Gerd Hachen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich höre gerade, ich habe noch anderthalb Minuten Zeit. Gestatten Sie mir deshalb statt meiner Rede einige kurze Anmerkungen.
Frau Beer hat eben von einem Sammelsurium ungeordneter Praxiselemente gesprochen. Frau Beer, ich habe hier nicht die Zeit, das im Detail darzulegen. Ich gehe jedoch davon aus: Das ist Ihre persönliche Wahrnehmung. Die nehmen wir zur Kenntnis.
Wir gehen deshalb zur Tagesordnung über, weil das im Grunde in eine Strategie hineinpasst, die nicht nur Sie, sondern auch die SPD verfolgen. Es geht im Kern darum, dieses Gesetzesvorhaben zu verschleppen, zu verzögern und, wenn es geht, schließlich zu vermeiden.
Erkennbar ist im Hintergrund Ihr schmerzhaftes Problem, dass diese Reform an der Ausbildung verschiedener Lehrämter orientiert ist. Das passt natürlich jemandem, der erklärtermaßen in die Einheitsschule hineinmarschieren will, überhaupt nicht ins Konzept.
Deswegen ist das gut nachvollziehbar, auch vonseiten der SPD. Herr Trampe-Brinkmann hat es eben
noch einmal deutlich gemacht. Wir stellen uns dem gern. Ich gehe davon aus: Der Wähler wird zu entscheiden haben, welches der richtige Ansatz ist. Wir sehen dem sehr gelassen entgegen. – Vielen Dank.
Von dieser Stelle noch herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebhard, der SPDAntrag vom Oktober vergangenen Jahres startet schon verräterisch mit der Forderung nach Abschaffung der Studienbeiträge.
Dies ist erkennbar der eigentliche Grund für diesen Antrag. Die Praxisphasen sind willkommener Anlass für eine Neuauflage Ihres Kreuzzuges gegen die Studienbeiträge. Das verwischt auch die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema nicht, die Sie eben geboten haben.
Nehmen Sie deshalb noch einmal zur Kenntnis: Studienbeiträge verbessern die Rahmenbedingungen für die Lehre an unseren Hochschulen und tragen so zu den verbesserten Lebensperspektiven der Studierenden bei.
Sie sind mittlerweile weitgehend akzeptiert und
in Nordrhein-Westfalen so sozial wie in keinem anderen Bundesland ausgestaltet.
Deshalb sind sie nicht nur vertretbar, sondern vor allem für die Betroffenen sinnvoll.
Sie beklagen in Ihrem Antrag die mangelnde Vereinbarkeit mit Praxisphasen und erwecken den Eindruck, als müssten die Studierenden neben dem dichter werdenden Studium auch noch das Geld für die Studienbeiträge zusätzlich erarbeiten, obwohl sie dafür eigentlich während der Praxisphasen eher Geld bekommen sollten.
Darauf aufbauend bezeichnen Sie die momentanen Verhältnisse als unhaltbar.
Was fordern Sie aber konkret und was leiten Sie daraus ab? Damit müssen wir uns auseinandersetzen. – Sie fordern eine Gesetzesnovelle, die eine generelle Studienbeitragsermäßigung für Praktika unterhalb der Länge eines Semesters bis ins Detail regelt. Ich sage Ihnen deshalb für meine Fraktion: Es bedarf einer solchen Regelung nicht.
Erstens kann jede Hochschule die Höhe der Studienbeiträge selbst festlegen. Das ist mittlerweile eine Binsenweisheit, die wir alle kennen.
Zweitens werden in vielen Fällen natürlich universitäre Dienstleistungen und Einrichtungen von Studierenden auch im Verlauf von Praxisphasen in Anspruch genommen. Eine Detailregelung, die nur auf das Kriterium der Länge der Praxisphase im Verhältnis zum gesamten Semester abstellt, wie Sie sie fordern, greift eindeutig zu kurz und verbietet sich deshalb von selbst.
Drittens. § 8 des Studienbeitragsgesetzes regelt nur, was zentral geregelt werden muss. Zusätzlicher Aufwand an den einzelnen Hochschulen, der den Verbesserungsumfang für die Lehre wieder beschneiden würde, wird bewusst und aus gutem Grund vermieden.
Viertens. Wir glauben, dass die Entscheidungen über die Beitragsbefreiungen sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand nur vor Ort getroffen werden können. Ihren erneuten zentralistisch ausgerichteten, zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten produzierenden Antrag lehnen wir deshalb nach wie vor ab. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem zweiten Schulrechtsänderungsgesetz und dem Hochschulfreiheitsgesetz führen wir mit der heutigen Einbringung des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung unseren eingeschlagenen Weg zur Qualitätsverbesserung von Erziehung, Unterricht, Lehre und Forschung konsequent fort.
Es ging uns von Beginn an darum, Erziehung, Bildung und Lehre wieder zukunftsfähig zu machen und jungen Menschen in unserem Lande wieder eine Chance zu geben. Wer Zukunftschancen für den Einzelnen und für unser Land als Ganzes nachhaltig verbessern will, darf die Überlegungen dazu nicht immer wieder rückwärts gewandt und einfallslos nur auf die Frage unseres Bildungssystems beschränken. Bei Herrn Bovermann klang das eben wieder ein wenig an. Deswegen, denke ich, ist der Hinweis hier ganz wichtig.
Er muss stattdessen den Blick lenken auf das, was in den Kindertagesstätten, in den Schulen und in den Hochschulen passiert.
Er muss die Menschen, die hier tätig sind, mitnehmen. Er muss ihnen gute Rahmenbedingungen bieten. Er muss ihnen den Rücken stärken, ihnen etwas zutrauen und ihnen vor allen Dingen Gestaltungsspielräume bieten. Der ständige Ruf der Opposition nach Detailsteuerung hilft nicht weiter und ist kontraproduktiv für die Motivation derer, die unsere Beschlüsse vor Ort umsetzen sollen und auf deren Hilfe wir zwingend angewiesen sind.
Wir haben den Hochschulen deshalb mehr Freiheit und Gestaltungsspielräume gegeben.
Wir haben das Projekt „Selbstständige Schule“ von einigen wenigen auf alle Schulen im Land ausgeweitet, um den Gestaltungskräften im System den notwendigen Freiraum zu geben. Individuelle Förderung, Maßnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit und konsequente Verbesserung der Unterrichtsversorgung sind Maßnahmen, die konkret den Schülerinnen und Schülern zugute kommen. – Frau Schäfer, ich komme noch zum Thema, nämlich jetzt sofort.
Was jetzt noch zu tun bleibt und was ebenso dringend erforderlich ist wie alle anderen von mir eben aufgezeigten Maßnahmen, ist die Reform der Lehrerausbildung. Denn letztendlich garantiert das guten Unterricht.
