Es war eindeutig so, dass alle – sowohl Kinder mit Behinderung als auch Kinder ohne Behinderung – im kognitiven Bereich enorm zugelegt haben. Geistig behinderte Kinder beispielsweise konnten plötzlich lesen, obwohl man ihnen dies vorher gar nicht zugetraut hat.
Ich fahre mit meiner Rede fort: In vielen Einrichtungen haben engagierte Mitarbeiter versucht, den Alltag von älteren Menschen mit Behinderung entsprechend zu gestalten. Leider fehlen dafür oftmals personelle und finanzielle Mittel. Wir wollen weder die Fachkräfte in den Einrichtungen noch die Betroffenen mit dieser Situation alleine lassen. Daher fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, ein Konzept für ältere Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.
Menschen mit Behinderung ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in Eigenverantwortung zu ermöglichen, ist für mich ein sehr wichtiges Thema, ist für die Landes regierung ein sehr wichtiges Thema. Da die demografische Entwicklung und der damit verbundene Wandel der Altersstruktur in den kommenden Jahren in Mecklenburg-Vorpommern zu tief greifenden Veränderungen führen wird, muss die Politik dabei selbstverständlich auch den Wünschen und Bedürfnissen älterer Menschen mit Behinderung entsprechend gestaltet werden.
Und deswegen hat dieses Thema für mich eine große Bedeutung, nicht nur natürlich ältere Menschen mit Behinderung, sondern generell Menschen mit Behinderung, wie sie leben in unserem Land. Und deswegen habe ich mich entschlossen, die Sozialberichterstattung 2011, die nur alle zwei Jahre möglich ist, genau die
sen. Das Anliegen der Konvention ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, das heißt, gesellschaftliche Veränderungen im Denken und Handeln anstoßen. Diese Veränderungen bewirken, dass Menschen mit Behinderung wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich akzeptiert werden. Eine inklusive Gesellschaft lässt Ausgrenzung nicht zu.
In Umsetzung des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde dieses Thema beraten. Und da es nur eine Pflicht gibt, dass zum Landesprogramm „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ die Landesregierung erst 2012 prüfen soll, ob eine Änderung, Ergänzung oder Fortschreibung des Landesprogramms notwendig ist, wurde im Rahmen des Arbeitskreises dort vereinbart, dass das Thema „Ältere Menschen mit Behinderung“ hier nicht weiterverfolgt wird, sondern dass wir schneller sind, weil wir, ehrlich gesagt, 2010 zu langsam waren, sondern dass wir uns in anderen Bereichen damit beschäftigen, zum Beispiel derzeit mit unserer groß und breit angelegten Fachtagung, den Maßnahmenkatalog für Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern aufzustellen.
Und natürlich gibt es weitere Aktivitäten. Herr Grabow, Sie wissen, wir haben den Integrationsförderrat. Auch in diesem Integrationsförderrat gibt es jederzeit die Möglich keit, aktuelle Thematiken, auch natürlich von älteren Menschen mit Behinderung, einzu bringen. Das hatten wir auch auf der letzten Sitzung. Da ging es gerade um die Diskussion „Wohnformen“, dass es doch möglich sein sollte, durch bestimmte Hilfen älteren Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, noch länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Ein weiterer Schwerpunkt wird mich bewegen auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in der nächsten Woche. Bereits im Jahr 2007 hat sich die 84. Arbeits- und Sozialminister konferenz mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Eine im Auftrag der Sozialministerkonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe auf Bund-Länder-Ebene wird der 87. ASMK, also nächste Woche, ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorlegen, das in einem engen Zusammenhang mit der UN-Konvention steht. Das Eckpunktepapier formuliert ausdrücklich, dass es im Kern um eine qualitative Weiterentwicklung des Rechts im SGB XII für Menschen mit Behinderung zur vorrangigen Unterstützung einer individuellen Lebensführung im Lichte der UN-Konvention geht.
