Carolina Trautner
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Experten! Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, worum geht es genau? – Für mich – das hat sich auch an den bereichernden Beiträgen unserer hochkarätigen Experten gezeigt – ging es stets darum, die Weichen für die Zukunft des größten Flächenlandes Deutschlands richtig zu stellen. Ich habe diesen Fragenkatalog meinen Bürgermeistern vorgelegt. Die ersten Punkte, die sie mir genannt haben, waren die Gesundheitsversorgung, die ärztliche Versorgung, die Apotheken und die Pflege. Das sind ganz wichtige Punkte. Sie nannten außerdem die Infrastruktur. Die Reaktivierung einer Bahnstrecke steht bevor. Das ist ganz entscheidend.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Bildung. Was entscheidet mehr über die Zukunft als die Bildung? – Die Bildung ist ein Standortfaktor. Warum sollte sich eine Familie an einem Ort ansiedeln oder in ihrer Heimat bleiben, wenn sich dort keine Schule in vertretbarer Entfernung befindet?
Natürlich können wir uns kein Wunderland malen und von oben herab verordnen, wie sich jede bayerische Region entwickelt; denn die Entwicklungen entscheiden sich nicht nur auf regionaler, sondern auch auf lokaler Ebene. Deshalb wird es nicht ohne die Mitwirkung der Kommunen gehen.
Da die Bildung wichtig ist, lautet in der Konsequenz unsere einstimmige Handlungsempfehlung an die Staatsregierung, neben den wohnortnahen Grundschulen auch an einem möglichst dichten Netz von Mittelschulen und weiterführenden Schulen festzuhalten, damit jede Schule in einer zumutbaren Zeit mit dem Schulbus oder dem ÖPNV erreicht werden kann. Hier geht es darum, dass jeder einen Abschluss machen kann.
Wir haben uns natürlich auch mit den modernen Herausforderungen beschäftigt, zum Beispiel mit den Chancen der Digitalisierung, die heute schon häufig erwähnt und angesprochen worden sind. Auch hier besteht breiter Konsens: Wir müssen nicht nur unsere Schüler und die Lehrkräfte, sondern auch die Schulen für die digitale Zukunft fit machen. Hier haben wir noch viel zu tun. Wir befinden uns aber am Beginn des Weges dorthin und haben bereits vieles vorangebracht. Ergänzende Fernlehrgänge oder das E-Learning können bei der Meisterausbildung oder in der Fort- und Weiterbildung noch eine ganz wichtige Rolle spielen. Bei Berufsschulen, die nicht überall in unmittelbarer Nähe des Ausbildungsortes die gesamte Ausbildungspalette anbieten können, ist es möglich, mithilfe dieser modernen Lernmethoden kleine fachspezifische Gruppen gezielt zu unterstützen und damit Berufsanfänger oder Schüler in der Region zu halten.
Meine Damen und Herren, Bildung hört aber nicht nach dem Schulabschluss auf. Sie spielt auch im weiteren Erwachsenenleben eine große Rolle. Im Sinne der Gerechtigkeit für alle Generationen müssen wir die Erwachsenbildung deshalb stärker ausbauen und unterstützen. Wir müssen dabei künftig mehr auf die Kooperation und die Vernetzung achten. Es hat sich herauskristallisiert, dass die Bildungsregionen, die sich in Bayern etabliert haben, noch viel mehr Potenzial entfalten könnten, wenn sie sich mit anderen regionalen Initiativen vernetzen würden.
Gleiches gilt für die interkommunale Zusammenarbeit, die Herr Kollege Gibis angesprochen hat. Wir müssen ein Stück weit weg vom Konkurrenzdenken und hin zur Kooperation kommen. In manchen Fällen wäre das gar nicht so aufwendig. So könnten in Nachbarorten die Zeiten des Schulbeginns abgestimmt werden, um die Fahrtzeiten zu verkürzen. Diese Potenziale gilt
es verstärkt auszuschöpfen, auch über die Grenzen von Gebietskörperschaften hinweg.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist von hoher Priorität. Auch hier geht es um Gerechtigkeit, die insbesondere auch die Frauen betrifft. "Passgenaue Betreuungsangebote", "bedarfsgerecht" und "zukunftsorientiert" sind die richtigen Schlagworte. Die Wünsche der Eltern sind vor Ort sehr unterschiedlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb gilt es, eine breite Palette anzubieten. Nach Ansicht der Kommission liegt in der Weiterentwicklung der Betreuung in den Rand- und Ferienzeiten großes Potenzial.
Nun zur Gerechtigkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen und mit besonderem Förderbedarf. Wir haben diese Gruppe berücksichtigt und festgestellt, dass wir im ländlichen Raum verstärkt inklusive Angebote schaffen und Förderschulen einrichten müssen. Das ist ein gutes Signal. Die berufliche Bildung liegt uns natürlich auch sehr am Herzen. Praktika, verstärkte Berufsorientierung an allen Schularten und Partnerschaften mit Betrieben könnten dazu führen, dass die Vorteile der beruflichen Bildung noch stärker genutzt werden. Wir brauchen nicht in jedem Bereich eine steigende Akademisierung. Der brandaktuelle Fachkräftemangel führt es uns eindrucksvoll vor Augen. In manchen Ausbildungsberufen gibt es eine sehr hohe Spezialisierung. Wenige wissen, dass es bundesweit 321 Ausbildungsberufe gibt, davon können 250 in Bayern angeboten werden. Unsere Empfehlung ist deshalb die Schaffung einer zentralen Stelle, an der alle offenen Ausbildungsplätze aufgelistet werden und per Mausklick auf einer Plattform das Ausbildungsangebot in einer bestimmten Region, das beispielsweise innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit dem ÖPNV erreicht werden kann, zugänglich ist.
Bei den Hochschulen hat es bereits eine Dezentralisierung mit der Etablierung von Außenstellen gegeben. Das war sehr erfolgreich. Die Technologietransferzentren sind wunderbar angekommen und schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Das stärkt wiederum die Regionen.
Zum Schluss sage ich: Bei der Frage nach Gerechtigkeit sollte immer der Mensch und nicht die Parteipolitik – Herr Kollege Rabenstein, Sie haben völlig recht – im Mittelpunkt stehen. Für mich steht deshalb nicht die Frage, wer es erfunden hat, im Vordergrund. Für mich ist wichtig, was hinten herauskommt. Der Bericht ist nicht das Ende der Arbeit, sondern erst der Beginn der Umsetzung einer sehr großen Herausforderung. Bayern bietet großartige Möglichkeiten. Jeder sollte diese Möglichkeiten vor Ort voll ausschöpfen können. Die Menschen sollten bleiben und nicht wegziehen,
weil es dafür keinen Grund gibt. Die Menschen fühlen sich dort wohl, wo sie sind. Unser Ziel muss es sein, dass die Menschen am Ende sagen: Da bin ich daheim, und da bleib ich auch, weil dort alles passt. Machen wir uns dafür gemeinsam auf den Weg.
Ich bedanke mich herzlich für die gute Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, mit den Experten und den Fraktionsmitarbeitern. Wir haben einen großartigen Start hingelegt und werden gemeinsam an der Verwirklichung unserer Ideen arbeiten müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es wieder um die Freigabe des Elternwillens und das Übertrittsverfahren. Ich unterstelle den Kollegen der SPD natürlich den guten Willen, dass sie sich um Bil
dungsgerechtigkeit bemühen – ein hehres Ziel, gar keine Frage. Doch was ist gerecht? Ist es denn gerecht, wenn sich Leistung nicht mehr lohnt, sondern Eltern vorgeben, welche Schulart nach der Grundschule die richtige ist? – Ich meine nein. Was sagen denn die Eltern selbst? – Laut JAKO-O-Bildungsstudie jedenfalls ist es so, dass das gerechteste Schulsystem in Bayern zu finden ist. Das meinen 72 % der Eltern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Forscher bestätigen uns immer wieder – hier zitiere ich Prof. Dr. Klemm –: "Je freier die Elternwahl, desto größer die soziale Ungerechtigkeit."
Das ist genau das, was wir alle eben nicht wollen. Prof. Dr. Maaz vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung hat dazu klar dargestellt: "Die soziale Ungerechtigkeit verstärkt sich in Bundesländern, in denen der Elternwille freigegeben ist."
Es ist doch keinem Elternteil zu verdenken, dass er subjektiv das vermeintlich Beste für das eigene Kind will. Aber leider sind der Trend und die Vorstellung, das Gymnasium alleine sei das Glückseligmachende, ungebrochen. Deswegen neigen gerade Eltern aus eher privilegierten ökonomischen Verhältnissen dazu, die Kinder nicht begabungsgerecht auf weiterführende Schulen zu schicken.
Durch die Überschätzung untergräbt der Elternwille geradezu den Anspruch auf ein sozial gerechtes Bildungssystem. Nein, es ist die Objektivität der Beurteilung und Einschätzung durch die zuständige Lehrkraft, die dem am besten gerecht wird. Natürlich sollen Schülerinnen und Schüler vor unnötiger Stressbelastung geschützt werden. Nur ist der von Ihnen vorgeschlagene Weg denkbar ungeeignet.
Ich betone es noch einmal, weil es mir wichtig ist: Der Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen in Bayern erfolgt nicht ausschließlich über die Zeugnisnoten, sondern auf der Basis unterschiedlicher Elemente. Wir haben das Übertrittszeugnis mit der Schullaufbahnempfehlung, aber wir bieten auch die Möglichkeit eines Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und stärken hier den Elternwillen.
Einzelberatungen und Informationsveranstaltungen zu den angebotenen Bildungswegen und zu den einzelnen Schularten sind doch selbstverständlich.
Sie bringen immer wieder ein von Ihnen beauftragtes Gutachten vor und beharren darauf, dieses belege,
dass unser System verfassungswidrig sei und gegen Elterngrundrechte verstoße. Auch hier sind wir unterschiedlicher Auffassung. Wir fühlen uns durch die Erklärung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 bestätigt. Für uns ist und bleibt das Übertrittsverfahren verfassungskonform. Die Beschränkung des Zugangs ist zulässig, sofern jeder die gleichen Chancen hat, die Voraussetzungen zu erfüllen. Der Staat kann keine Gerechtigkeit in Bereichen herstellen, die er nicht beeinflussen kann, zum Beispiel unterschiedliche Sozialmilieus oder Bildungsnähe.
Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach der Jahrgangsstufe vier ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden. Darum geht es mir. Wir wollen keine unangebrachte Gleichmacherei. Kinder sind nun mal verschieden und haben verschiedene Begabungen und Talente. Und das ist auch gut so. Deswegen sollen sie auch nach ihren Begabungen gefördert werden. Das ist am besten in einem mehrgliedrigen Schulsystem möglich. Die Differenzierung hat sich bewährt.
Meine Damen und Herren, unsere Grundschullehrer leisten Großartiges. Ich möchte das heute noch einmal betonen. Ja, wir trauen es ihnen zu, dass sie gerecht bewerten und mit ihrer Erfahrung die richtige Empfehlung für die Anschlussschule aussprechen. Nur Lehrer können dies objektiv leisten. Die Qualität des bayerischen Schulsystems zeigt sich gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten. Bereits 2009 wurde zur Verbesserung der Talentausschöpfung und der Chancengerechtigkeit eine kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die weiterführenden Schularten beschlossen. Kinder und ihre Eltern erfahren so weitere Unterstützung durch die Stärkung der Beratung und die Elternverantwortung bei der Übertrittsentscheidung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Entlastung in der Jahrgangsstufe vier und die verstärkte individuelle Förderung. Natürlich ist auch die Notengebung entscheidend, um die Leistungsfähigkeit eines Schülers für den Übertritt auf eine weiterführende Schule bestmöglich bewerten zu können.
Bitte am Schluss. – Denn was passiert, wenn Sie Kinder ohne entsprechende Eignung zum Beispiel aufs Gymnasium schicken? – Frust wird aufkommen, weil es eben doch nicht die richtige Schulart ist. Es wird sich ein Misserfolg einstellen, und das Kind wird einem noch viel größeren
Druck ausgesetzt. Nein, das ist nicht der richtige Weg, und er ist meiner Meinung nach ganz sicher nicht gerecht. Was soll Schule leisten? – Schule muss doch auf das weitere Leben vorbereiten. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Da gehört auch der Leistungsgedanke mit in die Schule. Alles andere ist doch Träumerei und unrealistisch. Wir dürfen nicht müde werden, angesichts der überzogenen Ansprüche und Ängste mancher Eltern frühzeitig zu informieren, sachlich zu beraten und auf die Vorteile der Durchlässigkeit unseres bayerischen Bildungssystems und die vielfältigen Möglichkeiten hinzuweisen, die sich daraus für jedes Talent ergeben. Die Wahl der weiterführenden Schulart – ich sage es immer wieder – nach der vierten Klasse ist mitnichten ausschlaggebend für den gesamten weiteren schulischen und beruflichen Lebenslauf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle deswegen kurz den Werdegang eines jungen Mannes erzählen, den ich vor der Sommerpause getroffen habe und der sich in einer ganz anderen Sache an mich gewandt hatte.
Nach der Grundschule besuchte er die Hauptschule und schloss diese mit dem QA ab. Es folgten Wirtschaftsschule und FOS, anschließend erwarb er noch die allgemeine Hochschulreife. Heute ist dieser junge Mann Medizinstudent und gleichzeitig Stipendiat für unser Programm zur Förderung der hausärztlichen Versorgung auf dem Land. Er selbst sagt, dass das Schulniveau im Anschluss an die Grundschule damals genau zu seinem persönlichen Entwicklungsstand passte. So wurde er nach seiner Aussage keiner Überforderung ausgesetzt, die er bei vielen anderen Kindern in der Jugendarbeit beobachten konnte, wenn die Eltern alles daransetzen, ihr Kind auf das Gymnasium zu schicken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bewundere diesen Werdegang und sehe darin ein Musterbeispiel dafür, wie es auch gehen kann. Vielleicht sollten wir öfter solche Wege aufzeigen, um bei Eltern unbegründete Sorgen nachhaltig abzubauen.
Datenerhebungen zum Verbleib der übergetretenen Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe fünf zeigen, dass beispielsweise im Schuljahr 2014/2015 – das ist die aktuellste Datenlage – nur 0,8 % der Kinder mit Gymnasialeignung die Jahrgangsstufe wiederholen mussten. Bei den Schülern, die zweimal die Note vier im Probeunterricht hatten und aufgrund des Elternwillens ans Gymnasium gingen
Ja. –, sind es jedoch 10,3 %, die wiederholen, und 15,4 %, die das Gymnasium wieder verlassen. Wir haben in Bayern exzellente Real- und Mittelschulen, die hervorragende Bildungschancen bieten.
Reden wir doch einfach gut über diese, anstatt nur über den Übertritt und den Elternwillen, weil dieser fast ausschließlich auf das Gymnasium abzielt. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen.
Liebe Frau Kollegin, zur ersten Frage: Auf Gerüchte möchte ich keine valide Auskunft geben. Bitte beweisen Sie mir doch, wo das so ist.
Da brauche ich Fakten.
Auf Gerüchte möchte ich nicht antworten.
Zur zweiten Frage: Natürlich entscheiden sich Eltern und Kinder im Laufe einer Schullaufbahn vielleicht mal anders.
Ich habe schon Ahnung. Ich habe auch zwei Kinder, die eine Schule besucht haben. Stellen Sie sich das vor!
Ich bin sehr viel in Bildungseinrichtungen unterwegs und unterhalte mich, wie auch die Kollegen der SPD, regemäßig mit Eltern, Schülern und Lehrern. Auch das können Sie mir nicht absprechen. Daher weiß ich, dass es viele Gründe für die Entscheidung von Eltern gibt, während der Schullaufbahn ihres Kindes die Schule zu wechseln, wenn sie mit der ursprünglichen Entscheidung nicht zufrieden sind.
Aber Sie stimmen mir sicherlich zu, dass der Wechsel dann schwieriger für das Kind ist, wenn ein Misserfolg die Ursache ist, das heißt, wenn das Kind es nicht schafft, das Niveau zu halten. Ich wünsche mir, dass wir ehrlich zueinander sind und andere Wege gehen. Wir sollten die Kinder nicht überfordern, sondern so fördern, wie es ihrem Talent bzw. ihrer Begabung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre jeweilige Schullaufbahn beginnen, entspricht. Es muss herausgefunden werden, was für das Kind das Beste ist.
Herr Kollege Gehring, natürlich sind – ich glaube, das wissen wir alle – die Begabungen nicht unterschiedlich verteilt. Das hat sicherlich andere Gründe. Wie begleitet zum Beispiel das Elternhaus die Kinder zu Hause? Das ist ein Grund dafür.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Das ist einer – einer! – der Gründe.
Wer hat jetzt das Wort?
Ich glaube, die Herrschaften diskutieren lieber untereinander. – Ich denke, ich habe meine Ausführungen in aller Deutlichkeit vorgetragen. Damit bin ich jetzt fertig, danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorneweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Gewalt gegen Lehrer, egal ob psychisch, physisch oder durch Cyber-Mobbing, ist in keinem Fall hinnehmbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch kein Thema für parteipolitische Manöver; dafür ist es nämlich viel zu ernst.
Es ist natürlich Ihr gutes Recht, Ihren Antrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde, hier noch einmal zu diskutieren. Ich hoffte, Sie wollten hier nicht versuchen, den Eindruck zu vermitteln, die CSU nehme die Situation nicht ernst genug und habe Ihren Antrag deshalb im Ausschuss abgelehnt – einen Antrag, der ausschließlich die systematische Erfassung von Gewalt an Lehrkräften und einen jährlichen Bericht darüber zum Inhalt hat. So einfach ist es nämlich nicht.
Wir haben Ihren Antrag auch nicht einfach abgelehnt und das Thema ad acta gelegt. Das Gegenteil ist der Fall. Eine zuverlässige und vollständige Erfassung dieser Daten kann durchaus schwierig sein. Damit meine ich gar nicht einmal den Verwaltungsaufwand, den dies bei mehr als 100.000 staatlichen Lehrkräften an über 6.000 Schulen jährlich bedeutet. Nein, ich meine, das System Schule ist eben anders zu betrachten als andere Bereiche der Staatsverwaltung. Dabei denke ich insbesondere an das Lehrer-SchülerVerhältnis. Hier Abgrenzungen zu treffen, fällt eben manchmal nicht so leicht wie beispielsweise bei der Polizei. Es handelt sich meist nicht um einen zufälligen Einzelkontakt zwischen Täter und Opfer, sondern die Gewalt geschieht im täglichen Arbeitsumfeld des Lehrers. Und deshalb müssen wir sehr sensibel mit den persönlichen Daten der Lehrkräfte umgehen.
Schließlich muss man die Rolle der einzelnen Lehrkraft im Kollegium kennen und berücksichtigen. Hier soll ja keine klassische Opferrolle entstehen. Deswegen braucht auch der Lehrer die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an eine Person oder an eine passende Stelle zu wenden. Eventuell sollten seine Daten auch nicht weitergegeben werden, wenn er das wünscht.
Weil uns das Thema so wichtig ist, haben wir gleich in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses einen
eigenen Antrag eingebracht, den Sie interessanterweise gar nicht erwähnt haben. Trotzdem haben Sie ihm dankenswerterweise zugestimmt. Dieser Antrag geht weit über eine rein zahlenmäßige Erfassung hinaus. Er trägt den Titel: "Gewalt gegen Lehrkräfte ist nicht hinnehmbar – Unterstützungs- und Präventionsangebote in den Mittelpunkt rücken". Mit diesem Antrag wurde die Staatsregierung beauftragt, über die bestehenden Unterstützungsangebote und Präventionsmaßnahmen und deren Inanspruchnahme zu berichten. Diese Herangehensweise halten wir für wesentlich zielführender. So erhalten wir Auskunft darüber, welche Angebote von Betroffenen besonders gut angenommen werden und in welchem Umfang das der Fall ist. Dadurch können wir Rückschlüsse auf die Art und die Anzahl der Vorfälle ziehen.
Unsere Kernfrage muss doch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was nützt den Betroffenen? Wovon haben sie wirklich etwas? – Einen konkreten Nutzen haben sie, wenn wir ableiten können, welche Angebote besonders erfolgreich sind, welche nicht funktionieren und wo wir gegebenenfalls noch nachbessern müssen.
