Ralf Hillenberg

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Herr Prof. Zöllner! Unabhängig von der Tatsache, dass es wünschenswert wäre, die Kitas mit mehr Personal auszustatten, frage ich Sie: Wissen Sie, wie die Ausstattung mit Kinderbetreuungsangeboten in Berlin und der Kitapersonalschlüssel im Vergleich zu anderen Bundesländern ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass Martin Gutzeit heute nicht unter uns weilen kann, ich hätte ihn nicht nur gerne persönlich begrüßt, sondern ihm auch für seine hervorragende Arbeit gedankt.
Wir haben heute den Fünfzehnten Tätigkeitsbericht des Berliner Landesbeauftragten auf dem Tisch. Fünfzehn Jahre – da kann man schon mal daran denken, wie das alles angefangen hat. Was er uns in diesem Bericht im Einzelnen darlegt, ist sehr interessant, und natürlich haben wir als Parlamentarier ein Recht darauf – wenn wir diese Organisation über die vielen Jahre bezahlen – zu erfahren, was dort eigentlich gemacht wird und ob das sinnvoll ist. Hier kann ich das Ende schon einmal vorwegnehmen: Selbstverständlich ist das eine wichtige Arbeit, nicht nur für uns, sondern vor allen Dingen für die Berlinerinnen und Berliner und für alle, die mit dem ehemaligen System der DDR Probleme hatten und sich hilfesuchend an den Landesbeauftragten wenden – keiner von uns wird daran zweifeln. Vorab schon einmal: schönen Dank!
Beim Lesen ist mir aufgefallen, dass es viele Themen gibt, die denen des Petitionsausschusses ähneln. Sie wissen, dass der Deutsche Bundestag vor – glaube ich – zwei Jahren beschlossen hat, dass die Zeit des Anspruches auf Opferrente für Geschädigte der ehemaligen DDR auf sechs Monate herabgesetzt wird. Natürlich hat das eine riesige Flut von Widersprüchen nicht nur bei uns im Petitionsausschuss ausgelöst, sondern auch bei der Behörde von Herrn Gutzeit. Wir hatten dieselben Probleme, deshalb finde ich es gut, dass wir noch einmal darüber sprechen. Es waren dieselben Probleme mit der Organisation des LAGeSo. Die Verwaltung war einmal aufgrund der Menge der Anträge überfordert. Da haben wir als Petitionsausschuss auch helfend zur Seite gestanden, indem wir dafür gesorgt haben, dass Personal abgestellt wurde. Die Art und Weise, in der dort über die einzelnen Fälle beraten wird, ist kritikwürdig. Wer das genau liest, wird erkennen, dass man mit den einzelnen Entscheidungen nicht immer zufrieden sein kann. Wenn Sie sich erinnern: Ich habe in meinem Jahresbericht des Petitionsausschusses vor zwei, drei Monaten so etwas anklingen lassen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle – lesen kann jeder allein –, eine Geschichte zu erzählen, die deutlich macht, wie wichtig es ist, solch eine Organisation zu haben. Da wird auch deutlich, dass das Wachhalten, die Erinnerung und die politische Bildung ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Organisation ist. Das halte ich für sehr wichtig. Und nun die Geschichte: 1986 – viele von Ihnen wissen
das vielleicht nicht – gab es in der ehemaligen DDR eine Organisation, die sich mit den Verbrechen während der NS-Zeit beschäftigt hat. Sie suchte konzentriert nach Nazi-Kriegsverbrechern. Sie kennen vielleicht die Zahlen, dass in der ehemaligen DDR 12 800 Menschen, die sich eines Vergehens schuldig gemacht hatten, verurteilt wurden. Auf der anderen Seite, in der Bundesrepublik Deutschland, waren es nur 850 Menschen. Ich will jetzt nicht erzählen, warum, wieso, weshalb. Der Kern war, dass es 1986, das heißt 41 Jahre nach Beendigung des Krieges, dieser Organisation in der DDR gelungen ist, einen der Hauptverantwortlichen für die schrecklichen Taten bei Oradour, einen Leutnant der Waffen-SS, ausfindig zu machen und ihn einer gerechten Strafe zuzuführen. Keiner hätte mehr gedacht, dass das 41 Jahre nach Beendigung des Krieges noch möglich sein könnte.
Ich glaube, dass allein diese Episode erlaubt, Parallelen zu dem zu finden, über das wir heute reden. Das Wachhalten der Erinnerung und die Möglichkeit, sich hilfesuchend an jemanden – den Landesbeauftragten – wenden zu können, ist unerlässlich. Das macht es auch zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer unumgänglich – so wie der Landesbeauftragte es auch ankündigt –, dass wir alle dafür eintreten, dass diese Arbeit fortgeführt werden kann.
Nochmals, Herr Gutzeit, weil Sie heute nicht anwesend sein können, von unserer Seite aus unseren herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Unsere Unterstützung werden Sie weiterhin haben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine Regel, das haben wir jedes Jahr, dass wir die Sitzungen des Petitionsausschusses, der immer hinter verschlossenen Türen stattfindet, in diesem Parlament vorstellen, Ihnen über unsere Arbeit berichten. Das ist auch Ihr gutes Recht.
Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung, dass ich nicht glaube, dass die späte Zeit, in der alle schon mit Blick auf die Uhr nach Hause wollen, der geeignete Rahmen ist, über diese Arbeit hier zu sprechen. Aber wir haben uns dieses Mal so entschieden. Es gibt ja mehrere Reden dazu. Deshalb will ich es dieses Mal kürzer machen. Wollen wir hoffen, dass ich das Versprechen auch einhalte.
Ich will Ihnen auch nicht alle Positionen aus dem Bericht vortragen. Ich gehe wie jedes Jahr davon aus, dass Sie ihn intensiv gelesen, sich sachkundig gemacht haben, wie viele Sitzung wir gemacht, wie viele Sprechstunden wir abgehalten haben. Darum gestatten Sie mir, lieber Dinge zu erzählen, die man dort nicht auf den ersten Blick sehen kann, sondern mehr das, was sich zwischen den Zeilen verbirgt. Ich glaube, das ist an dieser Stelle interessanter.
Immerhin konnten wir in diesem Jahr 500 Menschen helfen, ob nun unmittelbar vollständig oder anteilig. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen und ein gutes Argument für den Petitionsausschuss, denn für 500 Menschen in dieser Stadt direkt etwas zu tun, ist doch einen Applaus wert.
