Als „falsches Signal für das Gelingen des Datenschutzes“ bezeichnet der Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion die heutige Ernennung von Frau Voßhoff zur Bundesdatenschutzbeauftragen.
„Frau Voßhoff ist als CDU-Bundestagskandidatin gescheitert und muss anscheinend von ihrer Partei mit einem neuen Amt bedacht werden. Zu Fragen des Datenschutzes ist sie allerdings bisher nicht aufgefallen. Ihre Ernennung folgt parteitaktischen Motiven und bringt unser Land beim Datenschutz nicht voran.“
Eine öffentliche Anhörung des Kronzeugen des größten Angriffs auf unsere Privatsphäre seit Menschengedenken, Edward Snowden, wäre zum Beispiel eine sinnvolle und dringend notwendige Maßnahme. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist jedoch gering; denn die Voraussetzungen, dass Frau Voßhoff frei und nur ihrem Amt und den damit verbundenen Aufgaben verpflichtet arbeiten kann, sind nicht gegeben. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mitsamt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern angegliedert und untersteht dessen Dienstaufsicht.
Welche Schlüsse würde eine grundrechtsachtende Politik ziehen? – Sie würde den Datenschutz stärken. Sie würde mit höchster Priorität Aufklärung betreiben. Sie würde Transparenz derjenigen herstellen, die sonst nur im Geheimen agieren. Sie würde das zentrale Kontrollorgan stärken, das die Einhaltung der Datenschutzgrundregeln überwacht.
Genau das passiert aber in Berlin eben nicht. Das scheint auch für die neue Regierung keine Priorität zu haben. Im Koalitionsvertrag steht dazu gar nichts. Dabei geht es hier um nichts Geringeres als das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung und letztlich um unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung. Das ist heute so dringend wie niemals zuvor.
In Nordrhein-Westfalen wurde ein guter Ansatz geschaffen, indem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hier organisatorisch unabhängig und haushaltstechnisch dem Landtag angegliedert ist.
Lieber Herr Bolte, lieber Herr Stotko, in der letzten Sitzung des Innenausschusses haben Sie beide noch stolz erwähnt, dass Sie wohl vor zwei Jahren die richtige Entscheidung für einen unabhängigen Datenschutz in NRW getroffen haben. Dieses NRW-Modell kann als Basis für eine Novellierung der Regelungen für den Bundesdatenschutzbeauftragten fungieren.
Wir fordern Sie auf, die Landesregierung zu beauftragen, sich für eine Reform einzusetzen und über den Bundesrat eine Initiative dazu zu starten. Zeigen Sie, dass Ihnen Datenschutz und Informationsfreiheit und damit auch ein großer Teil unserer Bürgerrechte auch im Bund wertvoll sind. – Danke.
Zum Jahresende Datenschutz, Piraten hauen auf den Putz. Viele empören sich dieser Tage, die NSA, was für ‘ne Plage, sammeln Daten ohne Ende, speichern Mails, die ich versende, lauschen allem, jedem Telefon, selbst die Merkel hör‘n sie schon.
Der Chef vom Datenschutz im Bund sei unbesetzt ist Antragsgrund. Piratenantrag viel zu spät, weil Schaar jetzt für die Voßhoff geht.
Der bisherige Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar war bis vorgestern im Amt. Die Piraten haben befürchtet, der Datenschutz in Deutschland bricht zusammen, weil heute, also mit eintägiger Vakanz, eine neue herausragende und hervorragende Nachfolgerin gefunden worden ist, Andrea Voßhoff,
die Datenschutz nicht nur einseitig betrachtet, sondern auch zweiseitig. Auch Daten können missbraucht werden von Kriminellen. Deswegen hat sie sich auch positiv zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Da werden wir in der Großen Koalition in Berlin mit unserem Koalitionspartner endlich europäisches Recht umsetzen. Das freut mich. Das wird die Piraten vielleicht nicht so freuen. Ich weiß gar nicht, was Sie zu verbergen haben. Ich dachte, Sie machen sowieso alles öffentlich. Ich habe aber schon mal gehört, dass Ihre Fraktionssitzungen fast so amüsant sind wie der Vortrag von Herrn Stotko. Vielleicht sollte ich mir die wirklich mal angucken.
Was der Kollege Golland eben vorgetragen hat, war das Übliche, was wir immer von der CDU hören, wenn es um Datenschutz geht. Eigentlich ist die Welt ja wunderbar, und alles ist in Ordnung.