Der Verband Bildung und Erziehung hat gemeinsam mit einzelnen Landesverbänden, so zum Beispiel mit dem BLLV, zu der Thematik eine repräsentative Umfrage durchführen lassen. Die Ergebnisse – da gebe ich Ihnen recht – sind erschreckend. Zum Beispiel attestieren rund 20 % der Befragten körperliche Gewalt gegen Lehrkräfte an ihrer Schule. Das ist also auch kein aufgebauschtes Thema; das ist leider traurige Realität.
Die Betroffenen brauchen Unterstützung. Deswegen haben wir auch im Freistaat ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Unterstützung können Lehrkräfte bei den unmittelbaren Vorgesetzen, bei den Kollegen, bei den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, bei Beratungs- und Verbindungslehrern finden. Selbstverständlich stehen auch die staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung. In besonders schweren Fällen kann natürlich auch das Kriseninterventionsteam eingeschaltet werden. Bei Cyber-Mobbing empfiehlt sich die Einschaltung eines medienpädagogischen Beraters.
Gleichzeitig muss natürlich der Täter zur Rechenschaft gezogen werden und die Konsequenzen seines Handelns spüren. Die betroffene Lehrkraft muss entscheiden können, an wen sie sich wendet und wem sie sich anvertrauen möchte – wir müssen auch verstehen, dass es durchaus Fälle geben kann, in denen der Einzelne keinen Rückschluss auf seine Person
haben möchte –, ohne dass andere davon Kenntnis haben. Eine erzwungene Meldung sollte vermieden werden, da dies Auswirkungen auf die persönliche Aufarbeitung eines eventuell traumatischen Erlebnisses haben kann. Es gilt also, dieses heikle und diffizile Thema keinesfalls zu tabuisieren, sondern vielmehr die persönliche Situation des Einzelnen zu respektieren.
Daneben setzen wir in Bayern auf eine Vielzahl von Präventionsangeboten. Wir haben auch Fortbildungen zu Krisen- und Gewaltprävention, zu Mobbing und zur effektiven Konfliktprävention. Es gibt Schulverbindungsbeamte und Jugendkontaktbeamte bei der Polizei und natürlich, nicht zu vergessen, Jugendsozialarbeiter an Schulen.
Es gibt eine Vielzahl an konkreten präventiven Maßnahmen an Schulen. Ich nenne nur die "Klasse2000", "Prävention im Team", "zammgrauft" und viele mehr. Jeder einzelne Fall von Gewalt an Lehrkräften – da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege – ist einer zu viel. Wir brauchen hier ein differenziertes Bild, um die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Das erhoffen wir uns zum Nutzen der Betroffenen von unserem Berichtsantrag, dem Sie zugestimmt haben. Wir sind uns alle einig, dass die Schule ein Ort sein muss, wo man sich wohlfühlt. Hier hat Gewalt keinen Platz. Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten. Das Thema muss im Fokus bleiben. Ihr Antrag ist aus den genannten Gründen abzulehnen.
Sehr geehrter Kollege Gehring, ich glaube, den Vorwurf, dass wir das Problem ignorieren, kann man uns nicht machen.
Man muss auch ganz ehrlich sagen, dass wir einen Antrag gestellt haben. Wenn wir nicht tätig geworden wären und das Thema auf sich hätten beruhen lassen, hätten Sie uns Ihren Vorwurf zu Recht gemacht. Aber genau das war nicht der Fall. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das Pferd nicht von hinten aufgezäumt werden soll, sondern dass ein Antrag gestellt wird, aufgrund dessen wir Konsequenzen und einen weiteren Handlungsbedarf erkennen können. Das heißt, wir helfen und erfassen nicht nur Zahlen. Das ist der große Unterschied zwischen unseren Anträgen.
Sie müssen jedes Wort genau lesen, das im Antrag steht. Dort steht auch, dass wir wollen, dass nicht nur über die Unterstützungsmaßnahmen und die Präventionsangebote, die es gibt, sondern auch über deren Inanspruchnahme berichtet wird. Daraus lassen sich sehr wohl Rückschlüsse ziehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast sollte man meinen, man kann in Bayern kein Kind mehr bekommen, Frau Kollegin Gottstein. Aber es gibt doch noch sehr viele, Gott sei Dank.
Gleichwohl ist die Versorgung mit Hebammen in der Öffentlichkeit in der letzten Zeit wieder thematisiert worden. Es ist in der Tat ein bedeutendes Thema. Es kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig Hebammen für die Familien sind und welche wichtige Rolle sie in unserem Gesundheitswesen spielen.
Gerade in der sensiblen Phase vor, während und nach der Geburt unterstützen Hebammen die Eltern, ja die ganze Familie. Sie sind nicht nur bei der Geburt an sich dabei, sondern sie sind auch bei der Vorbereitung und der Nachsorge nicht wegzudenken. Gerade weil heute in vielen Familien wichtige Ansprechpartner wie die Großeltern nicht mehr zur Verfügung stehen, sind die Hebammen eine immens wichtige Stütze, um den Neugeborenen einen guten Start ins Leben zu geben, indem sie den Familien mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dafür gebührt allen Hebammen und Entbindungspflegern ein ganz großes Dankeschön.
Genau aus diesem Grund ist für die CSU-Fraktion der Erhalt einer flächendeckenden Hebammenversorgung immens wichtig. Wir setzen uns voller Überzeugung für die berechtigten Anliegen der Hebammen ein und haben dabei schon einiges erreicht.
Seit dem Jahre 2012 muss der Anstieg der Haftpflichtprämien bei den Vergütungsverhandlungen mit den zuständigen Verbänden berücksichtigt werden. Die Honorare für freiberufliche Hebammen sind in den Jahren 2013 und 2015 erhöht worden. Die Steigerung der Berufshaftpflichtprämien bei den freiberuflichen Hebammen wird durch die gesetzlichen Krankenkassen vollständig ausgeglichen. Hebammen mit wenigen Geburten werden seit Juli 2015 durch einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag finanziell entlastet. Ersatzansprüche gegenüber Hebammen können durch die Kranken- und Pflegekassen nur noch geltend gemacht werden, wenn vorsätzliche oder grob fahrlässige Behandlungsfehler vorliegen.
Unsere Staatsministerin Melanie Huml setzt sich auch im Bund nachdrücklich und unermüdlich für eine Verbesserung der Situation der Hebammenversorgung ein. Sie hat hierzu einen fachlichen Austausch zwischen allen Beteiligten zur Struktur der Geburtshilfe in Bayern eingeleitet. Hier sitzen alle an einem Tisch:
die Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammern, der Landkreistag, die Kassenärztliche Vereinigung und selbstverständlich auch die Berufsverbände der Hebammen und Gynäkologen.
Des Weiteren setzt sich die Ministerin bei den Verhandlungspartnern im laufenden Schiedsverfahren vehement für unser bewährtes Hebammenwesen ein, das in Bayern wesentlich ausgeprägter ist als in anderen Bundesländern.
Natürlich ist weiteres Handeln unbedingt erforderlich, und zwar gerade auch im Bund. Ich nenne hier beispielsweise die Möglichkeit von Sicherstellungszuschlägen für Geburtshilfestationen in Bayern für problematische Ausnahmefälle sowie die Prüfung, ob für geburtsbegleitende Ärzte vergleichbare Verbesserungen im Bereich der Haftpflicht erforderlich sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie schon mehrfach klargestellt wurde, sind weder die Arbeitszeit und das Leistungsangebot der freiberuflichen Hebammen in Bayern im Detail bekannt, noch hat das bayerische Gesundheitsministerium darauf Einfluss; denn Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit, ob sie ausschließlich in der Vor- oder der Nachsorge tätig sind, ob sie in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten, das alles liegt in der alleinigen Entscheidung der freiberuflichen Hebammen.
Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im März 2017 eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, genaue Daten zur tatsächlichen Situation der Versorgung mit Hebammenhilfe in Bayern zu erheben. Neben dem Stand der Versorgung mit freiberuflichen Hebammen soll dabei auch der regionale Bedarf an Hebammen erhoben werden; denn auch da gibt es selbstverständlich Unterschiede.
Außerdem werden auch die Familien befragt, wie sie die Hebammenversorgung in Bayern bewerten. Und natürlich wird bei der Studie der Bayerische Hebammen Landesverband e. V. mit eingebunden. Er hat seine Unterstützung auch bereits zugesagt.
Nun gilt es, die Ergebnisse der Studie, die Anfang 2018 vorliegen soll, abzuwarten, eingehend zu analysieren und schließlich die richtigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln. Der CSU-Landtagsfraktion ist es nämlich außerordentlich wichtig, dass für unsere Familien auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung aller Regionen in Bayern mit geburtshilflichen Leistungen sichergestellt ist.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kalender jahr hat einige Konstanten. Es beginnt immer mit dem ersten Januar und in der Regel folgt auf den Frühling der Sommer.
Eine Konstante im Parlamentsjahr ist, dass einmal im Jahr von der SPD das Verfahren des Übertritts von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen und die Freigabe des Elternwillens thematisiert werden.
Dafür braucht es keine neuen Erkenntnisse oder Ge sichtspunkte. Darauf kann man sich einfach verlas sen. Mit Verlaub, das erinnert schon ein bisschen an die Geschichte des armen Sisyphus.
Aber das ist eigentlich ganz schön, dann kann ich nämlich wieder erklären, warum der Vorschlag nicht sinnvoll ist und warum wir ihn ablehnen. Das pädago gische Mittel der Wiederholung wirkt vielleicht auch bei diesem Thema.
Sie begründen Ihren Vorstoß wieder damit, dass Kin der in der dritten und vierten Klasse erhöhte Stress werte aufweisen. Diese führen Sie auf den Druck durch den Übertritt auf weiterführende Schulen zu rück. Wenn es nach Ihnen geht, sollen an die Stelle der bisherigen, verbindlichen Übertrittsempfehlung, basierend auf dem Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, künftig zum Schul halbjahr der vierten Grundschulklasse eine ausführli che Grundschulempfehlung und eine ausführliche Be ratung treten. Die Eltern treffen letztendlich die Entscheidung, und zwar unabhängig davon, was die Empfehlung aussagt. Damit suggerieren Sie, dass die bisherige Empfehlung auf einem isolierten Notensys tem beruht. Das ist jedoch überhaupt nicht der Fall.