Meine Damen und Herren, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist kein Schnellschuss, sondern Ergebnis eines langen Diskussions- und Abwägungsprozesses, in den nicht nur die beiden Häuser involviert waren, sondern alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen. Er ist nicht isoliert zu sehen, sondern Bestandteil eines ganzen Maßnahmenbündels dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, was ich gerade angedeutet habe.
Deshalb kann man heute schon sagen, dass es in diesem Gesetzentwurf gelungen ist, die notwendige Strukturreform der Ausbildung in der ersten Phase mit einer mindestens ebenso notwendigen inhaltlichen Reform zu verbinden.
Im Vordergrund steht dabei erkennbar das Ziel, die Qualität der Lehrerausbildung nachhaltig zu verbessern und die Fähigkeiten und Kompetenzen zukünftiger Lehrer an die stark veränderten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. Dabei findet der Gesetzentwurf eine sehr ausgewogene Balance
zwischen den verschiedenen berechtigten und teilweise auch gegenläufigen Ansprüchen wie zum Beispiel der Sicherstellung einer guten fachlichen Ausbildung auf der einen Seite, in der Balance mit einer deutlichen Profilierung der pädagogischen und fachdidaktischen Anteilen auf der anderen Seite oder einer verstärkten Berufsfeld- und Praxisorientierung, also der Professionalisierung auf das gewünschte Berufsfeld hin, auf der einen Seite wieder mit dem sehr schwierig damit zu vereinbarenden Ziel einer Polyvalenz andererseits, die der Hochschulraum fordert und die dieser Entwurf ebenfalls im realistischen Rahmen ermöglicht.
Die ausgewogene Balance zeigt sich auch in der Profilierung der Lehrämter, um dem Ziel der individuellen Förderung von Schülern in verschiedenen Schulformen differenzierter nachkommen zu können – dies in Verbindung mit einer betonten Gleichwertigkeit der verschiedenen Lehrämter, die sich in gleich langer Ausbildungsdauer und gleicher Wertschätzung äußert.
Ganz besonders bemerkenswert ist auch die gelungene Balance zwischen den Ansprüchen, die die Hochschulen im Zuge ihres Reformprozesses und im Rahmen der sinnvollen Hochschulfreiheit zu Recht stellen, und dem Anspruch auf garantierte Mindeststandards für die Ausbildung und der Orientierung am Bedarf, die das Schulministerium sicherzustellen hat. Die Vorgaben für die Akkreditierung, die Festlegung der Zugangsbedingungen für den Vorbereitungsdienst in Verbindung mit zwischen den Häusern abgestimmten Zielvereinbarungen stellen hier einen guten Weg dar, der eben nicht Detailsteuerung ist, sondern Gestaltungsspielräume lässt.
Natürlich werden wir im weiteren Verfahren und insbesondere bei der Anhörung noch über Details reden müssen. Grundsätzlich aber liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der zukunftsweisend ist, weil er sich am Ziel einer inhaltlichen Verbesserung mit großer Praxisnähe von Anfang an orientiert,
weil er die Lehrerausbildung als wesentlichen Teil der Lehre an Hochschulen in den Bologna-Prozess integriert und damit nicht nur den Hochschulen generell eine Brücke baut, sondern insbesondere auch Unterrichtsforschung in unserem Land ermöglicht und den Rahmen für eine zunehmende Verzahnung von Schulen, Seminaren und Hochschulen bietet, eine Verzahnung, die die Beteiligten dann mit Leben füllen müssen und – davon bin ich überzeugt – auch mit Leben füllen werden.
Deshalb möchte ich mich heute für meine Fraktion bei allen bedanken, die sich in diesen Prozess engagiert eingebracht haben. Ich denke hier nicht nur an die beiden Minister, Frau Ministerin Sommer und Herrn Minister Pinkwart, sondern besonders auch
an die Mitarbeiter in den beiden Häusern, die ein bemerkenswertes Ausmaß an Sachkenntnis,
an konstruktivem Willen zum Kompromiss und viel Durchhaltevermögen bewiesen haben.
Meine Damen und Herren! Der Rahmen steht. Lassen Sie uns ihn mit Leben füllen zum Wohl derer, die ein Lehramt studieren wollen, zum Wohl der zukünftigen Lehrer und damit auch der Schüler in unserem Land. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie so oft wissen die Kolleginnen und Kollegen der SPD auch im vorliegenden Antrag wieder sehr genau, was in Zukunft passiert.
Liest man die Überschrift Ihres Antrages „Abiturjahrgang 2013 braucht eine klare Perspektive“, dann sagt man ja noch: Jawohl, da sind wir gleicher Meinung, daran arbeiten wir alle. – Aber im Untertitel „Zweiter Hochschulpakt darf kein zweiter Reinfall für NRW werden“ unterstellen Sie mir Ihren hellse
herischen Fähigkeiten wieder einmal, dass der Hochschulpakt I selbstverständlich ein Reinfall wird.
Die gleichen Unkenrufe kennen wir zum Beispiel von der Debatte um die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke,
wo nach Ihren Aussagen das Land im Chaos versinken sollte. Jetzt sind sie weg, und keiner hat es bemerkt, weil es eben doch geht.
Es ist interessant, dass Sie sich jetzt melden. – Ihre Kassandrarufe zum KiBiz – um nur ein weiteres Beispiel zu nennen – haben wir ebenfalls noch gut im Gedächtnis.
Der Mechanismus, nach dem das abläuft, ist immer der gleiche: Sie sehen zukünftige dramatische Entwicklungen,
die natürlich jeweils nur durch die Regierungskoalition verursacht sind, beklagen diese lautstark, bevor sich erweisen kann, wie falsch Sie liegen, und bieten obendrein zur Lösung des selbst erkannten Problems die eigenen alten Mechanismen an, die schon zu Ihrer Zeit nicht funktionierten.
Damit komme ich konkret zu den Forderungen, die in Ihrem Antrag gestellt werden.
Erstens fordern Sie, dass die Mittel für den Hochschulpakt gezielt zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze eingesetzt werden sollen. – Das ist natürlich längst geübte Praxis. Dieser Aufforderung bedarf es nun wirklich nicht.
Zweitens. Ihr Vorschlag, Geld aus dem Hochschulpakt in zusätzliche Plätze für Studenten aus Nordrhein-Westfalen in belgische oder niederländische Hochschulen zu investieren, geht von der Konstruktion des Hochschulpaktes her nicht – was Sie sicherlich wissen, wenn nicht, dann sehen Sie dort doch bitte einmal nach. Aber natürlich werden unabhängig davon längst Gespräche geführt, um zu sehen, in welchem Rahmen auch dort ein Beitrag zur Lösung des Problems gefunden werden kann.
