zuvor Cannabis als erste illegale Droge konsumiert, ebenso wie Cannabis konsumierende Personen in der Regel vorher legale Drogen wie Alkohol und Tabak konsumiert haben. Hieraus ist aber nicht abzuleiten, dass Cannabis zu dem Konsum härterer Drogen führt. Sicher auszuschließen ist die These, dass die Substanzwirkung selbst für ein späteres Umsteigen verantwortlich ist. Möglicherweise" - meine Damen und Herren - "fördert auch die nach wie vor vorhandene Illegalität eine gewisse Assoziation zu anderen illegalen Drogen." Da, Herr Zeh, will ich Sie eindrücklich warnen, Sie haben die Zahl genannt: 42 Prozent der Thüringer Jugendlichen - haben Sie gesagt - haben Cannabis konsumiert. Und diesen 42 Prozent, die Erfahrungen gemacht haben, die dieser Studie widersprechen, sagen Sie, dass Cannabis eine selbe Gefährlichkeit aufweist wie tatsächlich abhängigkeitspotente, wie tatsächlich gesundheitsgefährdende Drogen, eben Heroin. Sie vermitteln dadurch das Bild, dass die gemachte Erfahrung bei Cannabis auch auf Erfahrungen bei Heroin übertragbar ist, und Sie treiben sie tatsächlich dazu, dass Cannabis zur Einstiegsdroge wird. Aber das liegt nicht im Cannabis selbst, das liegt nicht in der Substanz, das liegt auch nicht in einer wie auch immer gearteten Drogenkarriere, sondern das liegt an einer Gleichsetzung von absolut ungleichen Produkten, die letztendlich auch einen unverantwortlichen Umgang mit Jugendlichen in diesem Land zum Inhalt hat.
Es gibt tatsächlich zwei Kriterien für die Unterscheidung von harten und von weichen Drogen und es sind nämlich keine politischen Kampfbegriffe, die dort in die Debatte eingeführt worden sind. Die Unterscheidung in harte und weiche Drogen fällt wirklich sehr leicht, denn die wesentlichsten Kriterien sind deren Abhängigkeitspotenz und deren dauerhaft zerstörende Wirkung auf den Körper. Wenn beides oder auch nur eines dieser Kriterien erfüllt ist, dann spricht man von einer harten Droge, und das ist eben bei Alkohol, bei Nikotin, aber auch bei Heroin der Fall. Ist beides - ich betone -, beides gering bis gar nicht ausgeprägt und gar nicht vorhanden, dann sprechen wir von weichen Drogen und das ist nun mal bei Marihuana und bei allen Cannabis-Produkten der Fall, die gewonnen werden. Das ist nun auch keine politische Erfindung, die die PDS hier in die politische Debatte mit einbringt, sondern - Herr Zeh, ich gehe davon aus, dass Sie dieses Buch nicht kennen "Auswirkungen des Cannabis-Konsums", sonst hätten Sie eine solche Rede hier nicht halten können, aber dieses Buch empfehle ich Ihrem Haus sehr dringend. Das ist die so genannte Kleiberstudie. Auftraggeber war Horst Seehofer, CSU-Bundesgesundheitsminister, im Jahr 1996 und diese Studie wurde 1997 veröffentlicht. Das sind nicht - Frau Arenhövel, bei allem Respekt gegenüber Ihren erwähnten Journalisten - journalistisch arbeitende Menschen, die diese Studie erarbeitet haben, sondern das sind in vielfältigen Themenbereichen arbeitende Wissenschaftler. Da Sie mir ja und der PDS und der SPD und den Grünen in diesem Zusammenhang nicht glauben, will ich Ihnen tatsächlich aus dieser wissenschaftlichen Studie/Expertise einige Zitate darlegen. Wie gesagt, ich empfehle Ihnen, die Langfassung dann im eigenen Haus selbst nachzulesen. Dort heißt es beispielsweise im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit, beeinträchtigt durch den Cannabis-Konsum: "Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse muss die allgemeine Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden. Belege für eine schädigende Substanzwirkung von Cannabis lassen sich nicht finden. Auf der anderen Seite gibt es auch Hinweise dafür, dass der Konsum von Cannabis sogar positive Konsequenzen haben kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Cannabiskonsum bleibende kognitive Beeinträchtigungen nach sich zieht" - ganz im Gegenteil zu Ihrer Aussage, Herr Zeh -. "Psychische Abhängigkeit wird mit einem starken psychischen Bedürfnis nach periodischem oder dauerndem Genuss der Droge zur Erhöhung des Wohlbefindens tatsächlich beschrieben, aber es gibt keine Abhängigkeit, die sich selbst aus der Substanz ableiten lässt. Der Konsum von Cannabis" - wird ausgeführt in der Klei