Natürlich sollen Schülerinnen und Schüler vor unnöti gem Stress geschützt werden. Ihr vorgeschlagener Weg ist dafür aber denkbar ungeeignet. Der Übertritt von der Grundschule auf weiterführende Schularten erfolgt im Freistaat auf der Basis unterschiedlicher Elemente. Diese werden in eine ausgewogene Balan ce gebracht. In Bayern gibt es das Übertrittszeugnis mit der Schullaufbahnempfehlung.
Es gibt die Möglichkeit des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart. Außerdem berücksichtigen wir den Elternwillen. Zahlreich stattfindende Einzelbe ratungen und Informationsveranstaltungen zu den je weils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweili gen Schulprofilen und Schwerpunkten sind selbstverständlich. Jetzt kommt ein von der SPD be auftragtes Gutachten ins Spiel, das belegen soll, dass unser System verfassungswidrig ist und gegen die El terngrundrechte verstößt. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Bayerische Verfassungsgerichts hof erst 2014 das Übertrittsverfahren eindeutig für verfassungskonform erklärt hat.
Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unter schiedliche Bildungsgänge nach der Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden kön nen. Dem in Artikel 128 der Bayerischen Verfassung verankerten Anspruch jedes Einzelnen auf eine sei nen erkennbaren Fähigkeiten angepasste Ausbildung kann so am besten entsprochen werden. Das wird im Übrigen auch so umgesetzt. Das wollen Sie anschei nend aber nicht einsehen.
Übrigens sagt auch die Studie, mit der Sie Ihr Anlie gen immer wieder begründen, klipp und klar: Es sind oft auch die überfordernden Eltern, die durch unrealis tische Erwartungen an ihre Kinder den Stress eklatant erhöhen.
Unsere Grundschullehrer leisten hervorragende Ar beit, und bei Vergleichen liegt Bayern stets auf den Spitzenplätzen. Die Qualität eines differenzierten Schulsystems manifestiert sich gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten.
Der bayerische Ministerrat hat deshalb zur Verbesse rung der Talentausschöpfung und der Chancenge rechtigkeit bereits 2009 eine kind und begabungsge rechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen be schlossen. Kinder und ihre Eltern erfahren so weitere Unterstützung durch die Stärkung der Beratung und der Elternverantwortung bei der Übertrittsentschei dung. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Entlastung in der Jahrgangsstufe 4 und die verstärkte individuelle Förderung, um die Potenziale jedes Kindes bestmög lich zur Entfaltung zu bringen und damit auch die Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu erhöhen.
Natürlich ist die Beratung durch die Grundschullehr kraft sehr wichtig. Schließlich kann diese am besten beurteilen und einschätzen, wie das Kind den steigen den Anforderungen in der weiterführenden Schule ge recht werden kann, gerade im wichtigen Vergleich mit den anderen Kindern in der Klasse. Diese verantwor tungsvolle Aufgabe wird im Übrigen von hervorragend ausgebildeten Grundschullehrern für jeden einzelnen Fall kompetent, mit größter Sorgfalt und verantwor tungsbewusst wahrgenommen.
Wir sind der Überzeugung, dass natürlich auch die Notengebung entscheidend ist, um die Leistungsfä higkeit eines Schülers im Hinblick auf den Übertritt auf
eine weiterführende Schule bestmöglich bewerten zu können. Machen wir uns doch nichts vor: Auch dort wird es von Anfang an darum gehen, sich zu behaup ten und nachprüfbare Leistungen zu erbringen. Wir können unsere Kinder nicht in Watte packen; schließ lich müssen sie sich in unserer Welt zurechtfinden.
Jegliche Leistungsorientierung zu entfernen, halte ich deshalb für unangebracht und kontraproduktiv.
Außerdem wollen wir, dass Kinder die für sie richtige Schullaufbahn einschlagen. Was haben wir davon und, vor allem, was haben unsere Kinder davon, wenn Eltern, auch wenn sie es noch so gut mit ihrem Kind meinen, die falsche Entscheidung treffen? – Ich kann es Ihnen sagen: Stress, Frust und Enttäu schung. Das erhalten wir als Resultat. Oder wollen Sie in der Folge einfach die Ansprüche und das Ni veau absenken? – Nicht mit uns!
Das Bemühen, Stressbelastungen für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen zu vermeiden, ist kei neswegs neu, schließlich wurden bereits konkrete Maßnahmen getroffen. Das Übertrittsverfahren selbst wird von 80 % der Eltern und von 70 % der Lehrkräfte positiv bewertet.
Dem Druck, der von den Eltern auf ihre Kinder ausge übt wird, können wir nur durch frühzeitige Information und sachliche Beratung begegnen. Wir dürfen ange sichts der Ansprüche und Ängste der Eltern nicht müde werden, auf die Vorteile der Durchlässigkeit un seres bayerischen Schulsystems und auf die vielfäl tigsten Möglichkeiten hinzuweisen, die jedem Talent gegeben werden. Auch Sie kennen die Zahl, und ich wiederhole sie gerne: Weit über 40 % der Hochschul zugangsberechtigungen werden über andere Wege erworben als über das Abitur. Ein schönes Beispiel für die Durchlässigkeit!
Datenerhebungen zum Verbleib der übergetretenen Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangs stufe 5 sind durchaus interessant und zeigen bei spielsweise für das Schuljahr 2014/15 – das ist die aktuellste Datenlage –, dass nur 0,8 % der Kinder mit Gymnasialeignung die Jahrgangsstufe wiederholen. Von den Schülern mit zweimal der Note 4, die also
aufgrund des Elternwillens auf diese Schule gegan gen sind, sind es jedoch 10,3 %, die wiederholen, und 15,4 %, die das Gymnasium wieder verlassen.
Das belegt sehr wohl die Validität der Grundschulgut achten.
Alles in allem: Das Übertrittsverfahren in Bayern ist verfassungskonform, leistungsgerecht und in unseren Augen pädagogisch sinnvoll, damit der richtige Weg. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist daher abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Let‘s talk about sex. Neue Richtlinien entstauben den Lehrplan für die Sexualerziehung. Schüler sollen Vielfalt der Lebensformen achten lernen und Rollenklischees ablegen – so die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 19. Dezember 2016.
Heute, einen guten Monat später, debattieren wir hier im Hohen Haus nun den "dringenden" Antrag der Fraktion der GRÜNEN, der fordert, dass die Richtlinien zur Sexualkunde an Schulen in Kraft gesetzt werden sollen. Das ist zwischenzeitlich längst geschehen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja durchschaubar, dass es Ihnen gar nicht um die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Richtlinien geht; vielmehr wollen Sie die Debatte instrumentalisieren und dem Minister vorwerfen, dass er sich mit der Gruppe "Demo für alle" getroffen hat.
Soll er sich denn von Ihnen vorschreiben lassen, mit wem er sich treffen darf und mit wem nicht? Wo kämen wir denn da hin!
Nein, am Schluss. – Es konnte Ihnen auch nicht schnell genug gehen. Wie oft haben wir die Frage gehört: Wann endlich treten diese Richtlinien in Kraft? Zu einer Richtlinie, die zuletzt im Jahr 2002 überarbeitet wurde und sich mit einer sehr sensiblen Thematik auseinandersetzt, gehört es natürlich, dass man sich erstens Zeit nimmt und zwei
tens mit Vertretern aus allen Teilen unserer demokratischen Gesellschaft den Austausch sucht.
Dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Wie Schulen mit dem Thema Sexualkunde umgehen, dazu gibt es offenkundig ganz verschiedene Vorstellungen und Sichtweisen. Deshalb war es richtig, sich die nötige Zeit zu nehmen, um die richtigen und präzisen Formulierungen zu entwickeln.
Angesichts Ihrer Aufgeregtheit hätte man ja glauben können, die Schulen befänden sich in einem rechtsfreien Raum. Dabei waren auch bis dato schon Richtlinien in Kraft; es ging lediglich um deren Weiterentwicklung vor dem Hintergrund einer sich im permanenten Wandel befindlichen Gesellschaft. Das ist uns gelungen. Der Tenor der Richtlinien lautet: Toleranz, Selbstbestimmung und Prävention.
Durch die Medienfokussierung und die Digitalisierung war es außerdem unumgänglich, den kritischen Umgang mit den Medien stärker zu thematisieren. Uns alle haben in den vergangenen Monaten viele besorgte Briefe von Eltern und auch von Schülern erreicht.
Deutlich erkennbar war eine tiefe Verunsicherung, welche neuen Inhalte durch die neuen Richtlinien vermittelt werden würden und was dies für die Sexualerziehung an bayerischen Schulen bedeutet. Das grünrot regierte Baden-Württemberg hatte bei diesem Thema wahrlich kein gutes Vorbild abgegeben, sondern extrem zur Beunruhigung beigetragen.
Leider wurde in der Folge vieles vermischt und falsch wiedergegeben. Bei der Überarbeitung unserer Richtlinien stand der Umgang mit den neuen Herausforderungen im Vordergrund. Woher kommen diese? Ich habe es bereits erwähnt: zum einen durch Veränderungen in der Gesellschaft, beispielsweise durch neue Familienmodelle. Zum anderen ergeben sich diese Herausforderungen aus der rapide zunehmenden Nutzung der Medien und aus dem selbstverständlichen Umgang immer jüngerer Kinder mit modernen Kommunikationsmitteln. Die Achtung der persönlichen Würde des Einzelnen, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die besondere Förderung von Ehe und Familie und das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit bleiben natürlich unangetastet.
An der Weiterentwicklung der Richtlinien für bayerische Schulen waren das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, verschiedene sehr erfahrene Lehrer, Lehrer- und Elternverbände, Schülervertreter und die Kirchen beteiligt. Im Ergebnis können wir festhalten: Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin äußerst sensibel, objektiv sowie ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend nach genauen Vorgaben für die jeweiligen Jahrgangsstufen fächerübergreifend unterrichtet. Die Eltern werden ausdrücklich mit einbezogen und im Vorfeld rechtzeitig über die Unterrichtsziele und die vorgesehenen Lehr- und Lernmittel informiert.
