Iris Spranger
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Ich frage den Senat:
1. Sind dem Senat im Zusammenhang mit geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Nordosten von Berlin so genannte „erste Bescheide über bis zu 72 000 €“ für die
Die Bezirksverordnetenversammlung hat hierbei das Recht, in einer wohl einmaligen und für eine solche Gesetzgebung vorbildlichen Weise – gestaltet von diesem Abgeordnetenhaus – dafür zu sorgen, dass die Belange der Bürgerinnen und Bürger und ihre Mitbestimmungs- und Einwirkungsmöglichkeiten tatsächlich durchgesetzt
werden. Ich meine, wir sollten darauf bestehen, dass hierbei das förmliche Verfahren der Bezirksverordnetenversammlung endlich eingeleitet wird und dass das Bezirksamt einen entsprechenden qualifizierten Vorschlag macht.
Da dieses Thema in einzelnen Bezirken von einem unsäglichen Wahlkampf begleitet wird, frage ich Sie noch einmal: Wie viel hat ein Anlieger zu zahlen, wenn er ein durchschnittliches Grundstück in einer Größe von ca. 650 bis 800 qm hat – das ist die durchschnittliche Größe – und wenn vorher die Begleitung durch die Anlieger selbst und durch die Bezirksverordnetenversammlung erfolgt ist? Welche Kosten kommen tatsächlich – ohne dass es Luxusausbauten sind – auf die Anlieger mit Grundstücken in dieser Größenordnung zu?
Ich frage den Senat:
1. Welche finanziellen Auswirkungen werden sich nach Auffassung des Senats aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Wettmonopol für Berlin ergeben?
2. Welche Schritte wird der Senat einleiten, um dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, bis Ende 2007 eine Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols zu formulieren, die den Vorgaben des Gerichts entspricht?
Damit ist Frau Kollegin Schultze-Berndt von der Fraktion der CDU an der Reihe mit einer Frage zum Thema
Herzlichen Dank! – Nach diesem Urteil hat es heftige Reaktionen gegeben, unter anderem vom Landessportbund und den Sportvereinen. Diese befürchten, dass das Urteil Auswirkungen auf die Gewährung von Zuschüssen aus Lottomitteln an die Sportvereine habe. Gibt es diesbezüglich überhaupt einen Zusammenhang, und sind die Sorgen der Sportvereine berechtigt?
Ich frage den Senat:
t.
Die Verharmlosung der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen und die Relativierung der systematischen Menschenrechtsverletzungen des DDR-Repressionsapparates provozierten auf unerträgliche Weise die Vertreter der Opferverbände, die Podiumsteilnehmer und andere Gäste der Veranstaltung. Nach Einschätzung der Moderatorin Frau Dr. Camphausen haben die Stasi-Leute die Veranstaltung zwar belastet, aber keineswegs ihre Vergangenheitsdeutungen durchsetzen können. Ihre Lebenslügen entlarven sich selbst. Die Veranstaltung war – so Camphausen – kein später Sieg der Stasi. Das Veranstaltungsprogramm und ebenso alle Podiumsteilnehmer haben keinerlei Zweifel daran gelassen, dass die Geschichte des MfS-Sperrbezirks dokumentiert und im
Stadtraum deutlich gekennzeichnet werden muss und wird.
Der Senat unterstützt die Tätigkeit der Gedenkstätte Hohenschönhausen und fördert das Projekt des Bezirks Lichtenberg zur Geschichtsarbeit im Stadtraum. Der Senat erklärt seine Solidarität mit den anwesenden Opfern der früheren Staatssicherheit.
Für weitere öffentliche Veranstaltungen ist darüber nachzudenken, wie dieser militanten Präsenz durch ehemalige MfS-Mitarbeiter entgegengewirkt werden kann. Grundsatz muss dabei sein, dass sich die demokratische Öffentlichkeit nicht von einer Minderheit vorschreiben lassen kann, in welcher Form, nach welchem Verfahren und mit welchen Inhalten sich demokratische Erinnerungskultur etabliert. Die Leitung der Gedenkstätte hat die uneingeschränkte Rückendeckung des Senats und des Stiftungsrates, wenn sie von ihrem Hausrecht Gebrauch macht, um Provokationen zu verhindern und ehemalige Häftlinge vor Zumutungen und Angriffen in Schutz zu nehmen.
1. Wie beurteilt der Senat das Auftreten zahlreicher ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheitsbehörde der DDR auf einer öffentlichen Veranstaltung und deren Versuche, ihre menschenverachtenden und rechtsstaatswidrigen Handlungen als „normal“ darzustellen?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Vorfällen für die weitere Arbeit der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen, und wie wird er die Auseinandersetzung führen?
Herzlichen Dank! – Herr Senator! Sie haben mehrmals – und das ist sicherlich richtig so – den Senat benannt. Ich hätte gern von Ihnen persönlich als Mitglied des Stiftungsrates der Gedenkstätte Hohenschönhausen gewusst, wie Sie den Vorgang bewerten. Wie gedenken Sie, mit solchen Vorgängen künftig umzugehen? Wie bewerten Sie Ihr eigenes Verhalten auf der Veranstaltung?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Unsere Meinung ist hinlänglich bekannt. Wir haben mehrmals über das Thema gesprochen. Selbstverständlich werden wir die Finanzplanung fortführen. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Ihre beiden Anträge beschäftigen sich damit – das haben Sie, Herr Meyer, eben noch einmal bestätigt –, dass innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen eine Finanzplanung vorzulegen ist. Das ist Ihre Meinung, nicht aber unsere. Wir sagen, dass bereits im Jahr 2003 eine Finanzplanung eingereicht worden ist, die ganz klar sagt, welche Konsolidierungsmaßnahmen wir ergreifen. Wir haben eine weitere Finanzplanung mit dem aktuellen Haushalt vorgelegt. Wir werden die Finanzplanung selbstverständlich fortschreiben, so wie das Gericht es gefordert hat. In vier Wochen jedoch eine seriöse, auf genauen Zahlen basierende Finanzplanung vorzulegen – das wissen Sie –, ist unseriös. Das wollen Sie aber vermutlich genau riskieren. Wir aber nicht. Alles andere ist bereits gesagt worden. Deshalb gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll. – Herzlic
Wir beraten heute zwei Anträge der FDP und der Grü
nen, in denen der Senat aufgefordert wird, eine Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2010 vorzulegen. Der Senat hat bereits wiederholt dargelegt, dass er selbstverständlich seine Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2010 fortschreiben und sie dem Abgeordnetenhaus vorlegen wird. Dazu ist er verpflichtet. Es gibt auch keinen Zweifel
daran, dass er das tun wird. Die Anträge sind im Kern somit also vollkommen überflüssig, meine Damen und Herren von der Opposition.
Die FDP will dem Senat darüber hinaus nun aber vor
schreiben, wann er die Finanzplanung vorzulegen hat. Dies habe nach Ansicht der FDP unbedingt vor der Verhandlung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu geschehen.
Die Grünen schließen sich dieser Forderung an. An
sonsten bezieht sich der Grüne-Antrag aber gar nicht auf die Vorlage einer Finanzplanung, sondern er enthält ein paar konkrete vermeintliche Konsolidierungsvorschläge, die wir schon zur Genüge kennen. Diese Vorschläge haben wir aber entweder an anderer Stelle bereits dezidiert verworfen, oder sie waren von der Koalition längst umgesetzt.
Anders als die Grünen stehen wir auf dem Standpunkt,
dass das Land Berlin in Abwägung aller denkbaren Maßnahmen bereits alles tut, was zur Konsolidierung des Haushalts getan werden kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir der Auffassung sind, dass die Zeit im Jahr 2003 stehen geblieben ist, als der Senat die Klage in Karlsruhe eingereicht hat.
Natürlich wird auch in Zukunft über Konsolidie
rungsmaßnahmen zu entscheiden sein. Natürlich hat es im Detail Veränderungen gegeben, da sich die Realität selten der Planung anpassen lässt. Es kann auch gar keinen Zweifel daran geben, dass die Konsolidierung über den Planungshorizont der aktuellen Finanzplanung für die Jahre bis 2009 fortgesetzt werden muss. Aber Fakt ist doch: Der Senat hat mit der Klage vor dem Verfassungsgericht sein Eigenanstrengungsprogramm bereits vorgelegt, und zwar als Teil der Finanzplanung 2003 bis 2007. Sämtliche darin enthaltene Konsolidierungsmaßnahmen sind mit konkreten Beschlüssen unterlegt. Dieses Programm ist aktuell in kontinuierlicher Umsetzung. Das geschieht weitgehend gegen den Widerstand der Opposition und nicht etwa mit ihrer Unterstützung.
