Jan Quast

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit der Einführung der Volksgesetzgebung 1996 gab es eine Reihe von Volksinitiativen. Bei einigen von ihnen ist es zu Kompromissen mit der Bürgerschaft gekommen. Bei der Volksinitiative "Schuldenbremse streichen!" gibt es keinen Kompromiss.
Die Volksinitiative blendet die tatsächliche Haushalts- und Investitionspolitik der letzten Jahre aus. Sie ignoriert den Regelungsmechanismus der Schuldenbremse im konjunkturellen Abschwung und bei Notsituationen. Vor allem aber verspricht sie ein besseres Leben für alle ohne die Schuldenbremse. Wer soll das glauben?
Mit allen sind doch auch nicht alle gemeint. Das wird deutlich, wenn die Initiatoren im Haushaltsausschuss unterstellen – Zitat –:
"… Schluss zu machen mit der Ausbeutung der vielen und den Profiten für einige wenige, damit der Reichtum endlich allen Menschen zugutekommt …"
oder darauf verweisen, dass aus den Vermögen – ich zitiere weiter –
"… der 80 reichsten Hamburger Familien die Stadt Hamburg nämlich fünf Jahre lang ihre kompletten Ausgaben finanzieren könnte."
Wohin führt das? Klassenkampf mit der Schuldenbremse? Ich frage mich, ob die unterzeichnenden Hamburgerinnen und Hamburger die Volksinitiative auch dann unterstützt hätten, wenn ihnen bewusst gewesen wäre, welches Weltbild die Initiatoren vertreten.
Die SPD-Fraktion hält an der Schuldenbremse fest. Sie ist richtig und notwendig. Es ist richtig, damit aufzuhören, immer neue Schulden anzuhäufen, denen längst kein Wert mehr entgegensteht, wenn Jahrzehnte später immer noch Zinsen und Tilgungen gezahlt werden müssen. Es ist notwendig, weil es eben auch unsere Verantwortung ist, künftigen Generationen nicht die finanziellen Ge
staltungsspielräume für die dann wichtigen Entscheidungen zu nehmen.
Als wir Sozialdemokraten die Schuldenbremse 2012 gemeinsam mit GRÜNEN und FDP in der Hamburgischen Verfassung verankert haben, haben wir einen Pfad zur Schuldenbremse beschritten und nicht den Rotstift angesetzt, eben weil uns bewusst ist, dass Generationengerechtigkeit mehrere Komponenten hat, nämlich nicht heute auf Kosten des finanziellen Gestaltungsspielraums für morgen zu leben und eben auch unseren Kindern Chancen zu eröffnen. Genau das haben wir in den letzten Jahren getan. Das werden wir auch weiter tun.
Wir haben die Haushaltspolitik erfolgreich geändert und begrenzen die jährlichen Ausgaben nach dem langjährigen Trend der Einnahmen. So ist es gelungen, den Haushalt zu konsolidieren und in Infrastruktur und in Chancengerechtigkeit zu investieren. Wir machen das seit Jahren auch jetzt unter den Bedingungen der Schuldenbremse.
Für die Sanierung, die Instandsetzung und die Schaffung neuer Infrastruktur stehen im aktuellen Doppelhaushalt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Schuldenbremse hindert uns eben nicht daran zu investieren. Es ist zurzeit eher schwierig, alle Aufträge wie vorgesehen zu vergeben. Wir geben jeden dritten Euro, ein Drittel unserer Haushaltsmittel für gebührenfreie Bildung von der Kita über die Schule bis in die Hochschulen aus. Das zeigt, der jungen Generation Chancen zu eröffnen und die Schuldenbremse einzuhalten, geht zusammen.
Unsere Schuldenbremse ist dabei nicht starr, sondern krisenfest, denn sie eröffnet in konjunkturellen Krisensituationen und Notlagen Spielräume, um die finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Das tut sie allerdings auch nur, weil wir sie landesrechtlich geregelt haben und damit nicht den härteren Bedingungen des Grundgesetzes unterworfen sind.
Dank unserer erfolgreichen Haushaltspolitik, flankiert durch ein gutes wirtschaftliches Umfeld, konnten wir außerdem eine Konjunkturposition aufbauen – einen Puffer für schlechte Zeiten –, die auch bei stagnierenden Steuereinnahmen konjunkturbelebende Investitionen zulässt. Es gibt daher keinen Grund, die Schuldenbremse aus der Verfassung zu streichen. Es wäre sogar töricht, denn tatsächlich macht die Schuldenbremse uns stark und handlungsfähig für die Zukunft.
Nach über 18 Jahren Mitgliedschaft in diesem Haus ist dies heute meine letzte Plenarsitzung. Ich bin dankbar, diese Erfahrung habe machen zu dürfen. Ich habe über neun Jahre Oppositionspolitik gemacht mit Schwerpunkt in der Stadtentwicklungspolitik und neun Jahre Regierungspolitik, vor allem in der Haushalts- und Finanzpolitik. Beides, Oppositions- und Regierungsarbeit, war spannend, wenn auch Ersteres etwas kürzer hätte sein können.
Ich will diese lange Zeit hier jetzt nicht Revue passieren lassen in ihren Höhen und Tiefen. Ich will sagen, es hat mir Freude bereitet, immer die ganze Stadt im Blick zu haben, die Neuausrichtung der Finanzpolitik mitzugestalten, die Schuldenbremse mit zu verhandeln und ein doppisches Haushaltswesen mitzugestalten und vor allen Dingen parlamentstauglich zu machen.
Es war mir ein Anliegen, gerade bei Grundsatzfragen des Haushaltswesens interfraktionell zu handeln, damit die neuen Regeln auch über politische Mehrheiten, über Legislaturperioden hinaus Bestand haben. Ich bin dankbar, dass ich das mit Ihnen zusammen erreichen konnte. Das möchte ich natürlich auch zum Ausdruck bringen mit einem Dankeschön. – Wir werden uns wiedersehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dutschke, wir haben am 18. Dezember einen Antrag vorgelegt, der auch von der Bürgerschaft beschlossen worden ist, in dem wir unsere Position, die Position der Koalition, zur Grundsteuer dargelegt haben, und ich verzichte darauf, all das an dieser Stelle zu wiederholen. Ich möchte mich vielmehr auf den Gedanken konzentrieren, den Sie neu in die Debatte eingebracht haben. Auch diesen neuen Punkt, die Grundsteuer C, haben wir schon am 18. Dezember auf der Tagesordnung gehabt, weil wir da die umfangreiche Bodendrucksache, die eben schon zitiert wurde, beraten haben. Ein Punkt dieser Drucksache ist auch die Grundsteuer C. Ihr Kollege, der damals gesprochen hat, hat es allerdings nicht geschafft, sich dazu zu äußern. Wahrscheinlich wussten Sie da noch nicht so genau, was das ist.
Die SPD steht für eine sozial gerechte Bodenpolitik. Ein aktives Liegenschaftsmanagement, der Einsatz unserer Wohnungsbaugesellschaften und Erhaltensverordnung und viele andere Instrumente gehören dazu. Künftig wird eben auch die Grundsteuer C ein Instrument sein; so empfiehlt es jedenfalls die Baulandkommission. Der Senat hat beschlossen, dieses Thema zu verfolgen, denn wir wollen, dass baureife Grundstücke auch mit Gewerbe- und Wohnungsbauten bebaut werden.
Wir haben seit 2011 60 000 neue Wohnungen in Hamburg geschaffen; das wurde schon debattiert. Damit haben wir es geschafft, den Mietanstieg zu dämpfen – also eine gute, eine richtige Politik für Hamburg. Das wollen wir auch künftig tun. Was wir aber nicht wollen, ist, dass mit baureifen Grundstücken spekuliert wird.
Das soll mit einer Grundsteuer C unattraktiv werden. Attraktiv hingegen soll die Bebauung sein. Die Grundsteuer C kann frühestens 2025 greifen. Deswegen haben wir jetzt auch Zeit, diese in Ruhe so auszugestalten, dass sie das eigentliche Ziel erreicht und eben nicht die kleinen Grundeigentümer belastet, die vielleicht Eigenheim schaffen wollen und nicht sofort bauen können. Da gibt es die Zeit, jetzt Regelungen zu diskutieren und umzusetzen.
Ich will das hier nicht unnötig verlängern. Aber wenn ich überlege, dass Sie in Ihrem Wahlprogramm schreiben, dass Sie sich zur Mitte bekennen, dann frage ich mich immer, wie Ihre Politik gerade mit dem, was Sie jetzt geäußert haben und was sich auf die Wohnungsbaupolitik negativ auswirkt, für die Mitte stehen soll. Wir haben die ganze Stadt im Blick. Das ist, glaube ich, der bessere Weg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hackbusch, was Berlin und Thü
ringen von Hamburg unterscheidet, ist, dass dort DIE LINKE ein bisschen Mut hat zu regieren, während Sie hier nur …
Das haben Sie hier doch nicht nur nicht vor – was, glaube ich, gut ist –, aber Sie wollen jetzt hier auch noch Klassenkampf betreiben. Und ich habe eine sehr klare Absage: Klassenkampf ist nicht, es geht um ein gutes Miteinander in Hamburg. Wegen 7 Prozent der Nebenkosten – um die geht es nämlich hier bei der Grundsteuer, ich will das nicht schlechtreden, aber es geht um 7 Prozent der Nebenkosten – einen Klassenkampf anzufangen und unsere Wohnungspolitik und die Erfolge, die wir in den letzten Jahren hatten, wo wir die Mieten gedämpft haben, ich komme gleich noch dazu, deswegen zu gefährden, Herr Hackbusch, das werden wir sicherlich nicht machen.
Ich möchte zunächst vorausschicken, dass es doch erfreulich ist, dass jetzt ein mehrheitsfähiger Kompromiss zur Grundsteuer gefunden ist. Das ist ein großer Erfolg für die Große Koalition, mit Unterstützung der GRÜNEN und der FDP und des Engagements unseres Finanzsenators ist das gelungen. Die Grundsteuer wird erhalten bleiben, es gibt eine neue Grundsteuer C, die auch unbebaute Grundstücke zur Bebauung vielleicht treiben lässt. Und das Aufkommen von 14 Milliarden Euro, was sehr wichtig ist zur Finanzierung der Infrastruktur der Kommunen und Gemeinden in Deutschland und damit für die Bürger, ist gesichert. Auch für Hamburg ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle, die wir weiterhin gut gebrauchen können.
Zugleich eröffnet uns die Öffnungsklausel auch die Chance, für Hamburg ein Modell zu finden, was es vielleicht noch gerechter macht, noch verträglicher macht als das, was zurzeit als das Grundmodell diskutiert wird und dann auch nur aufkommensneutral sein soll. Dafür haben wir jetzt beziehungsweise sobald alle Beschlüsse auf Bundesebene gefasst sind, die Zeit, es zu entwickeln. Und dann werden wir sicherlich ebenso sehr genau auf die Bürokratiekosten schauen und gucken, inwieweit wir mit den Mieten dort klarkommen. Denn die Modellrechnungen, die wir bisher kennen, sagen, dass die Grundsteuer nicht in jedem Fall ansteigt und damit auch nicht die Mieten betroffen sein werden, sondern es gibt eben Fälle, bei denen die Grundsteuer gleich bleibt oder die Grundsteuer auch einmal absinken könnte. Das werden wir uns sehr genau ansehen, sobald alles unter Dach und Fach ist.
Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten halten wir aber für falsch, denn sie würde den Weg gefährden, den wir er
folgreich gegangen sind bisher und der auch den Experten nach am besten dazu beigetragen hat, den Mietanstieg in Hamburg zu dämpfen, nämlich das Bündnis für Wohnen.
Ja, Frau Sudmann, wir reden jetzt über Hamburg und über das, was wir in Hamburg machen können und was in Hamburg erfolgreich ist und was auch bundesweit gelobt wird. Lesen Sie die Presse, der Hamburger Weg wird bundesweit gelobt, und den wollen wir fortsetzen. Wir haben seit 2011 gut 93 000 Wohnungen genehmigt. Wir haben allein in 2018 fast 11 000 neue Wohnungen fertiggestellt. Und da wollen wir weitermachen. Das geht nur mit Verbündeten, das geht nur mit der Wohnungswirtschaft zusammen. Und die Wohnungswirtschaft braucht Planungssicherheit und eben auch Eigenkapital, und da spielt dann jeder Euro eine wichtige Rolle.
Würde die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden können, fehlt das Kapital gerade denjenigen, und darauf hat auch mein Kollege Schwieger hingewiesen, die günstige Wohnungen bauen, nämlich der SAGA und den Wohnungsbaugenossenschaften, die dann eben nicht anderweitig Kapital bekommen und die sich das nicht anderweitig vom Mieter wiederholen würden. Aber von denen brauchen wir noch viel, viel mehr Investitionen
und eine dauerhafte Investition in den Wohnungsbau. Darum geht es, liebe Frau Sudmann, und nicht um Ideologie und um Klassenkampf.
Ich will ehrlich sagen, was in dem Antrag von Berlin steht, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer vor allen Dingen am Ende den Eigentümern zugutekommen, das ist doch nicht wahr. Sie kommen doch genauso allen Bürgern und damit auch den Mieterinnen und Mietern zugute, weil mit der Grundsteuer in den Kommunen und Gemeinden wichtige Infrastruktur finanziert wird, Ausgaben finanziert werden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, der Städte, Gemeinden und Kommunen, unabhängig davon, ob sie Mieter oder Eigentümer sind. Insofern ist es auch nicht ungerecht. Und das Bundesverfassungsgericht hat in diese Richtung nichts gesagt, lieber Herr Hackbusch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Hackbusch, ich will einmal deutlich machen, welchen Popanz Sie hier aufbauen. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass die Grundsteuer gerade mal um die 7 Prozent der Nebenkosten ausmacht, 7 Prozent, und das ist noch ein konstanter Wert, weil die Grundsteuer in den letzten Jahren nicht angestiegen ist. Insofern kann man darüber reden. Das ist Geld, das muss bezahlt werden, gar keine Frage, aber es ist ein relativ überschaubarer Anteil an der Gesamtmiete – Nebenkosten 7 Prozent, Gesamtmiete dann wesentlich deutlicher. Wir sind nicht bereit, den großen Erfolg unseres Wohnungsbauprogramms in Hamburg zu gefährden, indem wir gerade den Vermietern SAGA und Genossenschaften – die wurden hier von allen Seiten aufgezählt – Mittel entziehen. Wenn wir Herrn Kleibauers Beispiel nehmen – 25 Millionen Euro hatten Sie als Grundsteuer bei der SAGA geschätzt –, dann sind das 10 Prozent der Mittel, die sie pro Jahr für Neubau aufbringt. Wir würden also der SAGA 10 Prozent der Mittel entziehen,
die sie pro Jahr für Neubau investiert. Genau da wägen wir sehr sorgfältig ab, welche Konsequenzen ein solches Handeln hätte. Wir sind der Überzeugung, dass unser Weg, den Wohnungsbau im Bündnis mit den Wohnungsunternehmen zu för
dern – vor allen Dingen im Bündnis mit SAGA und den Wohnungsbaugenossenschaften, die für günstige Mieten stehen –, der bessere, der erfolgreichere ist. Dort bremsen wir den Mietanstieg durch ein großes Angebot. Dann müssen wir auch an anderer Stelle nicht so handeln, wie Sie das hier kurzfristig denken. Der Senator hat deutlich gemacht, dass es eine Einigung auf Bundesebene darüber gibt, dass in diesem Bereich nichts passiert, und daher ist diese Debatte fast schon überflüssig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kleibauer, was Sie immer nur am Rande erwähnen, was aber, glaube ich, sehr wichtig ist: nämlich darauf zu schauen, woher wir kommen. Wir haben 2017 ein Bundesratsmodell in der Debatte gehabt, gegen das sich nur Hamburg und Bayern gewehrt haben. Wenn man überlegt, wo wir heute stehen, sind wir doch ein Stück weit nach vorn gekommen. Ich glaube, wenn man sich außerdem vor Augen führt, was dieses Bundesratsmodell damals bedeutet hätte oder was es damals umfasst hat, immerhin die Mehrzahl der Länder hat ihm zugestimmt, dann war, glaube ich, auch ziemlich klar, dass der erste Entwurf eines Bundesfinanzministers kein reines Flächenmodell werden könnte.
Der zwischen Bund und Ländern kontrovers diskutierte Kompromiss sieht ein boden- und gebäudewertabhängiges Grundsteuermodell vor. Aber bisher gibt es dafür keine Mehrheit, die politisch halten würde. Die Diskussion um mehrheitsfähige Lösungen hält also weiter an. Unser Ziel bleibt dabei, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, bei der die Belange Hamburgs und anderer Metropolen sachgerecht berücksichtigt werden.
Das bekommt man am besten hin, wenn man am Verhandlungstisch bleibt und weitermacht und sich nicht irgendwann in die Schmollecke zurückzieht, weil man nicht genau das auf den Weg bekommt, was man sich am Anfang vorgestellt hat. Unser Ziel bleibt es, die möglichen Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer in einem angemessenen Rahmen zu halten und dabei bürokratischen Aufwand zu begrenzen. In diesem Zusammenhang finden zurzeit auch die Beratungen von vielen Einzelfragen auf der Fachebene statt.
Eine Öffnungsklausel ist aber kein Allheilmittel, wie Sie das hier anführen und wie Sie es auch presseöffentlich gemacht haben, Herr Kleibauer, sondern sie kann aus unserer Sicht nur als letztes Mittel erwogen werden. Denn eine Öffnungsklausel, die Sie so leichtfertig einbringen als Lösung, würde erhebliche Risiken für alle Länder bedeuten.
Es besteht die Gefahr eines schädlichen Steuerwettbewerbs. Es ist vollkommen unklar, wie die Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich gerade für Hamburg als Zahlerland sein würden, und auch die praktischen Umsetzungsprobleme darf man nicht vernachlässigen. Wenn es nämlich darum geht, dass neben einer Bundeslösung noch einzelne Länder eine eigene Lösung entwickeln, hat dies auch mit viel Aufwand zu tun, gerade wenn es darum geht, neue IT-Lösungen zu entwickeln. Wir alle wissen, wie es in Deutschland, aber auch in der Finanzverwaltung um die IT-Experten bestellt ist, die solche Programme entwickeln müssten. Wenn wir das nicht hinbekommen, solche Lösungen – Extralösungen möglicherweise – zu schaffen, ist die Grundsteuer an sich gefährdet, und das kann keiner den deutschen Kommunen wünschen.
Die Frage ist: Wenn man eine Öffnungsklausel nutzt, bliebe am Ende doch nur die Möglichkeit, dass die Länder, die sie nutzen, ein gemeinsames Modell wiedereinführen, und ob wir als Hamburg das gleiche Modell wie Bayern oder andere einführen wollten, das wäre dann noch zu hinterfragen. Ich glaube, die Interessen in Bayern sind völlig andere als in Hamburg. Die Notwendigkeiten in Hamburg, auch in Zukunft mit der Grundsteuer weiterarbeiten zu können, sind, glaube ich, noch deutlich höher, als sie es in Bayern sind. Gleichwohl, die Öffnungsklausel bleibt eine Option, die aber nur eine Lösung für die weiteren Verhandlungen sein kann, eine Alternative der Diskussion sein kann.
Deswegen werden wir auch …
Ich habe es, glaube ich, sehr deutlich ausgeführt, welche Vor- und Nachteile das hat.
Wir haben die Gelegenheit, im Haushaltsausschuss weiter darüber zu reden, denn wir werden, wenn wir heute am späteren Nachmittag zur Abstimmung kommen, auch Ihren Antrag an den Haushaltsausschuss überweisen.
Nein, ich bin gleich fertig.
Jetzt geht es vielmehr darum, unserem Finanzsenator den Rücken zu stärken, das würde auch Ih
nen gut anstehen, wenn Sie jetzt Hamburgs Interessen nach vorn stellen,
denn mit den weiteren Verhandlungsschritten ist auch zu lösen, wie wir die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger vernünftig darstellen können, wie wir im Sinne der Mieterinnen und Mieter und der Wohnungseigentümer am Ende zu einem Ergebnis kommen, das eine bezahlbare Grundsteuer für alle bedeutet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bund hat in den Jahren 2015 bis 2018 über 600 Millionen Euro nach Hamburg überwiesen, um die Kosten der Unterkunft, Integrationskosten und andere Kosten für Geflüchtete zu übernehmen und Hamburg dabei zu unterstützen, diese Leistungen erbringen zu können. Das alles wäre nicht möglich ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer, die das geleistet haben und heute die Flüchtlingsarbeit noch unterstützen. Deswegen
möchte ich an dieser Stelle einmal einen herzlichen Dank an all diejenigen richten, die Hamburg und die Geflüchteten unterstützen, sie zu integrieren.
Nun sind die Eckwerte des Bundeshaushalts vor einigen Wochen veröffentlicht worden und auch zu dem Thema der weiteren Hilfen des Bundes ist einiges gesagt worden. Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher hat sich öffentlich dazu geäußert und ich denke, alles gesagt, was das weitere Verfahren betrifft. Vor diesem Hintergrund halten wir es überhaupt nicht für notwendig, an dieser Stelle zu diesem Zeitpunkt das Thema zu vertiefen und eine Initiative des Bundesrats zu beschließen. Denn wenn man sich ein bisschen mit der Rechtssetzung des Bunds auskennt, dann weiß man, dass der Haushaltsplan-Entwurf des Bunds dem Bundesrat zugeleitet wird, sodass dieser Stellung nehmen kann – auch zu den Erstattungen und den Zuschüssen, die der Bund vorsieht für die künftigen Kosten für Geflüchtete. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Dutschke, es ist erstaunlich, was Sie uns hier alles schon so erzählen können, was Sie alles schon wissen, bevor überhaupt auch nur eine einzige Modellrechnung angestellt wurde, und wie Sie das nutzen, um hier eine Panik zu verbreiten, die wahrscheinlich gar nicht so gerechtfertigt ist.
Wer im Zusammenhang mit unserer bundesstaatlichen Ordnung von unwürdigen Kompromissen redet, der sollte sich einmal überlegen, warum er denn nicht in der Lage war, als er 2017 die Chance hatte, in die Bundesregierung gestaltend einzutreten,
Kompromisse zu schließen. Sie hätten damals einen Beitrag leisten können, um Ihr tolles Modell, das Sie uns aber auch nicht geschildert haben, umzusetzen.