lung und im rechtlichen Umgang damit. Herr Zeh, Sie haben eines sehr deutlich unter Beweis gestellt bei der Nachfrage meiner Kollegin Frau Dr. Fischer, dass Sie nicht nur keine Kenntnis haben von Cannabis und den Wirkungen einzelner Drogen, sondern noch nicht mal eine Ahnung davon haben. Das finde ich sehr bedauerlich. Sie haben gesagt, Cannabis wäre die Einstiegsdroge. Können Sie mir denn sagen, wie viel der Konsumenten von Cannabis tatsächlich auf härtere Drogen umsteigen. Ich sehe, Sie reagieren nicht, aber ich kann es Ihnen sagen, es sind 5 Prozent, 5 Prozent der Cannabiskonsumenten nehmen härtere Drogen. Und wissen Sie, wie viel von diesen 5 Prozent tatsächlich dann auch längerfristig kontinuierlich härtere Drogen konsumieren? Das sind wiederum nur 5 Prozent von den 5 Prozent. Die Ursachen dafür, die können wir auch diskutieren, denn die liegen nicht in der Droge begründet, sondern haben auch dort ihre Ursachen, wo Märkte zusammenfallen, weil sie illegalisiert werden, wo Märkte harter und weicher Drogen zusammenfallen, wo im Prinzip auch eine Gleichsetzung in der Wirkung stattfindet. Für junge Leute aus Ihrer Politik heraus, auch in der öffentlichen Aufklärung an Schulen, Cannabis mit hochgradig abhängigkeitspotenten und hochgradig gesundheitsgefährdenden Drogen auf eine Stufe gestellt werden, Sie aber in der Realität - und das müssen wir zur Kenntnis nehmen mit Cannabis eine ganz andere Erfahrung machen, mit Cannabis die Erfahrung machen, dass das, was Sie über Cannabis erzählen, nun überhaupt nicht den Tatsachen entspricht und überhaupt nicht der Realität entspricht. Das Gefährliche daran ist, dass diese jungen Leute diese Falscheinschätzung, die sie von Ihnen gehört haben, auch auf die gefährlichen harten Drogen, auf die hochgradig abhängigkeitspotenten, auch auf die gesundheitsgefährdenden Drogenarten übertragen. Das ist dann auch eine Folge politischer und rechtlicher Gleichsetzung.
Nun lassen Sie mich noch ganz wenige Sätze sagen und aus der Begründung unseres Antrags zitieren, weil das Thema „Cannabis“ noch mal angesprochen worden ist. Die Frage von Legalisierung einer bestimmten Abgabemenge Cannabis – da werden wir möglicherweise nicht auf einen Nenner kommen. Es ist ja schon mal ganz gut, dass wir in der Frage, dass Cannabis in gesundheitspolitischen Aspekten genutzt werden soll, dann zueinanderfinden. Ich will es noch mal kurz zitieren, wir haben hier auch nichts durcheinandergebracht; das sind unterschiedliche Aspekte, die in diesem Antrag festgelegt worden sind. In der Begründung sind wir noch einmal ganz deutlich darauf eingegangen. Ich zitiere kurz: „Das Suchthilfesystem in Thüringen braucht ein Konzept, das die neusten Entwicklungen von problematischem Suchtmittelkonsum bedarfs- und zielgruppenspezifisch berücksichtigt, konkrete Maßnahmen ableitet.“ Ich verweise noch mal darauf, auch das haben wir hier festgehalten: „Einen Anfang hat Thüringen schon mit dem Entschließungsantrag im Bundesrat gemacht, wo ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes […] und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung einzuleiten ist. Ziel dieses Antrages war es, Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Regelversorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung können zwar seit 2011 Cannabis-Zubereitungen als Fertigarzneimittel verordnet werden, aber faktisch hat das an der Versorgungslage für die Patientinnen und Patienten nur wenig geändert. Bundesweit wurde 2014 lediglich 109 Patientinnen und Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt.“ In Amerika gibt es da mittlerweile eine ganz andere Situation. Ich glaube, in einer Lebenssituation, was betroffene Patienten im Palliativbereich und Schmerzpatienten betrifft, da sollte man tunlichst schauen, inwieweit man hier Hilfe geben kann.
