Michael Wegner

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Sayın Başkan, Sevgili Arkadaşlar! Oder zu Deutsch: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der 31. Oktober 1961 ist das Datum des Abschlusses des Anwerbeabkommens Deutschland-Türkei. Es ist die Fortentwicklung dessen, was 1955 mit Italien und 1960 mit Griechenland und Spanien und danach mit Tunesien und Marokko verabredet worden ist. Dieses Abkommen zur zeitlich begrenzten Anwerbung von Arbeitskräften – der Kollege Saleh hat darauf Bezug genommen –, also mit Rotationsprinzip, ohne Familiennachzug, maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren – 1964 wurde das dann geändert –, dieses Abkommen ist eine Erfolgsgeschichte. Es ist Erfolg in der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Fortentwicklung des deutschen Wirtschaftswunders. Es ist ein Erfolg in der wachsenden Globalisierung der Weltwirtschaft. Die Berliner Traditionsmarke Telefunken ist mittlerweile in türkischem Besitz. Es ist ein Erfolg in der Schaffung des sozialen Aufstiegs der zuziehenden Gastarbeiter, daheim wie hier. Und es ist ein Erfolg in der Erweiterung der kulturellen Vielfalt in der Gesellschaft. Das sehen wir hier in dieser Stadt. Es ist ein Erfolg in der Bereicherung der Nationen, wenn man sich beispielsweise den Tourismus anschaut. Es ist ein Erfolg für Deutschland vor Ort. 80 000 türkische Unternehmen in Deutschland, das sind 38 Prozent aller türkischstämmigen Unternehmen in ganz Europa. 400 000 türkischstämmige Arbeitnehmer, die dort beschäftigt werden, das sind
49 Prozent aller türkischstämmigen Arbeitnehmer in Europa. Und es ist ein Erfolg in Berlin. Im Zehnjahresvergleich 1999 bis 2009 konnten wir feststellen: von 5 000 Unternehmen auf über 8 000 Unternehmen in über 100 Branchen, von 20 000 Arbeitnehmern, die diese Unternehmen beschäftigen, auf über 30 000, von 650 Millionen Euro 1999 umgerechnet auf 3,5 Milliarden im Jahr 2009.
Dieser Erfolg hat Geschichte. 1954 erfolgte die Anmeldung des ersten deutsch-türkischen Handelsunternehmens in Berlin-Zehlendorf, 1962 die Eröffnung des ersten türkischen Restaurants in der Knesebeckstraße,
1967 der erste Charterflug Berlin-Istanbul, 1972 der erste türkische Imbiss in Berlin, 1973 die erste Präsentation türkischer Erzeugnisse auf der Grünen Woche. Und es ist auch allen öffentlichen Mären zum Trotz ein Erfolg in der beruflichen Ausbildung. Während der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Wohnbevölkerung 18,7 Prozent beträgt, beträgt er im Bereich der beruflichen Bildung bei den jungen Menschen 28,6 Prozent. Kurzum: Migration hat nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmer, Investoren, Arbeitgeber und Ausbilder in das Land und damit in unsere Stadt gebracht.
Und wenn ein Mensch 50 Jahre alt wird, ist die Wahrscheinlichkeit allerdings auch relativ groß, dass in seinem Leben einiges schiefgelaufen ist. Und so ist dann eben auch in 50 Jahren Bestand Anwerbeabkommen einiges schiefgelaufen. Über 30 Jahre wurde, obwohl die Rechtslage sich entsprechend geändert hatte, darauf vertraut, dass die Gastarbeiter zurückkehren. Die Rezessionen 1967 und 1973 führten zum Anwerbestopp, ohne den Familiennachzug und die Familienzusammenführung in irgendeiner Weise dem anzupassen. Der stetig ansteigenden ausländischen Wohnbevölkerung durch Familiennachzug und auch durch das Kinderkriegen wurde seitens der damaligen Bundesregierung gesellschaftspolitisch nichts konstruktives Konzeptionelles entgegengesetzt. Und wie man in Westberlin besonders bewundern durfte, setzten sich verstärkt die örtliche Segregation und damit die soziale Ausgrenzung einer breiter werdenden sozialen Unterschicht fort. Zu einem guten Teil sind heute vorhandene Parallelgesellschaften, Quartiersniedergänge und nicht zu überwindende Bildungsferne bestimmter Schichten Produkte dieser verfehlten sozialliberalen Bundes- und Landespolitik jener Tage.