Die Grundsteuer ist für die Kommunen in Deutschland sehr wichtig. Ein Steueraufkommen von 14 Milliarden Euro insgesamt und auch in Ham
burg von 450 Millionen Euro im Jahr ist wichtig, um kommunale Aufgaben zu finanzieren, und das soll auch so bleiben. Damit das so bleibt, ist allerdings eine Reform der bestehenden Regelungen nötig. Das gibt uns das Bundesverfassungsgericht vor und nicht der Bundesfinanzminister, Frau Dutschke.
Blendet man nicht weiter aus, mit welchen Reformvorstellungen der letzten Wahlperiode des Bundestages gestartet wurde, sind wir im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger, der Mieterinnen und Mieter und auch der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen sehr großen Schritt weiter vorangekommen. Denn das damalige Bundesratsmodell hätte einen sehr viel stärker wertorientierten Ansatz als das heute in der Abstimmung befindliche Grundsteuerreformmodell. Nur Bayern und Hamburg mit Olaf Scholz und Peter Tschentscher und ihren Kollegen in München haben damals die Konsequenzen eines noch sehr stark wertorientierten Modells für Hamburg und große andere Städte erkannt.
Alle anderen Landesregierungen – und das sind Landesregierungen, an denen Vertreter fast aller hier vertretenen Parteien beteiligt sind, von Links über die GRÜNEN, auch die Sozialdemokraten, aber sogar Ihre Partei – haben noch für ein wertorientiertes Modell gestanden. Im Übrigen auch heute noch, denn Ihr Wirtschaftsminister in RheinlandPfalz sitzt doch mit der Kollegin – von der SPD allerdings – zusammen, die die Sprecherin für dieses wertorientierte und auch heute noch stark wertorientierte Modell ist. Also insofern nutzen Sie doch Ihren Einfluss, wenn Sie glauben, dass hier etwas falsch läuft. Hamburg hat das immer getan.
Das jetzt diskutierte Modell ist verfassungsgemäß, weil es tatsächliche Grundstückswerte zugrunde legt. Die massive Absenkung der Steuermesszahl wird verhindern, dass gleichwohl ein höheres Steueraufkommen zulasten der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eingenommen wird, und durch die Nutzung vorhandener Daten, wie der Bodenrichtwerte und weiterer Pauschalen, wird jetzt die Regelung auch verwaltungstechnisch zeitgerecht und gut umsetzbar sein. Das ist wichtig für alle, die dieses Aufkommen an Grundsteuer benötigen.
Ein Deckel bei der Grundsteuerbelastung wird durch die Heranziehung von durchschnittlichen Nettokaltmieten, bezogen auf die verschiedenen Altersklassen von Gebäuden, eingezogen werden. Auch das sorgt dafür, dass es weniger Ausschläge geben kann, und wenn die tatsächliche Miete sogar niedriger ist als ein solcher Durchschnittswert, kann auch die herangezogen werden. Dieser positive Effekt wird noch einmal verstärkt dadurch,
dass auch pauschalierte Bodenwertzonen bei der Berechnung des Bodenwerts herangezogen werden können. Da sind dann wir in der Verantwortung, hier in Hamburg zu schauen, wie diese Zonen künftig geschnitten werden. Auch für Gewerbeimmobilien gibt es jedenfalls nicht dieses Schwarzmalen, das Sie hier aufzeigen, zu befürchten, weil auch dort sehr viele Vereinfachungen bei der Errechnung der Werte eingezogen werden.
Dieses Modell, das uns jetzt vorliegt, ist kein Grund, in Euphorie zu verfallen; das tue ich auch nicht. Aber es ist eben nicht mehr das Modell, mit dem noch 2017 Schrecken erzeugt wurde, sondern es ist ein Modell, das uns mit den einzelnen Stellschrauben die Chance gibt, in Hamburg etwas auch wegzunivellieren, was sonst zulasten der Mieterinnen und Mieter und derjenigen ginge, die ihr Leben lang auf ihr Eigenheim gespart haben, um im Alter darin günstig leben zu können.
Sie aber sollten aufhören, Panik zu schüren, solange es nicht einmal ein durchgerechnetes Modell, keine Beispielrechnungen gibt, die das in irgendeiner Form belegen. Populismus ist hier wirklich nicht angebracht und trägt nur zur Verunsicherung vieler Menschen bei. Wir als Regierungsfraktion werden jedenfalls das Unsere tun, um das, was möglich ist, um Mehrbelastungen und Härten zu vermeiden, auszugleichen. Darauf können Sie sich verlassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg wächst. Bald leben über 1,8 Millionen Menschen in unserer Stadt – Menschen, die eine gute öffentliche Infrastruktur benö
tigen, eine Infrastruktur, die mitwächst, quantitativ und qualitativ.
Manche hier hatten die Vision einer wachsenden Stadt, wir haben die wachsende Stadt. Manche haben Bücher über die wachsende Stadt geschrieben, wir gestalten die wachsende Stadt. Und manche haben über die Notwendigkeit des Wohnungsbaus geredet, wir aber bauen Wohnungen.
Manche hier sprechen heute von Konsolidierung des Haushalts, wir aber haben ihn konsolidiert.
Wir stehen in der Verantwortung, den Rahmen für das Wachstum zu gestalten, den hier lebenden Menschen eine attraktive und lebenswerte Stadt zu bieten und dafür zu sorgen, dass Hamburg eine offene und freundliche Stadt auch für neue Nachbarn bleibt.
Eine Stadt mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen und bezahlbaren Wohnungen, vielfältigen Bildungsangeboten und attraktiven Grünflächen. Soziale Sicherung und gute städtische Dienstleistung, kulturelle Vielfalt und eine funktionierende Infrastruktur, das ist uns wichtig. Wir haben diese Verantwortung angenommen und wir werden dieser mit dem vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf und den Ergänzungsanträgen der Koalition auch weiter gerecht.
Unser Haushaltsplan stellt aber zugleich sicher, dass wir die Schuldengrenze unserer Verfassung und des Grundgesetzes nachhaltig erreichen. Wir setzen unsere 2011 begonnene nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik fort und stellen zugleich eine dem Wachstum der Stadt angemessene finanzielle Ausstattung sicher. Wir planen vorsichtig bei den Steuereinnahmen und halten die Grenzen des Finanzrahmengesetzes ein, das uns seit 2012 den Weg zu einem Haushalt ohne Neuverschuldung gewiesen und sogar ermöglicht hat, auch Verschuldung zurückzuführen. Und, Herr Kleibauer, wir planen auch weiter vorsichtig. Wir haben für konjunkturelle Risiken bei einem sich verlangsamenden Wachstum, was sich durchaus abzeichnet, Vorsorge getroffen. 2020 beträgt die Vorsorge 150 Millionen Euro. 2021 sind es dann 200 Millionen Euro und 2022 300 Millionen Euro, eben um Vorsorge zu treffen. Aber, Herr Kleibauer, wenn die Vorsorge sich als nicht mehr erforderlich erweist, weil die Konjunktur doch besser läuft, die Entwicklung doch besser ist, dann stelle ich mir die Frage, warum wir solche Mittel nicht auch einsetzen können, um weiter diese Stadt dem Wachstum entsprechend zu gestalten. Und deswegen ist der Weg, den wir hier gehen, richtig, meine Damen und Herren.
Denn für viele der anderen von Ihnen benannten Risiken wie im Personalbereich oder andere Haushaltsrisiken gibt es weitere Risikopositionen. Die haben Sie ja gar nicht erwähnt. Auch dort stellen wir einen dreistelligen Millionenbetrag bereit, um notfalls reagieren zu können, wenn an anderer Stelle Mittel fehlen.
Meine Damen und Herren! Wir sind weiter auf dem guten Weg, 2024 den Haushalt auch unter Berücksichtigung des Werteverfalls von Infrastruktur, also der Abschreibungen, sowie unter Vorsorge für Pensionen der Beschäftigten zu konsolidieren, also auch dort den Haushalt auszugleichen. Dauerhaft. Einmal ist es bereits gelungen, aber unser Ziel ist, dies dauerhaft zu erreichen. Mit dem Geschäftsbericht, den die Stadt veröffentlicht, mit unseren Haushaltsplänen machen wir das sehr transparent. Wir sind ehrlich mit der Situation der Stadt – Sie haben das eben eingeräumt – und das ist bundesweit fast ein Alleinstellungsmerkmal für Hamburg. Das macht im Wesentlichen nur Hessen zurzeit so. Wir halten jedenfalls an dem Ziel fest, diesen doppischen Ausgleich zu erreichen, um ein generationengerechtes Haushalten hinzubekommen.
Das ist wichtig, denn so wollen wir sicherstellen, dass auch künftige Generationen, nämlich unsere Kinder und Enkelkinder, unser Gemeinwesen noch gestalten und nicht nur die Schulden von uns und unseren Vorvätern verwalten können.
Aber Generationengerechtigkeit ist mehr, als den Staatshaushalt zu konsolidieren und zukunftssicher zu machen – was wir beides tun. Generationengerechtigkeit erfordert auch, Chancen zu eröffnen, damit die nachwachsende Generation den Herausforderungen der Zukunft begegnen kann. Und auch das tun wir.
Ein Beispiel ist die Bildung. Wir investieren in die Kindertagesbetreuung, in Unterricht und Lehre an Schulen und Hochschulen. Für die Betreuung in Kitas werden wir 1 Milliarde Euro pro Jahr ausgeben – das wurde hier schon erwähnt –, auch für mehr Qualität. Der Etat der Schulbehörde steigt auf jährlich über 2,7 Milliarden Euro und der Etat der Wissenschaftsbehörde erreicht jährlich 1,2 Milliarden Euro, auch ohne die Mittel für die erfolgreiche Exzellenzclusterbewerbung. Das bedeutet aber, dass jeder dritte Euro in Hamburg ausgegeben wird für die Bildung. Meine Damen und Herren, ich glaube, darauf können wir stolz sein – eine wichtige Investition in die Köpfe und in die Zukunft der nächsten Generation.
Aber wir kümmern uns auch um den Erhalt des Bestehenden, Herr Hackbusch. Unsere Sanierungsoffensive, die Instandsetzung öffentlicher Infrastruktur, setzen wir fort. Über 2,5 Milliarden Euro sind im Doppelhaushalt dafür vorgesehen, und auch bislang haben wir dort fast 1 Milliarde Euro pro Jahr eingesetzt. Aber wir gehen hier auch neue Wege, Wege, die sicherstellen, dass wir nie wieder in die Situation kommen, die wir 2011 vorgefunden haben, eine Situation, in der über Jahrzehnte wegen anderer, auch wichtiger Prioritäten Investitionen in den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur vernachlässigt wurden. Für die Gebäude der Hochschulen, Kultureinrichtungen, Polizei und Feuerwehr haben wir schon zuvor ein Mieter-Vermieter-Modell eingeführt. Herr Kleibauer hat es ja erwähnt, aber immer nur unter dem Aspekt: Das läuft noch nicht rund. Ja, das läuft noch nicht rund. Das haben wir hier und im Haushaltsausschuss debattiert. Aber das Entscheidende ist doch die Zielsetzung, die wir damit erreichen: dass es nämlich künftig nie wieder passiert, dass unsere öffentliche Infrastruktur verfällt, dass unsere Gebäude verfallen, dass unsere Schulen Ruinen sind. Nein, genau das schließen wir für die Zukunft aus, weil wir nicht nur investieren in die Instandsetzung jetzt, sondern durch das Mieter-Vermieter-Modell sicherstellen, dass dies auch in der Zukunft geschieht. Darauf kommt es an, Herr Kleibauer, und nicht darauf, dass es jetzt am Anfang noch irgendwo ruckelt.