Was uns bei der Arbeit aufgefallen ist, ist dass es zunehmend Probleme mit den Jobcentern gibt. Das ist auch aus unserer Sicht erst einmal nicht unerklärlich, weil es durch die Umstellung von Sozialhilfe zu dem System von Hartz IV Eingewöhnungsschwierigkeiten gibt. Aber was dann doch außergewöhnlich ist, ist die Tatsache, dass wir es bei einer normalen Quote von 26 Prozent positiven Petitionen mit einer Erfolgsquote von fast 60 Prozent zu tun haben, von 38 bis 78 Prozent. Ich glaube – und da spreche ich auch im Namen meiner Mitglieder –, das wird in Zukunft ein Schwerpunkt unserer Arbeit sein, dass wir uns mit der Arbeit in den Jobcentern intensiver beschäftigen werden und müssen.
An dieser Stelle gestatten Sie mir den Aufruf an alle, die denken, da ein Problem zu haben: Wir werden uns darum kümmern, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Bescheide nicht ordnungsgemäß sind. Das kann ich Ihnen auch im Namen unseres Ausschusses versprechen.
Es ist natürlich nicht alles positiv bei uns. Es gibt auch Dinge, die uns nicht gefallen. Nun stand heute schon einiges in den Zeitungen. Ich will das auch nicht weiter vertiefen. Aber, wenn hier der Vorwurf existiert – und das ist eine Sache, die mir doch an die Nieren oder ans Herz geht –, dass man sich bestimmte Leute hier heraussucht, die man gerne kritisiert, dann tut mir das leid, dann haben Sie die Arbeit des Ausschusses und auch die der letzten Jahre nicht verstanden. Denn mir persönlich als Vorsitzendem ist es egal, was für ein Parteibuch jemand hat oder welche Position er einnimmt. Da tauchen Namen auf wie Peter Strieder oder wie Sarrazin oder auch Frau Schubert. Wenn wir nun dieses Mal Probleme haben mit Frau Lompscher, mit Frau Senatorin Knake-Werner, dann hat das nichts mit der Partei zu tun, sondern lediglich mit den Problemen, die wir mit diesen Ämtern haben.
Ich will nicht ins Einzelne gehen, Frau Lompscher, aber ich glaube – dafür werden Sie auch Verständnis haben –,
wenn wir ein Problem mit Giftschlangen in Wohngebäuden haben, und wenn es in diesem Haus einen einstimmigen Beschluss gibt, etwas zu tun, eine Verordnung auf den Tisch zu legen, mit der alle zufrieden sind, und seitdem fast zwei Jahre vergangen sind, ohne dass diese Verordnung heute auf dem Tisch liegt, dann ist in Ihrer Verwaltung etwas nicht in Ordnung. Es ist unser gutes Recht, den Finger in die Wunde zu legen und dies hier anzusprechen.
Ein anderer Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sie wissen, dass Berlin im bundesdeutschen Vergleich nicht immer gut wegkommt, auch nicht beim Ansehen. Es ist für uns eine Freude, und wir sind stolz darauf, dass wir zunehmend Einladungen aus anderen Bundesländern bekommen, die fragen: Wie arbeitet ihr mit dem Petitionsgesetz, und was ist bei euch anders als in den einzelnen Bundesländern? Was niemand weiß oder nur wenige von ihnen: Wir haben das mächtigste Petitionsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland,
denn wir haben als Petitionsausschuss das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Trotzdem wollen wir diese Waffe nur im äußersten Notfall wählen. Wir hatten darum eine Idee, und zwar wollten wir gern bei uns im Ausschuss auch Zeugen vernehmen können ohne dass
der Senat dabei ist. Dies haben wir bisher nicht erreicht. Wir haben daher alle Fraktionen angeschrieben, und darum meine herzliche Bitte: Versuchen Sie, noch einmal darüber nachzudenken, dass wir nicht gezwungen sind, in äußersten Situationen diesen Untersuchungsausschuss zu wählen, worauf wir das Recht haben, sondern ob es nicht noch eine Vorstufe gibt, um diese Eskalation zu vermeiden! Ich glaube, es ist eine ausgestreckte Hand von uns, darüber nachzudenken, ob man dieses Gesetz ändern kann, dass wir Zeugen vernehmen können, ohne dass der Senat dabei ist.
Da ich noch viele nachfolgende Rednerinnen und Redner habe, die heute zu diesem Thema sprechen wollen, will ich es an der Stelle lassen, über Inhalte zu sprechen. Das kommt noch, aber eines gestatten Sie mir, doch noch anzusprechen. Ich möchte nämlich bei der vielen Arbeit, die wir haben, Ihnen allen hier in diesem Hause danken, allen Fraktionen, weil sie eine Truppe zusammengestellt und Mitglieder des Abgeordnetenhauses in den Petitionsausschuss entsandt haben, deren gute Zusammenarbeit man in diesem Haus sucht.
Ich bin froh und stolz darauf, dass es uns gelungen ist, seit Beginn der Legislaturperiode bei fast 4 000 Petitionen zu helfen, dass wir nach meiner Erinnerung nur einen einzigen Fall hatten, wo wir nicht einstimmig entschieden haben. Ich glaube, das beweist, dass wir in diesem Ausschuss eine vertrauensvolle Arbeit haben, sie auch weiterhin haben werden, unabhängig davon, welches Parteibuch jeder Einzelne in der Hand hat.
Das andere: Mein Dank gebührt dem Büro unseres Petitionsausschusses in unserem Haus.
Herr Präsident! Wir wissen, dass es mit dem Weggang von Frau Stange ein relativ großes Loch bei uns in der Arbeit gegeben hat. Frau Stange – langjährige Leiterin des Büros – ist nicht so schnell zu ersetzen. Aber wir haben eine neue Mitarbeiterin bekommen, Frau Albers, und ich sage Ihnen: In einem halben Jahr hat sie sich so toll eingearbeitet, dass ich mich diesmal besonders bei ihr bedanken möchte! Ich glaube, angesichts ihrer Arbeit hat sie den Marschallstab im Tornister.
