Katrin Vogel
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie eine „wissenschaftliche Studie zur Erforschung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Coronapandemie“. So weit, so gut, wenn auch sehr allgemein gehalten! Ich persönlich verstehe darunter, dass man erforscht, welche unterschiedlichen Auswirkungen die Pandemie auf Frauen und auch auf Männer hat.
Sie stellen in der Begründung aber ausschließlich auf Frauen ab, Frauen als Verliererinnen in der Krise. Sie nehmen das, was Sie als Ergebnis der Studie hören wollen, bereits mit der Begründung vorweg.
Ganz ehrlich gesagt, ich denke nicht, dass Frauen die Verliererinnen dieser Krise sind. Ganz im Gegenteil, die Frauen waren die Macherinnen in dieser Krise.
Sie haben das Land am Laufen gehalten, da überdurchschnittlich viele Frauen in systemrelevanten Berufen arbeiten.
An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bei allen bedanken, auch bei den Männern, die in systemrelevanten Berufen dafür gesorgt haben, dass unser Land diese Krise bisher besser gemeistert hat als viele andere.
Aber klatschen alleine reicht eben nicht.
Sie von der Koalition sind in der Regierungsverantwortung. Sie haben es in der Hand, die Arbeitsbedingungen von Menschen, insbesondere von Frauen in systemrelevanten Berufen deutlich zu verbessern. Das fängt bei der Bezahlung an und hört bei der gesellschaftlichen Wertschätzung auf.
Sie haben es in der Hand, mehr für Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, indem Sie endlich dafür sorgen, dass es eine ausreichende Anzahl von Kita- und Schulplätzen gibt,
auch mit flexiblen Betreuungsangeboten. Eltern in systemrelevanten Berufen mussten teilweise zu Hause bleiben, ebenso Alleinerziehende, da nicht genug Notbetreuungsplätze für die Kinder zur Verfügung standen. Statt in Qualität und Quantität von Kitaplätzen zu investieren, war es Ihnen, liebe Koalition, in der Vergangenheit wichtiger, die Kitagebühren abzuschaffen, auch die von Gutverdienenden. Gleichmacherei ohne Sinn und Verstand!
Eines hat diese Pandemie auch deutlich aufgezeigt: das Totalversagen des Senats in der Bildungspolitik. Keine Ausstattung von Schulen und Schülern mit entsprechender Technik und vor allem keine Strategie zur zeitnahen Umsetzung von Digitalisierung!
Jede Schule, jeder Lehrer hat nach eigenem Gutdünken vor sich hingewurstelt. Einheitliche Vorgaben für Berlin, Fehlanzeige!
Erlauben Sie mir abschließend, darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Förderbekanntmachung herausgegeben hat, mit der im Rahmen des FIS – Fördernetzwerk interdisziplinärer Sozialpolitikforschung – zwölf wissenschaftliche Projekte gefördert werden, die die Auswirkungen der Coronapandemie nach unterschiedlichsten Kriterien untersuchen.
(Ines Schmidt)
Ein Projekt der Universität Köln beispielsweise befasst sich mit der Erwerbstätigkeit von Frauen während der Coronakrise und der Entwicklung sozialer Ungerechtigkeiten.
Ich hoffe, dass Ihre Studie dem Titel des Antrags folgen wird und nicht allein der Begründung. Unser Land steht in den kommenden Monaten vor großen finanziellen Herausforderungen. Wir sind der Auffassung, dass es aktuell wichtigere Projekte für Berlin gibt als diese Studie. Meine Fraktion wird sich deshalb enthalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute für das Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts gestimmt, anders als meine Fraktion, und ich möchte mein Abstimmungsverhalten gerne kurz begründen.
Ich finde, dieses neue Gesetz – auch mit den eingearbeiteten Änderungen – ist richtig und wichtig, und es war eigentlich schon lange überfällig. Ehrlich gesagt hatte ich zwischenzeitlich Bedenken, dass dieses Gesetz den gleichen erfolglosen Weg nehmen würde wie das von der Koalition so vielfach angekündigte Paritätsgesetz. Diese Bedenken sind heute vom Tisch.
Der Tierschutz ist im Grundgesetz und auch in der Berliner Verfassung verankert, wir haben das jetzt hier schon mehrfach gehört. Wenn dagegen verstoßen wird, dann wurde es bisher schwierig in Berlin. Tiere können nun einmal nicht klagen; die Veterinärämter sind meist schlecht aufgestellt und häufig überlastet. Mit dem vor
liegenden Gesetz können nun anerkannte Tierschutzorganisationen die Interessen der Tiere vertreten, und sie können auch an den tierschutzrelevanten Verfahren teilnehmen. Viele andere Bundesländer haben das Tierschutzverbandsklagerecht schon vor Jahren eingeführt. Die immer wieder avisierte Klageflut blieb überall aus, und genauso wird es vermutlich auch in Berlin sein.
Ich bin der festen Überzeugung, dass durch das vorliegende Gesetz auch der Forschungsstandort Berlin nicht zusammenbrechen wird, ganz im Gegenteil. Berlin hat die Chance, Hauptstadt der Alternativen zu Tierversuchen zu werden. Ich habe etliche Gespräche mit Forschungseinrichtungen geführt, und diese, mit denen ich gesprochen habe, halten sich an die gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz und sehen deshalb das vorliegende Gesetz auch nicht als Problem.
Das vielfach vorgebrachte Argument, dass ein Verbandsklagerecht nicht rechtssystemkonform sei, vermag ich ebenfalls nicht nachzuvollziehen. Es gibt mittlerweile Verbandsklagerechte in vielen Bereichen, wie zum Beispiel dem Verbraucherschutz und dem Behindertenrecht. Das juristische System ist dadurch nicht zusammengebrochen, und das wird es auch nicht durch das vorliegende Gesetz tun.
Ich hoffe, dass dieses Gesetz auch dazu führen wird, dass die Bezirke ihre Veterinärämter wesentlich besser als bisher aufstellen, und dass sie dazu auch die finanziellen Mittel vom Senat bekommen werden. Qualzüchtungen und illegaler Welpenhandel können nur so wirkungsvoll bekämpft werden, da eine einheitliche Senatsstrategie hierbei noch fehlt.
Es ist keine einfache Entscheidung, gegen die eigene Fraktion zu stimmen. Ich habe mir das gut überlegt und möchte dazu auch die Berliner Verfassung, Artikel 38 zitieren:
Die Abgeordneten sind Vertreter aller Berliner. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Und genau deshalb habe ich für dieses Gesetz gestimmt. Wenn wir es in Berlin dann vielleicht zukünftig auch noch schaffen, Hundeauslaufgebiete in allen Bezirken einzurichten, eine Katzenverordnung auf den Weg zu bringen und ein Stadttaubenmanagement einzurichten,
dann wäre das ebenfalls gut. Es bleibt viel zu tun. Alles in allem – ich schließe mich da den Ausführungen von Herrn Dr. Efler an –: Es ist heute ein guter Tag für den Tierschutz in Berlin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Henner Schmidt)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Problem der Straßenprostitution verschärft sich in Bereichen wie dem Kurfürstenkiez seit Jahren immer weiter. Die Situation ist mittlerweile unzumutbar für alle Beteiligten. Damit meine ich die Anwohner, die Gewerbetreibenden, die Kitas und Schulen vor Ort wie auch die Prostituierten selbst.
