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Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine der vielen notwendig gewordenen Anpassungen bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. In genau einem Monat wird die Verordnung wirksam und greift mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vom Multimilliardenkonzern bis zum kleinsten Handwerksbetrieb in der Europäischen Union.

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Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sozusagen alles schon gesagt worden, auch wir stimmen diesem Gesetz zu. Es ist richtig, dass es eine Ausnahme bei der Datenschutz-Grundverordnung gibt. Es ist schon von Herrn Schäffner gesagt worden. Man muss sich vorstellen, ein Journalist will recherchieren, und über diejenigen, die er recherchiert, muss er erst einmal nachfragen, ob er über ihren Namen anfragen darf. Das geht natürlich nicht. Deswegen: Wenn die Medien eine Kontrollfunktion der Politik haben sollen, dann ist es sinnvoll, dass sie ausgenommen werden.

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Bei der Datenschutz-Grundverordnung und beim Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es also um einen angemessenen Ausgleich. Deshalb freuen wir uns und ich danke für die Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den notwendigen Folgeänderungen, die notwendigerweise auch das Landesmediengesetz betreffen müssen; denn nur durch ein einheitliches, angemessenes und ausgewogenes Datenschutzniveau kann im Medienbereich der konvergenten Medienwelt Rechnung getragen werden.

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Deutschland und Europa durch ausländische Geheimdienste nicht unserem Verständnis von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit entspricht.

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Die Formen des Mobile Payment werden zunehmen und eine besondere Anforderung an den Datenschutz stellen. Wie bereits dargestellt, unterstützt die Verbraucherzentrale die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen auch mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahre 2013 belief sich die institutionelle Förderung des Landes auf 12,25 Millionen €. Und da sich die Kommunen mit 50 % an der Finanzierung beteiligen, sind das noch einmal 8 Millionen € mehr.

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Damit sind Sie, obwohl Sie die NSA kritisieren, mitverantwortlich für eine der größten Gefahren für einen effektiven Verbraucher- und Datenschutz unserer Zeit. Ihr Reden und Ihr Handeln klaffen an dieser Stelle leider auseinander.

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Auch bei den Publikationen, die die LfM bisher in großem Maße herausgegeben hat, ist fraglich, ob sie weiter in dieser Form aufgelegt werden können. Das sind Publikationen wie „Das Netz vergisst nichts!“ oder die Infos zum Datenschutz für Jugendliche.

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In den letzten Wochen und Monaten wurden schon viele intensive Debatten im Kontext von Datenschutz und IT-Sicherheit geführt. Ich möchte heute einige Aspekte aus dem großen Strauß von Themen aufgreifen, in denen wir in Nordrhein-Westfalen schon unterwegs sind.

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Das ist für uns unantastbar, sagen Sie. Wir dürfen aber die Menschen in ihren Kontakten beschränken, wir dürfen ihre Berufe einschränken, wir dürfen ihre Gaststätten schließen, wir dürfen Betriebsuntersagungen aussprechen, wir dürfen Kontaktverbote in Seniorenheimen erlassen, wir dürfen ins Persönlichkeitsrecht eingreifen, wir dürfen in das Recht auf Bildung eingreifen, wir dürfen in das Recht auf Gesundheit eingreifen – überall dürfen Sie eingreifen, nur bei diesen beiden Klientelthemen Demonstration und Datenschutz gehen die Grünen nicht mit, meine Damen und Herren!

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Wir wünschen uns trotzdem mehr Mittel. Danke, Frau Tegeler, dass Sie das eben noch einmal angesprochen haben, auch mit den 300 000 Euro. Wir finden, dass es gerade zu Zeiten der Pandemie einfach nicht ausreichend ist. Ja, 300 000 Euro ist viel Geld, aber es reicht eben nicht aus, wenn wir uns überlegen, wie wir eine digitale Beratung sicherstellen wollen. Wir müssen erst einmal das ganze Setup dazu bauen, wir müssen den Datenschutz – – und so weiter. Wir müssen das alles sicherstellen können und dafür sind 300 000 Euro nicht viel Geld. Vor allem wünschen wir uns mehr Personal. Wir wissen alle, dass Personal Geld kostet, aber in dieser Situation ist es absolut angebracht und richtig, dass wir auch da mehr Geld investieren. Wir jedenfalls würden uns das wünschen und bemühen uns darum, dass mehr Mittel eingestellt werden. Gerade in der Pandemie, die uns vor diese Herausforderung stellt, brauchen wir mehr Geld. Wir jedenfalls würden dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen. – Vielen Dank!