Die sozialliberale Bundesregierung blieb in den späten Siebziger- und beginnenden Achtzigerjahren Dauerkonzepte schuldig, sondern betrieb vielmehr eine Politik der durch Integrationskonzepte ergänzten Arbeitsmarktpolitik. Der erste Bundesausländerbeauftragte, ehemalige SPD-Ministerpräsident, Heinz Kühn, in NordrheinWestfalen, scheiterte mit seinem Integrationsmemorandum am eigenen SPD-Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg. 1982 folgte seitens der rot-gelben Koalition
dann der letzte untaugliche Versuch einer Rückkehrerförderung mittels Rückkehrprämie und Mobilitätsberatung. Danach begann dann die Wende in der damals so bezeichneten Ausländerpolitik, die man auch heute noch als Wettlauf einer Begrenzungspolitik sehen kann. Ab 1988 fand allerdings die Überlagerung der gesellschaftlichen Diskussion durch das Thema Asylmissbrauch statt, und das führte dann auch zu einem Tummelplatz rechtsradikaler Demagogie.
Ein Jubiläum soll aber an das Gelungene erinnern, also zurück zum Erfolg: Da sage ich Ihnen, als Christdemokrat bin ich besonders stolz, dass es in diesen 50 Jahren vorwiegend Christdemokraten waren, die die Weichen positiv gestellt haben,
1961 mit dem Abkommen der Bundesregierung Adenauer, im Übrigen noch mit einer absoluten Mehrheit versehen, 1964 mit einer CDU-geführten Bundesregierung, die den Wegfall des Rotationsprinzips und der zeitlichen Begrenzung bewirkte.
Es sind Fakten, Herr Kollege Oberg, damit wissen Sie ja in der Regel sowieso nicht umzugehen.
1981 war es eine CDU-geführte Landesregierung, die den ersten Ausländerbeauftragten auf Bundesländerebene etablierte, 1988 ein CDU-Bürgermeister, der in einer nicht selbstständigen Kommune zum ersten Mal einen Ausländerbeauftragten etablierte.
1991 war es die schwarz-gelbe Bundesregierung, die den Regelanspruch auf Einbürgerung mit Gesetzeskraft verfasste. 1992 war es ein Bundeskanzler der CDU, der den Asylkompromiss hinbekam und eine Rückversachlichung in der Integrationsdebatte herbeiführte. Und wiederum 1993 war es die christlich-liberale Koalition, die einen rechtlichen Anspruch auf Einbürgerung im Staatsbürgerrecht in Deutschland verankerte. 1997 war es eine CDUgeführte Bundesregierung, die die gesetzliche Verankerung des Ausländerbeauftragten deutschlandweit durchsetzte. 2004 und 2005 war es eine von der CDUPolitikerin Rita Süßmuth geleitete Kommission, die die verfassungskonforme Zuwanderungsgesetznovelle schuf, verehrte Frau Kollegin Baba-Sommer!
2005 war es eine CDU-Bundeskanzlerin, die das Amt des Bundesintegrationsbeauftragten im Kanzleramt mit Kabinettsrang aufwertete. 2006 war es ein CDU-Bundesinnenminister, der mit der Deutschen Islamkonferenz die religiöse Zugehörigkeit eines signifikanten Teils unserer Gesellschaft zur offiziellen Regierungsthematik erhob. Ebenfalls 2006 war es eine christdemokratische Staatsministerin, die den ersten Migrationsbericht in Deutschland
vorlegte. Und 2010 war es ein CDU-Ministerpräsident, der eine Türkischstämmige zur ersten Ministerin ihrer Ethnie in Deutschland ernannte, und nebenbei gesagt, mit einem breiten Zuständigkeitsbereich und nicht so ein Pillepalleressort wie jetzt in Baden-Württemberg.
Und im Übrigen, gefolgt vom Mut des damaligen CDUErsten-Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Menschen mit Migrationshintergrund zum Senator für Hafen und Wirtschaft zu machen. Und es war ein von uns Christdemokraten nominierter Bundespräsident, der den Diskurs über den Islam in der bundesrepublikanischen Gesellschaft weiter entfacht hat.
Wir, die CDU, blicken mit Stolz, aber nicht ohne Kritik auf das 50-jährige Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens.
