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Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist der Datenschutz ein europäisches Grundrecht. Deshalb ist es auch konsequent, dass das EU-Datenschutzpaket nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Sektor umfasst.

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Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Datenschutz ist seit eh und je eine Reaktion auf Herausforderungen durch die Technik. Informationstechnik im Einklang mit gesellschaftlichen Werten zu gestalten ist nach wie vor das Ziel des Datenschutzes.

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Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten macht deutlich, dass es keinen Grund gibt, warum unsere Gesellschaft im Internetzeitalter davon abrücken und sich bedingungslos vermeintlichen technischen oder wirtschaftlichen Sachzwängen ausliefern sollte. Datenschutz ist damit eine Daueraufgabe gerade auch der Politik; denn der Satz „Ihre Daten sind jetzt sicher“ wird leider kaum jemals endgültige Wirksamkeit haben können.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Ich bin froh, dass wir ihn heute im Plenum mitsamt der Stellungnahme der Landesregierung beraten können – auch wenn man berücksichtigen muss, dass sich gegenüber dem Berichtszeitraum inzwischen durchaus einige Vorzeichen geändert haben: Wir haben eine neue Bundesregierung. Aber ich glaube, die Debatte ist an dieser Stelle gut aufgehoben, und es ist richtig, dass wir sie hier führen.

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Wir unterstützen diese Bemühungen. Wir unterstützen ganz besonders auch das Einstehen der Datenschutzbeauftragten für eine europäische Datenschutzreform. Nach wie vor nämlich droht dieser Quantensprung für den Datenschutz in Europa durch die deutsche Bundesregierung im Rat verwässert zu werden. Der starke internationale Rechtsrahmen, der dringend notwendig ist, um die vielen Herausforderungen zu gestalten – Online

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Nicht nur an dieser Stelle können wir feststellen: Von der abgewählten Bundesregierung ist nicht viel mehr geblieben als solche Possen. Die vergeigte Stiftung Datenschutz – im Übrigen ohne Datenschützer –, der verschleppte Beschäftigtendatenschutz, das sind sicherlich die Punkte, die aus der Zeit 2009 bis 2013 in Erinnerung bleiben werden, also nicht viel Gutes.

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Datenschutzkompetenz heißt aber nicht, lediglich zu wissen, wo ich welches Häkchen in welchen Privacy-Einstellungen zu setzen habe. Es geht auch darum, das Bewusstsein der Bevölkerung für den Datenschutz zu stärken. Bei extremen Beispielen, wie wir sie im Moment in Meschede erleben, wo die ganze Innenstadt mit Videoüberwachung ausgeleuchtet werden soll, braucht es eben eine Zivilgesellschaft, die sich darüber im Klaren ist, wie wichtig der Schutz der Privatsphäre ist und wie wichtig es ist, für diesen Schutz auch einzustehen.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir, lieber Herr Lepper, stellvertretend für Ihre ganze Behörde herzlichen Dank! Wir sind froh, dass Sie Ihre Arbeit tagtäglich verrichten. Denn allein die Existenz Ihrer Behörde führt offenkundig dazu, dass das Thema „Datenschutz“ ernster genommen wird.

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Ich finde, man muss, wenn man Datenschutz betreibt, den Behörden immer auf die Finger schauen. Wir haben in den letzten anderthalb, zwei Jahren auch in Nordrhein-Westfalen einige entsprechende Themen behandelt.

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Die Stellung des Datenschutzbeauftragten haben wir gemeinsam gestärkt. Ich würde mich freuen, wenn wir nunmehr auch den Datenschutz als solchen gemeinsam stärken würden. – Herzlichen Dank.

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Sie haben uns auch viele Baustellen aufgezeigt und um mehr politische Unterstützung gebeten. Ich kann Ihnen die Unterstützung der Piratenfraktion auf jeden Fall zusichern, und ich würde mir wünschen, dass wir als Landtag gemeinsam unserem Auftrag intensiver nachkommen und unsere Hausaufgaben in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit machen. Nicht nur die Diskussion heute Morgen zur Aktuellen Stunde hat gezeigt, dass hier noch vieles im Argen liegt.

