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welchem Risiko er Fleisch essen kann. Auch die Staatsminister Miller und Stamm und der Ministerpräsident haben bis heute noch keine Übersicht über die tatsächliche BSE-Verbreitung in diesem Lande. Deswegen ist es absolut unangebracht, Fehler beim jeweils anderen zu suchen und, auch als Staatsregierung, in einer solchen Diskussion seine eigenen Fehler nicht einzugestehen. Herr Minister, es war eben ein Fehler, dass Sie zu einer Zeit, als wir schon zehnmal den Verzicht auf das Tiermehl beantragt hatten, zu einer Zeit, als Tiermehl von der Wissenschaft als der Verbreitungsweg für BSE anerkannt war und Sie wussten, dass auch in pflanzlichem Tierfutter aufgrund der Herstellungsverfahren Tiermehlverunreinigungen möglich sein können – das mussten Sie wissen –, erklärt haben, „Qualität Herkunft aus Bayern“ sei ein Garant für 100% BSE-Freiheit. Das war falsch. Das war nicht nur ein Irrtum; weil wir Sie auf Ihre Irrtümer hingewiesen haben, war es ein Fehlverhalten, so etwas zu sagen.

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Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Professor Kauffold.

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Damen und Herren! Am 2. Oktober 2001 hat die Landesregierung den Entwurf zum Landeshochschulgesetz verabschiedet und ihn mit Schreiben des Ministerpräsidenten vom 04.10.2001 dem Präsidenten des Landtages übersandt. Vor Ihnen liegt auf Drucksache 3/2311 ein Gesetz, das der Hochschulentwicklung des Landes nach meiner festen Überzeugung einen starken Schub verleihen kann. Das neue Landeshochschulgesetz dient der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Lehre und Forschung und für die Überführung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Praxis.

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Auch in Zukunft wird die Finanzierung der Hochschulen in unserem Land in wesentlichen Teilen vom Staat getragen. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Ansiedlung und Unterhaltung staatlicher Hochschulen eine Angelegenheit aller Bürger und damit eine öffentliche Angelegenheit ist. Sie ist ein Teil der zukunftssichernden Daseinsvorsorge. Aus diesem Grunde kann sich der Staat aus der Hochschulplanung nicht verabschieden und er wird auf bestimmten Leistungszielen bestehen müssen. Hochschulen und Staat tragen in einem solchen System öffentlich finanzierter Hochschulen gemeinsam die Verantwortung für die Entwicklung der Wissenschaft in Lehre und Forschung.

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Er ist durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religion oder der Wissenschaft. In diesem Sinne lädt Mecklenburg-Vorpommern junge Menschen jeglicher Herkunft ein, an akademischer Bildung teilzuhaben, gemeinsam Wissen zu erweitern und Kompetenz heranzubilden. Nur in diesem Geist werden unsere Hochschulen Stätten internationaler Lehre und Forschung.

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Die Scientific Community verfolgt seit je einen universalen Anspruch. Heute ist moderne Wissenschaft auf der Basis moderner Datenverarbeitung ein Spiel ohne Grenzen. Die Aussagen werden überall auf der Welt verstan

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Wissenschaft und Forschung sind dazu da, um Fragen zu beantworten und um Probleme zu lösen. Die großen Fragen unserer Zeit – etwa die Entwicklung der globalen Ökonomie oder die soziale Entwicklung der Weltgesellschaft, in der immer noch zwei Drittel von wesentlichen Chancen ausgeschlossen sind, die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, der global operierende Terrorismus –, dies alles sind Probleme, die nicht in die manchmal viel zu kleinen wissenschaftlichen Schubladen passen. Die neue Herausforderung der Zeit heißt Komplexität, heißt Vernetzung, heißt Systemik.

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von Disziplinen. Die klassische Einteilung der Wissenschaft wird partiell hinfällig. Den Problemen ist mit einer einzigen Methodik nicht beizukommen. Daher ist Interund Transdisziplinarität nicht nur grundsätzlich, sondern auch operativ zu fördern. Dies betrifft Lehre und Forschung gleichermaßen. Vor allem müssen solche Postulate auch merkliche Auswirkungen auf die Gliederung der wissenschaftlichen Bereiche der Hochschulen haben. Der Trend geht zu größeren departmentähnlichen Strukturen, die ein Höchstmaß an Zusammenarbeit im Inneren problemlos ermöglichen.

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und Professor Kauffold eine Enttäuschung ist, weil er nicht in der Lage ist, als Mann der Wissenschaft – so weist ihn ja sein Professorentitel aus – dem Unverständnis seiner Finanzministerin und dem Desinteresse des Ministerpräsidenten entgegenzutreten.

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Meine Damen und Herren, dieses Spannungsverhältnis spüren wir in jeder Ausschussberatung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in dem sich Finanz- und Bildungsministerium gegenseitig Vorwürfen aussetzen. Es wäre schön, wenn dies alles nur billige Polemik wäre, aber leider belehrt uns die Realität eines Besseren.

