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Landesplan für Menschen mit Behinderung Gesamtkonzept einer Politik für Menschen mit Behinderung

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Wir greifen im Rahmen unseres Antrages gern die Anregungen der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf und würden uns über eine entsprechende Ergänzung des vorzulegenden Landesplanes, so wie wir ihn uns wünschen, natürlich freuen. Für uns ist ein solcher Landesplan ein Instrument einer modernen Politik für Menschen mit Behinderung. Welche Wünsche und Bedürfnisse haben Menschen mit Behinderung? Welche Umsetzungsvorschläge werden aus den Verbänden heraus gemacht? Und was ist für uns im Land umsetzbar?

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Die Aufstellung eines solchen Planes schafft nicht nur die Möglichkeit der Analyse, was in den letzten Jahren durchaus erfolgreich umgesetzt worden ist. Die Landesplanung gibt uns die Möglichkeit, darüber nachzudenken, welche Instrumente und Fördermaßnahmen wir benötigen, um die Politik für Menschen mit Behinderung qualitativ weiter fortzuentwickeln. Das bedeutet für uns auch, dass ein aus dem Landesplan zu entwickelndes Gesamtkonzept für Menschen mit Behinderung nicht nur vage Ziel

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Aus unserer Sicht ist die Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft genauso eine Querschnittsaufgabe über alle Politikbereiche hinweg wie beispielsweise eine Politik für Kinder und Jugendliche. Wenn wir ein grundlegendes Planungsinstrument für die künftige Entwicklung unserer Politik für Menschen mit Behinderung wollen, dann ist aus unserer Sicht ein solcher qualitativer Landesplan notwendig.

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Darüber hinaus sieht sich das Land auch weiterhin in der Verantwortung für Menschen mit Behinderung. Dazu gehört ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept, das erarbeitet werden muss. Der Antrag der FDP-Fraktion, Herr Garg, einen Landesplan für Menschen mit Behinderung vorzulegen, kann ein mögliches Ergebnis am Ende eines Prozesses sein, der bereits begonnen hat, der aber noch nicht zu Ende geführt ist.

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Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, die Verwirklichung dieser Aufgabe zu einem Schwerpunkt der sozialpolitischen Arbeit in den nächsten Jahren zu machen. In enger Kooperation mit allen Beteiligten soll ein Gesamtkonzept entwickelt und abgestimmt werden. Wir wollen Bestandsaufnahmen erheben und fachliche und finanzielle Handlungsbedarfe präzise benennen. Diese Entwicklung soll in enger Abstimmung mit den Interessensvertretungen der Behindertenverbände wie auch mit den Menschen mit Behinderung direkt diskutiert und entwickelt werden. Dass wir Uli Hase, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, hier eine wichtige Rolle beimessen, ist zu unterstreichen.

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In der Zukunft muss bedarfsorientiert, zielgerichtet und aus einer Hand die Leistung für Menschen mit Behinderung erbracht werden. Hierbei sind auch die besonderen Belange chronisch erkrankter und psychisch erkrankter Menschen einzubeziehen. Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfen steht hierbei ebenfalls auf der Tagesordnung. Bei der Eingliederungshilfe ist aufgrund der demographischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts, der Belastung im Arbeitsleben, der Zunahme der Anzahl der von einer Behinderung betroffenen Menschen und auch der vor allem stationären Orientierung ein erheblicher Ausgabenanstieg feststellbar. Die finanziellen Mehraufwendungen für die Eingliederungshilfe sind im Zeitraum von 1994 bis 2003 allein um rund 66 % auf 9,6 Milliarden € bundesweit angestiegen.

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Trotz aller finanzieller Mehraufwendungen in diesem Bereich muss gelten: Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung muss die wirksame Sicherung der Teilhabe der betroffenen Menschen stehen. Die Eingliederungshilfe muss die verschiedenen Lebenslagen von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Das Ziel ist und bleibt, eine Normalisierung der Lebensverhältnisse zu unterstützen. Die Erbringung einer umfassenden sozialen Teilhabe muss der Maßstab für die Ausgestaltung der Eingliederungshilfeleistungen sein.