Auch die Begründung ist wenig umfänglicher. Dort heißt es: „Seit September 2007 wird im Landesarbeitskreis ,Behinderten fragen‘ an einem Konzept für ältere Menschen mit Behinderung gearbeitet. Im Rahmen des Landesprogramms ,Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern‘ sollten auch die Belange älterer Menschen mit Behinderung ins Blickfeld genommen werden. Leider stehen die Ergebnisse bisher aus.“ Ende des Zitats.
Sie werden sich daran erinnern, dass wir uns dazu durchgerungen haben, die Sozialberichterstattung thematisch zu differenzieren. In der letzten Sozialberichterstattung haben wir uns darauf konzentriert, die Situation von Familien mit Kindern aufzugreifen. In der nächsten Sozialberichterstattung wird es darum gehen, die Situation von Menschen mit Behinderung in MecklenburgVorpommern genauer zu betrachten. Aber das jetzt wieder zu segmentieren und zu sagen, wir gucken uns mal ganz separat die Situation von älteren Menschen mit Behinderung an, das ist nicht zielführend.
mit Behinderung bemüht hat, zum anderen müssen wir erkennen, dass noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu erhalten und zu schaffen. Der zuständige Arbeitsminister wollte bereits im November 2009 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Sozialministerium dazu Instrumente entwickeln. Der Landesbeauftragte erhofft sich offenbar noch heute, dass diese Arbeitsgruppe bald eingerichtet wird. Ich kann nur hoffen, dass sich die Hoffnungen des Landesbeauftragten bereits zwei Jahre später erfüllt haben werden.
Im Februar dieses Jahres lebten rund 2,8 Millionen Menschen in Schleswig-Holstein, davon rund 481.000 mit einer anerkannten Behinderung. Rund 305.000 unserer Mitbürger hatten einen Grad der Behinderung von über 50. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Randgruppe, sondern um einen relevanten Anteil der Bevölkerung, der aufgrund der demografischen Entwicklung auch weiter ansteigen wird. Es ist daher erfreulich, dass Barrierefreiheit offensichtlich zunehmend als Qualitätsmerkmal verstanden wird, das der Gesamtheit zugute kommt.
Politik tut immer gut daran, sich auf den Rat von Experten zu verlassen, und so haben sich inzwischen in fast allen Kreisen - bis auf drei - Beiräte oder Beauftragte für Menschen mit Behinderung etabliert. Sie tragen ehrenamtlich mit ihrem Expertenwissen dazu bei, dass die Belange unserer Mitbürger mit Behinderung befördert werden, und dafür sollte sich dieses Haus hier sehr herzlich bedanken. - Schade eigentlich. Ich finde, die Beauftragten vor Ort hätten einen Applaus verdient.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat heute seinen dritten und gleichzeitig letzten Tätigkeitsbericht unter dem Dach des Sozialministeriums vorgelegt. Die gute Arbeit von Ulrich Hase und seinem Team hat sich ausgezahlt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind sie, Herr Hase, direkt dem Landtag zugeordnet. Auch von dieser Stelle aus noch einmal Glückwunsch und Dankeschön. Beides stärkt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung nachhaltig: das Glück und der Dank von unserer Seite. Man sieht, alle sind schon erschöpft, aber ein bisschen Beifall wäre hier hilfreich.
dass Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft gehören. Seine Öffentlichkeitsarbeit war in diesem Zusammenhang sehr hilfreich. Sicherlich spielt bei dieser Entwicklung aber auch das steigende Lebensalter in unserer Gesellschaft eine Rolle, weil sich das persönliche Risiko - wenn man es denn so nennen will -, selbst eine Behinderung zu bekommen, erhöht. Dort, wo die eigene Betroffenheit beginnt, sind Veränderungen dann natürlich am leichtesten durchzusetzen.
Leider ist darüber hinaus festzustellen, dass das Land nicht mit gutem Beispiel vorangeht und bevorzugt Menschen mit Behinderung einstellt, sondern genau das Gegenteil tut. Auch wir sind der Auffassung: Die 5 % müssen erfüllt werden. Wir können uns da nicht freikaufen. Es muss so sein, dass 5 % der Landesbeschäftigten - auch der Beschäftigten des Landtags - Menschen mit Behinderung sein müssen.