Erst vor wenigen Wochen war ich mit meinem Fraktionsvorsitzenden Burkhard Dregger vor Ort, im Kurfürstenkiez. Ich kann Ihnen sagen, es war ein nachhaltiger Eindruck. Die Straßen, Spielplätze und Grünanlagen sind vermüllt mit Kondomen und gebrauchten Drogenbestecken, Prostitution wird überall ausgeübt, wo es möglich ist, in den Hausfluren der Anwohner, in den öffentlichen Grünanlagen, vor Kitas und Schulen, auf Spielplätzen, im anliegenden Videoverleih, auf Baustellen oder auch direkt auf der Straße. Ordnungsamt und Polizei sind nicht zu sehen. Dort stehen Minderjährige auf der Straße und prostituieren sich. Das Märchen von der selbstbestimmten und freiwilligen Sexarbeit ist angesichts dieser Realität wirklich kaum mehr zu ertragen.
Die Zuhälter sitzen in den Cafés der Umgebung, lassen sich nicht stören bei ihren Drogengeschäften und illegalen Glücksspielen und behalten ihre menschliche Ware im Auge. Es gibt vor Ort zwei öffentliche Toiletten, die auch als Verrichtungsboxen genutzt werden. Man kann sich diesen Zustand nicht vorstellen, wenn man es nicht selbst gesehen und gerochen hat. Mit menschlichen Exkrementen übersät, mit gebrauchten Spritzen und Kondomen vollgemüllt, das sind menschenunwürdige, frauenverachtende, unhaltbare Zustände.
Was tut der Senat? – Die bestehenden Probleme werden systematisch heruntergespielt. Die neuen Zauberworte für die Lösung lauten: Runder Tisch Sexarbeit und BioToiletten. Dieser Runde Tisch Sexarbeit ist nun aber nicht ein offener Runder Tisch, wie man es sich vielleicht vorstellt, sondern eher ein Closed Shop. Wirklich betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, Schul- und Kitaleiter bleiben außen vor. Ebenso verhält es sich mit einem ortsansässigen Verein, die Prostituierte beim Ausstieg aus der
(Derya Çağlar)
Prostitution unterstützen will. Der Senat hält es für ausreichend, wenn der Verein Hydra dabei ist, der sich vorrangig mit der Einstiegsberatung von Prostituierten befasst,
inzwischen aber auch Senatsmittel für eine Ausstiegsberatung erhält. Zu den Erfolgen der Ausstiegsberatung von Hydra liegen dem Senat leider keine Erkenntnisse vor, was auch nicht weiter verwundert. Ich finde, Ausstiegsberatung und Einstiegsberatung von Prostituierten können nicht gleichzeitig durch ein- und denselben Träger realisiert werden, wenn man es ernst meint.
Inzwischen liegen nun die Handlungsempfehlungen des Runden Tisches Sexarbeit vor. Ein Ergebnis lautet, dass drei weitere dieser ekelhaften Bio-Toiletten aufgestellt werden sollen, die auch als Verrichtungsboxen genutzt werden können. Es wären dann also insgesamt fünf BioToiletten für etwa 180 Prostituierte. Ach ja, der Reinigungszyklus soll auch noch erhöht werden.
Ein weiteres Ergebnis der Handlungsempfehlungen des Runden Tisches ist, dass das Projekt des Frauentreffs Olga fortgeführt werden soll. Hierbei werden für 71 000 Euro wasserlösliche Piktogramme vor Kitas und Schulen aufgesprüht, nach jedem Regen also erneut. Man will den Prostituierten durch diese Bilder aufzeigen, wo sie nicht stehen sollen. Es ist ein Projekt, das der Senat – ich zitiere – aufgrund seines partizipativen Ansatzes und seiner Niedrigschwelligkeit für zielführend hält.
In der Koalitionsvereinbarung haben Sie es sich zum Ziel gesetzt, die Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu verbessern. Wenn das alleine durch Bio-Toiletten und regenlösliche Piktogramme erfolgen soll, fällt mir beim besten Willen nichts mehr dazu zu ein.
Sie machen es der organisierten Kriminalität unvorstellbar leicht.
Sie schauen zu, wie Minderjährige zur Prostitution gezwungen werden, wie Menschenhandel und Drogendealerei tagtäglich vor unser aller Augen stattfinden. Deshalb müssen wirkliche Lösungen gefunden werden.
Meine Fraktion hat bereits im September 2017 einen Antrag eingebracht, welcher Straßenprostitution im Kurfürstenkiez und anliegenden Bereichen verbieten soll. Nach über zwei Jahren wurde dieser Antrag im Dezember 2019 im Gesundheitsausschuss beraten und liegt nun im federführenden Innenausschuss.
Ob es sinnvoll ist, nun einen erneuten und weitergehenden Antrag zu stellen, bevor über den ersten Antrag zu
diesem Thema endgültig entschieden wurde, da habe ich meine Zweifel. Unabhängig davon kann es auf keinen Fall schaden, die unhaltbaren und frauenverachtenden Zustände der Straßenprostitution immer wieder anzusprechen und öffentlich zu machen. Genau das werden wir mit den Beratungen zu diesem Antrag im zuständigen Fachausschuss fortführen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es heute recht kurz machen: Meine Fraktion wird den Antrag der FDP unterstützen.
Justizsenator Behrendt ist der Ansicht, dass Richterinnen und Richter nicht in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes fallen. Diese Meinung wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Oktober 2019 bestätigt.
Die Folge davon ist, dass die Transparenz von Stellenvergaben und Beförderungen von Richterinnen abnimmt, weil hierbei nicht mehr die Frauenvertreterinnen sowie die Gesamtfrauenvertreterin mitwirken dürfen, sondern nur noch die Personalvertretungen.