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Aus Zeitgründen bleibt mir nur noch stichwortigartig und bei weitem nicht vollständig aufzuzählen, um welche Bereiche es im Wesentlichen geht. Da sind zum einen die Antwort auf die demographische Entwicklung und die zunehmende Anzahl von Menschen mit Behinderung, die neben Eingliederungsleistungen auch Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, zu nennen. Da sind auch der Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Arbeitsleben und der Anspruch auf das Zurverfügungstellen von Arbeitsplätzen für diese Menschen zu nennen.

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Ein weiterer Punkt ist die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung. Hier sind gezielte Beratung und Einbeziehung in Frauenförderinstrumentarien zu beachten. Auch die Schule ist ein Ort der Rehabilitation und der Teilhabe. Beschulung ohne Ausgrenzung soll die Regel, nicht die Ausnahme sein. Über das Wirken der gemeinsamen Servicestellen haben wir hier im Landtag schon beim Bericht der Bürgerbeauftragten ausgiebig diskutiert. Unsere Kritik an der Wirksamkeit dieser Servicestellen ist nach wie vor berechtigt. Gleichwohl brauchen Menschen mit Behinderung Beratung und auch Entscheidungsbefugnis aus einer Hand. Hier muss sich noch einiges bewegen.

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Gerade in der Haltung zu Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren unheimlich viel bewegt. Heute ermöglicht professionelle Assistenz auch Menschen mit schweren Behinderungen eine selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft. Das ist ein Trend, den die Landespolitik mit allem Nachdruck unterstützen sollte und in der Vergangenheit auch unterstützt hat. Der SSW begrüßt daher ausdrücklich die Bemühungen der FDP, jetzt endlich die Planziele für die Menschen mit Behinderung explizit zu nennen. Erst wenn wir wissen, wohin wir wollen, können wir Mittel und Maßnahmen genau benennen.

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Aber nicht nur körperlich behinderte, sondern auch seelisch und geistig behinderte Menschen brauchen eine Infrastruktur, die ihnen und ihren Angehörigen Möglichkeiten schafft, ihre Bedürfnisse adäquat zu berücksichtigen und sie auch einfordern zu können. Gerade die Gruppe der seelisch Behinderten braucht einen solchen Plan, damit sie nicht nur die Hilfe bekommt, die ihr zusteht, sondern damit die Information über seelische Behinderung in der breiten Bevölkerung noch besser verankert wird. Hierzu kann ein Landesplan für Menschen mit Behinderung beitragen, der diese Gruppe besonders berücksichtigt.

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Wir brauchen eine genaue Bestandsaufnahme dessen, was bei uns im Land angeboten wird, und eine ehrliche Analyse dessen, was fehlt. Auf dieser Grundlage können wir dann weitersehen. Der FDPAntrag fordert meines Erachtens völlig zu Recht Planungssicherheit. Die Definition von Behinderung schließt längere, andauernde Behinderung mit ein. Gerade aus diesem Grund ist eine langfristig verlässliche Politik von großer Bedeutung.

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Mut aus zwei Gründen, einem sehr persönlichen: Bevor ich in diesen Landtag gewählt wurde und Sozialpolitik für meine Fraktion machen durfte, hatte ich Berührungsängste, wenn es darum ging, mit Menschen mit Behinderung in Kontakt zu treten. Ich hatte die Barrieren im Kopf, über die wir dauernd reden. Es war eine der schönsten Erfahrungen in den vergangenen fünf Jahren, dass auch durch die Politik des Landes und durch das ständige Zusammenkommen, diese Barrieren und Hemmnisse in einem selber Schritt für Schritt abgebaut werden. Sämtliche Menschen in Schleswig-Holstein sollten solche Erfahrungen machen dürfen, damit sie ganz normal wie mit einem nicht behinderten Menschen mit Menschen mit Behinderung umgehen können.