Völlig unabhängig davon ist die Frage der jährlichen
Vorlage einer Finanzplanung zu sehen. In dieser Frage sind wir mit der Opposition ja gar nicht auseinander. Das Parlament hat das Recht auf Vorlage einer jährlichen Finanzplanung. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Finanzplanung auf Grundlage einer seriösen Planung erstellt werden soll. Nur dann nutzt sie dem Parlament etwas.
Die aktuelle Finanzplanung 2005 bis 2009 kann als
Aktualisierung der letzten Finanzplanung in Karlsruhe sicherlich auch noch einmal zur Unterstützung unserer Argumente dienen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition:
Lassen Sie die Kirche im Dorf! Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe finden am 26. April statt. Eine Finanzplanung wird wohl
kaum bis dahin vorzulegen sind. Das wäre auch vollkommen unsinnig. Die letzte Finanzplanung ist gerade einmal ein halbes Jahr alt.
Wie bereits gesagt: Wir sind der Ansicht, dass uns ei
ne fundierte, kontinuierliche Planung insgesamt weiter hilft, als blind einem sachfremden Zeitdruck zu folgen.
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Stand zur Verankerung der Hauptstadt und der entsprechenden Finanzierung im Grundgesetz?
2. Welche Nebenvereinbarungen bestehen dazu, unter anderem hinsichtlich des Berlin-Bonn-Gesetzes?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Strukturentscheidungen zur Haushaltssanierung 1 bis 9 – viele Anträge! Angekündigt haben Sie das, Herr Dr. Lindner, mit einer Presseerklärung. In dieser Presseerklärung steht, dass Sie in den kommenden Monaten den Senat drängen werden, endlich strukturelle Maßnahmen durchzuführen. Wenn wir als Koalitionsfraktionen neun Monate vor Ende der Wahlperiode angefangen hätten, Strukturentscheidungen aufs Tapet zu bringen, dann nicht nur „Gute Nacht, Marie!“, sondern „Gute Nacht, Haushalt!“, erst recht „Gute Nacht, Klage in Karlsruhe!“. – Sicherlich, Sie sprechen von einer Systematik. Sie sind sich auch treu geblieben. Systematisch nach den Haushaltsberatungen bringen Sie solche Entscheidungen in die Ausschüsse. Das finde ich ein bisschen schade, aber gut! Ich erinnere daran – das haben wir gestern auch im Hauptausschuss diskutiert –, der vorläufige Jahresabschluss umfasst einen Überschuss von 1 Milliarde €. Noch vor Jahren war es ein Defizit in Milliardenhöhe. Wir wissen alle, dass wir auch positive Effekte hatten wie z. B. die Zinsentlastung. Aber dass wir überhaupt in der Lage sind, bei sinkenden Gesamtausgaben und bei einem kontinuierlichen Abbau der NettoNeuverschuldung positive Jahresabschlüsse zu haben, ist deshalb der Fall, weil wir hier im Hause seit 2002 echte strukturelle Entscheidungen getroffen haben. Wir haben uns schon hundertmal darüber unterhalten. Deswegen werde ich jetzt nicht darauf eingehen, sondern auf Ihre Anträge.
Förderung und auskömmliche Unterstützung der Einrichtungen des Landes zu haben. Das ist mehr Kulturpolitik als die Deutsche Bank zu kritisieren, große Sprüche zu machen, wo nichts dahinter ist.
Zur Wirtschaftsförderung: Da haben wir eine Enquetekommission gehabt. Immer noch wird im Land mit der Gießkanne subventioniert. Auch hier müssen wir herangehen, in Zukunft gezielt in Branchen investieren, die die Enquetekommission identifiziert hat, aber nicht nur die Branchen, sondern auch die Technologien, die Zukunft haben, gezielt fördern, Existenzgründungen fördern und nicht wie à la Samsung in der Breite Mittel zur Verfügung stellen.
Abschiebungsgewahrsam – auch so eine Sache! Das wurde in einigen Ländern – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein – erfolgreich teilprivatisiert. Das betrifft insbesondere technische Überwachung, Betreuung und Essensausgabe. Das hat, Kollege Ratzmann, nicht nur zu einer Entlastung des Haushalts geführt, sondern auch zu einer Verbesserung der Verhältnisse. Ich erinnere daran, dass wir es im Abschiebungsgewahrsam nicht mit Verbrechern zu tun haben, sondern mit Leuten, die mit nichts anderem hierher gekommen sind als dem Wunsch zu bleiben. Die haben wir bis zu ihrer Ausreise respektvoll und anständig zu behandeln. Allein deswegen müssen wir Maßnahmen ergreifen, die die Situation verbessern. Auch hier ist Privatisierung das richtige Mittel.
Hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben – auch ein großes Feld! Auch hier muss es so sein, dass entweder das Land Berlin eine vollständige Entschädigung für seine Aufwendungen erhält oder als Alternative – wenn sich der Bund dazu nicht bereiterklärt – der Bund gezwungen wird, seine Objekte, die Botschaften beispielsweise, durch eigene Dienstkräfte der Bundespolizei zu überwachen. Dann hat das Land Berlin entsprechende Leistungen zu beenden.
Es geht also um Reformen und Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben des Staates. Dann haben wir auch wieder mehr Geld für die wirklich wichtigen Dinge – dazu gehören Kultur, Wissenschaft und Bildung – und können gleichzeitig den Haushalt sanieren, was wiederum zwingende Voraussetzung ist, um in Karlsruhe bestehen zu können. Ich freue mich auf die Diskussion über diese Anträge in den Ausschüssen. Ich hoffe, gerade die Koalitionsfraktionen werden bereit sein, nicht alles, nur weil es von uns kommt, in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern über das eine oder andere gefällig nachzudenken und mit uns zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. – Herzlichen Dank!
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, verehrte Herren! In einem, verehrte Frau Dr. Klotz, haben Sie wirklich Recht gehabt. Manchmal kommt man sich hier im Parlament vor wie in einer verkehrten Welt. Ich kam mir gerade so vor, als ob ich auf einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen sitze und Sie jetzt eben als Bundestagskandidatin gesprochen haben.
Sie verleiten mich natürlich dazu, dass ich am Anfang ein paar Worte zur Opposition sagen muss. Ich erinnere mich an das Jahr 2003, wo Sie in einem mühseligen Vorgang gemeinsam – alle drei Oppositionsparteien – eine Klage eingereicht haben, die weder Ihnen als Opposition noch dem Land Berlin genutzt hat.
Man hat heute schon gemerkt, dass Sie sich hier schon auf den Bundestagswahlkampf einstellen. Da entstehen hier die tollsten Blüten. Da las ich vor zwei Tagen – das haben Sie hier noch einmal sehr ausdrucksvoll vorgetragen – einmal in der „tageszeitung“ und einmal im „Neuen Deutschland“
folgende Überschriften: „Grüne loben Rot-Rot für grüne Politik“ oder „Grüne loben sich für rot-rote Haushälterei“.
Das finde ich scharf, dass Sie jetzt beanspruchen, die Konsolidierungserfolge selbst erzielt zu haben. Ich kann mich aber überhaupt nicht daran erinnern, dass Sie in den letzten Jahren dem Haushalt hier jemals zugestimmt hätten.
Verehrte Grüne, das ist schon sehr durchschaubar, das sollten Sie lassen!
Ich komme zur FDP: Da setzen sich gleich einige gerade hin, das finde ich gut.
Das ist die einzige Partei – das muss ich zugestehen –, die sich gnadenlos treu bleibt. – Da nicken Sie, Herr Dr. Lindner, warten Sie es ab! –
Sie machen immer die gleichen Vorschläge, immer auch die gleichen falschen Vorschläge, aber man weiß bei Ihnen genau, wenn Sie nachher ans Mikrophon gehen, falls Sie hierher gehen, welche Vorschläge kommen werden.
Sie werden radikal für Privatisierungen im Land Berlin sein.
Das heißt, es wird gar nichts mehr in staatlicher Hand sein. Sie werden die Berliner Verwaltungen möglichst auf Null herunterfahren wollen.
Das heißt, dass Sie kein Personal mehr hier haben wollen. Ein Glück für die Stadt, dass Sie dieses krude Programm, das Sie hier immer wieder herunterbeten, niemals umsetzen können, weil Ihnen die Wählerinnen und Wähler in dieser Stadt keine Mehrheit dafür geben, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft. Das ist sehr beruhigend.