Gleichbehandlung und Gleichberechtigung sind in Artikel 3 des Grundgesetzes, in Artikel 10 der Berliner Verfassung sowie in der Gleichbehandlungsrichtlinie des Europäischen Parlaments von 2006 festgeschrieben. Zusätzlich wurde für das Personal im Berliner Landesdienst ein Landesgleichstellungsgesetz beschlossen. Es ist nicht erkennbar, warum dieses nicht auf Richterinnen und Richter anwendbar sein soll. Insbesondere in dieser Be
rufsgruppe gibt es erheblichen Förderbedarf für Frauen, wie die Statistiken zum Landesgleichstellungsgesetz deutlich machen. 2010 wurde das Landesgleichstellungsgesetz geändert, um unter anderem eben auch Richterinnen und Richter in den Geltungsbereich einzubeziehen. Da dieses Ansinnen offensichtlich nicht eindeutig umgesetzt wurde, ist zeitnah eine entsprechende Änderung des LGG notwendig, um den Geltungsbereich nunmehr klar und eindeutig zu regeln und deutlich zu machen, dass im Landesgleichstellungsgesetz auch Richterinnen und Richter einbezogen sind. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwangsverheiratung ist ein Verbrechen, mit genau diesem Satz habe ich 2011 meine allererste Rede vor diesem Hohen Hause begonnen. Acht Jahre sind seitdem vergangen, aber leider hat das Thema bis heute nicht an Aktualität verloren, ganz im Gegenteil. 2011 wurde durch die CDU-Bundesfamilienministerin Schröder das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat auf den Weg gebracht. Zwangsheirat wurde als neuer Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Das war ein wichtiger und grundlegender Schritt, um besser gegen Zwangsverheiratungen vorgehen zu können.
2011 wurde ebenfalls eine von Ministerin Schröder in Auftrag gegebene bundesweite Studie vorgestellt. Diese Studie war die erste dieser Art, die deutlich machte, wie viele Menschen eigentlich von Zwangsverheiratung betroffen sind, aus welchen Herkunftsländern sie kommen, und es wurde deutlich, dass auch junge Männer betroffen sind. Was ist seitdem passiert? – Kurz gesagt: Nicht viel! Das Bundesfamilienministerium ist seit 2013 in SPDHand. Eine notwendige Evaluation des Gesetzes von 2011 ist bisher nicht erfolgt. Die Studie zum Ausmaß von Zwangsverheiratung von 2011 war somit die erste und bislang auch die letzte ihrer Art.
Wie sieht es in Berlin aus? – Wir haben das Thema im Gesundheitsausschuss mehrfach auf der Tagesordnung gehabt. Erst vor Kurzem gab es eine Anhörung dazu. Dabei wurde deutlich, dass Terre des Femmes das Beratungsangebot zu Zwangsehen Mitte 2019 einstellen musste, weil die finanziellen Mittel dazu nicht mehr ausreichten.
Bei Papatya, einer Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die eine niedrigschwellige Onlineberatung durchführt, stand die Einstellung des Projektes ebenfalls kurz bevor. Hätte Papatya nicht im Vorfeld der Haushalsberatungen massive Presse- und Überzeugungsarbeit geleistet, wäre auch dieses Projekt eingestellt worden.
Das eigentliche Ausmaß der Untätigkeit des Senats bei der Verhinderung von Zwangsehen spiegelt sich noch deutlicher in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage meiner geschätzten Kollegen Frau Dr. Jasper-Winter wider. Der Senat hat keinerlei Überblick, wie viele Fälle von Zwangsehen es in Berlin gibt. Er hat keinerlei Überblick, wie viele Fälle von Kinderehen es in Berlin gibt.
(Derya Çağlar)
Außer der Einrichtung eines Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung sieht der Senat auch hier keinerlei Handlungsbedarf.
Beamte, die mit Zwangs- und Kinderehen in Berührung kommen, erhalten keine speziellen Schulungen. Konkrete Handlungsanweisungen gibt es ebenfalls nicht. Aufklärungsveranstaltungen in Schulen sind nicht im Rahmenlehrplan vorgesehen. Hier handelt jede Schule nach eigenem Gutdünken oder eben auch gar nicht. Statistische Daten von Schülerinnen und Schülern, die nach den Ferien nicht in die Schulen zurückkehren, weil sie im Heimatland beispielsweise zwangsverheiratet wurden, werden nicht erfasst und auch nicht ausgewertet.
Zwangsverheiratungen geschehen nach wie vor mitten in unserer aufgeklärten und modernen Gesellschaft und direkt vor unseren Augen. Die Gleichstellung von Frauen wird mit Füßen getreten. Zwangsverheiratungen sind für viele von uns überhaupt nicht vorstellbar, aber sie sind eine Realität, der wir uns stellen müssen. Um das eigentliche Ausmaß bewerten und wirksam Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können, brauchen wir aktuelle und repräsentative wissenschaftliche Erhebungen.
Meiner Fraktion gehen die Forderungen im vorliegenden Antrag nicht weit genug. Wir brauchen aktuelle und verlässliche Zahlen, auch auf Bundesebene. Deshalb werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag im zuständigen Fachausschuss einbringen. Ich hoffe auf ergebnisreiche Beratungen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich beispielhaft folgende fiktive Situation vor: Ein Pferdehof mit Schulpferden, die Pferde sind in viel zu kleinen Boxen untergebracht. Sie sind angebunden, und die Boxen werden nicht regelmäßig entmistet. Die Pferde sind unterernährt, und einige haben offene Wunden. Trotzdem werden die Pferde für den täglichen Schulbetrieb eingesetzt. Sie haben sich deshalb mehrfach an das Veterinäramt gewandt, leider ohne Ergebnis. Damit sind Ihre persönlichen Möglichkeiten nahezu ausgeschöpft, denn Sie sind laut Verwaltungsrecht in Ihren eigenen Rechten nicht persönlich verletzt und haben demzufolge auch kein Klagerecht. Wenn Sie sich an eine Tierschutzorganisation wenden, ist die Problematik dieselbe, denn in Berlin ist diese ebenfalls nicht klageberechtigt. Tiere können nicht klagen, und Menschen haben nicht das Recht dazu.
In diesem Hause reden wir seit vielen Jahren über die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen. Nun liegt ein Gesetzentwurf dazu wieder auf dem Tisch. Es hat sich in den letzten Jahren beim Tierschutz viel verändert. Es gab einige wichtige Urteile zugunsten des Tierschutzes. Nicht zuletzt hat auch das allgemeine Verantwortungsbewusstsein der Menschen für den Umgang mit Tieren deutlich zugenommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht eingeräumt werden, in Verwaltungsverfahren im Bereich des Tierschutzes mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Tierschutzbestimmungen ge
richtlich überprüfen zu lassen, ohne dass die Tierschutzorganisationen selbst in eigenen Rechten verletzt sein müssen.
Sieben Bundesländer haben inzwischen ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingerichtet, und die befürchtete Klageflut ist ausgeblieben. Es hat sich gezeigt, dass die anerkannten Tierschutzorganisationen ihre Klagerechte sehr verantwortungsbewusst wahrgenommen haben. Die Tierschutzorganisationen haben das volle Prozess- und damit auch das Kostenrisiko selbst zu tragen. Allein schon dieser Fakt spricht gegen die Wahrscheinlichkeit einer Klageflut in Berlin. In den sieben Bundesländern hat sich ebenfalls gezeigt, dass auch die befürchtete Mehrbelastung der bezirklichen Veterinärämter nicht zum Tragen gekommen ist. Sicherlich entstand Mehraufwand, der künftig auch finanziell für die Bezirke eingeplant werden muss, aber das befürchtete Chaos ist auch hier ausgeblieben.
