Thomas Obermeier
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dass diese Anträge heute noch einmal diskutiert werden, hat, glaube ich, zwei Gründe. Zum Ersten will die SPD dieses Thema zum Wahlkampfthema machen – das ist offensichtlich. Zum Zweiten will man dem Kollegen Schultz, den ich persönlich sehr schätze, noch ein kleines Abschiedsgeschenk machen: dass er eine Abschiedsrede halten kann, bevor er dieses Haus verlässt.
Herr Kollege Schultz, ich hätte mir gewünscht, dass man Ihnen eine bessere Abschiedsrede gegönnt hätte als eine Begründung dieser Anträge, von denen Sie aus der Diskussion im Ausschuss wissen, dass sie zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt nicht hilfreich sind. Sie wissen ganz genau, dass zu diesem Thema Verhandlungen zwischen den Trägern der Insolvenzberatung und der Staatsregierung laufen, dass diese Verhandlungen auf einem guten Wege sind und kurz vor dem Abschluss stehen.
Ein Vetreter der Staatsregierung hat im Ausschuss einen entsprechenden Bericht abgegeben. Deshalb halte ich es zu diesem Zeitpunkt für wenig hilfreich, dass diese Anträge noch einmal hochgezogen und diskutiert werden. Vor allem der einzige von Ihnen begründete Antrag auf Drucksache 14/11528 ist nicht zielführend. Sie wollen damit die Staatsregierung in eine Position drängen, die beim derzeitigen Stand der Verhandlungen überhaupt nicht hilfreich ist. Weder den Trägern der Insolvenzverwaltung noch der Bayerischen Staatsregierung bringt es etwas, wenn die Staatsregierung jetzt aufgefordert wird, von den Fallpauschalen generell abzuweichen.
Die Verhandlungen sind schon viel zu weit fortgeschritten, als dass wir uns noch auf eine falsche Position festlegen sollten. Wir sollten vielmehr der Flexibilität den höchsten Stellenwert einräumen. Warum soll es nicht möglich sein, bei den Fallpauschalen zu bleiben, wenn es in der Zusammenarbeit mit den Vertretern der Insolvenzberatung weitere Möglichkeiten gibt? Alles andere würde nichts bringen und die Verhandlungsposition der Parteien erheblich einschränken. Das ist einer der Gründe, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.
Der Antrag ist aber auch inhaltlich falsch. Zwischen der Staatsregierung und den Trägern der Insolvenzberatung gibt es keine Vereinbarung. Vielmehr wurden verschiedene Möglichkeiten angedacht, um dieses Problem zu lösen. Eine Vereinbarung gibt es jedoch nicht. Sie schreiben außerdem in Ihrem Antrag, dass das Teilungsabkommen nicht zustande kommen würde, weil der Haushaltsansatz von 2,5 Millionen e auf 1 Million e
heruntergefahren worden sei. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass sich die kommunalen Spitzenverbände geweigert haben, die Kosten der Insolvenzberatung zu übernehmen, weil sie sich dafür nicht zuständig fühlten. Dies wurde häufig im Ausschuss diskutiert. Sie wissen ganz genau, wie die Haushaltslage ist. Nicht nur bei der Insolvenzberatung, auch auf anderen Feldern wurde entsprechend gekürzt.
Hier handelt es sich um eine typische Forderung der SPD, wie wir sie in den letzten Jahren immer wieder gehört haben. Sie fordern viel Geld, sagen aber nicht, wo es herkommen soll. Das ist unredlich gegenüber der Bevölkerung und gegenüber den Menschen, die von der Insolvenz betroffen sind. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dieses vorliegenden Dringlichkeitsantrages – ich gehe davon aus, dass wir ihn einstimmig verabschieden – sollte uns eigentlich allen am Herzen liegen. Es geht um das Wohlergehen unserer alten Menschen, der Kranken und der Menschen mit Behinderungen.
Kolleginnen und Kollegen von der SPD und auch von den GRÜNEN, in der Vergangenheit haben Sie sich eigentlich immer wieder hier im Hause und in den Ausschüssen als Hüter und Beschützer der Personengruppen versucht darzustellen, sofern es darum ging, die hervorragende Arbeit der Staatsregierung in diesem Bereich schlecht zu reden. Ich bin jetzt gespannt, ob Sie es heute noch einmal schaffen – bei der Konnexität haben Sie es ja bereit geschafft –, das was Sie in Bayern gegenüber der Staatsregierung immer einfordern auch
gegenüber der Bundesregierung einzufordern. Denn das, was die Bundesregierung derzeit im Bereich des Zivildienstes vorhat, ist ein Schlag ins Gesicht von Wohlfahrtsverbänden und den von ihnen betreuten Menschen. Diese hilfsbedürftigen Menschen, die sich gegen diese Politik nicht wehren können, werden gleichsam immer mehr zum Prügelknaben und zum Sparstrumpf für die verfehlte rot-grüne Regierungspolitik.