Die CDU guckt schon ganz betrübt nach unten, also muss ich mich auch mit der großen Oppositionspartei CDU kurz auseinander setzen.
Sie haben im Wonnemonat Mai einen neuen Vorsitzenden gewählt,
nämlich Herrn Schmitt.
Dieser Herr Vorsitzende Schmitt hat in seiner Antrittsrede – in der Zeitung tituliert mit „Schmitt macht den Diepgen“ – nicht nur geäußert, dass der Senat eine Happyhour-Truppe sei,
sondern auch, der Senat vernichte in wenigen Monaten 5 000 Arbeitsplätze.
Nun macht Herr Kaczmarek gestern mit der Presse ein entsprechendes Gespräch und sagt dort: Nicht nur, dass er noch 600 Millionen € aus dem Haushalt heraussparen möchte, an sehr interessanten Bereichen im Übrigen, z. B. der Volkshochschule. – Gut bei Privatisierungen sind Sie sich immer mit der FDP einig.
Also, Vorschläge, die wir so nicht machen werden! – Aber Sie sagen noch eine interessante Sache, nämlich dass Sie durchaus noch weitere Personalausgaben haben möchten, weit über die hinaus, die der Senat macht. Entweder haben sich in den letzten 10 Wochen die Meinungen in der CDU komplett gedreht, oder, Herr Kaczmarek, Sie haben leider gestern im Pressegespräch nur Ihre persönliche Meinung kundgetan. Wer nun die „Happy-hourTruppe“ in Berlin ist, ist doch wohl eindeutig. Das sind Sie, die CDU-Fraktion!
Zum Haushalt: Ein ausgeglichener Primärhaushalt 2007 ist ein ehrgeiziges haushaltspolitisches Ziel, und dieses ehrgeizige Ziel haben wir mit dem eingereichten Doppelhaushalt 2006/2007 erreicht. Es ist sonnenklar: Wir haben mutige Beschlüsse fassen müssen,
und bei einem Schuldenstand von 60 Milliarden € und einer Zinsbelastung von jährlich 2,5 Milliarden € brauchen wir die Hilfe des Bundes. Deshalb war es auch richtig, dass wir zum einen die Haushaltsnotlage festgestellt und zum anderen die Klage in Karlsruhe eingereicht haben. Wir haben uns vorgenommen, Ausstattungsvorsprünge abzubauen. Das war nicht immer einfach. Das ist nicht immer einfach. Ich bin mir sehr sicher, dass Herr Sarrazin nachher in seiner Rede die eine oder andere Prozentzahl nennt, bei der wir noch Ausstattungsvorsprünge haben. Aber auch dieses Ziel haben wir erreicht, dass wir massiv abgebaut haben.
Der Verfassungsgerichtshof hat uns klare Auflagen erteilt. Diese Auflagen werden wir einhalten. Das heißt, dass wir nur noch die unbedingt notwendigen Ausgaben tatsächlich leisten werden. Darüber hinaus werden wir sehr klar und gut begründen müssen, warum in einigen Bereichen Einsparungen nicht möglich sind. Wir können die extreme Haushaltsnotlage nicht noch dadurch verschärfen, dass wir Raubbau an der Substanz betreiben.
Das kann und wird nie das Ziel von Haushaltskonsolidierung sein.
Wir haben in diesem Haushalt nicht mehr die spektakulären Einschnitte. Das ist richtig. Die brauchen wir auch nicht. Wir haben in den letzten Haushalten auf Grund der Zahlen, die ich vorhin genannt habe, Sparmaßnahmen durchführen müssen, die sehr schwierig waren und für die wir sehr viel Ärger erhalten haben,
weswegen Menschen auf die Straßen gegangen sind und die für viele Menschen in der Stadt sehr hart sind. Wir haben diese Entscheidungen dennoch treffen müssen. Wir haben sie getroffen. Einige hat Frau Klotz vorhin schon genannt: der Ausstieg aus der Anschlussförderung und der Solidarpakt im öffentlichen Dienst.
Bildung hat in diesem Haushalt nachweislich Priorität. Wir geben im Bereich Wissenschaft und Bildung pro Jahr, 2006 und 2007, 4,1 Milliarden € aus. Lassen Sie mich auch hier einige Punkte ganz klar sagen – weil Sie dies angesprochen haben, Frau Klotz: Das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm – langsam ärgert mich dies. Wir haben im Jahr 2005 bis heute 220 Objekte, bei denen ganz konkret in Schulen und Sportstätten in einem Volumen von 45 Millionen € Geld eingesetzt wird.
Ich bin sehr froh – Sie können da herumnörgeln, wie Sie wollen – und befinde mich dabei in Übereinstimmung mit dem Bildungssenator, dass wir auch in den nächsten Jahren 41 Millionen € in diesem Programm einsetzen werden.
Die Absicherung des Einstellungskorridors – ich habe vorhin bereits über die Personalausgaben gesprochen – wird auch wieder vorgenommen. Wir haben bereits zum Schulbeginn Neueinstellungen von Lehrern vorgenommen. Dies werden wir bis 2007 wiederholen. Wie wir seit langem wissen, beginnt die Orientierung der Kinder auf Bildung lange vor der Schule. Wir haben mit der Ausstattung an Kitaplätzen einen Trumpf in der Hand, um den man uns bundesweit beneidet. Hier sind wir bundesweit Vorbild.
Wir haben das über Berlin hinaus gelobte Schulgesetz im letzten Jahr eingeführt, darüber hinaus die Kitareform umgesetzt. Die Kostenfreiheit des letzten Kitajahres wird bei der weiteren Diskussion für die SPD ein sehr wichtiges Thema sein.
Jeder weiß, dass, wenn man einer Sache einen Vorrang gibt, anderes nachrangig behandelt wird. Dennoch dürfen wir die Infrastrukturmaßnahmen der Stadt nicht vernachlässigen. Ansonsten entstehen daraus Folgekosten, da man später eventuell das doppelte oder dreifache Geld in die Hand nehmen muss. Das weißt jeder. Wir haben deshalb wieder im Einzelplan der Senatorin Junge-Reyer, bei der Stadtentwicklung, das Anti-Schlagloch-Programm, das bereits im Jahr 2005 begonnen wurde und bei dem man, wenn man durch die Stadt geht, auch sieht, dass etwas passiert. Wir werden die dringlichsten Schäden, die an Fußwegen, an Gehwegen und an Radwegen entstanden sind, über dieses Landesprogramm beseitigen können, auch wenn darüber in der Opposition hin- und herdiskutiert wird.
Die Investitionsausgaben – hier haben Sie Recht, Frau Dr. Klotz – werden im Doppelhaushalt leicht abgesenkt. Das ist bedauerlich. Aber trotzdem werden so große Investitionsmaßnahmen wie zum Beispiel die FHTW über diesen Landeshaushalt abgesichert.
Im Personalbereich entstehen erhebliche Einsparungen, eine halbe Milliarde € bis zum Jahr 2007. Das ist sehr viel Geld. Wir haben einen Einstellungskorridor. Den muss man auch schaffen. Wenn man einerseits Personal abbaut, muss man auch einen Einstellungskorridor schaffen. Wir werden circa 1 720 Stellen in den unterschiedlichsten Bereichen schaffen, sei es bei der Polizei oder der Feuerwehr, bei den Finanzämtern oder den Lehrerstellen.
Wir werden auch die Bezirke nicht allein lassen. Selbstverständlich müssen auch sie weiterhin, so wie bisher auch, an der Haushaltskonsolidierung beteiligt werden. Wo sich aber Einsparvorgaben aus sachlichen Grün
den als nicht erfüllbar erweisen, werden wir auch nachträglich Regelungen finden und diese bei der Senatsverwaltung für Finanzen einfordern.
Ich denke, auch der eine oder andere Bezirk kann einen positiven Abschluss nachweisen. Der dort geleisteten Arbeit gilt unser Respekt.
Auch Berlin hat Steuermindereinnahmen, wie andere Bundesländer ebenso – bis 2007 werden circa 900 Millionen € prognostiziert. In seiner Abwägung ist der Senat zu dem Entschluss gekommen, keine weiteren Steuererhöhungen in Berlin durchzuführen. Die SPD-Fraktion unterstützt ausdrücklich diesen Senatsbeschluss.