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Verbandsklagerecht für die Berliner Wissenschaft und Forschung haben wird. Bisher haben anerkannte Tierschutzorganisationen Mitspracherechte in der Tierversuchskommission. Allerdings gehört auch zur Wahrheit dazu, dass Tierversuche dennoch genehmigt wurden, obwohl die Tierversuchskommission diese abgelehnt hatte. Tierversuche lassen sich leider noch immer nicht vollständig ersetzen, auch wenn es inzwischen zahlreiche Alternativmethoden gibt. Das vorliegende Gesetz wird dazu führen, dass behördliche Genehmigungen zu Tierversuchen auch gerichtlich überprüfbar sein werden.
Ich freue mich auf die Beratung in den Fachausschüssen, damit wir das Für und Wider dieses Gesetzentwurfes miteinander diskutieren können. – Vielen Dank!
Ich würde gern wissen, warum Sie der Kältehilfe denn nicht die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um reguläre Arbeitsverhältnisse zu begründen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den vorliegenden Antrag wirklich mehrfach gelesen, aber beim besten Willen erschließt sich mir nicht wirklich, was Sie mit diesem Antrag eigentlich erreichen wollen. Fangen wir bei der Überschrift an: „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit bei Landesbeteiligungen ausweisen“. Den Frauen in dieser Stadt geht es mit Sicherheit nicht darum, gleichen Lohn für gleiche Arbeit ausge
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
wiesen zu bekommen, es geht darum, dass Frauen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Das ist bis heute nicht immer der Fall,
auch nicht in landeseigenen Unternehmen und auch nicht in Beteiligungsunternehmen. Daran wird sich auch nichts ändern, solange Sie, liebe Koalition, nichts ernsthaft dafür unternehmen, dass es in dieser Stadt eine ausreichende Anzahl von Kitaplätzen und flexiblen Betreuungsangeboten gibt. Solange Frauen allein aus diesen Gründen gezwungen sind, Teilzeit zu arbeiten und auf eine berufliche Karriere zu verzichten, solange wird es auch das Gender-Pay-Gap geben.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie nun, dass Unternehmen mit einer Landesbeteiligung ab 30 Prozent Statistiken zu Frauen und ihrer Entlohnung sowie zu ihrem Anteil in Führungspositionen ausweisen sollen. Offen bleibt, welche Angaben Sie nun in den Geschäftsberichten ausgewiesen haben wollen und welche in den Beteiligungsberichten. Aber, egal. Wir haben seit 1991 ein Landesgleichstellungsgesetz – und das ist auch gut so. Dieses ist vielfach novelliert worden und sieht sehr konkrete Regelungen vor, auch hinsichtlich der Berichtspflicht der landeseigenen Unternehmen sowie der Beteiligungsunternehmen. § 1a regelt, dass das Gesetz grundsätzlich auch für Mehrheitsbeteiligungen des Landes gilt und auch auf Minderheitsbeteiligungen wirken soll. Jetzt kommt es: Die Verantwortung dafür trägt die jeweilige Senatsverwaltung.
Es gibt ausführliche Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsgesetz und eine Gleichstellungsberichtsverordnung, welche die Erhebung statistischer Angaben regelt.
In Ihrer Begründung führen Sie nun aus, dass viele Landesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung ihren Berichtspflichten nicht nachkommen. Ihr logischer Schluss daraus: Jetzt sollen zusätzlich auch die Betriebe mit Minderheitsbeteiligung und einer landeseigenen Beteiligungsquote von 30 bis 50 Prozent diesen Berichtspflichten nachkommen. Kann man verstehen, muss man aber nicht.
Ich habe mir die Liste der Beteiligungsunternehmen angesehen. Die Unternehmen, bei denen unsere Landesbeteiligung zwischen 30 und 50 Prozent liegt, sind gerade einmal drei. Ich will sie auch nennen: die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, das Amt für Statistik und der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.
Jetzt einmal ganz ehrlich: Ich bin fest davon überzeugt, dass die Berlinerinnen und Berliner erwarten, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH das macht, wofür sie zuständig ist, nämlich den Flughafen Willy Brandt endlich fertigzustellen und zu eröffnen.
Dabei interessiert es mich und viele andere in Berlin herzlich wenig, ob da Statistiken zur Entlohnung von Frauen ausgewiesen werden, wenn ohnehin sichergestellt ist, dass die Einstellungen und Bezahlungen dort nach den Kriterien des Landesgleichstellungsgesetzes erfolgten. Fakt ist doch eines: Wenn Beteiligungsunternehmen ihren im Landesgleichstellungsgesetz festgeschriebenen Berichtspflichten nicht nachkommen, dann sind in erster Linie die jeweiligen Senatsverwaltungen gefragt. Wenn diese nicht agieren, dann ist es die Aufgabe der Senatorin für Gleichstellung, für die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu sorgen.
Dazu braucht es nicht den vorliegenden Antrag.
Liebe Koalition! Sie sind in der Regierung, Sie haben die Möglichkeit, das Landesgleichstellungsgesetz zu novellieren. Ein unverbindlicher Antrag wie dieser wird da nicht weiterhelfen. Und der bisherige Knackpunkt war im Landesgleichstellungsgesetz doch immer die fehlende Sanktionsmöglichkeit. Wer soll das ändern, wenn nicht Sie? Aber offensichtlich ist das gar nicht beabsichtigt. Der vorliegende Antrag wird mit Sicherheit nichts an der jetzigen Situation ändern. Beteiligungsunternehmen, die wie bisher, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden durch diesen Antrag ihr Verhalten bestimmt nicht ändern. Wirken Sie auf Ihre Senatorinnen und Senatoren und die Senatsmitglieder in den Aufsichtsräten ein, denn die haben es nämlich in der Hand, hier Änderungen herbeizuführen. Schaffen Sie endlich ausreichende Kitaplätze und flexible Betreuungsmöglichkeiten, dann kann sich ganz viel in Berlin zugunsten von Frauen ändern, und das nicht nur für landeseigene und Beteiligungsunternehmen, sondern für die Frauen in der gesamten Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns heute die Redezeit aufgeteilt. Liebe Frauen! Meine Fraktion und ich, wir wünschen Ihnen morgen alles Gute zum Weltfrauentag.
Erstmals ist dieser Weltfrauentag nun ein Feiertag in Berlin, obwohl viele Frauen trotzdem morgen arbeiten werden. Anstatt die Probleme dieser Stadt zu lösen, anstatt Wohnungen und Schulen zu bauen, Kitaplätze zu schaffen,
ein sinnvolles Verkehrskonzept auf den Weg zu bringen, anstatt den Flughafen „Willy Brandt“ endlich fertigzustellen, debattierten Sie, liebe Koalition, monatelang und ausgiebig darüber, welcher neue Feiertag es nun sein sollte. Immer schön ablenken von den eigentlichen Problemen dieser Stadt!