Die gesamte Bandbreite des Themas – Umgang mit Cannabis, Cannabis als Medizin, Cannabis als Genussmittel, Cannabis als Risikofaktor – erfordert es, ideologiefrei darüber zu reden, das heißt aber auch, die Gefahren von Cannabis nicht zu bagatellisieren. Cannabis ist keine harmlose Substanz. Regelmäßiger und intensiver Cannabisgebrauch kann zu körperlichen und psychischen Erkrankungen sowie zu negativen sozialen Konsequenzen führen. Als problematisch ist auch festzustellen, dass der Wirkstoffgehalt an THC bei illegalen Cannabisprodukten in den vergangenen Jahren intensiviert worden ist.
Woran liegt dieser Versorgungsengpass? Ich möchte zwei Gründe nennen: Erstens, weil eine wesentlich höhere Anzahl von Cannabis-Patientinnen und Cannabis-Patienten vorhanden war, eine Anzahl die deutlich über den viel zu niedrig angesetzten Erwartungen der Bundesregierung lag. Zweitens, weil die Apotheken Cannabis aus dem Ausland importieren müssen, vornehmlich aus den Niederlanden oder Kanada, was starke Auswirkungen auf den Preis hat, Stichwort künstliche Verteuerung. Der Bedarf kann voraussichtlich nicht vor 2020 durch den von der Cannabis-Agentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte organisierten Anbau in Deutschland gedeckt werden. Warum? Weil handwerkliche Fehler bei der Vergabe von möglichen Cannabis-Anbaurechten erfolgt sind. Wie kann nur ein Vergabekriterium, langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Cannabisproduktion, aufgeführt werden. Wie sollen deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit diesem Know-how ausgestattet sein, wenn doch der Anbau in Deutschland verboten war. Nun ja. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Vergabeverfahren über die Anbaurechte von Cannabis in Deutschland Ende März vorläufig gestoppt. Dies hat zur Konsequenz, dass wir die nächsten Jahre erst einmal abhängig von Importen bleiben.
Zu Frage 1: Nach Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Cannabis ein nicht verordnungsfähiges Betäubungsmittel. Ein medizinischer Nutzen von Cannabis zur Schmerzbekämpfung ist wissenschaftlich umstritten, daher sind Arzneimittel, die Cannabis enthalten, in Deutschland nicht zugelassen. Ein medizinisch kontrollierter Einsatz von Cannabis als Behandlungsbasis zur Schmerzbekämpfung ist zurzeit rechtlich nur über ein Genehmigungsverfahren im Rahmen einer klinischen Prüfung möglich. Die Thüringer Landesregierung begrüßt die gegenwärtig durchgeführten Untersuchungen, an denen auch Thüringer Ärzte beteiligt sind. Solange wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt ist, ob Cannabis wirklich medizinisch sinnvoll einsetzbar ist, hält die Landesregierung an der geltenden Rechtslage und -praxis fest.
Diese Risiken sind nach deren Meinung abhängig davon, auf welche Weise, unter welchen Umständen und in welcher Häufigkeit Cannabis genutzt wird. Diverse Mediziner behaupten, dass Cannabis sehr wohl Gesundheitsschäden verursacht, sie behaupten auch, dass jahrelange Studien nicht beachtet wurden. In den Studien wurde eine große Anzahl Drogenkonsumenten 40 Jahre lang beobachtet. Wenn die Droge Cannabis schon im jugendlichen Alter verwendet wurde, wurden des Öfteren Verhaltensstörungen festgestellt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Cannabis häufig eine Einstiegsdroge ist. Das bedeutet, wenn Jugendliche früh Cannabis konsumieren, greifen sie im jungen Erwachsenenalter wesentlich leichter zu den harten illegalen Drogen. Ein weiteres Argument ist, dass die Einstiegsquoten bei 12- bis 14Jährigen immer um die 28 Prozent lagen. Heute sollen sie bei 15 Prozent liegen, und nach der Meinung der Mediziner sind diese Erfolge durch Prävention entstanden.
