Ihr Antrag dokumentiert ein Rechtsstaatsverständnis, das der Mehrheit des Hauses sehr fremd ist. Der Antrag, zusammengeschrieben aus Absurdem und Skurrilem, will einfach nicht beachten, dass wir eine funktionierende Polizei brauchen. Ich kann dem, was meine Vorredner gesagt haben, in weiten Teilen zustimmen. Ich hätte mir gewünscht, dass eine Partei, die auf der einen Seite so für Datenschutz eintritt, daran denkt, dass die Polizistinnen und Polizisten ebenfalls Menschen sind, deren Daten und Persönlichkeitsrechte schützenswert sind und nicht mit Füßen getreten werden dürfen.
Wir möchten vielmehr, dass der Einsatz von Drohnen durch staatliche Stellen streng reguliert wird, und zwar sowohl in Fragen der Sicherheit als auch in Fragen des Datenschutzes. Gleichzeitig wissen wir, dass Drohnen nicht nur von staatlichen, sondern auch von nichtstaatlichen Stellen eingesetzt werden, zum Beispiel von Hochschulen, aber auch immer mehr von Unternehmen und Privatpersonen. Deswegen fordern wir eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Drohnen und eine klare Regelung für die Haftung, für die Sicherheit, für den Datenschutz und für die Nutzung im öffentlichen Raum. Ich finde es schon ziemlich schwach, dass der Antrag der CSU-Fraktion derselbe wie der vor zwei Jahren ist und dass Sie nicht einmal auf diese Themen in irgendeiner Form eingegangen sind. Für mich sind das keine neuen Ideen. Für mich ist es nur ein Recycling des alten Antrags. Damit ist er inhaltlich nicht zu unterstützen, und deswegen gibt es von der Landtagsfraktion der GRÜNEN keine Zustimmung.
1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. Ja
Weiterhin hat der Gesetzentwurf im Rahmen der Kabinettsbefassung bereits ein umfassendes Anhörungsverfahren durchlaufen. Von ihrem Anhörungsrecht machten erneut die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Kommunale Arbeitergeberverband Thüringen, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Es hat nicht die AfD gebraucht, um diese Themen aufzugreifen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz am 22. April 2016 hat einen Beschluss gefasst, Bargeld als Zahlungsmittel zu erhalten. Deswegen hören Sie von mir ein klares Bekenntnis zum Datenschutz, ein klares Bekenntnis auch zum Bargeld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, bedeutet, den mit der Digitalisierung verbundenen Umbruch auch aktiv politisch zu gestalten, ohne dafür den Datenschutz und die Bürgerrechte zu opfern. Eine leistungs- und zukunftsfähige Breitbandverbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Verwaltungen ein entscheidender Faktor im Lebensalltag.
Wir haben heute den 27. April. Im Ausschuss haben wir bereits deutlich gemacht, das wir es am 25. Mai, also nicht mal in vier Wochen, mit einer veränderten Rechtslage zu tun haben. Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung haben wir eine andere Rechtslage. Natürlich können sich die Rechtslagen immer ändern, aber wenn man das jetzt schon weiß, dann sollte man darauf eigentlich auch reagieren. Obwohl Sie um den Umstand wissen, wollen Sie heute unbedingt diesen Gesetzentwurf verabschieden.
Sie haben zwar viel gesagt, aber ich bin mir immer noch nicht im Klaren, was Ihre Meinung ist. Sie wissen doch wahrscheinlich, dass es schon eine ganze Menge privater Drohnen gibt, die alle nicht kennzeichnungspflichtig sind, die alle schon in Wohngebieten fliegen, die den Nachbarn überwachen können, die aber nicht dem staatlichen Datenschutz unterliegen. Sie wissen, dass es diese Drohnen schon gibt. Vor diesem Hintergrund meine Frage: Sind Sie jetzt überhaupt gegen Drohnen? Sind Sie überhaupt gegen Aufklärungsdrohnen? Über Kampfdrohnen will ich nicht diskutieren. Das ist ein extra Gebiet. Ich will nur wissen: Sind Sie generell gegen jegliche Aufklärungsdrohnen, ganz gleich, wo sie eingesetzt werden?
