Ina Czyborra

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon einiges an Party und Klamauk gehört. Ich hoffe, wir reden jetzt hier sehr ernsthaft, wie es den Frauen in ihrer sehr schweren Lage gebührt.
In der Grundintention sind wir in diesem Haus überwiegend einig, nämlich die Integration in unsere Gesellschaft, in den Arbeitsmarkt, ein selbstbestimmtes Leben, Partizipation in der Gesellschaft für alle Geflüchteten zu ermöglichen und dabei auch die Frauen nicht zu vergessen, sondern selbstverständlich ganz prominent mitzunehmen. Eigenartig bleibt für mich nichtsdestotrotz immer noch der Ansatz des Antrags, pauschal 10 Prozent an Projekte der Fraueninfrastruktur zu geben.
Entlang dem Masterplan Integration – immerhin 76 Seiten – führen die Senatsverwaltungen Gespräche, um zu konkretisieren, um zu vertiefen, um weiterzuentwickeln. Wir werden in den nächsten Jahren auch sehen, dass dieses Thema eine permanente Weiterentwicklung braucht. Die Projekte arbeiten Angebote aus. Alle Anträge müssen auf gleichstellungspolitische Ziele überprüft werden. Und dann müssen wir natürlich auch das Geld bereitstellen. Alle Maßnahmen müssen dabei gendergerecht ausgerichtet werden, ob sie nun von Projekten der Fraueninfrastruktur, die im Frauenhaushalt verortet sind, oder von Projekten, die in anderen Haushalten ihren Platz finden, durchgeführt werden.
Ich will den Punkt Studienplätze herausgreifen: Da sehen wir, dass in den bisher laufenden Maßnahmen, Geflüchtete in den Universitäten ankommen zu lassen und weiterzuqualifizieren, Frauen bislang weitgehend fehlen. Das kann uns nicht gefallen. Da müssen wir ganz intensiv Maßnahmen entwickeln, um das zu ändern, zu sehen: Warum ist das so? Liegt es an der Vorqualifikation? Oder liegt es daran, dass der Weg in die Universitäten für die Frauen schwerer ist?
Ich will den Masterplan hier nicht noch mal vorsingen. Ich glaube, fast alle in diesem Haus können tatsächlich lesen. Es sind dort sehr viele Träger und Maßnahmen angesprochen: Willkommen-in-Arbeit-Büros, Integrationslotsinnen, Integrationsbüros, mobile Bildungsberatung, Jugendberufsagenturen. All dies sind Einrichtungen, die diesen Weg für die jungen Menschen, aber auch für die älteren Menschen in den Arbeitsmarkt begleiten und ermitteln sollen, wie weiter geholfen werden kann.
Diese Erkenntnisse und Erfahrungen müssen wir permanent rückkoppeln, und natürlich müssen wir auch gucken: Wo sind die Kompetenzen in dieser Stadt? Wir haben die starken Frauen in den Projekten. Wir haben da die Qualifizierung. Das weiß Frau Sommer, das wissen wir auch. Wir werden uns als SPD im Bund dafür einsetzen, wir tun das permanent, dass die Angebote für Bildung, In
tegration und Partizipation ausreichend finanziert werden. Wir werden eine bedarfs- und gendergerechte Projektfinanzierung bereitstellen und uns damit spätestens in den nächsten Haushaltsberatungen wieder beschäftigen.
Grundlage für jegliche Partizipation bleibt jedoch, dass jede geflüchtete Frau, um am öffentlichen Leben zu partizipieren, die Sicherheit braucht, hier willkommen zu sein und sich mit oder ohne Kopftuch frei von Übergriffen bewegen zu können, ohne fremdenfeindlich angegriffen zu werden. Ohne diese Sicherheit werden wir keine Integration und Partizipation erreichen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frauen leisten bekanntermaßen eine ganze Menge knochenharter Jobs, zum Beispiel in der Pflege. Daher frage ich den Senat: Treffen Presseberichterstattungen zu, dass die BSR im Bereich der Müllabfuhr derzeit keine Frauen beschäftigt
und auch nicht nach geeigneten Bewerberinnen sucht, um den Anteil der Frauen zu erhöhen?
Vielen Dank! – Wir sind uns sicherlich einig, dass im Jahr 2016 die Entscheidung darüber, für welche Jobs man sich interessiert, für welche Jobs man sich befähigt und stark genug hält, den Menschen – in diesem Fall den Frauen – selbst überlassen werden sollte. Insofern frage ich noch einmal, welche Maßnahmen der Senat zu ergreifen gedenkt, um hier zu einem Umdenken beizutragen und auch aktiv dafür zu werben, dass Frauen die
Möglichkeit der eigenen Entscheidung auch für diesen – ja nicht so schlecht bezahlten – Beruf gelassen wird. In anderen Bereichen, gerade in der Pflege, haben wir es zum Teil auch mit körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten zu tun; da gibt es nicht das Problem, dass man Frauen diese nicht zumuten möchte.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke spricht hier ein Thema an, das wir nun in diesem Haus beileibe nicht zum ersten Mal ansprechen – so viel zum Thema, wir wären irgendwo blind. Wir haben es im zuständigen Ausschuss schon mehrfach angesprochen, in Auseinandersetzungen auch mit der Bundesagentur für Arbeit, immer wenn wir das Thema Arbeitsmarktintegration hatten. Ja, wir haben hier eine Aufgabe, nämlich die Arbeitsmarktintegration auch für geflüchtete Frauen sicherzustellen sowie Chancengleichheit und einen gleichen Zugang herzustellen.
Wir haben dabei ein paar Hürden zu überwinden, für die wir spezifische Instrumente finden müssen. Da sehen wir auch, dass bislang Sprachkurse, aber auch Angebote für die Arbeitsmarktintegration überwiegend von Männern wahrgenommen werden. Wir wissen, unsere sozialen Sicherungssysteme sind so gestrickt, dass eine Erwerbstätigkeit von Frauen gewünscht und auch für die Alterssicherung und ein selbstbestimmtes Leben notwendig ist. Für dieses Konzept, das wir in unserer Gesellschaft leben, haben wir einiges an Werbung zu machen und einiges zu tun.
Was ich nicht ganz verstehe, ist das Zahlenspiel, das uns in diesem Antrag vorgelegt wird, die 10 Prozent. Wir haben im Augenblick in dem angesprochenen Haushaltstitel 2 Millionen Euro für Arbeitsmarktintegration. Wenn wir jetzt nach den allgemeinen Grundsätzen des GenderBudgeting vorgehen, wäre das, was wir spezifisch für
Frauen aufwenden müssten, deutlich mehr als die von der Linken geforderte Summe.
Wir müssen die Arbeitsmarktintegration von Frauen nicht nur im Bereich der Frauenprojekte, sondern insgesamt auf den Weg bringen. Dass wir dabei eine Menge Kompetenzen in den Frauenprojekten, die jetzt schon arbeiten, haben, nutzen und ausbauen müssen, ist hier, glaube ich, überhaupt kein Dissens. Wir müssen die Strukturen, die wir schon haben, bestmöglich nutzen, wenn wir weiterkommen wollen. Wir müssen die Erfahrungen aus der Integrationsarbeit, die diese Frauenprojekte haben, einbeziehen. Wir müssen von ihnen lernen und mit ihnen reden, wie wir Hürden überwinden können. Wie das im Einzelnen zu bewerkstelligen ist, in welchen Projekten, an welchen Stellen die Stellschrauben gedreht werden, welche Vorhaben schon auf den Weg gebracht worden sind, werden wir in der Ausschussberatung umfänglich hören. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ja, das war eine gute Überleitung, ein guter Anschluss. Seit Jahresbeginn ist eine Menge Bewegung in die Debatte über sexualisierte Gewalt geraten. Ich glaube, dass – im Zuge dieser Auseinandersetzungen muss eine Gesellschaft auch einen Umgang finden – noch einmal etwas besser verstanden worden ist, dass die digitale Gewalt und die Gewalt in der Realität einen engen Zusammenhang haben und gar nicht so ohne Weiteres voneinander zu trennen sind, sondern dass es häufig von dem einen Raum in den anderen Raum überschwappt, dort fortgesetzt wird, die Opfer die gleichen sind, die Täter ähnlich usw. Das wurde auch in den Beschlüssen der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz ganz gut beschrieben.
Klar ist für uns alle, dass wir keine No-go-Areas für Frauen dulden können, nicht in der Kohlenstoffwelt und nicht im digitalen Raum. Meine Fraktion, und da bin ich ganz besonders dankbar und glücklich, hat am Wochenende auf ihrer Klausurtagung folgenden Satz beschlossen:
Darüber hinaus bedarf es einer umfassenden Strategie gegen sexualisierte Gewalt in der Gesellschaft.
Das war natürlich stark von den Ereignissen in der Silvesternacht geprägt, aber selbstverständlich muss diese Stra
tegie den Bereich des Digitalen umfassen und an dieser Stelle auch mit dem verschmolzen werden, was hier digitale Agenda genannt wird, wo wir sicherlich noch sehr viele Debatten haben werden, auch darüber, wie diese Gesellschaft mit bestimmten Themen umgeht. Die Kanzlerin hat es mal „Neuland“ genannt. Ganz so neu ist es vielleicht nicht mehr, aber es treten doch permanent immer neue Formen im Bereich der Kommunikation auf, die dann Fragen aufwerfen im Zusammenhang auch allgemein mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im digitalen Raum.
Fortbildung: Die Frage ist: Wohin? Wir haben hier noch ganz viel zu klären, auch im Strafgesetzbuch. Österreich hat zum 1. Januar 2016 das Strafgesetzbuch geändert.