Ich wünsche Ihnen in den Fachausschüssen und uns im Hauptausschuss gute Haushaltsberatungen. – Ich danke!
Auch die SPD-Fraktion kennt die Bedeutung der
„Märchentage“. An der Qualität der hier geleisteten Arbeit gibt es keinen Zweifel. In der Würdigung dieser erfolgreichen Kulturarbeit unterscheiden sich die Fraktionen dieses Hauses nicht.
Darum geht es heute aber auch gar nicht. Es geht um
einen Antrag, der den Anschein erweckt, im Dienste des Guten zu handeln, bei genauem Hinsehen aber die Hoffnung, die er weckt, nicht erfüllen kann. Geld für – völlig unbestritten – gute Zwecke zu fordern, ist leicht, es würde jeder und jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Hause bestimmt mehr als nur eine wichtige Sache einfallen, für die es sich lohnen würde, Mittel bereitzustellen. Nur: Wenn wir allen alles versprechen, stellen wir spätestens bei den nächsten Haushaltsberatungen fest, dass wir es
nicht halten können. So mag die Opposition – in diesem Falle mit Ausnahme der FDP – denken und handeln, wir tun es jedenfalls nicht.
Mit den „Märchentagen“ ist es doch so: Bisher erhält
der Träger Märchenland e. V. keine institutionelle Förderung. Soll das in Zukunft geändert werden, muss man auch sagen, was man statt dessen streichen will. Der Ursprungsantrag der CDU macht wenigstens noch einen Versuch, eine Gegenfinanzierung darzustellen, die sich aber leider als nicht tragfähig herausgestellt hat. So sehr wir inhaltlich auch wünschten, wir könnten der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses folgen, so sehr müssen wir erkennen, dass wir das seriöserweise nicht tun können. Wir hoffen, dass die „Märchentage“ ihre Finanzierung wie bisher schon durch vermehrtes privates Engagement und nach Möglichkeit auch mit Lottomitteln sichern können. Zu dem Wunsch nach einer Finanzierung aus Haushaltsmitteln hat die Kulturverwaltung erklärt, sie sehe wenig Möglichkeiten, eine Basisfinanzierung der „Märchentage“ aus dem ohnehin angespannten Kulturetat zum jetzigen Zeitpunkt zusätzlich zu leisten.
Wir glauben, dass allen Beteiligten hier mit Ehrlich
keit mehr geholfen ist. Angesichts der extremen Haushaltsnotlage ist es eben nicht so einfach, erst einmal ein Versprechen zu machen und später zu sehen, ob man es auch einhalten kann, wie es die Grünen im Hauptausschuss vorgeschlagen haben. Die Kulturverwaltung hat im Hauptausschuss zugesagt, dass auch sie noch einmal genau hinsehen wird, ob eine Förderung der „Märchentage“ für die Jahre 2006 und 2007 im Rahmen der Prioritätensetzung im Kulturetat möglich ist. Mehr können und sollten wir derzeit nicht tun.
Wir werden auch keine vorgezogenen Haushaltsbera
tungen führen; auf der Grundlage des CDU-Antrags und der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses wäre dieses auch unverantwortlich. Deshalb müssen wir den Ursprungsantrag und die Beschlussempfehlung des Kulturausschusses ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann! Auch wenn man emotional sehr engagiert ist, sollte man sich in diesem Hohen Haus bei seinen Redebeiträgen im Griff haben. Zum Antrag, der aus meiner Sicht sehr vernünftig ist, haben Sie genau drei Sätze gesagt. Das ist dem Antrag nicht angemessen.
Natürlich darf sich ein Landesparlament darüber freuen, dass das Bundesverwaltungsgericht im November letzten Jahres einen langjährigen Rechtsstreit beendet hat. Ein Teil des ehemaligen SED-Vermögens steht dem Land Berlin anteilig zu. Dieses Geld wird für nützliche und angesichts unserer Haushaltsnotlage dringend benötigte wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die von Ihnen genannten 20,7 Millionen €, die anteilmäßig dem Land zur Verfügung stehen könnten, sind allerdings nur eine rechnerische Größe. Sie sind errechnet aus den 255 Millionen € Vermögen. Davon ist allerdings noch nicht ein Cent auf unseren Konten. Zurzeit werden noch Prozesse geführt, um das Geld auch wirklich zu erhalten. Offenbar liegt eine Beschwerde gegen das Urteil vor. Darüber hinaus hat die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur möglicherweise auch noch Ansprüche. Auch dies muss geprüft werden. Dies alles ist nachzulesen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Sie sollten sich das noch einmal genau durchlesen.
In der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Treuhand und den neuen Bundesländern von 1994 ist klar definiert, wie die Verteilung vorzunehmen ist – so, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben: 60 % der Mittel sind für wirtschaftliche Umstrukturierungen zu verwenden, 40 % für soziale und kulturelle Zwecke. Daraus folgt, dass wir eigentlich gar keine Beschlussfassung brauchen, weshalb mich Ihr Antrag auch verwundert hat. Ohne zu wissen, wie viel Geld wann zur Verfügung stehen wird, macht es keinen Sinn, bereits jetzt festzulegen, in welche Projekte konkret das Geld fließen soll. Inhaltlich teilen wir Ihr Anliegen. Wir werden die Verwendung der Mittel genau prüfen, was jedoch erst dann geht, wenn wir wissen, wie viel Geld genau Berlin erhalten wird. Ich bin immer ein wenig vorsichtig gegenüber der CDU, weil ich Ihr finanzpolitisches Gebaren zur Genüge kenne. Man sollte das Fell erst dann verteilen, wenn der Bär tatsächlich erlegt ist. Ich hoffe, dass wir zum Zeitpunkt der Beratung des nächsten Doppelhaushalts Geld erhalten haben. Wenn dies der Fall ist, wird uns der Senat eine entsprechende Vorlage zugehen lassen müssen. Wir als Haushaltsgesetzgeber werden dann darüber beschließen und eine öffentliche Kontrolle sicherstellen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer hat eben seine Auffassung dargelegt. Seiner Meinung nach hat der Senat eine jährliche Finanzplanung vorzulegen. Er hat dabei Argumente vorgetragen, die respektabel sind. Der Finanzsenator hat uns dargelegt, dass er anderer Ansicht ist. Wir haben im Hauptausschuss als Koalitionsfraktionen klar gesagt, dass wir insgesamt der Argumentation des Senats folgen und diese auch teilen. Die Argumentation des Senats ist weitaus stichhaltiger als die der Opposition.
liegende Rechtslage, die den Senat durch Bundesgesetz und Landesverfassung dazu verpflichtet, eine jährliche Finanzplanung vorzulegen, ist eindeutig. Offensichtlich anerkennen auch Sie das mittlerweile, versteckt in der Formulierung „objektive Gründe“.
Niemand, ob Rechtswissenschaftler oder Wissenschaftlicher Parlamentsdienst, hat in den letzten Monaten die Rechtsauffassung von Rot-Rot geteilt. Als Argumente gegen unseren Antrag verbleiben nach der parlamentarischen Beratung nur noch der Hinweis auf die falsche Rechtsanwendung in Rheinland-Pfalz und die kurze Frist bis zum Ende des Jahres. Der eine Hinweis kann nicht ernsthaft in die Debatte geführt werden, und das Zeitargument haben Sie durch Ihre eigene Untätigkeit selbst geschaffen.
Durch eine Zustimmung zu unserem Antrag haben Sie heute die Möglichkeit, eine erneute Bruchlandung des Finanzsenators vor dem Verfassungsgericht zu verhindern. Dies wäre auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Landes Berlin in Karlsruhe wünschenswert.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Eßer, dass ich jetzt noch einmal auf den Zuschuss für die BVG eingehen muss, hätte ich mir bei diesem Tagesordnungspunkt nicht träumen lassen. Ich tue es dennoch sehr gern.
Der Zuschuss ab 2006 – das müsste Ihnen als Haushälter bekannt sein – beträgt genau 322 Millionen €. Wenn Sie nach Ihrem System vorgehen wollen, dann müssten Sie eine Ausschreibung machen, die frühestens 2008 greift. Nach Ihren Vorstellungen wollen Sie 2006 400 Millionen € Zuschuss kürzen. Ich kann dazu nur sagen: Sie sind ein toller Haushälter, Herr Eßer! Sehr toll!
Mit dieser Haushalts- und Vermögensrechnung werden wir die bereits lang und breit geführte parlamentarische Diskussion weiterführen. Dass die FDP nun noch einen dringlichen Antrag eingebracht hat, über den sie heute auch noch reden will, hatte sich bereits angekündigt. Das hat uns nicht sehr überrascht. Ich werde auch als erstes auf Ihren Antrag eingehen.
