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Ich danke also dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Dankert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement,

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Auch in den Ministerien, in den Verwaltungen und in den Behörden, glaube ich, würde wohl ein Datenchaos herrschen, wenn wir hier nicht gut ausgebildete, engagierte Mitarbeiter hätten, obwohl ja jeder einzelne Mitarbeiter selbst für den Datenschutz verantwortlich ist. Deshalb gilt auch ihnen unser Dank für ihre fleißige Arbeit. Aber wir haben auch festgestellt in unseren Beratungen, dass wir unserer Landesregierung ein gutes Zeugnis beim Umgang und bei der Umsetzung des Datenschutzes bescheinigen.

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Fakt ist aber eins: Es kommt auch darauf an, wie Sie handeln. Das Bundesteilhabegesetz erweitert den Angebotskatalog für Menschen mit Behinderungen, sodass neben den Werkstätten noch weitere Angebote zum Zuge kommen. Die Gefahr, die wir sehen, ist, dass das Bundesteilhabegesetz in Thüringen ausgenutzt wird, um die Werkstätten zurückzudrängen. Das ist das, was nicht passieren darf. Deswegen vielleicht auch ein Beispiel: Es erfolgte in den letzten Jahren keine Refinanzierung von zusätzlichen Aufgaben, die die Werkstätten auferlegt bekommen haben. Ich denke beispielsweise an den Datenschutz. So ist in den Werkstätten zusätzliches Personal nötig, um dieser zusätzlichen Aufgabe gerecht zu werden. In den letzten Jahren erfolgte unter Rot-Rot-Grün aber keine Kostenerstattung für die Werkstätten, damit sie diese Personalkosten leisten können. Da sind wir bei einem Teufelskreis, denn die Werkstätten müssen am Ende den Lohn erwirtschaften, den sie ihren Beschäftigten zahlen. Wenn weniger zur Verfügung steht, dann kann auch weniger gezahlt werden.

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für den Betroffenen unzumutbar ist. Ich verweise hier auf § 2 Abs. 7 Satz 2 Thüringer Datenschutzgesetz. Aus Sicht der Landesregierung sind die erbetenen Informationen insbesondere mit Blick auf die Wirkungen einer mit dieser Fragestunde einhergehenden Veröffentlichung als streng persönlich zu charakterisieren. In der Gesamtabwägung zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Beamten und dem Fragerecht der Abgeordneten kann daher eine Beantwortung gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Verfassung im Rahmen der mündlichen Fragestunde nicht erfolgen. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass widerstreitende Verfassungsrechte, Datenschutz und Fragerecht des Abgeordneten nach dem Prinzip praktischer Konkordanz im Konfliktfall zu einem schonenden Ausgleich zu bringen sind und dabei beide Rechte in möglichst optimaler Weise verwirklicht werden sollen. Um dem Informationsinteresse der Abgeordneten gleichwohl entsprechen zu können, möchte ich zu dem Sachverhalt eine Befassung im Innen- und Kommunalausschuss anregen.

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Die CDU wies in der Presse und im Ausschuss auch darauf hin, dass es zu Klagen kommen könnte. Ja, diese Gefahr bestand. Aber die Ausschussmehrheit hatte immer wieder argumentiert, dass sich der Ausschuss nicht gegen die Beamten richte und die Berichte der richterlichen Erörterung nach UAG sowieso entzogen sind. Eine Klage kam, aber das Verwaltungsgericht Weimar entschied für den Untersuchungsausschuss trotz eindringlicher anderer Auffassungen, die im Ausschuss geäußert wurden. Weimar hat damit ganz klar und genau die Punkte, die von den Koalitionsfraktionen angesprochen wurden, bestätigt. Hier gibt es keinerlei Deutungshoheit und keinerlei Auslegungsmöglichkeiten. Ich bedaure sehr – und das will ich ausdrücklich betonen –, dass hier durch die unrechtmäßige Weitergabe des Zwischenberichts unter völliger Ignoranz von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, und das sage ich ausdrücklich, egal von wem das ist, und das daraus folgende fragmentarische Zitieren in der Presse Spekulationen Raum gegeben wurde, die am Ende keinem der Beteiligten recht gewesen sein können an dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Da- tenschutz und Informationsfreiheit – Zehnter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Dritter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V), Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Drucksache 6/712, in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) und zum Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 DSG M-V, Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Drucksache 6/1073, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/1517. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1531 vor.

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Also den Datenschutz eins zu eins umzusetzen, ist ja eher eine politische und theoretische Diskussion. Das Land muss regierbar bleiben, und ich denke, das mag manchem zwar wünschenswert erscheinen, aber nicht umsetzbar.

