Hans-Christian Hausmann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsatzbesteuerung der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen ist hier das Thema, das wir aber meiner Meinung nach besser in den dafür zuständigen Fachausschuss hätten verweisen sollen. Ich persönlich finde das Thema eigentlich ziemlich spannend, es ist aber eben auch sehr technisch und leider auch sehr verrechtlicht, sodass es für die Plenardebatte meiner Meinung nach weniger geeignet ist, aber nun gut.
(Sibylle Meister)
Danke sehr! Der neue § 2 Umsatzsteuergesetz betrifft grundsätzlich alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Vereinfacht und im wissenschaftlichen Zusammenhang heißt das, dass Hochschulen dann als Unternehmer anzusehen sind, wenn sie selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben. Dann genau sollen diese Leistungen der Hochschulen eben auch mit einer Umsatzsteuer belegt werden. Das wollen wir eigentlich weniger.
Erbringt aber eine Hochschule auf Basis einer öffentlichrechtlichen Verwaltungsvereinbarung eines Hochschulgesetzes eine entgeltliche Leistung für eine andere Hochschule, dann erfolgt eben keine Umsatzbesteuerung. Genau das, was uns die EU-Richtlinie und auch das Bundesgesetz von oben vorgeben, wollen wir auch.
Die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zielt eben genau auf diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung ab. Die Richtung dieser Gesetzesänderungen vonseiten der Koalition ist gut, aber wir als CDU fragen uns auch, warum wir das Berliner Hochschulgesetz an diesem verhältnismäßig kleinen Punkt ändern müssen.
Das Hochschulgesetz ist an vielen anderen Stellen reformbedürftig. Das haben wir im Laufe der letzten Jahre gesehen, auch in der Legislaturperiode davor. So hätte in einer Reform auch § 121 BerlHG – gleich mit reformiert werden können, der die Vergütung für studentische Hilfskräfte regelt und in seiner bisherigen Fassung eben auch sehr teuer für die Hochschulen ist.
Auch hätte man für die Rüge eine Rechtsgrundlage im Berliner Hochschulgesetz schaffen können, um auch im Fall von Frau Franziska Giffeys Doktorarbeit eine gewisse Schärfe aus der Debatte nehmen zu können. Diese Punkte hätten wir gleich mit ändern können. So sehe ich hier leider eine vertane Chance für Berlin und auch die Wissenschaftslandschaft. Die CDU wird sich deshalb bei dem Antrag enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten an dieser Stelle mit Dringlichkeit über das Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung. Eine Neuregelung ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Demzufolge ist das bisherige Verfahren zur Studienplatzvergabe für das Medizinstudium teilweise als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erachtet worden.
Bei der Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung gibt es zahlreiche Neuerungen. Dazu zählen die Abschaffung der Wartezeit, die Erhöhung der
Abiturbestennoten von 20 auf 30 Prozent sowie die Einführung einer zusätzlichen Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent. Mit dem dialogorientierten Serviceverfahren wird dem Gerichtsurteil insoweit Rechnung getragen, denn im Auswahlverfahren werden zukünftig den Ergebnissen von fachspezifischen Studieneignungstests, von Gesprächen und mündlichen Verfahren ebenso wie Erfahrungen aus einer Berufstätigkeit, aus praktischen Tätigkeiten und außerschulischen Qualifikationen besonders Rechnung getragen.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Anteil Studierender, die zukünftig über die Abiturbestennoten zugelassen werden, von 20 auf 30 Prozent erhöht wird, denn dadurch wird der NC in seiner Bedeutung bestätigt. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Abiturnote nach wie vor die beste Prognose für ein erfolgreiches Studium liefert. Darin spiegeln sich Motivation, Ansporn und Bemühen am ehesten wider. Bei der Bewerbung für einen Studienplatz sollten Kriterien der Hochschulzugangsberechtigung auch weiterhin das stärkste Gewicht zukommen. Dementsprechend kommt dem Leistungsgedanken aus unserer Sicht eine gewichtige gesellschaftspolitische Rolle zu. Es wäre doch fatal, den jungen Menschen das Signal zu geben, dass sich Leistungsbereitschaft nicht mehr auszahlt.