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Natürlich gehen wir nicht voraussetzungslos in diesen Prozess. Wir haben Anhörungen mit Menschen mit Behinderung durchgeführt, wir stehen in ständigem Dialog mit den Trägern. Deswegen weiß ich nicht, an wen die Kritik gerichtet war. Wir unterhalten uns in ständigem Dialog. Deswegen wissen wir natürlich auch, wohin die Reise gehen soll. Es geht um die Aufgabe, Kinder mit gesundheitlichen und sozialen Problemen möglichst frühzeitig zu unterstützen und zu fördern. Das heißt, wir müssen gucken, wie es mit einer qualifizierten Frühförderung im Land insgesamt weitergehen soll. Wir wissen natürlich, dass wir die Aufgabe haben, Schülerinnen und Schülern mit Behinderung den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Wir wollen natürlich so viel Integration wie möglich.

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Wir wollen den erwachsenen Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch in Werkstätten geben. Wir müssen fragen: Wie soll dies in Zukunft geschehen? Ganz abgesehen von den älteren Menschen mit Behinderung, die ein selbst bestimmtes Wohnen und gute Pflege brauchen, auch wenn sie zur ersten Rentnergeneration gehören.

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Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachbesserungen zum BayKiBiG: Integration von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder (geänderte Drs. 15/6196)

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Der Landtag weist darauf hin, dass das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz … explizit die gemeinsame Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen vorsieht …

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Für den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der geänderten Drucksache 15/6196, Nachbesserung zum BayKiBiG: Integration von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder, stimmten 45 mit Ja, 88 mit Nein, bei 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

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Aus der Perspektive von Schülerinnen und Schülern muss man sagen, dass die so genannten „integrationsfähigen“ Schülerinnen und Schüler durchaus eine Chancen im gemeinsamen Unterricht bekommen haben, nämlich zum einen die, gemeinsam zu lernen. Schülerinnen mit und ohne Behinderung hatten die Chance, ihre Lebenslagen kennen zu lernen und andere Lernformen von Kindern mit und ohne Behinderung zu erfahren. Zum anderen besteht für diese so genannten „leichten“ Fälle auch eine verbesserte Chance, den Regelschulabschluss zu erwerben.

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Die Politik der Koalitionsfraktionen für Menschen mit Behinderung wird durch das Sonderprogramm „Teilhabe für alle“ fortgesetzt. Der Haushaltsansatz von knapp 4,5 Millionen € für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung wird um 1,5 Millionen € auf knapp 6 Millionen € erhöht. Mit diesem erhöhten Ansatz werden Handlungsmöglichkeiten für den Ausbau des Programms „Teilhabe für alle“ geschaffen. Wir müssen zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir werden einen entsprechenden Antrag zu Integrationsunternehmen in den Haushalts- und Finanzausschuss einbringen.

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Auch wenn sich die Servicestellen bemühen, es gelingt meistens nicht, Zuständigkeitsgrenzen zu durchbrechen oder die Kommunen zu bewegen, eine notwendige Leistung zu bewilligen. Auch ist es nicht gelungen, die Servicestellen als übergeordnete Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung zu etablieren. Sie sind zu wenig bekannt. Ihnen wird eine neutrale und kompetente Beratung zum Teil auch nicht zugetraut. Teilweise haben Menschen mit Behinderung bereits andere Anlaufstellen, denen sie mehr vertrauen. So erklären sich un

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte den letzten Gedanken von Herrn Dr. Steinbrück aufgreifen. Er hat in die Zukunft geschaut, und ich möchte meinen Blick etwas zurück richten. Als ich vor 20 Jahren erstmalig hier am Redepult zum Thema Behindertenpolitik gesprochen habe, war ich mit dem Verständnis von Behinderung als Wechselverhältnis von behinderten und nicht behinderten Menschen anscheinend ein Exot. Behinderung nicht mehr primär als Schädigung oder Funktionseinschränkung zu sehen, sondern als Einschränkung der Teilhabe, war damals noch eine sehr wenig verbreitete Position.