Und wir können mit Fug und Recht sagen: Dort, wo andere, insbesondere die, die gerade den Mund so schön voll nehmen, wo andere viel heiße Luft geblasen haben oder wie Frau Baba-Sommer heute noch blasen, haben wir gehandelt.
Ich glaube, kaum eine andere Partei kann objektiv eine solche Erfolgsgeschichte in Regierungsverantwortung vorweisen. Und mir bleibt eigentlich nur eines zu sagen: Ilk kuşak sizlere sonsuz çok çok teşekkürler. Ich danke Ihnen, dass Sie zugehört haben!
Verehrter Herr Kollege Oberg! Das waren vielleicht 20 Prozent Fakten und 80 Prozent Agitation,
aber ich darf Sie einfach daran erinnern, dass der von Ihrer Partei gestellte Bundesinnenminister Otto Schily nahezu wörtlich gesagt hat: Die beste Integration ist Assimilation. – Ich glaube nicht, dass Sie mit diesem Spruch großartig in der Migrantencommunity punkten werden.
Zum Thema Integrationsgesetz: Sie machen schlichtweg einen Fehler – das ist auch der Grundfehler des von Ihnen mit beschlossenen Integrationsgesetzes –, nämlich dass Sie ausschließlich auf Herkunft abstellen,
während wir gesagt haben: Herkunft ist ein Teil, Leistungen und andere Dinge sind weitere Teile, die dazu gehören.
Noch ein Punkt, lieber Kollege Oberg! Es gibt so ein schönes Abgeordnetenhausbüchlein. Das gucken Sie sich einmal an. Danach unterhalten wir uns über mein zehnjähriges Anwerbeabkommen, okay?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Kolat! Sie haben es inhaltlich so gut vorgetragen, dass man sich alle weiteren Erläuterungen sparen kann. Tatsächlich ist es so, das will ich bestätigen – und da kann man die Grünen durchaus mit einbeziehen –, dass wir alle grundsätzlichen Konsens darüber haben, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land Berlin einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welche Vergütung die Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte der öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeiten erhalten. Dieser Konsens hat letztlich auch dazu geführt, dass wir eine breite inhaltliche Zustimmung erzielen konnten.
Inhaltlich gibt es allerdings einen Kritikpunkt, wobei ich damit etwas vorwegnehme, was die Grünen sagen werden. Die Grünen hatten in ihren Änderungen vorgeschlagen, dass es auch eine Veröffentlichungspflicht geben soll, wenn sich die Mehrheitsbeteiligung aus der Addition der Stimmenanteile Berlins mit denen anderer öffentlicher Institutionen oder privatrechtlicher Beteiligungsunternehmen ergibt. Dies fehlt im Gesetzestext. Wir haben in den Beratungen rechtssystematisch formale Mängel angemahnt. Der Antrag der Koalition ist unseres Erachtens nach an dieser Stelle handwerklich einfach schlecht gemacht, und er könnte hinsichtlich des Verfassungsgrundsatzes der Bestimmtheit von Rechtsvorschriften unnötige Probleme machen. Wir hatten vorgeschlagen, dass das, was bei Ihnen in § 65b geregelt ist, in der Landeshaushaltsordnung in § 26 geregelt sein sollte, § 65c in § 44 und § 65d im Teil 6 der Landeshaushaltsordnung.
Wie dem auch sei – ich stimme Ihnen vollständig zu, wir sind einen deutlichen Schritt weiter, wenngleich ich an dieser Stelle etwas Wasser in den Wein für die Koalition gießen will: Eine Vorreiterrolle hat das Land Berlin nicht, das hat das Land NRW unter dem erfolgreichen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, CDU, im Jahr 2009 vorgemacht. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es herrscht breiter Konsens über alle Parteien dieses Hauses hinweg, dass sich der Staat ordnungspolitisch auch als Unternehmer am Markt betätigen muss. Die Frage ist allerdings, mit welcher – da will ich mal im Bild der Fußball-WM bleiben – qualitativen Mannschaftsaufstellung man diese Unternehmen dann auch ins Spiel am Markt schickt. Ein wichtiger Mannschaftsteil in diesem Spiel ist der Aufsichtsrat eines Unternehmens. Der Ge
setzgeber schreibt den Aufsichtsräten eine zentrale Funktion zu. Der Aufsichtsrat ist das zwingend vorgeschriebene Kontrollorgan der Gesellschaft. Er ist Instrument der Überwachung der Tätigkeit des Vorstands und der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Seine gesetzlichen Hauptaufgaben sind die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die laufende Überwachung der Geschäftsführung sowie die Prüfung des Jahresabschlusses. Und gerade hier muss die Berliner Öffentlichkeit in den letzten wenigen Monaten erfahren, dass dieses System offensichtlich nicht überall funktioniert und diese Fehlfunktion teilweise zum Schaden des Steuerzahlers führt.