Drittens. Damit bleibt als einzige Forderung von Substanz die nach einem Masterplan 2013 übrig. Diese Forderung ist allerdings alles andere als neu, wird von Ihnen in vielen Anträgen seit 2006 ständig wiederholt.
Im Übrigen ist sie auch zentraler Gegenstand des Entschließungsantrages der Grünen. In ihm kommen wieder die Mechanismen und Denkweisen zum Ausdruck, die uns fundamental von Ihnen unterscheiden. Ihre Vorgehensweise, alles bis ins Detail vorgeben und steuern zu wollen, hat in der Vergangenheit zu den Problemen und Zuständen auch an den Hochschulen geführt, die wir heute beklagen.
Unser Weg, in einem klar definierten Rahmen ausdrücklich Freiräume und eigene Gestaltungsmöglichkeiten zuzulassen, ist zugegebenermaßen kein einfacher. Er ist auch offensichtlich schwer zu verstehen. Aber wir sind sicher, so eine andere Motivation vor Ort und damit ein positives Umfeld für die notwendigen Veränderungen hinzubekommen.
Dieser Weg lässt sich im Übrigen auch nicht so einfach berechnen, wie Sie das so gerne mit all den Zahlenspielen hier tun. Man fragt sich ohnehin, wie hoch der Aussagewert all dieser Zahlenspiele ist, wenn die SPD als Ziel des Hochschulpaktes I im Jahr 2010 das Erreichen von 117.000 Studienanfängern
im Antrag nennt, was sie eben in einem Vortrag aber schon auf 107.000 korrigiert hat.
Zielgröße im Antrag der Grünen sind 88.700 Studienanfänger. Wenn wir für 2008 bereits 83.000 Anfänger erwarten dürfen, dann ist das kein Anlass zur Panik, sondern ein Ansporn, in den Bemühungen, die insbesondere Wissenschaftsminister Pinkwart für die Landesregierung bereits unternommen hat, nicht nachzulassen.
Gemeinsames Ziel ist doch – daran möchte ich hier noch einmal erinnern –, jedem Studienberechtigten, der willens und fähig ist, ein Studium aufzunehmen, auch ein solches Studienangebot zu machen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck. Ich denke, darin unterscheiden wir uns auch nicht.
Ich will es deshalb abschließend freundlich formulieren: Ihre immer wieder geäußerte Sorge ist unbegründet. Warten Sie doch zumindest einmal die Zahlen für 2008 ab, bevor Sie junge Menschen in unserem Land mit Horrorszenarien weiter verunsichern. Dieser jetzt vorliegenden Neuauflage Ihrer alten Antragsreihe mit dem Ziel, wieder dirigistisch zu verordnen, werden wir natürlich nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um mit der Überschrift Ihres Antrages zu beginnen: Nicht Gesamtschulen, Frau Beer, brauchen Perspektiven, sondern vor allem Schülerinnen und Schüler.
Deshalb sollten Sie nicht immer wieder Scheinkriegsschauplätze eröffnen und politische Spielchen treiben, um der staunenden Öffentlichkeit Probleme zu präsentieren,
die nur in Ihren Köpfen existieren und die keiner Schülerin und keinem Schüler in diesem Land wirklich helfen.
Nachdem wir uns in der Aktuellen Stunde am 25. August mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen befassen mussten, in dem Sie angebliche und nach Ihrer Meinung unqualifizierte Angriffe der Schulministerin auf die Gesamtschule beklagten, legen Sie jetzt noch einmal nach und machen damit deutlich, dass es Ihnen eben nicht um die Chancen für Kinder, sondern in erster Linie um Ihre politische Strategie in zweierlei Hinsicht geht.
Zum einen geht es Ihnen lediglich um eine persönliche Diffamierungsstrategie gegen Schulministerin Sommer, mit der Sie die Regierung treffen wollen.
Zum anderen geht es Ihnen um Ihre ständige Suche nach dem berühmten Haar in der Suppe, weil Sie es nicht ertragen können, dass jetzt eine gute Schulpolitik mit vielen unbestreitbaren Erfolgen in diesem Land betrieben wird,
die im Übrigen schon viel von Ihrem Scherbenhaufen aufgearbeitet hat. Das haben wir schon heute Morgen in der Aktuellen Stunde erleben können.
In Anbetracht der Kürze der Redezeit, die ich habe, möchte ich nur auf zwei Aspekte Ihres Antrags eingehen:
Erstens zu Ihrem Realitätsverlust und Ihren Scheinargumenten! Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf eine angeblich wissenschaftlich fundierte Umfrage der Gesamtschulverbände. Das haben Sie gerade interessanterweise schon nicht mehr getan. Das lässt vieles erkennen.
Deswegen spreche ich auch über Ihren Antrag, Frau Beer. Darin berufen Sie sich auf diese Umfrage der Gesamtschulverbände und leiten daraus eine Fülle von Behauptungen ab, die Sie als Fakten vorstellen und die belegen sollen, dass es an Gesamtschulen keine Probleme gibt.
Herr Kollege Recker hat eben schon darauf hingewiesen, dass diese Umfrage auf Daten von gerade einmal 29 Schulen bei insgesamt 827 Gymnasien und Gesamtschulen in unserem Land zurückgreift.
Selbst Frau Prof. Bellenberg, auf die Sie sich auch berufen, hat eingeräumt, dass das nicht repräsentativ ist.
In der Aktuellen Stunde heute Morgen haben wir erleben können, dass Herr Große Brömer und Frau Schäfer die offizielle Unterrichtsstatistik der Landesregierung infrage stellen und ihr nicht glauben, die aber auf 300 Schulen basiert.
Insofern kann man wirklich nur feststellen: Sie konstruieren sich Ihre Welt, wie Sie sie gerne hätten, und berufen sich darauf. Was Ihren Vorstellungen nicht entspricht, wird einfach nicht wahrgenommen.
Gerne.
Frau Löhrmann, vielleicht können das andere. Im Grunde braucht man dafür nicht studiert zu haben: Wenn Sie sich auf eine Umfrage berufen, die 29 ausgesuchte Schulen als Grundlage hat, aber andere Umfragen infrage stellen, die auf 300 Schulen basieren, leuchtet das eigentlich jedem ein. Insofern kann man darüber wirklich zur Tagesordnung übergehen.
Mein zweiter Aspekt, mit dem ich mich beschäftigen möchte: Sie fordern in Ihrem Antrag eine Perspektive und ein Bekenntnis zur gymnasialen Oberstufe an Gesamtschulen. Damit setzen Sie sich als Retter für etwas öffentlich in Szene, das objektiv überhaupt nicht gefährdet ist.