Tatsächlich berühren die meisten Einzelanfragen, die den Beauftragten erreichen, Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitswelt. Menschen mit Behinderung erfahren regelmäßig, dass sie wegen ihrer Behinderung keinen Job finden oder dass ihnen kaum Hilfe gewährt wird. Das Nebeneinander der jeweiligen Rehabilitations-, Eingliederungsund Förderstellen führt zu Doppelverfahren, langen Wartezeiten, Intransparenz und degradiert die Antragsteller zu Bittstellern. Hier täte Abhilfe dringend not, aber Einheitliche Ansprechpartner wird es natürlich auch in Zukunft nicht geben. Das wird tatsächlich eine Aufgabe für uns sein.
Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik werden neben der Erwähnung der nach wie vor schwierigen Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt auch Best-Practice-Betriebe genannt. Der Landesbeauftragte hat gemeinsam mit dem Unternehmensverband Nord und der Bundesagentur für Arbeit einen Integrationspreis ins Leben gerufen. Dieser Integrationspreis zeichnet Unternehmen aus, die sich vorbildlich und in besonderer Weise für Menschen mit Behinderung einsetzen. 2008 sind es drei Unternehmen gewesen, die es, wie ich finde, auch wert sind, dass sie hier genannt werden. Es sind die Unternehmen Nissen Elektrobau aus Tönning, Schülke und Mayr aus Norderstedt und Caterpillar Motorenwerke aus Kiel ausgezeichnet worden. Ich glaube, es ist richtig, in einem solchen Bericht nicht nur Negativbeispiele aufzuzeigen, sondern ebenfalls zu zeigen, was gut und hervorragend ist. Deswegen finde ich es auch richtig und wichtig, dass wir als Parlament das unterstützen.
So schildert der Beauftragte konkrete Verschlechterungen der Situation von Menschen mit Behinderung. Die sogenannte Gesundheitsreform hat für die Betroffenen vor allem eines gebracht: massive Kürzungen. Auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert sich kontinuierlich. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitslosenzahlen der Menschen mit Behinderung im Zuge der Finanzkrise weiter steigen werden. Der dritte Arbeitsmarkt also die Arbeit in den Werkstätten für Behinderte wird mehr und mehr zur Endstation. Eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt kommt nicht zustande, weil dem Einrichtungsinteressen, fehlende Information potenzieller Arbeitgeber und unzureichende Integrationsunterstützung entgegenstehen. Fachwissen, das bei den Arbeitsagenturen angesiedelt ist, muss bei ARGEn und den Optionskommunen erst noch aufgebaut werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Tätigkeitsbericht, sehr geehrter Herr Hase, möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Namen der Landesregierung bedanken. Die Landesregierung hat mit der Leitorientierung gesellschaftlicher Inklusion einen neuen Maßstab für das Zusammenleben von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung gesetzt. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung mit Selbstbewusstsein und Selbstverständlichkeit einen gleichberechtigten Platz inmitten der Gesellschaft einfordern. Die Arbeit des Landesbeauftragten und sein Tätigkeitsbericht sind dafür sehr gute Belege.
bende Schäden entstehen. Das kann dann eine Behinderung zur Folge haben. Da muss ich dann die Frage stellen: Ist das ein Pflegefall, der nur gepflegt wird und als Pflegebedürftiger betrachtet wird, oder hat der mit seiner Behinderung nicht auch das Recht, nicht bloß als Pflegefall betrachtet zu werden, sondern durch Hilfe in der Pflege und durch Assistenz an Lebensqualität zu gewinnen und in die Lage versetzt zu werden, ein relativ selbständiges Leben unter den gegebenen Handicapbedingungen zu führen? Da habe ich schon die Probleme, was den Pflegebegriff in unserer Pflegeversicherung betrifft.