Wir hatten zehn Jahre lang einen großartigen Bundesbeauftragten für Datenschutz, einen Kämpfer für Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Peter Schaar ist in den letzten Tagen in den verschiedensten Medienveröffentlichungen viel gelobt worden, und das völlig zu Recht. Denn Peter Schaar ist mit großer Verbindlichkeit für die Sache des Datenschutzes und der informellen Selbstbestimmung eingetreten. Er hat sich auch nicht gescheut, sich mit dem Innenminister anzulegen. Insbesondere in der NSA-Affäre haben wir immer wieder erlebt, dass der Innenminister, damals noch Herr Friedrich, stets nach dem Motto verfahren ist, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Da hat Herr Peter Schaar als Bundesbeauftragter sehr intensiv interveniert.
Ich habe bereits lange vor meinem Ausscheiden aus dem Amt darauf hingewiesen, dass ich den Datenschutz und die Informationsfreiheit für zu wichtig halte, um ihn den amtlichen Datenschützern zu überlassen. Heute gilt mehr denn je: Grundrechte fallen nicht vom Himmel, und sie werden nicht von der gnädigen Herrschaft gewährt. Sie müssen erkämpft und verteidigt werden. Dabei kommt der Zivilgesellschaft entscheidende Bedeutung zu.
Der glücklicherweise scheidende Innenminister Friedrich wollte den Posten nach Peter Schaars Abschied zunächst nicht neu besetzen. Auch wenn es nur zwei Tage waren, Herr Golland – Sie sind schon weg –, Sie haben das vorhin in Ihrer Rede so abgetan: Es waren ja nur zwei Tage, in denen es keinen obersten Datenschützer gab. – Das ist zumindest ein hoch problematischer Vorgang. Das Ganze war wohl ein Abschiedsgruß eines Innenministers, der immer wieder gezeigt hat, wie unwichtig ihm Datenschutz ist, nicht nur seine Verweigerungshaltung im NSA-Skandal, sondern auch diese obskure Unterordnung aller Freiheitsrechte unter dieses seltsam entwickelte Supragrundrecht. Das hat das doch illustriert.
mehr, dass das, was Peter Schaar durch fachliche Kompetenz, durch Begeisterung und durch Einstehen für Datenschutz und Informationsfreiheit wettgemacht hat, wird die zukünftige Datenschutzbeauftrage nicht schaffen. Da werden wir auch auf der Bundesebene eine starke Opposition erleben. Da gehört das Thema nämlich hin, und da werden wir uns dieses Themas annehmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben überlegt, wie man auf die Darbietungen hier reagieren soll. Ich kann nur sagen: Für mich ist das Thema „Datenschutz“ eigentlich ein ernstes Thema.
Sie predigen Wasser und trinken Wein! Ich sage Ihnen, das werden die Wähler auf Dauer merken, dass sie bei Ihnen einfach nur heiße Luft bekommen. Insofern ist diese Debatte heute wieder einmal ein Beleg dafür, dass von den Grünen null Komma null an Datenschutz zu erwarten ist.
Dabei sind aber weitaus mehr Probleme zu klären, als die im Antrag aufgeführten. Zum Beispiel muss der Datenschutz gewährleistet werden. Dies kann entweder durch Anonymisierung erfolgen, was bei einer ordentlichen Anamnese schwierig sein dürfte, oder durch Verschlüsselungstechnologien. Das setzt aber voraus, dass die technischen Systeme bei Sender und Empfänger auch verschlüsselt miteinander kommunizieren können.
Tagesordnungspunkt 22, Drucksache 21/1537, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in NordrheinWestfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 20/14670: Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Senatsantrag) – Drs 21/1537 –]
Wir kommen zu Punkt 16, Drucksache 21/1779, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/468: Bürger wirksam schützen statt überwachen – Hamburg sagt "Nein" zur Vorratsdatenspeicherung.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/468: Bürger wirksam schützen statt überwachen – Hamburg sagt "Nein" zur Vorratsdatenspeicherung (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/1779 –]
Punkt neun: Wir brauchen einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt. Große Player aus den USA oder auch aus China haben einen riesengroßen heimischen Markt vor der Haustür. Unsere exportstarke Wirtschaft muss derzeit Geschäftsmodelle für jedes einzelne Land aufwendig anpassen. Ich meine, es ist höchste Zeit, dass 28 nationale Regeln für den Datenschutz durch eine europaweite Regelung abgelöst werden. Die Europäische Kommission hat gestern ein Papier dazu vorgelegt. Ich kann dazu nur sagen: Jetzt muss auch die Digitalunion kommen.
Neben den bisherigen Themenbereichen, wie zum Beispiel Ernährung und Gesundheit, Energieberatung, Bank- und Versicherungswesen, in denen die Beratungsansprüche durch die derzeitige Ausnahmesituation sehr stark angestiegen sind, kommen neue aktuelle Schwerpunkte hinzu. Sei es die Herausforderung im Bereich der Digitalisierung einhergehend mit dem zwingend notwendigen Datenschutz der privaten Haushalte, die durch digitale Bildungs- und Homeoffice-Alternativen auftreten, oder vertragsrechtliche Fragen wie im Reiserecht, der Veranstaltungs- und Unterhaltungsbranche oder in weiteren Bereichen, die Verbraucher betreffen wie zum Beispiel Regressansprüche und Gutscheinlösungen.