Nur ein Blick ins gemeinsam von der Koalition verabschiedete Schulgesetz macht das klar. § 17 Abs. 2 sagt eindeutig:
Die Gesamtschule umfasst die Klassen 5 bis 10 … und die gymnasiale Oberstufe …
Das ist Fakt und wird so bleiben. Wir als Koalition haben ein Schulgesetz verabschiedet, zu dem wir stehen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Ziel des Bildungsgangs an der gymnasialen Oberstufe – egal in welcher Schulform, ob Gymnasium oder Gesamtschule – ist die allgemeine Hochschulreife. Diese allgemeine Hochschulreife sollten nicht nur möglichst viele Schüler erreichen, wie es unser gemeinsames Ziel ist, sondern das auch mit möglichst klar definierten Leistungsstandards, die tatsächlich Lebensperspektiven eröffnen können, um die es in Wirklichkeit geht. Das ist doch das eigentliche Ziel, das wir erreichen müssen.
Deshalb ist die Sorge nach der Qualität der Abschlüsse gleichberechtigt mit der Sorge um die Anzahl der Abschlüsse.
Wenn die Ministerin auf diesen Zusammenhang hinweist und nach Auswertung der statistisch vorliegenden Fakten feststellen muss, dass schwerpunktmäßig besonders an Gesamtschulen noch Defizite festzustellen sind, ist das nur eine sachliche und korrekte Beschreibung der vorliegenden Fakten.
Sie nehmen wie üblich diese Fakten aber nicht zur Kenntnis, obwohl interessanterweise niemand von Ihnen die Evaluation selbst infrage stellt. Stattdessen behaupten Sie eine Diffamierungskampagne der Ministerin gegen Gesamtschulen generell und empören sich natürlich gegen das, was Sie selber behaupten.
Mit dem, was Sie gerade gesagt haben, Frau Beer, haben Sie es noch einmal bestätigt: Gleichzeitig verharmlosen Sie die geringe Abweichung von nur 0,28 Punkten als kaum der Rede wert und begründen dieses Zurückbleiben ausschließlich mit dem Hinweis auf die hohen Anteile aus bildungsfernen Schichten und mit dem Migrationshintergrund an Gesamtschulen.
Frau Schäfer fordert deswegen in der Aktuellen Stunde, die wir erlebt haben, konsequenterweise die Relativierung der Abiturstandards.
Das ist der Reflex, der von Ihrer Seite sofort kommt: Relativierung der Abiturstandards durch Berücksichtigung des Standorttyps und des Sozialraums der jeweiligen Schule.
Sie wissen ganz genau, dass es eine Fülle potenzieller Ursachen – um es vorsichtig auszudrücken, um nicht wieder in Details zu verfallen – für das Zurückbleiben an Gesamtschulen gibt. Sie fordern aber sofort die Relativierung der Standards.
Ich denke, das braucht man nicht zu kommentieren. Es ist gut, dass die Frau Ministerin, anders als Sie, auf die Notwendigkeit des Erhalts gleicher Qualitätsstandard hinweist – übrigens egal an welcher Schule das Abitur erworben wurde.
Daran sollten wir eigentlich ein gemeinsames Interesse haben, denn nur so können die Lebenschancen junger Menschen tatsächlich nachhaltig gesichert werden.
Weggucken und Schönreden helfen niemandem. Wenn die Quote derer, die an den Gesamtschulen im Abitur scheitern, dreimal so hoch ist wie im Schnitt an den Gymnasien und dieser Trend im Übrigen auch schon zu Ihrer Zeit zu erkennen war und damit eigentlich nichts Neues darstellt, hilft hier kein Totschweigen, sondern nur eine konkrete Hilfe für die betroffenen Schulen. Das müssen nicht nur Gesamtschulen, das können auch Gymnasien sein.
Halten wir also abschließend fest:
Erstens. Anders als Sie stellen wir das Schulsystem mit seinen Schulformen nicht in Frage, sondern wir bekennen uns dazu. Ihr Krieg um Schulformen ist nicht der unsere. Uns geht es um Kinder und nicht um Strukturen.
Zweitens. Natürlich stehen wir zum Schulgesetz und damit auch zur Gesamtschule und ihrer Oberstufe. Für diese gelten im Übrigen natürlich die gleichen Rahmenbedingungen des Schulgesetzes wie für Gymnasien.
Drittens. Da es keine Diffamierungskampagne gegeben hat, können wir nicht, wie von Ihnen gewünscht, darauf verzichten – so, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern.
Mit dem letzten Hinweis möchte ich Sie an die Einschätzung von Gabriele Behler erinnern, die 2005 den Schwenk der Grünen zur konsequenten Reideologisierung
und die Tatsache beklagte, dass Sie die Schulstrukturfrage zum Dreh- und Angelpunkt aller künftigen Bildungsreformen machen.
An die SPD gerichtet sagte sie im Übrigen, dass die offensichtlichen Probleme der Gesamtschulen, die trotz guter Bedingungen unbefriedigende Ergebnisse sowohl bei der Leistungshöhe als auch bei der
Chancengerechtigkeit haben, von ihr, also der SPD, immer wieder geleugnet werden. Das ist offensichtlich auch heute noch der Fall. – Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der bisherigen – wie ich denke – detailliert geführten Debatte und angesichts des bevorstehenden Großereignisses von nationaler Bedeutung möchte ich mich, anders als meine Vorredner – ausgenommen Frau Schäfer –, kurz fassen. Dabei möchte ich auch nicht auf die letzten Bemerkungen von Frau Schäfer zum Staatssekretär eingehen. Ich denke, dazu sollte sich jeder seine Gedanken machen.
Ich möchte nur allgemein einige Worte zur Opposition sagen. – Herr Link, Sie haben uns in der ersten Lesung unterstellt, wir wollten eigentlich
keine selbstständigen Schulen und kein Mehr an pädagogischen Freiheiten.
Frau Löhrmann, die gerade wieder dazwischenruft, hat sogar von einer „drittklassigen Beerdigung eines guten Modellvorhabens“ gesprochen. Der vorliegende Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen argumentiert in dieselbe Richtung.
All das lässt die natürlich auf dem Verordnungsweg zu regulierenden Inhalte konsequent und interessengeleitet außer Acht. Herr Link hat eben einige Bemerkungen dazu gemacht. Das nehme ich ausdrücklich aus.
Mit dem von Frau Sommer vorgestellten Runderlass haben jetzt alle Schulen unbürokratisch die Möglichkeit, weitere innovative Vorhaben, auch in der Unterrichtsorganisation und in der Unterrichtsgestaltung, durchzuführen, die weitgehend identisch sind mit den Möglichkeiten der bisherigen Modellschulen.