Die Schule benennt einen Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung, der als Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer fungiert und im Besonderen sicherstellt, dass eine außerschulische Zusammenarbeit mit Externen nur unter Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien erfolgt. Diesem Verantwortlichen obliegt auch die Organisation des jährlichen Aktionstages für das Leben, der in besonderer Weise dazu dient, den Schutz des ungeborenen Lebens sicherzustellen und die Schüler dafür zu sensibilisieren. Die Wertschätzung und das Verständnis für andere werden betont und Ideologisierungen jeder Art abgelehnt. Fragwürdige Rollenbilder werden analysiert bzw. Vorbilder, die aus den Medien heraus als nachahmenswert empfunden werden, hinterfragt.
Dabei hat im Bereich des verantwortungsbewussten Medienkonsums und der Beachtung des Jugendschutzes die Zusammenarbeit der Schule mit dem Elternhaus größte Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler müssen befähigt werden, Trends und Wertvorstelllungen, die durch Medien vermittelt werden, richtig einzuordnen, zu analysieren und kritisch zu bewerten.
Die Prävention von sexueller Gewalt spielt eine wichtige Rolle. Unaufgeklärte Kinder sind leichte Opfer; deshalb sollen Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten und aufgeklärten Persönlichkeiten erzogen werden, die kritischen Situationen anders begegnen können. Sie sollen mit ihren Mitmenschen respektvoll und verantwortungsbewusst umgehen. Beispiele hierfür im Schulalltag sind die Vermeidung und Ablehnung vulgärer, diskriminierender Ausdrücke und Beleidigungen sowie der achtungsvolle Umgang mit persönlichen Daten und Bildern auch von anderen.
Viel diskutiert und thematisiert wurde das Kapitel "Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität". Auch hier werden wir der veränderten Lebenswirklichkeit unserer modernen Gesellschaft gerecht. Vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Bedeutung von Ehe und Familie werden in den höheren Jahrgangsstufen
natürlich auch unterschiedliche Lebensformen und sexuelle Orientierungen angesprochen und benannt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Vorurteile fehl am Platz sind und jedes einzelne Mitglied unserer Gesellschaft unabhängig von seiner frei gewählten Lebensform geachtet wird.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen – das habe ich schon im zuständigen Ausschuss getan –: Familien- und Sexualerziehung ist eine schulische Veranstaltung und muss alle Schülerinnen und Schüler erreichen, unabhängig vom Elternhaus. Die Lehrkräfte haben dabei mehr denn je die Aufgabe, den verschiedenen kulturellen Hintergründen sensibel zu begegnen. Auch das setzt Toleranz voraus. Ich begrüße daher ganz ausdrücklich und möchte nochmals unterstreichen: Unsere Schulen wirken jeder Art von Diskriminierung entgegen. Auch das ist Teil dieser neuen Richtlinien.
Der Antrag ist natürlich völlig obsolet und deshalb abzulehnen.
Liebe Frau Kollegin Stamm, ich glaube, Sie haben einfach nicht richtig zugehört,
sonst hätten Sie am Anfang gehört, was ich dazu sagte: dass sich unser Minister selbstverständlich trifft, mit wem er will. Das gehört ebenfalls zur Demokratie: dass man lernt, dass man auch jede Gruppierung respektieren muss und jeder sagen darf, was er möchte. Der Herr Minister kann sehr wohl in seiner Eigenschaft und mit seiner Persönlichkeit entscheiden, wann und wie diese Richtlinien in Kraft gesetzt werden.
Es geht Ihnen überhaupt nicht um den Inhalt der Richtlinien. Es geht Ihnen darum, dass sie einige Wochen später in Kraft gesetzt worden sind und dass Sie entscheiden wollen, wer hier mitreden darf und wer nicht. Das ist aber nicht Ihre Aufgabe.
Ich empfehle Ihnen, mehr an der Sache und erfolgsorientierter zu arbeiten. Es ist manchmal leichter, mit den Augen die Tür zu suchen, als mit dem Kopf durch die Wand zu gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 7 beschäftigt sich mit den Schulen. Ich möchte betonen: Uns ist wichtig, dass es hier nicht nur um reine Wissensvermittlung geht, sondern dass der Fokus auch auf die Vermittlung von Eigenschaften gerichtet wird, die das Herz und den Charakter bilden. Deshalb ist es
wichtig, dass die Toleranz, die Achtung vor der Würde jedes Einzelnen und Demokratie eingeübt, praktiziert und als Werte vermittelt werden.
Das geschieht nicht nur in einem Fach, sondern das wird fächerübergreifend so gestaltet. Uns ist wichtig, dass alle Schüler – ich betone: alle Schüler – eine kulturelle Kompetenz entwickeln und dazu befähigt werden, Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit offen anzunehmen. Besonders darauf soll selbstverständlich auch in der Lehreraus- und -weiterbildung der Schwerpunkt liegen.
Des Weiteren steht in Artikel 7, dass wir insbesondere in den Pflichtschulen dafür sorgen werden, dass es Klassen gibt, die gerade die Sprachförderung besonders vorantreiben, damit diese Kinder möglichst schnell in Regelklassen beschult werden können. Das ist das hehre Ziel. Alles andere wurde in allen möglichen Ausschüssen heiß diskutiert. Ich möchte es dabei bewenden lassen.
Liebe Frau Kollegin Wild, ich bin davon überzeugt, dass unsere Lehrkräfte hervorragende Arbeit leisten. Das betonen auch wir immer wieder.
Jetzt stehen wir vor den besonderen Herausforderungen der Beschulung von Kindern mit Fluchthintergrund. Das ist eine neue Aufgabe. Sie wird natürlich zusätzlich Ressourcen fordern. Auch deswegen habe ich betont, dass es in der Lehrerfortbildung ein Schwerpunkt sein wird.
Das heißt aber nicht, dass bis jetzt keine gute Arbeit geleistet wird.
Was den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache angeht, wissen Sie ganz genau, dass wir aufgestockt haben. Es wird seine Zeit brauchen. Die Universität Passau zum Beispiel hat zusätzlich einen Lehrstuhl bekommen. Wir haben Online-Fortbildungen installiert, die hervorragend helfen und schnell realisiert werden können. Sie wissen, dass wir auch Schulsozialarbeit und Traumapädagogen unterstützen. Es stellt sich halt immer die Frage, in welchem Ausmaß das der Fall ist. Das wissen Sie auch. Das haben wir xmal im Bildungsausschuss diskutiert. Dass wir hier so kurz darüber reden, heißt nicht, dass wir das Thema Bildung nicht für besonders wichtig halten. Das wissen Sie ganz genau.
Nein, das heißt es nicht. – Ich glaube einfach, es wird alles nicht besser, wenn man es hundertmal wiederholt. Wie heißt es so schön: Sie sind der Meinung, dass dieses Integrationsgesetz nichts ist. Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom. Das hat zumindest schon Einstein so gesagt. Ich sehe das bei Ihnen auch so.
Ich nehme Ihre Äußerung zur Kenntnis; aber ich glaube, ich muss mich nicht weiter dazu äußern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen in der Tat jeglicher Form von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegentreten. Daher muss dieses Thema auch an unseren bayerischen Schulen präsent sein, und das ist es auch; denn am Austausch und am Dialog führt kein Weg vorbei, weder in unserer globalisierten Welt, die sich immer stärker vernetzt, noch in unserem Land, in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion zusammenleben.
Der Titel der Aktuellen Stunde heißt: "Rechtsextremismus konsequent bekämpfen – Handlungskonzept erarbeiten!". Den ersten Teil der Überschrift kann ich noch gut nachvollziehen, den zweiten Teil nicht so
ganz; denn solche präventiven Maßnahmen und ein Handlungskonzept haben wir bereits.
Lieber Herr Kollege Ritter, dass wir das Feld nicht beackern, kann ich nicht erkennen. Herr Kollege Dr. Reichhart hat hierzu bereits viel ausgeführt. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, was wir an unseren Schulen schon leisten. Nehmen wir zum Beispiel die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz, die Ansprechpartner für die gesamte Schulfamilie vor Ort sind. Hier werden Beratungsgespräche geführt, Netzwerke aufgebaut und präventive Arbeit geleistet. Daneben sind das Thema Rechtsextremismus und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in unseren Lehrplänen wohl unbestritten fest verankert, und das ist gut so. Auch die Auseinandersetzung mit dem Holocaust und dem Nationalsozialismus findet nicht nur im Fach Geschichte statt, sondern wird fächerübergreifend kontinuierlich und facettenreich aufgegriffen.
Der Rechtsextremismus und der Umgang mit dem Rechtsextremismus sind an den Schulen regelmäßig Gegenstand von Lehrerfortbildungen. Die Themen Rassismus, politische Bildung und Demokratieerziehung sind mit dem Referendariat keineswegs abgehakt, sondern ziehen sich wie ein roter Faden durch die Lehrerfortbildung. Dabei werden aktuelle und für junge Menschen besonders reizvolle und gefährliche Tendenzen angesprochen. Ich denke dabei zum Beispiel an den Rechtsextremismus beim Fußball.
In diesem Zusammenhang ist an den Schulen auch die Projektarbeit elementar. Bei "Werte machen stark", "Prävention im Team" und "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" findet die entsprechende Auseinandersetzung ebenfalls statt. Nach meinen Informationen haben bereits 362 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" verliehen bekommen. Das verdeutlicht, wie präsent und erfolgreich dieses Projekt in der Fläche ist. Um diesen Titel zu erhalten, müssen über 70 % der Menschen an der Schule eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie sich dazu bekennen, jeglicher Diskriminierung und jeglichem Rassismus entgegenzutreten sowie sich für langfristige Projekte einzusetzen.
Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass unsere Schulen regelmäßig mit neuen Handreichungen zum politischen Extremismus bedient werden. Damit haben wir ein sehr, sehr gutes und wirkungsvolles Handlungskonzept im Bildungsbereich, das rechtsextremem Gedankengut vielschichtig entgegentritt. Der französische Philosoph Helvétius
hat gesagt: "Wer die Intoleranten duldet, macht sich an ihren Verbrechen mitschuldig." Ich glaube, darin sind wir uns einig. Deshalb ist es wichtig und richtig, an den Schulen unseren Kindern und Jugendlichen nicht nur Wissen, sondern auch Werte zu vermitteln sowie Toleranz und ein Miteinander zu lehren. So handeln wir von Anfang an präventiv gegen Extremismus und Rassismus, aber für Zivilcourage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig unbestritten: Zur Teilhabe an einer Gesellschaft gehört das Beherrschen ihrer Sprache. In einem Punkt ihres Antrags haben die GRÜNEN auch völlig recht: Sprache ist der wichtigste Schlüssel zur Integration. Hierin herrscht über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit. Aber wir dürfen bei aller Bildungsvermittlungseuphorie eines nicht vergessen: Wir reden hier über Menschen, die bei uns Asyl suchen, also ihre Heimat teils unter schwierigsten Bedingungen, teils unter Bewältigung sehr langer und gefährlicher Wege verlassen haben. Unter diesen Voraussetzungen geht es doch zunächst in allererster Linie darum, dass diese Menschen ankommen. Es ist daher nicht zielführend, gleich in der Erstaufnahmeeinrichtung mit der Beschulung zu beginnen. Dort kommen die Leute an, verarbeiten zunächst die Strapazen der Flucht und fangen an, Vertrauen zu fassen und sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Sie müssen ärztlich untersucht und anschließend mit ihren Familien zügig in eine dauerhafte Einrichtung in einer Kommune bzw. einem Landkreis gebracht werden. Dabei halte ich es nicht für sinnvoll, mehrfach mit einer Beschulung und dem dazugehörigen Ausbau des sozialen Lernumfelds zu beginnen.
Die Schulpflicht beginnt nach drei Monaten. Dies ist vor dem Hintergrund der genannten Umstände, unter denen die Flüchtlinge hier ankommen, völlig richtig. Deshalb sprechen Sie wohl in Ihrem Antrag nicht von einer Beschulung, sondern von einer Vorbereitung auf den Schulbesuch. Essenziell für den Schulerfolg ist natürlich das möglichst zügige Erlernen der deutschen Sprache, um dem Unterricht in der Schule so schnell und so gut wie möglich folgen zu können. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in München, Zirndorf, Deggendorf und Regensburg bietet das Staatsminis
terium seit Jahren vor Beginn der Schulpflicht freiwillig und subsidiär Vorkurse zur Deutschförderung durch staatliche Lehrkräfte. Das erwähnen Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort. Sie haben es jetzt in der Rede gesagt. Darüber freue ich mich.
Kultusminister Spaenle hat es im Bildungsausschuss bereits ausgeführt: Die Ausweitung auf die anderen Erstaufnahmeeinrichtungen ist in Planung und in Arbeit. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten durch Angebote weiterer Träger und ehrenamtlich Tätige.
Mir ist bewusst, worauf Ihr Antrag abzielt. Sie führen aus, dass es durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zu längeren Verweildauern in Erstaufnahmeeinrichtungen von bis zu sechs Monaten kommen kann. Für diejenigen Fälle – da haben wir noch keine Erfahrung, das ist ja ganz neu -, die dann tatsächlich unter die Schulpflicht fallen und über drei Monate hinaus in einer Aufnahmeeinrichtung verbleiben, wird derzeit ein Konzept für Beschulungsmöglichkeiten erarbeitet. Auch hier reagieren und handeln wir also sofort.
Des Weiteren führen Sie aus, dass ein sehr hoher Prozentsatz, rund 40 %, der Flüchtlinge in Bayern im schulpflichtigen Alter sei. Ob bewusst oder nicht: Sie berücksichtigen dabei jedenfalls nicht, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die ja zum Großteil hier im Freistaat aufgenommen sind, überhaupt nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen auftreten, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen gehen. Der hohe Prozentsatz erschließt sich nach meiner Meinung auch dadurch, dass die Berufsschulpflicht in Bayern erst mit 21 Jahren endet, in anderen Bundesländern schon mit 18 Jahren.
Zieht man außerdem noch einen Anteil der Schulpflichtigen aus sicheren Herkunftsländern ab, die in Manching oder Bamberg untergebracht werden und wohl bald wieder ausreisen werden, so reduzieren sich diese 40 % ganz schnell auf wahrscheinlich ungefähr die Hälfte. Davon kann man ausgehen. Hinzu kommt, dass syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak nach der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzung für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen. Das Bundesamt hat für diese Personengruppe daher ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen. Diese Personengruppe kann die Erstaufnahmeeinrichtung oftmals innerhalb der ersten
drei Wochen wieder verlassen. Das sollte bei dieser Gelegenheit klargestellt werden.
Der von uns eingeschlagene Weg ist der richtige. Wir werden unserer Verantwortung angesichts der immensen Herausforderung absolut gerecht und brauchen sicherlich keinen Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass der Freistaat aktuell den Königsteiner Schlüssel eher übererfüllt, um es mal vorsichtig auszudrücken. - Ich habe es bereits im Bildungsausschuss gesagt: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, die hier wirklich ergriffen wurden. Die Staatsregierung und die CSUFraktion haben für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund ein sehr umfangreiches Bildungspaket geschnürt.
Dazu bedarf es eines finanziellen Kraftakts. Diese wertvollen Mittel müssen genau dort bedarfsgerecht eingesetzt werden, wo sie am meisten Sinn stiften; denn gespart wird hier wirklich nicht. Ich darf ganz kurz auf einige Punkte hinweisen. So bietet der Freistaat zu Beginn des noch jungen Schuljahres 471 Übergangsklassen und 440 Berufsintegrationsklassen und zusätzlich einen Pool mit zusätzlichen 50 Stellen für weitere Übergangsklassen, Deutschförderkurse und Deutschförderklassen an. Das Ganze funktioniert natürlich nur durch den immensen Einsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer, denen ich an dieser Stelle Danke sagen möchte. Der Integrationspakt mit der bayerischen Wirtschaft und die digital gestützten Angebote zum Deutscherwerb sind anzusprechen. Mit dem Nachtragshaushalt – das ist mir ganz wichtig – werden wir 1.079 Planstellen für Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Die Mittel hierfür sollen – das ist ganz brandaktuell – nicht erst zum Schuljahr 2016/17, sondern bereits zum 1. Januar 2016 in den Haushalt eingestellt werden.
Damit können schon zu diesem Zeitpunkt Einstellungen erfolgen, das heißt, die Mittel der Nachschubliste in Höhe von 67 Millionen Euro werden an dieser Stelle um 58,8 Millionen Euro auf 126 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Diese Erhöhung um 58,8 Millionen Euro geht auf das Gipfelgespräch zum Thema Asyl und Flüchtlinge zwischen unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Fraktionsvorsitzenden zurück, das am 30. Oktober in der Staatskanzlei stattgefunden hat. Dort wurde ein grundsätzliches Vorziehen der Planstellen verabredet. Unser Ministerpräsident hat Anfang dieser Woche ausdrücklich erbeten, dass alle Planstellen auf den 1. Januar 2016 vorgezogen werden, wofür ich ihm sehr dankbar bin. Dieser Sachverhalt wurde von den Oppositionsparteien im Haus
haltsausschuss zwar ausdrücklich begrüßt; aber leider haben sie sich bei der Abstimmung des Gesamtpakets letztlich enthalten. Schade.
Als Bildungspolitikerin bin ich der Meinung, dass jeder Euro, der für die Bildung ausgegeben wird, gut angelegtes Geld ist. Da das zur Verfügung stehende Geld aber endlich ist, sollten wir als kluge Politiker darauf achten, dass das Geld an der richtigen Stelle eingesetzt wird, wo es am sinnvollsten verwendet und am dringendsten gebraucht wird und den anhaltendsten Erfolg verspricht. Ich denke, dieser Verantwortung werden wir mit unserem Bildungspaket gerecht. – Insgesamt ist der Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute wieder einen Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion, mit dem das Übertrittsverfahren an weiterführende Schulen neu geregelt werden soll. Als Grund dafür führen Sie eine Studie an, nach der die Kinder in der dritten und vierten Klasse erhöhte Stresswerte aufweisen, was Sie auf den Übertrittsdruck zurückführen.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass unsere Schülerinnen und Schüler vor unnötiger Stressbelastung bewahrt werden sollten. Doch die Studie der Uni Würzburg, die Sie, lieber Kollege, zitiert haben und mit der Sie Ihren Antrag auch begründen, sagt klipp und klar: Es sind die überfordernden Eltern, die den Stress durch überzogene und unrealistische Erwartungen an ihre Kinder erhöhen.
Es sind die Eltern, die mehr von ihren Kindern verlangen, als diese vielleicht zu leisten in der Lage sind. Uns soll immer wieder weisgemacht werden – das ist schließlich nicht der erste Antrag dieser Art -, dass
durch das bayerische Verfahren eine Überprüfung stattfinden soll und nicht die Förderung unserer Kinder im Vordergrund steht. Dem möchte ich mit aller Deutlichkeit widersprechen.
Schließlich leisten unsere Grundschullehrer doch hervorragende Arbeit, und bei Vergleichen zwischen den einzelnen Bundesländern stehen wir Bayern immer absolut an der Spitze. Wollen Sie etwa behaupten, das wäre ohne die Förderung der Kinder durch unsere exzellenten Lehrer möglich?
Einig sind wir uns vermutlich auch darüber, dass wir in der Frage des Übertritts ganz sicher eine kompetente Beratung der Grundschullehrkraft brauchen. Schließlich kann diese Lehrkraft auch am besten einschätzen, wie sich das Kind im Vergleich in der Klasse verhält und ob das Kind auch die steigenden Anforderungen einer weiterführenden Schule meistern kann. Dass diese verantwortungsvolle Aufgabe von unseren Grundschullehrkräften sehr kompetent, verantwortungsbewusst und mit größter Sorgfalt wahrgenommen wird, daran gibt es, so glaube ich, auch keinen Zweifel. Allerdings sind wir der Überzeugung, dass zudem auch die Notengebung entscheidend ist, um die Leistungsfähigkeit eines Schülers für den Übertritt in eine weiterführende Schule bestmöglich bewerten zu können. Machen wir uns doch nichts vor: Auch dort wird es von Anfang an darum gehen, sich zu behaupten und nachprüfbare Leistungen zu erbringen.