Strafbar ist
ich finde die Formulierung sehr schön –
die fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems.
Wird geahndet mit bis zu einem Jahr. Wir brauchen hier mehr rechtliche Klarheit. Da haben die Konferenzen auch zahlreiche Arbeitsaufträge vergeben an das Bundesministerium für Justiz, an die Justizministerkonferenz, an die Innenministerkonferenz. Ich habe es noch einmal recherchiert. Tatsächlich arbeiten dort die Mühlen langsam, aber es ist auch sehr viel zu klären und zu debattieren.
Das Papier der Grünen gucke ich mir natürlich sehr gerne an und hoffe, dass wir im täglichen Handeln in all den Dingen, die wir schon tun, wo über Gewalt geredet wird mit jungen Menschen, der – ich zitiere sie immer wieder gerne – Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage und vielen anderen Dingen, die wir in dem Bereich unterstützen, dass wir dort den Sinn in der Gesellschaft für dieses Problem schärfen und klarmachen, was geht und was nicht geht, wo die Grenze ist und welche katastrophalen Folgen diese Form von Gewalt im Einzelfall für die Betroffenen hat.
Dieser Antrag war uns in dem Sinne zu allgemein und schwammig. Wir haben davon schon vieles im täglichen Handeln in diesem Land, und, wie gesagt, an anderer Stelle brauchen wir eine Schärfung der rechtlichen Grundlagen, um hier weiterzukommen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen hier eine Änderung des Schulgesetzes ein, die einige Anpassungen und Klarstellungen enthält, auf die ich hier nicht weiter eingehen will. Erwähnen will ich aber doch die Umbenennung der Gesamtkonferenz, die die Zugehörigkeit des pädagogischen Personals durch den Wegfall des Wortes „Lehrer“ deutlich macht.
Ich hoffe, das betont die Gleichberechtigung im Gremium und die Einbeziehung in alle Aufgaben und Entscheidungen.
Es wurde schon erwähnt, das Kernelement dieser Schulgesetzänderung ist die Heraufsetzung des Einschulungsalters. Das macht einen Schritt teils rückgängig, der darauf ausgerichtet war, Kinder möglichst früh in der Schule fördern zu können und ihnen gleichzeitig durch einen möglichen längeren Verbleib in der Schuleingangsphase Zeit für individuelle Entwicklung zu geben. Wir respektieren an dieser Stelle den Elternwillen, denn viele Eltern wollten ihre Kinder erst später einschulen. Begründet wird das damit, dass man ihnen mehr Kindheit lassen will oder dass bezweifelt wird, dass sie schon schulreif sind. Deshalb gab es auch immer die Möglichkeit der Rückstellung, die zuletzt erleichtert und vermehrt in Anspruch genommen worden ist.
Als ich eingeschult wurde, sagten die Großeltern: Nun beginnt der Ernst des Lebens. – Hier also Kindheit, dort der Ernst des Lebens in Gestalt der Schule. Das finde ich weder für fünf- noch für sechsjährige Kinder ein gutes Modell. Kindheit und Schule dürfen kein Gegensatzpaar sein.
Danke! – Schulreife ist relativ. Es geht darum, ob das Kind den Anforderungen der Schule gewachsen ist oder nicht. Die Ausgestaltung der Schule in Bezug auf
(Marianne Burkert-Eulitz)
Räumlichkeiten, Taktung, Betreuungsschlüssel, Struktur, Lern- und Bewegungsmöglichkeiten bestimmt, wie Kinder unterschiedlichen Alters und unterschiedlichen Wesens damit fertig werden, und ob sie zum Lernen imstande sind. Beim Wunsch nach Rückstellung spielt offensichtlich bei den Eltern Sorge wegen Überforderung und Versagen des Kindes gleich am Anfang eine Rolle, Angst vor Demütigung des Kindes oder davor, dass das eigene Kind nie einen Smiley bekommt. Das finde ich sehr bedauerlich, dass das von einem Teil der Eltern so wahrgenommen wird. Das eine Kind kann mit fünf schon lesen und schreiben, das andere kann mit sieben immer noch nicht so gut einen Stift halten. Um diese Problematik kommt man mit einem anderen oder einem festgelegten Einschulungsalter nicht herum. Unser Ziel muss es sein, die Schule den Kindern anzupassen, und jedem einzelnen Kind die optimale Förderung zu geben in einer Schule ohne Angst, in die die Eltern ihre Kinder gerne geben in dem Bewusstsein, dass es dem Kind dort gutgeht und es optimal auf seinem Weg begleitet wird. Daran arbeiten wir weiter. Wie gesagt, der Elternwille ist ein wichtiges Gut, und darum machen wir diesen Schritt.
Was uns bewusst sein muss, ist die Tatsache, dass eine insgesamt längere Verweildauer im Bildungssystem auch deutlich mehr kostet, da die Änderung von drei Monaten beim Einschulungsalter logisch für einen Teil der Kinder ein Jahr länger Kita bedeutet. Und ich hoffe, da gehen sie ja dann alle hin. Es müssen Kitaplätze geschaffen werden. Das sind bauliche Investitionen von 30 Millionen Euro und jährlich 30 Millionen Euro im Betrieb. Dieses Geld ist auch da, also keine Sorge! Es wird Personal gebraucht. Dafür ist Vorsorge getroffen, schließlich soll die Zeit, die die Kinder in der Kita verbringen, auch ihrer Förderung dienen. Am Ende ist es ja vielleicht nicht ganz so wichtig, welche Bezeichnung draußen dranhängt, wichtig ist die Förderung der Kinder, insbesondere die Sprachförderung.
Da ich noch ein bisschen Zeit habe, kann ich noch darauf eingehen, es sind hier eben alle möglichen Ideen vorgetragen worden, was man an Schulgesetzen auch noch ändern könnte. Wir diskutieren im Ausschuss sicherlich auch den vorliegenden Änderungsantrag und andere Änderungsanträge, das können wir dann ganz offen tun. Allerdings möchte ich doch davor warnen, jetzt hier sämtliche bildungspolitischen Vorstellungen und Ideen, die wir uns noch ausdenken könnten, im Rahmen dieser Schulgesetzänderung einzubringen, dann wird das vielleicht mit dem Einschulungsalter an dieser Stelle nicht so schnell gehen, wie das für die Eltern notwendig wäre, die ihre Kinder dann etwas später in die Schule geben müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich weiß jetzt nicht genau, worüber die Kollegin Remlinger gerade geredet hat.
Ich rede mal über die Schulentwicklungsplanung. Damit versuche ich es einfach mal. – Ich weiß auch nicht, woher die Zahlen der Schulen herkommen. Ich habe den Eindruck, skandalisierungshalber steigt die Zahl der geforderten Schulen täglich. Sicherlich kann man sich da auch mal was zusammenrechnen. – Ja, Berlin wächst. Das wissen wir alle. Das sagen wir täglich ungefähr 100 Mal. Das ist unstrittig. Dazu gehört auch, dass mehr Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter in Berlin leben, hinzuziehen und hier geboren werden. Und weil es Quartiere und Kieze gibt, die bei Familien beliebter sind als andere, gibt es einige Bezirke, die unter hohem Druck stehen. In anderen Bezirken wird die Situation durch die Anzahl der Geflüchteten täglich schwieriger. Das wissen wir alle.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat auf die wachsende Stadt gerade im Schulentwicklungsplan reagiert, der bereits seit Ende 2014 vorliegt. Das Planwerk benennt pädagogische und inhaltliche Ziele mit Blick auf einzelne Schularten und stellt den gegenwärtigen und künftigen Schulbedarf dar. Es handelt sich um eine gesamtstädtische Bestandsanalyse, die über den Zeitraum bis 2018 hinaus bis zum Schuljahr 2022/2023 Aussagen zur Entwicklung von Schülerzahlen trifft. – Was wir im Augenblick natürlich nicht so gut abschätzen können, ist der Zuzug von geflüchteten Menschen, von Familien und unbegleiteten Kindern. – Nun macht man ja nicht mit viel Auswand einen solchen Plan, um ihn dann liegen zu lassen, sondern er wird permanent mit aktuellen Zahlen abgeglichen, um den Schulraumbedarf sichern zu können. Um das zu erläutern: Die Prognosen basieren auf einer Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen, die mit den Bezirken und
ihren Raumkapazitäten abgestimmt ist. Bezugspunkt ist also nicht nur eine Bevölkerungsprognose, sondern ganz konkret die tägliche empirische ermittelte Anzahl der Schülerinnen und Schüler.
Schon im Herbst 2014 und im Sommer 2015 fanden mit allen bezirklichen Schulämtern und Stadtplanungsämtern sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abstimmungen statt. Dabei wurden die Entwicklungen in den Bezirken und auch in den Einschulungsbereichen analysiert. Eine weitere Abstimmung wird im Sommer 2016 stattfinden. Dadurch können rechtzeitig Abweichungen von der prognostizierten Entwicklung festgestellt werden. Es kann zügig reagiert werden. Im Ergebnis wurde kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsbedarf benannt und das im Haushalt entsprechend finanzpolitisch abgesichert.
Noch zu den beiden Anträgen: Die Grünen wollen den Schulentwicklungsplan alle drei Jahre mit den Bezirken abstimmen und fortschreiben. Dieser Zeitraum ist eindeutig zu lang. Wie ich schon sagte, muss das permanent passieren. Die dynamische Entwicklung, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen wird, braucht eine permanente Aktualisierung.
