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Deutlich wird dies zum Beispiel, wo es um die Übermittlung personenbezogener Daten im Bereich der Polizei und der Justiz innerhalb der EU geht. Das war bei der letzten Landtagstagung ein Tagesordnungspunkt, der ohne Debatte an den Ausschuss verwiesen wurde. Dadurch dass die Standards im Datenschutz auf EU-Ebene weit auseinanderklaffen, ist eine Harmonisierung dort immer nur ein Minimalkonsens, mit dem wir nicht zufrieden sein können.

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noch als Erfolg für den Datenschutz zu verkaufen. Hier fällt mir dann wirklich nichts mehr ein. Man will die Bürger für dumm verkaufen, anders kann ich ein solches Vorgehen nicht begründen.

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Und, Frau Kollegin Marx, Ihr Hinweis auf die Privatwirtschaft in Sachen Datenschutz ist völlig korrekt, ist völlig richtig und da teile ich auch viele Dinge von denen, die Sie gesagt haben, aber in dem konkreten Fall ist es bestenfalls ein Entlastungsangriff. Deswegen sage ich Ihnen, die SPD Thüringen hat heute und hier die Chance, wirklich Flagge zu zeigen, Flagge zu zeigen gegen die Vorratsdatenspeicherung und für die Freiheitsrechte in diesem Land.

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Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung, Drucksache 19/5867: Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Berichtsperiode 2008/ 2009.

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Meine Damen und Herren! Das war nicht aus "1984" von George Orwell, das war ein Zitat aus dem Tätigkeitsbericht 2006/2007 des damaligen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Lubomierski,

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eigentlichen Aufgabe des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht entspricht

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Im Gegensatz zum Tätigkeitsbericht 2008/2009 sagt der Tätigkeitsbericht 2006/2007 dazu nichts. Und ich bin sehr dankbar, dass mit unserem neuen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Johannes Caspar, eine ganz neue Intention verbunden ist und eine ganz neue Richtung eingeschlagen wurde. Während der alte Tätigkeitsbereicht noch an den Symptomen herumkurierte und besonders auf Rechtsstaatlichkeit staatlichen Handelns achtete, geht der neue Tätigkeitsbericht in die Richtung, die Ursachen von ungewollter Datenweitergabe zu bekämpfen.

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Herr Dr. Michael Freytag war vom 19. Juni 1991 bis zum 17. März 2004 Mitglied der Bürgerschaft. Er wirkte in dieser Zeit in zahlreichen Ausschüssen mit, war unter anderem Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Datenschutz, des Rechtsausschusses und Schriftführer des Haushaltsausschusses. Seit Oktober 1993 gehörte er in jeder Legislaturperiode dem Vorstand der CDU-Fraktion an. In der 17. Wahlperiode wurde er zu deren Vorsitzenden gewählt. Mit Beginn der 18. Wahlperiode im März 2004 wechselte er in den Senat und gehörte diesem zunächst als Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und ab Januar 2007 als Präses der Finanzbehörde an. Nach seinem Ausscheiden aus dem Senat am 17. März 2010 hat Herr Dr. Freytag sein bis dato ruhendes Mandat nicht wieder aufgenommen.

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Die Vorratsdatenspeicherung, wie gesagt, ist natürlich zu Recht in der Kritik, auch wenn sie nur Metadaten erfassen soll, also nicht die Inhalte von Verbindungen, sondern wer hat wann mit wem Kontakt aufgenommen. Das weiß jeder, der sich mit Datenschutz oder Datennichtschutz beschäftigt, dass auch aus solchen Daten ganz sensible Profile gewonnen werden können. Wir wissen natürlich spätestens nach NSA, dass eine nationale Begrenzung sinnlos erscheint, und deswegen würde es uns auch nicht helfen - da bin ich inhaltlich durchaus nicht weit von Ihnen weg, Herr Bergner -, hier in der Bundesrepublik Deutschland etwa eine zeitlich starre Begrenzung einzuführen, die anderswo gar nicht durchzusetzen ist. Also alle, die demnächst nach Sotschie fahren wollen, also ich nicht, müssen sich darauf einstellen, dass sie dann drei Jahre lang mit der Vorratsdatenspeicherung ihrer Telefondaten konfrontiert sind, wenn sie dann dort im russischen Netz telefonieren. Das EuGH-Prüfverfahren, Herr Bergner, Sie haben es bereits erwähnt und haben gesagt, Herr Maas würde schon wackeln, die Aussetzung ist geboten und vernünftig, dass man jetzt, weil der Koalitionspartner das erst mal nicht lustig fand, gesagt hat: Man kann sich schon mal darauf vorbereiten, falls es hinterher doch noch etwas gibt, es dann vielleicht doch noch umzusetzen. Das halte ich nicht für schädlich. Im Moment liegt die Vorratsdatenspeicherung auf Eis, auf Initiative unseres Justizministers Maas. Das finde ich gut und das finde ich prima. Wenn diese Pause dann vorbei ist und der EuGH entschieden hat, dann muss man