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Der sächsische Antrag verlangt jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung, inwieweit mit den Leistungsträgern des persönlichen Budgets eine gemeinsame Vereinbarung zur Gewährleistung von Eltern assistenz für Menschen mit Behinderung als trägerübergreifende Leistung vereinbart werden kann, zum Zweiten, ob das Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe für die Gewährung von Elternassistenz im Besonderen genutzt werden kann, und zum Dritten, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderung gesetzlich geregelt wird.

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Die Unterstützung für Eltern mit Behinderung ist sehr wichtig für die Eltern selbst, aber auch für die Kinder. Und – Herr Grabow hat es gesagt – oftmals wird Eltern oder Menschen mit Behinderung die, finde ich, unverschämte Frage gestellt, ob sie tatsächlich wirklich das Risiko eingehen wollen, ein Kind in die Welt zu setzen. Da bin ich ganz eng mit Herrn Grabow zusammen. Alle Menschen haben das Recht auf die Geburt von Kindern. Alle Menschen haben das Recht, neues Leben in

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Und deswegen ist natürlich wichtig, dass wir die Eltern mit Behinderungen unterstützen, und dazu gehört die Unterstützung durch die Elternassistenz. Zuständig für die Unterstützung für Eltern mit Behinderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie müssen nach dem Achten oder/und Zwölften Sozialgesetzbuch prüfen, ob Leistungen für Elternassistenz gewährt werden können und welche Leistungen dann aus welchem SGB in Betracht kommen. Brauchen Eltern Unterstützung für eine Erziehungshilfe, dann sind es Leistungen aus dem Achten Sozialgesetzbuch. Aber benötigen Eltern Unterstützungsleistungen für eine Haushaltshilfe, dann wird Hilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch geprüft. Ein erzieherischer Bedarf wird im Rahmen einer Hilfeplankonferenz unter Einbeziehung aller Beteiligten im Einzelfall festgestellt und vereinbart. Dieser Rechtsanspruch besteht uneingeschränkt für Eltern mit Behinderung.

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Nichtsdestotrotz haben sich alle Länder des Themas Elternassistenz angenommen bereits auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Herbst letzten Jahres. Vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe – nicht nur der Sozialminister, sondern eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Sozialminister- und Jugend- und Familienministerkonferenz – eingerichtet, eine Arbeitsgruppe zur Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung. Und innerhalb dieser Arbeitsgruppe befasst sich eine Unterarbeitsgruppe schwerpunktmäßig mit dem Bereich „Elternassistenz“.

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Landesplan für Menschen mit Behinderung Gesamtkonzept einer Politik für Menschen mit Behinderung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Sozialausschuss den Antrag der Fraktion der FDP „Landesplan für Menschen mit Behinderung - Gesamtkonzept einer Politik für Menschen mit Behinderung“, Drucksache 16/424, den dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/446, sowie den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD „Behindertenpolitisches Gesamtkonzept“, Drucksache 16/462, durch Plenarbeschluss vom 16. Dezember 2005 überwiesen. Der Sozialausschuss hat die Anträge in seiner Sitzung am 19. Januar 2006 behandelt.

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Ziel unserer Politik muss es sein, Menschen mit Behinderung oder solchen, die von Behinderung be

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Durch die Tätigkeit des gemeinsamen Ausschusses von Land und Kommunen werden die Voraussetzungen für eine landeseinheitliche Hilfepraxis deutlich verbessert. Allerdings gehört dazu auch, die Menschen mit Behinderung wie auch die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe an Planung und Umsetzung von Hilfeleistungen zu beteiligen. Menschen mit Behinderung haben das Anrecht auf eine verlässliche Finanzierung, auf persönliche Sicherheit und eine verlässliche Planungsgrundlage.