Ausgenommen sind davon lediglich die von der alten Landesregierung eingeräumten Möglichkeiten, auch von den Regelungen zur Leistungsbewertung und zur Ausgestaltung von Abgangs- und Abschlusszeugnissen abzuweichen. Diese Möglichkeiten lehnen wir ab, weil im Interesse der betroffenen Schüler an den Qualitätsstandards nicht gerüttelt werden darf. Über die Lebenschancen von Schülern entscheidet letztendlich die von ihnen erworbene Qualifikation und nicht eine irgendwie angepasste Note.
Übrigens ist Frau Ministerin Sommer bei dem Aufregerthema Zentralabitur den richtigen Weg gegangen, indem sie nicht die von Frau Schäfer vorgeschlagene Möglichkeit gewählt hat, die Abiturnoten anzupassen und anzuheben. Der Weg einer fairen zweiten Chance ohne Abrücken von den Qualitätsstandards stellt sicher, dass zwar kein Schüler benachteiligt wird, aber die Qualität und die gesellschaftliche Anerkennung des Abiturs erhalten bleiben.
Frau Sommer hat eben schon erwähnt, dass das Institut der Deutschen Wirtschaft der Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen überdurchschnittliche Innovationsfähigkeit und Innovationstätigkeit bescheinigt hat. Der gestalterische Wille, den Sie uns in Ihrem Entschließungsantrag absprechen, ist also bei objektiver Sicht der Dinge sehr wohl vorhanden. Mit der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen setzen wir diesen Weg konsequent fort. – Damit danke ich Ihnen für’s Zuhören und wünsche Ihnen allen ein sportverbunde
nes Vergnügen mit dem richtigen Ende für uns. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaut man sich die Fülle der Anträge der Opposition aus der letzten Zeit zum Thema Ganztag an, so fällt auf, dass Sie sich für die Öffentlichkeit von einer Maximalforderung zur anderen hangeln, ohne konkret zu sagen, was Sie genau meinen und wie Sie es umsetzen wollen.
Während die Grünen eine Bedarfsanalyse für den generellen Ganztag in der Sekundarstufe I fordern, signalisiert die SPD zunächst Unterstützung für die Absicht der Landesregierung, den Ausbau von Ganztagsschulen voranzutreiben. Sie verbindet das allerdings mit der Erwartung eines ausreichenden Angebots für alle Schulen der Sekundarstufe I. Was Sie unter einem ausreichenden Angebot meinen, lassen Sie allerdings offen.
Ihnen fällt auch heute in Ihren Entschließungsanträgen und in der Debatte nichts anderes ein, als zunächst die Behauptung aufzustellen, NRW sei bereits im Jahr 2005 beim Ganztagsangebot bundesweit führend gewesen.
Das hat Kollege Recker eben schon widerlegt; deswegen brauche ich an dieser Stelle nicht noch einmal darauf einzugehen.
Sie fahren mit dem Vorwurf fort, wir seien gegen die Offene Ganztagsschule gewesen. Das hat Herr Bovermann gesagt, und auch bei Frau Beer klang es an. Frau Beer, wir waren nicht gegen die Offene Ganztagsschule, sondern gegen eine Offene Ganztagsschule ohne Qualität.
An dieser Stelle erinnere ich daran, dass Sie gerade einmal acht Lehrerstellen für 600 Offene Ganztagsschulen im Land bereitgestellt hatten.
Frau Löhrmann, das ist heute, Gott sei Dank, anders.
Sie wiederholen im Übrigen auch den Vorwurf, wir konzentrierten uns nur auf die Hauptschulen. Das ist spätestens mit dem heute vorgelegten Konzept und der Debatte, die wir führen, widerlegt. Ihr Vorwurf, wir hätten viel Zeit verloren, fällt letztlich auf Sie selbst zurück: In Wahrheit sind Sie diejenigen, die immer viel geredet aber wenig getan haben.
Frau Hendricks, wenn Sie jetzt 50 Millionen € fordern, aber mit 175 Millionen € nicht zufrieden sind und das kritisieren, haben Sie ein Erklärungsproblem. Ich bin gespannt, wie sie es lösen.
Angesichts all dieser Widersprüche will ich bewusst nur noch einmal die wesentlichen Kernpunkte unseres Ganztagskonzepts wiederholen, damit der Blick für die beispiellose Gesamtentwicklung geschärft wird, die die Landesregierung jetzt auch beim Ganztag für mehr Qualität und mehr Chancen eingeleitet hat.
Die Zahlen zum offenen Ganztag sind vielfach schon genannt worden. Ich will nur so viel sagen: Wir haben heute im offenen Ganztag doppelt so viele Plätze wie zu Ihrer Zeit, und die Zahlen steigen weiter. Das sagt alles.
Durch den Ausbau bei den Hauptschulen werden wir unsere eigenen selbst gesteckten Ziele zu mehr als 70 % übererfüllen. Auch das spricht für sich.
Dabei ist uns übrigens besonders wichtig, dass wir gerade in diesem Bereich verbesserte Perspektiven für die Jugendlichen schaffen, die Sie während Ihrer Regierungsverantwortung mit der einseitigen Berücksichtigung von Gesamtschulen
für den Ganztag einfach übersehen haben. So sorgen wir dafür, dass bei den Gymnasien und den Realschulen der Ganztagsanteil in den nächsten Jahren um das Vierfache steigt – um das Vierfache, Frau Beer.
In der Kürze der Zeit ein letzter Hinweis: Wir bedenken auch die Situation in den Halbtagsschulen der Sekundarstufe I, an denen Nachmittagsunterricht stattfindet. Das Programm „Geld oder Stelle“ ermöglicht für eine Schule mittlerer Größe eine Betreuung der einstündigen Mittagspause durch bis zu vier Lehrkräfte täglich. Dafür stellen wir 45 Millionen € mehr als im bisherigen Programm 13 Plus zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Nach der von Ihnen betriebenen Privilegierung der Gesamtschule profitieren zukünftig neben einem Drittel der Hauptschüler auch immer mehr Schüler anderer Schulformen von den pädagogischen Vorzügen des Ganztagsbetriebes. Das freut uns. Dafür sind wir angetreten. Auf diesem Weg werden wir weiterarbeiten, um die Lebenschancen und Perspektiven junger Menschen in diesem Land weiter zu verbessern.
Frau Beer, es wäre schön, wenn Sie hier nicht immer nur das Spiel „Wir waren aber zuerst da, ihr macht jetzt alles nach“ spielen würden. Erwecken Sie nicht den Eindruck, als habe man Ihnen ein Lieblingsschäufelchen weggenommen, sondern versuchen Sie sich einmal mit einzubringen und etwas für die Schüler in unserem Land beizutragen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich ange
bracht, zur Sachlichkeit zurückzukommen, auch wenn dies schwerfällt.
Eigentlich wurde in dieser Debatte, die am 21. des vorigen Monats schon einmal stattgefunden hat, bereits alles gesagt.