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Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass die Probleme weitergehen als die nette, kleine, alte, trotzdem doofe Vorratsdatenspeicherung, denn es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Aufklärung der Vergangenheit, bei diesen anderen ganzen umfassenden Datenauswertungen aber auch um Prognosen des Zukunftsverhaltens von jedem von uns, um unser Erkrankungsrisiko, um unseren Wert als Kunden. Da geht es nicht um schwere Straftaten, sondern da geht es um eine in die Zukunft gerichtete Bestrafung unter Umständen, Benachteiligung, deren Bedrohlichkeit den meisten nicht bewusst ist. Das Zitat aus der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom März 2010 am Ende Ihres Antrags geht daher weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus. Der Adressat ist längst nicht mehr nur der Staat. Ich möchte gern eine Grundsatzdebatte hier weiter auch in diesem Haus, hier in Thüringen über Datenschutz und Datensicherheit führen. Aber ich will nur noch mal daran erinnern, dass der staatliche Bereich nicht der alleinige ist, der uns da behindert und beschwert. Vielen Dank.

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Ich will, um der Debatte im Ausschuss nicht vorzugreifen, nur die drei Bereiche der geplanten strategischen Neuausrichtung kurz skizzieren, weil ich denke, darauf sollten wir als Abgeordnete heute den Blick richten. Der Datenschutzbeauftragte sagt ganz deutlich, es gehe um die Stärkung der Kompetenzen zum Selbstdatenschutz. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es gibt schon jetzt verschiedene Projekte auch an den Schulen, bei denen es darum geht, dass die Menschen sich bewusst machen, wie sie mit ihren Daten umgehen, und sich selbst darum kümmern, was mit ihren Daten eigentlich geschieht. Das ist der richtige Ansatz. Der zweite Bereich der strategischen Neuausrichtung zielt darauf, Datenschutz zu definieren als betriebliche und behördliche Selbstverantwortung. Auch da sind wir, zumindest was die Senatsseite betrifft, auf einem guten Weg, weil jede Behörde ihren eige

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Die bereits jetzt im Unterausschuss Datenschutz laufende Erörterung des Tätigkeitsberichts 2008/ 2009 macht Hoffnung, denn aufgrund der vehementen und mit ausnehmend viel Inbrunst, aber auch Sensibilität des neuen Datenschutzbeauftragten, Professor Caspar, betriebenen Problemvermittlung und Erörterung ist es innerhalb der Verwaltung zu einem sehr sensiblen Verständnis über die Bedeutung von Daten, Datensammlung und Datenverwertung gekommen.

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Die sich aus dem Tätigkeitsbericht ergebenden Fragestellungen und Problemfelder werden wir im Unterausschuss Datenschutz konstruktiv abarbeiten, eine auch weiterhin spannende Aufgabe, der wir uns wohlwollend widmen, weil es eine sinnvolle Aufgabe ist.

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Der Tätigkeitsbericht zeigt uns deutlich, dass dem Thema Datenschutz eine wachsende Bedeutung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zukommt. Die persönlichen Daten der Bürgerinnen

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Ich möchte auch das Engagement des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und des Düsseldorfer Kreises im Hinblick auf Google Street View loben. Dass es gelungen ist, Google zu einer ganzen Reihe von wichtigen Zugeständnissen zu bewegen, ist ein Erfolg für den Datenschutz. Ich nenne als wichtige Punkte die Möglichkeit, Gesichter und Kfz-Kennzeichen verschleiern zu lassen, das Widerspruchsrecht für Mieter und Gebäudeeigentümer und vor allem das Löschen der entsprechenden Rohdaten.