Der Senat hat mit dem Haushaltsplanentwurf auch eine Finanzplanung für 2004/2005 vorgelegt. Diese Finanzplanung enthält eine umfassende Darstellung des Eigenanstrengungsprogrammes des Landes Berlin und der Maßnahmen zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage. Statt sich nun politisch mit dem Sanierungskurs von Rot-Rot auseinander zu setzen, beschränkt sich die Opposition – hier nun die FDP – in Ermangelung eigener inhaltlicher und politischer Alternativen darauf, die Frage zu stellen, ob es notwendig sei, auch im Falle eines Doppelhaushaltes eine Finanzplanung jährlich vorlegen zu müssen.
Es handelt sich hierbei um die Frage, die wir im Hauptausschuss auch bereits kurz behandelt haben: Ist es sinn
voll, gesetzlich vorgeschrieben und damit auch unerlässlich, jeweils zu den Haushaltsberatungen
eine mittelfristige Finanzplanung vorzulegen? –
§ 50 Abs. 3 Haushaltsgrundsätzegesetz, wie auch Artikel 86 Abs. 3 der Verfassung von Berlin jedenfalls sagen, die Finanzplanung sei spätestens zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.
Wenn es nun im WPD-Gutachten – ich habe es mir sehr genau angesehen –, eine andere Auffassung vertreten wird, werden wir dies im Hauptausschuss beraten müssen und einer Bewertung unterziehen. Die Debatte darf aber nicht davon ablenken, dass wir eine sehr sorgfältig aufgestellte Finanzplanung haben. Das zeigt sich – auch wenn Herr Eßer etwas anderes behauptet hat – anhand der aktuellen Prognose für das Jahr 2004 und dem Jahresabschluss 2003. Wir haben uns gerade gestern mit dem Statusbericht befasst. Wir werden im Jahr 2004 erstmals wieder ohne Defizit abschließen.
Das ist ein Erfolg, der zeigt, dass wir mit unserer Haushaltspolitik auf dem richtigen Weg sind.
Weil ich zur Kenntnis nehmen muss, dass von der Opposition dazwischen gerufen wird: Die Opposition weigert sich, diese Politik zur Kenntnis zu nehmen. Die Haushalts- und Vermögensrechnung birgt entscheidende Erkenntnisse. Das Jahresergebnis 2003 ist im Primärsaldo rückläufig. Wir werden im Jahr 2007 genau nach Plan landen. Zahlen lügen nicht.
)
Zweitens sollte der Senat sich hüten, den Eindruck zu erwecken, dass er politisch nicht in der Lage ist, über das Jahr 2007 hinaus seine Konsolidierungspolitik mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen. Dies gilt im Jahr 2004 für das Haushaltsjahr 2008 und im Jahr 2006 für das Haushaltsjahr 2010.
(D
Der Senat rechnet neben allen Konsolidierungserfolgen, welche unbestritten sind, am Ende seiner Finanzplanung 2003 bis 2007 immer noch mit einer Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von 2,5 Milliarden €. Weitere Risiken – Herr Eßer hat sie bereits angesprochen – wie etwa den zu erwartenden Aufwuchs bei der Inanspruchnahme der Risikoabschirmung durch die Bankgesellschaft, eine Erhöhung des Zinsniveaus oder den stufenweisen Abbau des Solidarpakts II um jährlich 200 Millionen € stellen die bereits eingeleiteten Entlastungen etwa durch den Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung bei weitem in den Schatten. Gelingt es dem Senat nicht, in der Öffentlichkeit – und zwar nicht nur der Berliner – glaubwürdig darzustellen, dass Berlin durch eine Teilentschuldung seine dann noch zu bewältigenden Probleme künftig allein lösen kann, gefährdet Rot-Rot die Erfolgsaussichten der Klage in Karlsruhe insgesamt. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Versuch, auf harte Sparauflagen aus Karlsruhe zu hoffen, um selbst nicht für weitere Einschnitte in der Berliner Öffentlichkeit verantwortlich gemacht zu werden. Der Ort, an dem der Senat solche Mutmaßungen ausräumen kann, ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist die mittelfristige Finanzplanung. Wir fordern Sie deshalb auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Sie können sich so oft hinstellen, wie Sie wollen und etwas anderes behaupten. Sehen Sie sich die Haushalts- und Vermögensrechnung genau an, und Sie werden feststellen, dass die Regierungskoalition das gehalten hat, was sie vorher angekündigt hat.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schließen heute mit unserer Abstimmung zur Entlastung des Senats zur Haushalts- und Vermögensrechnung 2001 ein normales Verfahren ab, was auch in den Vorjahren sehr intensiv im parlamentarischen Verfahrensweg besprochen worden ist.
send ist, ansonsten würde er sich in seinem Verhalten nur noch bestätigt fühlen.
Ich frage Sie dennoch, meine Damen und Herren von der SPD: Wenn Ihr Fraktionskassierer 2 %, die in der Fraktionskasse fehlen, nicht belegen kann, würden Sie den Abschluss dennoch unterschreiben und dem Verantwortlichen Entlastung erteilen?
Wenn Millionenbeträge des Vermögens Ihrer Partei unauffindbar wären, würden Sie dann den Schatzmeister und den Parteivorstand entlasten und sagen: Okay, wir lassen Fünfe gerade sein, vorausgesetzt ihr seid so nett und versprecht uns, tüchtig weiterzusuchen. Vielleicht findet sich das Geld eines Tages, denn irgendwo muss es schließlich sein? – Nein, das alles würden Sie nicht tun, nicht in Ihrer Fraktion, nicht in Ihrer Partei, nicht in einem Verein, in dem Sie sind, und auch in keiner Aktionärsversammlung. Sie würden, wie es überall üblich ist, darauf bestehen, dass der Abschluss auf den Cent genau und von Wirtschaftsprüfern uneingeschränkt testiert wird, anderenfalls würden Sie sich verweigern. Dies ist eigentlich selbstverständlich.
Diese Selbstverständlichkeit soll ausgerechnet im Land Berlin nicht gelten? – Das ist ein fatales Signal an die Öffentlichkeit. Schlimmer kann man die allgemeine Volksmeinung, dass Politiker mit öffentlichem Eigentum Schindluder treiben und sich um den Verbleib von Steuergeldern nicht scheren, nicht bestätigen. Zu dieser Sorte von Politikern möchte ich nicht gehören und habe bislang angenommen, dass auch Sie von der SPD und der PDS dazu nicht gehören wollen.
Warum wollen Sie dann diesem Jahresabschluss zustimmen und dem Senat – Augen zu und durch, right or wrong, meine Regierung – Entlastung erteilen?
Nun wird gesagt, es habe sich gebessert. Es hat sich auch im darauffolgenden Jahr etwas gebessert, nicht in der Vermögensrechnung, aber in der Haushaltsrechnung. Es sei inzwischen, so habe der Rechnungshof erklärt, auch Entlastungsrelevantes nicht mehr klärungsbedürftig. Dies bedeutet, man nimmt an, das nach wie vor fehlende Geld ist nicht veruntreut worden, sondern irgendwo vorhanden und bestimmungsgemäß ausgegeben worden. Man nimmt an, dass nur die Erfassung des Vermögens und die Buchung der Ausgaben in Unordnung ist, sei es, weil die Mitarbeiter der Verwaltung in großem Stil bei der Eingabe der Daten schlampen, sei es, weil die Software so chaotisch funktioniert, dass dabei Buchungen einfach verschwinden.
Ich schließe mich dieser Hoffnung an, dass sich dabei niemand rechtswidrig bereichert hat – kein Verwaltungsmitarbeiter, kein gewählter Politiker –, indem er Geld abgezweigt hat, aber der Zustand der Buchungstechnik und der Arbeitsstil in der Verwaltung – auch bei Herrn Sarrazin – bleiben ein Skandal.