Hoch geschätzter Herr Kollege Gantzer, Sie haben mir wohl nicht richtig zugehört; denn ich habe gerade in der letzten Minute meiner Rede sehr deutlich gesagt, was wir GRÜNE fordern. Wir fordern, weil es eben viele nicht staatliche Drohnen gibt, eine klare Kennzeichnung, klare Regelungen für den Datenschutz sowie klare Regelungen für die Sicherheit und für die Nutzung im öffentlichen Raum und für die Haftung. Wir sagen nicht, dass man Drohnen nicht in gewissen Fällen als passendes Objekt, zum Beispiel für die Aufklärung, sehen könnte. Wir machen hier aber den Punkt, dass man, wenn man sagt, etwas nur für die zivile Nutzung zu wollen, es immer auch militärisch nutzen kann. Das ist das Problem, wenn wir zu Einsätzen kommen, bei denen jemand mehrere tausend Kilometer weit entfernt sitzt und dort über Leben und Tod entscheidet. Aber Sie haben meinen Ausführungen auch hier nicht ganz zugehört, weil ich klar gesagt habe, dass wir natürlich darüber reden müssen, wie wir mit denen umgehen, die es jetzt schon gibt. Da gibt es nicht genug rechtliche Regelungen und Grundlagen.
Ich glaube, deswegen ist es in diesem Zusammenhang auch ganz, ganz wichtig, über Datenschutz und Freiheit zu reden. Herr Kollege Schreiner hat zu Recht gesagt, zur Freiheit gehört heute eben auch, überall bezahlen zu können, ob ich gerade Geld dabei habe oder kein Geld dabei habe. Mittlerweile gibt es nicht nur Onlinebanking und Kreditkarte, sondern bezahlen kann man auch per App oder Prepaid-Angebot. Als Mitglied des Verwaltungsrats einer Sparkasse kann ich sagen, dass auch die Banken mittlerweile nicht mehr nur darüber reden, wie die Filialstruktur aussieht oder ob es aufs Sparkonto noch Zinsen geben kann, sondern auch über die Frage, mit welchem Startup arbeiten wir zusammen, um sozusagen die Apps und die Programme der Zukunft anzubieten, um diese Freiheit gewährleisten zu können. Das heißt, es soll sozusagen jedem sich selbst überlassen werden, wie er in welcher Situation zahlen möchte.
Und an der Stelle muss ich einfach mal sagen: Dann stimmen Sie sich doch innerhalb der CDUFraktion mal untereinander ab, was Ihre Hauptkritikpunkte an diesem Gesetz sind. Dann überlegen Sie, ob Sie möglicherweise im Haushalts- und Finanzausschuss oder auch im Wirtschafts-/Wissenschaftsausschuss entsprechende Anregungen, Fragen oder auch Änderungsanträge stellen. Aber wenn Sie das nicht machen, dann ist halt auch irgendwann mal der Punkt da, wo man sagen muss: Auf Augenhöhe zusammenarbeiten – ja sehr gern; aber da gehört eben auch dazu, dass das, was man ändern will, entsprechend formuliert wird. Aber zumindest aus der Haushalts- und Finanzausschusssitzung, in der ich war, kann ich sagen: Da ging es nicht um Datenschutz, da ging es nicht darum, was jetzt hier kritisiert wurde von Ihnen, sondern da ging es immer nur darum, wie die Kommunen ausfinanziert werden.