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Da hätten Sie auch am Anfang sagen können, das mit diesem Datenschutz oder mit dieser Veränderung der Integration von Investitionsbewertungsrelationen oder mit der Frage von der Absicherung von Qualitätsstandards ist Überregulierung. Sehr

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Der vorliegende Antrag zeigt jetzt nun die nächsten Schritte auf. Die Akteure sollen besser untereinander vernetzt werden, die Kontakte sollen verbindlich werden und es soll ein übergreifendes, einheitliches Konzept für alle Fragen der Medienkompetenz aufgebaut werden. Darüber hinaus begreifen wir die Medienkompetenz aber auch als Teil der medienpolitischen Strategie. Dazu gehören Datenschutz, Informationsfreiheit, Jugendmedienschutz und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Auch hier, wir hatten erst vor wenigen Monaten darüber beraten, wurde zum Beispiel mit dem neuen Medienstaatsvertrag, der am 7. November in Kraft getreten ist, eine neue Regelung geschaffen.

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Diese Drucksache möchten die Fraktionen der CDU, LINKEN und FDP an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Wer zunächst einer Überweisung der Drucksache 21/2746 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

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denkbar, etwa beim Datenschutz oder bei der Besteuerung von glaubensverschiedenen Ehen. Dies allerdings müssen wir auf Bundesebene angehen und eben nicht im Thüringer Landtag und da wiederum tragen Sie ja Verantwortung.

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Verabschiedung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages aufschieben – Datenschutz und Sozialverträglichkeit bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sichern!

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Das hat auch ein Stück weit mit Respekt zu tun, dass wir uns hier nicht dauernd selbst beschäftigen, immer wieder das Gleiche durchkauen, zumal im Prinzip in diesem Antrag noch nicht einmal irgendwelche aktuellen Entwicklungen aufgenommen wurden. Er mag in Einzelpunkten richtig sein, gar keine Frage, speziell was den Datenschutz angeht. Da bin ich ganz bei der Fraktion DIE LINKE. Hier muss man auch schauen, dass man gegebenenfalls noch Durchführungsbestimmungen schafft, was die neue Haushaltsabgabe angeht.

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Ganz am Anfang, das weiß ich noch, da hat Frau Claudia Bernhard den Entwurf in der Deputation vorgestellt, da haben Sie zurückgefragt: Worum geht es ihnen in dieser Novelle? Sie haben eine Berichtsbitte formuliert und gesagt, berichten Sie doch mal. Da hat sich die Gesundheitssenatorin hingestellt und gesagt: Wir machen eine Novelle, bei der wir die technischen Probleme, die sich mit der veränderten Bundesgesetzgebung ergeben haben, lösen und außerdem passen wir die Regelungen zum Datenschutz an. Gut, soweit unstrittig. Dann hat die Senatorin gesagt: Außerdem trauen wir uns erhöhte politische Steuerung zu und werden deshalb in diesem Sinne zusätzliche Instrumente in das Gesetz integrieren und Qualitätsstandards absichern. So war der Bericht. Da haben Sie, da haben alle gesagt, das klingt erst einmal gut, das müssen wir uns dann im Konkreten anschauen. Von diesem „das müssen wir uns im Konkreten anschauen“ haben Sie aber nichts eingelöst, weil Sie, obwohl Sie im ersten Schritt noch signalisiert hatten, dass Sie es im Grundsatz in die richtige Richtung gehend finden, am Ende gesagt haben: Überregulierung.

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Sie haben in Ihrem Antrag überhaupt nicht den Wunsch geäußert, dass in Zukunft der Datenschutz berücksichtigt wird. Auch das ist Bestandteil der Evaluation gewesen und ist jetzt im neuen 19. Rundfunkstaatsvertrag verankert. Natürlich müssen sämtliche Datenschutzgesetze auch im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag gelten. Das war vorher nicht so, und insofern hat sich Entscheidendes geändert, nur hat DIE LINKE das irgendwie nicht mitbekommen. Das finde ich sehr irritierend, und ich hoffe nicht, dass Sie den Rundfunkbeitrag in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten wollen. Das hat auch etwas mit Ihrer Forderung zu tun, wir sollten jetzt ein Moratorium bei den Zwangsvollstreckungen für den NDR erwirken. Das mag gut gemeint sein, aber in Wahrheit ist dies die Ansage, es sei nicht so schlimm, wenn der Rundfunkbeitrag nicht mehr bezahlt werde. Einen freiwil

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Die FDP setzt sich für ein faires, ein transparentes Gebührensystem und für Beitragsstabilität ein. Ich muss auch nicht groß drum herumreden: Für uns ist die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zwar nur die zweitbeste Lösung, aber sie ist allemal besser als das System, das wir jetzt haben, das an das Gerät gebunden ist. Seit dem ersten Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind zahlreiche Kritikpunkte aufgenommen und eingearbeitet worden. So wurde unter anderem der Datenschutz gestärkt. Der Adresshandel, der Adresseinkauf ist in entsprechenden Übergangsbestimmungen untersagt. Für den Datenabgleich wurde eine Stichtagsregelung festgelegt.