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Ebenfalls bereits im letzten Bericht angesprochen ist die Übernahme des IuK-Netzes der Polizei durch Dataport. Noch immer sind die Bedenken des Datenschutzbeauftragten nicht vollständig von der Polizei ausgeräumt worden. Wir werden bei unseren noch anstehenden Beratungen im Unterausschuss Datenschutz darauf drängen, dass das Thema nun abschließend bearbeitet wird.

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Die schon genannte Steigerung der Eingabenanzahl an den Datenschutzbeauftragten um 50 Prozent zeigt eine erhöhte Aufmerksamkeit für den Datenschutz. Es ist aber erschreckend, dass sich immer noch keine spürbare Verbesserung des Datenschutzes bei den anlassunabhängigen Betriebsüberprüfungen feststellen lässt. Keine dieser Überprüfungen verlief beanstandungsfrei. Hier besteht dringender Handlungs- und Aufklärungsbedarf.

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Ich freue mich auf die Beratung im Rechtsausschuss und im Unterausschuss Datenschutz und darf etwas spitz anmerken, dass ich es auch begrüßen würde, wenn eine gelegentlich festzustellende Zurückhaltung bei der Vereinbarung und Wahrnehmung von Sitzungsterminen aufgegeben würde. – Vielen Dank.

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Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Auch ich sage einen herzlichen Dank an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für den ausführlichen Bericht, den wir in seinen Einzelheiten noch im Unterausschuss diskutieren werden.

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Insgesamt ist die Tendenz, das menschliche Kommunikationsverhalten total zu erfassen und zu protokollieren, hochproblematisch. Daraus ergeben sich im Hinblick auf die demokratische Verfasstheit der Gesellschaft grundlegende Fragen, denn Datenschutz und das Wissen, unbeobachtet und unangepasst kommunizieren zu können, sind entscheidende Grundlagen für demokratisches, zivilgesellschaftliches Engagement. Wer sich ständig beobachtet und registriert sieht, fängt automatisch – mehr oder weniger unbewusst – an, sein Verhalten zu ändern. Wer sich ständig beobachtet fühlt und fühlen muss, der passt sich an. Das will zumindest die LINKE nicht. Wir wollen freie, unangepasste Kommunikation als Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft, die auch konfliktfähig ist. Wir verteidigen das Recht auf unangepasstes, ungenormtes Verhalten, sofern dadurch nicht die Normen gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzt werden.

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Zweitens: Der Aufgabenbereich des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, das haben hier eigentlich alle Redner gesagt, wächst und wächst. Er wächst in einem Ausmaß, dass nicht zu sehen ist, wie der Beauftragte ihm mit der gegebenen personellen Ausstat

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tung eigentlich gerecht werden kann. Bei der Haushaltsberatung wird unseres Erachtens deshalb zu überprüfen sein, ob die Freie und Hansestadt Hamburg bereit ist, hier zusätzliche Stellen zu finanzieren, oder ob sie es sich leisten will, den Datenschutz und den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hintanzustellen. – Vielen Dank.

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Zunächst zu den Datenschutzbeauftragten in den Behörden. Vor der letzten Bürgerschaftssitzung, am 31. März um 13.00 Uhr, hat der Unterausschuss Datenschutz getagt. Wir haben dort ausdrücklich erklärt, dass wir von einem Gesetzgebungsverfahren erst einmal absehen wollen und nicht, weil dies langwierig und diffizil in der Ausgestaltung wäre, sondern weil sich der Senat selber verpflichtet hat, diese Stellen zu schaffen. Er hat dies auch schon getan und von bislang zwei Datenschutzbeauftragten auf zurzeit sechs oder sieben aufgestockt. Auch der Punkt Datenschutzbeauftragte in den Bezirksämtern wurde angesprochen und sehr wohlwollend aufgenommen. All das ist völlig unstreitig. Deswegen wundere ich mich, dass jetzt skandalisiert wird, der Senat tue nichts. Im Zweifel obliegt es uns als Gesetzgeber, einen Gesetzesentwurf einzubringen. Weil es aber eine Übereinkunft zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Senat gibt, diese Stellen zu schaffen, lohnt sich das nicht. Es ist nicht rechtens, ein Problem zu produzieren, wo gar keines vorhanden ist.