Es gäbe hier noch so viele Dinge zu erzählen über Europa, hier bei uns in Berlin zu Gast gewesen etc. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen noch einen schönen Abend!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stadtkewitz! Nach den letzten Tagen und Wochen, in denen wir gemeinsam über dieses Gesetz diskutiert haben, ob in den Ausschüssen oder sonst wo, hätte ich erwartet, dass Sie sich nicht eine Rede aufschreiben müssen – das, was Sie hier vorgetragen haben –, sondern Sie sprachen die mangelnde Beteiligung hier in dem Parlament an. Ich kann das auch verstehen, weil es das Beste gewesen wäre, wenn Sie den gleichen Mut gehabt hätten wie letztes Mal die Grünen. Das ist nicht ein Zeichen von Schwäche, sondern es ist auch ein Zeichen von Vernunft, wenn man sagt: Okay, der Antrag hat sich erledigt. Wir ziehen ihn zurück. – Das hätten Sie mit Ihrem Antrag auch machen sollen, denn das ist das Ergebnis der Ausschussberatungen der letzten Tage und Wochen.
Ich werde das auch begründen, warum sich das erledigt hat.
Wie das so ist, bekam ich im November eine Einladung nach Hamburg,
und zwar zu dem CDU-geführten Hamburger Senat. Die machten eine Anhörung. Sie hat interessiert: Was ist denn an dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz so besonders? Wieso haben Sie denn das Thema Erschließungsrecht da so irgendwie besonders behandelt? Und was ist denn das mit der Bürgerbeteiligung?
Zunächst fangen wir einmal mit dem Thema Bürgerbeteiligung an. In Hamburg heißt dieses Gesetz das Wegerecht. Dieser CDU-geführte Hamburger Senat hat ein Ziel im Ergebnis dieser Anhörung. Er wird diese umfangreichen Bürgerbeteiligungen des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes übernehmen. Das können Sie sich erst mal ins Stammbuch schreiben. Diese Regelungen werden von Hamburg – CDU-geführt – übernommen.
Zweiter Punkt: Ihr Antrag lautet: Abzocke. – So fängt das mal an. Ich habe dort erzählt: Ja, Berliner Situation, Vergangenheit, kennen Sie ja, Ostberlin, Subventionsmentalität, Westberlin, Subventionsmentalität. Da kam das Geld immer aus Bonn. Kein Stadtrat, niemand hatte Lust, Erschließungsbeiträge zu erheben, mit der Folge, dass bis dato so gut wie keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden.
Darum habe ich gesagt: Jetzt machen wir einmal etwas ganz anderes. Wir werden das, was in vierzehn anderen Ländern gilt, auch machen: Wir haben ein Straßenausbaubeitragsgesetz erarbeitet und beschlossen. Nun werden wir das Erschließungsrecht abschaffen, weil wir nicht ungleiches Recht in Ost und West, den neuen Bundesländer und Berlin haben wollen. Wir lassen das sein. Wir erheben keine Erschließungsbeiträge. Wir arbeiten in Zukunft nur noch nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz. Ihre Kollegen von der CDU wie auch die meinigen und die von den Grünen – alle im Hamburger Senat vertreten – fragten mich: Wieso hat sich Ihre Subventionsmentalität geändert, wenn Sie auf die dringend notwendigen Erschließungsbeiträge verzichten? Keine Partei im Hamburger Senat kommt auf die Idee, auf diese Dinge zu verzichten, obwohl sie anschließend nach dem Wegerecht ebenfalls Beiträge für die Erneuerung der Straßen einnehmen. – So viel zum Thema Abzocke!
Diese beiden Punkte allein reichen aus: dass Hamburg die wunderbare Bürgerbeteiligung, die wir haben, und die Mitspracherechte übernehmen wird und dass wir nicht abzocken. Wenn Sie einen Antrag geschrieben hätten, wieso wir mit 60 Milliarden Euro Schulden auf Ein
nahmen verzichten, dann hat das nichts mit Abzocke zu tun, sondern aus meiner Sicht mit Vernunft, weil die geschichtliche Situation in Berlin eine andere ist als die in Hamburg. Aber von Abzocke zu sprechen, Herr Stadtkewitz, das ist Unsinn. Es tut mir leid. Wenn Sie meine Stellungnahme bezüglich des Hamburger Senats haben wollen – liebend gern. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Es ist kein Zeichen von Schwäche!
Dieses Gesetz wird sich in der Zukunft bewähren, so wie dies in der Anhörung auch zutage gekommen ist. – Schönen Dank!
Kollege Otto! Ich habe nur eine Frage: Was hat Ihr Redebeitrag mit dem CDU-Antrag „Abzocke“ zu tun?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Hiller! Ich glaube, heute ist der Tag der falschen Prioritäten.
Wir haben – Herr Czaja, das hätten Sie wissen müssen – seit dem 29. November ein durch die Bundesregierung erlassenes Gesetz, das uns als Land Berlin die Freiheit nimmt, in den drei ersten Punkten, die Sie aufgelistet haben, aktiv zu werden.
Nun könnte es ja sein, dass dieser Antrag etwas älter ist und relativ spät ins Parlament kommt, aber dem ist nicht so. Er ist vom 13. Januar 2009. Das bedeutet, dass Sie entweder nicht aufgepasst haben oder etwas wollen, wozu wir hier nicht in der Lage sind. Da wir den Antrag in den Ausschuss überweisen, können wir darüber noch einmal reden.
Lediglich der vierte Punkt Ihres Antrags bleibt übrig. Darin geht es um eine einheitliche Gebührenordnung. Auch dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft zuständig. Diese Gebührenordnung wird im Bundesrat mitbestimmungspflichtig sein. An dieser Stelle haben wir den Senat aufzufordern, darauf zu achten, dass die Gebührenordnung für jeden verständlich ist und die Kosten nicht weiter steigen. Da würden wir sogar noch mitgehen. Aber dieser Antrag führt ins Leere. Ich kann es daher relativ kurz machen, weil es schade ist, eine Priorität zu vergeuden. Vielleicht liegt es an den bevorstehenden Ferien. Jedenfalls ist auch das wie der Antrag zuvor keine Priorität. Tut mir leid! – Schönen Dank!
Ich habe eine Frage an den Innensenator Dr. Körting. – Herr Körting! Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Polizei in letzter Zeit Pkws angehalten hat, die an der Kühlerhaube die Deutschlandfahne geflaggt haben. Stimmt das?