Wir hatten zur Haushalts- und Vermögensrechnung 2001 fünf Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses und eine entsprechende Sitzung im Hauptausschuss. Das heißt, es wurden alle Textziffern, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2003 aufgelistet hat, inhaltlich mit den zuständigen Senatsverwaltungen besprochen, und hier insbesondere mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Herr Eßer, Sie haben eine richtige Feststellung getroffen: Es gab erstmalig mit dieser Vermögensrechnung ein Verfahren, dass der Rechnungshof – das ist seine Aufgabe – Mängel festgestellt hat, die er ganz klar definiert hat. Von diesen Mängeln wissen wir seit Bekanntgabe des Rechnungshofberichts 2003 am 17. Mai 2003. Seit dem Sommer haben wir darüber diskutiert. Es gab umfangreiche Gespräche des Rechnungshofes mit der zuständigen Fachverwaltung, also der Senatsverwaltung für Finanzen. Wir haben im Haushaltskontrollausschuss selbstverständlich zu diesen einzelnen Texten den Rechnungshof nach diesen Gesprächen klar befragt.
Und dann haben Sie in der Ihnen eigenen Art, wie Sie, Herr Eßer, das jetzt auch wieder tun, im Hauptausschuss folgendes getan:
Sie haben bestimmte Sätze weggelassen, die sowohl der Rechnungshofpräsident als auch der zuständige Mitarbeiter des Rechnungshofes sehr klar, nachvollziehbar und im Protokoll des Haushaltskontrollausschusses nachzulesen formuliert haben.
Herzlichen Dank! – Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das tut mir ja nun Leid, dass Herr Zimmer nicht da ist, wahrscheinlich schreibt er noch an seiner Rede.
Es ist in Ordnung. – Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 31. Oktober 2003 hat neues Recht gesetzt – nicht nur für Berlin. Es hat Folgewirkungen auf alle weiteren Haushalte Berlins: Soweit die Aufnahme von Krediten höher ist als die veranschlagten Investitionen, werden wir entsprechend damit umzugehen haben. Das Ergebnis und den Auftrag, den uns das Verfassungsgericht aufgegeben hat, wird die Regierungskoalition – und der Senat hat es ja bereits mit seiner Vorlage getan – sehr ernst nehmen. Sie, verehrte Damen und Herren von der Opposition, haben diesen Auftrag ebenfalls bekommen, und das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber wird diesem Auftrag in einem besonderen Maße verpflichtet sein.
Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass wesentliche Anhaltspunkte für eine Haushaltsnotlage vorliegen und wir damit Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes haben. Noch bemerkenswerter ist – und das hat in diesem Hause schon einmal zu tumultartigen Zuständen geführt –, dass das Gericht betont, dass die erhöhte Kreditaufnahme durch das Vorliegen der Störung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gerechtfertigt ist.
Seit dem Urteil sind mittlerweile knapp drei Monate vergangen, in denen sich der Senat gründlich mit den Anforderungen des Gerichtsurteils zu beschäftigen hatte. Die Ergänzungen des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2004/2005 liegen uns nun vor. Das Zahlenwerk ist kritisch überprüft worden. In großen Teilen ist es gleich geblieben – schließlich waren die wesentlichen Anforderungen und Konsolidierungsschritte im Rahmen unserer Finanzplanung und natürlich auch im Rahmen des Sanierungsprogrammes schon im Ursprungsentwurf umgesetzt. Neu sind die ausführlichen Begründungen der Haushaltsansätze nach den vom Verfassungsgericht aufgestellten Kriterien, die die Notwendigkeit der Ausgaben darlegen. Die 1. Lesung war im Hauptausschuss bereits beendet, als das Verfassungsgerichturteil gefällt wurde. Wir haben uns gestern im Hauptausschuss darauf verständigt, dass Einzelpunkte aus der 1. Lesung noch einmal aufgerufen werden können. Es ist richtig, dass die Neuverschuldung 2004/2005 die Investitionsgrenze überschreitet. Doch mit dem Urteil wurde die Möglichkeit eröffnet, eben jene Überschreitung mit der extremen Haushaltsnotlage zu begründen.
Es wird in allen Bereichen nachgewiesen werden, dass die Ausgaben unabdingbar sind – unabdingbar durch bundesrechtliche, landesverfassungsrechtliche oder vertragliche Bindungen. Oder lassen Sie es mich noch anders ausdrücken: Sie sind unabdingbar, weil wir die Stadt am Leben erhalten wollen.
Die rot-rote Koalition wurde durch das Urteil in ihrem Konsolidierungsprozess bestätigt. Das Konsolidierungsvolumen beläuft sich auf 1,5 Milliarden € bis zum Jahre 2007 und darüber hinaus auf 2,3 Milliarden €. Wir haben gestern im Hauptausschuss noch einmal den berühmten Folienvortrag unseres Finanzsenators gehört – ich hätte jetzt fast gesagt: berühmt-berüchtigt.
Diese Zahlen haben uns noch einmal sehr ernüchtert, und entsprechend fielen auch die Reaktionen im Hauptausschuss aus. In der Finanzplanung bis 2007 kann mit unserem Sanierungsplan das Primärdefizit, also die Ausgaben ohne Zinsen, bis zum Jahr 2007 auf Null gefahren werden. Wir werden zwar im Jahr 2007 noch eine NettoNeuverschuldung von ca. 2,7 Milliarden € haben, aber diese ist ausschließlich auf die Zinsbelastungen des Landes Berlin zurückzuführen.
Von der Opposition – und das zeigte sich auch gestern wieder – wird unser Sanierungsplan nicht akzeptiert und anerkannt. Die einen sagen – –
Na ja, warten Sie, warten Sie. – Die einen sagen, so wie Sie jetzt, – –
Ich will jetzt nicht unverschämt werden! – Ihre Fraktion sagt zum Beispiel, dass wir an völlig falschen Punkten sparen. Andere, wie Herr Dr. Lindner, sagen, dass wir zu wenig sparen. Sie von den Grünen legen heute Steuererhöhungen vor. Wenn das Ihr berühmtes Sanierungsprogramm sein soll,
dann muss ich die Worte meines Fraktionsvorsitzenden wiederholen: So eine Opposition hat Berlin wahrlich nicht verdient!
Wir sehen den Haushaltsplan als ein Gefüge von Einnahmen und Ausgabeposten,
die nach sorgfältiger Abwägung in einer politischen Gesamtentscheidung getroffen wurden.
Trotz unserer Sparanstrengungen wird sich das Land nicht aus eigener Kraft aus der Spirale von Neuverschuldungen und steigender Zinsbelastung befreien können. Daher sind wir Berliner auf die Solidarität von anderen Bundesländern und auch von der verfassungsrechtlich verankerten Bundeshilfe angewiesen. An dieser Notwendigkeit ändert
auch die wütende öffentliche Front von elf Bundesländern gegen Berlin nichts, noch dazu, wenn es sich offensichtlich um ein Getöse handelt, das – ich nenne hier mal das Beispiel Hamburg – der Hamburger CDU in ihrem Wahlkampf helfen soll.
Jeder hier im Hause weiß, dass der Hamburger Finanzsenator zugleich der Bundesschatzmeister der CDU ist – sehr durchschaubar!
Nein, Danke schön! Herr Kaczmarek ist ja bald im Hauptausschuss, da können wir uns dann austauschen. – Berlin zieht seit Jahren ein Sparkonzept durch, das deutschlandweit seinesgleichen sucht. Ich kann mir wahrhaftig nicht vorstellen, dass sich das in anderen Landeshauptstädten noch nicht herumgesprochen haben soll. Wenn ich mir allein anschaue, in welchen Situationen wir Berliner die Vorreiterrolle übernommen haben! Die anderen Bundesländer haben sich angeguckt: Mal sehen, wie weit Berlin kommt. Dann ziehen wir nach. – Deshalb – und das möchte ich hier noch einmal betonen – sind wir auf Hilfe angewiesen. Man muss vielleicht doch noch einmal auf die Geschichte eingehen, warum wir in dieser Lage sind: Zu Beginn der 90er Jahre hat sich der Bund abrupt aus dem Landeshaushalt zurückgezogen und Berlin somit ins Bodenlose fallen lassen. Insgesamt hatte kein anderes Bundesland und keine andere Stadt nach der Wiedervereinigung derartige Lasten zu schultern wie Berlin.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch drei Anmerkungen zu den Ergänzungen und Änderungen zum Haushaltsentwurf 2004/2005 machen und dazu, warum wir bei diesem Doppelhaushalt geblieben sind.