Ich mache deshalb nur noch einige Anmerkungen zu Ihren Anträgen, die wir hier mitbehandeln und die eine etwas andere Aussagekraft haben als das, was teilweise vorgetragen wurde.
Ich komme zunächst zu dem Antrag der Grünen. Damit muss man sich wirklich nicht lange befassen. Er ist so inhaltsleer wie irgendetwas nur sein kann.
Außer den Unterstellungen, Frau Sommer beurteile die Lage an den NRW-Gymnasien völlig falsch und NRW benötige „ein sinnvolles Modell der Schulzeitverkürzung“, enthält er nichts, gar nichts. Was Sie unter einem solchen „sinnvollen Modell“ verstehen, erfährt der geneigte Leser natürlich nicht.
Man kann über diesen Antrag von Ihnen also eigentlich nicht reden, abgesehen von der Bemerkung, dass sich diejenigen, die das Gymnasium ausmachen – nämlich Eltern, Lehrer und Schüler –, längst gemeinsam mit Frau Sommer auf den Weg gemacht haben, um die Belastungen für die Kinder so gering wie möglich zu halten. Dies geschieht durch Regelungen zur Begrenzung von Nachmittagsunterricht, zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Herr Kollege Recker hat das eben erläutert. Deswegen gehe ich nicht mehr im Detail darauf ein.
Anders als in anderen Bundesländern sind in Nordrhein-Westfalen Sie diejenigen, die lamentieren. Es sind nicht diejenigen, die an den Gymnasium selbst betroffen sind.
Frau Beer, auch Ihr heutiger Redebeitrag hat im Grunde genommen gezeigt, dass Ihnen zu dem Thema nicht mehr viel Neues einfällt. Sie kommen nur noch mit Hinweisen auf den Fachlehrermangel – der natürlich ein Problem ist, aber nicht direkt mit dieser Thematik zu tun hat – und auf die aus Ihrer Sicht angeblich gescheiterte individuelle Förderung.
Das zeigt, zum Thema selbst haben Sie eigentlich wenig beizutragen.
Die Landesregierung erarbeitet zurzeit Muster- und Beispiellehrpläne, die die unverzichtbaren Erfordernisse der Kernlehrpläne abdecken und die Arbeit der Schüler und Lehrer auf das Wesentliche fokussiert. Auch das ist heute schon vielfach vorgetragen worden.
Herr Große Brömer, dazu möchte ich nur noch einmal sagen: Selbstverständlich orientiert sich alles, was in diesem Zusammenhang unternommen wird, an den Vorgaben der KMK. Insofern kann man nicht davon reden, dass die Qualität zurückgefahren wird.
Frau Beer, wenn Sie auf der einen Seite über die dramatischen Belastungen der Kinder wehklagen, sich auf der anderen Seite aber nicht über Verschlankung, sondern über neue zusätzliche Inhalte in den Richtlinien unterhalten wollen, machen Sie sich an dieser Stelle völlig unglaubwürdig.
Wie Sie das erklären wollen, müssen Sie bei Gelegenheit einmal sagen.
Meine Redezeit ist begrenzt. Deswegen gehe nur noch kurz auf das ein, was die SPD- Fraktion in Ihrem Antrag sagt. Sie beziehen sich zunächst einmal auf einen KMK-Beschluss vom 6. März. Ich zitiere:
„Eine Reduktion der Debatte auf formale Stundenumfänge löst nicht die Probleme von G 8.“
Dieses Zitat beschreibt die Situation in anderen Bundesländern, geht aber an der Realität in Nordrhein-Westfalen völlig vorbei.
Eine Über- oder Unterschreitung der zur bundesweiten Anerkennung des NRW-Abiturs vorgeschriebenen 265 Stunden stand in anderen Bundesländern zur Debatte, in Nordrhein-Westfalen nie.
Hören Sie zu! –
Wenn Sie den KMK-Beschluss weiter zitiert hätten – Sie haben ja nur einen Satz herausgegrif
fen –, dann wäre aufgefallen, dass sich die KMK mit ihren Vorschlägen zur Flexibilisierung genau die Maßnahmen zu eigen macht, die NRW schon konkret auf den Weg gebracht hat.
Ich nenne die Anpassung der geforderten Inhalte der Lehrpläne – darüber haben wir gerade gesprochen –, die Umsetzungshilfen für die Schulen bei Hausaufgaben, bei Klassenarbeiten, bei der Verteilung der Stunden über die Jahrgänge, die Sie uns vorwerfen, was angeblich problematisch sei, und die Beschränkung auf 260 fachlich zugeordnete Stunden mit fünf Stunden flexiblem Wahlunterricht. Alles das ist das Modell NordrheinWestfalen. Insofern darf ich Ihnen für das Zitat aus dem KMK-Beschluss herzlich danken. Das belegt die ausgesprochen vorausschauende und gute Arbeit der Landesregierung. Die KMK schließt sich dem an.
Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende.
Alle anderen in diesem Antrag der SPD zu findenden Beiträge sind eigentlich nicht neu. Insofern kann man darüber hinweggehen.
Mir ist noch ein Satz wichtig, den ich noch sagen möchte. Wenn es tatsächlich diesen Konsens zum „G8“ gibt, was ja aus der Debatte nicht immer klar erkennbar ist,
dann stehen Sie auch dazu und beteiligen Sie sich konstruktiv an der Debatte über eine sinnvolle Umsetzung. Wenn Sie das jetzt nicht mehr wollen, dann sagen Sie das bitte deutlich in der Öffentlichkeit. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da haben wir sie also wieder, die für die Opposition so übliche Praxis: Man schnappt eine aktuelle Tendenz, ein Problem, auf, man verstärkt es, man beklagt es,
man vergießt – wie gerade von Frau Löhrmann wieder gehört – einige Kullertränchen, man blendet dabei selbstverständlich die eigene Verhaltensweise in der Vergangenheit aus
und prangert die angebliche Regierungsstümperei – ich glaube, so haben Sie es eben genannt –
hier öffentlich an.
Ich sage es mal so, Frau Löhrmann: Dieses Vorgehen ist natürlich nicht verboten. Aber es nutzt sich ein bisschen ab, wenn die eigenen konkreten Gegenvorschläge fehlen. Das müssen Sie sich dann schon sagen lassen.
Sie beklagen die unglaublich hohe Stundenbelastung gerade auch für die jüngeren Schüler, die mit der Entscheidung für das Abitur nach acht Jahren verbunden ist. Da Ihnen natürlich klar ist, dass auch Sie dieses Ziel immer propagiert haben, erwecken Sie in Ihrem vorliegenden Antrag vorbeugend den Eindruck, dass das Problem für die Kinder ausschließlich in unserem gewählten Modell „9 + 3“ liege. Sie behaupten darüber hinaus, dass es eine vermehrte Anmeldungswelle an den Gesamtschulen gebe und dies ursächlich nur mit dem Druck an den Gymnasien zusammenhänge.