Wir setzen darauf, dass junge Menschen sich schon frühzeitig anstrengen, um etwas zu erreichen, und dass diese Anstrengungen am Ende auch belohnt werden – belohnt mit dem Zugang zum Grundstudium. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass der Numerus clausus und das mit ihm zusammenhängende Verfahren zulässig sind. Insoweit sich dies nun in einer Stärkung der Abiturnote im Rahmen des Auswahlverfahrens niederschlägt, ist das nur folgerichtig und erfreulich.
Neben den bundesgesetzlichen Regelungen werden im vorliegenden Gesetzentwurf nun auch landesrechtliche Regelungen für die Studienplatzvergabe im örtlichen Verfahren angepasst. Eines der Ziele war, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von Schulzensuren stärker zu berücksichtigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen! Sie werden nicht müde, eine immer stärkere Durchlässigkeit unseres Bildungssystems zu fordern, dabei ist das deutsche Bildungssystem bereits so durchlässig wie kaum ein anderes auf der Welt. Sie fordern Chancengerechtigkeit und scheinen dabei zu vergessen, dass sich junge Menschen vorab, also bereits in der Schule, durch Leistungen für ein Studium qualifiziert haben. Das sind schulische Leistungen, die sich eben in der Abiturnote widerspiegeln. Was sich eigentlich hinter Ihrem ständigen Ruf nach Chancengerechtigkeit versteckt, ist
(Dr. Ina Maria Czyborra)
der Wunsch nach Gleichmacherei. Das ist aus unserer Sicht eine Absage an die Leistungsbereitschaft der Menschen. Wir glauben nicht, dass der von Ihnen vorgeschlagene Weg der richtige ist. Aus unserer Sicht erfüllt unser Hochschulsystem den Grundsatz der Chancengerechtigkeit bereits jetzt schon. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass wir heute an so exponierter Stelle auf der Tagesordnung über den Wissenschaftsstandort Berlin sprechen. Es kommt ja nicht allzu häufig vor, dass die Berliner Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen im Rahmen der Aktuellen Stunde Aufmerksamkeit und die Würdigung erhalten, die ihnen eigentlich zustehen. Es hat uns als CDU-Fraktion nicht wirklich überrascht, dass die Koalitionsfraktionen das Thema zum jetzigen Zeitpunkt als Priorität sehen. Auch aus Sicht der CDU-Fraktion ist der aktuelle Anlass durchaus ein erfreulicher, denn am
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Freitag haben sich die Vertreter von Bund und Ländern auf die zukünftige Ausgestaltung der Wissenschaftspakete verständigt. Das ist ein wichtiger und vor allem lange ersehnter Schritt, der den Berliner Hochschul- und Forschungseinrichtungen für die kommenden Jahre Planungssicherheit bietet.
Mit 194 Millionen Euro fließt ein erheblicher Teil der zusätzlich vereinbarten Pauschalen für Stadtstaaten in den kommenden Jahren in unsere Hauptstadt. Das Gesamtvolumen des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“ – ja, so heißt er – und der Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ – so heißt die Vereinbarung – beläuft sich von 2021 bis 2030 auf ca. 41,5 Milliarden Euro, ein wahnsinnig hoher Betrag. Darin enthalten sind wichtige und richtige Investitionen, auch für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin.
Es ist daher nicht verwunderlich, liebe Kollegen und Kolleginnen der Koalitionsfraktionen, dass Sie nun versuchen, vom Ergebnis der Verhandlungen an dieser Stelle zu profitieren. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass es sich um Investitionsmittel handelt, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, wohlgemerkt der Bund. Daher ist es aus unserer Sicht wichtig zu betonen, dass der Dank eben auch vor allem der Bildungsministerin Anja Karliczek gelten muss,
die dieses Ergebnis mit verantwortet, für die Länder damit eine gute Grundlage zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschafts- und Forschungslandschaft Deutschlands legt.