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Wenn Sie, Herr Stotko, den Verkehrsgerichtstag in Goslar erwähnen und fehlenden Datenschutz im Bereich Pkw-Automation beklagen, verstehe ich nicht, warum Sie letztens den FDP-Antrag zum e-Call-System – man könnte auch Autowanzen sagen – einfach abgelehnt haben.

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Schon bei der Vorstellung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts im Innenausschuss

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Es fehlen, wie der Datenschutzbeauftragte aufzeigt, Fördermaßnahmen für Schüler und Lehrer. Es fehlen Handlungsanleitungen für den Umgang mit diesen Entwicklungen. Wenn wir Datenschutz ernst nehmen, müssen wir auch die Förderung von Datenschutzkompetenz ernst nehmen, ein Aufgabenfeld, dem wir uns als Landtag unbedingt stärker widmen müssen.

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Sanktionsmöglichkeiten der Landesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit weiter stärken. Die jüngsten Ereignisse zeigen uns immer wieder, ein starker Datenschutzbeauftragter ist notwendiger denn je.

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Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Diese Landesregierung hat der hohen Bedeutung des Datenschutzes an vielen Punkten Ausdruck verliehen. 2011 haben wir uns deutlich für das Gesetz über die Unabhängigkeit des LDI stark gemacht, ein Gesetz – das kann man ruhig noch mal betonen –, das SPD, Grüne und FDP gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Schließlich haben alle Fraktionen diesem Gesetz zugestimmt. Das ist ein gutes Signal dafür, welche Bedeutung der Datenschutz auch für dieses Parlament hat. Wir haben dieses Vorhaben gerne und aktiv begleitet und den LDI personell und mit Sachmitteln unterstützt.

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Zum 21. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht hat die Landesregierung bereits schriftlich Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme kann ich, wie ich finde, eines gut erkennen: Zwischen der Landesregierung und dem LDI gibt es keine grundlegenden Meinungsverschiedenheiten. Ich hoffe, das ist im Rahmen unserer Stellungnahme auch deutlich geworden. LDI und Landesregierung verbindet eine Menge; uns trennt wenig. Wir haben uns bewusst auf die wenigen Punkte beschränkt, in denen wir entweder Fragen im Bericht aufgreifen oder bei denen wir zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. Das sind – das gebe ich zu – nicht sehr viele Bereiche. Aber ich halte es für ein gutes Zeichen, dass es so wenige sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Der sogenannte Staatstrojaner ist dabei mit Sicherheit eine Möglichkeit, mehr Informationen gewinnen zu können, er steht allerdings im heftigen Widerspruch zu Datenschutz und Bürgerrecht und

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Ich kenne den Inhalt dieses Projektantrags nicht, insofern kann ich jetzt meine eigene Interpretation geben, was mit der Ungleichheit auf der digitalen Ebene gemeint sein könnte. Ich würde an der Stelle aber empfehlen, dass wir das gegebenenfalls im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit im Rahmen der Vorstellung des FGZ erneut thematisieren.

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Soziale Netzwerke machen auch vor der Schule nicht halt. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nutzen soziale Netzwerke. Selbstverständlich gilt auch in sozialen Netzwerken ein grundsätzliches Distanzgebot für Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. In ihren jeweiligen Funktionen unterliegen sie dabei Regeln, die insbesondere der Datenschutz, aber auch andere rechtliche Regelungen, z. B. das Niedersächsische Schulgesetz, das Telemediengesetz, oder das Urheberrecht vorgeben. Es besteht in sozialen Netzwerken aber sehr wohl die Möglichkeit der Einrichtung geschlossener Gruppen (z. B. einer Klasse oder eines Kurses), in de

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3. Teilt die Landesregierung die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz, und welche Maßnahmen hält sie für richtig, um die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Überwachung zu erreichen?

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Der Datenschutz muss geklärt werden. Wir werden uns die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten genau anschauen. Der Herr Minister hat zwar gerade gesagt, dass die Spitzenverbände dem zugestimmt hätten. Aber die Spitzenverbände haben doch schon nach der Konnexität gefragt. Ehrlicherweise sollte man das erwähnen. Von daher muss auch noch einmal das Gespräch mit den Spitzenverbänden gesucht werden.