Meine Damen und Herren! Wir werden in den nächsten Tagen die Pläne zur Stärkung von Polizei, Feuerwehr und Justiz beraten, für mehr Personal, für mehr Sicherheit, und die Anträge der Koalition vorstellen, die diese flankieren. Wir werden über die mitwachsende soziale Infrastruktur sprechen, über ein neues Frauenhaus, innovative Ansätze in der Seniorenarbeit und die Stärkung der Drogenhilfe. Wir werden über Wirtschaftsförderung sprechen und die Anträge der Koalition, die hier an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachlegen, wie zum Beispiel durch die Erhöhung des Innovationsfonds um 5 Millionen Euro. Daher möchte ich das jetzt gar nicht alles vertiefen, sondern nur noch auf ein Thema eingehen, nämlich auf die Stärkung der Bezirke. Auch dort werden wir einiges in den nächsten Jahren zusätzlich leisten und in den nächsten Tagen beschließen.
In den Bezirken vor Ort wird die Arbeit gemacht, von der die Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren. Wir wollen daher die Bezirke auch im Wettbewerb um gutes Personal stärken.
Dazu gehört es, die Besoldung für gleichartige Tätigkeiten in Bezirken und Fachbehörden anzugleichen. Deshalb fordern wir den Senat auf, hier aktiv
zu werden und die derzeitigen Besoldungsstrukturen zu überprüfen.
Aber auch die Arbeit der Bezirksversammlungen stärken wir durch mehr Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, aber auch durch den Abbau von Barrieren, der die Möglichkeit zu mehr Teilhabe aller Menschen an den bezirklichen Gremien eröffnet.
Meine Damen und Herren! Das vorsichtige Haushalten der letzten Jahre und die angemessenen Planungen für die nächsten Jahre führen dazu, dass wir bis 2022 eine Konjunkturrücklage von 4 Milliarden Euro erwirtschaftet haben; Herr Kleibauer hat das ja schon ausgeführt. Und wir wissen schon, was das heißt. Es heißt nicht, dass wir 4 Milliarden Euro mehr Geld ausgeben können. Aber es ist doch ein Polster für schlechte Zeiten, das wir in den letzten Jahren aufgebaut haben. Zudem planen wir einen Abbau der Schulden von 800 Millionen Euro im Doppelhaushalt, ein Ziel, das wir auch 2018 erreicht hätten, wenn wir nicht dieses unrühmliche Kapitel HSH Nordbank hätten, was zum Glück in diesen Tagen abgeschlossen werden kann, aber uns für den Haushalt 2018 noch einmal neue Schulden beschert. Vielleicht schauen Sie dort auch noch einmal selbstkritisch in den Spiegel, welche Rolle eigentlich in diesem Zusammenhang auch die CDU-Fraktion gespielt hat.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Haushaltsrisiken im Blick und Vorsorge getroffen. Wir wollen aber nicht in Euphorie verfallen; Haushaltskonsolidierung ist eine Daueraufgabe, an der wir stetig weiterarbeiten werden. Trotzdem lässt sich heute sagen: Unser Haushalt ist fit für eine lebenswerte, soziale und innovative Stadt und fit für die finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit 2011 ist die Instandhaltung und Sanierung öffentlicher Infrastruktur wieder Regierungspolitik. Wir bringen Hamburg Schritt für Schritt in Ordnung.
In die Stadtstraßen haben wir seit 2011 über 750 Millionen Euro investiert, in Brücken seitdem über 210 Millionen Euro und für die Schulen, für neue Schulen und Sanierung von Schulen, werden wir über 2,5 Milliarden Euro investieren. Im Doppelhaushalt 2019/2020, den wir gerade beraten, sehen wir für Sanierung und Instandsetzung der städtischen Infrastruktur über 2,3 Milliarden Euro vor. Mit der hier vorliegenden Drucksache rücken einmal mehr die Kulturimmobilien in unseren Fokus.
In den letzten Jahren haben wir bereits viel über den Sanierungsfonds 2020 der Bürgerschaft für die Kultureinrichtungen getan. Allein in die Deichtorhallen haben wir so über 20 Millionen Euro
investiert, ins Planetarium 8 Millionen Euro und viel, viel Geld in das Schauspielhaus, das Thalia Theater, aber vor allem auch in viele Stadt- und Kultureinrichtungen und die Bücherhallen. Mit der vorliegenden Drucksache stellen wir uns bei dem Thema neu und vor allen Dingen nachhaltig auf.
Wir weiten das Mieter-Vermieter-Modell, mit dem wir bisher nicht nur bei den städtischen Bürogebäuden mit der Instandsetzung gute Erfahrungen machen, sondern auch bei den Museen schon gute Erfahrungen gemacht haben, einmal mehr aus. In den nächsten zwei Jahren werden über 20 Kulturimmobilien unter dem Dach der städtischen Immobilientochter Sprinkenhof AG zusammengefasst und dann zunächst von der Kulturbehörde und später auch von den Kultureinrichtungen selbst zurückgemietet. Über die Mietzahlungen stellen wir dann sicher, dass die Gebäude von 23 Kultureinrichtungen, vielleicht später noch mehr, der Museen, von Schauspielhaus und Thalia Theater, der Oper, von Kampnagel und Planetarium, aber auch viele andere, zunächst vom Vermieter saniert und später vor allem auch instandgehalten werden – denn daran hat es doch oft gehapert –,
damit nicht wieder das eintritt, worüber wir heute reden, nämlich ein Sanierungs-/Modernisierungsstau bei Kulturimmobilien, der jetzt schon auf über 300 Millionen Euro geschätzt wird. Die Mieten für die Objekte stellen wir im Haushalt zur Verfügung, steigende Mieten für steigende Instandhaltungsund Sanierungsbedarfe. Einmal mehr werden wir den Kulturhaushalt in den nächsten Jahren erhöhen.
Dieses Vorhaben stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Das haben die Beratungen und die eine oder andere Korrekturschleife gezeigt. Das war manchmal ärgerlich, aber immer parlamentarisch sichergestellt, dass wir alles beraten und besprechen konnten. Ich glaube, über 200 Seiten Protokollerklärungen zeigen, wie intensiv wir beraten haben, beraten konnten, wie gut wir informiert worden sind zu diesem Zeitpunkt.
Die Kulturbehörde verstärkt nun ihr Immobilienmanagement, um mit den neuen Anforderungen umgehen zu können. Die Kultureinrichtungen stehen vor der großen Herausforderung, Sanierung und Betrieb womöglich unter einen Hut zu bringen, und dort, wo es nicht möglich ist, werden wir auch Ersatzspielstätten bereitstellen. Die Sprinkenhof, der städtische Immobilienverwalter, steht vor der Herausforderung, mit Spezialimmobilien umgehen zu müssen und mit besonders anspruchsvollen Nutzern. Ich hoffe, dass sie dieser Herausforderung gewachsen ist.
Um die Versäumnisse vergangener Jahrzehnte bei der Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur aufzuarbeiten, bedarf es guter Konzepte und eines langen Atems. Mit dem Mieter-Vermieter-Modell und dem Erhaltungsmanagement haben wir die guten Konzepte, und Rot-Grün steht für den langen Atem. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich freue mich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft über das Modell haben werden, wie ich den Ankündigungen der Fraktionen entnehme; das spricht doch nicht gegen dieses Modell. Den Spaß, den der Kultursenator angekündigt hat oder für die Zukunft uns prophezeit hat, den hatten wir in den Beratungen schon, das wurde auch deutlich. So viel Spaß brauchen wir dann nicht noch einmal, hoffe ich jedenfalls, und dass Sie das künftig vermeiden und wir das sehr sachlich regeln werden. Davon gehe ich aber aus.
Ich finde es nur schwierig, wenn die CDU-Fraktion jetzt von Alternativen spricht, aber diese Alternativen gar nicht auf den Tisch legt und auch nie auf den Tisch gelegt hat. Wir haben ein Modell entwickelt, das doch eben gerade sicherstellen soll, dass wir nicht nur heute Geld ausgeben und einmal sanieren, sondern dass auch künftig die Instandhaltung dauerhaft und regelhaft durchgeführt wird. Und ich glaube, dass der Weg über ein Mieter-Vermieter-Modell der richtige ist, um wirklich sicherzustellen, dass unabhängig von allen haushalterischen Problemlagen, die möglicherweise in der fernen Zukunft einmal wieder auftreten könnten, und unabhängig von solchen konjunkturellen Entwicklungen sichergestellt ist, dass die Kulturimmobilien in einem guten Zustand erhalten bleiben, die für eine Kulturstadt wie Hamburg, eine Kulturmetropole wie Hamburg richtig sind. Deswegen, glaube ich, ist das, wenn es im Ergebnis einen einstimmigen Beschluss heute geben wird und das richtige Signal an die Stadt geht und auch die Aufforderung an alle Beteiligten in der Kulturbehörde, bei der Sprinkenhof, in den Kultureinrichtungen, genau das Richtige, und ich glaube, wir sollten den Weg heute starten. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte wie Herr Kleibauer mit dem Konzernabschluss, mit dem kaufmännischen Rechnungswesen beginnen, weil ich finde, dass das, was Sie dazu sagen, ein Stück weit Ihre Doppelzüngigkeit im Haushaltswesen belegt, die ansonsten immer hauptsächlich zwischen Fachsprechern, Haushaltssprechern existiert, aber hier eben auch bei Ihnen.
Zum einen betonen Sie, und das ist richtig, dass wir seit über zehn Jahren ein kaufmännisches Rechnungswesen in Hamburg einführen, um mehr Transparenz über das Haushaltswesen und über die Situation der Stadt zu erhalten. Aber im nächsten Augenblick, wenn Sie über das negative Eigenkapital und dessen Ansteigen sprechen, verschweigen Sie, warum das so ist. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Pensionsrückstellungen erhöht werden müssen. Aber genau das ist der Pfad, den wir seit zwölf Jahren gehen. Als der erste Bericht zum Konzern, zum Kernhaushalt vorgelegt wurde, der erste doppische Bericht, der erste Jahresabschluss, hat man offenbar falsche Daten herangezogen. Wir mussten Jahr für Jahr nachsteuern, und wir haben jetzt Gutachten, die uns deutlich machen, auf welcher Basis tatsächlich Pensionsrückstellungen zu bilden sind, und wir bilden sie dann auch. Also wir sind transparent und vollziehen das nach, was notwendig ist.
Der zweite Punkt, und den halte ich fast für schlimmer, ist der, dass Sie von der Verschuldung außerhalb des Kernhaushalts reden. Wir wissen aber alle, da geht es im Wesentlichen um öffentliche Unternehmen, und bei öffentlichen Unternehmen steht der Verschuldung in der Regel eine entsprechende Wertschöpfung entgegen, stehen Investitionen und werthaltige Gegenstände entgegen. Insofern ist Ihre Verkürzung falsch und zeigt gerade, dass Sie das doppische Haushaltswesen offenbar nicht nutzen, um Transparenz herzustellen, sondern um neue Vorwürfe zu konstruieren.