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Demgegenüber argumentierten die Vertreter der Koalitionsfraktionen, es sei durchaus angemessen und ausreichend, wenn sich die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf die Berichtsziffern beschränke, die mit einer expliziten Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verbunden sind. In diesem Zusammenhang erschienen die Aussagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – umfassende

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Petitionsausschuss, der Vorsitzende hat das eben vorgetragen, empfiehlt dem Landtag die Verabschiedung einer Entschließung und im Übrigen, die Unterrichtungen verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Diese Beschlussempfehlung trägt meine Fraktion mit, auch wenn wir der Auffassung sind, dass weder beim Datenschutz noch in der Informationsfreiheit alles erledigt sei. Es gibt hier noch viele Dinge zu regeln.

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Insofern, Herr Dachner, nehme ich Ihre politische, Ihre persönliche Einschätzung, was Landesregierung und Datenschutz angeht, zur Kenntnis,

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir der Auffassung sind, dass beim Datenschutz und bei der Informationsfreiheit noch längst nicht alles erledigt ist, will ich auch einige kurze Anmerkungen aus Sicht meiner Fraktion machen.

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Erstens gehören Datenschutz und Informationsfreiheit in unserem Land nach meiner Auffassung zu den insgesamt erfolgreichsten Politikbereichen. Da stimmen wir sicherlich überein. Aus diesem Grund gebührt dem Datenschutzbeauftragten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Behörde auch der Dank meiner Fraktion.

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Wer den Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufmerksam gelesen hat, wird vielleicht leise oder laut gestöhnt haben, denn er umfasst immerhin 194 Seiten und erfasst fast alle Facetten unseres gesellschaftlichen Lebens. In diesem Bericht sind 73 Abkürzungen enthalten, das erleichtert nicht gerade das Lesen und das Begreifen des Berichtes, und wenn man in die Anlage guckt, gibt es ein Stichwortverzeichnis mit über 700 Wörtern, damit man sich dann auch fachlich fundiert diesem Bericht zuwenden kann. Das heißt, der Bericht ist sehr komplex und auch hoch spezifisch und der Bericht, das darf ich hier mit Fug und Recht sagen, ist äußerst präzise und professionell erarbeitet worden.

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chenstellungen zu entnehmen. So konstatiert der Bericht die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die daraus resultierenden Chancen und Gefahren. Für die Datenschutzbehörde entwickle sich hieraus nun ein neuer Tätigkeitsschwerpunkt, nämlich die Vermittlung von Medienkompetenz und die Bildung in Sachen Datenschutz.

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Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten ist also keine Bildungseinrichtung und sollte es auch nicht werden. Anders formuliert: Herr Dankert, tun Sie das eine, ohne das andere zu lassen! Und lassen Sie uns daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam darüber nachdenken, wie die Vermittlung von Medienkompetenz und die Erkenntnisse über den Datenschutz zum Beispiel im Bildungswesen unseres Landes Niederschlag finden können.

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So hat der Europa- und Rechtsausschuss den vorliegenden Tätigkeitsbericht zum Anlass genommen, die Landesregierung aufzufordern, den Landtag bis zum 31. Dezember 2013 über die Erfahrungen mit dem Überwachungskonzept für besonders rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter, kurz FoKuS, zu unterrichten und dabei auch auf die Anmerkungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus seinem Zehnten Tätigkeitsbericht einzugehen.

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Datenschutz galt lange Zeit als Exotenfach, als eine Thematik, mit der sich lediglich einige Experten beschäftigen. Die entsprechenden Debatten wurden von vielen Menschen nicht selten als abstrakt oder akademisch empfunden. Durch die Datenschutzskandale in den vergangenen Jahren ist den Bürgern jedoch zunehmend

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bewusst geworden, was alles mit ihren Daten geschehen kann. Das betrifft zum Beispiel den Missbrauch nicht zuletzt privater Daten in der Wirtschaft. Dieser Missbrauch hat die Sensibilität der Menschen für das Thema Datenschutz im Laufe der Jahre steigen lassen. Wir müssen feststellen, dass das Internet und die Möglichkeiten zum Umgang mit Daten sicherlich enorme Chancen bieten, aber genauso steigen proportional die Risiken. Auch deshalb sind Datenschützer inzwischen keine einsamen Mahner mehr, sondern gefragte Fachleute, die mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen als Ansprechpartner dienen.

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Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die am Anfang des Tätigkeitsberichtes unter der Überschrift „Datenschutz ist Bildungsaufgabe“ stehenden Ausführungen. Dort heißt es eingangs: „Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegend auf

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Wir Bündnisgrünen treten für konsequenten Datenschutz in allen Lebensbereichen ein. Wir wollen den Daten- und Verbraucherschutz stärken und wissen, dass wir damit ein Kernanliegen vieler Bürgerinnen und Bürger unter

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stützen. Deshalb ist meine Fraktion mit der bisherigen Praxis der Landesregierung nicht einverstanden, nur zu ausgewählten Ziffern des Berichtes des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Stellung zu nehmen. Die vom Beauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistete Arbeit sollte auch dadurch eine Würdigung erfahren, dass wir uns auf parlamentarischer Ebene gründlich mit dem Bericht auseinandersetzen. Nur so werden wir dem Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in demokratische Strukturen setzen, auch gerecht. Als Leitsatz gilt hier: Keine Demokratie ohne Transparenz, Mitbestimmung und Kontrolle!