Da spekuliert der BVG-Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrats auf den internationalen Finanzmärkten wild herum und versenkt mal eben 150 Millionen Euro. Der Vorstand der Flughafengesellschaft sitzt etliche Wochen auf Informationen einer erheblichen Zeitverzögerung, und der Aufsichtsratsvorsitzende muss innerhalb weniger Tage einen terminlichen Zickzackkurs gegenüber der Öffentlichkeit hinlegen, der an die besten Tage von Kati Witt on Ice erinnert.
Der Vorstand einer großen Wohnungsbaugesellschaft schafft sich entgegen der Weisung des Eigentümers über Gutachten ein eigenes rechtswidriges Vergaberecht, und der Aufsichtsrat staunt. Der kommt aus dem Mustopf. Er lässt sich an der Nase herumführen und ist sich bis heute keiner Schuld bewusst.
Und als ob dies alles nicht reicht, werden wir mit dem Umstand konfrontiert, dass sich mehrere städtische Wohnungsbaugesellschaften ein am Markt zu deutlich besseren Konditionen erhältliches Hausnotrufsystem erlauben, das mal eben schnell eine knappe Million Euro Verlust macht. Die Aufsichtsräte schauen dabei untätig zu.
Wie gesagt, wir unterhalten uns jetzt nur über die aktuellen Schlagzeilen des Jahres 2010. Wenn man dann einmal hinterfragt, wie dies denn geschehen kann, welche handelnden Personen beteiligt sind, wer denn hier auf wessen Ticket in den Aufsichtsrat geschickt worden ist, dann schwebt über all diesen wunderbaren Entwicklungen und Ergebnissen die Erkenntnis roter Parteibücher.
Die von Rot-Rot praktizierte Besetzungspraxis für die Aufsichtsräte der Landesbeteiligungen hat dazu geführt, dass sich eine kleine Gruppe von Polit- und Verwaltungsfunktionären gegenseitig kontrolliert. Durch diesen Entsendemechanismus ist ein wechselseitiges System von Abhängigkeiten entstanden, das die vom Gesetz geforderten Aufsichtsanforderungen aushebelt. Hinzu kommt, dass viele dieser Aufsichtsräte auch noch in verantwortungsvollen Positionen in Politik, Verwaltung und bei
freien Trägern sind. Zu Deutsch: Den Leuten fehlt schlichtweg die Zeit für eine qualifizierte Aufsichtstätigkeit, und daraus resultieren dann auch Unaufmerksamkeit und Überforderung.
Die Senatsfinanzverwaltung hat in einer Kleinen Anfrage am 6. April zu den Grundlagen der Professionalisierung von Aufsichtsräten gesagt, sie arbeite daran. Wörtlich: Zu gegebener Zeit wird sich der Senat damit befassen. – Ich frage: Wann, wenn nicht jetzt, ist denn die Zeit gegeben? Da gibt es ganz tolle Worte: Corporate Governance Kodex, Merkblätter, Schulungen. – Das ist alles hohles Blech, um es mal deutlich zu sagen. Der Senat hat es bis heute noch nicht mal auf die Reihe bekommen, einen gesicherten Informationstransfer an der Schnittstelle Aufsichtsräte und Beteiligungsverwaltung zu institutionalisieren. Die entsendenden Senatsverwaltungen kommunizieren untereinander überhaupt nicht über Inhalte oder gar Strategien in den Aufsichtsgremien. Offensichtlich sehen sich die Vertreter des Landes Berlin auch gar nicht genötigt, miteinander zu kommunizieren.
Man muss leider feststellen, in dieser Stadt Berlin ist wahrlich was los. Der Senat gebraucht seine Aufsichtsfunktion sinnlos, kopflos, lustlos.
Wir brauchen eine Verschärfung der Haftung, eine Steigerung der Qualität in den Aufsichtsratstätigkeiten, eine engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Austausch der Wirtschaftsprüfer, eine stärkere Haftung der Aufsichtsratsmitglieder,
und wir müssen es sicherstellen, dass der Aufsichtsrat und nicht der Vorstand die Wirtschaftsprüfer beauftragt. Die Beteiligungsverwaltung hat einen regelmäßigen und regelhaften Informationstransfer herzustellen.