Zum einen sei Ihnen gesagt: Die Anmeldezahlen steigen auch an den Gymnasien. Von einer gegenüber Ihrer Zeit exorbitant erhöhten Anmeldetendenz an Gesamtschulen kann überhaupt nicht die Rede sein.
Es gibt diese Tendenz zu erhöhten Anmeldezahlen sehr wohl – aber an den Hauptschulen, und zwar da, wo wir sie als Ganztag angeboten haben. Darüber freuen wir uns sehr.
Die SPD fordert den Ganztag für Gymnasien jetzt und sofort. Für die Grünen führt die fahrlässige und natürlich völlig unvorbereitete – Frau Löhrmann, wir unterhalten uns ja erst seit gestern über dieses Problem –Handlungsweise der Landesregierung zu Schulangst und sogar zu kranken Kindern, die wir mit unserer Politik angeblich um ihre Kindheit bringen.
Ich würde vorschlagen, Sie halten mal kurz die Luft an, und wir halten einige Aspekte dazu fest.
Erstens. Alle hier vertretenen Parteien wollen das Abitur nach acht Jahren ermöglichen. Darüber gibt es überhaupt keinen Streit.
Auch die Antragsteller haben das Vorhaben zu ihrer Zeit propagiert – wir haben es ja eben auch gehört – und auf den Weg gebracht. Die auch von Ihnen eingeplante Ausweitung des Unterrichtsvolumens wurde durch Ihren damaligen Vorschlag der zweijährigen Oberstufe überhaupt nicht reduziert. Sie haben die von Ihnen heute so heftig kritisierte Ausweitung damals als einen Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit gepriesen. – Sehen Sie, Frau Beer: So ändern sich die Zeiten.
Sie sind ja gleich dran. Hören Sie noch mal zu.
Zweitens. Während Ihre Kritik also erkennbar vom politischen Interesse dominiert ist, ist ein großer Teil der öffentlichen Debatte in mangelnder Detailkenntnis begründet; auch das wurde eben noch einmal sehr deutlich. Die in Ländern wie Hessen oder Bayern gewählten Rahmenbedingungen für das Abitur nach acht Jahren unterscheiden sich doch erheblich von denen hier in Nordrhein-Westfalen. Das wird in der Debatte leider nicht ausreichend wahrgenommen.
Gerne am Ende, wenn man dann noch möchte. Ich würde jetzt gerne hier im Zusammenhang vortragen.
Das wird in der Debatte also leider nicht wahrgenommen.
Bayern – das möchte ich hier auch mal erläutern – gab sich als PISA-Musterland nicht mit 265 Stunden zufrieden, sondern legte 272 Stunden bis zum Abitur als Minimum fest. Zusätzlich hat man dort mit jeweils 30 Wochenstunden eine relativ geringe Unterrichtsbelastung in der Oberstufe festgelegt – was im Umkehrschluss natürlich bedeutet, dass die Belastung in der Sekundarstufe I für die jüngeren Schüler entsprechend steigt. Deshalb wird in Bayern zu Recht eine solche Belastungsdiskussion geführt. Man steuert dort auch schon zurück.
Die Vorgehensweise hier in Nordrhein-Westfalen ist eine ganz andere. Sie ist behutsam und sachgerecht. Von Anfang an wird hier keine Stunde mehr verlangt, als die Mindestanforderungen der KMK vorsehen. Diese enthalten in NordrheinWestfalen zudem fünf optionale Förderstunden. Deshalb bleiben lediglich 260 Pflichtstunden übrig. Da in der bei uns weiterhin dreijährigen Oberstufe 34 Stunden pro Jahrgang unterrichtet werden, verbleiben in Nordrhein-Westfalen 158 Stunden für die Sekundarstufe I – das sind im Schnitt 31,6 Stunden, die altersgerecht verteilt werden können. In Bayern waren es 175 Stunden. Das ist nicht miteinander vergleichbar. Wir belasten mehr die Oberstufe. Nachmittagsunterricht in der Oberstufe ist bereits seit vielen Jahren gängige Praxis. Das ist überhaupt nicht neu und keine zusätzliche Belastung.
In der Sekundarstufe I wird das Volumen dagegen begrenzt und altersgemäß verteilt. Das zeigt: Die Situation ist eben nicht, wie Sie es darstellen wollen, mit der anderer Bundesländer vergleichbar, und Sie haben keineswegs das bessere Konzept in der Sache.
Ein letzter Aspekt noch zu den Ergänzungsstunden: Sie bieten zusammen mit optionalen Förder
stunden eine flexible und stark verbesserte Möglichkeit, Kinder individuell zu fördern. Damit tragen sie auch zur Reduktion des Erfordernisses von Nachhilfeunterricht bei – Nachhilfeunterricht, der Eltern finanziell belastet und Kinder zusätzlich beansprucht.
Zu den sehr klugen und vernünftigen Übereinkünften, die die Ministerin jetzt zusammen mit Eltern und Lehrern getroffen hat, werden wir im weiteren Verlauf sicherlich noch kommen. Ich will meine Redezeit hier auch nicht überstrapazieren. Da wir eine solche Vereinbarung erzielen konnten, war unser Vorgehen offensichtlich doch nicht ganz so arrogant, wie Sie es eben darzustellen versucht haben, Frau Schäfer.
Als Fazit möchte ich festhalten: Von Ihren Vorwürfen bleibt bei genauer Betrachtung relativ wenig übrig. Sie sollten einmal einhalten in Ihrer TurboAktionismus-Strategie, die Sie hier fahren! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Nordrhein-Westfalen, anders als andere Bundesländer, einen Weg des Augenmaßes in Sachen Schulzeitverkürzung geht, der die Belastungen von Kindern und Jugendlichen bedenkt und auch die notwendige Weiterentwicklung des Ganztags an anderen Schulformen als Gesamt- und Hauptschulen mit großem Ehrgeiz betreiben wird. Sie sind herzlich eingeladen, sich daran, zur Abwechslung mal konstruktiv zu beteiligen. – Herzlichen Dank.
Ich will das gerne versuchen zu beantworten. Eigentlich habe ich das mit dem, was ich eben gesagt habe, schon erklärt. Sie tragen ja auch nicht unbedingt dazu bei, dass die Debatte differenziert wahrgenommen wird.
Aus gut verstandenem Interesse! Das werfe ich Ihnen auch gar nicht vor. Nur, noch mal: Die Diskussion wird nicht detailliert wahrgenommen, ebenso wenig die Unterschiede, die in der Sache bestehen, die in Nordrhein-Westfalen zu dieser Problematik führen. Natürlich ist es eine Problematik; wir sehen sie und nehmen sie auch ernst.