Der Antrag der Linksfraktion stellt einen Zusammenhang mit dem Musterraumprogramm in der Schulentwicklungsplanung her, den es so gar nicht gibt, denn beim Musterraumprogramm handelt es sich um Empfehlungen für Neubau.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der schulischen Infrastruktur prüft die Produktmentorengruppe Schule regelmäßig die Plausibilität der einzelnen Produkte, in denen auch die Infrastrukturkosten enthalten sind. Angesichts der aktuellen und dynamischen Entwicklung in Berlin ist festzustellen, dass es überhaupt nicht darum gehen kann, Schulstandorte zu schließen. Ich weiß auch nicht, woher so eine Behauptung kommt. Natürlich brauchen wir Schulneubau. Geplant sind aktuell 36 Schulneubauten und zusätzlich 27 MEBs, die selbstverständlich keine sieben oder acht Jahre dauern werden, weil wir uns das auch nicht leisten können.
Die jährlich aktualisierte Modellrechnung bildet den jeweils aktuellen Stand ab. Bestmögliche Realitätsnähe ist garantiert. Wenn die Grünen eine Kristallkugel haben, die zur weiteren Erhellung der Zukunft dienlich ist, dann bitte ich um Bereitstellung für die Senatsverwaltung. Wir reagieren jedenfalls mit Vernunft und Sachverstand auf die aktuellen Erfordernisse und deshalb haben wir empfohlen, die Anträge abzulehnen. – Vielen Dank!
(Stefanie Remlinger)
Wenn ich mir das so anhöre, frage ich mich, ob wir nicht die ganze Schulverwaltung, die Bezirksschulämter und die Stadtentwicklungsverwaltung abwickeln können,
weil es offensichtlich reicht, ein paar Prognosen und Zahlen als Nicht-Senatsmitarbeiterin zusammenzuzählen und damit auf seriösere Daten zu kommen als all das, was die gesamte Vernunft der Verwaltung am Zahlenmaterial vorlegt.
Dass natürlich die Entwicklung der Zahl geflüchteter Menschen in dieser Stadt in einer Planung, die einen längeren Vorlauf hatte, weil sie wissenschaftlich und in zahlreichen Abstimmungsrunden aufwendig erbracht wurde, im Jahr 2014 nicht vollständig abgebildet wurde, hat hier jeder gesagt. Dass da Herausforderungen sind, die wir im Augenblick ganz ohne Kristallkugel nicht vollständig abbilden können, hat auch jeder gesagt. Dass die Zahlen der Bildungsverwaltung nicht stimmen, ist nicht wahr. Im Gegenteil! Die Prognosen sind bislang weitgehend so eingetroffen. Dass es zum Teil Verteilungsprobleme gegeben hat, ändert nichts daran, dass die Daten im Grundsatz sehr verlässlich waren, weil sie seriös ermittelt wurden. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Sehr verehrter Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, und deshalb sind frauenpolitische Projekte und Aufgaben in allen Einzelplänen verankert und werden dort gespiegelt. Das fängt bei der bereits mehrfach erwähnten Gewaltschutzambulanz an. Wir konnten diese Aufgabe umfänglich im Haushalt sichern. Dazu haben hier in diesem Haus viele beigetragen. In der abschließenden Runde der Koalition haben wir auch noch die dringend benötigten Mittel für die vertrauliche Spurensicherung bereitgestellt. Sie wissen, dass mehr als 90 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt Frauen sind. So geht es hier um die Selbstermächtigung von Frauen im besten Sinne.
So ist das auch bei den zielgruppenspezifischen Projekten im Gesundheits- und Sozialbereich wie der Schwangerenkonfliktberatung und vielem anderen.
Zum Frauenkapitel: Hier konnten wir nach Jahren des Stillstands seit 2011 den Ansatz um fast 30 Prozent steigern. Auch in den kommenden Jahren werden wir die Angebote absichern und ausbauen. Dabei möchte ich wirklich einmal allen ganz herzlich danken, die aus dem Frauenkapitel oder aus anderen Titeln finanziert, in dieser Stadt eine unverzichtbare Arbeit leisten. Ich danke allen Mitarbeiterinnen – es sind meist Frauen, die in ihren Jobs sehr viel leisten für die Frauen dieser Stadt und auch nicht immer so bezahlt werden, wie es angemessen wäre,
obwohl auch hier für Gehaltsanpassungen Vorsorge getroffen wurde.
In unserem Haushalt finden wir jedes einzelne Projekt, und hinter jedem Projekt stehen Menschen. Das sind diejenigen, die sich darum kümmern, dass Frauen wieder in Arbeit kommen, wie bei der Fraueninfothek, die ihre Arbeit fortsetzen kann. Da konnten wir das Aus abwenden.
Tatsächlich ist die Fraueninfothek ja eine zuverlässige Anlaufstelle für arbeitssuchende Frauen, besonders für den Südwesten Berlins und dort unverzichtbar. Ich bin froh, dass ich mithelfen konnte, sie zu erhalten. Notwendig wurde das aufgrund der Umstellung der ESFFinanzierung, die Beratungsangebote wie dieses nicht mehr zulässt. Im Einzelplan 09 sind über die gesamte Förderperiode 80 Millionen Euro zu kompensieren. Dass Berlin das gelungen ist, ist eine enorme Leistung, mit der wir so nicht unbedingt im Vorfeld gerechnet haben. Ich bin wirklich sehr, sehr stolz darauf.
Wir finanzieren diejenigen, die Frauen beraten, sich eine selbstständige Existenz aufzubauen, Migrantinnen, die in dieser Stadt wirtschaftlich Fuß fassen wollen. Da gibt es viele Projekte, die wir absichern konnten. Es geht um Deutschkurse für Frauen, die noch nie eine Schule gesehen haben und sich trotzdem gern beim Elternabend ihrer Kinder verständlich machen wollen. Es geht um die Hinführung von Mädchen zu technischen Berufen, die wir absichern konnten. Da sind viele Frauen als Frauenvertreterinnen, die für die Frauen in dieser Stadt kämpfen. Wir kommen auf dem Weg der Absicherung dieser Arbeit voran, wir haben aber auch noch sehr große Aufgaben vor uns. Ich möchte an dieser Stelle wirklich einmal allen diesen Frauen vielen, vielen Dank sagen für ihre Leistungen für die Frauen in Berlin. – Danke!
(Fabio Reinhardt)
Vielen Dank! – Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spare mir jetzt die allgemeinen Vorreden zur Gewalt an Frauen und die spezifischen Fluchtgründe sowie die Gefahren auf der Flucht und in der Unterbringung. Gestern hatten wir – es wurde erwartungsgemäß schon erwähnt – den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, und heute haben wir mit Terre des Femmes die Fahne vor diesem Haus gehisst. Alle in diesem Saal sind hinlänglich informiert – davon gehe ich aus.
Kommen wir also gleich zu den vier Forderungen dieses vorliegenden Antrags. Es sind vier, von denen drei ganz unumstritten sind: Möglichkeit getrennter Unterbringung, Schutzräume in den Unterkünften, Betreiberkonzepte prüfen und Personal schulen. Die vierte Forderung ist absolut wünschenswert, aber schon wegen des bislang nicht ausreichend vorhandenen sprachlich und fachlich qualifizierten Personals recht schwierig umzusetzen. Traumatisierung ist auch ein Thema, mit dem man nicht leichtfertig umgehen darf. Da kann man mit fachlich schlecht qualifiziertem oder fehlqualifiziertem Personal mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Zur Praxis: Was passiert denn schon? – Ich vermute fast, die Senatsverwaltung hat die Papiere, von denen die Kollegin Kofbinger hier sprach, auch schon gelesen. Schutzplätze für akut in den Einrichtungen von Gewalt betroffene Frauen gibt es – ein paar. Das heißt, es ist möglich, im akuten Gewaltfall die Frauen extern in diesen Schutzplätzen unterzubringen. Eine Unterkunft ausschließlich für Frauen und Kinder steht in Aussicht, höre ich. Es gibt ein konkretes Objekt, das ins Auge gefasst wird, und man ist mit der Umsetzung befasst, höre ich. Standards, die in Musterverträgen abgebildet werden, und auch Vorgaben für Schutzräume und Rückzugsräume, in denen auch geschützte Gespräche oder bestimmte Angebote für Frauen stattfinden können, werden erarbeitet. Verträge werden geprüft. Selbstverständlich soll auch das umgesetzt werden. Am 12. Oktober hat die erste Fortbildung für Träger mit BIG und LARA stattgefunden. Die Vernetzung mit der Beratungsinfrastruktur in dieser Stadt wird vorangetrieben, damit die Betreiber der Unterbringungen dann auch im Zweifelsfall wissen, wo sie kompetente Hilfe erreichen. Konzepte für verschiedene Gruppen besonders Schutzbedürftiger sind erarbeitet.
Ich plädiere dafür, dass wir uns diesem Thema im Ausschuss ganz besonders intensiv widmen und neben den beteiligten Verwaltungen, die uns ihren Arbeitsstand darlegen können, auch Experten zum Beispiel vom Institut für Menschenrechte, die dieses Policy-Paper erarbeitet haben, hinzuziehen, um nicht zu debattieren, ob dieser Antrag richtig oder falsch ist – er ist identisch mit Papieren und Forderungen von Menschenrechtserklärungen über DGB-Forderungen, SPD-Bundestagsfraktionspresseerklärungen, die Forderungen vieler NGOs und anderer
(Anja Kofbinger)
Organisationen und hat, wie gesagt, Eingang in praktisches Handeln im Senat auch längst gefunden –, sondern ich will sehen, wie wir in dieser Stadt konkret weiterkommen und wie wir die Verwaltung bei der Umsetzung der Ansprüche in die Realität für die geflüchteten Frauen in dieser Stadt unterstützen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Es ist schon wieder Oktober. So frage ich den Senat: Hält der Senat ausreichende Angebote im Rahmen der Kältehilfe für wohnungslose Menschen bereit?