bringen Sie plötzlich die Datenschutz-Grundverordnung hier mit ins Spiel, Frau Floßmann. Reden Sie doch mal bitte mit Ihren Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Thüringen
warten Sie doch mal, bis mein Satz zu Ende ist, dann verstehen Sie vielleicht, was ich Ihnen sagen will – einen Datenschutzbeirat, der sich unter anderem schon länger mit der Datenschutz-Grundverordnung befasst
und dann stellen Sie sich hier vorne hin und wollen uns erklären, dass wir die Datenschutz-Grundverordnung nicht im Blick haben. Entschuldigen Sie, aber das ist für mich keine Auseinandersetzung auf Augenhöhe. Ich bin – wie gesagt – gern bereit, darüber mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, nur jetzt ist der Punkt auch irgendwann mal vorbei. Wir wollen, dass Thüringen vorangeht. Wir wollen, dass endlich mal die entsprechenden Umsetzungen stattfinden. Deswegen werden wir heute hier das EGovernment-Gesetz beschließen. Danke schön.
Entschuldigung, auch das mit der DatenschutzGrundverordnung haben Sie immer noch nicht klar bekommen. Uns ist es aufgefallen und das hat die Kollegin Floßmann im letzten Ausschuss auch angesprochen, dass es da noch eine Diskrepanz gibt. Aber die Datenschutz-Grundverordnung greift am 25. Mai einfach so und sie gilt – Punkt, Ende, aus –, egal ob in diesem Gesetz zehn Tage oder drei Wochen drinstehen.
Frau Henfling und Frau König-Preuss, ich weiß gar nicht, warum Sie sich hier so aufregen. Sie widersprechen sich außerdem ständig. Frau Henfling sagt, ich hätte in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung die Datenschutz-Grundverordnung angesprochen. Sie sagen: Davon war keine Rede.
Sie haben ein Gutachten gefordert zur Datenschutz-Grundverordnung in der letzten Haushaltsund Finanzausschusssitzung. Da sollten Sie sich mal auf den aktuellen Stand bringen. Sie haben es abgelehnt. Jetzt wird hier behauptet, wir hätten uns damit überhaupt nicht beschäftigt.
Am 25. August 2010 wurde Herr Ahlhaus dann als Nachfolger Ole von Beust's zum Ersten Bürgermeister dieser Stadt gewählt. Er lenkte die Geschicke unserer Stadt bis zum 7. März 2011. Mit Beginn der 20. Legislaturperiode kehrten Sie, lieber Herr Ahlhaus, dann als Abgeordneter in die Bürgerschaft zurück und wirkten seitdem insbesondere in den Ausschüssen für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie Justiz, Datenschutz und Gleichstellung mit. Im Verkehrsausschuss haben Sie die Funktion des Schriftführers übernommen.
Dahin haben wir uns auf den Weg gemacht. Wichtig ist hier auch die Zusammenarbeit bundesweit, denn zum Beispiel das Thema „Registerlandschaft“, das heißt, dass – und hier sind wir beim Datenschutz –, wenn der Bürger selbst genehmigt, dass auf die Daten zurückgegriffen werden kann, es dann doch viel sinnvoller ist, wenn man nicht jedes Mal seine Geburtsurkunde vorlegen muss, weil die sowieso irgendwo im System drin ist. Der nächste Schritt, der dann kommen wird – das ist noch Zukunftsmusik –, ist dann, die Daten in BlockchainTechnologie zu hinterlegen; das heißt, ich bin Herr meiner Daten, die sind also nicht auf irgendeinem staatlichen Server abgelegt, sondern die sind weltweit über eine Verkettung, also Blockchain-Technologie, hinterlegt. Über meinen Schlüssel gebe ich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes ist zwar gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und dem entsprechenden Bundesgesetz angeblich alternativlos und gut gemeint. Die vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen und vom Thüringischen Landkreistag geäußerten Bedenken lassen den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch in einem anderen Licht erscheinen. Das zentrale Internetportal des Landes über Umweltverträglichkeitsprüfungen bereitet den vorgenannten Institutionen und auch uns hierbei Sorgen, auch gerade im Hinblick auf das E-Government-Gesetz. Ganz besonders vor dem Hintergrund der von uns, also der AfD-Fraktion, schon lange vertretenen Entbürokratisierung und der bereits viel zitierten EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere bei Unterlagen, die bei den zuständigen kommunalen Behörden derzeit üblicherweise nicht in elektronischer Form geführt und vorgehalten werden, ist doch sehr stark davon auszugehen, dass durch den vorgelegten Entwurf ein erheblicher Mehraufwand für die schon jetzt stark von Rot-Rot-Grün gebeutelte Landesregierung entsprechend entstehen wird. Rechtsunsicherheiten können auch dadurch vermehrt auftreten, umso mehr, als von uns und den anzuhörenden kommunalen Spitzenverbänden zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschließend eingeschätzt werden kann, welche Daten konkret und zwingend zur Verfügung gestellt werden müssen – zum Beispiel im Fall eines Umweltverträglichkeits-Hauptverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – und ob dies auch für den Fall des Nichtbestehens einer UVP-Pflicht gilt. Alles Dinge, die die rot-rot-grüne Landesregierung mit dem vorliegenden Entwurf offen lässt, daher können wir der Einschätzung der Landesregierung nicht folgen, dass der vorliegende Gesetzentwurf keinen messbaren Verwaltungsmehraufwand für die kommunale Ebene entstehen lässt. Und wenn weitere Aufgaben an den übertragenen Wirkungskreis delegiert werden, so muss auch über dessen Finanzierung gesprochen und dies auch entsprechend geregelt werden. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht mehr viel Zeit bis 18.00 Uhr haben und uns ein parlamentarischer Abend bevorsteht, gab es eine Bitte hier aus dem Hause, dass wir jetzt keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufrufen – zumal der nächste auch mit größerem Diskussionsbedarf verbunden ist; Sie haben eben auch noch zwei Änderungsanträge auf den Tisch bekommen. Es geht dann hier morgen Vormittag pünktlich um 9.00 Uhr um die Datenschutz-Grundverordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, einen schönen parlamentarischen Abend und schließe für heute die Sitzung.
Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist nicht neu. Wir GRÜNE haben bereits in der 14. Legislaturperiode und zuletzt im Jahr 2010 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, die eine Angleichung der Kommunalgesetze gefordert haben und die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, auch jetzt wieder mit den gleichen und aus meiner Sicht unbegründeten Vorwürfen ablehnen. Damit lassen Sie erneut die Gelegenheit verstreichen, endlich die Weichen für die Gleichstellung der einzelnen kommunalen Mandatsträger hinsichtlich des Auskunftsrechts zu stellen. Dabei hat auch die Diskussion im Innenausschuss mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Petri, gezeigt, dass sich die Bedenken, die von dieser Seite gekommen sind und die auch von den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht worden waren, vollumfänglich zerstreuen lassen. Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sind nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nichtsdestotrotz haben wir uns im Ausschuss bereit erklärt, besonders sensible Daten durch eine entsprechende Ergänzung in unserem Gesetzentwurf zusätzlich, sozusagen doppelt, zu schützen. Demnach gelten Auskunftsansprüche nicht, wenn und soweit für die Vorgänge Geheimhaltung besonders vorgeschrieben ist oder überwiegend schutzwürdige Interessen Betroffener entgegenstehen.
Ja, ich bin beim letzten Satz. - Sich hinter dem Datenschutz zu verstecken, hat mit Vertrauen gegenüber den kommunalen Mandatsträgern nichts zu tun. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN deshalb zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
wurde als Konsequenz aus der Frage nach der Verfassungstreue von Bewerbern gefordert: "Als Konsequenz hieraus ist die seit dem 1. Januar 1992 in Bayern geltende Regelung aufzuheben." Von Anfang an habe die SPD dies kritisiert. Jetzt muss ich Sie einmal fragen: Wie sollen wir überhaupt noch etwas herausfinden, wenn wir nicht einmal mehr die Möglichkeit haben nachzuforschen? Sie machen es sich einfach und sagen: Der Verfassungsschutz muss uns das sagen. Haben Sie denn vom Datenschutz noch nichts gehört?
