbeauftragten gern auch die Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuweisen. Dagegen gibt es noch Bedenken im Innenministerium, die hoffentlich bald ausgeräumt sein werden.

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Die Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE zu diesem Thema werden wir heute allerdings ablehnen. Was Sie da fordern, klingt ja vernünftig. Es fällt aber auf, meine Damen und Herren, dass Sozialdemokraten wie Grüne den Datenschutz immer nur dann entdecken, wenn sie in der Opposition sind.

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(Abg. Claus Schmiedel SPD: Datenschutz ist ein so- zialliberales Projekt! Es war ein sozialliberales Pro- jekt! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

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Selbst wenn Sie hundertmal „mea culpa“ beten, nehmen wir von Ihnen in Sachen Datenschutz keine Ratschläge entgegen.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Zimmermann, hat mit diesem Achtundzwanzigsten Tätigkeitsbericht erneut eine engagierte und kompe

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Dieser Tätigkeitsbericht ist aus Sicht der Landesregierung schon deshalb erfreulich, weil die Zahl der vom Landesbeauftragten beanstandeten Datenschutzverstöße weiter abgenommen hat. Das ist ein Beleg dafür, dass der Datenschutz im Land – ich sage es ganz moderat – im Großen und Ganzen beachtet wird.

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Dankbar aufgenommen wurden auch zahlreiche Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich Technik und Organisation. Das gilt insbesondere für dessen Ausfüh

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Ich kann auch nicht der Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz folgen, was die Auskunftspraxis des Landeskriminalamts im Staatsschutzbereich anbelangt. In diesem Bereich ist es nun einmal regelmäßig nicht möglich, bei einem Auskunftsersuchen eines Bürgers alle Karten auf den Tisch zu legen. Es ist ja schon klar, dass durch die Auskunftserteilung der Betreffende natürlich erfahren würde, dass er durch den Staatsschutz überwacht wird. Dies hätte in der Tat die Folge, dass Überwachungsmaßnahmen und Ermittlungsmaßnahmen völlig ins Leere laufen.

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Anlass dafür ist die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland – der Kollege Föll hat dies zutreffend und umfassend ausgeführt; deswegen gehe ich nur in wenigen Sätzen darauf ein – wegen angeblicher Verletzung der EU-Datenschutzrichtlinie. Die Kommission ist der Auffassung, die Datenschutzaufsichtsbehörde für den privaten Bereich sei nicht, wie es die EU-Richtlinie verlangt, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig. Die Klageerhebung ist nach Auffassung der Landesregierung aber kein Grund, die öffentliche und die private Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg jetzt zusammenzulegen. Die EU-Kommission hält die Rechtslage in allen 16 Bundesländern für europarechtswidrig, also auch die Rechtslage in denjenigen Ländern, in denen der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits jetzt für beide Bereiche zuständig ist; der Kollege Föll hat darauf hingewiesen. Die Bedenken der EU wären daher durch eine Zusammenlegung nicht ausgeräumt. Die Vorstellungen der Kommission gehen vielmehr deutlich über die derzeitigen Organisationsformen der Datenschutzaufsicht in den Bundesländern hinaus.

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Das Meldegesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form geht aus einem zentralen Punkt überhaupt nicht: Ein Widerspruchsrecht zur Weitergabe von Meldedaten zu den nicht behördlichen Abnehmern fehlt beziehungsweise wurde von FDP und Union herausgestrichen. Da freut sich die Werbebranche, und die Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu Recht: Machen sich die Meldeämter zu Handlangern privatwirtschaftlicher Interessen, und wurde dort der Datenschutz verkauft?

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Bürgern weitergeben dürfen, solange es keinen Widerspruch gibt. Diese Regelung sah der Gesetzentwurf auch im Entwurf vor. In Paragraf 44 Absatz 3 des Entwurfs war geregelt – vor der Abstimmung im Innenausschuss –, dass die Weitergabe von Daten der einfachen Melderegisterauskunft an Adresshändler und zum Zwecke der Werbung nur noch zulässig sein sollte, wenn die betroffene Person hierzu ausdrücklich ihre Einwilligung gibt. Das heißt, Sie als Bürgerinnen und Bürger hätten zum Meldeamt gehen oder ihm schreiben müssen, dass Sie ausdrücklich damit einverstanden sind, dass es Auskunft gibt. Es reicht aber nicht, allein auf das Bundesmeldegesetz zu schauen, Adresshändler machen nämlich nicht an Nationalgrenzen Halt. Deshalb muss die Debatte um das Melderecht auch mit Blick auf die laufende Datenschutzreform der EU weitergeführt werden. Wer wirklich Datenschutz will, kann nicht allein beim Melderecht stehen bleiben, wir müssen auch im Bereich des europäischen Verbraucherdatenschutzes die Lücken schließen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Bundesregierung auch in diesem Bereich ihren Widerstand gegen die geplanten Änderungen der EU-Kommission aufgeben würde.

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Nun aber zum Inhalt des Bundesmeldegesetzes! Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006, und inhaltlich – das sagen wir als CDU ganz deutlich – gibt es durchaus Verbesserungen in diesem neuen Gesetz, mit Ausnahme natürlich dieser von mir eben schon kritisierten Angelegenheit. Bis heute ist es nämlich so, dass wir an der Stelle sehr viele unterschiedliche Ländergesetze haben und dort gegenwärtig auch mit großen Unterschieden gearbeitet werden muss. Häufig beispielsweise, das wird Frau Dr. Sommer bestätigen können, gibt es keine definitiven Regelungen zur Weitergabe der Daten, und der Datenschutz ist in vielen Ländergesetzen auch nicht so verfestigt, wie es hätte sein sollen.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der DrucksachenNummer 18/529 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!