Hartwig Fischer
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Herr Präsident! Frau Ministerin, ist es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von Reckershausen Anspruch auf erweiterte Lärmschutzmaßnahmen bzw. auch auf eine Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen an ihren privaten Gebäuden haben, wenn die festgelegten Richtwerte doch überschritten werden?
Wären Sie bereit, auf die Fragen zu antworten, die hier im Rahmen der Fragestunde gestellt worden sind?
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund massiven Unterrichtsausfalls, vor dem Hintergrund einer Diskussion um ein Schulgesetz, das von keiner Gruppe, die daran beteiligt ist, gewollt wird, und vor dem Hintergrund der Art und Weise der Beantwortung dieser Frage heute Morgen, nämlich auf keine der drei Fragen der Dringlichen Anfrage eine einzige konkrete Antwort zu geben, ob sie meine Ansicht teilt, dass sich die, die eben z. B. als junge Generation auf der Tribüne waren, mit Grausen von dieser Politik abwenden.
Herr Präsident, ich wiederhole eine Frage. Ich frage die Landesregierung: Wenn Kosten für den Transport aufkommen, wer trägt die Kosten?
Herr Minister, ich frage Sie: Erstens. Gibt es vertrauliche Vereinbarungen zwischen TrabaGermania und der Landeshauptstadt Hannover, die Ihnen bekannt sind?
Zweitens: Kann absolut sichergestellt werden, dass kein Sondermüll in der Anlage verbrannt wird?
Frau Ministerin, warum haben Sie, wenn Ihnen diese Studie, wie Sie angedeutet haben, seit etwa einem Jahr bekannt ist, nicht die Haushaltsmittel eingesetzt, und warum wird dann heute dazu von Herrn Mühe ein Nachtragshaushalt angekündigt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Landeswahlgesetz dient sicherlich weitgehend der Harmonisierung mit dem Bundesrecht und dient in einigen Bereichen auch der Klarstellung. Es gibt allerdings Paragrafen, die der besonderen Beratung im Ausschuss bedürfen. Ich nenne zum Beispiel den § 48, der die Ordnungswidrigkeiten betrifft, die mit dem § 24 Abs. 3 in Zusammenhang stehen, der die Veröffentlichung von Wählerumfragen am Wahltag vor Schließung der Wahllokale verbietet, weil das, wie Sie gesagt haben, Frau Tinius, eine unzulässige Wählerbeeinflussung ist. Wir meinen, dass über die Höhe von 50 000 Euro noch einmal geredet werden muss, weil es Institutionen gibt, die mit der vorzeitigen Veröffentlichung gleichzeitig Werbung für sich betreiben und diese Summe von daher nach unserer Auffassung zu gering angesetzt ist.
Zu § 27 schlagen Sie vor, die Worte „zu übersenden“ durch das Wort „zuzuleiten“ zu ersetzen. Ich befürchte, dass das von keinem Bürger und von keiner Bürgerin verstanden wird. Bei diesem Paragrafen geht es darum, dass die Post AG in der Zu
kunft nicht mehr die Verantwortung übernimmt, dass die Wahlbriefe rechtzeitig dem Wahllokal zugestellt werden. Ich meine, dass wir das noch einmal so beraten müssen, dass es für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist und sie sicher sein können, auf welchem Wege die rechtzeitige Zustellung des Wahlbriefs zum Wahllokal sichergestellt ist.
Der § 26 hat in Ihrem Gesetzentwurf und in Ihren Ausführungen eine besondere Bedeutung gefunden, weil er eine absolute Neuerung für uns in Niedersachsen darstellt. Es geht dabei um die Erleichterung der Stimmabgabe durch Wahlgeräte anstelle von Stimmzetteln und Wahlurnen. Meine Damen und Herren, hierzu gibt es bisher nur in begrenztem Umfang Erfahrungen aus einzelnen Wahlbezirken in Hamburg, in NordrheinWestfalen und in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr in zwölf Gemeinden mit insgesamt 24 000 Wahlberechtigten. Es gibt die Ergebnisse, die Sie genannt haben, aus den Städten Leipzig, Köln, Stuttgart und Osnabrück sowie den zwei Stimmbezirken bei der Bundestagswahl hier in Hannover. Zweifellos gibt es inzwischen Geräte, die allgemein gut handhabbar sind. Aber ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine flächendeckende Anschaffung zwar nicht erfolgen muss, aber erfolgen kann, ist unter mehreren Gesichtspunkten noch einmal ausführlich zu beraten. Erstens empfehlen wir, dass wir zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Zweitens kann ich von den Erfahrungen der verschiedenen Bundesländer bei verschiedenen Wahlarten berichten, wonach dies bei Bundestagswahlen, Europawahlen und Landtagswahlen möglich ist, aber grundsätzliche Vorbehalte in Bezug auf Kommunalwahlen bestehen, weil dabei das Verfahren beim Kumulieren und Panaschieren teilweise zu kompliziert ist.