Gut. Das nehme ich erst einmal so hin. Das kontrollieren wir.
Ich möchte nicht kleinlich werden, aber könnten Sie sich vorstellen, diesbezüglich mit dem Polizeipräsidenten zu reden, ob es nicht wichtiger wäre, betrunkene Hooligans und andere zu kontrollieren, statt den Abbau der Fahnen zu fordern? Kann damit so lange gewartet werden, bis die Siegesfeier für die deutsche Europameisterschaftsgewinnung abgeschlossen ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Stadtkewitz! Erst einmal habe ich mich gewundert, dass nicht Herr Czaja an Ihrer Stelle geredet hat. Aber wahrscheinlich ist er ein bisschen „verbrannt“, so dass Herr Stadtkewitz zu Wort kommen musste. – Ich habe mich auf diese Rede gar nicht vorbereitet, weil ich wissen wollte, was Sie sagen. Aber Sie haben nichts Neues gesagt, sondern denselben Quatsch wie immer erzählt.
Aber Sie, Herr Stadtkewitz, hätten besser wissen müssen, welchen Vorteil – auch für Sie persönlich – das Straßenausbaubeitragsgesetz hat. Im Übrigen bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie diesen Antrag gestellt haben, denn auch wir wollen wissen, wie mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz nun umgegangen wird, welche Belastung es gibt und wie unterschiedlich in den Bezirken danach gearbeitet wird. Ich kann verstehen, dass Sie das Thema an die Öffentlichkeit bringen;
Sie haben nicht wie wir die Möglichkeit, ab und zu schon vorher eine Information von der Senatorin zu bekommen. Das tut mir leid, aber daran werden Sie sich in den nächsten zehn Jahren gewöhnen müssen, weil Sie immer in der Opposition sitzen werden, solange Sie solch eine Politik machen.
Aber nun zu dem eigentlichen Punkt. Neues – außer Sanierungsstau und Abzocke – gibt es hier gar nicht. Sie haben eins übersehen, das werden wir auch im Ausschuss bereden: Der entscheidende Irrtum in der Gesetzgebung war, dass wir 1995 das unsägliche Erschließungsbeitragsrecht vor allen Dingen in Ostberlin eingeführt haben – und das, obwohl im Einigungsvertrag festgehalten wurde, dass Straßen in der ehemaligen DDR, die den ortsüblichen Zustand hatten, nicht mehr mit Erschließungsrecht abgerechnet werden können. Unsere beiden Fraktionen, sowohl die CDU als auch die meinige, haben sich damals von Bausenator Nagel übertölpeln lassen und gesagt: „Das müssen wir machen! Das gilt in Westberlin, und das muss auch in Ostberlin gelten.“ – Im Gegensatz zu Berlin haben die neuen Bundesländer diesen Passus im Einigungsvertrag berücksichtigt. Was haben sie gemacht? –
Weil sie wussten, dass sie die Straßen nach Erschließungsrecht nicht mehr ausbauen können, und weil die Straßen in der DDR so waren, wie sie waren – grottenschlecht –, haben sie sich vor der Aufgabe gesehen, etwas zu tun – etwas, was in allen alten Bundesländern bis auf Baden-Württemberg gilt –, nämlich ein Straßenausbaubeitragsgesetz zu erlassen. Seit Anfang der Neunzigerjahre wurde danach in den neuen undesländern gehandelt. B Wir hingegen erlassen ein Erschließungsrecht. Die Straßen werden ausgebaut wie bei uns in Karow und mit 90 Prozent der Kosten umgelegt. Das ist der entscheidende Fehler, den unsere beiden Fraktionen sich vorwerfen lassen müssen – übrigens mit Zustimmung von den Grünen und der FDP; lediglich die PDS hat damals dagegengehalten – zu Recht! Und weil wir diesen Unsinn nicht mehr mitmachen wollten, weil es nicht gerecht ist, dass in allen Bundesländern ein Straßenausbaubeitragsgesetz existiert, wir aber von diesen Ländern – wie von Hessen und von Bayern – durch den Länderfinanzausgleich profitieren, waren wir am Zuge, dieses auch zu erlassen. Mit Ihnen als damaliger Koalitionspartner war das nicht zu machen. Wir mussten uns mit der PDS einigen – mit Dr. Nelken ein schwieriger Weg, aber wir haben es gehafft. sc
Der entscheidende Punkt – den gebe ich Ihnen mit auf den Weg, darüber können Sie nachdenken – war die faktische Abschaffung des Erschließungsbeitragsrechts vor allen Dingen in Ost- aber auch in Westberlin. In Westberlin kamen die Bananen nämlich alle aus Bonn, deswegen mussten Sie nie etwas tun.
Egal, wie der Haushalt war – Sie mussten die Leute nicht abzocken, sondern Sie haben das Geld aus Bonn bekommen. Bei uns wurden die Straßen mit 90 Prozent umgelegt. Und das ist der entscheidende Punkt.
Hören Sie doch einfach einmal zu, Czaja – Sie mit Ihren vielen Doktortiteln!
Wir haben gesagt: An dem Tag, an dem das Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft tritt, muss das Erschließungsbeitragsrecht auslaufen. Und das genau ist passiert. Ihr Prof. Driehaus, Mitglied der CDU, ehemaliger Bundesverwaltungsrichter, hat auch festgestellt: In dem Augenblick, in dem das Straßenausbaubeitragsgesetz zur Anwendung kommt, darf die Berliner Verwaltung Straßen nicht mehr nach dem Erschließungsrecht abrechnen. Das ist Gesetz, es gibt ein Urteil vom Berliner Verwaltungsgericht. Lesen Sie das einmal durch!
Herr Stadtkewitz! Vor einem halben Jahr haben wir uns über meinen Fehler gestritten, als ich gesagt hatte, die Anwohner der Streckfußstraße brauchen nicht zu bezahlen. Es gab ein Urteil, dass sie doch bezahlen müssen. Die Veranlagungen wurden verschickt. Nun lesen Sie sich das
Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durch! Der Bezirk Pankow muss die Bescheide zurücknehmen.
Die Anwohner müssen nicht bezahlen, obwohl die Maßnahmen vor dem Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes veranlasst wurden.
Fazit ist: Ich bin froh, dass Sie dieses Thema aufgeworfen haben. Wir werden im Ausschuss darüber reden, welche Vor- und welche Nachteile, welche Probleme es gibt.