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Ich habe das Wort, genau. - Der Punkt ist: In diesem Land hängt alles vom Geld ab. Auch wenn es mir im Herzen wehtut: Wenn der Datenschutz hier vor die Wand fährt, wird es trotzdem weitergehen. Wenn unser Haushalt vor die Wand fährt, dann ist hier überhaupt nichts mehr los. Dann sieht es hier aus wie in Griechenland.

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Die größte Baustelle besteht aus unserer Sicht beim Datenschutz. Unsere Fraktion teilt die Ansicht der Datenschutzbeauftragten der Länder, dass die Bestimmungen des Entwurfs massiv die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzen. Es ist verständlich und auch eine Frage der Beitragsgerechtigkeit, wenn die Rundfunkanstalten verhindern wollen, dass sich Schwarzseherinnen und Schwarzseher der Beteiligung an der Finanzierung

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Nach Presseberichten aus dem Oktober 2012 führt das in Hannover ansässige Unternehmen Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf öffentlichen Straßen in Hannover Videoaufnahmen von Radfahrern auf Radwegen durch, um deren Verhalten auf den Radwegen für Zwecke der Sicherheitsforschung zu analysieren. Die BASt ist ein technisch-wissenschaftliches Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die PGV ist in diesem Projekt Auftragnehmer der BASt. Die BASt bleibt als Auftraggeber verantwortliche Stelle für das Vorhaben einschließlich der damit verbundenen Datenverarbeitung. Sie ist daher auch verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, weshalb die weitere datenschutzrechtliche Prüfung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fällt.

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Kurz ein paar Worte zum Datenschutz. Wir haben es schon gehört – ich muss auf die Zeit schauen –, dass die Haushaltsabgabe versuchen soll, die Transparenz und die Vereinfachung des gesamten Verfahrens herbeizuführen und damit die Akzeptanz zu erhöhen. Das ist momentan bei der GEZ-Gebühr nicht gegeben. Was wir aber auch nicht wollen, ist, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit jetzt außer Acht gelassen wird. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hat in einem Gutachten für die öffentlich-rechtlichen Sender gesagt, dass die datenschutzrechtlichen Aspekte im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowohl geeignet als auch

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befinden uns in einem Bereich, in dem es darum geht, dass wir – auch das wurde dankenswerterweise schon gesagt – schauen müssen, auf der einen Seite die Beitragsgerechtigkeit – das heißt, dass jeder, der unter den Abgabentatbestand fällt, auch wirklich die Abgabe leistet – und auf der anderen Seite natürlich den Datenschutz entsprechend in eine Reihung zu stellen. Auch dabei, denke ich, haben wir alle dasselbe Bemühen.

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Zu den Anliegen bezüglich des Datenschutzes. Ich möchte nochmals betonen, dass der Datenschutz auch den vertragsführenden Ländern bei der Aushandlung des Staatsvertrages ein großes Anliegen war. Wir müssen ihn aber im Spannungsfeld mit der Beitragsgerechtigkeit sehen. Die Beitragslast muss auf alle Beitragspflichtigen verteilt werden, um die Belastungen des Einzelnen so gering wie möglich zu halten. Die bestehende Datengrundlage ist die Basis dafür. Es gibt dazu keine Alternative. Dies ist erst einmal zu sichern.

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hinaus werden die Daten zu festen Fristen gelöscht. Das dient nach Ansicht von Datenschützern dem Datenschutz, da so bei großen Datenmengen eine zuverlässige Löschung programmiert und entsprechend nachkontrolliert werden kann.

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Bei der Beantragung des neuen Personalausweises erhält jeder Bürger eine Vielzahl gut verständlicher Informationen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten, die der neue Personalausweis bietet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen beraten die Bürgerinnen und Bürger. Den Antragstellern ist gemäß § 11 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes Informationsmaterial auszuhändigen, welches alle erforderlichen Informationen zum Personalausweis enthält, insbesondere auch zur Freiwilligkeit der Abgabe von Fingerabdrücken, zu Datenschutz und Datensicherheit oder auch zum sicheren Umgang mit den neuen Online-Ausweisfunktionen.

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Zensus 2011 – Datenschutz interjection: (Frage Nr. 12)