Ein Artikel der renommierten Zeitschrift „nature“ befasste sich im Dezember letzten Jahres mit der Frage, welchen Einfluss Cannabis auf Jugendliche hat, und analysierte dafür aktuelle Daten, unter anderem aus dem US-Bundesstaat Colorado, aus Uruguay und Kanada. In Colorado wurde festgestellt, dass die Zahl der HighSchool-Schülerinnen und -Schüler, die in ihrem Leben mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, im Zeitraum von 2005 bis 2019 rückläufig war. Auch durch die Legalisierung gab es keine Zunahme des Konsums, sondern einen stärkeren Rückgang als im Landesdurchschnitt. Uruguay war 2013 das erste Land, das die Kultivierung, die Produktion, den Verkauf und den Konsum von Cannabis für Erwachsene legalisierte. Eine Studie aus dem Jahr 2022 kam hier zum Ergebnis, dass die Legalisierung von Cannabis nicht zu einem höheren Konsum in diesen Altersgruppen geführt hat. In Kanada konnte der Schwarzmarkt durch die legalen Beschaffungsmöglichkeiten von Cannabis deutlich eingeschränkt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur auf diesem Weg wird es dauerhaft gelingen, den Konsum sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Dies zeigen die anderen Länder, die ich eben genannt habe. Es ist auch nicht so, wie von vielen Kritikern nach außen kommuniziert, dass durch das Cannabis-Gesetz alles erlaubt sein wird und jeder/jede Cannabis in großen Mengen selbst anbauen oder überall frei zugänglich erwerben kann. Nein, beim privaten Anbau zum Eigenkonsum sind maximal drei Cannabis-Pflanzen erlaubt. Daneben soll es einen gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinen an Erwachsene zum Eigenkonsum geben. Jedoch können dort nur Mitglieder dieser Vereinigungen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, Cannabis erhalten, begrenzt auf maximal 50 g pro Monat.
Ich würde natürlich auch gern noch zu dem Antrag der CDU etwas sagen wollen, es ist heute schon sehr viel Richtiges gesagt worden, auch sehr viel Falsches leider. Und jetzt noch mal grundsätzlich ein paar Worte: Wir reden heute über die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Ja, und das ist das, was für die CDU jetzt wahrscheinlich schwierig ist, aber es wird hier ein Bruch vorgenommen mit einer verfehlten Verbotspolitik, für die eben die CDU im Bund seit Jahrzehnten verantwortlich gewesen ist. Der Beschluss wiederum, den Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Eigenkonsum unter zahlreichen Vorgaben zu entkriminalisieren, wie es das angenommene Gesetz der Ampelkoalition vorsieht, ist wiederum das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses. Er spiegelt das Bestreben wider, eine realitätsnahe und verantwortungsbewusste Politik zu gestalten, die den Schutz der Gesundheit, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Bekämpfung des Schwarzmarkts in den Vordergrund stellt. Herr Zippel, darüber sind Sie hinweggegangen. Diese historisch gewachsene Entscheidung geht mit einem umfassenden Säulenkonzept einher, das eben nicht nur die Entkriminalisierung selbst betrifft, sondern auch die Implementierung eines regulierten und kontrollierten Marktes für Cannabis umfasst. Dieser Ansatz gewährleistet, dass das angebaute Cannabis bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen muss, und trägt somit direkt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und damit des Gesundheitsschutzes bei. Die Angewiesenheit derzeit der Konsumentinnen und Konsumenten auf verunreinigtes Haschisch und Marihuana aus dubiosen Quellen wird so beendet. Indem der Schwarzmarkt zurückgedrängt wird, stärken wir zudem die öffentliche Sicherheit und entlasten perspektivisch unsere Justiz- und Polizeibehörden. Es ist eben – ich will es noch mal sagen – die gescheiterte Verbotspolitik der vergangenen Jahrzehnte, die Hunderttausende in die Hände der organisierten Kriminalität getrieben hat. Hier ist jetzt ein Wendepunkt erreicht. Das ist richtig und wichtig.