Die Nachfrage wurde zum Teil fast schon mit beantwortet. – Es ist damit zu rechnen, dass wir auch eine deutlich gestiegene Anzahl wohnungsloser Frauen, zum Teil auch mit Kindern, haben. Wie weit sind Sie darauf vorbereitet, oder wie gehen Sie damit um?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Kollegin Kofbinger ausdrücklich dafür danken, dass sie die Aufmerksamkeit auf die Beschlüsse der 25. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz gelenkt hat.
Berlin war dieses Jahr Gastgeberland, und die GFMK hat unter dem Vorsitz unserer Frauensenatorin Dilek Kolat getagt und gemeinsam mit den anderen Ministern und Ministerinnen der Länder und unserer Frauenministerin im Bund Manuela Schwesig wirklich hervorragende Arbeit geleistet und sehr gute Beschlüsse gefasst. Den
Leitantrag „Alleinerziehende besser unterstützen“ kann ich in Berlin, der Hauptstadt der Alleinerziehenden, nur allen ans Herz legen. Darüber hinaus hat sich die GFMK mit sehr vielen Fragen der modernen Familie beschäftigt: mit Lebensformen, ökonomischen Fragen, Entgeltgleichheit, Mindestlohn, der Situation von selbstständigen Frauen in der Schwangerschaft, dem Gewaltschutz- und dem Prostitutionsschutzgesetz,
der Umsetzung der Istanbul-Konvention, mit Frauen in den Wissenschaften – und eben auch mit Cybergewalt. Das hat sich die Kollegin herausgepickt, um sich daran abzuarbeiten. Ohne Frage ist das auch ein ganz wichtiges Thema, das nicht verharmlost werden darf.
Cybermobbing, Cyberbooming, Cyberstalking – da gibt es noch ein paar Begriffe mehr – sind die Fortsetzung von Gewalt im digitalen Raum. Hier spiegelt das Netz die Gesellschaft wider. Sie sind als massive Formen von Gewalt zu werten. Und was hier auch immer wieder angeführt wird: Es gibt Kampagnen von Maskulinisten, die versuchen, bestimmte Debatten im Netz zu unterdrücken und mit Formen von Gewalt gegen die Frauen dort vorzugehen. Die Folge ist dann Rückzug. Das ist keine Lappalie. Frauen dürfen nicht das Netz als demokratiefreien Raum erleben und sich daraus zurückziehen. Sie hören dann oft: Sie sollten doch einfach dort wegbleiben, wo sie Opfer solcher Angriffe werden. Sie sollten ihre Meinung nicht so provokativ äußern. Das ist aber eine Unterbewertung dieses digitalen Raumes für die persönliche Entfaltung bis hin zur beruflichen Entwicklung. Bleibt doch weg! – das ist nichts anderes als der Rat an Frauen, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr das Haus zu verlassen oder sich von Kopf bis Fuß zu verhüllen, weil sie dann keinen Anlass zu Übergriffen geben.
Die geforderten Maßnahmen sind mir ein bisschen zu opferzentriert. Das ist etwas, was die GFMK gerade vermeiden will. Es fehlt die wichtige Forderung, dass jedes Bundesland eine digitale Agenda erarbeitet, in der dann auch dieses Thema zum Gegenstand gemacht wird. Es ist richtig, in der Begründung steht, es gibt eine ganze Menge an Prüfaufträgen. Die JuMiKo zum Beispiel tagt im November, die hat da einige Aufträge bekommen. Die Innenministerkonferenz tagt im Dezember. Ich bin dann auch gespannt, was für Beschlüsse von diesen wichtigen Konferenzen zu diesem Thema ausgehen. Ja, die bundesweite Aufklärungskampagne ist eine Forderung dieses Beschlusses der GFMK. Hier wird jetzt ein Alleingang Berlins gefordert. Ob das nun sinnvoll ist, dass man sich da – meinetwegen kann man es auch Vorreiterrolle nennen – von dem abkoppelt, was da als bundesweite Initiative ergriffen wird, darüber können wir dann ja reden. Dass wir Aufklärung brauchen und dass wir Medienkompetenz brauchen, ist unbestritten.
(Anja Kofbinger)
Es ist ganz klar, wir können Gewalt jedweder Art nicht als Mittel der Auseinandersetzung akzeptieren, und ich wünsche uns eine gute Beratung in den Ausschüssen.
Danke sehr! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wichtigste will ich gleich am Anfang sagen: Frauenförderung ist nicht etwa nice to have, sie zielt auf nichts anderes als auf die Durchsetzung eines verfassungsgemäßen Zustands. Sie zielt auf die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung, auf gleiche Chancen, gleiche Teilhabe für Frauen im Allgemeinen und für jede einzelne. Das steht in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition, auch wenn es manchmal anstrengend ist.
Dazu haben wir in Berlin ein sehr gutes Gesetz: unser LGG. Ich wiederhole, auch wenn ich es schon gesagt habe, wie die Kollegin Kofbinger eben anmerkte, es ist das beste, das es gibt. Wir haben es auch in den 25 Jahren das eine oder andere Mal novelliert und weiterentwickelt. Jetzt haben wir auch die Ausführungsvorschriften, die bei der Umsetzung helfen werden. Wir haben starke Frauenvertreterinnen, die genießen meine Hochachtung, meine Solidarität in ihrem täglichen Ringen um die Durchset
zung des LGG. Wir haben auch starke Frauen in dieser Stadt. Ich finde, wir sollten uns mal zu unserem Landesgleichstellungsgesetz durch einen entsprechenden Applaus bekennen. – Hallo, Fraktionen!
Ich kann auch nicht finden, dass es keinerlei Wirkung hat, wie die Kollegin gerade behauptet hat. Also die gestiegenen Zahlen von Frauen in Führungsverantwortung in dieser Stadt, wo wir auch in weiten Bereichen an der Spitze liegen, zeigen das sehr eindrücklich. Ja, es gibt Umsetzungsdefizite, Widerstände und Egoismen. Das Handeln einzelner Akteure ist nicht allein vom Gedanken beseelt, der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen, sondern oft stehen auch ein paar andere Interessen im Vordergrund, nicht nur übrigens bei handelnden Männern, sondern manchmal auch bei handelnden Frauen. Das ist nicht so, dass die Frauen hier immer alle an der Seite ihrer Geschlechtsgenossinnen stehen. Aus diesen Gründen ist Gleichstellung ein mühseliges Geschäft, das uns manchmal auch in die Tischkante beißen lässt. Da verstehe ich auch den Ärger der Kollegin.
Die Frage ist, ob der Vorschlag der Grünen uns hier weiterhilft, das Verbandsklagerecht, das führen die Grünen sehr oft an. Ich sage nur, im Gegensatz zur Umwelt können Frauen für sich selbst kämpfen.
Das ist mutig. Das braucht Kraft. Sie brauchen die Unterstützung, Solidarität und auch die Öffentlichkeit. Das wurde eben gesagt. Ohne eine interessierte Öffentlichkeit, die auch mal sagt, wenn da was schiefgeht, und die Frauen unterstützt, werden wir nicht weiterkommen,
aber das Verbandsklagerecht bringt uns hier nicht weiter.
Ja, wir haben jetzt die Ausführungsvorschriften, und wir sollten jetzt diesem Gesetz die Möglichkeit geben zu wirken. Wir sehen ja auch, dass die Zahl der Beanstandungen deutlich gesunken ist. Dem entnehmen wir, dass das LGG wirkt und die Frauenvertreterinnen sehr gut arbeiten und dass dieses Gesetz nun unser aller Unterstützung braucht, um zu wirken. Ein Verbandsklagerecht, das die Frauen entmündigt
und den Frauenvertreterinnen, die wir gerade gestärkt haben, quasi abspricht, dass sie ihren Job machen können, brauchen wir an dieser Stelle nicht. Wir haben die Frauenvertreterinnen gerade gestärkt, und wir werden sie jetzt nicht schwächen, indem wir sagen, ihr braucht aber
(Anja Kofbinger)
Verbände, die über euren Kopf hinweg oder an eurer Stelle klagen können.
Eigentlich ist die Redezeit vorbei, aber – –
Natürlich kenne ich den Vorgang. Ich werde hier aber keine Einzelpersonalien bewerten. Ich habe am Anfang meiner Rede sehr wohl ausgeführt, dass es Umsetzungsdefizite immer wieder gibt, bloß das Verbandsklagerecht wird uns an der Stelle nicht weiterhelfen,
sondern die Solidarität mit diesen Frauen. Und wie ich schon sagte, meiner Unterstützung können sie sich gewiss sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Welche investiven Mittel kann der Bezirk Steglitz-Zehlendorf für die Sanierung von Schulen einsetzen, und über welche nicht eingesetzten Reserven verfügt der Bezirk?
Vielen Dank! – Gibt es im Senat Überlegungen, z. B. aus dem Justizbereich, Mittel für die Schulsanierung umzuschichten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde „Gewalt gegen Frauen“ ist leider beides: sehr alt und hochaktuell. Vor zwei Tagen, am 25. November, war der jährliche Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Aktuell ist das Thema auch deshalb, weil sich etwas in der Diskussion um die §§ 177 und 179 Strafgesetzbuch zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung bewegt. Auch durch die aktive Mitwirkung des Landes Berlin im Bund ist hier Bewegung in die Debatte gekommen.
(Präsident Ralf Wieland)
Aktuell ist das Thema auch, weil just an diesem Wochenende ein hochumstrittenes Seminar von sogenannten Pick-up-Artists in Berlin stattgefunden haben soll. Passender wäre es wohl, von Pick-up-Rapists zu sprechen.