Sie müssen sich das einmal vorstellen: Im Jahr der „Menschen mit Behinderung“ geht die Bundesregierung jetzt her und nimmt mit der Verkürzung der Bundeszuschüsse für die Zivildienststellen diesen hilfsbedürftigen Menschen eine wichtige Stütze und eine wichtige Hilfe in ihrem Leben weg. Zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren werden diese Menschen, die auf die Arbeit und Hilfe der Zivildienstleistenden angewiesen sind, geschröpft und fallen dem Sparzwang des Bundesministers der Finanzen zum Opfer.
Über eines müssen wir uns klar sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese beabsichtige Reduzierung der Bundeszuschüsse für die anerkannten Beschäftigungsstellen wird zur Folge haben, dass viele Dienste nicht mehr angeboten werden können. Die Zivildienststellen könnten dies nur dadurch ausgleichen, indem sie die Gebühren erhöhen. Nach Berechnungen von verschiedenen Zivildienstträgern würden sich die Kosten pro Zivildienstleister und Monat um 66 e erhöhen, sollte die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben durchkommen.
Bayernweit würde dies eine Mehrbelastung für die Träger in Höhe von circa 10 Millionen e bedeuten. Dass dies nur mit Streichungen von Stellen oder durch Gebührenerhöhungen möglich ist, ich denke, das müsste jedem klar sein der sich ernsthaft mit dieser Thematik beschäftigt. Ich glaube das Vorhaben der Bundesregierung zeigt eines eindeutig, dass das Wohl dieser betroffenen Personengruppen für sie keine Rolle spielt, sondern dass es hauptsächlich auf die finanziellen Interessen und den Druck des Bundesministers der Finanzen ankommt.
Hätten die Zivildienststellen in der Vergangenheit auf diese Ankündigung nicht so schnell reagiert und versucht, diese Kürzungen aufzufangen, wären diese Auswirkungen wahrscheinlich noch gravierender als dies bereits jetzt der Fall ist.
Viel Zeit um hier einen Ausgleich zu schaffen hatten sie ja nicht, weil sie sehr sehr kurzfristig von diesen Änderungen erfahren haben. Aber bei diesen Kürzungen in diesem Bereich bleibt es nicht, nein, die Bundesregierung geht noch weiter. Man will die Zivildienststellen auch noch kontingentieren. Für Bayern heißt dies, anstatt 15800 Zivildienststellen im Jahr 2001 werden wir im Jahr 2003 nur noch 15000 Zivildienststellen zur Verfügung haben.
Darüber hinaus können oder dürfen bestehende Zivildienststellen nicht mehr besetzt werden. Man muss sich das einmal vorstellen, ein Zivildienstleistender bewirbt sich bei einer Zivildienststelle für eine Zivildienstplatz. Der Verantwortliche sagt ihm: Ja, ich würde dich ja gerne nehmen, ich habe auch Bedarf, ich brauch dich ja, aber leider kann ich dich nicht nehmen, weil die Bundesregie
rung mir kein entsprechendes Kontingent mehr zuweist. – Ich denke, so kann man mit diesen Leuten nicht umgehen. Es geht schließlich auch um eine gewissen Planungssicherheit für diese Dienststellen in diesem Bereich.
Auch für die jungen Leute, die ihren Zivildienst ableisten wollen, hat es sicherlich nicht nur positive Seiten. Diese Leute stehen eigentlich in einer entscheidenden und wichtigsten Lebensphase; denn es geht um den Eintritt ins Berufsleben, auch hier müssen sie planen können. Wenn sie diese Planung nicht durchführen können, verzögert sich die Berufsausbildung und droht unter Umständen eine längere Arbeitslosigkeit. Dabei möchte ich anmerken, wir haben in diesem Hohen Haus bereits beantragt, dass Arbeitslose verstärkt zum Wehr- und Zivildienst herangezogen werden. Allerdings wurde der Antrag von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Auch hier zeigt sich, welchen Stellenwert dieser Bereich bei der Opposition in diesem Haus hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN, wenn Sie heute diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen, erwarte ich von Ihnen eine Antwort für die Zivildienststellen und für die Wohlfahrtsverbände dahingehend, wie sie denn diese Mehrbelastung, die ihnen von der Bundesregierung nunmehr aufoktroyiert werden soll, kompensieren sollen, ohne dass dies zulasten der hilfsbedürftigen Leute geht. Kommen Sie bitte nicht mit der Argumentation wie die Bundesfamilienministerin, die ganz einfach und lapidar sagt: „Wenn Ihr keine Zivildienstleistenden mehr einstellen dürft, nehmt ihr eben geringfügig Beschäftigte.“ Man muss sich nun Folgendes vorstellen: Ein Zivildienstleistender kostet die Träger im Monat durchschnittlich circa 360 e, und dafür steht er den Wohlfahrtsverbänden Vollzeit zur Verfügung. Nach Aussagen von Trägern ist es notwendig, dass, wenn man einen Zivildienstleistenden durch einen geringfügig Beschäftigten ersetzen möchte, hierfür nicht einer, sondern drei ausreichen. Die Rechnung der Bundesfamilienministerin gegenüber den Trägern sieht wie folgt aus: Anstatt eines Zivildienstleistenden für 360 e im Monat stelle man drei geringfügig Beschäftigte für 400 e pro Monat ein, damit kann man die Mehrkosten kompensieren. Wenn diese Familienministerin für Deutschland oder Bayern im Fach Mathematik bei der Pisa-Studie mitgemacht hätte, wären wir hoffnungslos auf dem letzten Platz gelandet.