Ich frage Sie als Allerletztes: Warum kann nur der Bezirk Pankow – Herr Kirchner – in vorbildlicher Art und Weise vernünftige Bürgergespräche führen, vernünftige öffentliche Veranstaltungen durchführen? Alle anderen Bezirke, in denen es übrigens CDU-Baustadträte gibt, machen das nicht. Da frage ich mich, worauf sie den Eid geleistet haben, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Das ist ein Skandal!
Herr Stadtkewitz! Diese Demagogie geht mir auf die Nerven. Sie bringen keine Beispiele für Einfamilienhäuser, sondern für große Gewerbegrundstücke, für die hohe Beiträge entrichtet werden müssen. Dafür hat das Straßenausbaubeitragsgesetz Sozialklauseln, die beispielgebend in der Bundesrepublik Deutschland sind. Lesen Sie es einmal durch, dann werden Sie begreifen, worüber Sie reden! Aber Sie können wahrscheinlich gar nicht lesen!
Das Thema ist nicht verfehlt, weil Sie nicht darauf eingegangen sind, dass wir das unsägliche Erschließungsbeitragsrecht abschaffen wollten.
Und dass die Straßen im Ostteil der Stadt so sind, wie sie sind, wie in der gesamten ehemaligen DDR, das wissen wir. Dass das nicht alles der Steuerzahler leisten kann, das wissen wir auch. Das wissen im Übrigen 15 Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland, nur Baden-Württemberg nicht, weil es reich ist. Dieser Verantwortung muss man sich stellen. Da Sie sich dieser Verantwortung nicht stellen, werden Sie auf der Seite der Opposition noch viele Jahre verbringen, das garantiere ich Ihnen!
Herr Otto! Eine Frage, jetzt gebe ich Ihnen eine Steilvorlage: Warum macht Ihr Stadtrat Kirchner in Pankow eine hervorragende Arbeit, soweit ich weiß, die beste in Berlin,
und führt in hervorragender Art und Weise Bürgerversammlungen durch, spricht mit den Leuten, diskutiert mit seiner Verwaltung, warum nur er und nicht auch die vielen anderen Stadträte von der CDU? Vielleicht können Sie mir das beantworten.
Herr Otto, weil Sie mich persönlich angesprochen haben: Dass Nagel mich hinters Licht geführt habe, das ist völlig zutreffend, weil wir das Erschließungsrecht nicht einführen sollten, sondern ein Straßenausbaubeitragsgesetz hätten machen sollen. Hier habe ich voriges Jahr erklärt, dass ich eine Falschaussage gemacht habe, weil wir von der Verwaltung hinters Licht geführt wurden. Das war vom damaligen Zeitpunkt her auch okay. Es gab ein Urteil, dass Erschließungsbeiträge rechtens waren.
Heute gibt es zum Glück ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wo genau die Aussagen von Radebold und Hillenberg als das vom Gesetzgeber Gewollte zitiert werden. Wir wussten, dass Berlin mit dem Inkrafttreten des einen Gesetzes und dem Außerkrafttreten des anderen Gesetzes Einnahmeverluste haben wird. Das war gewollt. Das ist der entscheidende Punkt. Dennoch hat der Bezirk Pankow – im Übrigen ein CDU-Stadtrat – nichts Eiligeres zu tun gehabt, als schnell für die Streckfußstraße
Bescheide zu erlassen, die jetzt wieder zurückgezogen werden müssen, weil das Gericht – zum Glück gibt es hier Recht – den Willen des Gesetzgebers genau befolgt hat.
Noch eines zu Ihrer Seite: Sie waren es, die damals einen Änderungsantrag gestellt und gefordert haben, eine zweijährige Übergangsfrist zu schaffen, damit die Bezirke die Möglichkeit hätten, die Erschließungsbeiträge noch schön abzugrasen. Das genau haben wir nicht gemacht. Wir haben gesagt, es gibt keine Übergangsfrist. Das hat das Gericht akzeptiert, dass das der Wille des Gesetzgebers und des rot-roten Senats war. Dazu stehen wir auch. – Schönen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt hat der Finanzsenator gerade den Raum verlassen. Ich hoffe, er meint es nicht persönlich, weil ich auch noch ein paar Worte an ihn richten wollte. Sie wissen alle, es wird erwartet, dass ich dazu etwas sage, aber es wird nicht so schlimm sein, wie Sie vielleicht alle denken, aber ein paar Dinge muss man hier schon ansprechen.
Am 17. September 2006 hatten wir die Wahl. Ich wollte Ihnen dieses Datum einmal in Erinnerung rufen, damit Sie sehen, wie der Petitionsausschuss in diesem Hause arbeitet, denn die 15. Wahlperiode hat noch bis zum 24. Oktober – also länger als fünf Wochen nach der Wahl – gedauert. Dann gab es die Konstituierung am 26. Oktober. Bereits am 14. November hat sich der neue Petitionsausschuss zusammengefunden, der nunmehr aus 13 Mitgliedern dieses Hauses besteht. Ich hatte am Anfang eine gewisse Skepsis und dachte: Mensch, die große Anzahl der Petitionen, etwa 2 000 im Jahr, ist das von 13 Mitgliedern zu schaffen? – Es hat sich im Ergebnis herausgestellt, dass die Arbeit effektiver und meines Erachtens auch schneller vorangegangen ist. Es gibt nicht mehr so viele, die bestimmte Dinge bearbeiten. Die Arbeit ist konzentriert auf wenige, und da konzentriert man sich schon auf das Wichtige, so finden wir. Wir haben von der Warte her mit 13 Mitgliedern eine effektive und straffere Arbeitsweise gefunden. Es war also eine gute Entscheidung.