Nun zu Punkt 7 Ihres Änderungsantrags. Im Referentenentwurf geht es auch um Cannabis als Arzneimittel sowie um die qualitätssichernde Versorgung von Cannabis. Cannabis ist schließlich nicht gleich Cannabis. Dort wird auch der Anbau geregelt. Es geht aber auch darum, dass dies ausschließlich zu medizinischen Zwecken geschieht. Insofern sehen wir Punkt 7 Ihres Antrags, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, als erledigt an; denn da ist schließlich schon etwas im Gange. Das ist unsere Sicht.
Kommen wir zum Thema der Rechtssicherheit. Dürfen Cannabis-Patientinnen und Cannabis-Patienten öffentlich Cannabis zu medizinischem Zweck rauchen, ohne Strafverfolgungsmaßnahmen befürchten zu müssen? Riskieren CannabisPatientinnen und Cannabis-Patienten ihren Führerschein, wenn sie nach der Einnahme Auto fahren, beispielsweise am Folgetag? Auf diese und weitere Fragen gibt es bisher keine hinreichend verlässliche Antworten. Dieses wollen wir mit dem Beschlusspunkt zwei unseres Antrages erreichen.
In beiden Anträgen steht direkt und indirekt, dass der Konsum von Cannabis Risiken des Missbrauchs und der Abhängigkeit birgt. Ja, meine Damen und Herren, da sind wir noch bei Ihnen, allerdings ist das noch viel zu verharmlosend dargestellt. Cannabis ist und bleibt eine Einstiegsdroge, eine Einstiegsdroge für Erstanwender, also jene, die aufgrund des Verbots bislang auf den Konsum von Cannabis verzichtet haben, und zum anderen für jene, für die die weiche Droge Cannabis als Einstieg in härtere Drogen, wie zum Beispiel Heroin, ist.
In 22 Staaten der USA kann Cannabis bereits aufgrund eines ärztlichen Rezepts bezogen werden. Nehmen wir an, Sie gehen in Kalifornien zum Arzt und sagen: Herr Doktor, mir tut der Rücken weh, ich habe gehört, Cannabis könnte mir helfen. In diesem Fall bekommen Sie ohne Weiteres Cannabis auf Rezept. Das bedeutet, die USA, dieses Urprohibitionsland, sind schon einen Schritt weiter gegangen und sind dabei, Cannabis zu legalisieren, allerdings unter starker staatlicher Kontrolle.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vorhin schon zitierte europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen stellt heraus, dass 30 Prozent der 15- bis 16-Jährigen Cannabis-Erfahrung haben und 44 Prozent der Jugendlichen auch in Thüringen die Beschaffbarkeit von Cannabis als leicht einschätzen. Erschreckend ist für mich noch eine andere Zahl aus dieser Studie. Das gesundheitliche Risiko bei regelmäßigem Cannabis-Konsum wird nur von der Hälfte der Jugendlichen als hoch eingestuft, wohlgemerkt, bei regelmäßigem Cannabis-Konsum. Und ich hatte es vorhin angedeutet, die Realität sieht an dieser Stelle völlig anders aus. Das gesundheitliche Risiko bei regelmäßigem Konsum besteht und es ist hoch, Herr Dittes, auch wenn Sie hier etwas anderes behaupten. Das sagen Mediziner und für mich sind die immer noch ein Stück weit glaubwürdiger als Drogenexperten der PDS.
Die weiteren Fragenkomplexe befassen sich u. a. mit Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis und mit dem Thema „Cannabis im Straßenverkehr“. Deutlich wurde hierbei das stetige Ansteigen der Zahl der Straftaten, vor allem der allgemeinen Verstöße mit Cannabis, u. a. im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs. Das deckt sich im Übrigen mit der Erkenntnis, dass Cannabis sich in den letzten sieben Jahren wieder zu einer sogenannten Modedroge entwickelt hat.