Während es also aus dem CDU-geführten Bildungsministerium gute Nachrichten für den Wissenschafts- und Forschungsstandort gibt, gab es vonseiten des Bundesfinanzministers Scholz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion,
jüngst nur Schreckensmeldungen: Pläne zur Kürzung des Etats für Bildung und Forschung im Jahr 2020 um 533 Millionen Euro. Ein fatales Signal, das zu Recht kritisiert wurde, aber eben in erster Linie von der Bundesbildungsministerin korrigiert wurde.
Herr Bürgermeister Müller! Die unglaublichen Summen, die der Bund hier nach Berlin überweist, täuschen nicht über Ihre leider sehr schwache Wissenschaftspolitik in Berlin hinweg.
Wenn wir also heute über die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin sprechen möchten, dann ist es aus unserer Sicht auch ein Anliegen, den Finger in die Wunde zu legen.
Dann möchten wir auch über Probleme sprechen, bei denen der Senat eine Lösung bisher schuldig geblieben ist. Als wir erfahren haben, dass Sie die Stärkung des Wissenschaftsstandorts hier als Thema für die Aktuelle Stunde vorgeschlagen haben, hat sich damit auch für mich die Hoffnung verbunden, dass sich die Koalitionsfraktionen tatsächlich darüber einig sind, dass diese Stärkung ohne ideologische Vorbehalte erfolgen muss. Bekennen Sie sich, und ich richte diese Frage ausdrücklich an die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, zur Exzellenzstrategie, und werden Sie sich für eine Fortführung einsetzen? – Denn während wir uns hier regelmäßig über das erfolgreiche Abschneiden der Berliner Hochschulen freuen, haben Ihre Parteikollegen auf Bundesebene die Abschaffung dieses für die Universitäten so bedeutsamen Förderprogramms gefordert.
Ist das zu viel Leistung, liebe Linksfraktion? Ist das zu viel Erfolg, liebe Linksfraktion? Ist das zu viel Elite?
Noch schlimmer als schlechte Wissenschaftspolitik ist Untätigkeit. Nehmen wir mal die aktuellen Zukunftsfelder Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Berlin ist zwar vonseiten der privaten Akteure durchaus vernünftig aufgestellt. Dass der Senat diese Themen aber mit Blick auf die Zukunft wirklich anpacken will und die Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen möchte, können wir nicht im Geringsten erkennen.
Sie als Regierungsfraktionen haben keine Strategie, die Berlin auch langfristig eine Vorreiterrolle sichert. Entsprechende Initiativen werden wir als CDU-Fraktion daher in Kürze auf den Weg bringen.
Vor drei Tagen haben wir im Wissenschaftsausschuss im Rahmen einer Anhörung über die Beschäftigungssituation studentischer Hilfskräfte im nichtwissenschaftlichen Bereich der Unis gesprochen. Ich muss Ihnen sagen, als CDU-Fraktion waren wir fassungslos angesichts der Ignoranz und Blockadehaltung. Seit über einem halben Jahr sind sowohl die Hochschulen als auch die Studenten im Ungewissen darüber, wie es dort weitergeht. Verträge sind ausgelaufen, Bibliotheken konnten nicht durchgehend geöffnet werden. Der reibungslose Ablauf an den Hochschulen ist gefährdet. Doch anstatt nun endlich eine Lösung herbeizuführen – ja, Herr Müller –, lassen Sie die Hochschulen im Regen stehen. Das ist nicht nur schlechte Politik, das ist gar keine Politik. Das ist Untätigkeit.
Ich möchte an dieser Stelle auch das Thema studentisches Wohnen mit aufgreifen. Der Senat hatte damals einen Beschluss gefasst und sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 5 000 neue Wohnheimplätze zu schaffen. Wir haben Sie, sowohl im Ausschuss als auch im Plenum,
immer wieder an Ihr Versprechen erinnert. Jüngst mussten wir erfahren, dass der Senat seine selbstgesteckten Ziele nicht einhalten kann,
und das, obwohl sich auch aktuell noch Tausende Studierende auf der Warteliste befinden. Aus Sicht der CDUFraktion gehört zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin eben gerade, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen, um Fachkräfte nach Berlin zu holen und langfristig an die Stadt zu binden. Dass der Senat hier geliefert hat, davon kann man mit Sicherheit nicht sprechen. Das ist eine sehr schwache Leistung von Ihnen, verehrte Senatsmitglieder.