Der Ansatz, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz einzubinden, ist natürlich richtig. Auch ein Sicherungsmechanismus muss einbezogen werden, der den Missbrauch dieses Systems beschränkt. Ich erinnere daran, dass wir uns im Innenund Rechtsausschuss, als ich ihm noch angehörte, mit Fällen beschäftigen mussten, bei denen solche Systeme leider nicht so bedient worden sind, wie sie zu bedienen waren.
Das ist auch gemeint, Herr Dr. Bernstein, wenn es in der Antwort auf Ihre Anfrage heißt, dies sei derzeit nicht der Fall. Sie wissen, dass wir diese Bereiche gerade umstrukturieren. Wenn wir das abgeschlossen haben, werden wir das sehr aktiv angehen. Allerdings gilt auch dann: Sorgfalt vor Eile. Unser besonderes Augenmerk liegt auf der Akzeptanz der Nutzer, auf präzise beschriebenem Bedarf unterschiedlicher polizeilicher Nutzergruppen, natürlich auf Informationssicherheit und Datenschutz sowie auf einer langfristig angelegten und somit nachhaltigen Finanzierbarkeit, damit auch Chancen und nicht neue Risiken bestehen.
Einige offene Fragen sind aber doch noch zu klären. Auch aus Niedersachsen gibt es noch keine abschließenden Erfahrungen, weil das Projekt dort gerade erst angelaufen ist. Beim Problem der Datensicherheit ist es sehr wichtig, das in Absprache mit dem ULD zu klären; denn es sind hochsensible Fall- und Personendaten, die unsere Beamtinnen und Beamten in das Vorgangssystem der Polizei eingeben. Dieser Schutz, der Datenschutz, muss in diesem sensiblen Bereich besonders sorgfältig gewährleistet sein. Datenschützer aus Niedersachsen haben kritisiert, dass ein Tablet nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu 100 % gegen HackerAngriffe abgesichert werden kann. Das werden wir also genau zu überprüfen haben.
Zur Regelung gehört auch – da ist der Datenschutz, den wir befürworten, durchaus konstruktiv zu nutzen –, dass die Behörden, die API-Daten bekommen, sodass klar geschaut werden kann, wer sich nicht an die Regelungen hält und wo die Bezirke kostenpflichtig für den Anbieter für Ordnung sorgen können und müssen. Das ist sehr wichtig; auch dazu haben wir positive Rückmeldungen bekommen. Sprich, mit unserem Antrag schaffen wir einen guten und nutzerfreundlichen Rahmen für die Nutzung solcher E-Roller und für Verkehrssicherheit. Deswegen wollen wir, dass die Sicherheitskampagne der Innenbehörde noch einmal auf die Möglichkeiten und Nutzungsgefahren hinweist. Wir wollen aber auch, dass ein Interoperabilitätsstandard auf Bundesebene im Sinne der Nutzungsfreundlichkeit eingeführt wird, sodass im Endeffekt der Nutzer über eine App aller Anbieter die Möglichkeit hat, Ausleihsysteme vorzunehmen.
dazu: EU-Datenschutzgrundverordnung weiterdenken – Datenschutz praxistauglich und rechtssicher ausgestalten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5702 Neufassung
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie diese Tage in Ihre Mailpostfächer schauen, dann werden Sie in zahlreicher Form ein wichtiges Ereignis angekündigt finden, nämlich den 25. Mai 2018, das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung und zwar europaweit und unmittelbar.
Wir haben eine Regelung für den Thüringer Landtag selbst vorgenommen, dass natürlich die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz insofern gelten, wenn der Landtag in Verwaltungsangelegenheiten tätig ist. Alle weiteren Bereiche, die die parlamentarische Arbeit betreffen, müssen dann natürlich auch datenschutzrechtskonform in einer entsprechenden Datenschutzordnung für den Landtag geklärt werden.