Sie als linke Regierung sind der Meinung, dass neun Feiertage nicht ausreichen, weil andere Bundesländer mehr Feiertage haben.
Wir haben ein Konzept zur Regelung und Umsetzung der Feiertage gefordert, aber nichts ist dazu passiert.
Der Senat schafft es nicht, die Probleme dieser Stadt zu lösen. Er schafft Schattenhaushalte für den Schulneubau, er schafft Schattenhaushalte für den Rückkauf ehemals landeseigener Wohnungen. Aber: Alles egal, Hauptsache, wir haben einen neuen Feiertag und können allen erklären, dass dieser die Situation der Frauen deutlich verbessern wird!
Ich komme aus dem Ostteil dieser Stadt, und ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, was dieser Frauentag bedeutet hat. Für mich verbindet sich damit alles andere als Gleichstellung, sondern eher Ruhigstellung. Da wurden einige wenige Frauen von der männlichen Betriebsleitung ausgezeichnet. Es gab für alle Frauen Blümchen, Kaffee und Kuchen und zum Feierabend dann noch Sekt. Das hatte aber rein gar nichts mit Gleichstellung zu tun.
Diese DDR-Verklärung, wie sie heute und immer wieder durch diesen Senat stattfindet, ist wirklich unerträglich.
Im Osten mussten die Frauen arbeiten. Führungspositionen blieben allein den Männern vorbehalten. Im Politbüro des ZK der SED gab es nicht eine einzige Frau, im Ministerrat außer Margot Honecker ebenfalls nicht. Die Kom
binatsleitungen – alle in männlicher Hand. Ähnlich verhält es sich heute in Ländern, die ebenfalls einen Frauenfeiertag haben. Wir stellen uns auf eine Stufe mit Ländern wie Nordkorea, der Volksrepublik China, Vietnam, Angola und Kambodscha.
Das sind Länder, in denen Frauen alles andere als gleichberechtigt sind. Sie reden in der Koalitionsvereinbarung immer wieder von Demokratie und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Wo blieb denn diese bei der Entscheidung über den Feiertag? Laut einer FORSAUmfrage waren die meisten Berliner für den 31. Oktober – den Reformationstag – als neuen Feiertag.
Rot-Rot-Grün hat nun also einen neuen Feiertag, für den es in der Berliner Bevölkerung keine Mehrheit gibt – herzlichen Glückwunsch!
Wenn Sie die Situation der Frauen wirklich verbessern wollen, dann sollten Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, anstatt sich in Absichtserklärungen zu verlieren und einen weiteren Feiertag einzuführen.
Was hat sich in Ihrer Regierungszeit verbessert für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Gibt es inzwischen eine ausreichende Anzahl von Kitaplätzen?
Was haben Sie unternommen, um flexible Betreuungszeiten zu erreichen? Wie unterstützen Sie alleinerziehende Frauen, wenn die Kinder krank sind? Was haben Sie unternommen, um das Gender-Pay-Gap zu verkleinern? Welche Hilfe bieten Sie konkret für obdachlose Frauen?
Was tun Sie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, und warum ist die Gewaltschutzambulanz noch immer nicht 24 Stunden täglich geöffnet?
Außer Absichtserklärungen und ein paar wenigen Plätzen mehr in den Frauenhäusern gibt es überhaupt keine konkreten Verbesserungen für die Frauen in dieser Stadt.
Nein, danke!
So ein Feiertag ist kein Selbstzweck. Wir haben seit Monaten gefordert, den Feiertag mit einem entsprechenden Maßnahmen- und Veranstaltungskonzept zu unterlegen, um das allgemeine Bewusstsein für diesen Feiertag zu schärfen,
egal, welcher es geworden wäre. Was macht der Senat? – Nichts! Keine Veranstaltung ist von Senatsseite geplant. Die Fraueninitiativen dieser Stadt werden es schon richten, so wie immer. Ein weiteres Armutszeugnis für diesen Senat!
Wo bleiben die konkreten Vorstöße der Koalition in Richtung Paritätsgesetz? Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle darüber geredet.
Nicht, dass ich mich darum reißen würde,
aber auch hier bleibt es nur bei Absichtserklärungen. Ich habe Ihren Gesetzentwurf noch nicht vorliegen.
Ich wünsche auch Ihnen, liebe Koalition, morgen einen schönen Feiertag und vor allem einen Feiertag mit richtig guten Gedanken, wie man die Frauen in Berlin zukünftig voranbringen kann.
Abschließend möchten meine Fraktion und ich uns ganz herzlich bei allen Berlinerinnen und Berlinern bedanken, die am morgigen Feiertag nicht frei haben, sondern arbeiten werden und das Land für uns alle am Laufen halten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Berliner Stromnetz gilt eigentlich als sicher – bisher. Am 19. und 20. Februar kam es trotzdem zu einem Stromausfall in meinem Wahlkreis, in Köpenick, der über 31 Stunden dauerte, wie schon hier aufgezählt wurde, und von dem mehr als 30 000 Haushalte und über 2 000 Betriebe betroffen waren. Herzlichen Dank auch von meiner Fraktion in diesem Zusammenhang an Polizei, Feuerwehr, THW, Johanniter und ASB; und nicht zuletzt an die Köpenicker, die sehr besonnen reagierten.
Aber bei dem einen Stromausfall blieb es nicht. Es folgten am Dienstag Stromausfälle am Alexanderplatz und dann erst gestern in Wilmersdorf. War es Zufall, dass ebenfalls am Dienstag der Finanzsenator mitteilte, dass Vattenfall den Zuschlag für den Betrieb des Berliner Stromnetzes verloren hat und dass dieser nun an das landeseigene Unternehmen Berlin-Energie geht? – Auf jeden Fall wurde durch diese Stromausfälle deutlich, wie abhängig wir vom Strom sind und wie wenig wir auf Ausnahmesituationen wie diese vorbereitet sind.
Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn gleichzeitig mehrere Regionen in Berlin betroffen gewesen wären. Wir brauchen einen einsatzfähigen, leistungsfähigen Katastrophenschutz. Das ARD-Magazin „Kontraste“ recherchierte dazu, dass beispielsweise 37 von 58 Wachen der Berliner Feuerwehr keine eigenen Notstromaggregate haben; Kollege Förster hatte es schon benannt. Auch gibt es gravierende Mängel bezüglich der Kommunikation. Es fehlt an einer ausreichenden Anzahl von Funkgeräten. Der Presse konnte man entnehmen, dass Senator Geisel kein Problem sieht, die dafür nötigen 500 000 Euro bereitzustellen. – Ja, warum passierte das nicht schon vorher? Und was ist mit den anderen notwendigen Investitionen? Die Feuerwehren sind nun einmal die tragende Säule des Katastrophenschutzes. Wie sollen diese im Notfall arbeiten?