Erstens – das hatte ich vorhin schon gesagt –: Wir haben mitten in den Haushaltsberatungen das Verfassungsgerichtsurteil bekommen. Wir haben gestern im Hauptausschuss die 2. Lesung wieder aufgenommen, um nicht weiter Zeit ins Land gehen zu lassen. Die Zeitschiene, die wir gestern auch im Hauptausschuss besprochen haben, wird so sein, dass die Fachausschüsse bis zum 6. Februar Empfehlungen geben können und wir die Schlusslesung des Haushalts am 18. März in diesem Parlament führen. Mit einem Einzelhaushalt zu beginnen, wäre unsinnig gewesen. Wir werden die Winterferien durchmachen. Das sind wir dem Land Berlin schuldig. Deshalb ist diese Zeitschiene auch unbedingt einzuhalten.
Zweitens: Viele Zuwendungsempfänger, viele Projekte – ob es das Sportstättensanierungsprogramm oder das
Ganztagsschulprogramm ist – brauchen von uns Planungssicherheit.
Drittens – auch das darf ich als haushaltspolitische Sprecherin einmal sagen –: Wir sollten den Berlinerinnen und Berlinern nicht zumuten, nur über fehlendes Geld und eine Haushaltsnotlage zu reden. Berlin ist eine tolle Stadt. Es gibt viele andere Themen, die genauso zu besprechen sind. Das wünsche ich mir für dieses Parlament. – Herzlichen Dank!
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr verehrte Herren! Herr Hoffmann! Sie haben zwar fünf Minuten gesprochen und einen Gesetzentwurf eingebracht, doch hat man letztendlich nichts anderes von Ihnen gehört als die Überschriften. Alles andere war Beiwerk, das mit dem eingebrachten Gesetz eigentlich nichts zu tun hatte.
Sie haben die Überschrift „Haushaltsentlastungsgesetz“ gewählt – eine Überschrift, die wir kennen, denn wir haben als Koalition im Jahr 2002 ein Haushaltsentlastungsgesetz verabschiedet. Was dann aber an Vorschlägen kommt, ist nur eine Ansammlung von Ideen, die schon längst umgesetzt werden. Die CDU macht also Vorschläge, was wäre, wenn höhere Einnahmen bestünden, was wäre, wenn höhere Steuereinnahmen kämen, was wäre, wenn es Mindereinnahmen z. B. bei Zinsbelastungen gäbe. Das sind alles Vorschläge, bei denen ich die finanziellen Auswirkungen vermisse. Dieses Gesetz ist allgemein gehalten. Der Senat hat bis 2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt, und wir haben dazu ein Konzept entworfen. In Ihrem Gesetz kann ich leider nichts, was finanzielle Auswirkungen betrifft, nachvollziehen.
Aber kommen wir zu den einzelnen Paragraphen – wenn Sie es schon nicht gemacht haben, so werde ich das tun. § 1 beschäftigt sich mit der Nettoneuverschuldung. Sie nennen drei Zahlen, die wir alle kennen, da sie im Haushaltsentwurf 2004/2005 enthalten sind. Weiter fortführend die Zahl 2006, die wir in der Finanzplanung haben und die also bekannt ist, nichts Neues!
§ 2: Haushaltssanierung, ressortübergreifend. Herr Hoffmann! Selbstverständlich wird der Senat die zur Umsetzung einer Haushaltsentlastung notwendigen Maßnahmen vornehmen. Der Senat wird in diesem Jahr kein Haushaltsentlastungsgesetz vorlegen, sondern Einzelvorlagen. Das hat der Senat zu verantworten, und die SPD wird dies entsprechend begleiten und natürlich auch darauf achten, dass entsprechend verfahren wird.
Neue gesetzliche Regelungen sind also überhaupt nicht erforderlich.
§ 7: Kosten- und Leistungsrechnung.
§ 10: Nachweis über Zuwendungen. Der von der CDU geforderte Nachweis steht schon längst im Internet – der Transparenzbericht. Sie können ihn auch in den Finanzhilfen nachlesen oder in den von uns angeforderten roten Nummern, also den ergänzenden Aufgliederungen zu den Zuwendungstiteln. Auch das ist also nichts Neues.
Zuletzt komme ich auf den Hauptstadthaushalt zu sprechen. Auch diese Forderung ist überhaupt nichts Neues. Zurzeit widerspricht die Systematik, die Sie vorschlagen, der Haushaltssystematik, das wissen Sie. Man müsste eine entsprechende Veränderung vornehmen, wenn das gewollt ist. Mit diesem Paragraphen unterstellen Sie, dass uns der Bund nicht hilft. Natürlich werden wir, wenn es Einzelforderungen des Landes gibt, mit dem Bund entsprechend verhandeln. Das ist aber auch nichts Neues.
Verehrter Herr Hoffmann, es tut mir Leid! Tätiges Handeln ist bereits geschehen, das Gesetz enthält nicht einen Paragraphen, der für uns völlig neu wäre.
nämlich eine Aneinanderreihung mehrerer Spalten, in der man jeder Spalte die Zahl Null entnehmen kann und in deren Vorspann unser mittlerweile gut versorgter ehemaliger Ex-Staatssekretär darauf hinweist, dass man jetzt langsam einmal in die Diskussion gehen müsste. Ja, genau! Das ist jetzt also die Quintessenz von acht Jahren Diskussion darüber, wie es aussehen könnte. Wie gesagt, wir haben mittlerweile schon Schwarzweißkopien mit vielen Nullen. Man kann sich also schon einmal ausmalen, wie es vielleicht aussehen könnte.
Wir werden eine Verwaltungsreform brauchen. Wir werden Doppelzuständigkeiten de facto irgendwann einmal abbauen müssen, nicht nur auf dem Papier. Wir werden eine Aufgabenkritik verbunden mit Deregulierung brauchen. Wir werden uns fragen müssen: Gibt es Bereiche, die Private effizienter lösen können? – Und wir werden darüber nachdenken müssen, was wir an freie Träger abgeben können. Wir brauchen eine vernünftige Kosten- und Leistungsrechnung, damit wir endlich wissen, welches Produkt in Berlin wie viel kostet, damit wir einen vernünftigen Vergleich ziehen können und wirklich wissen, wo das Geld rausgeht, und wirklich im Detail über diesen Haushalt nachdenken können und nicht nur immer im Groben qualifiziert geschätzt sagen: Wir müssten aber vielleicht hier noch was einsparen oder dort noch einmal, aber über was wir genau reden, wissen wir auch nicht, weil keiner genau weiß, was die Leistung wirklich kostet.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Mit den vom Berliner Senat vorgelegten Eckzahlen und mit dem Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2004/2005 wird der eingeschlagene Weg der Konsolidierung weiter fortgesetzt.
Trotz aller Unkenrufe, trotz aller Kritik, ob das im Vorfeld oder gestern im Hauptausschuss oder heute in den Zeitungen war, hat sich gezeigt, dass die Koalition willens und in der Lage ist, schwierige Beschlüsse auch durchzusetzen. Berlin hat in den letzten zwanzig Monaten der rotroten Koalition einen echten Mentalitätswechsel erlebt. Ich gehöre diesem Parlament seit dem Jahr 1999 an und
habe noch die letzten Züge der großen Koalition mit erleben dürfen,
Der zentrale Stellenpool wird zum 1. Januar 2004 eingerichtet sein. Das Gebäudemanagement arbeitet bereits.
Schulden sind nach wie vor das drängendste Problem unserer Stadt. Bei einem Stand von über 50 Milliarden € am Ende des Jahres 2003 und einer jährlichen Zinsbelastung in den nächsten zwei Jahren von ca. 2,5 Milliarden € ist eines klar: Ohne Bundeshilfe, ohne die Solidarität der Länder werden wir aus der Spirale der Neuverschuldung und der steigenden Zinsbelastung nicht befreit werden können, weder mit immer größeren Einsparungen noch mit höheren Einnahmen.
Deswegen reicht Berlin – das hat der Finanzsenator vorhin klar benannt – die Klage auf Feststellung der Haushaltsnotlage und Teilentschuldung im September beim Bundesverfassungsgericht ein. Doch genauso klar ist, dass allein die Bundeshilfe den Berliner Haushalt nicht retten wird. Vielmehr ist unbedingte und zwingende Voraussetzung für den Erfolg unserer Klage, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden, solange es sozial verträglich ist, um unsere Ausgaben in allen Bereichen abzusenken.
Eines ist dabei gewiss: Bildung und Wissenschaft sichern die Zukunft unserer Stadt. Sie haben unter allen Politikbereichen absolute Priorität, auch wenn wir – das habe ich schon gestern im Hauptausschuss gesagt – selbstverständlich auch in diesen beiden Bereichen Sparmaßnahmen durchführen müssen.