Was aber beinhaltet dieser Gesetzentwurf denn überhaupt genau und was sieht er konkret vor? Ich versuche, es in aller Kürze zusammenzufassen: Der Besitz und nun auch der Konsum von Cannabis sollen für Erwachsene ab 18 Jah ren erlaubt werden. Man soll zukünftig Cannabis mit maximal drei Pflanzen selbst anbauen dürfen, und es soll eine kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen geben. Allerdings bekommt man Cannabis durch diese Anbauvereinigungen nur, wenn man dort Mitglied ist, und man kann nur in einer Vereinigung Mitglied werden. Für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, gibt es maxi mal 25 g pro Tag oder maximal 50 g pro Monat.
Und dann höre ich aus Ihren Reihen oft: „Chill mal!“ oder „Das bisschen Cannabis ist ja kein großes Thema.“ Da will ich nur zur Erinnerung bringen: Wenn 1 Prozent der Privathaushalte von der Erlaubnis Gebrauch machen sollte und diese je 50 Gramm Cannabis erhalten, entspricht das 20 Tonnen Cannabis in den Privathaushalten. Und macht nur 1 Prozent der Privathaushalte von der Anbauregelung Gebrauch, dann sind bei einem realistischen Ernteertrag von einem Kilogramm pro Jahr plötzlich 400 Tonnen Cannabis mehr in Deutschland im Umlauf. Und das soll dann den Kinder- und Jugendschutz stärken? Ernsthaft, ist das Ihr Argument? Dann sagen Sie: Ja, aber das entlastet die Justiz.
Todesfälle in Rheinland-Pfalz: 2017, Alkohol 646, Cannabis null; 2018, Alkohol 629, Cannabis null; 2019, Alkohol 546, Cannabis null; 2020, Alkohol 569 Tote, Cannabis null.
ze nicht erhöhen sollten, nämlich – das wurde hier auch des Öfteren schon vorgetragen – es ist nicht zu bestreiten, auch wenn es teilweise konträre Studien darüber gibt, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis erhebliche gesundheitliche Schäden beim Menschen hervorruft. Gerade bei Kindern und Jugendlichen, bei denen die neurologische Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, kann es zu schwerwiegenden Psychosen und auch zu einer Abhängigkeit führen, deswegen ist an diesem Punkt aber auch noch einmal von Bedeutung, das wurde auch schon erwähnt, dass das Cannabis von heute nicht mit dem Cannabis aus der Zeit der Hippies zu vergleichen ist. Heute haben wir aufgrund einer neuen Gewächshausmethode einen THC-Gehalt, der mindestens zehnfach stärker ist. Allein schon dieser Grund, Cannabis oder Marihuana als sogenannte weiche Droge zu verharmlosen, wird der Sache nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Damals gab es ein Abkommen, und in diesem Abkommen wurde eine neue Liste, die der Kontrolle des Handels unterlag, in Kraft gesetzt, und sie enthielt zwei Stoffe, die zum damaligen Zeitpunkt von zwei großen deutschen Pharmafirmen hergestellt wurden, nämlich Heroin und Kokain. Dann ist etwas ganz Interessantes passiert, Ägypten hat darauf gedrängt, dass in diese Liste auch Cannabis aufgenommen wurde. Diesem Drängen haben sich mehrere Länder, unter anderem auch Deutschland, widersetzt. Erst nachdem Ägypten dann androhte, den Import von Kokain und Heroin aus deutscher Produktion zu verbieten, hat sich die Weimarer Regierung, auf Drängen der beiden Pharmafirmen entschlossen, der Aufnahme von Cannabis in die Verbotsliste zuzustimmen. Seitdem befindet sich Cannabis in der Verbotsliste. Solche kleinen Geschichten, glaube ich, sind ganz interessant zu wissen, wenn man die Bedeutung des Streits um Cannabis wirklich einschätzen will.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Liebe Kinder und Jugendliche zu Hause an den Geräten! Cannabis ist nicht gut für euch. Cannabis ist weit weniger harmlos, als viele glauben. Es kann das Gehirn dauerhaft verändern, es kann psychische Störungen bis hin zur Schizophrenie auslösen, auch sind Cannabiskonsumenten häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als Leute, die das nicht konsumieren. Außerdem sagt man, Cannabis mache gleichgültig. Vielen von uns wird das egal sein, und ich nehme mich da nicht aus, weil wir in Zeiten, die längst verjährt sind, selbst Cannabis konsumiert haben. Die Tatsache aber, dass wir eine Regel übertreten haben, kann doch nicht bedeuten, dass wir die Regel grundsätzlich abschaffen wollen.