Beim THW sieht es nicht viel besser aus. THW-Präsident Broemme wies darauf hin, dass vielerorts eine Notstromversorgung fehlt. Er sagte dazu, ich zitiere:
Wenn wir anderen helfen sollen, müssen wir selbst dazu in der Lage sein.
Notstromaggregate funktionieren meist mit Diesel. Laut „Morgenpost“ gibt es in Berlin gerade einmal zwei Tankstellen, die bei Stromausfall funktionieren. Mitte Februar schrieben die Freiwilligen Feuerwehren Köpenick einen Brandbrief an die Senatoren Geisel und Lompscher sowie den Bezirksbürgermeister Igel. Darin beklagen sie fehlende und zum Teil veraltete Infrastruktur. Neubauvorhaben für Feuerwachen in Schmöckwitz, Müggelheim, Wilhelmshagen werden verschleppt.
Unser Fraktionsvorsitzender Burkhart Dregger war vor Ort und hat vier Feuerwachen in Köpenick besucht. Er war erschüttert über den maroden Zustand von Gebäuden und Fahrzeugen. Die Einsatzzahlen steigen stetig, aber notwendige Infrastruktur wird dafür nicht bereitgestellt. Was muss in dieser Stadt passieren, damit die Verantwortlichen aufwachen? Der Stromausfall in Köpenick hat dazu offensichtlich noch nicht gereicht. THW-Präsident Broemme geht davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit von schweren Stromausfällen zunehmen wird, da das Berliner Netz alt ist. Nunmehr wird ja die landeseigene Berlin Energie das Netz übernehmen – frei nach dem Motto: Verstaatlichen, koste es, was es wolle! Mir wird dabei ehrlich gesagt angst und bange. Wo wird der Senat die 2 Milliarden Euro für den Ankauf hernehmen? Und wo kommen die Summen her, die für die dringend notwendige Instandhaltung und Sanierung erforderlich werden? Wird hier der nächste Schattenhaushalt etabliert? Oder erwartet das Berliner Stromnetz ein ähnliches Dasein wie das der maroden Berliner Brücken?
Nein, keine Zwischenfragen! – Meine Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag, auch wenn er eigentlich nicht die gesamte Problematik abbildet. Wichtig wäre es, eine komplexe Situationsanalyse vorzunehmen und daraus konkrete Handlungsaufträge abzuleiten. Derzeit liegt ein Referentenentwurf zur Novellierung des Berliner Katastrophenschutzgesetzes vor. Wir halten es für notwendig, hier eine Verknüpfung herzustellen und die Erfahrungen aus dem Köpenicker Blackout einzubinden, damit die aufgetretenen Schwachstellen zukünftig vermieden werden können. Auch sollten die Regelungen zu Leitungsauskünften im Zusammenhang mit Baumaßnahmen überprüft werden, denn das, was in Köpenick passierte, ist auch an anderen Orten jederzeit denkbar, von terroristischen Hintergründen einmal ganz abgesehen. Es bleibt also viel zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehr Frauen in technische Berufe – das ist ein wichtiges Thema, wie ich finde. Ich frage mich allerdings: Was hat dieses Thema als Priorität der Linken auf der heutigen Plenarsitzung zu suchen? – Ist das Ihre Priorität für unsere Stadt? Ich hätte heute an dieser Stelle viel lieber über Wohnungsneubau gesprochen oder über Verkehrskonzepte oder vielleicht auch über die Zukunft der StasiGedenkstätte Hohenschönhausen. – Mal so ganz nebenbei: Das aktuelle Ausbildungsjahr hat bereits begonnen. Ihr Antrag hätte vielleicht vor einem Dreivierteljahr Priorität haben können, aber nicht heute.
Die Reservierungsquote ist im Berliner Landesgleichstellungsgesetz verankert, und es gibt sie seit vielen Jahren. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag immer darüber reden, dass Sie diese Reservierungsquote erst einführen wollen. Es ist eine bestehende gesetzliche Regelung, und es geht hier nicht um ein Wünsch-dir-was. Landeseigene Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Ausbildungsplätze in Bereichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind, an Frauen zu vergeben und ggf. die Ausschreibung zu wiederholen. Wenn dies, wie Sie feststellen, von einigen landeseigenen Unternehmen nicht oder unzureichend umgesetzt wird, dann braucht es nicht den vorliegenden Antrag, sondern ein ernst gemeintes und durchgreifendes Handeln des Senats, insbesondere der Senatorin, die für Gleichstellung zuständig ist.
(Ines Schmidt)
Ob die Durchsetzung der Reservierungsquote nun dazu führen wird, dass Mädchen und Frauen in technische Berufe kommen, wage ich zu bezweifeln. Ich weiß ja, dass Sie von der Koalition denken, mit Quoten könne man alles regeln. Aber die Realität sieht nun einmal anders aus. Ich bin fest davon überzeugt, dass es auch künftig keinen 50-prozentigen Frauenanteil z. B. bei der Ausbildung von Gleisbauern, Kfz-Mechatronikern oder Maurern geben wird – im Gegenteil! Ich würde mir wünschen, dass es einen 50-prozentigen Männeranteil in den Ausbildungsberufen Erzieher oder bei der Kranken- und Altenpflege geben würde. Man muss es nun einmal zur Kenntnis nehmen, dass es auch weiterhin Ausbildungsberufe geben wird, die mehr von Frauen bzw. von Männern nachgefragt werden. Ich sehe hier auch ehrlich gesagt keinen akuten Handlungsbedarf.
Den sehe ich ganz woanders: Im aktuellen Ausbildungsjahr konnten über 5 700 vorhandene Ausbildungsplätze nicht besetzt werden – so viele wie nie zuvor. Gleichzeitig sind aber über 6 700 Bewerber ohne Ausbildungsplatz geblieben. Sie wollen Unternehmen Zwangsgelder überhelfen, wenn sie nicht ausbilden. Schaffen Sie doch erst einmal die Voraussetzungen dafür, dass Ausbildungsplätze auch besetzt werden können! Hier müssen doch Lösungen gefunden werden!
Das wäre ein Thema für einen heutigen Antrag mit Priorität gewesen.
Wir brauchen eine deutlich höhere Qualität in der Bildung. Wir brauchen eine ausreichende Anzahl von Kitaplätzen, und wir brauchen ausreichend Wohnungsangebote auch für Auszubildende. Wir brauchen eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Was tun Sie hierfür? – Die von Ihnen aufgezählten Maßnahmen zur Ansprache und zum Aufzeigen von Berufsperspektiven von Mädchen und Frauen sind allesamt nicht neu. Sie werden auch das Problem nicht lösen. Sie können aber auch keinesfalls schaden.