Es gab ja mal die TV-Serie „Reich und arm“. Eine solche Daily Soap präsentiert auch der Senat. Berlin ist reich an Beteiligungen. Der Senat aber ist arm an Durchsetzungsfähigkeit. Die Aufsichtsräte und Vorstände der Unternehmen sind reich an Mitgliedern der SPD.
Aber man muss den Eindruck gewinnen, dass wir damit arm dran sind.
Danke, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: Aus welchen Gründen befürworten Sie, Herr Regierender Bürgermeister jetzt doch die Sanierung des geschlossenen ICC und damit einen teuren Ersatzbau auf dem Messegelände, obwohl Ihre Senatorin für Stadtentwicklung mittels einer teuer finanzierten Machbarkeitsstudie nachgewiesen hat, dass die Sanierung bei Weiterbetrieb und ohne Ersatzbau möglich ist?
Danke! – Herr Regierender Bürgermeister! Mit welchem Betrag rechnet der Senat für die Kosten für den Abriss der Deutschlandhalle und für den Ersatzbau? Wann beabsichtigen Sie, dafür die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Mit welchem Kapital beabsichtigen der Senat und die Brandenburger Landesregierung, die Betriebsgesellschaft für die Durchführung der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) auszustatten, und welche Investitions- und Betriebskosten sind für die ILA in den nächsten fünf Jahren geplant?
2. Wie beabsichtigen die Länder Berlin und Brandenburg, die Finanzierung der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) sicherzustellen – z. B. über eine Verlustdeckungszusage –, wenn die Betriebsgesellschaft wegen ihrer möglicherweise zu geringen Kapitaldecke dazu nicht in der Lage sein sollte?
Ich danke Ihnen, Herr Senator! – Sie haben damit auch Dinge klargestellt, die in der letzten Sitzung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement bei der Beantwortung vonseiten Ihrer Verwaltung unklar blieben. Dafür herzlichen Dank!
Ich habe jetzt noch ein Rechenproblem. Vielleicht können Sie das aufklären. Die Aussagen aus Ihrer Verwaltung hinsichtlich der insgesamt auch von Ihnen eben zitierten 27 Millionen Euro waren so, dass man sagte, wir werden das notwendige Investitionsvolumen in Höhe von 27 Millionen Euro dadurch abdecken, dass wir die 10 Millionen Gesellschaftskapital hineingeben plus 17 Millionen Euro Darlehen.
Meine Frage kommt. – Wenn wir die 27 Millionen Euro allerdings überschreiten, was nach der Lebenserfahrung auch möglich ist, dann erschließt sich mir bislang nicht, woher dann die mögliche Verlustfinanzierung kommen soll.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat:
1. Aus welchen Gründen ist die Tätigkeit im Vorstand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften überwiegend an eine Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands geknüpft, und teilt der Senat die Wahrnehmung, dass die öffentliche Wohnungswirtschaft dadurch dem Vorwurf der sozialdemokratischen Vetternwirtschaft ausgesetzt wird?
2. Aus welchen Gründen sieht der Senat die Notwendigkeit, für die öffentliche Wohnungswirtschaft sechs
Unternehmen am Markt operieren zu lassen, und welche Möglichkeiten sieht er, diese Unternehmen zu einer einzigen Wohnungsbaugesellschaft zu verschmelzen, um neben den damit verbundenen struktur- und stadtentwicklungspolitischen Chancen einer solchen Konstruktion auch im Interesse der Mieter teure Vorstandsgehälter und Overheadkosten einsparen zu können?
Frau Senatorin! Ich verstehe Sie also richtig, dass Sie dem Wettbewerb der städtischen Gesellschaften untereinander den Vorzug geben vor dem Wettbewerb einer städtischen Gesellschaft mit anderen aus der Privatwirtschaft kommenden, am Markt operierenden Gesellschaften.
Und zweitens: Sie halten also eine Repräsentanz der Sozialdemokratischen Partei bei vier Vorstands- oder Geschäftsführungsorganen von sechs Wohnungsbaugesellschaften oder bei zwölf aufsichtsratführenden Positionen, die dann mit zehn Sozialdemokraten besetzt sind, für unproblematisch.