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Wir sollten uns schon an die Tatsachen halten und an die sehr einvernehmlichen Diskussionen im Unterausschuss Datenschutz.

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Eine weiteres Thema, das auch in diesem Bereich diskutiert worden ist, fand ich auch sehr ambitioniert und spannend: Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer merkt, dass ein Schüler Probleme in der Schule hat, und der Schüler irgendwo in einem Sportverein aktiv ist, dann war die Idee, man möge sich bitte mit dem Sportverein oder mit der Trainerin oder dem Trainer in Verbindung setzen und die Problematik thematisieren. Als jemand, der für das Thema Datenschutz verantwortlich ist, habe ich damit natürlich Schwierigkeiten, so einfach geht es nicht. Die Schule kann nicht verpflichtet werden, mit bestimmten Sportvereinen Kontakt aufzunehmen. Das geht nicht.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der niedersächsische Innenminister, Herr Schünemann, hat wieder einmal durch einen Vorschlag geglänzt und aus meiner Sicht zugeschlagen. Er will dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz die Kompetenz für den nicht öffentlichen Bereich nehmen und sie auf das Innenministerium übertragen. Deshalb, meine Damen und Herren, bringen wir heute unseren Gesetzentwurf ins Plenum ein.

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Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme ist zu vermuten, dass es sich mit der Entziehung der seit 1992 bestehenden Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich um eine gezielte Entmachtung des Datenschutzbeauftragten handelt, dessen kritische Stellungnahme Ihnen, Herr Innenminister, wohl ziemlich unangenehm oder gar - ich formuliere es kräftiger - hinderlich ist.

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Entgegen der Argumentation des Innenministers stellt die von ihm betriebene Aufspaltung der Kontrolle des Datenschutzes übrigens auch keine Maßnahme zur Verwaltungsmodernisierung dar. Damit schmücken Sie sich aber immer so. Ganz im Gegenteil, nach meiner Auffassung - da stehe ich wahrscheinlich nicht allein - ist die Vereinheitlichung der Kontrollstellen für den Datenschutz aufgrund der Gleichartigkeit der Aufgaben geradezu geboten. Das sollte man auch so belassen.

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Herr Innenminister, bitte beenden Sie Ihren unsinnigen Kleinkrieg gegen den Datenschutzbeauftragten, und kommen Sie zur Vernunft. Es ist nicht zu spät. Die Zuständigkeitsverlagerung, die das Ministerium in erheblichem Umfang mit für diese Verwaltungsebene fremden operativen Aufgaben belasten würde, ist auch deshalb weder sachgerecht noch zeitgemäß, weil der Datenschutz auch und gerade im nicht öffentlichen Bereich immer mehr - das wissen viele Bürgerinnen und Bürger an Bedeutung gewinnt.

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Vielleicht werden Sie jetzt sagen „Es geht ja gar nicht um die Reduzierung der Kontrollbefugnisse des Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich, sondern nur um eine Zuständigkeitsverlagerung für die Kontrolle im privaten Bereich“. Ich möchte an einem konkreten Beispiel das Problem der Zuständigkeitsverlagerung deutlich machen: Die so genannte RFID-Technik - übersetzt: Identifikation per Funk - ist massiv auf dem Vormarsch. Sie wird künftig die Handels- und Warenwelt revolutionieren. Jeder produzierte Gegenstand soll danach mit einem entsprechenden Etikett von der Größe einer Briefmarke versehen sein, wobei jeder Mikrochip einen elektronischen Produktcode enthält, der jedes Produkt eindeutig identifiziert. Bisher hat vor allem der Handel Interesse an dieser Technik, und er hat auch erste Erfahrungen gesammelt. So wurden in Nordrhein-Westfalen bei einer internationalen Warenhauskette ca. 10 000 Kundenkarten mit entsprechenden Chips ausgegeben, ohne dass die Kundinnen und Kunden davon erfuhren. Mit Hilfe dieser Chips wurde der Weg der Kunden und ihr Verhalten in den Supermärkten lückenlos kontrollierbar. Transparenz und Datenschutz sind die zentralen Bedingungen, um einen Missbrauch dieser Technologie zu verhindern oder zumindest weitgehend das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.