Sie ahnen, ich bin etwas zurückgesprungen, wir schreiben das Jahr 1983. Ja, und diese Reform habe ich damals begleitet und „Der Spiegel“ führt aus, was wir alles falsch gemacht haben. Es heißt dann: „So werden in Bremen Maschinengewehre und Handgranaten als Polizeiwaffen nicht mehr zugelassen. Auf Personen in Menschenmengen darf nicht geschossen werden, wenn Unbeteiligte gefährdet werden, und auf Kinder darf überhaupt nicht geschossen werden. Identitätsfeststellungen sind nur bei einem konkreten Anlass möglich und schließlich“ – und das ist der Gipfel – „wird zudem erstmals in einem deutschen Polizeigesetz der Datenschutz geregelt.“ Ich bekenne mich zu dieser Tradition.
auftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Manfred Mai von der Universität Duisburg-Essen, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. und Privatdozent Dr. Rudolf Speth aus Berlin. In der Anhörung stellte es sich als problematisch dar, dass der Gesetzentwurf sowohl Festlegungen für den besagten „legislativen Fußabdruck“ enthält, als auch Regelungen zu einem Lobbyregister, das sich auf den gesamten Bereich der Lobbytätigkeiten – unabhängig von konkreten Gesetzgebungsverfahren – erstreckt. Mehrere Anzuhörende empfahlen daher, sich im Gesetzentwurf für eines der Regelungsmodelle zu entscheiden.
Auch Fragen der Personal- und Finanzausstattung der Landtagsverwaltung sind zu beachten, natürlich. Was die inhaltliche Ausgestaltung der Dokumentation betrifft, ihre Nutzerfreundlichkeit, vor allem auch Barrierefreiheit, dazu müssen noch Erfahrungen gesammelt werden. Es ist Neuland, wir haben so etwas noch nicht. Das gilt vor allem hinsichtlich der praktischen Fragen zum Verhältnis von Offenlegung von Informationen und Datenschutz bzw. Schutz der Privatsphäre. Es geht konkret um das Einwilligungsmodell für die Veröffentlichung von Beiträgen und das Angebot inhaltlicher Zusammenfassungen von Dokumenten. Wir als Linke sehen diese Beteiligtentransparenzdokumentation für weitere Entwicklungen durchaus offen. Man muss allerdings auch erst die entsprechenden Erfahrungen damit im konkreten Umgang sammeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dabei sollten dann auch die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Staaten und auf Ebene der EU in den Blick genommen werden. Auch das EU-Parlament – Kollegin Marx hat darauf hingewiesen – hat mittlerweile für die Einführung des legislativen Fußabdrucks ge
chung durch ausländische Nachrichtendienste. Wir brauchen ein Abkommen aller EU-Mitgliedstaaten mit den USA sowie ein einheitlich hohes Datenschutzniveau. Wir können zwar hohe Standards einführen, aber was nützen die, wenn sie nicht durchgesetzt werden können? Wir brauchen daher ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zu einer besseren Regulierung auf Bundes- und auf Europaebene. Deutschland war bisher immer der Bremser, wenn es darum ging, Maßnahmen zur Netzneutralität zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Europäische Union einzubringen. Ich habe mich deshalb darüber gefreut, dass Sie dies in Ihrer Rede bekräftigt haben. Ich hoffe, es bleibt dabei, dass Sie sagen: Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist gut, sie wird vorangetrieben. Ich baue darauf, dass Sie bei dieser Meinung bleiben, auch wenn ich von der CSU dazu schon anderes gehört habe.
Deswegen sage ich auch allen, die daran mitgewirkt haben: Lassen Sie uns nicht im Stich! Wenn wir uns in der Deputation für Inneres nach der Sommerpause mit den Anforderungen der Polizei befassen, hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Es ist völlig klar, dass man so ein Gesetz ohne personelle Verstärkung nicht umsetzen kann. Es geht nicht darum, mehr Polizeibeamte einzustellen, nein, es geht darum, dass wir Mitarbeiter mit juristischem Fachverstand brauchen, die sich im Datenschutz auskennen. Wir brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der modernen IT-Technik. Das sind die zentralen Botschaften, und wie gesagt, die Bürgerschaft muss dann auch die Konsequenzen daraus ziehen. Wenn man so ambitionierte Gesetze verabschiedet, muss man auch diejenigen, die das nachher umsetzen, überhaupt dazu befähigen. Da setze ich auf Ihre Unterstützung.