Dieser Umstand zeigt vor allem eins: Es gibt Männer, die bereit sind, 2 000 Euro dafür auszugeben, dass sie lernen, wie man Frauen auch mit Gewalt herumkriegt, und sie fühlen sich dabei sicher. Sie können sich auch sicher fühlen, denn Konsequenzen sind kaum zu befürchten.
Vor zwei Jahren erschütterte der Fall einer zu Tode vergewaltigten jungen Frau in Indien die Welt. Aber wir haben keinerlei Anlass zur Selbstgefälligkeit: Auch in Europa sind die Zahlen der von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen erschreckend hoch. Auch in Europa gelten Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen offensichtlich in manchen Kreisen als Kavaliersdelikte. Studien gehen von einer Dunkelziffer von 160 000 Vergewaltigungen im Jahr in Deutschland aus. Angezeigt wurden 2013 7 408 Fälle nach § 177 Strafgesetzbuch. Die Verurteilungsrate ist von über 20 Prozent Anfang der Neunzigerjahre unter 10 Prozent gefallen. Wir haben es hier mit einer massiven Schutzlücke zu tun.
Die Koalition auf Bundesebene und die Justizminister der Länder prüfen nun, wie die Istanbuler Konvention umgesetzt und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden kann, dass nein nein heißt und für den Tatbestand einer Vergewaltigung nicht die unmittelbare Ausübung von Gewalt und heftige körperliche Gegenwehr grundlegend sind. Das begrüßen wir sehr.
Aber allein durch die Verschärfung eines Strafrechtsparagrafen ist noch kein Täter verurteilt, und ohne Verurteilung ist die Abschreckungswirkung auch nicht hoch einzuschätzen. Notwendig ist natürlich zunächst einmal, die Tat auch anzuzeigen. Um sich zur Anzeige zu entschließen, muss die Frau die Sicherheit haben, im Prozess nicht durch den Schmutz gezogen und ein zweites Mal traumatisiert zu werden. Hierzu brauchen wir professionelle Beratung, im Zweifel vertrauliche Spurensicherung, fortgebildete Richterinnen und Richter und die Unterstützung für die Frau im Prozess. Wir haben da in Berlin eine Menge Kompetenz im Beratungsbereich bei LARA oder BIG, könnten hier aber noch mehr tun. Es geht hier auch um die Frage, inwieweit die Strafprozessordnung im Bund geändert werden muss, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Wir können es nicht dulden, dass eine schwere Straftat wie Vergewaltigung, die massive, lebenslange Auswirkungen auf die Betroffenen hat, in Deutschland so selten zu einer Verurteilung führt.
Ein großer Teil der Taten geschieht im sozialen Nahraum. Es ist klar, dass in diesem Fall eine Beweisführung be
sonders schwer ist, und das führt uns zum zweiten alarmierende Befund: den hohen Fallzahlen bei häuslicher Gewalt. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung widmet sich der Gewalterfahrung als einer Ursache für Armut in Deutschland und stellt fest:
Alle Formen von Gewalt sind mit – zum Teil erheblichen – gesundheitlichen, psychischen und psychosozialen Folgen verbunden. Gewalt beeinträchtigt Bildungsteilhabe und Lebenschancen, die berufliche Entwicklung, die Gestaltungsfähigkeit und Integrität sowie die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit von Menschen. Sie setzt sich häufig in der nächsten Generation fort und führt zu erheblich eingeschränkten Teilhabechancen für die betroffenen Frauen und Kinder.
Dort kann man auch nachlesen, wie dramatisch die Zahlen sind: 40 Prozent der Frauen haben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt; deutlich häufiger noch trifft es Frauen mit Behinderung. Jenseits der ethischen Frage müssen wir uns vor Augen führen, welcher enorme Schaden für uns alle entsteht, wenn Hunderttausende von Frauen und Kindern in ihren Bildungs- und Teilhabechancen massiv eingeschränkt werden, statt ihre Potenziale zu entfalten.
Wir müssen uns in Berlin nicht verstecken. In vielen Bereichen sind wir Vorbild, und Bund und Länder schauen auf uns. Ich habe gerade wieder in einem persönlichen Gespräch gehört, wie wir um die Infrastruktur, die wir haben, beneidet werden. Lange vor dem bundesweiten Hilfetelefon – ich sage hier die Nummer: 0800 116016 – hatten wir in Berlin schon die BIG-Hotline unter der Nummer 6110300 – sagen Sie sie bitte weiter; legen Sie die Information in den Bürgerbüros aus und in allen Einrichtungen, wo sie von Frauen gesehen werden kann! Jede Frau in dieser Stadt sollte sie kennen und wissen, dass es Hilfe gibt, und wir alle sollten wissen, wie wir uns verhalten können, wenn wir den Verdacht schöpfen, dass eine Nachbarin, eine Kollegin, eine Bekannte unter häuslicher Gewalt zu leiden hat.
Intervention ist schwierig. Daher hat die Frauenverwaltung auch Handreichungen für Betriebe erarbeitet – ich nehme an, Frau Kolat geht darauf noch ein. Ich wünsche mir, dass jedes Mädchen, das in Berlin die Schule verlässt, weiß, dass es ein Recht auf Leben ohne Gewalt hat und dass es Hilfe erwarten kann. Wir haben Präventionsprojekte im Bildungsetat schon verankert. Wir brauchen das Thema als Bestandteil von Sexual- und Sozialkundeunterricht. Ich wünsche mir, dass alle Frauen in Berlin wissen, dass sie weder selbst schuld noch Versagerinnen noch Einzelfälle sind.
Aber eins ist klar: Je besser unser Hilfesystem bekannt ist, desto mehr Frauen werden sich an uns wenden, desto beanspruchter wird das Hilfesystem. Nicht jede Frau, die anruft, geht gleich in ein Frauenhaus – oft gibt es andere
Möglichkeiten. Aber wir müssen, wenn wir Hilfe versprechen, das Versprechen auch einhalten. Berlin ist führend in der Ausstattung mit Frauenhausplätzen und Zufluchtswohnungen. Bundesweit fehlen aber zirka 6 000 Plätze. Das übt auch Druck auf Berlin aus, weil viele Frauen aus anderen Bundesländern hierherkommen. Das Problem kann Berlin nicht alleine lösen. Wir erwarten mit Spannung den integrierten Maßnahmeplan des Netzwerks „Sexuelle Gewalt“ von der Gesundheitsverwaltung. Wir als Haushaltsgesetzgeber brauchen ihn dringend, damit wir die notwendigen Maßnahmen finanziell unterlegen können. Wir brauchen eine Krankenhausplanung und ausreichend Therapieangebote für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Ich bitte noch einmal eindringlich, daran zu denken, dass wir hier zwar über Aufgaben reden, dass wir aber als Gesellschaft vielfältig draufzahlen, wenn wir nicht schnell, adäquat und nachhaltig handeln, denn auch der finanzielle Schaden ist enorm.
Es geht darum, ob wir einen Teil der Frauen in unserer Stadt in Armut, Arbeitslosigkeit und psychischer Erkrankung versinken lassen – inklusive der Bildungschancen ihrer Kinder –, oder ob wir sie stark machen und ermächtigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wer Frauen erlebt hat, die dank guter Hilfestrukturen den Weg gegangen sind und vor Lebensfreude und Stolz auf ihre Leistung sprudeln, weiß, welche Kraft zum Positiven für diese Stadt in diesen Frauen steckt und dass wir sie nicht nur als Opfer sehen dürfen, sondern auch ihre Würde und Potenziale sehen müssen.
Dabei müssen wir den Kindern noch viel mehr Augenmerk widmen. Sie sind oft ein Grund, in der gewalttätigen häuslichen Beziehung zu bleiben, weil die Frauen denken, dass wäre das Beste für die Kinder. Das ist es nicht! Und vergessen Sie alle Sprüche wie „Kinder vergessen schnell, die kommen darüber hinweg“! – Sie tun es nicht. Sie leiden an massiven Störungen beim Lernen und bei der emotionalen und sozialen Entwicklung. Hinter wie vielen Diagnosen in dieser Stadt steckt eine frühkindliche Gewalterfahrung? Zum Teil sind es übrigens einfache administrative Prozesse, mit denen die Hilfesysteme zu kämpfen haben und wo wir durch Vernetzung und funktionierende Verwaltungsstrukturen Potenziale freisetzen können. Es fängt mit der Ummeldung der Frauen, die in den Frauenhäusern ankommen, beim Bürgeramt an, es geht weiter bei der Schulsuche, der Zusammenarbeit mit Schulen, den Jugendämtern und den Jobcentern.
Das nächste Problem ist die Wohnungssuche. Diese Frauen und ihre Kinder sind die Schwächsten im angespannten Berliner Wohnungsmarkt. Die Anstrengungen der Frauenverwaltung, hier Verbesserungen mit Woh
nungsbauunternehmen zu erreichen, sind anerkennenswert. Wir brauchen ein geschütztes Marktsegment – gerade auch im Umfeld der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen –, und wir brauchen hier intelligente Lösungen. Wir brauchen auch bürgerschaftliches Engagement. Das ist auch noch mal ein Thema, wobei das relativ schwierig ist, gerade im Umfeld von Frauenhäusern, da deren Adressen unbekannt sind.