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Am Ende des Tages profitieren von diesen Änderungen die Gebührenzahler. Es profitieren auch kleine Unternehmen. Es profitiert der Datenschutz. Das sind alles Ergebnisse, die sich sehen lassen können, und wenn man sich die Anliegen der LINKEN hier im Antrag formuliert einmal durchliest, dann fragt man: Wie war denn der Einfluss der Regierungen von Berlin und Brandenburg, dort, wo die LINKEN mitregieren?

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Ich freue mich, dass der Sächsische Landtag dazu im vergangenen Plenum auf unseren Antrag hin einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Im gleichen Antrag hatten wir auch den Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf den Datenschutz benannt. Die Forderungen der Linksfraktion sind in dieser Hinsicht weitgehend deckungsgleich. Ich frage mich auch, wieso sie uns damals nicht schon mit auf den Weg gegeben worden sind. Ich verweise deshalb schon aus Redezeitgründen grundsätzlich auf meine Rede vom 4. November dieses Jahres.

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Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie Datenschutz durchsetzen wollen oder maximale Beitragsfreiheit. Auf dem Papier lässt sich alles locker nebeneinander aufschreiben, im Leben passt es nicht zusammen.

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Ich habe auf unsere Gemeinsamkeiten verwiesen, dass wir Verbesserungen im Datenschutz erreichen können. Wir haben aber auch ein unterschiedliches Herangehen und, wie ich glaube, unterschiedliche Ziele. Wir wollen den Rundfunkbeitrag und deshalb Nachbesserungen durchsetzen. Sie wollen ihn verhindern und stellen deshalb die ultimative Forderung auf, die Zustimmung zu verhindern. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.

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Erstens: Sponsoring von Dritten zugunsten der Landesregierung. Die meisten Sponsoren - etwa des Sommerfestes der Landesregierung - legen Wert darauf, dass ihre gute Tat öffentlich bekannt wird, und sie werden im öffentlichen Sponsoringbericht der Landesregierung aufgelistet. Sponsoren, die ungenannt bleiben wollen - in 2011 gab es ganze sechs davon -, werden dem Rechnungshof gemeldet, und der kann dann eingehend prüfen. Das ist Transparenz, abgewogen mit Datenschutz.

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Die bestehenden Datenschutzregeln wurden doch nicht grundlos verfasst. Privatsphäre und Datenschutz sind kein lästiges Übel. Diese Werte dürfen nicht als Hindernis verstanden werden. Es handelt sich um Grundrechte, die zu schützen sind.

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Bei jeder Art von Überwachung muss grundsätzlich der Schutz der Privat- und Intimsphäre der betroffenen Personen absoluten Vorrang haben. Die SPDLandtagsfraktion steht grundsätzlich für eine gewissenhafte Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen. Datenschutz hat eine überragende Bedeutung.

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Nein. Ich möchte erst zu Ende sprechen. – Gleichzeitig setzen wir auch auf die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vor Ort zuständig sind. Datenschutz muss in erster Linie dort vor Ort sichergestellt werden, wo die Daten auch gesammelt werden.

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Es geht Ihnen einmal wieder nicht um Transparenz und Datenschutz, sondern nur darum, fortgesetzt das Misstrauen gegenüber unserem Rechtstaat und der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zu schüren.

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Wenn aber die Piraten in diesem Antrag hier ein Register fordern, dann muss man sich doch fragen: Wieso will eine Partei, die sich Datenschutz auf die Fahnen schreibt, nun auch noch ein solches Register?

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Zum Einzelnen: Der Umfang der Datenerhebung ist nach der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Abstimmung mit den Melde- und Datenschutzrechten der Innenressorts noch einmal im Hinblick auf die absolut notwendigen Daten überarbeitet worden. Wir machen uns die bundeseinheitliche Meldedatenverordnung zunutze. Es wurden aus dieser sogenannten DSMeld die notwendigen Datensätze ausgewählt. Wir glauben, dass wir auf einem ganz guten Weg sind, der auf der einen Seite das Interesse an einer vollständigen Erhebung, auf der anderen Seite den erforderlichen Datenschutz zu berücksichtigen vollständig austariert. Es gibt ein Moratorium für den Ankauf von Adressaten für die Zeit des einmaligen stichtagbezogenen Meldedatenabgleichs. Das ist in den Vertrag aufgenommen worden.