Mit Ablauf des Jahres 2020, über dessen Haushalt wir heute die Beratungen beginnen, vollendet sich ein Jahrzehnt, das von einer neuen, nachhaltigen Finanzpolitik bestimmt ist. Seit 2011 orientiert sich der Ausgabenrahmen an den langjährigen Erfahrungen und nicht an kurzfristigen und anfälligen Steuerprognosen. Seit 2011 ist es gelungen, Hamburgs Finanzen zu konsolidieren und den Haushalt fit für die Schuldenbremse zu machen. Dieser Erfolg wird sicher begünstigt durch eine anhaltend gute Konjunkturlage,
aber gesichert wurde er erst dadurch, dass wir uns anders als frühere Senate – und da, Herr Trepoll, spreche ich auch von der CDU – nicht durch eine gute Konjunktur zu Mehrausgaben haben verführen lassen, sondern unsere Finanzstrategie durchgehalten haben.
Heute besteht kein Zweifel mehr, dass wir die Schuldenbremse, wie in unserer Verfassung angestrebt, schon 2019 erreichen werden, Herr Kruse. Und da freue ich mich, dass wir damals mit der Kollegin Suding und der Kollegin Hajduk von den GRÜNEN eine so gute Lösung hinbekommen haben, die uns heute aber auch erreichbar ist.
Seit 2014 haben wir über 1,2 Milliarden Euro Schulden getilgt, statt zusätzliche Kredite aufzunehmen. An dieser Tendenz wird auch der herbe Rückschlag, den wir dieses Jahr wegen des HSHNordbank-Desasters hinnehmen müssen, nichts ändern. Mit dem Verkauf der HSH Nordbank haben wir dann auch, so hoffe ich, fast alle Erblasten der letzten CDU-geführten Senate abgearbeitet. Ausgenommen bleibt der Wohnungsbau, bei dem wir immer noch gegen fast ein Jahrzehnt der Tatenlosigkeit unter CDU-Verantwortung anbauen müssen.
Die wollten Sie eben nicht zu sehr noch einmal in den Schatten stellen, Herr Trepoll, mit Ihren Versäumnissen der letzten Jahre. Die Versäumnisse, die bei Ihnen auch weiterhin bestehen, weil sich die CDU in der Regel immer noch gegen die Bebauungspläne wehrt, die wir in Hamburg für Wohnungsbau machen.
Die finanzpolitische Konsolidierung war nie und ist nicht Selbstzweck, sondern angesichts der Schuldenbremse vor allem auch in Hinblick auf die Generationengerechtigkeit und Sicherstellung politi
scher Handlungsfähigkeit für die Zukunft erforderlich. Trotz der Begrenzung des Ausgabenrahmens haben wir in den vergangenen Jahren stets darauf geachtet, dass die erforderlichen Investitionen in Hamburgs Zukunft erfolgt sind, in Köpfe wie in Infrastruktur. Wir haben die Bildung gebührenfrei gestellt, von der Krippe bis zum Studium. Wir haben den Wohnungsbau in zuvor nicht gekanntem Maße angekurbelt. Und wir haben begonnen, die städtische Infrastruktur an Straßen, Wegen, Grünanlagen, Spielplätzen, Gebäuden und Gewässern instand zu setzen. Das hat uns nicht nur finanziell stark gefordert, sondern es war vor allen Dingen auch eine Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger. Dies aber für kurzfristiges Beifallheischen zu nutzen, wie es die Opposition und insbesondere der Kollege, der sich gerade nach hinten wendet, gern tut, anstatt die Sanierungsbemühungen zu unterstützen
und so noch viel größere Belastungen für die Zukunft abzuwenden, ist kurzsichtig, ist eben CDU.
Wir setzen unsere Politik fort, weil sie erfolgreich und notwendig ist. Im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 stehen noch einmal zusätzliche Mittel zur Verfügung. Wir weiten den Etat der Wissenschaftsbehörde um fast 10 Prozent aus, investieren dabei in Hochschulinfrastruktur, in exzellente Forschung und in gute Studienbedingungen.
Wir stellen neue Lehrer ein und auch Lehrerinnen für mehr Schülerinnen und Schüler, kleinere Klassen, guten Ganztag und bessere Inklusion.
Wir erhöhen das Budget für die Kindertagesbetreuung auf 1 Milliarde Euro für mehr Plätze und eine bessere Betreuung. Ausbau von Quantität und Qualität gehen Hand in Hand, wie auch die gestrige Verständigung mit der Volksinitiative und die für heute vorgesehene Gesetzesänderung belegt.
Diese Investitionen in Bildung und Betreuung machen Hamburg zusätzlich attraktiv für Familien und junge Menschen. Profitieren werden die Unternehmen, die bundesweit im Wettbewerb um Fachkräfte stehen. Bildungspolitik ist eben auch Standortpolitik.
Wir setzen auch die Sanierungsoffensive fort. Die Versäumnisse vieler Vorgängerregierungen – und dabei nehme ich auch keine sozialdemokratischen aus – werden schrittweise beseitigt. Mit dem Erhaltungsmanagement Straßen sind wir bundesweit vorbildlich. Wir weiten dieses nun aus auf Brücken und konstruktive Bauwerke, auf Parks, Grünanlagen und Spielplätze, auf Ufer, wassertechnische Anlagen und Hochwasserschutzanlagen.
Den Haushaltsplan-Entwurf begleitet wieder ein Bericht über die geplanten und durchgeführten Sanierungsmaßnahmen; darüber haben wir vor zwei Wochen gesprochen. Ich finde, da ist sehr deutlich geworden, was wir hier tun. Fest steht aber, wir nehmen die Sanierung und Instandhaltung sehr ernst und tun das, was möglich ist.
Städtische Immobilien überführen wir in ein MieterVermieter-Modell und stellen dadurch sicher, dass die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen künftig finanziert und durchgeführt werden. Wir nutzen das Modell auch, um wie bei den Kulturimmobilien die Vernachlässigung der Vergangenheit aufzuholen. Auch das wird ja noch in den nächsten Wochen Thema für uns sein.
Unsere Finanz- und Haushaltspolitik hat immer sichergestellt, dass wir in die Zukunft der Stadt investiert haben und auf schwierige und kurzfristige Anforderungen auch reagieren konnten. Das wird auch so bleiben.
Hamburg wächst. Mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich in den letzten sechs Jahren stellen auch zusätzliche Anforderungen an den Staat. Das kostet viel Geld. Gut 100 000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und eine prosperierende Wirtschaft mit wachsenden Unternehmen erwirtschaften aber auch zusätzliche Steuermittel. Wir haben deshalb unsere erfolgreiche Finanzstrategie vor einigen Monaten modifiziert, um zusätzliche Einnahmen für wachstumsbedingte Mehrausgaben einsetzen zu können. Wir halten dabei an unserer Finanzstrategie im Grunde fest. Die Ausgaben bleiben gedeckelt, mit ausreichend Abstand unter den aufgrund der Erfahrungen zu erwartenden Steuer- und sonstigen Einnahmen.
Herr Kleibauer, wenn Sie jetzt sagen, wir geben zu viel Geld aus,
dann bin ich froh, dass wir jetzt einige Wochen gemeinsam debattieren und diskutieren werden. Und am Ende werden Sie uns sicherlich sagen, wie Sie die 4 Milliarden Euro, die Sie uns als zu viel vorhalten, dann tatsächlich einsparen wollen im nächsten Doppelhaushalt.
Darauf bin ich äußerst gespannt,
insbesondere weil Sie im zweiten Teil Ihrer Rede noch Zusatzbedarfe für Risiken vorgesehen haben und auch beim Personal aus Ihrer Sicht nicht genug Mittel vorhanden sind. Insofern bringen Sie das zusammen, stellen Sie Anträge, zeigen Sie das auf, und dann werden wir darüber diskutieren.
Es wurde angesprochen: Die Modifizierung unserer Finanzstrategie wurde mit Billigung des Rechnungshofs durchgeführt. Ich war gestern oder vorgestern etwas erstaunt über die beratende Äußerung, wo es dazu gekommen ist, dass der Rechnungshof eine Ampel für die Finanzstrategie auf Rot gestellt hat, obwohl die Strategie – das ist ja etwas nach vorn Gerichtetes – sich gar nicht geändert hat und eigentlich auch vom Rechnungshof getragen wurde. Gleichzeitig hat er die Ampel für die Nettokreditaufnahme, wo wir dieses Jahr 3 Milliarden Euro wegen des von der CDU mitverantworteten HSH-Nordbank-Desasters zusätzlich aufnehmen müssen,
auf Gelb gestellt. Und wegen 200 Millionen Euro, über die wir gerade möglicherweise in einer Auseinandersetzung sind, haben sie eine andere Ampel auf Rot gestellt. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, aber ich denke, entscheidend ist, dass wir vom Rechnungshof nach wie vor wertvolle Hinweise für unsere Haushaltsberatungen bekommen haben, die wir einbeziehen werden, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle vielleicht anderer Meinung sind. Deswegen auch von der SPD-Fraktion herzlichen Dank an den Rechnungshof für seine beratende Äußerung.
Mit den zusätzlich verfügbaren Mitteln sichern wir den Ausbau des Bürgerservice der Bezirksämter und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Wir investieren in die Sicherheit und in mehr Polizeibeamtinnen und -beamte, Feuerwehrleute, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wir halten die Wohnungsbauförderung für den sozialen Wohnungsbau auf einem sehr hohen Niveau mit 140 bis 160 Millionen Euro im Jahr. Wir bauen neue Schulen und sanieren die bestehenden. Die Hamburger Krankenhausstruktur wird wie in keinem anderen Bundesland auch künftig und mit noch mehr Mitteln gefördert.
Zentrales Anliegen bleibt uns der Hafen. Wir führen das bereits hohe Investitionsniveau von 124 Millionen Euro fort, und die zukunftsweisenden öffentlichen Infrastrukturprojekte realisieren wir.
Wir haben insbesondere die Mittel für den Hafenbetrieb erheblich gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung aufgestockt, und zwar um 60 Millionen Euro. Das unterstreicht die Bedeutung, die wir dem Hafen beimessen.
Wir behalten aber auch die Risiken im Blick. Herr Dr. Dressel hat dazu einiges gesagt: HSH-Folgekosten, Zuwanderung und Integration als wichtiges Thema, was auch die Stadtgesellschaft bestimmen wird. Damit uns Integration gelingt, müssen wir wirklich investieren, und das tun wir. Wir werden die Personalkosten im Auge behalten, und wir werden mit den gesetzlichen Leistungen, natürlich auch wie in der Vergangenheit, sehr genau hinschauen müssen, wie sich das dort entwickelt. Das große Ziel unserer Haushaltspolitik bleibt die Erreichung des doppischen Ausgleichs bis 2024. In der Anstrengung dazu dürfen wir nicht nachlassen.
Meine Damen und Herren, wir haben für die Risiken im Haushaltsplan Vorsorge getroffen. Der Senat hat einen soliden Plan vorgelegt, der unsere politischen Schwerpunkte für die nächsten Jahre abbildet. Sicherlich wird sich wie immer die eine oder andere Ergänzung aus den Regierungsfraktionen ergeben, und gute Anregungen der Opposition – wie gesagt, wir warten auf Ihre Vorschläge, Herr Kleibauer – werden wir sicher auch nicht unbeachtet lassen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich wollte doch noch einmal die Gelegenheit ergreifen, um auf einiges zu reagieren, was uns hier vielfältig vorgetragen wurde, und vielleicht einmal mit einem Missverständnis aufräumen. Einen Staatshaushalt zu führen, eine Stadt zu regieren, das ist etwas anderes, als eine Sparkasse zu führen und Sparbücher anzulegen.
Es geht nämlich darum, dass wir die nötigen Investitionen und die Risikovorsorge für die Zukunft tätigen, dass wir den Anforderungen der Gegenwart gerecht werden und die Schulden der Vergangenheit tilgen. Darum geht es in Wirklichkeit, und nicht darum, was Sie uns hier einerseits kleinteilig vorhalten, wo wir noch zu viel Geld angeblich ausgeben, wobei Sie auf der anderen Seite aber versäumen, konkrete Vorschläge zu machen, wo zu viel Geld ausgegeben wird.
Herr Hackbusch, wir werden uns, glaube ich, bei dem Thema Sanierung nie annähern, weil Sie vollkommen ignorieren, was Sie lesen können, was Ihnen vorgetragen wird. Was soll man da noch gegenanreden? Sie kommen bei dem Thema Sanie
rung einfach nicht mit der tatsächlichen Entwicklung mit. Sie bleiben dahinter zurück. Vielleicht können wir es noch einmal versuchen im Haushaltsausschuss, aber eigentlich, fürchte ich, kommen wir da nicht weiter. Schade eigentlich.
Und Frau Dutschke, vielleicht noch zu Ihnen einen letzten Satz. Wenn Sie zum einen davon sprechen, dass wir weniger Steuern einnehmen sollten, verstehe ich auf der anderen Seite nicht, wie Sie das zusammenbringen mit den vielen Risiken, die Sie im Haushalt alle sehen. Dafür müsste doch eigentlich dann weitere Vorsorge getroffen werden, dass also auch Mittel eingesetzt werden. Das passt nicht zusammen. Machen Sie sich aber keine Sorge um die Deiche in Hamburg. Wir haben in Hamburg in den letzten Jahrzehnten immer darauf geachtet, in den Deichschutz und Hochwasserschutz zu investieren.
Und wie Sie festgestellt haben, richten wir jetzt auch im Erhaltungsmanagement ein besonderes Augenmerk auf den Hochwasserschutz, also Deichalarm ist nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind 2011 mit dem Ziel angetreten, Hamburgs Schulen und Hochschulen, Straßen, Brücken, Grün- und Erholungsanlagen wieder in Ordnung zu bringen. Seitdem geben wir jedes Jahr sehr viel Geld dafür aus, um Versäumnisse der Vergangenheit auszuräumen und Substanz zu erhalten.
Für die Stadtstraßen sind es 2011 bis Ende dieses Jahres 750 Millionen Euro, für den Erhalt der städtischen Brücken waren es 2011 bis 2017 fast 100 Millionen Euro und für die Hafenbrücken in diesem Zeitraum über 110 Millionen Euro.
Mit jedem Haushaltsentwurf, auch mit dem aktuellen, legt der Senat der Bürgerschaft die Sanierungsplanung für die kommenden Haushalte vor und berichtet über die erfolgten Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus. 2017, können wir dort nachlesen, standen über 900 Millionen Euro für Sanierungen und Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Anstrengungen der letzten Jahre sind von Erfolg gekrönt. Wir haben bessere
Schulgebäude, instand gesetzte Straßen und neue Radwege. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Das ist unbestritten, aber wir gehen es weiter engagiert an, wie die eben genannten Zahlen verdeutlichen.
Vielleicht ginge sogar noch sehr viel mehr, wenn es nicht immer schwieriger werden würde, Planer und ausführende Firmen zu gewinnen, die noch Aufträge annehmen. Es hat sich auch gerächt, dass unter der CDU-Verantwortung im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends die staatlichen Baudienststellen erst zentralisiert, dann ausgedünnt und schließlich fast aufgelöst wurden, sodass lange keine neuen Ingenieure eingestellt wurden. Diese fehlen nicht nur bei der Genehmigung von Wohnungen, sondern auch bei der Steuerung externer Planungsbüros. Auch hier haben wir umgesteuert.
Wir bringen die städtische Infrastruktur aber nicht nur schrittweise in Ordnung, sondern wir wollen den guten Zustand auch dauerhaft erhalten.
Im Hochbaubereich trägt das Mieter-Vermieter-Modell dazu bei, welches sicherstellt, dass die Instandhaltung städtischer Gebäude finanziert und laufend fortgeführt wird. Schon 2013 haben wir auch ein Erhaltungsmanagement für die Straßen aufgebaut, sodass wir 2017 erstmals einen Zustandsbericht über das Hamburger Straßennetz vorlegen konnten. Von diesem Modell haben wir gelernt und weiten das Erhaltungsmanagement jetzt aus auf Brücken und konstruktive Bauwerke, auf Parks, Grünanlagen und Spielplätze, auf Ufer, wasserwirtschaftliche Anlagen und Hochwasserschutzanlagen. In all diese Bereiche haben wir in den letzten Jahren schon sehr viel investiert; einige Zahlen hatte ich genannt.
Ziel des Erhaltungsmanagements ist es, den Erhalt der Infrastruktur unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage zu planen und den Erhalt auch aktiv sicherzustellen. Dafür brauchen wir auch zukünftig sehr viel Geld. Im nächsten Doppelhaushalt sollen über alle Einzelpläne Mittel für Sanierungsmaßnahmen von über 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden; ein richtiger und wichtiger Schritt.
Ich begrüße es aber an dieser Stelle auch ausdrücklich, dass der Senat für 2018 noch erhebliche Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung stellen will. Im Rahmen der Drucksache zur Aktualisierung des langjährigen Trends der Steuererträge beantragt er weitere Mittel für Straßen, Plätze, Spielplätze, Kaimauern und Universitätsgebäude. Damit trägt der Senat nicht nur dem Ersuchen der Bürgerschaft Rechnung, sondern auch den Hinweisen des Rechnungshofs, der sich ausdrücklich für
den Werterhalt der städtischen Infrastruktur eingesetzt hat.
Mit dem Erhaltungsmanagement wollen wir eben diesen eingeforderten Werterhalt und die Funktionstüchtigkeit städtischer Anlagen sicherstellen und zugleich mehr Transparenz über Sanierungsbedarfe und Sanierungsmaßnahmen herstellen. Mit dem Erhaltungsmanagement manifestiert RotGrün unsere Strategie, Hamburgs Infrastruktur Schritt für Schritt in Ordnung zu bringen und vor allem auch künftig in Ordnung zu halten. Dabei können Sie uns unterstützen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir kommen zu einem etwas schwierigeren Thema, das uns aber in Hamburg genauso bewegen muss wie viele andere Themen. Denn es geht bei der Reform zur Grundsteuer auch darum, wie sich Hamburg als Stadt weiterentwickeln kann.
Wir haben als Koalition gemeinsam mit der FDPFraktion einen Antrag zur Reform der Grundsteuer vorgelegt, die jetzt im Bund und in den Ländern neu diskutiert wird, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden hat, dass die Grundsteuer, so wie sie heute erhoben wird, verfassungswidrig ist, und die Politik beauftragt hat, bis Ende 2019 eine Neuregelung herbeizuführen.
Wir erheben vier Forderungen. Wir wollen eine Neuregelung der Grundsteuer, die die Vorgaben des Verfassungsgerichts zweifelsfrei erfüllt. Wir wollen eine Lösung innerhalb des engen Zeitkorridors und wir wollen Aufkommensneutralität bei der Neuregelung. Vor allem aber wollen wir, dass die Kosten des Wohnens durch eine Neuregelung nicht erhöht werden; dieser Punkt ist für uns zentral. Sie haben schon vorhin diskutiert, dass wir als Rot-Grün in Hamburg alles Mögliche tun, um den Mietanstieg zu begrenzen; ein hoch sensibles Thema, ein hoch wichtiges Thema, ein Thema, wie wir Segregation in Hamburg vermeiden können. Und mit den Modellen zur Grundsteuer, die zurzeit diskutiert werden, insbesondere dem, welches der Bundesrat beschlossen hat, droht, dass bei einer Umsetzung eines solchen Modells die Kosten der Mieten, aber auch die Kosten der Eigenheimbesitzer deutlich steigen werden und damit unsere bisherigen Bemühungen ad absurdum geführt werden.
Wir haben sicherlich in Hamburg erhebliche Anstiege des durchschnittlichen Bodenwertes. Das würde, wenn man diese Bodenwerte so einbezieht in ein neues Grundsteuermodell, dazu führen, dass wir erhebliche Mehrbelastungen für die Mieter haben. Verschiedene Rechnungen stehen im
Raum, teilweise horrende Entwicklungen, die keiner von uns wirklich wollen will.
Auch eine von vielen dann in die Diskussion gebrachte Möglichkeit der Nivellierung einer solchen Entwicklung über die Hebesätze ist für uns kein denkbarer Weg. Denn auch dort gibt es Mechanismen im bundesweiten Länderfinanzausgleich, die dazu führen würden, dass wir dadurch in dem Bund-Länder-Finanzausgleich sehr viel höhere Summen einzahlen müssten, möglicherweise mehr Geld abführen müssten, als wir über die Grundsteuer überhaupt einnehmen. Also auch an dieser Stelle wären wir nicht auf einem richtigen Weg.
Die Grundsteuer ist aber gleichwohl für Hamburg eine wichtige Steuer. Es kann nicht darum gehen, sie abzuschaffen. Für die Kommunen in Deutschland ist sie oftmals eine Einnahmequelle, mit der sie 20 Prozent und mehr ihrer Ausgaben finanzieren. In Hamburg beträgt die Summe immerhin 465 Millionen Euro, die wir im letzten Jahr eingenommen haben. Deswegen dürfen wir auch diese Steuer nicht gefährden.
Damit komme ich zum nächsten Punkt: Wir müssen jetzt ein Modell auf Bundesebene schaffen, das auch in der Zeit, die uns bleibt, umsetzbar ist, nämlich nach einem Beschluss bis 2024. Es geht dabei um nicht mehr oder weniger, als dass 36 Millionen Einheiten in Deutschland neu bewertet werden müssen, und das unter der Prämisse, dass wir bisher ja nicht einmal ein IT-Verfahren haben, mit dem das sichergestellt werden kann, abgesehen davon, dass die Bewertung sicherlich erheblichen Aufwand mit sich bringen würde, bei einem Bodenwertmodell kaum machbar. Deswegen wollen wir Sozialdemokraten daran festhalten, dass das Flächenmodell, das unser Erster Bürgermeister, unser ehemaliger Finanzsenator und jetziger Bürgermeister, in die Diskussion gebracht hat, das unser jetziger Finanzsenator vertritt, auch künftig Grundlage für die weiteren Verhandlungen auf Bundesebene ist. Denn wir glauben, dass wir damit alles, was uns wichtig ist, erreichen können: ein Modell, das die Mieten oder die Kosten des Wohnens nicht erheblich belastet, ein Modell, das zeitgerecht umsetzbar ist, und ein Modell, das aufkommensneutral geregelt werden kann, also auch keine weitere Belastung der Steuerzahler mit sich bringt. Wir wissen nicht, welchen Weg die Verhandlungen in den nächsten Wochen und Monaten nehmen werden. Aber ich glaube, es ist ein wichtiges Signal aus diesem Haus, wenn wir möglichst einvernehmlich den Senat in seiner Verhandlungsposition unterstützen und uns für ein Modell aussprechen, das genau die von uns in unserem Antrag geforderten Punkte aufnimmt und damit auch für Hamburgs Stadtentwicklung und für Hamburgs Mieterinnen und Mieter ein ganz, ganz wichtiges Signal wäre. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Glaubwürdigkeit der LINKEN, was den Erhalt von Arbeitsplätzen betrifft,
will ich nicht noch weiter eingehen; es ist, glaube ich, deutlich geworden. Ich will auch nicht noch einmal darauf eingehen, dass Sie Ihre Entscheidung offenbar davon abhängig machen, dass Sie ein Gutachten nur in Teilen gesehen haben, das einen Sachverhalt aus dem Jahr 2015 betrifft. Das alles ist hier deutlich genug geworden und Sie müssen sich, glaube ich, in Ihrer Fraktion schon fragen, ob Sie nicht auf dem Holzweg sind nach all dem, was Ihnen Herr Tjarks und andere Vorredner hier auseinandergesetzt haben.
Was ich aber als Ungeheuerlichkeit empfinde, Herr Hackbusch, ist, dass Sie uns erst vortragen, dass ein Staatsanwalt ausgeführt hätte, der Senat wäre hier nicht in der Verantwortung, sondern jeder einzelne Abgeordnete, der abstimmt – ja –, aber dann im nächsten Atemzug die namentliche Abstimmung beantragen. Das empfinde ich als ungeheuerlich. Das kann man als Drohung verstehen und das ist nicht parlamentarisch, was Sie hier machen, Herr Hackbusch.
Politisch haben Sie sich in dieser Frage längst disqualifiziert, aber Sie haben es jetzt auch parlamentarisch gemacht.
Deswegen möchte ich eigentlich sehr deutlich machen, dass jeder Abgeordnete hier im Haus, vor allen Dingen aber die Abgeordneten, die über Wochen in den Ausschüssen Öffentliche Unternehmen und Haushalt beraten haben, über Jahre, aber in den letzten Wochen insbesondere, sich informiert haben, auseinandergesetzt haben und in der SPD-Fraktion, für die ich hier nur sprechen kann, jederzeit bemüht waren, den Schaden, von dem Hamburg bedroht war, abzuwenden und zu reduzieren. Ich glaube, es ist heute in den Debattenbeiträgen deutlich geworden, von wo wir gekommen sind, von 65 Milliarden Euro Belastung bis heute zu einem Rest von 3,3 Milliarden Euro in der Gewährträgerhaftung. Das war ein Weg, den wir gegangen sind, der nicht einfach war, der nicht schön war, der uns aber zumindest vor Schaden bewahrt hat, der den Haushalt von Hamburg und Schleswig-Holstein zerstört hätte und damit viele politische Bemühungen kaputt gemacht hätte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich überlegt habe, was ich heute sagen würde,
hatte ich gedacht, damit zu beginnen, der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass nun das letzte Kapitel der Befassung der Bürgerschaft mit der HSH Nordbank aufgeschlagen ist. Ich hatte mich eigentlich darauf beziehen wollen, dass die Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein heute den Verkauf der Bank an ein Konsortium beschlossen haben. Wenn ich aber die heutige Debatte verfolge, bin ich vor allen Dingen froh, dass wir wahrscheinlich jetzt zum vorletzten Mal, bevor wir in einigen Wochen die dann vorliegende Drucksache beschließen werden, eine solche Debatte führen, in der so viel Halbwahres, Verkürzungen und Verdrehungen von Sachverhalten insbesondere von der Opposition kam.
Ihnen, Herr Trepoll, fiel es eben schon schwer, überhaupt einmal dazu zu kommen, auch der CDU konkret Verantwortlichkeiten zuzuweisen. Pauschal ist das immer einfach, aber dass Herr Peiner damals Entscheidungen getroffen hat, haben Sie jetzt auf Zuruf von Herrn Dressel eingeräumt und den Namen von Beust haben Sie bis jetzt nicht ins Spiel gebracht, der auch maßgeblich Verantwortung für das trägt, wo wir heute stehen,
was aus meiner Sicht vor allen Dingen zeigt, wie hier die Debatte seit Jahren geführt wird. Ich weiß noch, dass auch FDP und LINKE, alle haben sie den Verkauf bezweifelt, der nun erfolgreich zustande kommen kann.
Jetzt, wo der Verkauf zustande kommt, ist das Erste, was Sie dagegen anführen, Herr Kruse, dass Ihnen der Verkaufspreis nicht hoch genug ist. Mein Gott, wo sind Sie denn? Eben kommen Sie damit an, dass Sie noch überlegen müssen, ob die 1 Milliarde Euro, die am Ende wahrscheinlich gezahlt wird, genug ist. Das sind Dinge, die kein Mensch
versteht. Das versteht kein Mensch hier im Haus und auch kein Mensch auf der Straße.
Der Verkaufsbeschluss ist für mich kein Grund zur Euphorie. Mich stimmt auch der Tag nicht froh, weil der Schaden zu groß ist, der für Hamburg und Schleswig-Holstein damit verbunden ist, der uns noch lange belasten wird und der vor allen Dingen die in Hamburg über Jahre erfolgreichen Bemühungen, die Schuldenlast zu reduzieren, ein Stück weit zu uns zurückwirft. Aber die Information, die wir bisher erhalten haben, deutet darauf hin, dass mit einem Verkauf ein für die Länder besseres Ergebnis erzielt werden kann als durch die alternativ drohende Abwicklung der Bank. Das wurde auch hier, glaube ich, schon ziemlich deutlich, das ist ein Szenario, das auch von verschiedenen Seiten der Opposition immer wieder ins Spiel gebracht worden ist.
Der Verkaufsvertrag begrenzt die finanziellen Risiken. Es gibt kein weiteres Geld für die HSH Nordbank, der Kaufpreis steht fest und kann nur gegen eine geringer ausfallende Inanspruchnahme der Sunrise-Garantie aufgerechnet werden. Wie bereits mehrfach ausgeführt wurde, deutet zurzeit alles darauf hin, dass die 10-Milliarden-Euro-Garantie vollständig fällig wird. Die Bank selbst führt es aus und das passt ja auch zu der traurigen Tradition, dass im Zusammenhang mit der HSH Nordbank zu oft der Worst Case eingetreten ist.
Der Verkauf und der Verkaufsprozess müssen jetzt transparent vorgestellt werden. Wir müssen die Informationen bekommen, die uns ermöglichen, das abzuschätzen, einzuschätzen, abzuwägen. Herr Hackbusch, das haben Sie heute auch eingefordert. Ich erinnere mich noch daran, wie Sie im Dezember 2015, als es um die Beihilfeverfahren ging – auch dort hatten wir wirklich alle Möglichkeiten; wir haben Akten einsehen können, Informationen bekommen, Berater von dieser und jener Seite gehört –, immer wieder behauptet haben, Sie hätten nicht genug Informationen bekommen und könnten das sowieso alles nicht glauben. Also ich weiß auch nicht, ob Transparenz allein genügt. Man muss auch den Willen haben, die Informationen aufzunehmen, zu verarbeiten und zu sagen: Jetzt ist ein Schlusskapitel hier, wir haben das Verfahren erfolgreich zu Ende zu bringen und müssen dann auch entscheiden. Ich hoffe, dass Sie dieses Mal etwas offener sind, Herr Hackbusch, als Sie das bisher waren.
Wir kennen das Konzept der Käufer, ihr Geschäftsmodell für die Bank, nicht. Ich glaube aber, dass der Verkauf zumindest die Chance bietet, dass wir am Finanzplatz Hamburg ein Institut erhalten, das
eine wichtige Rolle für die Unternehmen in Norddeutschland spielen kann. Ich glaube auch, dass die Chancen, von den 1 800 Arbeitsplätzen, die es zurzeit gibt, eine nennenswerte Anzahl zu erhalten, bei einer Fortführung der Bank größer sind als bei einer Abwicklung, die offenbar in einigen Köpfen immer noch herumschwirrt. Außerdem werden wir Belastungen des Refinanzierungs- und des Sicherungssystems der Sparkassen vermeiden, wenn wir dieses Modell weiterverfolgen, das der Senat heute vorgestellt hat, was auch für viele kleinere Sparkassen in der Republik erhebliche Folgen haben könnte.
Wir wissen aber wirklich nicht, was tatsächlich am Ende der Käufer mit der Bank machen wird. Er wird sein Geschäftsmodell der EU-Kommission vorstellen müssen, die auf dieser Basis auch mitentscheidet, ob sie dem Verkauf zustimmt. Wir sind dann aber mit dem Verkauf außen vor und ich muss sagen, dass ich darüber nicht traurig bin.
Bei all dem, was wir in den letzten zehn Jahren mit der Bank erlebt haben, bleibt ein zentraler Erfolg, dass es unter Führung des Ersten Bürgermeisters und des Finanzsenators Tschentscher gelungen ist, die Bank über den 31. Dezember 2015 hinaus zu retten. Damit haben wir das Ziel erreicht, die erdrückende Last der Gewährträgerhaftung der Länder von fast 75 Milliarden Euro auf eine immer noch sehr hohe, aber deutlich geringere Summe von etwas über 3 Milliarden Euro zu reduzieren. Darum ging es doch immer im ganzen Verfahren und deswegen haben wir Garantien gegeben und Garantien auch wieder erhöht.
Ich finde, auch dort wird die Geschichte nur halb erzählt. Wir haben doch der Garantieabsenkung nicht zugestimmt, weil wir das so toll fanden, sondern weil es gar keine Alternative gab, weil es in den Verträgen, die schon unter CDU-Verantwortung geschlossen worden sind, so vorgesehen war. Wir mussten der Absenkung zustimmen und am Ende hat es sich als Fehler herausgestellt, die Garantien abzusenken; aber es war nicht unsere Entscheidung.
Der mangelnde Durchblick, der zu Beginn dieses Jahrtausends verantwortliche Aufsichtsräte dazu geführt hat, dass große Risiken angehäuft wurden, hat nicht in dieser Dimension auf die Länderhaushalte durchgeschlagen. Es ist immer noch viel Geld, für das wir jetzt geradestehen müssen, aber ohne die Garantien wäre das alles sehr viel schlimmer gekommen.
Der Vertrauensschaden ist angerichtet, das kann man nicht wegdiskutieren, aber am Ende sitzen wir alle in einem Boot – insofern bin ich froh, Herr Trepoll, dass Sie ein Stück weit auf uns zugekommen sind –: diejenigen, unter deren Regierungsverant
wortung falsche Entscheidungen getroffen oder akzeptiert wurden, und wir, die wir seit 2011 versuchen, mit den Konsequenzen dieser falschen Entscheidungen umzugehen und Schaden zu begrenzen. Draußen in der Stadt unterscheiden ohnehin die wenigsten. Die Bürgerinnen und Bürger wissen um den entstandenen Schaden und erwarten, dass wir auch dieses Thema jetzt zu dem bestmöglichen Abschluss bringen. Ich bin gespannt, ob uns das in den nächsten Wochen gemeinsam gelingen wird, und dazu können Sie viel beitragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dutschke, ich weiß nicht, Sie haben dem Rechnungshof gerade gedankt, das werde ich auch gleich noch tun, Sie haben aber offenbar den Bericht nicht so richtig gelesen, denn natürlich weist der Rechnungshof den Erfolg der Finanzpolitik dem Senat zu, denn letztendlich fundiert ja all das, was wir hier tun, auf der Politik, die der Senat auf Basis der Gesetze durchführt, die wir in den letzten Jahren geschaffen haben. Wir beziehen uns eben nicht mehr auf Steuereinnahmen und auf Steuerprognosen, wie Sie das früher in Ihren Regierungszeiten hier gemacht haben, sondern unsere Politik basiert auf einer langjährigen Betrachtung der Steuerentwicklungen. Insofern glaube ich, dass Sie da etwas missverstanden haben.
Ich möchte tatsächlich auch zunächst meinen Dank an den Rechnungshof richten. Bei allen positiven Botschaften, die Sie uns mit dem Monitoring hier vorlegen, bleibt es auch gleichzeitig für uns immer eine große Verantwortung, mit den Finanzen der Stadt ordentlich umzugehen. Das, was Sie uns aufschreiben, ist auch Anreiz für unser weiteres Handeln und sicherlich kein Grund, sich zurückzulehnen, auch wenn wir uns hier darüber freuen, dass Sie unserer Politik wieder überwiegend grüne Ampeln gegeben haben. Die wichtigsten Ampeln zur Nettokreditaufnahme, zum strukturellen Abbaupfad und zur strukturellen Verschuldung bleiben weiterhin grün. Das ist für uns ein wichtiges Signal von Ihnen, das unsere Politik sicherlich auch unterstützt, und wir sehen uns in der
Verantwortung, daran zu arbeiten, dass in den anderen Bereichen die Ampeln grün werden.
Was für uns wichtig ist – ich will hier nicht auf alle einzelnen Ampeln eingehen –, ist schon auch das Thema Investitionen. Der Rechnungshof hat erneut die Ampel auf Gelb gesetzt. Er schreibt aber zugleich, dass der Substanzerhalt der Infrastruktur nicht akut gefährdet sei. Wir teilen aber mit dem Rechnungshof die Einschätzung, dass es einen Nachholbedarf auch bei Bauten der Verkehrsinfrastruktur gibt. Genau deshalb haben wir vor einigen Jahren hier auf den Abbau des Sanierungsstaus einen Schwerpunkt gesetzt. Wenn wir bis Ende dieses Jahres fast 900 Kilometer Straßen saniert haben und dafür 100 Millionen Euro pro Jahr einsetzen, glaube ich, ist es auch ein deutliches Zeichen, dass wir auf diesem Weg vorangehen.
Frau Kollegin Dutschke, es war ja bisher immer bei Ihrer Fraktion angekommen, die sich über Staus beschwert hat. Das heißt, auf der einen Seite fordern Sie mehr Investitionen, auf der anderen Seite sind Sie die Ersten an der Spitze der Bewegung, wenn es darum geht, sich über Staus zu mokieren. Ich glaube, das macht Ihre Politik auch nicht glaubwürdiger.
Wir stehen laut PwC im Länderfinanzbericht von 2016 an der Spitze der Länder bei den Investitionen pro Einwohner. Das soll auch so bleiben. Die Investitionen in den Schulbau, die wir vorhaben, werden fast 3 Milliarden Euro umfassen. Wir investieren jedes Jahr in 2 000 neue Sozialwohnungen bei der SAGA. Im Übrigen werden auch in sehr vielen öffentlichen Unternehmen, wenn man den Abgleich zwischen den Zugängen zum Anlagevermögen und den Abgängen macht, 2 Milliarden Euro jedes Jahr investiert. Wir sehen Investitionstätigkeit nicht nur im engeren Kernhaushalt, sondern auch darüber hinaus und wir halten es eben auch für klug. Möglicherweise müssen wir da auch in die Diskussion mit dem Rechnungshof einsteigen, wenn wir das Mieter-Vermieter-Modell auch weiter fortführen wollen. Denn ich glaube, es ist schon wichtig, dass durch so ein Modell auch sichergestellt ist, dass durch die Mieten auch zum richtigen Zeitpunkt die Sanierung immer mitfinanziert und mitgedacht wird. Wir sehen das also nicht in erster Linie als Risiko, sondern eher als große Chance für uns.
Ich möchte erwähnen, dass es dort, wo die Ampel leider noch gelb ist, bei den Risiken und Chancen, doch sehr viel damit zu tun hat, dass uns Gestaltungsspielräume dadurch genommen werden, dass in früherer Zeit Entscheidungen, wie es hier auch im Bericht so schön drinsteht, Kostenblöcke mittelfristig festgelegt haben. Die wichtigste Ent
scheidung, die uns auf lange Zeit finanziell bindet, ist die Entscheidung, die vielleicht der puren Gier zugrunde lag, nämlich im vorletzten Jahrzehnt die HSH Nordbank mit öffentlichen Mitteln auszustatten, was uns heute vor die Füße fällt. Das war zu einer Zeit, als in erster Linie die Schill-Partei, FDP und CDU die Verantwortung getragen haben.
Insofern hängen wir immer noch ein Stück weit in der Belastung, die Sie uns dort aufgebürdet haben.
Zum Thema Personalabbau. Ja, wir bauen in der Kernverwaltung Personal ab. Wir haben aber auch Bereiche, in denen wir Personal aufbauen, und zwar bei der Polizei, bei Lehrern, also für mehr Sicherheit, für mehr Bildung, bei Kitas. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns einfach Hinweise dazu geben könnten, in welchen Bereichen Sie Personal sparen oder streichen würden, und nicht pauschal daherbeten, dass wir Personal abbauen müssen.
Das Fazit des Rechnungshofberichts bleibt: Die Lage des Hamburger Haushalts ist gut, die Schuldenbremse ist nicht gefährdet,
unser Finanzkonzept trägt. Gleichwohl, wie ich schon sagte, sehen wir uns in der Verantwortung, weiter daran zu arbeiten, dass die Finanzen der Stadt so solide bleiben, wie sie sich bisher darstellen, auch dann, wenn irgendwann die konjunkturelle Lage nicht mehr so sein sollte,
wie wir sie heute haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ziel der Koalition ist es, die Digitalisierung von Serviceleistungen der Verwaltung voranzutreiben. Hamburg hat hier schon viel geleistet, gleichwohl bietet die Transformation noch viel Potenzial. Wir wollen, dass durch die Digitalisierung Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen komfortabler angeboten werden, dass Behördengänge reduziert
werden können und dass Daten möglichst nur ein Mal erhoben werden und dann für viele Dienstleistungen genutzt werden können. Ziel ist also eine termin- und ortsunabhängige Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen einerseits und Ämtern andererseits,
und zwar für den Bürger komfortabel und für die Verwaltung arbeitsentlastend.
Uns ist bewusst, dass die Digitalisierung kein rein technisches Problem ist, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger auch eine Frage des Vertrauens in Bezug auf den vertrauenswürdigen Umgang mit ihren Daten. Deshalb stehen wir, steht der Staat in besonderer Verantwortung, Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten und so Akzeptanz für die neuen Angebote zu schaffen. Das wollen wir tun.
Die vorliegende Drucksache zeigt, dass der Senat auf dem richtigen Weg ist. Wir haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, Fehler, die uns viel Geld gekostet und die Mittel für die Digitalisierung in den letzten zwei Jahren fast vollständig aufgezehrt haben. Ich will gar nicht Projekte wie KoPers/ ePers oder PROSA nennen. Das Problem ist nur, dass die Fehler dort schon beim Projektstart gemacht wurden, vor allen Dingen im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends, weil Verfahren unterschätzt worden sind. Ich bin mir sicher, dass das Projekt PROSA nun auf einem guten Weg ist. Aber die Mittel, die dort in die Problemlösung fließen, fehlen uns trotzdem.
Wir wollen uns jetzt auf die Chancen konzentrieren, die eine Neuaufstellung der Verwaltung im Bereich IT ermöglicht und eine Zentralisierung und Zusammenfassung der Kompetenz in der Senatskanzlei mit sich bringen kann, um das Programm "Digital First" jetzt umzusetzen. Klare Strukturen, eindeutige Rollenzuweisungen, Kenntnisse der Verwaltung und Kommunikationsfähigkeit bei allen Beteiligten sind dabei entscheidend, auch in Bezug auf den Dienstleister Dataport, dessen Rolle, Leistungsfähigkeit und Service uns noch nicht klar geworden ist in diesem Prozess, die wir uns deswegen auch gern noch einmal durch Beantwortungsersuchen näherbringen lassen wollen.
Der Senat beschreibt in der vorliegenden Drucksache die Module der künftigen Digital First IT-Infrastruktur. Eine solide Basis, die sich an anderenorts bereits erprobte Standards anlehnt und uns damit teure Fehler und Zeitverluste zu vermeiden helfen sollte und zugleich den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen eröffnet. Insbesondere das Servicekonto, das hier als zentrale Nutzerverwaltung erwähnt wird, wird dazu einen erheblichen Beitrag leisten können.
Entscheidend wird aber zunächst die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sein. Ich würde mir wünschen, dass wir mehr als die 10 bis 15 für 2018 angepeilten Verfahren dafür öffnen können. Ich würde mir auch wünschen, wenn auch Verfahren zügig angegangen werden, die eine größere Öffentlichkeit ansprechen als die Asbestmeldungen und das Bewohnerparken. Aber ich habe auch ein gewisses Verständnis dafür, dass gerade zu Beginn des Transformationsprozesses die Sorgfalt vorgeht. Die Funktionalität und die Datensicherheit der ersten umgestellten Verfahren werden maßgeblich für die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sein.
Wir wollen heute 8,6 Millionen Euro für die Digitalisierung freigeben, für mehr bürgerfreundlichen Service. Weitere 20 Millionen Euro beantragt der Senat mit der Drucksache 21/11212. Wer also gleich beklagen sollte, dass es ihm mit der Digitalisierung nicht schnell genug geht, der sollte zumindest nicht die zweite Lesung der letztgenannten Drucksache heute verhindern, zumal mit dieser Drucksache dann auch dringend benötigte Mittel für die Kinderbetreuung in den Kitas freigegeben werden sollen.
Also lassen Sie Ihren Worten dann auch Taten folgen. Wir werden das heute tun und der Digitalisierung, der Weiterverbesserung des Bürgerservices für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zusätzlichen Schub verschaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir reden jetzt über Geld und Finanzierung, da sind die Fachpolitiker von CDU und FDP alle draußen.
Hamburg ist attraktiv und die Bevölkerung wächst. Die Hamburgerinnen und Hamburger sind wirtschaftlich erfolgreich, die Steuereinnahmen steigen, unser Finanzkonzept geht auf und die Schuldenbremse ist erreichbar. Das alles ist Grund zur Freude, aber nicht zur Euphorie.
Die November-Steuerschätzung verspricht uns in diesem Jahr und in den nächsten Jahren zusammen fast 700 Millionen Euro höhere Steuereinnahmen, als noch im Mai prognostiziert. Seit 2011 verlassen wir uns aber nicht mehr auf Verheißungen von Steuerprognosen; diese sind in der Vergangenheit oft genug nicht eingetreten und haben Haushalte ruiniert. Wir planen auf der Basis von Erfahrungen. Grundlage für Haushaltsplan und Finanzmittelbedarf sind seit 2011 der Trend der langfristigen Steuererträge eines 21-jährigen Zeitraums. Diesen schreiben wir regelmäßig fort. Heute passen wir das Finanzrahmengesetz deswegen an den Zeitraum 1996 bis 2016 für die Ermittlung des Finanzmittelbedarfs an.
Die über dem Trend verbliebenen, konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen werden für schlechte Zeiten bilanziell zurückgelegt – eine kluge Politik, denn diese Konjunkturrücklage schützt uns davor, in schlechten Zeiten sofort den Rotstift ansetzen zu müssen.