Zur falschen Prioritätensetzung, so möchte ich noch auf das Thema der kommenden Wissenschaftssitzung eingehen: Nicht zum ersten Mal möchten Sie, liebe Regierungsfraktionen, mit uns über ein mögliches Promotionsrecht für Fachhochschulen sprechen.
Vorab in aller Deutlichkeit: Aus Sicht der CDU-Fraktion muss das Promotionsrecht auch weiterhin grundsätzlich den Universitäten vorbehalten bleiben.
Denn während unsere Fachhochschulen im Bereich der anwendungsbezogenen Lehre, also berufsorientierten Ausbildung, hervorragende Arbeit leisten – dass muss man hier auch ganz klar benennen –, ist die Kernaufgabe der Universitäten aber die Wissenschaft. Und aus unserer Sicht und im Sinne einer Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin gilt es daher, die jeweiligen Kernkompetenzen von Hochschulen und Fachhochschulen zu stärken und nicht aufzuweichen und erst recht nicht zu verwischen, zumal den Fachhochschulabsolventen bereits jetzt der Weg im Rahmen der Promotionsordnung durch Öffnungsklauseln geebnet ist.
Wenn wir heute in der Aktuellen Stunde über den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin sprechen, dann möchte ich auch die Gelegenheit nutzen und noch auf ein paar aktuelle Entwicklungen eingehen. Da wäre zum einen die kürzlich bekannt gewordene Entscheidung zur Schließung der Kinderrettungsstelle im Südwesten Berlins, der Charité Campus Benjamin Franklin. Selbst im Aufsichtsrat der Charité sitzen Sie, lieber Herr Müller, und tragen diese Entscheidung mit. Es kann aber nicht sein, dass über Jahre hinweg Patientenzahlen künstlich heruntergerechnet werden und Sie dann am Ende dem Campus Benjamin Franklin mangelnde Wirtschaftlichkeit vorwerfen, um dann diese Schließung der Kinderrettungsstelle zu rechtfertigen.
Das ist ein absolutes No-Go. – Nicht nur die Schließung der Kinderrettungsstelle selber, sondern auch der Vor
gang des künstlichen Herunterrechnens ist ein absoluter Skandal.
Wenn wir über die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Berlin sprechen, dann sollten wir auch mal einen Blick in den Westen werfen, dort, wo man sich herausragende Wissenschaftseinrichtungen von Weltrang anschauen kann, die der Senat am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Der Botanische Garten: Andere Städte schauen neidvoll auf die Qualität des Botanischen Gartens. Wir fordern schon lange, dass die finanziellen Mittel für die so dringend notwendige Sanierung der Gewächshäuser bereitgestellt werden. Wenn Sie, Herr Müller, wenn der Regierende Bürgermeister davon spricht, dass der Botanische Garten noch verstärkt Veranstaltungen ausrichten soll, um die Gelder zu generieren,
dann erkennen Sie hier die Realität nicht, dass es hier um eine Wissenschaftseinrichtung geht.
Ich kann Ihnen an der Stelle nur zusammenfassen: Ihre Untätigkeit im Wissenschaftsbereich sehen die Bürger von Berlin. Die enormen Geldbeträge, die Ihnen der Bund hier zur Verfügung stellt, werden Sie an der Stelle nicht über die Frage hinwegtäuschen, dass Sie eine schwache Wissenschaftspolitik an den Tag legen, Herr Bürgermeister. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Der Antrag der AfD zielt darauf ab, in der Nachnutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof die Beuth-Hochschule mit ihrem Raumbedarf zu berücksichtigen. Der Antrag ist auf den ersten Blick nicht unsympathisch, ich möchte Ihnen aber gleich zuteilwerden lassen, dass wir als CDUFraktion den Antrag ablehnen werden, weil es gute Sachgründe dagegen gibt.