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Wissenschaft ist auch immer ein Prozess der Auseinandersetzung mit verschiedenen Theorien und der Beweisführung für oder wider diese Theorie. Warum übertragen wir diesen Prozess nicht auf den Abschluss von Zielvereinbarungen? Wir wollen als CDU keinen Prozess diktieren. Wir wollen mit den Hochschulen über die optimale forschungs- beziehungsweise wissenschaftspolitische Ausrichtung debattieren. Wir wollen erbittert streiten und am Ende soll ein Kompromiss stehen. Dieser Kompromiss muss sich in der anschließenden Planung als verlässlich erweisen und darf nicht Jahr für Jahr durch Haushaltsvorbehalte konterkariert werden. Ein solcher Vorbehalt schafft Misstrauen und Verdruss. Ein gleichberechtigter Diskussionsprozess muss in einer derartig übersichtlichen Hochschullandschaft möglich sein oder ist möglich, denn wir haben ihn als Fraktion verschiedentlich gesucht, ihn gefunden und damit auch Vertrauen geschaffen. Zielvereinbarungen dürfen natürlich kein Drohpotential sein. Das, was momentan mit der Zahnmedizin in Rostock läuft, meine Damen und Herren, ist ein Vorgeschmack auf das,

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Und ich erinnere an ein von mir schon verwendetes Eingangszitat aus dem Leitbild, wonach Wissenschaft als „Erwerb, Bewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Erkenntnissen“ definiert wird. Aus diesem Grund halte ich die Formulierung des Paragraphen 27 Absatz 1 „Lehre und Studium sollen die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten“ für den Ausdruck eines falschen Grundverständnisses. Das gilt auch für die regelmäßige Erwähnung des Terminus „berufsqualifizierender Abschluss“. Aus meiner Sicht sollen Lehre und Studium den Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die sie in einer beruflichen Tätigkeit zur selbständigen Wahrung, Mehrung, Anwendung und Weitergabe von Wissen und wissenschaftlichen Methoden befähigen. Unter diesem Blickwinkel ergibt sich dann zwangsläufig, dass die Forderung nach einer „überdurchschnittlichen Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses“ (Para- graph 37 Absatz 9) als Voraussetzung für den Übergang zum Master-Studium als sachlich falsch anzusehen ist.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzten Schwerpunkt möchte ich auf einige Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit der viel diskutierten und von allen gewollten Hochschulautonomie stehen. Lassen Sie mich dazu eingangs zwei weitere Zitate aus dem Leitbild nennen, die sich unter den Stichworten Bedeutung und Freiheit nachlesen lassen: „Die Wissenschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in vielen Bereichen.“ Und etwas später: „Die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bedeutet für die Universität, ihre wissenschaftliche Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit zu verstehen.“

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Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2311 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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Was ist da zu tun? Was tun wir? Was tut die Landesregierung? Wir müssen – das ist ein ganz wichtiger Punkt; den möchte ich an die erste Stelle setzen – unsere gemeinsamen Anstrengungen von Wirtschaft und Land darauf richten, unsere Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf höchstem Niveau fortzuführen. Gerade haben wir im Wirtschaftsministerium mit immerhin 2,6 Millionen € in diesem Jahr die anwendungsorientierten Fraunhofer-Institute gefördert. „Anwendungsorientiert“ ist wichtig, weil das die Nähe zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zeigt. Erfreulicherweise sind 20 % aller Fraunhofer-Institute in der Bundesrepublik Deutschland bei uns angesiedelt. Wir haben die meisten von ihnen. Auch das ist sehr wichtig.

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Der Wirtschaftsminister macht sich, wie Sie wissen, seit einiger Zeit für dieses Thema stark. Man hat im Wirtschaftsministerium nach dem Berliner Beispiel eine so genannte – neudeutsch – Taskforce gegründet. Sie soll Informationen, Impulsveranstaltungen, Pilotprojekte geben. Man will die Rahmenbedingungen verbessern. Es gibt einen Beirat, der aus Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Spitzenverbände der Wirtschaft besteht. Auch der Rechnungshof – Thema Kosten – ist richtigerweise dabei.

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Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Pläne der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren an baden-württembergischen Hochschulen – Drucksache 13/4250

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Ich möchte jetzt jedoch nicht auf den Gesetzentwurf im Einzelnen eingehen. Sie dürfen sicher sein, dass wir zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Argumente sorgfältig diskutieren werden. Eine Detaildiskussion über den konkreten Gesetzentwurf in seiner abschließenden Version werden wir gern hier im Landtag führen, wenn dieser Gesetzentwurf zu seiner Ersten Beratung ansteht.

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Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. – Es ist so beschlossen.