In diesem Zusammenhang sprechen wir über einen dritten Punkt, nämlich die Kosten. Ihr Beitrag hierzu hat mich einigermaßen verwundert. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs haben Sie dargelegt, dass keine Kosten für das Land entstehen. Das ist richtig, meine Damen und Herren, es gibt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Land. Für die Kommunen gibt es aber Mehrausgaben. Ein einziges Wahlgerät kostet 8 000 DM. Das war der Mindestpreis im Jahre 2001. Wenn man das auf die 9 200 Stimmbezirke in Niedersachsen umrechnet, ist das eine Anschaffung in Höhe von 36 Millionen Euro.
Im Ausschuss muss zumindest deutlich gemacht werden, in welchem Umfang Kostenersparnisse dagegengerechnet werden. Das muss im Ausschuss deutlich werden, weil nach Ihren Vorstellungen allein die Kommunen diese Geräte kaufen und für die Kosten aufkommen müssten.
Ebenso muss dieser Kostenvergleich mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt werden.
Meine Damen und Herren, wir werden eine zügige Beratung mit unterstützen. Wir meinen aber, dass die Betroffenen vom Ausschuss angehört werden müssen.
Herr Präsident! Ich stelle der Landesregierung noch einmal die Frage von Frau Pawelski. Da die Landesregierung immer wieder postuliert, dass Frauenförderung ein besonderes Gebot der Zeit sei, frage ich, warum in diesem Fragenkatalog keine speziellen Fragen auftauchen, die zum Beispiel den Themenbereich Frauenförderung und den Themenbereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgreifen. Da der Fragenkatalog von einem sozialwissenschaftlichen Institut erstellt worden ist, frage ich, ob die Landesregierung vergessen hat, ihre Initiativen, die sie abfragen will, in diesen Fragenkatalog mit aufnehmen zu lassen.
Herr Präsident! Wenn der Innenminister diese Frage nicht beantworten kann, dann frage ich die Landesregierung: Frau Ministerin Trauernicht hat eben erklärt, dass 90 % des Hauses zufrieden sind. Ich möchte gerne wissen, auf der Basis welcher Frage aus diesem Katalog sie diese Behauptung aufstellt.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, ob die Kultusministerin in der Lage ist - nachdem Frau Körtner ihr ihre eigene Statistik übergeben hat -, ihre Aussage dazu zu korrigieren oder wenigstens ihrer eigenen Statistik anzupassen.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie viele solcher Sonderfälle wie in Goslar hat es gegeben, seit die Wiederbesetzungssperre bzw. der Einstellungsstopp von Ihnen verordnet worden ist?
Herr Präsident! Frau Ministerin, ich frage Sie: Sind unsere Informationen aus der Schule richtig, dass der Ministerpräsident Sie persönlich in der Frage des Schulassistenten und der Ausnahmeregelung kontaktiert hat?
Ich frage die Landesregierung, ob sie uns zu einem unbestimmten Zeitpunkt sagen kann, welche Schäden aufseiten der unterschiedlichen Ebenen, also Bund, Bahn, Staat und unter Umständen Privatleute, eingetreten sind.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie hoch ist die jetzige Auslastung gegenüber der geplanten Auslastung, aufgeteilt nach Schönheitschirurgie, Neurochirurgie und sonstigen Operationen?
Die zweite Frage bezieht sich darauf, dass Sie von acht Vereinbarungen mit Wissenschaftlern gesprochen haben und dabei von mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen gesprochen haben. Wie viele von diesen acht sind mündlich und wie viele schriftlich getroffen worden?
Herr Minister, Sie haben am Beginn der Beantwortung der Dringlichen Anfrage erklärt, dass Sie hinsichtlich der Kostenbeteiligung der Länder insbesondere bei den südlich der Mainlinie gelegenen Bundesländern große Probleme hätten. Bei der Beantwortung der Frage von Herr Wulff haben Sie erklärt, unabhängig vom Parteibuch hätten Sie bei allen Innenministern diese Probleme.
Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einem Pressebericht des „Göttinger Tageblattes“ vom 29. Januar 2001 sollen die beiden Wissenschaftler Klaus-Steffen Saternus und Helge Böhnel herausgefunden haben,
dass ein Zusammenhang zwischen dem so genannten plötzlichen Kindstod und Botulismus besteht. Bei mehr als 82 untersuchten toten Babys hätten die Wissenschaftler in mehr als 20 Fällen Botulinum als Gift oder als Erreger gefunden. Aufgrund seiner Forschungen kommt Böhnel zum Ergebnis, dass Erreger für Botulismus im Biomüll der Grünen Tonnen nachweisbar seien. Es drängt sich somit der Verdacht auf, dass Kompost den gefährlichen Erreger überträgt. Auch bei Kühen und Reitpferden soll immer häufiger Botulismus als Ursache für tödliche Erkrankungen diagnosti
ziert worden sein. Dabei wird befürchtet, dass die Konzentration der Erreger, die im Boden mühelos 100 bis 200 Jahre überleben können, in dem Maße zunimmt, wie Biokompost in den Kreislauf der Natur gelangt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche gesicherten Erkenntnisse liegen ihr über die Gefahren von Botulismus für Menschen und Tiere vor?
2. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt sie aufgrund der Berichterstattung im „Göttinger Tageblatt“ vom 29. Januar 2001 zur Erforschung und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von Botulismus zu ergreifen?
3. Wie bewertet sie die Forderung, dass wegen des denkbaren Gefahrenpotentials mit der Ablagerung von Kompost in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten äußerst zurückhaltend und vorsichtig umgegangen werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist sie mit mir der Auffassung, dass in den Sommermonaten ein 14täglicher Leerungsrhythmus vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse zu lang bemessen ist? Die zweite Frage: Sind Sie bereit, die Ihnen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse unserer Fraktion oder dem Haus insgesamt zur Verfügung zu stellen?
Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Kritik von Kreiselternrat und Stadtelternrat Göttingen in Bezug darauf, dass an den dortigen Sonderschulen mit einem hohen Anteil an schwerbehinderten und schwermehrfachbehinderten Kindern Stellen wegfallen würden – an der Heinrich-Böll-Schule beispielsweise vier volle Erzieherinnenstellen – und dass – ich zitiere aus einem Brief – unter diesen Umständen eine kontinuierliche Förderung der schwer- und schwerstbehinderten Kinder zu einem möglichst selbstbestimmten Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht mehr gegeben ist?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Frage von Frau Schliepack, „meiner Abgeordneten“, frage ich Sie, ob Sie es für gerechtfertigt halten, dass Oppositionsabgeordnete, die eine schriftliche Anfrage an Sie stellen, die Antwort später bekommen als SPD-Abgeordnete, die diese Anfrage nicht gestellt haben, wie es z. B. beim Thema KätheKollwitz-Schule der Fall gewesen ist.
Herr Minister, vor dem Hintergrund des verschwundenen Fasses frage ich Sie, ob die Bevölkerung nicht den Eindruck haben kann, dass wahrscheinlich bei Ihnen und bei mir im Kühlschrank mehr Ordnung herrscht als im Sammellager in Geesthacht.
Herr Minister, haben Sie nach der Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage den Eindruck, dass Sie beim Parlament den Eindruck erwecken, dieses Konzept, das Sie nicht haben, müsse auch wieder auf dem PC des Ministerpräsidenten erstellt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aussagen von Herrn Plaue
empfinde ich mir gegenüber als persönliche Beleidigung.
In den 13 Jahren, in denen ich Generalsekretär bin, und in all den Jahren, in denen ich sonst in der Partei gearbeitet habe, habe ich mich grundsätzlich an das Parteienfinanzierungsgesetz gehalten.
Es hat bei mir keinen einzigen Rechenschaftsbericht gegeben, der den Bedingungen des Parteienfinanzierungsgesetzes nicht entsprochen hat.
Es hat in der Zeit, in der ich Generalsekretär bin - ich gehe davon aus, dass das auch in der Zeit davor der Fall gewesen ist, aber ich spreche jetzt jedenfalls für den Zeitraum seit 1986 -, nur ordnungsgemäße Verbuchungen für alle Einnahmen und Ausgaben gegeben.
Es hat in der gesamten Zeit, in der ich Generalsekretär bin, nicht eine Mark aus dem Ausland gegeben.
Es hat für die CDU in Niedersachsen zu keinem Zeitpunkt eine Verbuchung von irgendeinem schwarzen Konto gegeben.
Wie ich Ihnen schon einmal gesagt und begründet habe, habe ich für alle Beträge von mehr als 10.000 DM - für geringere Beträge konnte ich das
für diesen Zeitraum nicht mehr nachvollziehen eine Belegprüfung durchführen lassen.
Ich finde es unglaublich, in welcher Art und Weise Sie mit diesen pauschalen Fragestellungen und Angriffen mich persönlich zu diffamieren versuchen. Genau das können wir nicht gebrauchen. Wir klären das auf. - Ich finde das fies.