Positiv an dem Antrag ist, dass er zwei dem Allgemeinwohl dienliche Zielsetzungen verfolgt. Zum einen ist es stadtentwicklungspolitisch richtig, den Flughafen Tempelhof und somit auch den Gebäudekomplex und vorgelagerte Flächen einer für das Allgemeinwohl dienlichen Nutzung zuzuführen. Zum anderen ist es wissenschaftspolitisch richtig, die Beuth-Hochschule mit ihren Raumbedarfsproblemen zu unterstützen.
Problematisch an dem Antrag sehen wir jedoch zum einen die räumliche Distanz, nämlich dass die BeuthHochschule im Norden von Berlin und das Tempelhofer Gebäude bzw. Feld in einem komplett anderen Stadtteil liegt. Man würde die Hochschule doch zersplittern und sollte eher nach Standorten in dem gleichen oder zumindest angrenzenden Bezirken suchen.
Des Weiteren sind wir als CDU-Fraktion der Auffassung, dass Ihr Antrag an der Realität der baulichen Gegebenheiten und der Konformität mit dem Tempelhof-Gesetz scheitern wird, vom Denkmalschutz dort ganz zu schweigen. Das Flughafengebäude und -gelände ist aus unserer Sicht für einen Beuth-Hochschulbetrieb baulich weniger geeignet. Die CDU-Fraktion fordert daher einen Neubau für die Beuth-Hochschule. Aus unserer Sicht würde es dem Senat daher sehr gut zu Gesicht stehen, wenn er hierzu endlich ein tragfähiges Konzept anbieten würde. – Danke sehr!
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Um die Wissenschaft und Forschung steht es in Berlin nicht schlecht. Das hat mehrere Gründe. Einer von ihnen ist, dass der Bund durch unterschiedliche Programme enorm viele Geldmittel in den Berliner Landeshaushalt pumpt. So unterliegen wir in Berlin, aber auch Sie als
Koalition natürlich der Gefahr, dass man sich gerne einmal mit fremden Federn schmückt. Der Ehrlichkeit halber steht das in der Beschlussvorlage auch eindeutig drin. Dort steht Seite 18, Zitat:
Mit Hilfe von Bundesmitteln können auch in den kommenden Jahren Studienanfängerzahlen weit über die Verpflichtung Berlins nach dem Hochschulpakt hinaus abgesichert werden.
Zur Wahrheit gehört auch, dass es in dem Entwurf auch Positives gibt. So bilden die Haushaltspläne auf fünf Jahre angelegte Hochschulverträge ab, die den wissenschaftsbezogenen Aufwärtskurs aus den letzten Haushaltsplänen fortsetzen. Das ist richtig. Aber natürlich sind auch hier wieder Bundesmittel im Spiel.
Es gibt leider auch Negatives. Angesichts des dramatischen Lehrermangels sollen die Universitäten die Zahl ihrer Absolventen für das Lehramtsstudium auf 2 000 verdoppeln. Es ist – Verzeihen Sie mir! – aus meiner Sicht schon ein wenig lächerlich, wenn die Koalition hier mit zusätzlichem Geld versucht, das Interesse der Studenten am Lehramtsstudium zu wecken. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein strukturelles Problem, um ein Anreizproblem und nicht um ein Problem, welches wir über Hochschulverträge oder über Haushaltspläne lösen können, zumindest nicht primär lösen können.
Dann wird laut Haushaltsplan das Institut für Islamische Theologie finanziell ausgestattet. Auch hier tritt der Denkfehler bei der Koalition offen zutage, in den Beirat nur konservative Islamverbände zu installieren. Da kommen dann im Wissenschaftsausschuss teils sogar groteske Aussagen, dass dieses Institut ja einzig und allein der Wissenschaft diene. – Richtig ist, dass dieses Institut genauso wissenschaftspolitisch dienlich ist und sein muss, wie es integrationspolitisch und gesellschaftspolitisch dienlich sein muss. Wenn Sie sich von Anfang an, liebe Koalition, gegen liberale Islamverbände stellen, dann können Sie das Institut mit noch so viel Haushaltsmitteln unterlegen, wie Sie möchten, aber ein solches Institut wird dann eben nicht die Werte unserer Stadtgesellschaft tragen.