Neben all diesen Themen scheint sexistische Werbung als diesjährige Kampagne von Terre des Femmes als Petitesse. Nur einige Worte zum Schluss: Ich bin keine Freundin von generellen Verboten und paternalistischer Gesetzgebung, aber ich bin schon ein Fan von Grenzen. Wir verbieten vergleichende Werbung. Man darf sagen: Mein Kaffee ist der beste –, aber ich darf nicht sagen: Mein Kaffee ist besser als der schlechte Kaffee von Firma XY. – Wir schützen die wirtschaftlichen Interessen der Firma, aber die Interessen der Frauen schützen wir nicht ausreichend. Dabei hat die permanente Herabwürdigung, das Absprechen von Kompetenz, durchaus wirtschaftliche Konsequenzen für die Frauen im Allgemeinen und Speziellen. Wir nehmen an, dass Zigarettenwerbung negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hat. Wenn aber Werbung die Frauen als untergeordnete, sexualisierte Gebrauchsobjekte darstellt, nehmen wir keinerlei negative Auswirkungen an. Ich glaube, so manches, was wir täglich auf Schulhöfen erleben, spricht dagegen.
Frauen sind es leid. Die jungen Netzfrauen haben es eindrucksvoll bei „Hashtag Aufschrei“ gezeigt. Nun sind sie einer Welle von Hasskommentatoren ausgesetzt, die auch vor Übergriffen in der realen Welt nicht haltmachen. Wir erwarten die uneingeschränkte Unterstützung aller vernünftigen Männer auf allen Ebenen. Berlin soll auch beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen eine Erfolgsgeschichte sein. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, uneingeschränkt ja! Ich persönlich habe die Bündniserklärung schon vor längerer Zeit unterschrieben. Ich werbe dafür. Ich werde am Sonnabend auf der Seite des Bündnisses demonstrieren wie schon in den vergangenen Jahren.
Ich habe der Anfrage des Bundesverbandes Lebensrecht nach Unterstützung eine klare Absage erteilt und das auch ausführlich begründet. Natürlich habe ich darauf keine Antwort bekommen. Wie schon der Kollege Kowalewski erwähnte, sind die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und die Jusos Teil dieses Bündnisses. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen – Mechthild Rawert wurde schon erwähnt – wurden für einige Äußerungen, die sie in diesem Zusammenhang getan haben, öffentlich diffamiert.
Berlin ist eine liberale Stadt in bester Tradition. Ich bin alt genug, um mich an die Auseinandersetzungen der Achtzigerjahre um § 218 zu erinnern. Ich war mittendrin. Das ist ein wesentlicher Bestandteil meiner politischen Biografie. Viele Aspekte in dieser Auseinandersetzung scheinen heute vergessen zu sein: das Elend von Frauen, die Verzweiflung bis zum Selbstmord, die illegalen Abbrüche mit ihren gesundheitlichen Risiken, der Tourismus in die Niederlande, den sich die Besserbetuchten leisten konnten. Viele Geschichten kennen wir heute nur noch aus dem Ausland: Eine junge Frau musste vor nicht mal zwei Jahren in Irland sterben, weil sich die Ärzte weigerten, ein nicht lebensfähiges Kind zu holen und so ihr Leben zu retten. Was das mit Respekt vor dem Leben zu tun hat, ist mir persönlich völlig schleierhaft.
Hier sehen wir, dass es nicht um das Leben an sich geht, sondern um ganz andere Fragen, von Kontrolle, vom Familien- und vom Frauenbild.
Seit Anfang der Neunzigerjahre haben wir nun in Deutschland die Fristenregelung. Das ist ein gesellschaftlicher Kompromiss. Der gefällt vielen Leuten nicht, das ist das Wesen von Kompromissen. Es gibt Gegner dieses Kompromisses, und die demonstrieren. Das ist deren gutes Recht, das ist deren Freiheit.
Kein gutes Recht hingegen ist es, mit Gewalt gegen Beratungseinrichtungen vorzugehen, Frauen auf der Straße anzumachen und am Betreten von Einrichtungen zu hindern, gegen Gynäkologen vorzugehen und zu versuchen, sie wirtschaftlich zu schädigen usw.
Hier ging es heute schon um religiöse Fanatiker und ihre Versuche, anderen ihre Weltanschauung aufzudrücken, auch unter Anwendung von Gewalt und gegen unser Rechtssystem. Religiöser Fundamentalismus an sich ist nicht strafbar, Übergriffe auf Andersdenkende und deren Einschüchterung aber schon. Das wurde vorhin schon in verschiedenen Zusammenhängen geäußert. Militante Aktionen, Gehsteigberatungen, Diffamierungen als Massenmörder und Verleumdungen können wir nicht dulden. Die Betroffenen müssen wir aktiv schützen. Es darf kein unterschiedliches Recht für Anhänger verschiedener Religionen herrschen. Toleranz muss von allen gefordert werden. Aber es gab und gibt auch viele Katholiken, die den damals erzwungenen Ausstieg aus den Schwangerenkonfliktberatungen für falsch hielten und bedauerten.
Was stört mich am vorliegenden Antrag? – Zunächst mal die pauschale Verurteilung von allen, die am Sonnabend marschieren und ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen. Ich würde mir sehr wünschen, dass sich prominente Teilnehmer, z. B. aus dem katholischen Klerus, deutlich von gewalttätigen Vertretern abgrenzen. Ich respektiere jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch für sich ausschließt, und ich wünsche ihr in der Krisensituation alle Hilfe und Unterstützung, damit sie und das Kind würdevoll leben können, so wie ich es allen Kindern, insbesondere den Flüchtlingskindern und denen in Krisenregionen, wünsche. Ich will aber nicht pauschal alle diffamieren, in die in dieser Frage anderer Auffassung sind als ich. Die Kirchen sind oft unsere Bündnispartner bei der Armutsbekämpfung und der Aufnahme von Flüchtlingen. Der letzte Satz des Ursprungsantrags war sogar den Antragstellern und Antragstellerinnen zu viel, sodass sie ihn gestrichen haben.
Formal stören mich noch die Dringlichkeit und die Sofortabstimmung. Diese Instrumente werden heute etwas überstrapaziert. Dass die Lebensschützer auch in diesem September demonstrieren würden, war klar. Das tun sie seit Jahren recht unbemerkt an diesem Septemberwochenende. Die Bündniserklärung war seit langem bekannt.
(Simon Kowalewski)
Dass in dieser Stadt Demonstrationen stattfinden, auch mit noch so wünschens- oder ablehnenswerten Forderungen, kann kein Grund sein, parlamentarische Grundsätze über Bord zu werfen und mit wenigen Tagen Vorlauf vorbei an parlamentarischen Regeln Zustimmung zu einer Entschließung zu fordern. Die Antragsteller verlangen die Unterstützung eines Demoaufrufs. Wir sind aber kein Parteitag.
Das alles lässt manchmal etwas an der Ernsthaftigkeit zweifeln. Es geht hier um ethische Fragen, die nach Wissen und Gewissen abgewogen werden müssen. Es gibt gar keinen Handlungszwang, denn der gesellschaftliche Kompromiss der Fristenlösung steht momentan nicht infrage. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass in diesem Haus im Augenblick niemand ernsthaft dagegen opponiert – abgesehen von diesen paar Demonstranten, die ihre Meinung zum Ausdruck bringen.
Ob dort eine politische Kraft wächst, die ein reaktionäres Frauen- und Familienbild in die Parlamente trägt, werden wir sehen, auch in Berlin. Wir werden das sehr ernsthaft in Debatten in dieser Stadt aufgreifen. Die Frage der oben angesprochenen Übergriffe ist allerdings ein sehr ernstes Thema, das der gründlichen parlamentarischen Analyse und Beratung wert ist. Daher bitte ich um die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Ich frage den Senat: Wer entschädigt die Gewerbetreibenden, die durch die Absperrung um die Ohlauer Straße herum massive Umsatzeinbußen erlitten haben und zum Teil ernsthaft bedroht sind? – Danke!
Es wurde publiziert, dass es eine Ansprechstelle auf Bezirksebene gibt. Können Sie mir sagen, ob das so ist, ob sie funktioniert und den Menschen dort geholfen wird? Haben Sie davon etwas gehört?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Arbeit in diesem Haus weist öfter mal eine gewisse Redundanz auf. Da wird dann zum hundertsten Mal das Gleiche erzählt. Ich könnte jetzt auch noch mal meine Rede halten, die ich vor ein paar Wochen gehalten habe. Seitdem hat sich nichts geändert.
Trotzdem noch mal kurz die Fakten: Es wurde ein Prostitutionsgesetz geschaffen. Es wurde evaluiert. Dabei wurden Mängel festgestellt, dabei wurde Handlungsbedarf identifiziert, und dann gab es einen Koalitionsvertrag, in dem steht, dass dieses Prostitutionsgesetz überarbeitet wird. Das liegt im Ressort von Manuela Schwesig, und
ich finde: Da liegt es in guten Händen, und dort wird gearbeitet.
Natürlich gibt es Handlungsbedarf, aber es ist doch Blödsinn, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Es gibt eine zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung zum Thema, was es uns im Augenblick auf Landesebene erschwert, klare Regelungen zu schaffen – im Baurecht usw. Das muss auf Bundesebene geklärt werden, dafür muss die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, und da brauchen wir einige Klarstellungen. Die werden wir erhalten. Berlin bringt seine Erfahrungen aus seiner liberalen Praxis in diesem Bereich auf Bundesebene ein. Insofern machen wir nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir machen erst die Arbeit auf Bundesebene und sehen dann, was auf Landesebene an gesetzlicher Anpassung vonnöten ist. Darauf sind wir gut vorbereitet. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Danke, liebe Kollegin Kofbinger, für den Hinweis auf den Internationalen Frauentag – das war ja damals auch eine sozialdemokratische Idee.