Ich glaube, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Vorhaben der Bundesregierung muss im Interesse der Kranken und Hilfsbedürftigen, der Zivildienstleistenden, aber auch der Wohlfahrtsverbände verhindert werden. Ich darf Sie deshalb bitten, diesem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, über den wir heute in Zweiter Lesung beraten ist, für sich gesehen, eigentlich kein Grund, eine große Diskussion zu führen. Deshalb werde ich mich kurz fassen. Es geht letztendlich um das Ausführungsgesetz zum Grundsicherungsgesetz, das dem Landesgesetzgeber einige Regelungsmöglichkeiten bietet.
Ganz kurz: In § 1 Art. 1 dieses Gesetzentwurfs wird von Seiten Bayerns von der sogenannten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Danach sind die Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe die zuständigen Träger für die Grundsicherung in den Fällen, in denen sie Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewähren. In § 1 Art. 2 des Gesetzentwurfes ist dann klar geregelt, dass die Aufgaben zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes dem übertragenen Wirkungskreis der Kommunen zuzurechnen sind; eine Forderung auch der kommunalen Spitzenverbände. § 1 Art. 3 des Gesetzentwurfes legt fest, dass die Kosten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Grundsicherungsgesetzes von den Trägern der Grundsicherung zu tragen sind, wobei der Freistaat die Erstattungsleistungen, die er vom Bund erhält und die bekanntlich nicht ausreichen, in vollem Umfang an die Kommunen weitergeben wird. Eine Beteiligung des Freistaates an diesen Kosten ist nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht möglich. Schließlich wird in § 2 festgelegt, dass bei Entscheidungen der Bezirke nach dem Grundsicherungsgesetz kein Vorverfahren stattfinden soll. § 3 regelt das Inkrafttreten.
Ich denke, eine große Diskussion brauchen wir hierzu nicht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in Erster Lesung ein Ausführungsgesetz, dessen Grundlage, nämlich das Grundsicherungsgesetz, von allen Politikern, die in den kommunalen Gremien tätig sind, grundsätzlich abgelehnt wird.
Gehen Sie einmal in Ihre Stadt- und Gemeinderäte und fragen Sie Ihre Parteikollegen. Sie werden genau dieses hören: Das Gesetz wird wegen der bereits ausgeführten zusätzlichen finanziellen Lasten, die hier auf die Kommunen zukommen, abgelehnt. Der Freistaat Bayern hat dieses Grundsicherungsgesetz im Bundesrat zu Recht abgelehnt, weil es in der heutigen Zeit nicht mehr zumutbar ist, den Kommunen noch mehr finanzielle Lasten als bisher aufzubürden.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie zitieren die Aussage der Ministerin im Bundesrat und behaupten, das sei scheinheilig. Vor dem Hintergrund, dass die Kommunen keine zusätzlichen Lasten mehr vertragen, ist diese Aussage vollkommen richtig. Es ist nicht mehr vertretbar, den Kommunen weitere Lasten aufzubürden. Deshalb ist dieses Gesetz, unabhängig von den anderen vorhandenen strukturellen Mängeln, zu Recht abgelehnt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN! Wenn Sie wie in der Vergangenheit hier über das Konnexitätsprinzip reden und fordern, wir sollten in Bayern in die Verfassung ein Konnexitätsprinzip einführen, bitte ich Sie recht herzlich, sich gegenüber dem Bund mit demselben Elan nachdrücklich für die Einführung dieses Konnexitätsprinzips einzusetzen. Es kann nicht sein, dass Sie immer nur in Bayern fordern, der Freistaat solle alle Kosten übernehmen, die er den Kommunen aufbürde, aber auf diesem Gebiet dem Bund alles durchgehen lassen. Wenn Sie weder diese Forderung erheben noch insofern die Bemühungen der Staatsregierung unterstützen, haben Sie für die Zukunft das Recht verwirkt, sich als Anwalt und Partner der Kommunen zu bezeichnen.
Frau Kollegin Tausendfreund hat gestern am späten Abend einige Andeutungen gemacht, dass zumindest die GRÜNEN dieses Prinzip forderten. Ich hoffe, es bleibt nicht nur bei Lippenbekenntnissen. Aber ich fordere auch von der SPD, dass sie sich entsprechend einsetzt. Kollege Wahnschaffe hat heute hinsichtlich der R 6 schon wieder entsprechende Äußerungen von sich gegeben.
Meine Damen und Herren der Opposition, wo Sie hier irgendwelche Einsparungen bei der Sozialhilfe sehen, ist mir völlig unverständlich. Das ist doch nichts anderes als eine reine Umschichtung.
Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz die Rückgriffsmöglichkeiten des Staates erheblich erschwert. Der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige ist nur möglich, wenn diese Angehörigen – nun passen Sie auf – ein Jahreseinkommen von 100000,00 e haben. In welcher Welt leben Sie eigentlich, meine Damen und Herren? Sagen Sie mir doch einmal, wie viele Familien es hier gibt, die ein derart hohes Einkommen haben, auf das der Staat dann zugreifen könnte. Dieses Gesetz ist ein Fehlgriff, und deshalb ist es vom Freistaat im Bundesrat abgelehnt worden.
Dieses Gesetz läuft allen Bemühungen zuwider, eine eigenverantwortliche Lebensführung des Einzelnen zu gewährleisten. Sie wissen, dieses Gesetz steht in klarem Widerspruch zur Politik der CSU, welche die Eigenverantwortung und die Leistung des Einzelnen in den Vordergrund stellt.
Man muss leider sagen, dass dieses Gesetz im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat. Deshalb werden und müssen wir heute dieses Ausführungsgesetz in Erster Lesung debattieren. Wobei man sagen muss, dass die wesentlichen Regelungen zur Leistungsberechtigung und zum Leistungsumfang etc. in diesem Gesetz bereits enthalten sind. Für den Landesgesetzgeber bleiben im Wesentlichen drei Punkte übrig, auf die ich jetzt kurz eingehen werde.
Das Grundsicherungsgesetz bestimmt Landkreise und kreisfreie Gemeinden als die sachlich zuständigen Träger. Das Grundsicherungsgesetz lässt aber im Rahmen einer Länderöffnungsklausel den Raum für abweichende Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit. Zu regeln ist die Frage der Zuordnung der neuen Sozialleistungen zum eigenen oder zum übertragenen Wirkungskreis der Kommunen. Schließlich muss noch die Frage der Weitergabe der Erstattungsleistungen des Bundes an das Land festgehalten werden. Wie schon ausgeführt, reichen diese Erstattungsleistungen nicht aus, um die gesamten, nach seriösen Schätzungen festgestellten Kosten, zu tragen. Von diesen Prämissen ausgehend ist der vorliegende Gesetzentwurf in der ersten Lesung eingebracht worden. Die Vorgaben sind erfüllt, die Übertragung ist entsprechend geregelt. Wir werden in den zuständigen Ausschüssen darüber diskutieren, falls der Druck nicht doch noch groß genug wird und das Grundsicherungsgesetz zu Fall kommt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Werner hat den Inhalt des Petitionsschreibens im Großen und Ganzen so wiedergegeben, wie er uns vorliegt. Er hat allerdings – ebenso wie bei den Ausschussberatungen – einige Dinge weggelassen und außerdem die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Man muss Folgendes wissen: Diese rumänische Staatsbürgerin wollte zunächst im Rahmen eines so genannten Familiennachzugs nach Bayern einreisen. Sie war damals schon adoptiert. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Kurz darauf ist es ihr gelungen, mit einem so genannten Besuchervisum nach Ingolstadt zu kommen.
Das ist der Knackpunkt an dieser Sache. Sie befindet sich in Deutschland zu Besuchszwecken. Sie möchte allerdings ein dauerndes Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltsgenehmigung erreichen. Herr Kollege Werner, genau das ist nicht möglich. Das wissen Sie ganz genau. Sie wissen ganz genau, wenn jemand seinen Aufenthaltszweck ändern will, kann er das nicht erreichen, wenn er hier bleibt und einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltszwecks stellt. Er muss vielmehr das Land verlassen und von seinem Heimatland aus einen Einreiseantrag stellen. Nur darum geht es in dieser Petition.
Das ist Bundesrecht. Herr Kollege Werner, Ihre Ausführungen zur rechtlichen Würdigung und zu den Urteilen, die in der Petition genannt wurden, gehen an der Sache vorbei. Sie haben mit der Entscheidung in diesem Fall überhaupt nichts zu tun. Ich bin sehr überrascht, dass Sie diese Petition in das Plenum des Landtags gezogen haben. Wir haben im Ausschuss viele Petitionen, die genau diesen Sachverhalt betreffen. Die Leute reisen zu einem bestimmten Zweck ein und wollen dann
den Aufenthaltszweck ändern. Bei fast allen Petitionen besteht Einigkeit, dass der Petent das Land verlassen und einen neuen Antrag stellen muss, in dem der Zweck, zu dem er einreisen will, genannt wird. Sie haben diese Petition in das Plenum gezogen und suggerieren damit den Petenten, dass es eine Möglichkeit gäbe, dass die Tochter hierbleiben könnte. Ich verstehe das nicht.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die SPD nicht in der Lage ist, bei diesem Thema eine konsequente Politik zu betreiben oder – was noch schlimmer wäre – dass Sie nicht den Mut haben, den Leuten zu sagen, wie die Rechtslage in Bayern ist. Ich beantrage deshalb, das Votum des Eingabenausschusses zu bestätigen. Die Eingabe sollte nach § 84 Nummer 4 GO aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Güller – Frau Kollegin Tausendfreund ist schon gegangen –, Sie haben heute sehr viel, sehr lange und teilweise auch sehr laut gesprochen, aber Sie haben eigentlich sehr wenig zum Thema gesagt.