Cannabis ist eine hochwirksame, stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Substanz. Sie kann bei einem länger andauernden Konsum erhebliche gesundheitliche Konsequenzen haben, etwa psychische Störungen wie Antriebsverminderung oder Konzentrationsstörungen. Zudem kann Cannabiskonsum die Hemmschwelle für den Missbrauch anderer psychoaktiver Substanzen und illegaler Drogen herabsetzen. Wenn Cannabis geraucht wird, erhöht sich das Lungenkrebsrisiko enorm. Gerade für junge Menschen ist regelmäßiger Cannabiskonsum schädlich und gesundheitsgefährdend. Die Aufmerksamkeit nimmt ab, den Jugendlichen wird die Energie geraubt, die sie eigentlich brauchen, um sich fit fürs Leben zu machen. Zudem kann Cannabis Psychosen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto schädlicher sind die Wirkungen auf den Organismus des Menschen.
Der hier vorliegende Antrag legt seinen Schwerpunkt aber ganz klar auf das Konzept „Prävention durch Prohibition“, also verhindern durch verbieten, durch Repression. Aber das ist leider nicht die einzige Stelle, an der der Antrag der Regierungskoalition nicht mehr zeitgemäß ist. Auch die Behauptung, dass Cannabis, und auf Cannabis konzentriert sich der vorliegende Antrag ganz besonders in der Begründung, eine Einstiegsdroge sei, ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar. Vergangene Woche fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages diesbezüglich eine lehrreiche Anhörung statt. Professor Dr. Rainer Thomasius, selbst einer der entschiedensten Gegner einer Legalisierung von Cannabis, musste bereits 2007 einräumen, dass es für die Schrittmacherfunktion bislang keine ausreichenden Belege gibt. Cannabis ist keine Einstiegsdroge.
Und jetzt komme ich zu einem Punkt, der mich in Ihrer Argumentation wirklich sehr ärgert: Sie parallelisieren das, was im Cannabis-Markt passiert, mit den anderen Themen rund um Heroin etc., die ich gerade angesprochen habe. Und selbst auf dem Heroin-Markt ist es besser, bei denjenigen, die konsumieren, solange sie noch nicht aufhören können, zu schauen, dass sie anders und weniger konsumieren. Aber ich komme zurück zum Thema Cannabis. Sie sagen, das ist das Gleiche. – Das ist es nicht. Es ist nicht das Gleiche. Eine erfolgreiche Politik, die wir beschreiben, ist eine, die genau diesen Cannabis-Modellantrag zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene über Apotheken eingereicht hat. Dann ist es eben nicht so, dass Jugendliche drankommen, es sollen Erwachsene sein. Es soll Material sein, das nicht verunreinigt ist, gekoppelt mit Hilfsangeboten. Und ich bin froh, dass es in Deutschland auf Bundesebene nur noch zwei Kräfte gibt, die dagegen sind – das ist zum einen die AfD und zum anderen die Christlich Demokratische Union Deutschlands. Die SPD-Fraktion und alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien würden uns gerne ermöglichen, noch mehr Prävention mit dieser Cannabispolitik zu betreiben, die ich gerade benannte, als Land durch eine Änderung des Bundesrechts.
Jetzt Ihr Thema „psychische Verhaltensstörungen durch Cannabis“. Die gibt es, ja, die gibt es aber vor allem auch beim Alkohol. Unter 20-Jährige mit psychischen Verhaltensstörungen in Rheinland-Pfalz: 2018, Alkohol 1.358, Cannabis 200; 2019, Alkohol 1.234, Cannabis 208; 2020, Alkohol 754, Cannabis 177.