Ich will Ihnen nicht vortragen, was alles im Bericht steht. Ich gehe davon aus, die meisten von Ihnen haben ihn gelesen oder zumindest einmal überflogen. Das ist zu so später Stunde nicht der Gegenstand des Berichts – vielleicht nur ein paar Eckdaten: Wir hatten bis zum heutigen Tag 50 Sitzungen. Wenn das hier die 25. Sitzung des Plenums ist, dann merken Sie daran, dass wir die doppelte Anzahl an Sitzungen haben. In diesem Tempo wird es auch weitergehen, weil wir jede Woche tagen, wie immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Um unsere Arbeit auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, führen wir so wie bisher die Sprechstunden auch in den Einkaufszentren durch. Bisher waren es sechs. In der letzten Legislaturperiode waren es insgesamt 23. Ich glaube, dass wir diese Zahl wieder erreichen werden. In den 39 Sitzungen, die wir im ersten Jahr gehabt haben, wurden 2 085 Petitionen bearbeitet. Für mich ist dabei erfreulich, dass die Anzahl der positiven oder teilweise positiven Entscheidungen, wo wir also helfen konnten, sich zwar nur geringfügig, aber immerhin von 25 auf 27 Prozent erhöht hat. Das ist ein Ergebnis unserer Arbeit, und darauf sind wir auch stolz.
Vielleicht drei Dinge aus dem Bericht, die uns alle einmal zum Nachdenken anregen sollten. Erster Punkt – das Ladenöffnungsgesetz: Sie können sich vielleicht noch daran erinnern, das war das große Thema gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode. Alles mit der heißen Nadel gestrickt, alle haben nur geguckt: Sind die Geschäfte an den vier Adventssonntagen vor Weihnachten offen? – Dabei ist vergessen worden, dass es auch Trödelmärkte in dieser Stadt gibt. Die sind, wie Sie wissen, hinten heruntergefallen. Sie, die vorher jeden Sonntag ihrem Geschäft nachgehen konnten, waren mit einem Mal außen vor. Wir haben uns erst ganz bitter beim Bezirk CharlottenburgWilmersdorf beschwert, bis wir selbst – als Mitglieder des Petitionsausschusses, denn wir sind auch Bestandteil dieses Hauses – gemerkt haben, dass wohl auch wir mit geschlafen hatten. Unsere Kritik war also ungerechtfertigt. Wir selbst mussten auf unseren eigenen Tisch gucken und die Fraktionen darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz geändert werden sollte, was auch geschehen ist. Jetzt gibt es noch drei Tage im Jahr – Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag –, wo es keine Märkte gibt. Ich glaube, das ist auch okay. Aber diesbezüglich mussten wir nacharbeiten.
Zweiter Punkt – Giftschlangen in einem Hochhaus: Das ist eigentlich kaum vorstellbar, gerade bei einem WBS 70, dass das überhaupt Gegenstand einer Petition, Gegenstand eines Vermietungsvorhabens ist. Das ist aber doch so. Im Norden unserer Stadt hat eine Wohnungsbaugenossenschaft in einer Wohnung ein Gewerbe zugelassen und jemandem versprochen, er könne dort Giftschlangen züchten. Für mich und für uns alle völlig unwahrscheinlich und unfassbar! Aber die Gesetzeslage in Berlin war zum damaligen Zeitpunkt so, dass das für gewerbliche Zwecke nicht ausdrücklich verboten war. Wir haben inzwischen in diesem Hause einen einstimmigen Beschluss gefasst: Der Senat wird aufgefordert, hier nachzuarbeiten. – Wir glauben, dass das spätestens in zwei, drei Monaten erfolgt. Wir warten auf die Vorlage des Senats. Dann wird auch dieses der Geschichte angehören, und wir werden eine vernünftige Regelung haben.
Da wie immer das Thema Ausländerrecht ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit ist, gestatten Sie mir, ein Beispiel zu nennen. Die älteren Mitglieder des Hauses wissen aus der letzten Legislaturperiode, das ist der Bereich, der bei uns immer kritisch betrachtet wurde. Wir haben jetzt mit Herrn Schaddach aus der Fraktion der SPD einen, der dieses Thema mit einer sehr sorgfältigen Behutsamkeit und Gewissenhaftigkeit bearbeitet. Was mich besonders stolz macht, war schon immer, dass wir unsere Entscheidungen überwiegend einstimmig fällen. Bis zum heutigen Tag ist noch nicht eine einzige Entscheidung nicht einstimmig gefasst worden. Alles, was wir bisher besprochen und beschlossen haben, erfolgte einstimmig. Nur eine Petition von Herrn Schaddach, die noch aus der letzten Legislaturperiode kam, Sie erinnern sich vielleicht noch daran: Ein 16-jähriges armenisches Mädchen, ein Vierteljahr vor Beendigung der zehnten
Klasse, also des Schulabschlusses, wurde nach Armenien abgeschoben. Sie selbst hatte eine lupenreine Weste, war eine fleißige Schülerin, hatte relativ gute Schulnoten, aber nicht so ihre Eltern, nicht so ihr Bruder. Sie musste dafür büßen. Es hieß dann auf Nachfrage – wie kann das sein, musste das unbedingt ein Vierteljahr vorher sein, hätte man ihr nicht noch den Schulabschluss ermöglichen können? – bei der Innenverwaltung, das könne sie auch in Armenien machen, das ist dort auch möglich. Wir haben weiter recherchiert, und siehe da, in Armenien war das nicht machbar, dass sie ihren Abschluss der zehnten Klasse dort vernünftig und nach deutschem Recht gültig machen konnte. Wir haben dann nachgehakt und letztendlich auch erreicht, dass das Mädchen – auch mit Initiative der Schule und ihrer Lehrerin – wieder einreisen und in Deutschland den Abschluss der zehnten Klasse machen konnte. Ein seltener Fall, ein sehr erfolgreicher Fall, dass wir trotz Abschiebung wieder eine Einreise und den Abschluss der zehnten Klasse erreicht haben! Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man mit solchen Fällen umgehen kann.