Sie haben keine konkreten Aussagen zum Untersuchungsauftrag gemacht.
Sie haben keine Antworten auf die gestellten Fragen gegeben, was aber auch nicht verwunderlich ist, denn die objektiven Antworten, die sich aus diesem Untersuchungsauftrag ergeben, würden sicherlich nicht in ihr parteipolitisches Konzept passen, welches Sie während des ganzen Untersuchungsausschusses an den Tag gelegt haben.
Dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass die SPD mit der ihr in diesem Ausschuss übertragenen Verantwortung sicherlich nicht in der gebotenen Art und Weise umgehen konnte, wie es erforderlich war.
Anstatt unparteiisch den Ausschuss zu leiten, wie es sich für den Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses gehört, wurden während des Fortgangs des gesamten Verfahrens Rücktritte gefordert, ohne den betroffenen Personen überhaupt die Möglichkeit zu geben, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Unter einer objektiven, unparteiischen Ausschussführung verstehen unsere Bevölkerung und ich etwas anderes. Ich möchte nicht wissen, was Sie sagen würden, wenn unsere Justiz auf diese Art und Weise verfahren und Prozesse so abwickeln würde. Ich werfe Ihnen, Herr Kollege Güller, vor, dass Sie als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses jegliche Objektivität haben vermissen lassen.
Daneben haben Sie auch ein seltsames Rechtsverständnis an den Tag gelegt. Ihre Aussage „Was nicht bewiesen ist, muss nicht unbedingt unwahr sein“ steht in eklatantem Widerspruch zu den Grundsätzen unserer Rechtsordnung.
Herr Güller, hier nützt Ihnen auch Ihre Ausrede am Ende Ihres Minderheitenberichtes nichts. Wenn Sie im Zweifel ohne Vorlage konkreter Beweise die Aussage Herrn Schreibers für glaubhaft halten, dann halten Sie bitte auch die Glaubwürdigkeit der anderen Zeugen für gegeben.
Es ist ein Skandal, Kolleginnen und Kollegen, dass die Aussage des Ministerpräsidenten für unglaubhaft gehalten wird, während die Aussage eines Steuerflüchtlings Schreiber von Ihnen als glaubhaft bezeichnet wird.
Sie fordern Rücktritte von Personen, ohne diese Forderungen auf irgend eine Weise begründen zu können. Sie stellen Behauptungen in den Raum, ohne dass Sie irgendwelche Beweise für diese Behauptungen an den Tag legen können. Ihre Ausführungen von heute und im Minderheitenbericht zeigen, dass es Ihnen einzig und allein um politische Stimmungsmache geht, nicht aber um die Aufklärung der Bevölkerung. Sie kritisieren zum Beispiel die Vorbereitung der Zeugen. Was wäre denn gewesen, wenn sich die Zeugen rein auf ihr Erinnerungsvermögen verlassen hätten und von Vorgängen, die schon Jahre zurückliegen, nichts mehr gewusst hätten?
Wenn sich Zeugen vorbereiten
und versuchen, den Verfahrenshergang zu rekonstruieren, um dem Untersuchungsausschuss bei seiner Aufklärungsarbeit behilflich zu sein, dann passt es Ihnen auch nicht. Wie man es macht, es ist verkehrt, Herr Kollege Güller.
Gleiches gilt für die sogenannten bestellten Berichte. Jeder Bürger in unserer Gesellschaft weiß, das es im Rahmen unseres Behördenaufbaus der Behördenleiter ist, der die Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb der Behörde zu tragen hat. Wenn er einem Sachbearbeiter mitteilt, dass er eine bestimmte Entscheidung nicht mittragen kann, und um Überarbeitung der Entscheidung bittet, dann hat das nichts mit Einflussnahme zu tun und schon gar nichts mit Rechtswidrigkeit. Außer für die Opposition ist dies für alle Bürger in Bayern ein ganz normaler Vorgang, an dem es nichts zu kritisieren gibt. Frau Kollegin Tausendfreund, was an diesem Vorgang perfide sein soll, ist und bleibt Ihr Geheimnis.
Als Fazit dieses Untersuchungsausschusses, der erstmals unter Führung eines SPD-Abgeordneten stattgefunden hat, bleibt festzuhalten, dass der Minderheitenbericht von SPD und Grünen in keiner Weise das Ergebnis des Untersuchungsausschusses wiedergibt. In zweifelhaften Konstruktionen werden unter Missachtung eindeutiger Zeugenaussagen unwahre Behauptungen aufgestellt. Herr Kollege Güller hat in seinem Vortrag von heute das beste Beispiel dafür gegeben. Auf den Zuruf des Kollegen Heike, wer denn den angeblichen Auftrag an das Landeskriminalamt schriftlich verfasst habe, hat er gesagt, der Auftrag sei von der Staatsanwaltschaft Augsburg gekommen. Das ist nachweislich falsch. Der Auftrag kam von dem privaten Sachverständigen, der mit der Rekonstruierung der Festplatte beauftragt war.