Noten im Sinne der Leistungsbewertung dienen auch der Motivation und setzen Anreize.
Übrigens: Das Bemühen, Stressbelastungen bei den Schülerinnen und Schülern in den Grundschulen zu vermeiden, ist keineswegs neu. Dies wurde bereits untersucht, und es sind bereits konkrete Maßnahmen ergriffen worden. So werden zum Beispiel Probearbeiten inzwischen angekündigt, und die Aufteilung in Lern- und Prüfungsphasen ist auch erfolgt. 65 % der Eltern empfinden diese Situation als deutlich entlastend. Das Übertrittsverfahren wird von 80 % der Eltern und 70 % der Lehrkräfte positiv bewertet.
Für den Fall, dass der Notendurchschnitt nicht erreicht wird, besteht immer noch die Möglichkeit, Probeunterricht mitzumachen. Selbst mit Note 4 in den Fächern Mathematik und Deutsch ist der Übertritt aufs Gymnasium möglich. Da greift wirklich der Elternwille, wobei man dabei auch mit in Betracht ziehen sollte, dass es Erfahrungen gibt, dass Schüler, die dadurch
den Übertritt schaffen, manchmal gleich in der sechsten Klasse Schwierigkeiten bekommen, wenn die zweite Fremdsprache dazukommt. Es stellt sich halt immer die Frage: Was ist das Beste für das Kind?
Dem immensen Druck, der durch die Eltern auf die Kinder ausgeübt wird, können wir meines Erachtens durch sachliche Beratung begegnen.
Wir dürfen nicht müde werden, angesichts der überzogenen Ansprüche und Ängste der Eltern auf die Vorteile der Durchlässigkeit unseres bayerischen Bildungssystems und die vielfältigen Möglichkeiten, die sich daraus für jedes Talent ergeben, hinzuweisen.
Dafür gibt es ja auch die verschiedenen Schularten. Die einen greifen mehr die theoretische Wissensvermittlung auf, und die anderen sind mehr praxisbezogen. Sie kennen die Zahlen doch auch. Über 40 % der Hochschulzugangsberechtigungen werden heute ohne Abitur erreicht.
Der Tag der Übertrittszeugnisse ist also kein Schicksalstag. Die Wahl der weiterführenden Schulart ist nach der vierten Klasse überhaupt noch nicht abgeschlossen und keineswegs ausschlaggebend für den gesamten schulischen Lebenslauf. Das müssen wir den Eltern immer wieder bewusst machen. Es ist eben nichts verloren, wenn das Kind nach der vierten Klasse nicht sofort aufs Gymnasium geht.
Wir sollten darüber vermehrt sprechen und nicht ständig mit den gleichen Anträgen zusätzliche Verunsicherung bei den Eltern schüren. – Eines möchte ich an dieser Stelle auch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Das Gymnasium ist keine Schulart für jeden. Aber das macht auch nichts. Wir haben hervorragende Realschulen, wir haben hervorragende Mittelschulen, und diese bieten auch hervorragende Bildungschancen.
Wenn Sie sich bei unseren Unternehmern umhören und wenn Sie sich die aktuelle Situation auf dem Lehrstellenmarkt anschauen, werden auch Sie zu dem Schluss kommen – darin sind wir uns wohl auch einig -, dass wir nicht nur Akademiker, sondern auch Handwerker brauchen.
Das sollte auch immer Thema bei den zentralen Beratungsgesprächen sein. – Ob wir es wollen oder nicht, wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Können wir angesichts dieser Tatsache die Leistungsbewertung an den Schulen in Form von Noten abschaffen? Ganz sicher nicht. Können wir angesichts der steigenden Anforderungen und der erhöhten Leistungsbereitschaft, die an einer weiterführenden Schule selbstverständlich erwartet werden, in der Grundschule so tun, als gäbe es sie nicht? Ist es nicht verantwortungsvoller, unsere Kinder darauf vorzubereiten? - Ich meine, ja. Umgekehrt: Ich halte es für verantwortungslos, die Kinder nicht darauf vorzubereiten und im Zweifelsfall deshalb an der weiterführenden Schule scheitern zu lassen;
denn es ist zu fragen, ob die Kinder nicht gerade dann besonders leiden und persönlich schwer zu kämpfen haben.
Wir sind davon überzeugt, dass das Übertrittsverfahren, wie es derzeit ist, verantwortungsvoll gehandhabt wird und dass es der richtige Weg ist, und lehnen deshalb den von der SPD vorgelegten Antrag ab. Eine Antwort auf die entscheidende Frage, auf welchem anderen Weg dann Leistung für den Übertritt an eine weiterführende Schule gemessen werden sollte, bleibt der Antrag der SPD übrigens ganz schuldig.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Modellversuch "Islamischer Unterricht" war zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 angelegt. Er hat zu guten Ergebnissen geführt. Das hat die Kollegin bereits ausgeführt. Dies zeigte die Evaluation des
Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, und das zeigte auch die positive Rückmeldung, die wir vonseiten der Elternschaft, der Lehrerschaft und auch von den Schülern bekommen haben. Ich selbst habe mich von der positiven Wirkung dieses Modells an einer Grundschule in meinem Stimmkreis überzeugen können. Dort habe ich den Unterricht miterlebt und bin der Meinung, dass hier eine großartige Arbeit geleistet wird.
Das bayerische Modell entspricht dem Bedarf der bayerischen Schulen, weil es pädagogische Funktionen erfüllt. Es vermittelt authentisches Wissen über Glaubensinhalte, auch über religiöse Traditionen, und unterstützt die Persönlichkeitsbildung. Der Unterricht legt eine wichtige Grundlage für die Wertebildung an unseren Schulen; denn muslimische Jugendliche erkennen, dass traditionelle Tugenden, moderne Menschenrechte und die Grundwerte der Demokratie keinesfalls im Widerspruch zur islamischen Glaubenslehre stehen. Nicht zuletzt trägt der islamische Unterricht zur Integration bei, vor allem dadurch, dass er in deutscher Sprache gehalten wird, was für mich ganz wichtig ist.
In all den genannten Aspekten bewegt sich islamischer Religionsunterricht im Rahmen des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags und wird der Forderung von Artikel 131 der Bayerischen Verfassung gerecht. Demnach vermittelt Schule nicht nur Wissen und Können, sondern bildet auch Herz und Charakter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, bis hierhin sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Doch aus meiner Sicht gilt hier ein afrikanisches Sprichwort: Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Unser Anliegen muss es doch sein, den beschrittenen guten Weg gemeinsam weiterzugehen. Wir sollten dabei den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun.
Gerade weil der Modellversuch so erfolgreich ist und die Qualität und Akzeptanz stimmen, sollten wir jetzt nicht überhastet vom Kurs abweichen. Der nächste richtige Schritt ist, den Modellversuch in vergleichbarem Zuschnitt mit einer neuen inhaltlichen Agenda zu verlängern, so wie es das Kabinett bereits am 20. Mai letzten Jahres beschlossen hat. Das ist logisch.
In dem Verlängerungszeitraum von fünf Jahren sollte der islamische Unterricht inhaltlich weiterentwickelt werden. Wir wollen und müssen diese Zeit nutzen, um die Lehrpläne nach Schularten zu differenzieren. Der Lehrplan ist qualitativ gut; er wurde aber ursprünglich nur für die Grundschulen und für die Mittelschulen konzipiert. Daher muss der Lehrplan jetzt auch für die Realschulen und Gymnasien kompetenzorientiert wei
terentwickelt werden. Es wäre sinnvoll, hierfür eine Lehrplankommission am ISB einzurichten.
Wir brauchen außerdem vertiefende Materialien zur Fachsprache Deutsch wie Glossare, Handreichungen oder auch die Zulassung von Koranübersetzungen. Wir müssen für das Gymnasium eine akademische Lehrerbildung aufbauen und diese in der Lehramtsprüfungsordnung fest verankern. Die fachliche Weiterentwicklung der Inhalte erfolgt dabei in enger Kooperation mit der Universität Erlangen. Andere bayerische Universitäten haben sich bislang noch nicht für eine Einbeziehung gemeldet. Im Hinblick auf die Standorte wurde übrigens bereits eine Größenordnung erreicht, die sich sehen lassen kann. Es wurde bereits erwähnt, dass der Unterricht an 177 Grundschulen, 78 Mittelschulen, 4 Realschulen und 2 Gymnasien eingerichtet wurde. An bayerischen Grund-, Mittel- und Realschulen sind an allen Standorten alle Jahrgangsstufen ausgebaut. Deutschlandweit einzigartig ist der islamische Unterricht an den Gymnasien in Bayern.
Eine Ausweitung der Zahl der Schulen im Modellversuch von 260 auf geplant 400 ist sicher nachfrage und bedarfsgerecht. Ich gebe aber zu bedenken: Die Stellen aus der demografischen Rendite ab dem Schuljahr 2015/2016 stehen weder unbegrenzt zur Verfügung noch können sie mehrfach verteilt werden. Hier müssen wir ehrlich sein. Wir müssen gemeinsam sehr verantwortungsvoll beurteilen und entscheiden, wie wir den Bedarf an Unterrichtsversorgung sinnvoll abdecken. Die Themen, die uns hierbei ganz besonders am Herzen liegen, kennen Sie alle: Das sind der Ganztag, die Inklusion sowie, ganz aktuell und menschlich drängend, die Beschulung von schulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Angestelltenverträge sind dabei natürlich befristet, weil auch der Modellversuch befristet ist. Erforderlich wären in jedem Fall, auch für befristete Angestelltenverträge, Stellenmittel aus der laufenden Personalversorgung der Schulen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mehr spricht dafür, beim Thema islamischer Unterricht an unseren Schulen Schritt für Schritt verantwortungsvoll vorzugehen. Für die gewünschte Etablierung des islamischen Unterrichts als Regelangebot müsste eine zentrale Voraussetzung erfüllt sein, deren Erfüllung nicht in unserer Hand liegt. Wie Sie wissen und wie schon erwähnt wurde, setzt ein islamischer Religionsunterricht auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes eine islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner des Staates voraus. Diese muss von ihren Mitgliedern legitimiert sein und verbindliche Aussagen zu Glaubenswahrheiten machen. Sie muss die Gewähr der Dauer bieten – auch
das ist wichtig - und ausreichend Mitglieder haben, um landesweit an den Schulen repräsentiert zu sein und die Bildung von Religionsgruppen zu ermöglichen, die den Klassenbildungsrichtlinien entsprechen. Die Mitglieder müssen zudem bei der Religionsgemeinschaft verwaltet werden und sind im Einzelnen den Schulen vor Ort zu melden, damit dort der Besuch des Pflichtunterrichts im Fach Religion gewährleistet werden kann. Bis sich eine islamische Religionsgemeinschaft mit festen Strukturen und mit einem konsolidierten, auf die Schule bezogenen Mitgliederstamm konstituiert, setzen wir auf Übergangslösungen wie auf den Modellversuch, der sich unstrittig wirklich fabelhaft bewährt hat.
Das Kultusministerium hat zudem einen Runden Tisch mit Vertretern islamischer Elternvereine und der islamischen Dachverbände zum islamischen Unterricht eingerichtet. Dieser Runde Tisch soll ein wichtiges Forum bieten und der Beratung in Fragen der Inhalte und der Akzeptanz des islamischen Unterrichts dienen.
Keine Frage: Rein fachlich gesehen wäre eine Ausweitung des Modellversuchs "Islamischer Unterricht" auf alle Schulen mit einer entsprechenden Schülerstruktur durchaus wünschenswert. Aber dieser Wunsch trifft auf die bekannten verfassungsrechtlichen Hürden; denn eine solche Ausweitung wäre im Rahmen eines Modellversuchs nicht denkbar, sondern nur als Regelunterricht realisierbar. Der vorliegende Antrag ist deshalb abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns in der heutigen Debatte wieder mit einem wichtigen Bildungsthema, nämlich mit dem Erhalt der kleinen Grundschulen im ländlichen Raum bei gleichzeitiger Qualitätssicherung.
Grundsätzlich möchte ich voranstellen, dass uns der Erhalt der kleinen Grundschulen selbstverständlich, ich glaube, fraktionsübergreifend, am Herzen liegt. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Horst Seehofer bereits am 12. November 2013 in seiner Regierungserklärung dankenswerterweise die sogenannte Grundschulgarantie gegeben. Herr Kollege Felbinger, Sie sind gerne etwas wortgewaltig und sprechen dann von scheinheiliger Garantie.
Ich weiß nicht: Resultiert dies aus dem Neid auf die gute Idee? Unser Ziel ist doch eigentlich überall das gleiche.
Selbstverständlich. – Diese Garantie gilt selbstverständlich weiterhin. Davon profitiert natürlich auch der ländliche Raum. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ich erinnere an dieser Stelle gerne daran, dass der mit dem Schuljahr 2012/2013 eingeführte Demografiezuschlag auf aktuell 80 zusätzliche Stellen im Schuljahr 2014/2015 aufgestockt wurde. Des Weiteren haben wir eine regionalspezifische Zuweisung von insgesamt 73 zusätzlichen Stellen.
- Jetzt rede ich!
Daneben haben wir zielgenaue, regierungsbezirksübergreifende Stellenbesetzungen. Seminare in demografisch benachteiligten Regionen werden bewusst erhalten. Wir bauen außerdem Kooperationsmodelle zwischen Grundschulen benachbarter Gemeinden aus. Ich denke, dass auf diesem Feld bereits eine ganze Menge geschieht. Das lassen wir uns von Ihnen nicht schlechtreden.
Im Gegenteil: Wir werden den Prozess zur Standortsicherung kleiner Grundschulen unbeirrt fortsetzen.
Jetzt gehe ich gern auf die einzelnen Forderungen in Ihren Anträgen ein. In ihrem ersten Antrag fordern die GRÜNEN, Modellversuche für den Erhalt von Außenstellen von Grundschulen und kleinen Grundschulen zuzulassen. Dabei sollen jahrgangsübergreifende Klassen von den Jahrgangsstufen 1 bis 4 zugelassen werden. Das halte ich nicht für zielführend. In einem jahrgangsübergreifenden Unterricht, der gleich vier Jahrgangsstufen umfasst, ist eine begabungsgerechte Einzelförderung nicht mehr gewährleistet. Die Entwicklungsunterschiede sind hier einfach viel zu groß.
- Herr Kollege Gehring, ich werde das gleich begründen. Haben Sie ein bisschen Geduld. Ich bin mit dieser Meinung nicht allein. – Das Recht auf gleichwertige Bildung und Erziehung kann so nicht gewährleistet werden. Das ist lediglich in der Kombination von zwei Jahrgangsstufen möglich, also bei einer Kombination der Jahrgangsstufen 1 und 2 oder der Jahrgangsstufen 3 und 4. Das haben Sie auch angeführt.
- Ich habe gerade gesagt, dass ich nicht allein dieser Meinung bin. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Gründung einer Privatschule abgelehnt, weil nicht hinreichend geklärt ist, ob die Mischung der Jahrgangsstufen 1 bis 4 dem Erfordernis der Gleichwertigkeit genügt. Auch ein Gericht ist also meiner Meinung.
Der Betrieb von Außenstellen ist eine Frage der Klassenbildung und der Verteilung. Er wird nach einheitlichen Richtlinien der Schulämter vorgenommen. Damit sind wir bei dem Problem, dass dies vorab geklärt werden muss. Die Schulaufwandsträger müssen anhand der Kosten entscheiden, ob sie die Außenstellen erhalten wollen oder nicht. Modellversuche zuzulassen, hat nur einen Sinn, wenn man auch gewillt ist, diese Modelle in Zukunft dauerhaft umzusetzen. Dies sind wir aus den genannten Gründen nicht.
Mit ihrem zweiten Antrag fordern die GRÜNEN zusätzliche Lehrerstunden für jahrgangskombinierte Unterrichtsmodelle sowie eine stärkere Berücksichtigung in der Lehramtsausbildung. Dazu möchte ich vorab sagen: Das ist kein Sparmodell!
- Sie haben selbst gesagt, dass dieses Modell pädagogisch sinnvoll ist. Sie haben das damit begründet, dass die Schülerinnen und Schüler voneinander lernten. Dieses Modell ist für den Erhalt der kleinen Grundschulen im ländlichen Raum gedacht, und dieses Programm ist pädagogisch sinnvoll. Wir haben einen Schulversuch zur Flexiblen Grundschule durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die zusätzlich gewährten zwei bis fünf Differenzierungsstunden sachgerecht sind. Die Zuweisung erfolgt in Abhängigkeit von pädagogischen und organisatorischen Bedingungen. Dies hängt von der Klassengröße ab oder davon, ob Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in der Klasse sind.
Das zentrale Element in jahrgangskombinierten Klassen ist die Arbeit an gemeinsamen Themen, die unterschiedliche Niveaustufen haben. Dies erfordert natürlich eine didaktische Differenzierung. Unsere Lehrkräfte zeichnen sich jedoch durch die Arbeit in heterogenen Klassen aus. Das ist ihr Markengeschäft. Diese Fähigkeit möchte ich unseren hervorragend ausgebildeten Lehrkräften nicht absprechen. Wir haben bereits umfangreiche Fortbildungsangebote, die auf regionaler, lokaler und schulinterner Ebene gegeben sind.
Des Weiteren stehen in jedem Schulamtsbezirk Experten zur Verfügung. In jahrgangskombinierten Klassen gibt es die Möglichkeit, Hospitationen durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handreichungen zum Schulversuch Flexible Grundschule zu benützen, die zahlreiche Praxisbeispiele enthalten.
Mit ihrem nächsten Antrag fordern die GRÜNEN eine verbesserte Lehrerzuweisung. Kleinere Grundschulen sollen so behandelt werden, als hätten sie eine Klas
senstärke von mindestens 20 Schülern. Für die Versorgung unserer Grundschulen mit Lehrerstunden gelten bayernweit einheitliche Kriterien. Wir haben bereits besondere Maßnahmen ergriffen. So genügt an einer Grundschule die Einrichtung von insgesamt zwei jahrgangskombinierten Klassen. Die Grundschulgarantie besagt, dass für den Fall, dass die Gesamtschülerzahl von 26 geringfügig unterschritten wird, die rechtlich selbstständige Grundschule erhalten bleibt, wenn die Schulfamilie und der Schulaufwandsträger vor Ort dies möchten. Wir müssen aber auch sehen, dass Kleinstschulen ihre pädagogischen Grenzen haben. Deshalb müssen Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden.
Die Lehrerstundenzuweisung erfolgt bezogen auf den Schulamtsbezirk, nicht bezogen auf die Einzelschule. In Landkreisen mit kleingliedriger Schulstruktur und mit einer geringen Durchschnittszahl von Zügen pro Jahrgangsstufe kann eine Unterstützung durch ein Zusatzbudget erfolgen. Ich möchte nochmals auf den Demografiezuschlag von 80 Stellen und auf die regionalspezifische Zuweisung von 73 Stellen hinweisen. Wir haben also die Probleme erkannt und mit Steuerungsmaßnahmen richtig darauf reagiert.
Mit ihrem vierten Antrag fordern die GRÜNEN, die mobile Reserve um 10 % aufzustocken, um kleine Grundschulen zu stärken. Auch mit diesem Antrag wird verkannt, dass bereits eine Verbesserung eingetreten ist; denn trotz sinkender Schüler- und Klassenzahlen wurde der Umfang der mobilen Reserve von 1.900 Vollzeitplanstellen beibehalten. Erfahrungsgemäß sind aufgrund von Personalausfällen im November mobile Reserven in erhöhtem Umfang nötig. Daher erfolgt eine Aufstockung. Im November und Januar belief sich die Aufstockung auf 230 Vollzeitäquivalente. Für den Februar gibt es die Zusage, alle zum Halbjahr ausgeschiedenen Lehrkräfte zu ersetzen. Damit kann absolut bedarfsgerecht reagiert werden. Außerdem ergeben sich noch zusätzliche Kapazitäten durch Lehrkräfte, die während des Schuljahres aus der Elternzeit zurückkehren. Auch diese werden der mobilen Reserve zugeordnet.