An den Berliner Hochschulen wurden Bewerbungen von Bachelor-Absolventen abgelehnt, die sich für ein Masterstudium an genau den Hochschulen beworben haben, wo sie den Bachelor gemacht haben, leider erfolglos. Hier besteht im Haushaltsplan auf jeden Fall Bedarf, über den Plan hinaus Mittel einzustellen, um gezielt Masterangebote zu schaffen. Das sehe ich nicht. Hier ist auf jeden Fall noch Luft nach oben. Und wenn dem Land so viel Geld zur Verfügung steht wie lange nicht mehr, egal ob durch Mittel des Bundes oder durch erhöhte, vermehrte Steuereinnahmen, frage ich: Warum schaffen Sie es nicht,
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Studentenunterkünfte auf den Weg zu bringen? Es herrscht unter den Studenten schlicht Wohnungsnot. Und es passiert hier in Berlin nichts bzw. so gut wie gar nichts. Da muss an der Stelle dringend etwas getan werden. Aus meiner Sicht lassen Sie die Studierenden hier im Stich.
Keine Sorge, liebe Koalition! Ich werde hier nicht noch den Daumen in die Wunde legen,
dass Sie die Kinderrettungsstation vom BenjaminFranklin-Krankenhaus im Stich lassen. Wenn ich aber im Haushaltsplan lese, was für riesige Summen hier der Berliner Haushalt zur Verfügung hat, bleibt der Plan an wichtigen Punkten hinter den Erwartungen der Berliner zurück. Das ist sehr schade, denn ich bin fest davon überzeugt, dass hier für Berlin noch einiges mehr nach oben möglich gewesen wäre. – Danke sehr!
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Nun ist es ein Staatsvertrag, über den wir heute im Plenum reden. Ich gebe ganz ehrlich zu, meiner Meinung nach hätten wir das angesichts der Komplexität des Themas direkt im Wissenschaftsausschuss beraten können. Es handelt sich hier um einen Staatsvertrag über die Organisation eines Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung an deutschen Hochschulen, verkürzt ausgedrückt. Die Regelung des § 8a BerlHG ist schon beinahe floskelartig. Darin heißt es wie folgt:
Die Bewertung von Bachelor- und Masterstudiengängen hat durch anerkannte unabhängige Einrichtungen zu erfolgen …
Die bisherigen Akkreditierungsregeln waren jedoch nicht Gegenstand des BerlHG und hatten somit leider keinen Gesetzescharakter. Meiner Meinung nach war es nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern aufgibt, diese Fragen der Qualitätssicherung in Gesetzesform zu gießen. Aber lassen Sie es mich so sagen: Aus der rechtlichen Notwendigkeit entsteht für uns freilich auch die Chance, die Qualität der Qualitätssicherung zu verbessern. Mit dem Staatsvertrag legen wir hierzu die gesetzliche Grundlage.
Die bisherige Systematik der Qualitätssicherung war im Allgemeinen – ich will es mal so sagen – ganz in Ordnung, aber bei Weitem nicht optimal. Deshalb geht auch der Staatsvertrag zwar grundsätzlich von einer Beibehaltung der bisherigen Systematik aus, bringt aber auch einige wichtige Neuerungen mit sich. So wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strukturelle Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat in § 9 umgesetzt. Um es klar zu sagen: Es ist richtig, dass private Akkreditierungsagenturen fortan lediglich und allenfalls eine begleitende Rolle übernehmen. Es kann nämlich nicht sein, dass wie bisher private Agenturen eine entscheidende Rolle übernommen haben.
Danke sehr! – Die übernimmt nun der Akkreditierungsrat, und das ist wissenschaftspolitisch richtig und auch
aus rechtlichen Gründen wichtig. Eine weitere entscheidende Neuerung gegenüber dem bisherigen nicht gesetzlich geregelten Akkreditierungssystem ist die Trennung des Verfahrens zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und andererseits die Bewertung der fachlichinhaltlichen Kriterien. Die Akkreditierungsregeln werden durch den Staatsvertrag aufgeräumt und besser strukturiert. Auch das ist zu befürworten.