Daran sieht man eindeutig, dass es Ihnen nicht um die Wahrheit, sondern lediglich um Parteipolitik geht.
Diese Vorgehensweise ist einer Arbeit im Untersuchungsausschuss nicht angemessen. Sie missachtet die Arbeit aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Mit einer derartigen Vorgehensweise beschädigen Sie das Ansehen des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit, und Sie machen deutlich, dass der Untersuchungsausschuss für Sie kein Kontrollgremium, sondern ein politisches Gremium darstellt. Ich frage mich, ob die Änderung der Geschäftsordnung, die wir vor einigen Jahren vorgenommen haben, aus diesem Blickwinkel noch gerechtfertigt ist.
Ich glaube, dass der Bürger vom Landtag nicht das Wühlen im Dreck, der überhaupt nicht vorhanden ist, erwartet. Das hat die SPD überwiegend in diesem Hause praktiziert. Der Bürger erwartet eine notwendige und objektive Aufklärung für unser Land, die zu leisten sich die CSU zur Aufgabe gemacht hat.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses Thema, das wir heute diskutieren – den Arbeitsmarkt – im ersten Plenum nach der Bundestagswahl diskutieren würden, dann könnte ich meine Ausführungen sicherlich frei nach den Gebrüdern Grimm mit dem Einleitungssatz beginnen: Es war einmal ein Bundeskanzler Schröder, der den Arbeitslosen Arbeit versprochen hat, aber alles getan hat, damit er dieses Versprechen nicht einlösen muss.
Die Arbeitsmarktzahlen für den Juni 2002 verdeutlichen dies alles noch mehr. Die Regierung Schröder hat den Arbeitsmarkt überreglementiert, anstatt Anreize für neue Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert. Um dennoch zu beweisen, wie entschlossen diese ruhige Hand dieses Problem kurz vor der Wahl anpacken will, werden nunmehr die Vorschläge einer von vielen Kommissionen, die die Bundesregierung eingesetzt hat, als Allheilmittel, als Wundermittel, wie Kollege Dr. Söder gesagt hat, angepriesen.
Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nicht um irgendwelche Ideen oder Vorschläge, die die Bundesregierung entwickelt hat. Es handelt sich um Vorschläge, die andere entwickelt haben. Die Bundesregierung lässt andere die Probleme lösen und pickt sich dann die Probleme heraus, die ihr am besten lösbar erscheinen.
Bei der ganzen Diskussion und der Befürwortung dieser Vorschläge wurde eines übersehen: nämlich, dass mit diesen Vorschlägen nicht die Ursache der Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Die Vorschläge dienen ausschließlich der Beschönigung der Arbeitsmarktstatistik. Sie sagen jedoch nichts darüber aus, wie neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Über eines müssen wir uns im Klaren sein: Das Problem am Arbeitsmarkt lässt sich sicherlich nicht dadurch lösen, dass man nur die Verwaltung der Arbeitslosigkeit verbessert und die Arbeitslosenstatistik schönt. Haupt
problem ist heute nicht die Vermittlung der Arbeitslosen, sondern das millionenfache Fehlen von Arbeitsplätzen.
Ich verstehe nicht die GRÜNEN, die an dem Antrag der CSU kritisieren, dass darin nicht von Arbeitslosen die Rede sei. Wie können die GRÜNEN dann zustimmen, dass ältere Arbeitnehmer, ältere Personen zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr, lediglich ein pauschaliertes Arbeitslosengeld erhalten? – Es wird sich in diesem Fall innerhalb der Arbeitsverwaltung sicherlich niemand finden, der sich für eine Vermittlung dieser Personen einsetzt. Ich möchte nicht wissen, wie die Opposition über derartige Vorschläge urteilen würde, wenn die CSU in Bayern solche Vorschläge machen würde.
Folge dieses Vorschlags der Hartz-Kommission sind selbstverständlich höhere Ausgaben der Rentenversicherung und damit einhergehend ein stärkerer Anstieg der Beiträge sowie unter Umständen eine stärkere Inanspruchnahme der Sozialhilfe. Das heißt mit anderen Worten: Die Kosten werden wieder einmal auf die Kommunen abgewälzt.
Die Kommission verordnet diesen Arbeitnehmern eine Rente, ob sie das wollen oder nicht. Was das für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet, wenn sie vom Staat auf das Abstellgleis gestellt werden, braucht man hier nicht näher zu beschreiben. Es dürfte wohl allen klar sein, dass sich diese Personen ihr geringes Einkommen mit Schwarzarbeit aufbessern.