Wir konsolidieren den Haushalt mit Blick auf die Zukunftssicherung unserer Kinder. Einen anderen Grund dafür gibt es nicht. Wichtig ist darüber hinaus das Sparen, dass auch die jetzige Generation der Erwachsenen nicht zu sehr belasten darf und sozial verträglich sein muss. Mit dem Beschluss des Senats über strukturelle Konsolidie
die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden.
Mit der Liga der Wohlfahrtsverbände konnten Vereinbarungen über eine Kostenabsenkung getroffen werden, die den Bezirken bei der Steuerung ihrer Sozialausgaben helfen. Sozialmissbrauch wird härter als bisher bekämpft. Bei der Bekleidungshilfe orientieren wir uns in Zukunft am Hamburger Modell. 33 Millionen € können eingespart werden, wenn Sozialhilfeempfänger in
Krankenversicherung einbezogen werden. All das sind notwendige Maßnahmen, die nicht zu übermäßigen Härten für die Betroffenen führen werden.
Von einer Besserstellung der Beschäftigten bei den freien Trägern im Vergleich zu den Angestellten des öffentlichen Dienstes kann nicht mehr gesprochen werden. Die 1:1-Übertragung des Tarifvertrages des Landes Berlin auf die freien Träger ist nicht möglich. Wir müssen uns ansehen, dass Tarifsteigerungen bei den freien Trägern, bei den Wohlfahrtsverbänden, schon über Jahre nicht mehr vorgenommen worden sind und das Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht mehr gezahlt werden. Die Beschäftigungssicherung bis 2009 kann so natürlich nicht mehr übernommen werden, weil sich das mit dem Zuwendungsrecht beißt. Deshalb kann ein freier Träger diese Beschäftigungsgarantie natürlich auch nicht geben. Genauso sieht es mit der Arbeitszeitverkürzung aus. Das würde bedeuten, da die meisten freien Träger nicht über einen Stellenpool verfügen, dass sie Neueinstellungen vornehmen müssten. Deshalb haben wir gestern im Hauptausschuss als Regierungsfraktion einen Beschluss gefasst und das entsprechende Schreiben klargestellt.
rungsentscheidungen in allen Politikbereichen kommen wir auf ein Einsparvolumen von über 1 Milliarde € bis zum Jahr 2007. Hinzu kommt das in diesem Einsparbetrag nicht enthaltene Volumen aus der bereits im Januar getroffenen Entscheidung zum Ausstieg aus der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau.
Wir haben jetzt erste Gerichtsurteile, wir haben eine breite Öffentlichkeit. Ich betone hier aber noch einmal klar: Die Entscheidung über den Ausstieg aus der Anschlussförderung war richtig und unausweichlich.
Trotz sinkender Schülerzahlen werden 1 040 neue Lehrerstellen geschaffen. Bei der Polizei wird es durch die vorgesehenen Stellenstreichungen keineswegs – auch wenn Sie immer wieder versuchen, dies zu vermitteln – zu einer Verringerung der Präsenz auf den Straßen kommen. Vielmehr führen diese organisatorischen Veränderungen zu einer Optimierung der Arbeitsabläufe und zu einer Reform der Polizeistruktur.
Im Rahmen eines Kita-Konsolidierungsprogramms sind Umstrukturierung, die Verlagerung von Plätzen hin zu Tagesplätzen und Effizienzgewinne vorgesehen. Es kommt zu Gebührenerhöhungen ausschließlich für höhere Einkommen.
Für immerhin 50 % der Eltern werden die Kitagebühren um keinen Cent erhöht.
Die Einführung des Berliner Studienkontenmodells, welches das Erststudium gebührenfrei hält, nutzt sowohl dem Land Berlin als auch unseren Universitäten.
Nur bei deutlichen Überschreitungen der Regelstudienzeit kommt es zu Erhebungen von Gebühren, die sich Land und Universitäten teilen. Außerdem impliziert dieses Modell die Möglichkeit eines Finanzausgleichs unter den Ländern. Die Einigung mit den Hochschulen über die Eckwerte für Hochschulverträge ist ein weiterer Erfolg des Senats und zeigt, dass es anders, als es von der Opposition immer landauf und –ab dargestellt wird, dem Senat sehr wohl darauf ankommt, gute Entscheidungen möglichst im Konsens mit den Betroffenen zu fällen. Unser Ziel ist es, Berlin als erstklassigen Wissenschaftsstandort und als Stadt des Wissens zu sichern.
Aus aktuellem Anlass möchte ich noch ein Wort zur Bezahlung der Beschäftigten bei den freien Trägern sagen:
Was die Investitionen angeht, reichen unsere finanziellen Mittel für große Sprünge nicht mehr aus. Einfach einmal nebenbei die Staatsoper oder den Steglitzer Kreisel durch schlichte Erhöhung der Investitionsausgaben auf Pump zu sanieren, wie es sich die Opposition im Abgeordnetenhaus vorstellt, ist nicht mehr leistbar. Solche Versprechen sind unseriös.
Wir als SPD-Fraktion bleiben dabei, dass Investitionen notwendig sind. Sie sind immer auch Investitionen in die Zukunft. Es müssen aber klare Prioritäten gesetzt werden.
Dies hat der Senat getan. Wir werden es in den Haushaltsberatungen auch tun.
Die FHTW spielt aus wirtschafts- und wissenschaftspolitischer Sicht für Berlin eine wichtige Rolle. Wir werden in den Haushaltsberatungen die Möglichkeiten ausloten, ob dafür bereits im Doppelhaus 2004/2005 Mittel bereit gestellt werden können.
Was das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm angeht, werden wir den vom Senat vorgelegten Haushaltsansatz noch einmal prüfen, das allerdings – dies sage ich hier noch einmal deutlich – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gleichzeitig in erheblichem Um
Herr Dr. Lindner! Dann müssen Sie sich vielleicht selbst noch einmal diese Zeitungsartikel anschauen. Sparen Sie sich endlich diese Horrorszenarien. Ich hoffe, dass Sie darauf nachher in Ihrer Rede nicht wieder zurückkommen.
Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem heutigen „Tagensspiegel“. In dem Artikel werden die entsprechenden Strukturentscheidungen noch einmal genannt und dann heißt es weiter – besser könnte ich das auch nicht sagen:
In all diesen Fällen handelt der Senat ungewöhnlich entschlossen und manchmal brutal, aber auch mutig, erfrischend unkonventionell wie Politik sonst selten ist.
aber diese Sätze sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition – und da könnte ich jetzt laut tönen – bedenken und sich in erster Linie nicht mehr von dem Willen zur Polemik, sondern von dem Willen zur Zusammenarbeit leiten lassen. – Herzlichen Dank!
fang Bundesmittel für unsere Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt werden und dieses Geld mit Sicherheit auch in Schulen investiert werden kann, um entsprechende Sanierungsmaßnahmen vornehmen zu können.
Es gibt in jedem Haushaltsentwurf Einsparvorschläge – das war im Nachtragshaushalt auch so, da waren des der Zoo und der Tierpark –, zu denen die Parlamentarier sagen: Wir wollen andere Prioritäten setzen! – Wir begrüßen, dass sich der Kulturausschuss für den Erhalt der Berliner Symphoniker ausgesprochen hat
und erwarten im Rahmen der dort stattfindenden Prioritätensetzung einen Finanzierungsvorschlag, der sich natürlich im Kulturhaushalt widerspiegeln muss.
Einige für den Berliner Landeshaushalt relevanten Entscheidungen auf Bundesebene – darauf hat Herr Sarrazin bereits hingewiesen – können in ihrer Summe noch nicht genau beziffert werden, weil die Verhandlungen im Bundestag und im Bundesrat noch laufen. Das Vorziehen der nächsten Stufe der Steuerreform, das aus wirtschaftspolitischer Sicht sehr zu begrüßen ist, kann zu weiteren Steuerausfällen für das Land Berlin führen. Auf der anderen Seite werden die Umsetzung des Hartz-Konzeptes und die noch in der Diskussion befindliche Gemeindefinanzreform Berlin, so hoffe ich zumindest, spürbar entlasten.
Die Einsparungen im Personalbereich von insgesamt 1 Milliarde € in dieser Legislaturperiode nehmen nach der Einigung zwischen den Gewerkschaften und dem Senat über den Tarifvertrag Formen an. Hier hat die rot-rote Koalition Wort gehalten. Für die Einigung auf Lohnverzicht, wird es einen Einstellungskorridor geben. Auf betriebsbedingte Kündigungen kann verzichtet werden.
Das ist seriöse Politik, das ist Politik mit Augenmaß.