Beim Blick auf den Akkreditierungsstaatsvertrag kann man attestieren, dass der Senat richtigerweise zugestimmt hat, aber bei aller Vernunft muss ich doch ein wenig Salz in die Wunde streuen.
Wo bitte ist die unter den Bundesländern vereinbarte einheitliche Rahmenverordnung? – Ja, ich weiß, eine Rahmenverordnung gehört nicht in den Staatsvertrag, aber man hätte sie zumindest als Annex dranhängen und im Zusammenhang mit der Musterrechtsverordnung und den Handreichungen vorgelegt bekommen können, um an der Stelle das Konvolut in einer Gesamtschau zu bewerten. Das hätte wissenschaftspolitisch wesentlich mehr Sinn gemacht. Das fehlt im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag vollkommen.
Stattdessen wird uns der Staatsvertrag als eine Art Fragment, durchaus unheimlich wichtig, aber doch leider nur bruchstückhaft vorgelegt, und so entsteht der Eindruck, dass bei den detaillierten Verordnungen jetzt wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen kann. Meinen Glückwunsch! Das ist meiner Meinung nach eine inkonsistente Wissenschaftspolitik, und ich hätte da mehr Transparenz und Kohärenz erwartet. Das sage ich hier an der Stelle ganz ehrlich. Dennoch stehen wir als CDUFraktion dem Staatsvertrag positiv gegenüber. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim vorgelegten Entwurf zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes wird der Fokus ganz klar auf die strukturelle Einführung von unbefristeten Professuren gelegt. Das ist ein richtiger, ein sehr guter Ansatz, um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Der Entwurf birgt aber leider einige Mängel.
In medias res: Mit § 94 Abs. 2 des Entwurfs weiten Sie die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht enorm aus. Hier entsteht leider der Eindruck, Professuren sollen grundsätzlich nicht mehr transparent ausgeschrieben werden. Entsprechende Kritik hierzu gab es bereits im Anhörungsverfahren. Ja, wir wollen die besten Professoren und Professorinnen, aber der Qualität in Lehre und Forschung tun Sie hier mit einer eingeschränkten Ausschreibungspflicht keinen Gefallen.
Kommen wir zu § 102 Abs. 2 Nr. 4 des Entwurfs! Was, verehrte Koalition, hat Sie dazu bewogen, eine befristete Professur auch dann zuzulassen – ich zitiere:
bei gesellschaftlich gebotenen und im Interesse der Hochschule liegenden Gründen …
Wer definiert denn bitte schön, was gesellschaftlich geboten ist? Sie definieren „gesellschaftlich geboten“ ausweislich der Entwurfsbegründung mit Gender oder mit Diversity. Ich definiere den Begriff „gesellschaftlich geboten“ durch Gesundheit, soziale Gerechtigkeit. – Kurzum, dieser Begriff ist uferlos anwendbar, und damit ist auch die Voraussetzung für eine Befristung der Professur uferlos anwendbar. – Diese Nummer 4 gehört ersatzlos gestrichen.
In der Begründung zu diesem Entwurf lässt sich hierzu finden, dass im Anhörungsverfahren bereits der deutsche Hochschulverband und die GEW ganz klare Bedenken zu Ihrem Entwurf geäußert haben. „Wissenschaftsadäquate Personalentscheidungen“ heißt der Vorwurf der Angehörten im Anhörungsverfahren in der Entwurfsbegründung. Das heißt nichts anderes, als dass Leute in Professorenstellen gedrückt werden können, die es eigentlich so nicht verdient hätten. Allen Bedenken zum Trotz wird in der Entwurfsbegründung erwidert, das sei alles gar nicht so schlimm, denn zumindest müssten die Bewerber die Einstellungsvoraussetzungen in § 100 BerlHG erfüllen. – Lesen Sie bitte einmal § 100 BerlHG! Das sind hohe, aber nicht allzu hohe Voraussetzungen, ganz zu schweigen von der Öffnungsklausel in § 100 Abs. 4 BerlHG.
Dieser Entwurf hätte ein wahrlich großer Entwurf sein können. – Nein, er ist es nicht. Sie verpassen hier eine große Chance. – Danke sehr!