Haben Sie sich schon einmal überlegt, was die Vorschläge für die Familien bedeuten? – Wir haben vor einigen Monaten eine Diskussion im sozialpolitischen Ausschuss über die Sozialhilfe geführt, über Anträge der CSU-Fraktion, wie es uns gelingen kann, mehr Menschen, die Sozialhilfe beziehen, in Arbeitsverhältnisse zu bringen. Damals wurden wir als unsozial bezeichnet, weil wir eine stärkere Eigenverantwortung der Sozialhilfeempfänger einforderten und bei Nichtbeachtung stärkere finanzielle Einschnitte gefordert haben. Heute unterstützen Sie, wenn Sie diesen Vorschlägen der Hartz-Kommission zustimmen, noch viel stärkere Einschnitte, weil Sie es zulassen, dass Arbeitslosengeld pauschal bemessen wird, unabhängig davon, wie lange und wie viel jemand in die Rentenversicherung einbezahlt hat.
Sie haben uns damals im Ausschuss als unsozial bezeichnet; ich bezeichne diese Vorschläge, die Sie heute billigen möchten, als einen sozialen Kahlschlag innerhalb der bestehenden Arbeitslosenversicherung.
Aber diese Vorschläge gehen noch weiter. Alle Verbände fordern eine Entbürokratisierung des Arbeitsmarktes. Hiervon ist in diesen Vorschlägen überhaupt nicht die Rede. Übernahmen von Personalabteilungen bezie
hungsweise die Schaffung von Kompetenzzentren sind sicherlich nicht geeignet, Bürokratie zu verhindern.
Der vorgelegte Dringlichkeitsantrag – ich komme zum Ende, Herr Präsident – zeigt Wege auf, wie man die Probleme auf dem Arbeitsmarkt lösen kann. Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit Sie zumindest einmal in dieser Legislaturperiode etwas für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land tun!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben heute angekündigt, Sie wollten über den Gesetzentwurf der Staatsregierung sprechen. Herausgekommen sind eigentlich nur finanzpolitische Aussagen und allgemeine Aussagen zur Sozialpolitik. Ich glaube, Sie haben damit ein Paradebeispiel derzeitiger SPD-Politik gegeben: Sehr viel wird angekündigt, aber sehr, sehr wenig wird umgesetzt.
Meine Damen und Herren, ich möchte versuchen, diese Ankündigungen des Kollegen Wahnschaffe nicht im Raum stehen zu lassen, sondern zu ihnen Stellung zu nehmen. Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung über Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Dieser Gesetzentwurf und das damit zu errichtende neue Ministerium bringen meiner Meinung nach ganz klar zum Ausdruck, dass die Bayerische Staatsregierung in puncto Verbraucherschutz einen neuen und effektiven Weg einschlagen möchte, einen Weg, der von der CSU-Fraktion im Landtag ausdrücklich begrüßt und unterstützt wird.
Wenn ich mir die Redebeiträge der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vor Augen führe, zeigt sich mir, dass Sie leider nicht gewillt und auch nicht bereit sind, diesen Weg zu unterstützen. Sie verschanzen sich vielmehr hinter Ankündigungen der Bundesregierung, welche bisher jedoch nur wenig hilfreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Man muss sich das einmal vorstellen, meine Damen und Herren: Diejenigen, die lediglich Ankündigungen machen, jedoch wenig auf den Weg bringen, werden von der Opposition unterstützt – die Bayerische Staatsregierung jedoch, die den Worten auch konkrete Taten folgen lässt, wird kritisiert. Dies ist leider momentan Politik, meine Damen und Herren, wie sie von der Opposition in Bayern betrieben wird, die jedoch nicht den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch nicht den Interessen der Verbraucher in Bayern entspricht. Die CSU-Fraktion wird deshalb den von ihr eingeschlagenen richtigen Weg beschreiten und weiter verfolgen, vor allem auch deswegen, weil er in der Bevölkerung die entsprechende Unterstützung erhält.
Die Vorgänge in der Vergangenheit haben gezeigt, dass den Interessen des Verbraucherschutzes noch mehr Bedeutung geschenkt werden muss, als dies in der Vergangenheit bereits der Fall war. Eine derartig verbesserte Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher kann man jedoch nicht dadurch erreichen, meine Damen und Herren, indem man bei den Ministerien alles beim Alten lässt und lediglich einem Ministerium einen anderen Namen gibt, wie das auf Bundesebene derzeit der Fall ist. Ich glaube, darin kommt auch der Wert, den die Bundesregierung der Landwirtschaft beimisst, ganz klar zum Ausdruck. Ich glaube nicht, dass dies der richtige Weg ist, um einen effektiven Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten in Bezug auf den Verbraucherschutz bleiben auf Bundesebene wie bisher auf verschiedene Ministerien verteilt, was im Ernstfall natürlich zu erheblichen Verzögerungen führen kann. Das ist meines Erachtens und unseres Erachtens allerdings der falsche Weg. Ziel muss es doch sein, meine Damen und Herren, kurze Entscheidungswege zu finden, wenn es um Verbraucherschutzinteressen geht. Deshalb ist es notwendig, die betroffenen Ressorts und Zuständigkeiten hinsichtlich des Verbraucherschutzes unter einem Dach auf Landesebene zu bündeln. Dieses Ziel hat die Bayerische Staatsregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht.