Obwohl die Zeit schon vorgerückt und knapp ist, gestatten Sie mir noch, zwei aktuelle Dinge kurz anzusprechen. Nach vielen Diskussionen im Deutschen Bundestag über das Thema „Opferrente für Opfer aus der ehemaligen DDR“: Sie kennen das wahrscheinlich, drei Jahre musste man gesessen haben, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Dann gab es die verschiedensten Anträge. Letztendlich hat sich die große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt, dass man nun bereits denjenigen, die aus politischen Gründen sechs Monate in der DDR gesessen haben, unter den ökonomischen Bedingungen, die sie jetzt haben, also nicht für jeden, sondern man muss in einer finanziell schweren Situation sein, eine Rente in Höhe von 250 € pro Monat gewähren kann. Und siehe da, die Verwaltung – das Landesamt für Gesundheit und Soziales – war überrascht, wie viele Fälle es 18 Jahre nach dem Ende der DDR doch noch gibt – bis zum heutigen Tag 8 537. Natürlich sind diejenigen, die jetzt einen Antrag stellen, nicht mehr diejenigen, die das jüngste Alter haben, sondern wenn man bedenkt, dass sie damals vielleicht 40 oder 50 oder noch älter waren – das ist 20 Jahre her –, dann sind sie jetzt schon alle knapp 80. Viele von denen leben auch nicht mehr. Das heißt, bei denen, die jetzt die Hoffnung haben, schnell noch eine Rente zu bekommen, ist Zeit gefragt. Deshalb haben wir jetzt den Präsidenten des Landesamtes und auch die Senatorin gefragt, was sie getan haben, um die Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Bis zum heutigen Tag sind 3 111 Anträge bearbeitet worden. Das ist eine gute Zahl, aber für uns nicht zufriedenstellend, denn wir hätten gerne, dass die Fälle bis zum Sommer dieses Jahres abgearbeitet sind. Wir hoffen, dass sich der Präsident an den Finanzsenator wendet, denn das ist eine kurzfristige Geschichte, vielleicht im Überhang Leute zu finden, um diese Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Das ist auch im Interesse der Menschen und im Interesse der Humanität, dort aktiv zu werden und eine Unterstützung zu geben. Herr Dr. Sarrazin! Ich hoffe, dass sich der Präsident an Sie
wendet und dass Sie dann ein Herz für diejenigen haben, die in der DDR ein schweres Leid getragen haben.
Der zweite Punkt – da bitte ich Sie alle um Unterstützung – ist das Thema Mobbing. Sie werden sich daran erinnern, ich will das nicht weiter ausführen, da geht es auch nicht so um persönliche Dinge, sondern uns als Petitionsausschuss geht es eigentlich darum: Wenn wir die Aufgabe haben – und die haben wir ja –, nicht nur die Verwaltung, sondern auch den Senat zu kontrollieren, dann müssen wir auch die Möglichkeit haben, zu tagen und uns Mitarbeiter der Verwaltung als Zeugen kommen zu lassen und zu befragen, ohne dass der Senat dabei ist.
Das hat der Senat anders gesehen. Er wollte dabei sein, wenn seine Mitarbeiter eine Aussage tätigen, die den Senat vielleicht nicht ganz so gut dastehen lässt. Das haben wir mit einem wissenschaftlichen Gutachten untersuchen lassen und feststellen müssen, dass es sehr schwer ist, den Senat auszuschließen bzw. nicht dabei haben zu wollen. Es ist nicht so, dass er jedes Mal dabei ist, aber wir meinen schon, gerade wenn wir den Senat kontrollieren wollen, dass er nicht unbedingt mit am Tisch sitzen muss.
Um das zu erreichen, brauchen wir Ihre Unterstützung. Das heißt, wir müssen, wie damals in der letzten Legislaturperiode bei den landeseigenen Gesellschaften und Kapitalgesellschaften, wo wir in disziplinarischen Dingen nachgreifen wollten, die Verfassung und das Petitionsgesetz ändern. Das ist auch hier vonnöten. Da es um eine Stärkung des Parlaments geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendeiner der Parlamentarier etwas dagegen haben könnte – dass der Senat das anders sieht, mag durchaus sein. Wir sind Parlamentarier und sollten unsere Stärke ausbauen, deshalb hoffe ich, bei Ihnen ein offenes Ohr zu finden. Sie haben alle von uns einen Brief bekommen mit dem Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss. Hier bitte ich um Ihre Unterstützung.
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Ich will Sie darüber informieren, dass wir im Herbst dieses Jahres Gastgeber der europäischen regionalen Ombudsleute und Vorsitzenden der Petitionsausschüsse sein werden. Hier gilt mein Dank dem Präsidenten, der uns die Möglichkeit gibt, in diesem Haus zu tagen, und finanzielle Unterstützung gibt.
Des Weiteren gilt mein Dank dem Regierenden Bürgermeister, der uns bereits zugesagt hat, uns abends zu empfangen. Wenn wir schon bei der Danksagung sind, gestatten Sie mir, den Mitgliedern meines Ausschusses – ich sage bewusst meines Ausschusses, da ich ihm mit Leidenschaft vorsitze – zu danken, dass wir so hervorragend zusammenarbeiten. Das war in der letzten Legislaturperiode nicht immer der Fall. Ich kann wirklich sagen, dass sich alle Mühe geben. Es ist ein offenes, herzliches und gutes Klima. So soll es auch sein, und wir können nur hoffen, dass es bis zum Ende der Legislaturperiode so bleibt.
Mein besonderer Dank gilt aber einer Frau, einer Persönlichkeit dieses Hauses, die inzwischen in Rente gegangen ist. Sie hat es verdient, hier besonders erwähnt zu werden. Ich rede von der ehemaligen Leiterin meines Büros, Frau Stange, die inzwischen in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen ist. Sie wissen, wie ich bin, dass ich ab und zu mit dem Kopf durch die Wand gehe, wenn mir etwas gegen den Strich geht. Glauben Sie mir, wenn diese Frau nicht gewesen wäre und mich nicht häufiger zur Seite genommen hätte, wäre es mit den Eskapaden wohl noch verrückter geworden. Es ist gut, dass ich sie hatte. Sie fehlt mir jetzt schon. Es tut mir leid, dass ich eine so tüchtige Frau nicht mehr habe. Wollen wir hoffen, dass die Stelle mit einer äquivalenten Person besetzt wird. – Frau Stange! Ihnen und Ihrem Büro von dieser Stelle herzlichen Dank, und Ihnen danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Czaja! Uns unterscheidet nicht nur die Parteizugehörigkeit und das Alter, sondern noch einiges mehr.
Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mein Abitur auf einem Berliner Gymnasium gemacht und mein Diplom an einer deutschen Universität.
Der zweite Punkt: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich eine Falschaussage gemacht, für die ich mich entschuldigt habe. Ihre Entschuldigung steht hier noch aus. Dies ganz allgemein.
Herr Pflüger! Als Sie in dieses Parlament als Fraktionsvorsitzender gekommen sind, habe ich gedacht, Sie hätten aus dem Wahldebakel Ihrer Partei gelernt, denn Sie wollten neue Themen in diesem Parlament besetzen.