Gefordert wird die Einsetzung einer Werbewatchgroup. Ich gehe jetzt mal nicht auf die ungeheuere sprachliche Schönheit dieses Begriffes ein. Vielleicht können wir daran auch noch mal arbeiten. Wir hatten heute auch schon ein bisschen Germanistik im Hause. Das wäre auch noch mal ein Betätigungsfeld.
Sexistische Werbung ist ärgerlich. Sie ist in ihren Auswirkungen schädlich. Insofern ist es nicht bloß eine Frage von Gefallen oder Nichtgefallen. Im Übrigen sind auch durchaus Männer davon betroffen, denn es geht darum, dass den Geschlechtern bestimmte stereotype Zuschreibungen gemacht werden. Das können zum Beispiel auch gewalttätige Männer in der Darstellung sein. Wer sich hier stark engagiert, ist die Initiative Pinkstinks. Die möchte ich mal erwähnen, die finde ich auch sehr unterstützenswert. Da geht es um das berühmte Überraschungsei, das plötzlich für Mädchen rosa Pferde enthält und anderes für Jungen. Auch das fällt alles in diesen Bereich.
Ich hätte auch nie das Telefon bei Alice bestellt. Das ist ja auch immer eine Möglichkeit, die wir haben, nämlich solche Werbung dadurch zu bestrafen, dass man
schlichtweg nicht auf sie eingeht und diese Produkte dann nicht kauft.
Die Thematisierung ist wichtig. Es geht hierbei auch immer um die Kinder, die in einer Phase, wo sie sich noch gar nicht so aktiv damit auseinandersetzen können, bestimmte Bilder in den Kopf getrichtert bekommen. Ich finde es allerdings auch sehr sinnvoll, immer mal darüber zu reden und zu sagen, warum man etwas nicht kauft: Die Werbung hat mich geärgert! – Na, warum denn? – Mit solchen Gesprächen kommt man weiter. Das ist zumindest meine Erfahrung.
Wir haben als SPD eine Beschlussfassung zu dem Thema. Die Bundesfrauenkonferenz hat 2012 beschlossen, dass eine unabhängige Kontrolle außerhalb des Werberates eingeführt werden soll, die auch Sanktionen beinhaltet. Das wurde allerdings eher auf Bundesebene angesiedelt.
Wien ist natürlich interessant. Nun denke ich, dass wir nicht unbedingt alles das, was die Experten und Expertinnen dort schon ausgearbeitet haben, hier von Experten und Expertinnen noch mal ausarbeiten lassen müssen. Ich vertraue den Wienern und Wienerinnen, dass sie das alles wissenschaftlich sehr gut gemacht haben.
Ansonsten ist der Antrag ja relativ allgemein: Werbewatchgroup in Berlin einrichten! – Was die aber nun genau tun soll – gut, Experten und Expertinnen sollen sich austauschen –, das ist eher offen und beinhaltet eine Menge Fragen. Auch die Finanzierung ist eine der Fragen, die wir dann, glaube ich, wohlwollend im Ausschuss diskutieren und zu einer Beschlussfassung führen können. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Themen, die eignen sich gut für große Empörung und theatralischen Auftritt. Dann fällt es manchmal auch schwer, genau hinzusehen und sich nicht auf Kosten der Opfer moralisch zu empören oder politische Retourkutschen oder Exempel zu statuieren.
Die Entschließung, über die wir hier reden, wurde – das hat Frau Sommer gesagt – im November eingebracht und hat sich eigentlich, wenn man genau hinschaut, durch den Koalitionsvertrag im Bund erledigt.
Es wundern mich allerdings auch einige Änderungsformulierungen des Innenausschusses, das muss ich zugeben.
Worum geht es noch mal? – Es geht um die Europapolitik und vor allem um Bundespolitik. Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels von 2011. Alle notwendigen Fakten finden sich in den Akten dieses Parlaments, z. B. im Protokoll einer Anhörung des Ausschusses Arbeit, Integration und Frauen vom letzten September. Das wurde dort wunderbar auf den Punkt gebracht. Deswegen zitiere
(Evrim Sommer)
ich das auch, ich könnte es nicht besser formulieren. Die Vertreterin von IN VIA, dem Verband für katholische Mädchensozialarbeit führte aus:
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen kommerziellen Ausbeutung ist eine besonders menschenverachtende Form der organisierten Kriminalität. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt, dessen Bekämpfung und Verfolgung wesentlich von der Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit der betroffenen Frauen abhängig ist.
Menschenhandel ist ein Gewaltdelikt, das schwere psychische und physische Folgeschäden bei den Opfern verursacht und oft traumatische Auswirkungen hat.
Anklagen und Verurteilung sind in diesem Deliktbereich ohne die Aussagen der Opferzeuginnen so gut wie nicht möglich. Viele Opfer …, die den psychischen und physischen Repressalien … ausgesetzt waren, können nur äußerst schwer Vertrauen aufbauen. Gewalt und Bedrohung gegenüber den Opfern selbst und ihren Familien in den Heimatländern sowie die Tatsache, dass die Täter nicht selten aus dem nahen … Umfeld stammen, sind die Gründe dafür, warum so viele Opfer die Aussage verweigern.
Es wird geschätzt, dass nur ungefähr zehn Prozent der betroffenen Frauen Aussagen machen.
Ein sicherer Aufenthalt in Deutschland bzw. in Berlin wäre deswegen der richtige Schritt für die Sicherung der nötigen Hilfemaßnahmen für Betroffene, deren psychische Stabilisierung und infolge Stärkung der Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit.
Momentan wird eine Aufenthaltserlaubnis jeweils für sechs Monate erteilt, der Aufenthaltstitel verlängert, und er erlischt mit Ablauf des Gerichtsverfahrens. In dieser Zeit, ein bis drei, manchmal fünf Jahre, leben die Frauen in prekärer Situation. Sie haben keinen oder kaum Zugang zu Ausbildung, Integrations- oder Deutschkursen oder zum Arbeitsmarkt und erhalten lediglich eine medizinische Notversorgung, keine Therapien. Das empfinde auch ich als unwürdig. Langfristiges Bleiberecht muss aus humanitären Gründen und aus Gründen der Strafverfolgung gewährt werden, bei Kindern und Jugendlichen sofort.
Nun haben wir ja einiges erreicht, und es gibt im Bund einen Koalitionsvertrag, in dem steht:
Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen.
Künftig sollen Verurteilungen nicht mehr daran scheitern, dass das Opfer nicht aussagt. Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation
das Aufenthaltsrecht verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährleisten.
Und weiter:
Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen.
Wir werden die Ausbeutung der Arbeitskraft stärker in den Fokus der Bekämpfung des Menschenhandels nehmen.
Ich weiß, dass wir kluge Bundestagsabgeordnete der SPD wie z. B. Eva Högl haben,
der ich vertraue, dass sie dafür sorgen wird, dass die EURichtlinie in Deutschland im Sinn der Opfer und der Täterverfolgung konsequent umgesetzt wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Im Kapitel Frauen und Gleichstellung ist uns, meiner Meinung nach, wirklich etwas sehr Gutes gelungen. Daher möchte auch ich allen danken, die daran Anteil hatten. Nach langer Zeit der Stagnation in diesem Kapitel konnten wir einen Aufwuchs von 12 Prozent 2014 und fast 14 Prozent 2015 erreichen. Schon in der Senatsvorlage war Vorsorge für einen Einstieg in eine Tarifanpassung für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger getroffen worden. Außerdem war die Einrichtung einer Anlaufstelle für Frauen, die aus häuslicher Gewalt flüchten, enthalten, die an Wochenenden und in der Nacht Frauen aufnehmen kann. Das entlastet auch die Frauenhäuser, denn die nächtliche Aufnahme stellt eine große Belastung dar. Nun kann der Träger BIG im Notfall direkt handeln. Zusätzlich gibt es eine Verbesserung in der Wohnungsvermittlung, denn es ist ein großes Problem, wenn die Frauen – mit oder ohne Kinder – nicht in ein neues, gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben durchstarten können, obwohl sie dazu bereit und in der Lage wären, schlichtweg weil eine Wohnung fehlt.
(Fabio Reinhardt)
Dazu haben wir es in den Beratungen hier im Haus geschafft, die psychologische Betreuung für die Kinder in den Zufluchtswohnungen auf eine solide Grundlage zu stellen. Das ist wirklich eine Investition in die Zukunft der Kinder, die vielfach Schreckliches erlebt haben. Wir müssen uns vor Augen halten, dass diese von Gewalt betroffenen Kinder fast immer enorme Schwierigkeiten in der Schule haben und kaum einen Schulabschluss erreichen. Die Gewalterfahrung in den Familien prägt für das ganze Leben und steht häufig einer selbstbestimmten, gelungenen Lebensführung im Weg. Hier haben wir noch sehr große Aufgaben, und ich glaube, wir haben da einen guten Schritt getan.
Zusätzlich haben wir dadurch auch ein wenig mehr Spielräume bei den Fraueninfrastrukturstellen erhalten, die auch in den Bezirken sehr wichtig sind und wo wir jetzt in einer Runde neue Anträge – sehr viele Anträge, gute Anträge – angenommen haben und von denen einige mehr bescheiden konnten. Das Ziel dieser Stellen ist es vorrangig, Integration in den Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen, Existenzgründungen zu fördern, Hilfe für Stalkingopfer, Unterstützung Alleinerziehender – eine breite Palette.
Zu guter Letzt ist es noch gelungen, fünf weitere Plätze in einem Frauenhaus abzusichern, die leider momentan dringend benötigt werden. Wir werden in diesem Bereich weiter daran arbeiten müssen, durch differenzierte Angebote den Frauen möglichst umfassend zu helfen und die Qualität der Arbeit in Zusammenarbeit mit den Trägern stetig zu verbessern.