Wir können gern in den Ausschüssen noch darüber reden. Aber ich gehe davon aus, dass sich meine Fraktion bei diesem Antrag enthalten wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frauen! Auch von meiner Fraktion herzlichen Glückwunsch zum Weltfrauentag! Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, hatte ich ein kleines Déjà-vu: Vor fast genau einem Jahr haben wir ein ähnliches Thema diskutiert, damals im Rahmen der Aktuellen Stunde: „Die Hälfte der Macht den Frauen – Berlin tritt ein für Gleichstellung und Selbstbestimmung“ war damals das Thema. Anstatt sich mit den wirklichen und aktuellen Problemen der Stadt auseinanderzusetzen, wollten Sie lieber über Gender-Mainstreaming, Gender-Budgeting und Unisex
(Ines Schmidt)
toiletten lamentieren, und daran hat sich offensichtlich nichts geändert, wie der vorliegende Antrag zeigt.
Was haben Sie in der Frauen- und Gleichstellungspolitik inzwischen erreicht? Was haben Sie konkret getan, um ihr Plakat zum Equal-Pay-Day nicht jedes Mal wieder hervorholen zu müssen? – Sie haben im Haushalt ein paar Träger von Frauenprojekten mit mehr Geld versorgt und ein paar mehr Plätze in den Frauenhäusern geschaffen.
Das findet auch unsere Unterstützung, aber das war es dann auch schon. Anspruch und Realität laufen bei Ihnen offensichtlich in völlig gegensätzliche Richtungen.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen Sie eine paritätische Beteiligung von Frauen in Parlamenten, Ämtern und Gremien. Also, mal ganz ehrlich: Soll der Gesetzgeber jetzt entscheiden, wer in die Parlamente gewählt wird? Mein Demokratieverständnis ist wirklich ein anderes! Der Wähler muss frei und ohne Einschränkung entscheiden können, wer ihn politisch vertreten soll.
Und wie ernst es Ihnen wirklich mit der Beteiligung von Frauen in Ämtern ist, beweist allein die Auswahl Ihrer Staatssekretäre und Staatssekretärinnen. Hier hätten Sie mit gutem Beispiel vorangehen können, ohne auf Bewerbungsverfahren oder Ähnliches Rücksicht nehmen zu müssen. Wie sieht das Ergebnis bei Ihnen aus? – Gerade mal acht von 24 Staatssekretären sind weiblich.
Nein! Keine Zwischenfragen!
Das müssen Sie doch auch mal erklären: Auf der einen Seite Ihre Schaufensteranträge, auf der anderen Seite dann die Realität!
Sie schreiben, Sie wollen eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Das ist sicherlich gut gemeint, aber dann müssen Sie auch die Infrastruktur dafür bereitstellen.
Vor wenigen Tagen wurde beim RBB getitelt: Berlin bekommt den Kitamangel nicht in den Griff! – Nach dem Kitabedarfsatlas hat sich in nur drei von 138 vom Senat so bezeichneten Bezirksregionen die Lage gegenüber
2014 deutlich verbessert. In 50 Regionen hat sie sich sogar in den letzten vier Jahren verschlechtert. Was hilft es, Kitaplätze kostenfrei anzubieten, wenn nicht genug davon vorhanden sind? Das ist ein katastrophales Zeugnis der Bildungs- und Familienpolitik, die die SPD seit Jahren in dieser Stadt verantwortet.
Mit Ihrem Antrag kündigen Sie die Veröffentlichung einer Liste mit Ärzten und Kliniken an, welche Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Liste soll auf der Senatswebseite veröffentlicht werden – offensichtlich, um § 219a des Strafgesetzbuches zu umgehen. Inwieweit das rechtlich zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen, eine Notwendigkeit dafür kann ich jedoch nicht erkennen.
Jede Beratungsstelle verfügt über diese Liste und informiert betroffene Frauen, wo welche Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche ist in Berlin in den letzten Jahren wieder angestiegen. Allein diese Tatsache sollte zum Handeln aufrufen und nicht dazu, Schwangerschaftsabbrüche zu bagatellisieren.
„Macht, Arbeit, Einkommen – für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben“ – so der Titel Ihres heutigen Antrages. Mit den von Ihnen dazu gemachten Vorschlägen werden Sie dieses Ziel wohl nicht erreichen können.
Lösen Sie die wirklichen Probleme dieser Stadt! Bauen Sie genügend Wohnungen und Schulen! Schaffen Sie Kitaplätze! Stellen Sie den Flughafen Willy Brandt endlich fertig! Bringen Sie ein sinnvolles Verkehrskonzept auf den Weg! Und bitte verabschieden Sie sich von Schaufensteranträgen wie dem vorliegenden! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frauen! „Die Hälfte der Macht den Frauen!“ – das ist ein tolles Thema. Ein Thema, bei dem man mal wieder richtig die Klischees bedienen kann, pünktlich oder eben nicht pünktlich zum Weltfrauentag. Dass Sie dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt haben, macht einmal mehr deutlich, dass sich die neue linke Koalition weit weg von dem befindet, was den Berlinerinnen und Berlinern wirklich wichtig ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen in dieser Stadt aktuell lieber darüber reden möchten, was notwendig ist, damit der Flughafen Willy Brandt endlich an den Start geht
und was wir tun können, um die innere Sicherheit in dieser Stadt zu erhöhen.
Die Menschen wollen die richtigen Verkehrskonzepte zur wachsenden Stadt und dass Berlin nicht weiter die rote Laterne bei der Bildung hat. Sie wollen Konzepte für bezahlbares Wohnen, und sie wollen wissen, wann endlich die letzten Turnhallen freigezogen werden und, und, und.
Anstatt über diese Themen zu reden, möchte die neue linke Koalition – wie in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben steht – über Gender-Mainstreaming, Unterstriche, Sternchen und Unisextoiletten diskutieren.
Wir wollen, dass Berlin funktioniert, dass die Schlaglöcher beseitigt werden, die U-Bahnlinien ausgebaut werden,
dass die Schulen und Schultoiletten funktionieren und dass sich die Berlinerinnen und Berliner in dieser Stadt sicher fühlen. Das alles sind wesentliche Punkte, auf die Sie sich konzentrieren sollten, anstatt lange und ausführlich über Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting zu philosophieren.
(Derya Çağlar)
Wie ernst es Ihnen wirklich mit diesem Thema ist, das wird allein deutlich, wenn man sich die Zusammensetzung des neuen Senats anguckt.
Bei den Senatorinnen und Senatoren haben Sie es noch hinbekommen, die Hälfte der Macht den Frauen zukommen zu lassen, aber für die Auswahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hat es dann schon nicht mehr gereicht. Es kommen gerade einmal acht Frauen auf 25 Positionen, und daran ist nicht die CDU schuld, sondern das haben Sie ganz allein hinbekommen. Willkommen in der Realität!
Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für uns ein Grundrecht und eine Selbstverständlichkeit.