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Man muss sich dem Thema ganzheitlich widmen. Es geht zum einen darum, wie man die Wissenschaft unterstützen kann, zum anderen darum, welche Technologien im Mittelstand entwickelt werden. Wir müssen uns außerdem Gedanken über die Gestaltung der Infrastruktur machen. Die Stromtankstellen wachsen nicht an Bäumen. Darüber muss man reden, und zwar auch mit kommunalen Vertretern. Die Kernfrage, welche die Elektromobilität so interessant macht, ist, woher der Strom kommen soll, mit dem die Elektroautos fahren. All dies steht in einem Gesamtzusammenhang.

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Das ist kein Thema mehr für Idealisten, sondern für Wirtschaft und Wissenschaft, die hier zusammenarbeiten müssen. Sie haben die Chance – das sage ich insbesondere der Wirtschaftsministerin –, im Rahmen der Elektromobilität erfolgreiche und innovative Wirtschaftspolitik zu gestalten. Wenn ich mich aber daran erinnere, dass Sie, Frau Ministerin, vor wenigen Tagen an der Uni Wuppertal noch behauptet haben, das EEG würde die Entwicklung von Batterien durch mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen behindern, habe ich Zweifel, ob Sie den Zusammenhang zwischen dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und neuen Chancen überhaupt verstanden haben.

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Das Ministerium hat die Gründung der Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen sehr begrüßt. Wir arbeiten vertrauensvoll mit ihr zusammen. Das letzte Beispiel dafür sind die Leitlinien zum Bildungsauftrag für die Kindertageseinrichtungen. Wir haben diese im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nicht in einem so genannten Top-downProzess erlassen, sondern wir haben sie in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, also den Trägern, der Landeselternvertretung und natürlich auch Fachleuten aus der Wissenschaft erarbeitet. Selbstverständlich arbeitet die Landeselternvertretung auch in der übergeordneten Steuerungsgruppe und in den nachgeordneten Arbeitsgruppen mit. Dazu bedurfte es übrigens keiner besonderen Aufforderung von irgendjemandem, sondern das war für uns selbstverständlich.

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Gemeinsam mit wesentlichen Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft ist sich die Landesregierung bewusst, dass sich Mobilität in unserer Gesellschaft zukünftig auf ein breiter gefächertes Spektrum an Kraftstoffen und Antrieben stützen wird. In Anlehnung an die Strategie des Bundes sind a) Clean Fuels, insbesondere synthetische Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe in fortschrittlicher Motorentechnik, b) Hybrid Electric Vehicle, Plug-in Hybrid Electric Vehicle und Electric Vehicle sowie c) Brennnstoffzelle und Wasserstoff die drei Säulen unserer ganzheitlichen nordrhein-westfälischen Kraftstoff- und Antriebsstrategie.

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Die Herangehensweise der Landesregierung an das Thema Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen ist von Anfang an mit Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft besprochen worden. In Expertenworkshops sind sowohl die Themen als auch die Herangehensweise kritisch diskutiert worden. Insgesamt ist das Land Nordrhein-Westfalen hervorragend aufgestellt. Wir arbeiten daran, dass wir noch besser werden. Wenn Sie uns folgen wollen – wenn auch ein Stück langsamer –, herzlich willkommen!

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Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/9422 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu der Überweisungsempfehlung fest, und wir verfahren so.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/9434

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Um irgendwelchen kriminellen Machenschaften vorzubeugen, gibt es auch eine strikte Trennung aller Zuständigkeitsbereiche, die mit der Organspende zu tun haben. Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes am 1. Dezember 1997 ging in Deutschland für die Transplantation eine lange Phase der Rechtsundeutlichkeit zu Ende. Mit diesem Gesetz wurden die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Wege der Organgewinnung und Organvermittlung festgelegt. Nach § 16 stellt seitdem die Bundesärztekammer den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien fest, so unter anderem für die Aufnahme in die Wartelisten und die Regeln zur Organvermittlung.

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dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Herzzentrum,

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Nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Politik muss sich mit diesem Thema offensiv befassen. Dabei gilt es, Chancen und Risiken genau abzuwägen.

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Der nicht codierende Teil der DNA - das haben wir hier schon mehrmals gesagt, Herr Kubicki hat es auch nochmals erklärt - kann nach heutigem Stand der Wissenschaft keine Auskünfte über individuelle Dispositionen geben. Er dient, so die Biologie, lediglich als nutzloses Füllmaterial, das im Laufe der Evolution übrig geblieben ist. Der nicht codierende Teil macht weit über 99 % des DNA-Strangs aus. Die einzigen interessanten Informationen, die man diesem Teil der DNA zurzeit entnehmen kann, sind die nach dem Geschlecht und gegebenenfalls eine statistische Wahrscheinlichkeit der Angehörigkeit einer bestimmten Ethnie.

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Dies alles - ich wiederhole es - ist der heutige Stand der Wissenschaft, der sicherlich bald überholt sein wird. Die Sensibilität der in den Körperzellen gespei