Durch das neu zu errichtende Ministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz werden alle Kräfte für einen noch besseren Verbraucherschutz gebündelt, um schnell und effektiv arbeiten zu können. Frau Kollegin Schopper, Sie haben vorhin einmal gesagt, dem Ministerium fehle die Substanz. Ich glaube, soviel Substanz, wie dieses Ministerium beim Verbraucherschutz hat, werden Sie auf Bundes- und Landesebene nirgendwo anders mehr finden. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang immer wieder die Zusammenstellung des Ministeriums hinsichtlich der Ressortaufteilung. Hier war von Zuschnittssuppe und KompetenzWirrwarr die Rede.
Meine Damen und Herren, wenn man den Gesetzentwurf unter der Prämisse eines effektiven Verbraucherschutzes liest und nicht vor einem ideologischen Hintergrund, wird man sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, dass die Vorwürfe, die von der Opposition heute gemacht wurden, im Sande verlaufen. Alle Ressorts aus den verschiedensten Ministerien, die etwas mit Verbraucherschutz zu tun haben, werden in diesem neuen Ministerium zusammengefasst. Dass es im Einzelfall unter Umständen dazu kommen kann, dass verschiedene Materien, die dem Sachzusammenhang nach zusammengehören, vielleicht getrennt werden, ist, denke ich, im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes hinzunehmen. Was wäre denn gewesen, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn die Staatsregierung nur einen Teil der betroffenen Ressorts und Ministerien ausgegliedert hätte und vielleicht auf Sachzusammenhänge Rücksicht genommen hätte und den Verbraucherschutz in den Hintergrund gestellt hätte? Dann würden Sie sich heute sicherlich herstellen und kritisieren, dass nicht alle Teile, die mit Verbraucherschutz zu tun haben, auch tatsächlich im neuen Ministerium vertreten sind.
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt einen sehr konsequenten Weg, der für viele Bundesländer noch Vorbild sein wird. Ich glaube, ähnlich wie es mit dem Umweltministerium Anfang der siebziger Jahre war, wird auch dieses Verbraucherministerium künftig für viele Bundesländer und auch auf Bundesebene Vorbildcharakter haben.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch, dass die Punkte Produktion und Kontrolle künftig getrennt werden. Die Opposition kritisiert diese Trennung, obwohl es eigentlich genau in ihrem Interesse sein müsste, eine entsprechende Trennung vorzunehmen. Herr Kollege Wahnschaffe, ich erinnere Sie hierbei an eine Diskussion, die wir im Ausschuss geführt haben, als es um die Verlagerung der Heimaufsicht auf die Kreisverwaltungsbehörden ging. Sie haben diese Verlagerung insbesondere deswegen abgelehnt, weil Ihrer Ansicht nach die Gefahr bestünde, dass in Einzelfällen die Träger sich selbst kontrollieren. Sie haben gefordert, dass eine Trennung zwischen Trägerschaft und Kontrolle erfolgen muss. In dem vorliegenden Gesetzentwurf zum neuen Ministerium haben wir die Trennung von Produktion und Kontrolle. Wieder passt es Ihnen nicht. Sie verschanzen sich vielmehr hinter Vorgaben der Bundesregierung, ohne diese auf die notwendige Effektivität zu überprüfen. Ich denke, von einer konsequenten Verbraucherpolitik kann man hier sicherlich nicht sprechen. Zeigen Sie end
lich Ihr eigenes Profil, und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Mit Ihrer Kritik an der Umverteilung der Ressorts nützen Sie den Interessen der Verbraucher in keiner Weise. Man kann sicherlich darüber diskutieren, wie ein neues Ministerium organisiert wird, und jeder kann auch seine Gründe vorbringen, warum er die eine oder andere Umverteilung in der einen oder anderen Form für nicht gut heißt. Bei aller Meinungsverschiedenheit sollten wir uns jedoch auf das gemeinsame Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes konzentrieren. Das vermisse ich bei Ihnen bei dieser Diskussion.
Wer versucht, verschiedene Ministerien gegeneinander aufzuhetzen, weil sie unter Umständen Kompetenzverluste hinnehmen müssen, der zeigt eigentlich, dass er versucht, auf dem Rücken der Verbraucher Politik zu machen. Ich möchte nicht wissen, wie Sie in der heutigen Debatte aufgetreten wären, wenn sich auch nur ein Ministerium geweigert hätte, irgendwelche Kompetenzen in puncto Verbraucherschutz an das neue Ministerium abzugeben. Ich denke, das Verhalten aller Ministerien zeigt, wie sehr die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt und dass dies unabhängig davon ist, welche Kompetenzen abgegeben werden. Ich denke, meine Damen und Herren von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, heute könnten Sie zeigen, dass Ihnen an den Interessen der Verbraucher sehr viel gelegen ist, indem Sie dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung entgegen Ihrem Abstimmungsverhalten im Ausschuss zustimmen.