Das Erste war die Bildungspolitik, und das Zweite war Ihr Wunsch, den Vorsitz im Petitionsausschuss zu übernehmen.
Das kam mir zu Ohren. – Das hat mich ein bisschen persönlich getroffen, aber ich dachte, Sie hätten erkannt, das Themen, mit denen man in der Öffentlichkeit punkten kann, wichtig sind. Stattdessen greifen Sie hier ein Thema auf, für das Sie in der vergangenen Legislaturperiode die Quittung bekommen haben. Sie bekamen noch weniger Stimmen als zuvor.
An dieser Stelle erinnere ich an eine öffentliche Anhörung hier im Haus, zu der 600 Berlinerinnen und Berliner gekommen sind. An dieser Veranstaltung zum Straßenausbaubeitragsgesetz nahm ein ehemaliger Richter des Bundesverwaltungsgerichts teil, Prof. Driehaus, ein CDUMitglied. Bei all den Problemen, Herr Czaja, die ich nicht wegdiskutieren möchte – wir werden das heute in den
Ausschuss überweisen und haben dort noch genug Gelegenheit, darüber zu reden –, hat Prof. Driehaus festgestellt, dass dieses Gesetz, das bereits in 14 Bundesländern existiert, zwingend auch in den Berliner Etat gehört. Wir wollten in Karlsruhe gewinnen. Das haben wir noch nicht einmal mit dem Gesetz geschafft, aber wir hätten es erst recht nicht ohne es.
Bayern und Hessen zahlen ca. 2,4 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich ein. – Berlin erhält aus dem Länderfinanzausgleich 2,4 Milliarden €. – In diesen Ländern gibt es seit vielen Jahren Straßenausbaubeitragsgesetze, die mit CDU- und FDP-Stimmen beschlossen wurden. Angesichts unserer Haushaltslage und der Solidarität mit den Bundesländern, die ein solches Gesetz haben, kann es nicht ernst gemeint sein, dass Sie dieses Gesetz wieder zurücknehmen wollen.
Ich gebe zu, dass ich eine Falschaussage gemacht habe. Dafür habe ich mich entschuldigt. Diejenigen, die maßgeblich an dem Gesetz mitgewirkt haben, Herr Dr. Nelken, Herr Radebold und ich, wurden aber von der Verwaltung hinters Licht geführt.
Darüber können Sie lachen, aber ich sage es trotzdem. – Für uns sah es so aus: An einem Tag wird das Erschließungsbeitragsgesetz in seiner bisherigen Form außer Kraft gesetzt und das Straßenausbaubeitragsgesetze eingeführt. Zwischendurch offerierte uns die Verwaltung noch die Möglichkeit, eine zweijährige Übergangsfrist einzufügen, um Dinge, wie sie in der Streckfußstraße vorkamen, abrechnen zu können. Das haben wir abgelehnt. Dass, wie nun das Gericht entschieden hat, nicht das Datum des InKraft-Tretens maßgeblich ist, sondern das tatsächliche Anfallen der Erschließungsbeiträge, habe ich nicht gewusst. Dennoch habe ich mich entschuldigt, Herr Czaja. Eine Entschuldigung für Ihre Falschangaben über Ihre Ausbildung steht noch aus.
Dieses Straßenausbaubeitragsgesetz ist aus Sicht der Koalition das bürgerfreundlichste der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt nur einen Punkt an dem Gesetz, bei dem ich gewisses Verständnis für Kritik habe, nämlich das hohe Maß an Bürgerbeteiligung und der damit verbundene bürokratische Aufwand. Sie wollen mir aber nicht weismachen, dass Sie das Gesetz deshalb abschaffen wollen.
Einen anderen Fall hatten wir im Petitionsausschuss, nämlich die Schulzendorfer Straße in Reinickendorf. Welcher Irrsinn! Diese Straße ist seit 40, 50 oder 60 Jahren für den Berliner Verkehr freigegeben, wurde ausgebaut und nie abgerechnet, weil das Geld im Westen nicht aus Berlin, sondern aus Bonn kam. Da musste man keine Erschließungsbeiträge zahlen.
Jetzt sollen die Anwohner dieser Straße mit Erschließungsbeiträgen belastet werden. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Wenn Sie das Straßenausbaubeitragsgesetz abschaffen wollen, dann müssen Sie auch die Änderung des Erschließungsbeitrags zurücknehmen.
Herr Czaja! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie den Brief vorgelesen haben, weil ich nichts davon zurückzunehmen habe. Ich habe in meiner Rede bereits gesagt, dass ich mich geirrt habe, und zwar in Unwissenheit. Dazu stehe ich.
Es erfüllt mich mit Stolz, dass ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses bewiesen habe, dass ich über Parteigrenzen hinweg versuche, Gerechtigkeit walten zu lassen. Ich habe bisher drei Abwahlanträge bekommen. Wenn ich von Ihnen jetzt den vierten bekomme, dann sage ich mir: Viel Feind, viel Ehr! Ich habe meine Funktion als Vorsitzender offensichtlich nicht schlecht ausgeübt.
Zum Inhaltlichen: Wir bekamen von der Verwaltung den Vorschlag, eine zweijährige Übergangsfrist in das Gesetz einzubauen. Das haben wir bewusst abgelehnt. Wir waren der Überzeugung, dass das Gesetz nur in Kraft tritt, wenn das andere außer Kraft tritt bzw. geändert wird. So wurde es uns gesagt. Vor diesem Hintergrund habe ich die Aussagen im Wahlkampf getroffen. Nachdem ich feststellen musste, dass diese Aussagen – unwissentlich – falsch waren, hatte ich die Größe, mich zu entschuldigen. Das gehört auch zu einem guten Politiker. Herr Czaja, Sie haben das bezüglich Ihrer Angaben nicht getan! – Schönen Dank!
Herr Czaja! Der guten Ordnung halber wollte ich nur sagen, dass ich erst seit viereinhalb Jahren rauche. Das ist die Nummer eins.
Das Zweite ist: Der Antrag lautete, dass hier im Haus den Rauchern ein Raum zur Verfügung gestellt werden sollte, damit sie das Gebäude nicht verlassen müssen. Hätten Sie dafür Verständnis? Das wäre so eine Art Minderheitenschutz.