Unser Grundgesetzt schreibt das ausdrücklich fest, und Berlin braucht sich bei diesem Thema nicht zu verstecken. Die Koalition hat in ihrem Vertrag richtigerweise festgestellt: Das Landesgleichstellungsgesetz wirkt. Auch daran haben wir Christdemokraten in den letzten Jahren mitgewirkt, und wir sind stolz auf die Auswirkungen in der Berliner Verwaltung.
Anders als Rot-Rot-Grün wollen wir die Gesellschaft nicht mit Verboten oder Frauenquoten gängeln. Unser Leitbild für eine emanzipierte Frau ist ihre Freiheit, selbst Entscheidungen zu treffen.
Nein, danke! – Dazu gehört aber auch die Freiheit von Unternehmen, von kleineren und mittleren Handwerksbetrieben, selbst zu entscheiden, ob sie eine Frau oder einen Mann einstellen wollen.
Der Staat ist selten der bessere Unternehmer, und in den seltensten Fällen ist er der bessere Personalentscheider.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Thema, und hier hat die Union in den letzten Jahren viel erreicht und auf den Weg gebracht.
Nein, danke, keine Zwischenfrage!
Grundsätzlich keine! – Danke!
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur mal auf die Einführung des Elterngeldes oder das Recht auf einen Kitaplatz hinweisen.
[Steffen Zillich (LINKE): Ich habe Sie richtig verstanden, dass die Freiheit der Frauen grundsätzlich darin besteht, dass die Unternehmen über sie entscheiden?]
Wir sind für eine Wahlfreiheit, wie Familien ihren Alltag eigenständig und besser organisieren wollen. Hierfür brauchen wir eine stärkere gesamtgesellschaftliche Debatte, zum Beispiel auch über die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Kann die Digitalisierung hierbei weiterhelfen? Welche neuen Arbeitszeitmodelle gibt es?
Was uns ganz sicher nicht weiterhilft, das ist eine weitere Strangulierung der Berliner Unternehmen mit Ausbildungsquoten, wie sie im Koalitionsvertrag stehen.
Wir haben in Berlin schon das Problem, dass die Handwerks- und Ausbildungsbetriebe nicht die Jugendlichen bekommen, die sie brauchen. Die Jugendarbeitslosigkeit ist immer noch verhältnismäßig hoch. Richtig ist, junge Mädchen auch für MINT-Berufe zu begeistern, aber auch ihnen wollen wir die Wahl lassen. Bei der Anzahl der Existenzgründungen sind Frauen deutlich weniger vertreten als Männer. Wenn wir den Frauen ehrlich helfen wollen, dann müssen wir ihnen die richtigen Rahmenbedingungen bieten, und das fängt mit ausreichenden Kitaplätzen an.
Der Senat meint zwar immer, es gäbe genug, aber trotzdem klagen Familien, dass sie kein ausreichendes
Betreuungsangebot finden, denn nicht nur die Anzahl muss stimmen, sondern auch die zeitliche Flexibilität.
Gerade alleinerziehende Mütter, die oft in sozial schwierigen Verhältnissen arbeiten und von Armut bedroht sind, brauchen dieses Angebot, denn nur so wird es für sie möglich, auch in Vollzeit zu arbeiten. Vier von zehn Frauen, die in Teilzeit arbeiten, würden gerne Vollzeit arbeiten. Dazu brauchen wir, wie schon gesagt, ein besseres und flexibleres Betreuungsangebot. Wir als CDU haben dazu mit der Idee der 24-Stunden-Kita bereits einen wichtigen Impuls gesetzt.
Für meine Fraktion und mich ist das Ziel eines selbstbestimmten, gewaltfreien Lebens für Frauen ein Grundrecht, das wir selbstverständlich auch gewährleisten wollen. Dafür haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt. Wir haben an dieser Stelle über die Notwendigkeiten der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, insbesondere gegen Frauen, diskutiert. Die Zahl der Fälle ist von 2013 zu 2015 leicht gesunken – ein positives Signal. Auf Bundes- und auch auf Landesebene ist viel gemacht worden. Es gibt das bundesweite Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen. Es gibt Angebote der Berliner Initiative gegen Gewalt. Es gibt in Berlin Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Frauenberatungsstellen und eine Vielzahl von Präventionsprojekten.
Die CDU-Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode dafür stark gemacht, dass die Gewaltschutzambulanz eingerichtet wurde. Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, sollen durch ein enges Netzwerk geschützt werden. Ich freue mich, wenn Sie das Angebot von Frauenhäusern ausweiten wollen – dieses Vorhaben wird meine Fraktion unterstützen. Das hätten Sie aber auch schon in den letzten Jahren hinbekommen können. – Sie, liebe Kollegen von der SPD, waren in den letzten Jahren für die Ressorts Frauen und Finanzen verantwortlich. Jetzt tun Sie so, also ob dringender Handlungsbedarf besteht.
Mit Ihrem heutigen Antrag lassen Sie jedoch völlig offen, wie viele Plätze konkret Sie zusätzlich schaffen wollen. Außerdem vermisse ich Aussagen dazu, wie Sie in den kommenden Jahren die Gehälter der Beschäftigten in den Frauenprojekten anpassen wollen. Allgemeine Absichtserklärungen helfen hier wohl nicht weiter, und im Nachtragshaushalt konnte ich leider dazu auch überhaupt nichts finden.
Cybergewalt spielt eine immer größere Rolle. Aus meiner Sicht dürfen wir dieses Thema aber nicht nur auf Frauen verengen, sondern wir müssen es als gesamtgesellschaftliches Problem betrachten. In einer zunehmend digitalen Gesellschaft ist es ein ernstes Problem, wogegen der
Rechtsstaat mit allen Mitteln vorgehen muss. Die Opfer dürfen wir dabei auf keinen Fall im Stich lassen. Mit der Einführung des Opferbeauftragten in der letzten Legislaturperiode ist Berlin Vorreiter an dieser Stelle. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass es neue Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden zu diesem Thema gibt.
Um es zusammenzufassen: Wir als CDU-Fraktion stehen klar an der Seite der Opfer von Gewalt. Wir wollen Frauen die Freiheit und die Rahmenbedingungen geben, um ihre Lebensvorstellungen selbstbestimmt verwirklichen zu können – ohne Gängelung und ohne Bevormundung. – Liebe Koalition! Verabschieden Sie sich doch einfach von Schaufensteranträgen! Lassen Sie Ihren Anträgen konkrete Taten folgen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Warum wurde die für den 9. November geplante Abschlussveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee kurzfristig am Veranstaltungstag abgesagt, und wann wird die entsprechende Veranstaltung nun stattfinden? – Danke!
Ja, ich habe eine Nachfrage: Wird diese Veranstaltung eine öffentliche Veranstaltung sein?
Dann ist meine Frage: Werden dort nur Sportvereine angehört oder jeder, der sich an dem Öffentlichkeitsverfahren beteiligt hat?