Zum anderen müssen wir leider feststellen, dass die Zahl psychisch kranker Menschen zunimmt. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass es im Land rund 36 000 anerkannt Schwerbehinderte gibt, deren Behinderung auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, dass landesweit rund 8 000 psychisch Behinderte Eingliederungshilfe erhalten und dass etwa 25 000 Personen mit psychischer Behinderung durch Nachsorgeeinrichtungen und Beratungsdienste, unter anderem durch die Sozialpsychiatrischen Dienste, auf die noch einzugehen sein wird, betreut werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Träger öffentlicher Verwaltungen erstmals zur Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr, Informationstechnik und Verwaltung und der damals vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulli Hase, geprägte Satz: „Wenn Barrieren fallen, ist das ein Gewinn für alle - Mitbürger mit und ohne Behinderung!“ hat auch heute nichts von seiner Richtigkeit verloren.
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung, Teilhabe und Selbstbestimmung einfordern sind die politischen und gesellschaftlichen Aufgaben, denen wir uns immer und immer wieder stellen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rechtzeitig zum Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung trat das Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung am 1. Januar 2003 in Kraft. Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten, den wir in diesem Haus kürzlich diskutiert
Nimmt man das Grundgesetz mit seinem Diskriminierungsverbot ernst, dann darf der Staat Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen und in ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben dadurch beschneiden, das öffentliche Gebäude und Anlagen für sie nicht nutzbar sind. Es ist Aufgabe des Staates, auf allen Verwaltungsebenen eine gleichberechtigte Nutzung der behördlichen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. In der Konsequenz leitet sich das Prinzip der Barrierefreiheit bereits vom Grundgesetz ab.
Ein drittes Beispiel ist auf das besondere Engagement unseres Beauftragten für Menschen mit Behinderung zurückzuführen. Das ist das Thema Internetauftritt, ein schwieriges Thema, aber ein Thema, an dem er dran ist. Ich freue mich, feststellen zu können, dass wir in dieser Debatte eine Debatte nicht mehr haben, die es vor einigen Jahren noch gab, nämlich die Frage, ob wir überhaupt einen Beauftragten für Menschen mit Behinderung brauchen. Diese Frage ist geklärt. Das freut mich besonders.
Wir alle haben die Absicht, Menschen mit Behinderung in unserem Land in Würde leben zu lassen. Das ist sehr schön formuliert damit, dass wir sagen: Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung überall hinkommen, und wir wollen, dass sie nicht über eine Rampe am Lieferanteneingang, sondern über den Vordereingang des Rathauses dort hinkommen, wohin sie kommen sollen.
Aber noch schlimmer war, dass sie am Tag der Behinderten nicht hier war. Für die Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Sache ein brennendes Thema. Und an diesem Tag der Menschen mit Behinderung hat die Ministerin hier im Haus gefehlt. Und das, meine Damen und Herren, ist eine deutliche Kritik unserer Zeit. Dies ist kein Zeichen, dass die Konvention hier im Land ernst genommen wird. Und, Herr Dr. Nieszery, das geben Sie bitte Ihrer Ministerin weiter. Das ist ein Zeichen, das Sie hier gegeben haben, das für uns einfach unverständlich ist,
Doch was bedeutet eigentlich Bildung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit? Ist die Chancengleichheit wirklich hergestellt, wenn ein Schüler mit Behinderung zur Regionalen Schule gehen muss, obwohl diesem Schüler eigentlich an einer Förderschule eine wesentlich bessere individuelle Förderung ermöglicht würde? Die NPD-Fraktion hält es für einen schweren Fall von Diskriminierung, wenn ein Schüler mit Behinderung auf die Regionale Schule gehen muss, obwohl er den Anforderungen dort, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewachsen ist und, ebenfalls aus welchen Gründen auch immer, eventuell aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs durch die Lehrkräfte der gesamte Unterrichtsablauf ins Stocken gerät.
Landesplan für Menschen mit Behinderung Gesamtkonzept einer Politik für Menschen mit Behinderung