Also noch mal: Die Frage lautet, ob Ihnen bekannt ist, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis die Fahreignung generell ausschließt, und warum? Wir haben die große Sorge, dass Sie der Bevölkerung mit Ihrem Legalisierungsantrag verkaufen, es sei überhaupt kein Problem, Cannabis zu konsumieren. Die Bevölkerung, gerade im ländlichen Bereich, ist sich überhaupt nicht bewusst, dass schon der zweimalige Konsum von Cannabis dazu führt, dass man generell untauglich ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt, wenn junge Menschen in Haßfurt, in Würzburg, in Kürnach oder irgendwo Cannabis konsumieren, heißt dies, sie verlieren die – –
Und es gibt weitere Probleme, die wir beobachten. Es gibt Beimengungen, unreines Cannabis mit einem THC Gehalt von teilweise 30 bis 40 Prozent, das natürlich noch eine viel stärkere Auswirkung auf die Psyche der Konsumenten hat. Wir haben eine steigende Anzahl von Drogendelikten, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen. Also, wir müssen ganz nüchtern feststellen, dass der bisherige Ansatz des Verbotes und der Kriminalisierung gescheitert ist. Jetzt kann man sich fragen, soll das so bleiben, kann alles so bleiben, wie es ist. Wir sagen: Nein! Die Lage ist nicht befriedigend und deswegen ist es richtig, dass der Bundestag das neue Cannabisgesetz auf den Weg gebracht hat, auf diese Entwicklungen reagiert und die Sorgen und Ängste ernst nimmt, von denen auch Sie gesprochen haben. Denn die Zahlen zeigen, dass es fahrlässig wäre, die Entwicklung laufen zu lassen. Es wäre im Übrigen das Gegenteil von Kinder- und Jugendschutz. Das hat nichts mit Gesundheitsschutz zu tun und adressiert in keiner Weise die bisherigen Vertriebsstrukturen des Schwarzmarktes, wenn wir einfach sagen, was Sie sagen, es soll alles so bleiben, wie es ist. Also, es wäre fahrlässig, angesichts dieser Zahlen und Entwicklungen den Kopf in den Sand zu stecken, und es ist fahrlässig, zu diesem Thema Bierzeltreden zu halten und die Betroffenen weiter zu stigmatisieren. Deswegen ist es richtig, dass ein Paradigmenwechsel eingeleitet wurde, der weggeht von Kriminalisierung und Stigmatisierung und sich hinwendet zu einer gerechten und neuen Cannabis-Politik, die auf mehr Gesundheitsschutz durch kontrollierten Umgang mit Cannabis setzt, und zwar durch die Legalisierung des Eigenkonsums, die eine Alternative schafft zum Schwarzmarkt, durch eine Stärkung des
Zu Frage 1: Die polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Thüringen weist für das Jahr 2018 insgesamt 13.140 Rauschgiftdelikte aus. Davon sind 7.339 Fälle Cannabisdelikte, was einen Anteil von 55,9 Prozent an den gesamten Rauschgiftdelikten ausmacht. Für das Jahr 2019 weist die Statistik insgesamt 11.655 Rauschgiftdelikte, davon 6.472 Cannabisdelikte aus. Es ergibt sich ein Anteil von 55,5 Prozent von Cannabis an den gesamten Rauschgiftdelikten. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 12.735 Rauschgiftdelikte registriert. Auf Cannabis entfielen 6.806 Fälle, was einen Anteil von 53,4 Prozent an den gesamten Rauschgiftdelikten darstellt. Im Jahr 2021 wurden 12.762 Rauschgiftdelikte registriert. Davon betrafen 6.846 Fälle Cannabis. Dies ergibt einen Anteil von 53,6 Prozent am Gesamtaufkommen der Rauschgiftdelikte. Für das Jahr 2022 weist die Statistik 10.272 Rauschgiftdelikte aus. Mit einem Anteil von 58,2 Prozent entfallen auf Cannabis 5.974 Fälle. Da die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel kein Bestandteil der statistischen Erfassung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist, liegen dazu keine Daten vor.
Hintergrund der Anfrage ist offenbar die Billigung des Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz: Cannabisgesetz – am 23. Februar dieses Jahres durch den Deutschen Bundestag. Dieses Mantelgesetz enthält mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis – Konsumcannabisgesetz – und dem Gesetz zur Verordnung von Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zwei neue Stammgesetze und daneben Folgeänderungen mit einer Vielzahl bestehender Rechtsvorschriften. Es sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor, das heißt, Cannabis und nicht synthetisches THC sind künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft.