Caterina Muth
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Umweltverträglichkeitsprüfung – wie oft wohl war sie schon Thema in diesem Landtag, ist in Form von Gesetzesvorhaben, Anträgen oder als Bestandteil von Reden zum Thema Umwelt und Wirtschaft hier benannt worden?! Wie oft schon ging mit ihr einher die Mär vom Verhinderungsinstrument oder vom Hemmschuh freier Wirtschaftsentfaltung?! Dass dem nicht so ist, sondern Vorhaben wirtschaftlich und ökologisch optimiert werden, dürfte nun inzwischen klar sein.
Wie viele umweltpolitische Themen gab auch die UVP Gelegenheit, zur Frage der Notwendigkeit, zum Sinn oder Unsinn von Umweltschutz zu debattieren, im Übrigen oft zu später Stunde, so wie heute auch.
Meine Damen und Herren, da dieses meine letzte Rede in diesem Hohen Hause ist,
will ich jedoch nichts weiter zu UVP sagen, nichts wiederholen, was gesagt wurde, sondern, auch wenn es Sie genau wie mich bereits nach Hause oder wegzieht, ich möchte doch noch zwölf Sätze zu zwölf Jahren Landtag sagen, um als Umweltpolitikerin Tschüs zu sagen, ganz einfach.
Bei dem Thema Umwelt hat es uns hier in diesem Saal immer mal wieder emotional vom Hocker gerissen. Sie erinnern sich vielleicht an die Kormorandebatten? Das geschah nicht, weil der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen jedermanns Herzenssache ist oder war und
uns nur verschiedene Wege zum Erhalt trennten. Nein, hier prallten oft ideologische Welten, völlig verschiedene Werte und Zukunftskonzepte aufeinander. Anfangs hat mich das tief erschüttert und oft war ich richtig wütend, wie Sie sicherlich gemerkt haben. Inzwischen jedoch weiß ich, dass wir unseren unterschiedlichen Blick auf uns und unsere Mitwelt miteinander aushalten und immer wieder neu erstreiten müssen.
Viele von uns meinen immer noch, dass wir kostenlos über Natur verfügen können. Sie ist da. Sie kann sich ihrer Vernutzung kaum entziehen. Sie existiert. Sie regeneriert sich. Kaum jemand bezahlt heute die Rechnung für ihre Inanspruchnahme. Und überhaupt, die Bäume sind grün. Was will man mehr?
Sie, die Bäume, werden wohl auch grün bleiben – davon bin ich zutiefst überzeugt –, trotz ständig steigender Versiegelung, trotz unserer immer noch rasant anwachsenden Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen, trotz der Tatsache, dass eine wirkliche gesellschaftspolitische Umkehr auf diesem Wege noch nicht in Sicht ist. Denn so, wie ich an die Kraft der Natur glaube, so glaube ich auch an Menschen, an Vernunft, Einsicht, an Chancen, jeden Tag klüger zu werden. Und darum bleiben die Bäume grün. Oder?
Meine Damen und Herren, als Politikerin sage ich an dieser Stelle Danke dafür, dass ich in den letzten zwölf Jahren Erfahrungen machen durfte wie nie zuvor in meinem Leben. Als Frau im Parlament war es eine schwere Zeit, drum habe ich es genossen. Als Bewohnerin dieses wunderbaren Landes sage ich: Viel Glück Ihnen allen. Kluge Entscheidungen für die Zukunft wünsche ich denen, die entscheiden werden. Uns allen wünsche ich ein Land, in dem nicht allein Milch und Honig fließen, sondern ein Land, in dem Menschen leben wollen und können mit existenzsichernder Arbeit, Freude am Leben, Liebe zur Heimat, und hoffe, die Bäume bleiben grün. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Werdegang der Novelle unseres Landesnaturschutzgesetzes scheint man am besten kurz fassen zu können in der Formel: Was lange währt, wird gut. Und als umweltpolitisches Urgestein in diesem Landtag weiß ich, wovon ich rede. Seit 1990, beginnend mit der Landesverfassung, wo es noch einen übergreifenden parteipolitischen Konsens aller Fraktionen gab, dass die Umwelt- oder die Verbandsklage im Landesnaturschutzgesetz verankert wird,
über den Kampf der CDU gegen alle Versuche in den letzten elf Jahren, die Verbandsklage irgendwie zu verankern, hören wir nun heute wiederum von Frau Holznagel, dass die Verbandsklage der Untergang des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vor allem der Wirtschaft ist.
Also bei aller Liebe, Frau Holznagel! Und wenn Sie sich noch auf die Erfahrungen aus der DDR beziehen, dann kann ich nur sagen: In den ersten vier Jahren nach der Wende haben Sie sich anscheinend noch nicht getraut, deutlich zu sagen, dass Ihnen zu viel Demokratie und zu viel Mitentscheidungsrecht auch nicht passen.
Heute sieht das natürlich schon alles ganz anders aus.
Keine Frage, es gab darüber hinaus eine ganze Reihe wichtiger fachlicher Inhalte, die wir in der Novelle beraten haben und mussten. Der Minister und der Umweltausschussvorsitzende haben darauf hingewiesen.
Darüber hinaus hat sich gerade in den vergangenen Monaten die Opposition allergrößte Mühe gegeben, das Verfahren zu verzögern. Deshalb ist es auch wirklich albern, Frau Holznagel, wenn Sie von Verzögerungen durch die Regierung sprechen. Teilweise haben Sie übrigens die Verzögerungen auch mit Erfolg betrieben, aber ohne das gute Endergebnis am Ende verhindern zu können. Dass es dabei vor allem immer um die Klage ging, ist ja auch heute wieder klar geworden. In zahlreichen Landtagsdebatten haben Sie immer wieder deutlich gemacht, wie Sie zu dieser stehen.
Ein wenig kurios mutet dabei allerdings an, dass sich die CDU letzten Endes doch verkalkuliert hat. Noch vor einigen Wochen versuchten Sie, mittels eines Parlamentsantrages eine Aussetzung des Novellierungsverfahrens zu erwirken.
Da noch das Bundesnaturschutzgesetz zu der Zeit in Arbeit war, würde es also wenig Sinn machen, eine eigene landesgesetzliche Neuregelung hier in Kraft zu setzen.
So haben Sie versucht, Zeit zu gewinnen, vor allem Zeit, um die Einführung der lästigen Klage zu verhindern. Das Unterfangen schien schon deshalb aussichtsreich, da der Werdegang des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat und bei der bevorstehenden Anrufung des Vermittlungsausschusses eine große Zeitverzögerung vermuten ließ. Aber wie heißt es so schön: Erstens kommt es anders und zweitens, als man denkt.
Ich gebe zu, selbst ich als bekennende Optimistin war angenehm überrascht, dass das Bundesgesetz so reibungslos, relativ reibungslos durch das Vermittlungsverfahren kam. Wie dem auch sei, am Ende ist es vollbracht. Und Ihre ganzen terminlichen Pläne und Ihre ganzen Spielchen zur Verhinderung der Klage haben nichts genützt. Ganz im Gegenteil, es gibt jetzt keine Einschränkung der Klage mehr. Und ich sage Ihnen das, was ich seit elf Jahren immer gesagt habe:
Ich bin heilfroh, dass diese Klage ohne Einschränkungen auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern gilt.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz an einem Beispiel, nämlich an der A 20, namentlich an der Wakenitzquerung, noch einmal den Vorwurf des Verhinderungsinstruments aufgreifen, das Sie ja immer vor sich herführen.
Mal abgesehen davon, dass derartige Verfahren so selten sind, dass sie immer wieder als Paradebeispiel genommen werden, wie umstritten der Abschnitt der A 20 gerade an der Wakenitzquerung von Anfang an war, wissen Sie alle. Die Frage war, ob sie per Tunnel oder Brücke überquert wird.
Wir wissen, die Umweltschützer haben Klage eingereicht, weil sie den Bau eines Tunnels erzwingen wollten.
Ihrer Ansicht nach hätte nämlich diese Lösung das geringere Übel für die wertvolle und empfindliche Flora und Fauna in der Wakenitzquerung bedeutet. Schließlich hat Justitia entschieden: Die Klage wurde abgewiesen. Der Autobahnabschnitt wird in den nächsten Monaten gebaut.
Halten wir also fest: Allein die Tatsache, dass Naturschützer den Klageweg wählen und diesen auch gewährt bekommen im Interesse des Naturschutzes, verhindert nicht automatisch Investitionen, auch wenn Sie es immer wieder behaupten.
Es bleibt die Frage der Zeitverzögerung, die führen Sie ja auch immer wieder an.
In der Tat, es hat einige Zeit gedauert, bis das Vorhaben geprüft und die Entscheidung getroffen wurde. Natürlich wünscht sich jeder, dass bei Verwaltungsentscheidungen ein höheres Tempo vorgelegt wird, ganz klar. Aber halten Sie es denn wirklich für eine unzulässige Verzögerung, wenn man sich Zeit nimmt, die Folgen derartiger massiver Eingriffe in die Natur zu beurteilen? Mit der Versiegelung der Erde durch etliche Quadratkilometer Autobahnbeton werden Lebensräume von Pflanzen und Tieren zerstört, die über Jahrtausende gewachsen und danach unwiderruflich zerstört sind.
Ist somit nicht eine sorgfältige Prüfung das Mindeste, das Mindeste, was wir leisten müssen? Und in dem Sinne ist die Klage richtig.
Meine Damen und Herren, die Regelung zur Verbandsklage ist die auffälligste in diesem Gesetz. Darüber hinaus, der Minister verwies darauf und auch der Vorsitzende des Ausschusses, gibt es viele andere Bestandteile, zu denen wir uns verständigt haben. Und ich bin froh, dass wir einige Anregungen aus der Anhörung aufgenommen haben, zum Beispiel die des Landesjagdverbandes. Das wurde auch inzwischen auf der Delegiertenversammlung gewürdigt, siehe Horstschutzzonen, siehe Schonfristen und Horstschutz.
Zum Kompensationsflächenkataster – wir hätten es uns alle gewünscht, denke ich. Nun aber sage ich Ihnen:
Wenn die Zeit noch nicht reif war, um entsprechende finanzielle Regelungen auch klar beurteilen zu können oder Auswirkungen, der nächste Landtag kommt bestimmt. Der nächste Landtag wird dieses Gesetz weiter modernisieren, so, wie wir es in dieser Legislatur auch in Bezug auf die letzte gemacht haben. Und dabei wünsche ich den zukünftigen Abgeordneten viel Spaß. Vielleicht sind sie bis dahin ja noch ein Stück klüger als wir und werden noch modernere Regelungen finden. In dem Sinne war also die Regelung zum Kompensationsflächenkataster beziehungsweise die Aussetzung kein Grund, die Verbandsklage und andere moderne Regelungen zum maritimen Schutz auszusetzen.
In diesem Sinne hoffe ich auf Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ein Letztes noch zu Ihrem Änderungsantrag zum Schaalsee: Ich will da inhaltlich nicht noch mal auf Ihre Fragen eingehen. Der Minister hat es eben ausführlich begründet. Ich denke, Frau Holznagel, Sie sollten einfach akzeptieren, dass der Umweltminister dieser Regierung keine Umweltpolitik über die Köpfe der Menschen hinweg realisiert, sondern mit den Leuten vor Ort spricht. Diese Signale gibt es überall im Land. Akzeptieren Sie die Ergebnisse daraus und machen Sie nicht das, was Sie anderen vorwerfen: pure Ideologie im Naturschutzbereich. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kenne die meisten von Ihnen und vor allen Dingen die Umweltpolitikerinnen und -politiker ja schon ein paar Jahre.
Zu Ihrem heutigen Antrag zum Bundesnaturschutzgesetz muss ich sagen, Sie hatten hier und da schon mal bessere Anträge.
Angesichts der Inhaltsleere Ihres jetzt vorliegenden Antrages fällt es mir auch nicht gerade leicht, mich mit diesem auseinander zu setzen, aber ich will es trotzdem versuchen.
Da wir nicht zum ersten Mal zu diesem Problem Naturschutzgesetznovelle sprechen und uns damit beschäftigen, gibt es ja ein großes Sammelsurium an Äußerungen auch der Opposition. Und der Minister ist vorhin schon darauf eingegangen, dass uns Frau Holznagel bereits in einem Antrag der CDU vom 21.03.2001 aufgefordert hat, die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes auszusetzen, da das Bundesgesetz, also das Rahmengesetz, noch nicht verabschiedet ist. Wenn wir jetzt vermuten, dass sie
damals vielleicht auf Inhalte eingegangen wäre oder auf mögliche Belastungen für Landwirte oder öffentliche Haushalte, der irrt. Nein, Frau Holznagel hat damals nur versucht, uns darauf hinzuweisen, dass es doch demokratischer wäre zu warten, bis der Bund so weit ist.
Nun, Frau Holznagel, ein Jahr später sind Sie nun so weit, dass Sie erkennen, dieses Bundesgesetz hat doch wirklich Auswirkungen. Also das ist ja ein Ding!
Und Sie stellen das fest, nachdem der Bundestag das Gesetz bereits in der Zweiten Lesung verabschiedet hat, Sie stellen es fest, nachdem der Bundesrat sich damit befasst hat, Sie stellen es fest, nachdem der Vermittlungsausschuss sich nun auch schon damit befasst hat.
Guten Morgen, kann ich da nur sagen! Guten Morgen!
Interessant sind Ihre Feststellungen darüber hinaus natürlich auch, wenn Sie zum Beispiel von zusätzlichen Belastungen der öffentlichen Haushalte und der Landwirtschaft sprechen oder diese betrachten. Und ich sage Ihnen, und jetzt werde ich etwas ernster als bisher, da Sie ja Ökologin sind, denke ich, wenn Sie hier als umweltpolitische Sprecherin agieren: Kann man im Ernst einen ökologischen Wandel von Produktionsweise anstreben und dabei von vornherein eine Gruppe wesentlich Beteiligter an diesem Wandel – und das sind Landwirte nun einmal – per Generalvollmacht von allen notwendigen Veränderungen und damit einhergehenden Belastungen ausschließen? Ich denke, das wollen nicht mal Sie! Ist es nicht vielmehr vernünftiger, wenn man zunächst kritisch analysiert und, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, Unvernünftiges im Interesse aller besser sein zu lassen, diese nicht per Generalklausel von dieser Pflicht zur Vernunft zu befreien?
Jürgen Trittin hat in einer seiner Reden zum Bundesnaturschutzgesetz festgestellt zur guten fachlichen Praxis, zu den Landwirten, dass es doch eigentlich selbstverständlich ist, wenn Landwirte mit guter fachlicher Praxis arbeiten, dass es selbstverständlich ist, dass zum Beispiel nur so viel Dünger auf die Äcker kommt, dass nichts davon in Flüsse oder ins Grundwasser gelangt, dass es selbstverständlich ist, dass Waldwirtschaft nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit betrieben wird und deshalb Kahlschläge zu vermeiden sind. Und ich frage Sie, Frau Holznagel, wenn Sie von Belastungen reden: Gehen Sie nicht auch davon aus und Ihre gesamte Fraktion, wenn wir die Landwirtschaft betrachten, dass Landwirte daran interessiert sein sollten und es natürlich nicht falsch ist, wenn jetzt im Bundesgesetz festgeschrieben ist, dass die Bewirtschaftung standortangepasst sein muss, dass eine nachhaltige Bodenfruchtbarkeit gesichert und gewährleistet werden muss, dass bei Tierhaltung die Umweltauswirkungen zu vermeiden sind, die schädlich sind, dass auf erosionsgefährdeten Hängen und in Mooren standortgerecht gehandelt werden muss und so weiter und so fort? Ich frage Sie: Was ist daran falsch?
Zum Hintergrund der Förderung bei den Landwirten hat der Minister schon einiges gesagt, darauf werde ich nicht eingehen.
Zum Schluss möchte ich aber doch noch auf Ihre immer wieder hervorgebrachten Argumente gegen die Verbandsklage eingehen, Sie sind am Anfang ja auch kurz darauf eingegangen. Ich bin heilfroh, dass der Bund so konsequent ist, und ich gestehe es, ich bin auch heilfroh, dass wir heute wissen, dass die Verbandsklage jetzt so steht, wie sie auch der Bundesumweltminister gewollt hat.
Und ich will Sie daran erinnern, dass auch Sie alle hier im Artikel 12 der Landesverfassung klipp und klar gesagt haben: „Land, Gemeinden und Kreise... schützen und pflegen... die natürlichen Grundlagen jetzigen und zukünftigen Lebens.“ Jeder ist gehalten, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen, und somit auch wir. Und in diesem Sinne, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nur wieder sagen hinsichtlich Ihrer ständigen Argumentation der Zeitverzögerung durch die Verbandsklage,
und jetzt gucke ich den Juristen besonders an: Sind Sie eigentlich schon mal, und ich habe Sie das schon mal gefragt, auf die Idee gekommen, Privatrecht abzuschaffen, nur weil private Klagen zu Zeitverzögerungen im Verfahren führen?
Ich denke doch, wohl nicht! Sehen Sie! Also, Schaudebatte!
Ich kapiere schon sehr gut, ich kapiere schon sehr gut. Keine Angst!
Und hinzu kommt, wir sind hier der Gesetzgeber und wir müssten das größte Interesse daran haben, dass Gesetze eingehalten werden, auch von der Verwaltung.
Und tun Sie nicht so, als wüssten Sie nicht um das Vollzugsdefizit im Naturschutzrecht!
Meine Damen und Herren, die CDU wird uns weiter mit ihrer Haltung zur Verbandsklage langweilen, aber zum Glück entscheiden Sie es jetzt ja nicht. Darüber bin ich wirklich froh.
Und in diesem Sinne sage ich Ihnen, Ihr Antrag wird wieder abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU beantragt einen Bericht.
Zu diesem Antrag und damit zum Bericht, der geliefert werden soll im Januar 2002, werden wir unsere Zustimmung geben. In dem Sinne hatte der Minister Recht, als er hörte, dass wir mit dem Antrag im Grunde kein Problem haben.
Aber, Herr Brauer!
Es ist immer gut, darüber zu berichten, wie die Deponie Ihlenberg sich entwickelt. Es ist immer gut, darüber zu berichten, wie die Abfallwirtschaft in diesem Land sich entwickelt. Aber bei aller Liebe, meine Damen und Herren von der CDU, Sie können natürlich immer wieder den Teufel an die Wand malen, aber Sie werden wieder feststellen – auch wenn der Bericht vorliegt und der Bericht des Ministers heute hat es auch wieder gezeigt –, es werden sich Ihre Dinge, die Sie hier sagen, nicht bestätigen. Sie lügen, Sie vermischen, Sie verwechseln groß und klein und versuchen hier, eine Situation in der Abfallwirtschaft darzustellen, die es einfach nicht gibt. Und deshalb ist es vielleicht ganz gut, dass es dann einen Bericht gibt, der Ihnen klipp und klar wieder einmal, wie in den letzten drei Jahren, zeigt, dass das, was Sie hier alles sowohl der kommunalen Abfallwirtschaft als auch dem Umweltminister unterstellen, was alles nicht klappen soll, schlichtweg nicht wahr ist. Was Sie eigentlich ärgert – und das ist ja das Problem in der Abfallwirtschaft –, ist,
dass der Weg, den Sie von 1990 an beschritten haben, nämlich vor allen Dingen die Privatwirtschaft bei der Gewinnausschüttung zu bedienen, nicht geklappt hat, dass es nicht geklappt hat, dass in diesem Land vier Verbrennungsanlagen oder zwei oder drei gekommen sind, und dass vor allem in diesem Land nicht geklappt hat, dass vor allem die großen Privaten alleine entsorgen.
Das ärgert Sie doch, dass der neue Weg im Grunde klappt – leise, still und heimlich und ohne große Skandale im Gegenteil wie zu Ihrer Zeit. Und deshalb sage ich: Das, was Sie heute hier am Rednerpult losgelassen haben, ist wirklich absurd, hilft niemandem in diesem Land und schon gar nicht den Bürgerinnen und Bürgern, in deren Namen Sie gesprochen haben, die alle so erschüttert sind wegen der Gebühren,
und löst auch zukünftige Probleme nicht.
Und an Sie, Frau Holznagel, möchte ich folgende Worte richten: Sie erregten sich oder sprachen an, dass der Minister Verträge mit privaten Entsorgern geschlossen hat in Bezug auf die Deponie Ihlenberg.
Tja, Frau Abgeordnete, Vertrag ist eben nicht gleich Vertrag und die Rahmenbedingungen sind entscheidend.
Und gerade Sie, die Sie im Untersuchungsausschuss gesessen haben, sollten bei diesen Formulierungen und dem Vorwurf gegenüber dem Minister ganz, ganz vorsichtig sein.
Und ein Weiteres möchte ich Ihnen noch sagen: Sie sagen, der Minister soll die Geschäfte in die Hand nehmen. Er nimmt sie in die Hand. Und dieser Minister – und das sage ich Ihnen hier ganz klar noch einmal – ist der erste Umweltminister, der transparent die Entwicklung der Deponie Ihlenberg immer wieder deutlich gemacht hat, auf der Deponie gegenüber den Arbeitnehmern, gegenüber den Umweltausschussmitgliedern und hier in diesem Landtag.
Dieser Weg ist gut, das macht er völlig korrekt und völlig richtig und dafür bin ich ihm dankbar. Ich will an dieser Stelle auch mal deutlich sagen, dass hier endlich mal ein Minister ist, der sagt, wo es langgeht,
und wir den Weg auch verfolgen können, im Gegensatz zu Ihrer Geheimniskrämerei in den letzten acht Jahren, als Sie noch an der Regierung waren.
Und im Übrigen, das sei hier noch mal gesagt: Ich will jetzt nicht sagen, dass es schade ist, dass Sie nicht regieren, aber es hätte mich schon interessiert, was Sie wohl angesichts der zurückgehenden Abfallmengen,
der internationalen europäischen Entwicklung auf dem Abfallmarkt so gemacht hätten mit der Deponie.
Da wäre ich ganz gespannt gewesen. Aber vielleicht ist es ganz gut, dass Sie da nicht mehr das Sagen haben.
Und ein Letztes noch zum italienischen Müll: Natürlich sehe auch ich es so, dass Import ein Problem ist. Keine Frage, Sie kennen meine Position dazu. Aber ich sage Ihnen, die Probleme in Italien sind noch nicht gelöst. Es gibt dort keine gesicherten Deponien, auf denen entsorgt werden kann, jedenfalls nicht dieser Abfall. Und natürlich muss das Problem in Italien gelöst werden. Das sehe ich ganz genau so, Dr. Klostermann.
Aber der Abfall ist da, es gibt dieses Begehren. Und es verstößt nicht gegen das geltende Recht, denn dann würde der Minister es nicht tun.
Und ich sage es hier an dieser Stelle mit schwerem Herzen: Wir nehmen diese Chance wahr, der Müll kommt, es kommen jetzt die 30.000 Tonnen. Und dieser Minister wird, wie bei der Entwicklung der Deponie – da gebe ich Ihnen Brief und Siegel –, auch diesen Prozess transparent behandeln, kontrollieren und dafür sorgen, dass auf dieser Strecke nichts passiert.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, wenn dann der Bericht vorliegt, können wir im Ausschuss ja noch mal über die vorliegenden Fakten beraten und schauen, ob der von Ihnen an die Wand gemalte Teufel wirklich da ist. Ich denke, da werden sich manche Ihrer Vorwürfe,
die wirklich oft haltlos waren, relativieren und Sie werden dann wieder ganz ruhig auf den Teppich kommen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel, erneuerbare Energien
sind im Vormarsch und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Das zeigt auch der Einsatz der erneuerbaren Energien in unserem Land. Und wir wissen alle, dass das ein Beitrag für nachhaltige Klimapolitik ist. Jedoch meinen wir, und das zeigt auch die heutige Debatte, dass erneuerbare Energien und ihr Einsatz kein Selbstläufer sind. Wir haben ja in diesem Hohen Hause schon öfter über dieses Thema gesprochen. Ich will an das Klimaschutzkonzept erinnern und an das Innovationsprogramm über nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien.
Ja natürlich, Frau Holznagel, da haben Sie völlig Recht, es bedarf noch großer Anstrengungen, um für erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe weiter bessere Bedingungen zu schaffen, damit sie eingesetzt werden. Gar keine Frage, mehr wäre besser. Aber, meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu Ihrem Antrag, Sie wollen die Richtlinie ändern und Privatpersonen und darüber hinaus zurzeit nicht antragsberechtigte Unternehmen mit in den Kreis derjenigen aufnehmen, die von uns gefördert werden – der Wirtschaftsminister hat es hier schon erläutert –, Versicherungsunternehmen, Banken, Handelsbetriebe und so weiter, Unternehmen, von denen man nicht unbedingt sagen kann, dass sie bedürftig sind.
Und da stellen sich drei Fragen bei Ihrem Ansinnen:
Ist es sinnvoll, alle Personen und Unternehmen antragsberechtigt zu machen?
Ist es machbar, einen solchen Anspruch umzusetzen?
Warum schließt die Richtlinie das bisher aus?
Die dritte Frage hat der Wirtschaftsminister beantwortet, doch liegen die Antworten aller drei Fragen dicht beieinander. Zweifelsfrei ist es aus unserer Sicht wünschenswert, dass ein möglichst großer Kreis an Interessenten regenerative Energien nutzt. Wenn wir uns jedoch unsere finanziellen Potentiale anschauen und mit denen der Banken zum Beispiel vergleichen, so können wir ganz klar feststellen: Wir müssen auch in diesem Bereich Prioritäten setzen und das ist das Anliegen dieser Förderrichtlinie. Somit ist die Frage nach dem Sinn, ob man alle reinnehmen soll, denke ich, schon beantwortet.
Privatpersonen haben natürlich, und das wissen auch Sie, vielfältige Möglichkeiten, über bundespolitische Förderprogramme gefördert zu werden. Erwähnen will ich nur das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm, aufgelegt bereits 1999, mit dem immerhin schon 300 Megawatt installiert wurden und bis Ende 2001 wohl 100 Megawatt noch dazukommen. Ich will an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank eine Reihe von Programmen aufgelegt haben, die Privatpersonen in Anspruch nehmen können.
Ich will hier nicht noch auf andere Titel im Haushalt eingehen, die auch diesen Bereich nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien fördern. Aber ich will an dieser Stelle klipp und klar sagen: Frau Holznagel, wie stellen Sie sich das denn vor, wenn Sie alle antragsberechtigt machen wollen? Werden wir dann nach Windhundprinzip wieder die Gelder verteilen? Wird dann jeder eine Mark, zwei oder drei kriegen, weil es so viele Antragsteller sind? Ich denke, die Prioritätensetzung, die in der Förderrichtlinie geregelt ist, ist völlig korrekt, unterstützt die Unternehmen, die in diesem Land auch Unterstützung brauchen,
die in diesem Bereich auch aktiv werden wollten. Und ich meine, dass neben der Frage, die Sie gestellt haben, wer förderberechtigt ist und wer nicht – das ist nicht die entscheidende Frage –, ganz andere Fragen stehen, so die Erhöhung der finanziellen Mittel zum Beispiel auf Bundesebene, die Sie in Punkt 2 angesprochen haben – darauf komme ich noch zurück –, und eine noch ganz andere Frage, die Sie vielleicht mal hätten thematisieren sollen als Opposition, wie denn zum Beispiel die Landesregierung bisher das EU-Weißbuch zu erneuerbaren Energien umgesetzt hat. Das wäre mal ein ordentlicher Antrag gewesen.
Kommen wir aber zum zweiten Punkt Ihres Antrages, wo Sie das Marktanreizprogramm thematisiert und völlig zu Recht darauf hingewiesen haben, welche Pläne die Bundesregierung hat.
Ihr Antrag gibt uns somit auch Gelegenheit, mal unsere Position dazu deutlich zu machen. Dass die Landesregierung schon handelt, hat auch der Wirtschaftsminister bereits gesagt. Nun ja, dass Sie es nicht mitbekommen haben, hm, hm, das kennen wir so.
Ich denke, die Regierung handelt, das ist okay. Wir unterstützen sie auch in diesem Handeln. Aber ich denke, völlig korrekt ist, dass das, was auf Bundesebene auf diesem Weg realisiert wird, nicht zu akzeptieren ist.
Eine Senkung dieses Programmes ist aus meiner Sicht ein Nichteinlösen eines Versprechens, was vor längerer Zeit gegeben wurde, als es nicht gelang, regenerative Energien aus der Versteuerung herauszunehmen. Zu dem Zeitpunkt war damit gekoppelt, dass ein Marktanreizprogramm errichtet wird, um regenerative Energien zu fördern. Wenn dieses also jetzt gesenkt wird, sage ich, die Bundesregierung beschreitet hier einen falschen Weg, denn wenn wir uns einmal die Einnahmen aus der Besteuerung regenerativer Energien anschauen, so werden sie im Jahr 2002 wahrscheinlich 700 Millionen DM betragen. Und da sage ich, vor dem Hintergrund dieser Einnahmen ist eine Senkung im Marktanreizprogramm auf 200 Millionen DM nicht zu akzeptieren. Ganz im Gegenteil, richtig wäre es, dieses Programm noch weiter aufzustocken.
Aber die Mindestforderung muss sein, und dafür steht diese Landesregierung, die 300 Millionen DM beizubehalten. Da wünsche ich der Regierung und dem Wirtschaftsminister viel Kraft, dass sie dieses in Berlin durchsetzen werden.
Ihr Antrag, Frau Holznagel, es tut mir furchtbar Leid, ist wieder einmal überflüssig. Aber vielleicht habe ich Ihnen heute ja eine gute Anregung gegeben. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zehn Jahre Debatte um die Verankerung der Verbandsklage in Mecklenburg-Vorpommern. Diese zehn Jahre zeigen unter anderem, dass es niemals einen Zeitpunkt geben wird – Herr Seidel, im Gegensatz zu dem, was Sie jetzt hier gesagt haben, dass der jetzige Zeitpunkt nur nicht glücklich ist –, es wird nie einen Zeitpunkt für Sie geben, wo eine Verbandsklage wirklich gebraucht wird aus Ihrer Sicht.
Sie sprechen ganz klar gegen die Verankerung weiterer Beteiligungs- und Klagerechte.
Zehn Jahre Diskussion in diesem Landtag ist verbunden mit der Diskussion um die Landesverfassung. Schon damals haben wir diskutiert und Sie hatten durch Ihre Sprecher ja gesagt, in den nachgeordneten Gesetzen werden wir sie verankern. Zehn Jahre Anträge, zum Beispiel auch durch die PDS-Fraktion, und Novellierungsvorschläge im Rahmen der Debatte zum Landesnaturschutzgesetz! Heute nun endlich haben wir den Novellierungsvorschlag für das Landesnaturschutzgesetz auf dem Tisch, der unter anderem die Klagemöglichkeit für anerkannte Umweltverbände festschreiben soll. Sie können sich natürlich vorstellen, dass mich das sehr freut, und darum möchte ich hier vor allen Dingen auf die Verbandsklageformulierungen eingehen, auch wenn es, so, wie der Minister schon gesagt hat, viele andere erklärungswürdige Formulierungen und Novellierungsvorschläge im Gesetz gibt.
Meine Damen und Herren, bekanntermaßen ist das Rechtssystem in der Bundesrepublik so aufgebaut, dass Rechtsschutz nur begehren kann, wer eine besondere eigene Rechtsbetroffenheit im Unterschied zur Allgemeinheit nachweisen kann. So kommt es eben zum Dilemma, dass Verstöße gegen Naturschutzrecht zwar die Allgemeinheit, also sehr viele Menschen betreffen – schließlich geht es beim Naturschutz in erster Linie um die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen –, doch niemand diese Verstöße geltend machen kann für die Allgemeinheit. Das heißt, Rechtsschutz wird umso unwahrscheinlicher, je nachhaltiger die kollektive natürliche Lebensgrundlage betroffen ist. Diese Lücke können die Verbände schließen. Ziel ist es, dass mit Hilfe der Verbände sachgerechtere Lösungen bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in die Natur möglich werden. Darüber hinaus sind zu Unrecht ergangene Genehmigungen mit der Anfechtungs- und Verbandsklage angreifbar, und, ich meine, zu Recht.
Meine Damen und Herren, in der letzten Landtagssitzung, übrigens auch heute, konnten wir von der CDU hören, dass die Verbände schon genügend Rechte hätten. Richtig ist, dass die Rechte der Verbände zum einen unter dem Stichwort „Mitwirkung von Verbänden“ in Bundes- und in Landesgesetzen geregelt sind. Das heißt, dass ein rechtsfähiger Verein Gelegenheit zur Äußerung hat zum Beispiel bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften, bei der Vorbereitung von Programmen und Plänen wie Landschaftsprogrammen, bei der Befreiung von Verboten und Geboten, die zum Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparken erlassen werden, oder bei Planfeststellungsverfahren, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Verbände können somit am Willensbildungsprozess teilhaben, sie wirken mit bei der Entstehung einer Entscheidung über eine mögliche naturbelastende Maßnahme. Dabei kommt dieser Mitwirkung vor allen Dingen eine präventive Funktion zu.
Darüber hinaus haben wir jedoch auch andere Möglichkeiten und darüber sprechen wir heute ebenfalls und wir bringen diesen politischen Willen zum Ausdruck. Wir haben die Möglichkeit, aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre – die wir übrigens nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern haben –, dass Ermessens- und Abwägungsspielräume immer wieder, Herr Seidel, und Sie wissen es auch ganz genau, in eine ganz bestimmte Richtung strapaziert werden, diesem entgegenzuwirken. Natur als Verfügungsmasse steht immer wieder hinten an und Sie
werden mir kein Beispiel bringen können, dass es in diesem Land anders läuft als in den anderen Ländern.
Immer wieder, wenn es um Interessenentscheidungen oder verschiedene Interessenabwägungen geht, stellen wir Vollzugshemmnisse im Umwelt- und Naturschutzbereich fest. Das wissen wir doch. Diese werden in der Verwaltung, in denen Menschen am Werke sind, die von Interesseneinflüssen nicht unberührt bleiben – auch das wissen wir –, immer wieder bestehen. Selbst wenn der Sachverstand der Naturschutzbehörden zunimmt, reduziert sich dadurch allenfalls das Begründungsdefizit, so dass das Risiko einer Fehlgewichtung der Naturschutzbelange geringer wird, aber es ist doch damit nicht ausgeräumt. Deshalb ist die Funktion der Verbände, diesen Ausgleich im Rechtsträgerdefizit zu erfüllen. Die Kontrolle einer Entscheidung, die von außen einen Vollzugsdruck auf die Verwaltung erzeugen kann, bedarf eines Klägers. Diese Funktion kann eine Behörde nicht wahrnehmen. Das wissen Sie. Ist eine Entscheidung über eine naturbelastende Maßnahme getroffen worden, können Verbände mit dem Ziel der Aufhebung dieser Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen Klage erheben. Abgesehen von der Präventionsfunktion, die ich vorher beschrieben habe, im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten ist mit der Klage auch eine Rechtsschutzfunktion verankert. Und darauf kommt es uns an. Die Verbandsklage erreicht also, dass Verwaltungshandeln durch die Gerichte objektiv kontrolliert und die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz abgesichert wird.
Und, meine Damen und Herren, wir haben es heute gehört, Hauptargumente gegen diese Verbandsklage sind vor allen Dingen die Gefahr einer Überlastung der Verwaltungsgerichte, die Gefahr einer längeren Prozessdauer wegen eines Nebeneinanders von Verbandsklagen und Individualklagen,
die Gefahr des Missbrauchs dieses Rechtsinstituts durch Verbände und eine damit einhergehende Prozessflut, die Gefahr eines Investitionsstaus im Sinne einer Lähmung von Vorhaben und die mangelnde Eignung der Verbände.
Die Bedenken haben sich bislang weder im Ausland, wo die Verbandsklage übrigens auf viel größere Akzeptanz stößt, noch in der Praxis der anderen Bundesländer bewahrheitet. Und da helfen auch keine Einzelbeispiele. Es ist in den Untersuchungen nachgewiesen, dass diese Argumente der Behinderung einfach nicht stimmen.
Darüber hinaus ist zu fragen, ob schon mal jemand auf den Gedanken gekommen ist, dass das individuelle Klagerecht in der Bundesrepublik abzuschaffen sei,
nur weil es mit diesem individuellen Klagerecht zu Verzögerungen in den Entscheidungen kommt. Ich denke, nicht.
Und zum anderen sei darauf verwiesen, dass in den neuen Bundesländern bis zum Dezember 2002 – das wissen Sie – für eine Vielzahl von Projekten die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hat aufgrund der Beschleunigungsgesetze und des Gesetzes zur Beschränkung der Rechtsmittel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. All das sollten Sie, wenn Sie über Verbandsklage reden, auch mal mitbenennen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, von Klageflut kann in der Bundesrepublik überhaupt keine Rede sein.
So hat eine Untersuchung zum Beispiel ergeben, von 1978 bis 1997 ergingen bundesweit 150 Entscheidungen zur Verbandsklage. In der gleichen Zeit liefen übrigens 2,1 Millionen Individualklagen vor Verwaltungsgerichten. Das heißt, nur 0,01 Prozent der Klagen sind auf Verbandsklage zurückzuführen. Und wenn Sie es mal ganz simpel nehmen, das heißt, in den Jahren kam es pro Jahr zu acht Entscheidungen per Verbandsklage. Also von Flut, wie gesagt, kann nicht die Rede sein.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz wird zum einen geregelt, dass Planfeststellungen, Plangenehmigungen, der Verzicht darauf und die Befreiungen Gegenstand der Klage sein können. Darüber hinaus wurde die räumliche Beschränkung festgelegt, die deutlich macht, dass vor allem sensible Flächen wie Naturschutzgebiete, Nationalparke und FFH-Gebiete unter besonderen Schutz fallen. Ich wünschte mir, das gebe ich zu, eine weniger örtlich beschränkte Klagebefugnis, worüber wir auch im Verfahren noch streiten können.
Ungeachtet dessen sind aber die Erfassung der UVPpflichtigen Vorhaben und der Umgebungsschutz von FFH-Gebieten ein richtiger Schritt in Richtung umfassendes Klagerecht. Mit dem Gesetz haben wir unserer naturräumlichen Ausstattung entsprochen, indem wir zum Beispiel den Horstschutz und den Alleenschutz ab zehn Bäumen aufgenommen haben.
Wirkliche Bauchschmerzen habe ich allerdings – und das sage ich hier auch als Umweltpolitikerin, auch wenn Sie es anders sehen, Herr Seidel – mit den formulierten Ausnahmeregelungen, und da gibt es ja nicht wenige. Da ist die A 20, da sind die Zubringer, der bebaute Innenbereich, GuD-Kraftwerke – das sind für mich schon ziemliche Brocken, an denen ich selber würge.
Nicht zu akzeptieren ist darüber hinaus aus meiner Sicht dann auch noch die Ausnahmeerweiterung auf die Erschließung von Industrie- und Sondergebieten nach Baunutzungsverordnung. Das heißt, darunter fallen Gewerbebetriebe aller Art, Lager, Einkaufszentren, Handelsbetriebe, Hafenbetriebe, Fremdenverkehr, Ladengebiete und so weiter.
Am Ende meiner Rede, Herr Seidel.
Was also fällt dann überhaupt noch unter Klagebefugnis, könnte man fragen. Sie sehen, es gibt noch viel zu beraten gerade in Bezug auf die Ausnahmeregelungen. Es gibt viel zu beraten, um das Umweltrecht so zu gestalten, dass wir das gemeinsame Ziel, zu dem sich alle beken
nen, die Erhaltung der Umwelt, mit der Verbandsklage unterstützen.
Und, meine Damen und Herren von der CDU, eins sei mir doch gestattet: Welche Bäuche und welche daraus resultierenden Gefühle wichtig sind, da mag jeder seine eigene Wertung treffen in Bezug auf die Investoren Ihrer Seite. Ich meine schon, dass eben nicht nur die Investoren, sondern auch die hier lebenden Menschen unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der Lebensgrundlagen zu betrachten und zu bedenken sind. Und zum anderen Ihr Verweis auf den Koalitionsvertrag und wie wortbrüchig man sein kann oder nicht: Ich will Sie daran erinnern, Sie hatten die Verbandsklage auch einmal festgeschrieben in Ihrem Koalitionsvertrag, wenn ich mich richtig erinnere,
und haben es dann nicht umgesetzt.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, die heutige Debatte stimmt mich hoffnungsfroh, nicht in Bezug auf die CDU, aber in Bezug auf unseren Koalitionspartner.
Ich freue mich. Nach dem, was Herr Klostermann gesagt hat, gehe ich davon aus, dass es vielleicht noch Anträge gibt, um dieses Gesetz auch weiter zu verbessern. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Gesetzes und um eine sachgerechte Debatte im Rahmen der Anhörung und des Verfahrens in den Ausschüssen. – Danke.
Herr Seidel, die Ausnahmen in diesem Gesetz resultieren – das wissen Sie – aus einem Kompromiss zweier Koalitionspartner, von dem der eine eine andere Haltung zu Infrastrukturmaßnahmen hat als der andere.
Sie wissen, dass zum Beispiel die Ausnahme der A 20 ja schon im Koalitionsvertrag geregelt wird. Von daher kann ich Ihnen nur so weit sagen: Diejenigen, die für diese Infrastruktur und die zügige Durchführung der Infrastrukturprojekte stehen, sagen, sie ist nicht klagefähig. Ich hätte es mir gewünscht, denn wenn man vernünftig verwaltungstechnisch Umweltbelange, Naturschutzbelange mit anderen Belangen abwägt, muss man keine Klage fürchten.
Das ist eine gute Frage. Ich würde vorschlagen, im Rahmen der Ausschussberatungen können Sie das dann mit den Fraktionen erörtern.
Ja, es tut mir Leid, meine Herren, ich möchte hier keine Bahn- oder Straßendebatte mit Ihnen führen. Sie wissen ganz genau, dass ich für diese Ausnahmeregelung nicht bin, Herr Seidel. Und deshalb diskutieren Sie das mit denjenigen, die diese Ausnahmeregelung möchten. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über die Agenda 21 reden, dann reden wir vor allen Dingen über Nachhaltigkeit, reden wir über die Änderung der Arbeits–, Wirtschafts- und Lebensweise.
Zu unserer jetzigen Art, zu leben und zu wirtschaften, ist in der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ des Wuppertal-Instituts Folgendes zu lesen: „Das Credo der Industriegesellschaft heißt: Weiter, schneller, mehr. Produktion und Konsumtion werden angekurbelt, Wegstrecken schneller überwunden, Kommunikation beschleunigt. Längst liegen Erkenntnisse vor, dass ein ,Weiter so’ nicht funktionieren kann oder dieses Funktionieren endlich ist. Es ist unbestreitbar, wirtschaftliches Wachstum hat vielen Menschen unerhörten Wohlstand, ja Befreiung von Last und Mühsal gebracht. Wirtschaftliches Wachstum brachte aber auch Massenarmut in vielen Regionen des Südens der Erde und das Anwachsen der Kluft zwischen Gewinnern und Verlierern dieses Wachstums sowohl im Nord-Süd-Verhältnis als auch bei uns selbst in den Industrieländern.“ Und ich ergänze an dieser Stelle: Daran wird sich so lange nichts ändern, solange nicht diese Entwicklungslogik unterbrochen wird und sowohl der jetzige Ressourcenverbrauch als auch die jetzige Wirtschaftsweise sowie die jetzige Kapitalverwertungslogik nicht unterbrochen werden.
Mit schlichten Worten gesagt, Umsteuern und Umverteilen sind unvermeidlich. Und Umweltschutz ist eben nicht nur zu definieren über nachsorgenden Umweltschutz, wie es die CDU jahrelang gemacht hat, Frau Holznagel.
Dieser Anspruch des Umverteilens und Umsteuerns ist im Grunde auch in der Agenda formuliert, allerdings nicht so grundsätzlich wie es einmal Al Gore sagte: „Änderungen in den ökonomischen Strukturen beziehungsweise im menschlichen Verhalten sind notwendig. Wer dieses jedoch fordert, dem unterstellt man subversive Absichten, verdächtigt ihn als verkappten Feind der bestehenden Ordnung, als Marxist oder Anarchist.“ Nun, wer heute die Umsetzung der Agenda 21 fordert, setzt sich dieses Verdachtes natürlich nicht aus, denn die Agenda ist, wie ich schon sagte, bei weitem nicht so grundsätzlich und konsequent in den Forderungen des Umsteuerns und leider benennt sie auch an vielen Stellen nicht die Ursachenzusammenhänge für die beschriebenen Zustände.
Aber aus meiner Sicht ist das Wertvolle an der Agenda 21, und deshalb ist es wichtig, dass wir auch heute
über dieses Thema reden, dass sie Wirkzusammenhänge vor Ort, in den Regionen, in den Kommunen und in den Ländern, benennt und sagt, auch hier können wir Verhältnisse ändern, auch wenn die grundsätzliche Schieflage in der Wirtschaftsweise damit eigentlich nicht angetastet wird. Die Agenda selbst ist also ein Aktionsrahmen, ein Handlungsrahmen für uns vor Ort. Sie benennt in vielen Punkten vor allem regionale, kleinräumige und auch kommunale Handlungsstrategien. Das ist auch für unseren Antrag von Bedeutung.
Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass im Land – der Umweltminister hat es heute schon deutlich gemacht – für die Agenda schon viel getan wurde. Wir haben Fördermittel aufgelegt, wir unterstützen durch Projekte, durch Wettbewerbe, wir machen die Agenda bekannt und viele Akteure vor Ort ergreifen die Initiative und sagen: Ja, wir haben die Agenda verstanden. Wir werden sie nutzen, um regionale nachhaltige Entwicklungen zu befördern. Und dann geschieht es immer noch allzu oft vor Ort, dass die Akteure entmutigt werden, dass sie wissen, nachdem sie Leitlinien und Handlungskonzepte erarbeitet haben, diese bleiben oft Papier, diese werden nicht realisiert in Projekten, diese bleiben vielleicht die nächsten fünf Jahre in der Schublade, weil Parlamente vor Ort sich nicht entscheiden können, kommunale Mittel für die Umsetzung dieser Konzepte einzusetzen.
Genau so ist es. Genau so ist es, Herr Riemann. Ich benenne hier auch Ursachen, nicht nur die globalen, auch die regionalen. Völlig richtig.
Und genau vor diesem Hintergrund, denken wir, ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, nicht nur im umweltpolitischen Bereich Mittel einzusetzen, wie es der Umweltminister heute schon benannt hat, sondern in den sozialen Bereichen, in den Wirtschaftsbereichen, auch in den Bildungsbereichen darüber nachzudenken, wie Mittel vernetzt werden können, damit der Gedanke der Lokalen Agenda, die Projekte der Lokalen Agenda zukünftig besser realisiert werden können,
zum einen, um die Akteure vor Ort über Jahre nicht zu demotivieren – denn die Gefahr liegt einfach vor uns, das muss man so klar benennen, wenn man vor Ort Bescheid weiß und sieht, was da los ist –, und zum anderen, damit auch ganz praktisch was passiert. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Und nun sei noch eins gesagt zum CDU-Antrag:
Ich will hier keine Wortklauberei betreiben, aber ich denke, die Intention unseres Antrages ist ganz klar. Es ist klar, wozu wir die Regierung auffordern. Ich denke, daran müssen wir nichts ändern. Wir sagen nicht, dass nur überprüft werden soll, sondern wir sagen, wir wollen eine Veränderung. Wie dies geschieht, das muss die Regierung natürlich erst mal erarbeiten. Ich denke, das ist alles klar formuliert. Das andere: Ich denke, Ihre Terminsetzung ist illusorisch.
Wenn wir es wirklich ernsthaft meinen und umsteuern wollen, dann, bei aller Liebe, ist bis zum 30.06.2001 der Termin zu kurz gesetzt. Und das wissen Sie auch.
Ich denke, wir sollten hier ganz solide miteinander arbeiten und umgehen, die Regierung beauftragen – natürlich nicht mit Ihrer Terminsetzung, sondern grundsätzlich – und sagen: Packen Sie es an! Wir werden sie auch befragen zu gegebener Zeit.
Ich freue mich, dass Dr. Klostermann auch schon beantragt hat, dass wir direkt abstimmen, denn ich denke, wir sollten den Auftrag heute auslösen und nicht noch im Landtag oder im Ausschuss darüber debattieren.
Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag und wir werden den Antrag der CDU ablehnen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Politikerinnen und Politiker sind ja auch Lernende. Was ich jetzt in den letzten zwei Stunden gelernt habe, scheinbar gibt es eine neue Zeitrechnung. Seit 1998 gibt es die Ostsee,
seit 1998 gibt es Schiffe, die Öl transportieren, seit 1998 gibt es die Notwendigkeit,
vorbeugende Politik zu realisieren, um Schiffsunglücke zu verhindern, seit 1998 gibt es die Notwendigkeit,
Nachsorgetechnik einzurichten, seit 1998 gibt es die Notwendigkeit, die Lotsenpflicht einzuführen und so weiter und so fort.
Und genau das, was ich eben gesagt habe, zeigt das ganze Dilemma der Debatte um das wirklich wichtige und schwierige Thema Sicherheit in der Ostsee.
Meine Damen und Herren, die Erhöhung der Sicherheit auf der Ostsee war und ist ein wichtiges Thema,
das weder dazu geeignet ist, kurzatmigen Populismus zu bedienen,
noch benutzt werden sollte, um medienträchtige Effekthascherei zu betreiben,
denn, meine Damen und Herren von der CDU, nicht jeder Zweck heiligt die Mittel.
In diesem Zusammenhang will ich nur eine Bemerkung zur unwürdigen Vorstellung der CDU von gestern Morgen machen. Nicht nur, dass Ihr äußerst billiger Auftritt dazu diente,
populistische Angriffe gegen die Landesregierung zu inszenieren, vor allen Dingen haben Sie der Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern einen Riesenbärendienst erwiesen, einen Riesenbärendienst!
Ich kann gerne zitieren, Sie können ruhig abwinken, Herr Brauer,
die ddp-Meldung gestern Vormittag: „Eklat im Landtag wegen Ölpest“. Im Schweriner Landtag sei es am Mittwoch Morgen zu einem Eklat gekommen. Abgeordnete der CDU-Fraktion hielten zu Beginn der Sitzung ölverschmierte Vögel von der Ostseeküste hoch und sorgten damit für turbulente Szenen. Und so weiter und so fort. Ölverschmierte Vögel von der Ostseeküste –
die Reaktion darauf hat selbst der Umweltminister deutlich gemacht.
Wer nicht genau informiert ist, was in den letzten Tagen und Wochen gelaufen ist, konnte natürlich den Eindruck bekommen, dass wir hier vor Ort ein Problem haben, wie Sie es darstellen.
Damit will ich weder die Katastrophe kleinreden noch dagegensprechen, dass man manchmal ungewöhnliche Mittel benutzen muss, die notwendig sind, um auf ein Problem aufmerksam zu machen. Jedoch worum ging es Ihnen wirklich?
Um eine sachbezogene Debatte zur Problemlösung?
Um dringend notwendige Handlungen, die ohne Ihren Auftritt nicht realisiert worden wären?
Ging es Ihnen gar um den Schutz der Umwelt?
Um die Tiere, die Sie hier benutzten? Nein, darum ging es Ihnen absolut nicht!
Politiktheater, Spektakel, ein Kurzzeitgedächtnis in Bezug auf eigene Verantwortung in Bundes- und Landespolitik,
das haben Sie gestern betrieben und Sie betreiben es heute wieder!
Und ich finde es wirklich schade, Herr Thomas, dass Sie nicht willens oder nicht fähig sind – ich kann das nicht so richtig einschätzen –,
zur Lösung des Problems beizutragen, indem Sie als Fachmann, dazu wären Sie ja, denke ich, in der Lage, sachorientiert diskutieren und Beiträge leisten.
Sie hätten natürlich die Möglichkeit gehabt, wenn Sie mit dem Koalitionsantrag nicht einverstanden sind, einen Änderungsantrag zu stellen,
aber darum ging es Ihnen gar nicht.
Und, meine Damen und Herren von der CDU,
ich will auf einige Punkte Ihres Antrages kurz eingehen.
Ach, wissen Sie, Herr Jäger, wir können uns gerne noch 24 Stunden unterhalten, das ist kein Problem.
Aber ich mache Ihnen ein Angebot: Nutzen Sie doch das, was Dr. Klostermann heute schon klargemacht hat! Nutzen Sie doch die Gremien, die wir haben,
um zu debattieren und inhaltlich zu diskutieren! Das ist doch überhaupt nicht mein Thema!
Aber kommen wir jetzt zu Punkt 1 Ihres Antrages, in dem Sie die Einrichtung eines Havariekommandos mit monographischer Befehlsstruktur fordern.
Jetzt will ich ja gar nicht behaupten, dass diese Forderung unvernünftig wäre.
Mir scheint nur, dass der Antragsteller nicht auf der Höhe der Zeit ist.
Wir alle wissen – und somit auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU –, dass nach der Auswertung der Havarie der „Pallas“ die Grobecker-Kommission am 16. Februar 2000 ihren ausführlichen Bericht vorgelegt hat. Dieser enthält 30 Empfehlungen
zur Verbesserung des Notfallkonzeptes, der Sicherheit der Seefahrt, des Seerechts und des Seeversicherungsrechts.
Sie wissen sicher auch, dass die in der Arbeitsgruppe V „Struktur“ organisierten Experten sich in einem Dialog zwischen den Stellen des Bundes und der Küstenländer auf die Bildung eines Havariekommandos verständigt haben.
Am 25. April 2001 wird die Arbeitsgruppe zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen
und diese Empfehlung verabschieden. Aller Voraussicht nach wird der zuständige Lenkungsausschuss auf seiner Maisitzung dann das Vorhaben beschließen. So viel zu dem Punkt 1. Und erzählen Sie mir nicht, dass Sie das nicht gewusst haben!
Zu Punkt 2. Die CDU fordert die Fortsetzung des Tiefwasserweges durch die Kadet-Rinne. Ich könnte meine Kritik von Punkt 1 wiederholen, denn diesbezüglich verhält es sich wie folgt: Da es sich bei der Schifffahrtsroute durch die Kadet-Rinne um einen internationalen Seeweg handelt, haben die betroffenen Länder Dänemark und Deutschland einen entsprechenden Antrag bei der IMO gestellt. Das wissen Sie sicherlich.
In Zusammenarbeit wurde ein Vorhaben zur Fortsetzung des Tiefenweges erarbeitet und dessen Realisierung beantragt. Und?
Punkt 3. Die Kadet-Rinne und der Tiefwasserweg sollen in die Verkehrs- und Revierüberwachung durch die Revierzentrale Warnemünde einbezogen werden.
Dazu gibt es zweierlei zu sagen: Auf der einen Seite sollten wir nicht so tun, als wenn die CDU etwas Neues erfunden hätte. Schließlich wird die Revierzentrale Warnemünde mit einem modernen Schiffsidentifikationssystem ausgestattet, das wissen wir.
Die zweite Seite der Betrachtung ist dabei die, dass es nach unserer Auffassung natürlich zu lange dauert – das wissen Sie, das haben wir hier alle gesagt –,
bis sämtliche größeren Schiffe mit diesem System ausgestattet werden. Aber Sie werden mir Recht geben, dass hier niemand in diesem Landtag, weder der Umweltminister noch die PDS, noch die SPD gesagt haben: Wir sind zufrieden, wir brauchen nicht mehr zu streiten,
wir müssen auch gegenüber dem Bund nicht sagen,
dass es nicht in Ordnung sei.
Niemand hat hier gesagt, dass wir nicht mehr Druck brauchen und wenig Zeit haben.
Nur, meine Damen und Herren, ich frage Sie, vorhin hat Herr Riemann so schön dazwischengerufen „Briefe aus dem Osten“: Was würden Sie denn tun?
Würden Sie die autarke Republik Mecklenburg-Vorpommern ausrufen und jetzt alle Verträge mit sich selbst machen?
Meine Damen und Herren, ich könnte so Punkt für Punkt Ihres Antrages auseinander nehmen,
die Lotsenpflicht unter anderem. Sie werden hier niemanden gehört haben, der jemals gegen die Lotsenpflicht gesprochen hat. Oder?
Herr Thomas hat mich ja vorhin zitiert, in bewährter Art und Weise natürlich bruchstückhaft
nur das Teilstück, was er brauchte.
Aber ich möchte ihn dann hier doch ergänzen, damit das nicht so im Raum stehen bleibt, als er davon sprach, wie ich mich zur Notschleppkapazität äußerte. Immer wieder fordern Sie ja Notschleppkapazitäten mit Freizügen von 180 Tonnen und mehr. Diese Forderungen werden aber von den Experten der Grobecker-Kommission nicht gestützt. Warum hören Sie denn nicht mal auf die Experten, wenn sie eine andere Meinung als Ihre eigene haben? Das frage ich Sie, Herr Thomas! Sie haben das vorhin ja auch immerzu gefragt.
Darüber können wir uns doch im Ausschuss dann mal unterhalten.
Aber Herr Thomas bringt es ja nicht einmal übers Herz, jetzt hier zuzuhören.
Ich sage ihm das dann heute Nachmittag in der Umweltausschusssitzung.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht auf die anderen Punkte eingehen. Ich will Ihnen nur eines sagen: Ich denke, dass wir heute Ihren Antrag wieder ablehnen können,
erstens, weil gehandelt wird, zweitens, wir sind uns natürlich einig, dass vieles schneller gehen müsste, aber wir leben nun einmal nicht allein auf diesem Globus. Es tut mir herzlich Leid.
Lassen Sie uns gemeinsam streiten! Lassen Sie uns für schnelle Handlungen sorgen, aber nicht, indem Sie Politik betreiben, wo Sie Ursachen falsch benennen, ganz bewusst die Akteure diffamieren und damit schwächen, das will ich auch deutlich sagen!
Natürlich!