Mit diesen Maßnahmen ist die schon beispielhafte Infrastruktur im Antigewaltbereich noch einmal entscheidend gestärkt worden. Niemand wäre glücklicher als wir Frauenpolitikerinnen, wenn wir irgendwann diesen Bereich des Haushaltes total herunterfahren könnten. Das wird aber wohl noch ein langer Weg. – Danke!
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Was sind die Ergebnisse und Inhalte des am 28. Mai veröffentlichten Gender-Datenreports 2012?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus diesem Bericht?
Danke! – Diese Entwicklung der Alleinerziehenden ist ja wirklich sehr auffällig. Da wollte ich noch mal fragen, welche Unterstützung für diese spezielle Zielgruppe, es sind ja überwiegend Frauen, ganz konkret aus diesen Zahlen abgeleitet wird. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Pünktlich zum 8. März, morgen, dem Internationalen Frauentag, der weder überflüssig noch historisch überlebt ist, auch wenn das in der Presse zum Teil diskutiert wird, beschäftigen wir uns hier mit dem Landesgleichstellungsgesetz von Berlin, dem anerkanntermaßen besten und fortschrittlichsten Gesetz seiner Art.
Aber wie das so Art der Opposition ist, darf in Berlin nichts einfach gut sein, sondern muss infrage gestellt werden.
Zunächst haben wir den Antrag der Linken, die den Senat auffordert, seine Arbeit zu machen, was keines zusätzli
chen Parlamentsbeschlusses bedarf. Das wird mit einem Vorgang begründet, in dem der Senat seine Arbeit unzweifelhaft gemacht hat.
Nach anfänglich LGG-widrigem Verfahrensfehler wurde interveniert. Das Verfahren wurde geheilt und damit der Verstoß beseitigt. Allerdings passt manchen das Ergebnis nicht. Wer hier unausgesetzt behauptet, das Ergebnis sei einem LGG-widrigen Verfahren zuzuschreiben, missbraucht das LGG.
Interessanter ist hier schon der Antrag der Grünen, der verschiedene Änderungen am Gesetz vorschlägt. Das wirkt auf mich ein bisschen gewollt, nach dem Motto: Was können wir denn an einem ausgezeichneten Gesetz zum 8. März noch ändern? – Und man kommt wieder auf das Verbandsklagerecht. Das Verbandsklagerecht haben wir in unserem Rechtssystem z. B. im Umweltrecht. Die Umwelt ist ein allgemeines Gut, kann aber nicht für sich selbst eintreten. Frauen können das.
Ich als Frau stehe dem Ansinnen, dass Verbände in meinem Namen klagen, eher skeptisch gegenüber. Viele Frauenverbände, nicht alle, genießen meine große Sympathie. Die Frauenräte als Dachorganisation leisten wichtige, unverzichtbare Arbeit. Trotzdem denke ich, was wir brauchen, sind gewählte Frauenvertreterinnen, Frauen, die von den zu vertretenden Frauen mandatiert werden und die in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag erfolgreich umzusetzen. Sie sind mit Rechten und Ressourcen auszustatten, um das effektiv zu tun. Diese Frauenvertreterinnen brauchen Vertrauen und, wie gesagt, Ressourcen und Mitwirkungsrechte.
Wir haben noch nicht überall diese Frauenvertreterinnen in den Betrieben. Das wissen wir. Wir wissen aber auch, wo nicht LGG-konform gehandelt wird, sind wir als Parlament, ist der Senat, sind die Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen, sind die Vorstände in der Pflicht. Gesetzeskonformes Handeln von Unternehmen ist Vorstandsaufgabe. Gesetzeskonformes Handeln von Unternehmen ist Vorstandsaufgabe, nicht gesetzeskonformes Handeln führt zu Nachteilen für das Unternehmen, mit allen Konsequenzen. Aber die Umsetzung von Gesetzen braucht manchmal Zeit, besonders wenn es partizipativ geschehen soll.
Von wem?
Bitte!
Das ist hier langsam keine Nachfrage mehr, sondern wird zum Korreferat. Das geht mir dann doch etwas zu weit. Ich habe außerdem nicht gesagt, Frauen sind kein Allgemeingut. Das ist auch ein bisschen eine Verdrehung. In diesem Sinne mache ich dann einfach mal weiter.
Das LGG in seiner letzten Fassung gilt noch nicht einmal zweieinhalb Jahre, und wenn wir ehrlich sind, brauchen betriebliche Prozesse ihre Zeit, in den Köpfen und in den Strukturen auch. Ich neige selber zur Ungeduld, aber genau genommen ist der Gesetzgebungsvorgang noch nicht einmal abgeschlossen, und die Verwaltungsvorschriften zum LGG sind noch in der Abstimmung.
In Berlin werden die Frauenvertreterinnen gewählt und nicht ernannt, wie das anderswo meist der Fall ist. Sie haben also ungleich mehr Legitimation, und sie besitzen Klagerecht. Die Wahl findet entsprechend dem Personalvertretungsgesetz alle vier Jahre statt. Das wird auch als Grund angeführt, warum zum Teil noch nicht gewählt wurde – weil seit Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Wahlen stattgefunden haben. Das kann man kritisieren. Das hat aber eine ziemlich hohe Plausibilität.
Bei den geschilderten Verhältnissen erscheint mir ein Verbandsklagerecht doch eher wie ein Outsourcing von Verantwortung auch in diesem Haus. Was Sie da anführen, das würde bedeuten, dass eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben grundsätzlich zahnlos ist, weil die Betriebsräte, die Arbeitnehmervertreter auch immer Teil der Betriebes sind. Das würde ja bedeuten, dass man innerhalb von Betrieben keine sinnvolle Arbeitnehmervertretung durchführen kann und auch keine sinnvolle Frauenvertretung. Das sollten wir vielleicht dann doch noch mal intensiver diskutieren.
Wir freuen uns auf den 11. Umsetzungsbericht zum LGG, wo erstmals über die Umsetzung in den Betrieben in dem Zeitraum 2011 bis 2012 berichtet werden wird. Der Bericht wird uns auch die Grundlage bereitstellen, mögliche Umsetzungsdefizite und Erfolge zu diskutieren. Wir zumindest freuen uns auf diesen Bericht.
Wir werden aber sicherlich die Vorschläge dieses Antrags der Grünen in den Ausschüssen noch mal intensiv diskutieren. Da können wir uns vertieft mit all diesen Aspekten auseinandersetzen. Ich wünsche allen Frauen und besonders den Frauen in unseren Betrieben jedenfalls einen kämpferischen 8. März. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu der Fahnenaktion. Selbst auf der Website der Terre des Femmes steht, sie finde um den 25. November herum statt. Das ist auch Praxis in dieser Stadt. Ob man am Sonntag die größte Aufmerksamkeit erreicht, wage ich auch zu bezweifeln.
Nun zum Thema: Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution befinden sich wohl in der schrecklichsten oder in einer der schrecklichsten Situationen, in die Menschen, hier meist Frauen, geworfen werden können. Die EU hat hierzu in einer Richtlinie Nr. 36/2011 den Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel neu geregelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie steht nun an. Terre des Femmes hat dazu eine Kampagne ins Leben gerufen, die auf die Situation der Opfer und die notwendigen Maßnahmen zu ihrem Schutz, ihrer medizinischen und psychosozialen Behandlung und auf die Eröffnung einer neuen Perspektive zielt. Momentan können die Opfer sofort abgeschoben werden, wenn sie vor Gericht ausgesagt haben. Dass die Aussicht, direkt nach der Aussage gerade in den Raum abgeschoben zu werden, in dem die Menschenhändler aktiv sind und in dem die Betroffenen zu Opfern wurden, nicht gerade der Aussagebereitschaft dient, liegt auf der Hand. Dass wir ein hohes Interesse daran haben, diese Zeuginnen zu schützen, um der organisierten Kriminalität beizukommen, ist für mich ebenso klar. Dass wir eine Verpflichtung haben, den
Opfern wenigstens eine neue Existenz, eine Perspektive auf ein Leben ohne Bedrohung und Gewalt zu eröffnen, steht für mich auch außer Frage. Unser Staat und die Staatengemeinschaft konnten nicht nur die Verschleppung und den Missbrauch nicht verhindern, sondern hier bei uns finden die Menschenhändler ihre Kundschaft. Hier ist der Markt, auf dem diese Frauen verkauft werden.
Laut Internationaler Arbeitsorganisation – ILO – sind 1,6 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel – darunter befinden sich auch viele Kinder. Ein Hauptzielland ist Deutschland. In der EU-Richtlinie heißt es in Artikel 11 Abs. 1:
Jeder Mitgliedsstaat stellt sicher, dass Opfern vor, während sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens Unterstützung und Betreuung erhalten.
Und in Abs. 3 heißt es:
Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass die Unterstützung und Betreuung eines Opfers nicht von dessen Bereitschaft bei den strafrechtlichen Ermittlungen, der strafrechtlichen Verfolgung oder beim Gerichtsverfahren zu kooperieren abhängig gemacht wird.
Diese EU-Richtlinie muss nun im Frühjahr 2013 vom Bundestag umgesetzt werden. Darauf richtet sich der vorliegende Antrag. Wir überweisen ihn in die Ausschüsse und haben dabei die Gelegenheit, das bundespolitische Thema mit konkreten Fragen an die Situation in Berlin zu verbinden. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kofbinger! Das war ja ganz großes Kino!
(Evrim Sommer)
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass uns das Landesgleichstellungsgesetz sehr am Herzen liegt. Wir haben es erfunden.
Unseren Senat aufzufordern, Gesetze einzuhalten, erscheint uns jedoch an dieser Stelle etwas absurd.