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Zweites Beispiel. Auf die umfangreichen Empfehlungen zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes geht die Landesregierung in ihrer Stellungnahme nicht ein. Für alle diejenigen, die den Bericht jetzt nicht vor sich liegen haben: Das betrifft zum Beispiel das Thema „Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen“. Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schlägt vor, sämtliche Verträge offenzulegen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem ist aus bündnisgrüner Sicht nichts hinzuzufügen. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! In diesem Sinne kann ich für meine Fraktion bereits an dieser Stelle ankün- digen, dass wir aus dem Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Vielzahl an parlamentarischen Initiativen ableiten werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte an dieser Stelle ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Änderungs- antrag.

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Die wirksamsten Mittel sind absolut ─ und davon sind wir auch überzeugt ─ Abstand halten, Masken, Corona-App, Lüften und strenge Hygiene. Spezielle Einkaufszeiten für Personen mit erhöhtem Risiko, ja, und auch Taxigutscheine, um dem überfüllten ÖPNV zu umgehen, sind aus unserer Sicht zusätzlich unterstützende Maßnahmen. In der Pandemie ist immer alles möglich, und es ist schade, zu sehen, dass wir uns hier am Datenschutz abarbeiten und die Corona-App deshalb nicht richtig nutzen können.

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und Vorlage der Landesregierung betreffend den Siebzehnten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/3650) – Drucks. 16/3910 zu Drucks. 16/2131, zu Drucks. 16/3649 und zu Drucks. 16/3650 –

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können. Dann aber muss der heimische Arbeitsplatz datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Diese Anforderungen werde ich in meinem nächsten, dem 34. Tätigkeitsbericht näher ausführen. Damit ist an keine Provokation der Richterschaft gedacht, aber Privilegien müssen sorgsam gehütet werden. Wenn hier der Datenschutz einschlägig ist, sollte das auch gebührend gewürdigt werden.

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Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befasst sich in seinem Bericht unter der großen Überschrift „Videoüberwachung“ mit insgesamt acht thematischen Einzeldarstellungen. Nur zu einer dieser Einzeldarstellungen, nämlich zum Thema „Videoüberwachung in der Psychiatrie“, nimmt die Landesregierung Stellung. Dabei ist aus unserer Sicht auch die „Videoüberwachung in Unternehmen“ ein ganz wichtiges Thema. Ob es nun um die Kontrolle der Mitarbeiter/-innen oder der Kunden geht: Die Untersuchungen des Datenschutzbeauftragten haben gezeigt, dass der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch private Unternehmen sehr oft, meine Damen und Herren, über das zulässige Maß hinausgeht. Videokameras dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine vorherige Prüfung durch die verantwortliche Stelle ergeben hat, dass dies für einen festgelegten, konkreten Zweck erforderlich ist und insbesondere die schutzwürdigen Interessen der überwachten Personen nicht überwiegen.

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Die noch offenen Probleme, über die wir uns verständigen müssen - im Vorblatt genannt -, sind das Wie der Fachaufsicht, der Datenschutz und das Widerspruchsrecht. Darüber hinaus sind aber noch offene Fragen, zumindest für uns: die Datenüberführung aus den bisherigen Krebsregistern - im Gesetzentwurf steht: unverzügliche Übermittlung der Daten -, der Umgang mit dem Personal sowohl der bisherigen Aufgabenträger als auch mit dem aktuellen Personalbestand für die Vorbereitungsphase und selbstverständlich auch die notwendigen Finanzierungserfordernisse. Dazu gehören auch die aktuellen Kosten für die Einrichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diesbezüglich können wir die Ärztekammer nicht allein lassen.

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Datenschutz bedeutet auch Datensicherheit.Auch der 32. Tätigkeitsbericht leistet hierzu einen Beitrag, indem er den Verwaltungen und den Bürgern Wege aufzeigt,wie sie sich gegen Informationsmüll, also gegen Spam-Mails, zur Wehr setzen können. Das empfehle ich Ihrer Aufmerksamkeit.

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Zu seiner Domestizierung dienen Instrumentarien der Gewaltenteilung, in die auch der öffentliche Datenschutz eingebunden ist. Es ist eine alte Erscheinung: Die Flucht in das Privatrecht nützt nichts, wenn es um materielle Aufgaben des Staates geht.

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Zu der Rechtsgrundlage für Massenscreenings und DNAAnalysen. Das ist eine sehr aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund dessen, was die Bundesregierung vor wenigen Tagen vorgelegt hat. Es wird Sie nicht erstaunen – ich sage das angesichts eines durchaus schwierigen und verantwortungsvollen Abwägungsprozesses innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch innerhalb unserer eigenen Reihen –, wenn ich erkläre, dass das, was jetzt vorgelegt worden ist, unserer Meinung nach im Hinblick auf den Datenschutz ein ausgewogener Vorschlag ist, der weit genug geht. Das gilt auch für die Einschränkung des Richtervorbehaltes.