Aber sie ist eine ganz andere als die in den anderen Bundesländern. Das muss man mal sehr deutlich sagen.
Ich habe eben zur Durchlässigkeit nur insofern eine Bemerkung gemacht, als Sie damals behauptet haben, mit der Verkürzung einen Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit zu leisten. Die von Ihnen behauptete Abkoppelung des Gymnasiums erkenne ich so nicht. Darüber werden wir sicherlich auch noch an verschiedenen Stellen im Detail diskutieren. Vielleicht können Sie mir das bei Gelegenheit mal näherbringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der auch aus unserer Sicht immens wichtigen Zukunftsfrage einer Klima- und Effizienzstrategie haben wir uns im Verlauf dieses Nachmittags in diesem Haus bereits mehrfach befasst. Es ist sicherlich nicht grundsätzlich verboten, dass Sie von Bündnis 90/Die Grünen aus dieser Großen Anfrage, die Sie gestellt haben, einen Antrag machen. Ich will mich hier aber kurz fassen.
Innovationen für Klimaschutz sind im Rahmen der Architekturausbildung lediglich ein Thema unter vielen anderen, die über die Arbeitsmarktchancen junger Architekten entscheiden. Die Ausbildung muss zentral die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes als Ganzes im Blick haben, um den jährlich ca. 6.000 Absolventen bessere Berufsperspektiven zu geben, als sie sie zurzeit haben.
Längst suchen die Architektenkammern in eigenen Gutachten nach neuen Aufgabenfeldern, um die Chancen für den Nachwuchs zu verbessern. Neben der Energieberatung und dem energieeffizienten Bauen, das Sie durch Ihren Antrag mittels Zielvereinbarungen verpflichtend – betone ich: verpflichtend – in die Studiengänge implementieren wollen, werden zum Beispiel auch Sachverständigentätigkeiten, Spezialisierungen auf bestimmte Felder oder die Betreuung von Gebäuden als Berufsfelder benannt, in denen Architekten zukünftig ausgebildet werden sollten.
Zwangsmaßnahmen in die eine oder andere Richtung halten wir nicht für angebracht und auch nicht für hilfreich. Bevor man Einzelaspekte als verpflichtend festschreibt, sollte man die Gesamtproblematik des Berufsfeldes, für das dann ausgebildet wird, angemessen reflektiert haben. Dies jedoch ist ureigene Aufgabe der Hochschulen selbst. Sie sollten nach unserer Auffassung die
Möglichkeit haben, auch zu im Detail unterschiedlich profilierten Studiengängen mit verschiedenen Schwerpunkten zu kommen. Im Unterschied zu Ihnen wollen wir Detailregelungen deshalb vermeiden.
Über die Möglichkeiten der Beratung oder der Unterstützung für die Gestaltung von Studiengängen sollte man aber durchaus miteinander reden. Das werden wir dann in der Beratung im Ausschuss noch ausreichend tun können. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne auf den von Herrn Bovermann zitierten Weihrauch weiter eingehen zu wollen, lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die vorliegenden Reformeckwerte mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Verbesserung der Ausbildungsqualität einen soliden und verlässlichen Rahmen für die Neuordnung der Lehrerausbildung darstellen.
Mit diesen Eckwerten beenden wir die bisher unübersichtliche Rechtslage mit dem Nebeneinander der Stufenlehrerausbildung aus dem Jahr 2000, der schulformbezogenen Ausbildung aus dem Jahr 2002 und der verwirrenden Vielfalt der Modellversuche zu Bachelor und Master. Herr Bovermann, die Reformorientierung, die Sie angesprochen haben, benötigt auch eine Richtung, und die haben wir jetzt.
Da heute Morgen im Verlaufe dieser Debatte schon vieles zu den Eckpunkten gesagt worden ist, will ich mich mit meinem Beitrag auf einige Einzelaspekte beschränken:
Zunächst ist es unser Ziel, junge Lehramtsbewerber besser und professioneller auf die Herausforderungen vorzubereiten, denen sie sich in ihrer täglichen Arbeit gegenübersehen. Es ist wohl unstrittig, dass sich das Anforderungsprofil an Lehrerinnen und Lehrer durch die gesellschaftlichen Entwicklungen stark verändert und erweitert hat. Es wird deshalb die große Herausforderung für die Hochschulen sein, den Rahmen, den diese
Reform setzt, so zu füllen, dass zukünftige Lehrer besser darauf vorbereitet sind. Für eine verbesserte Ausbildungsqualität ist neben der eigenständigen inhaltlichen Gestaltungszuständigkeit der Lehrerbildungszentren vor allem die gesicherte Finanzierungsgrundlage der Ausbildung in diesen Zentren von fundamentaler Bedeutung.
Gut, danke schön; da sind wir uns einig. Wichtige finanzielle Grundlage hierfür ist doch, Herr Schultheis, die Zusage der Landesregierung, 100 Millionen € zur Verfügung zu stellen.
Dabei, Herr Bovermann, gibt es – Frau Ministerin Sommer hat eben schon darauf hingewiesen – keine Verlierer. Vereinbart wurde – das will ich noch mal betonen – auch eine Ergänzung der Zielvereinbarungen für die lehrerausbildenden Universitäten. Es wird noch zu klären sein, ob ein weiterer Indikator zu der leistungsorientierten Mittelvergabe für diese Hochschulen hinzukommen kann oder ob dieser wesentliche Aspekt der Qualitätssicherung anders gestaltet wird.
Zu der Sicherung der Ausbildungskapazität bei gleichzeitiger Hochschulfreiheit, die Sie gerne ins Feld führen, Herr Schultheis, möchte ich noch kurz Stellung nehmen. Im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind mit den lehrerausbildenden Hochschulen verbindliche Festlegungen der Aufnahmekapazitäten für die Lehrerausbildung getroffen worden. Diese orientieren sich am landesweit prognostizierten Bedarf und gewährleisten so eine ausreichende Versorgung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern.
Darüber hinaus werden die Bestrebungen von Fachhochschulen, insbesondere in Kooperation mit Universitäten Lehrerausbildungsmodelle für das Berufskolleg zu entwickeln, von der Landesregierung unterstützt.
Wir freuen uns sehr über die positive öffentliche Resonanz, die dieser Reformentwurf erfahren hat. Ich freue mich auch sehr – das sage ich ganz offen – über die seltene Erfahrung einer, wenn auch nur marginalen Übereinstimmung in der Sache mit Ihnen, Frau Beer.
Mit Ihrem Vorwurf der Dummheit will ich mich allerdings nicht auseinandersetzen.
Aber, Frau Beer, wir stimmen mit Ihnen in der besonderen Betonung der Gleichwertigkeit verschiedener Lehrämter überein.
Die Landesregierung greift den Vorschlag der Baumert-Kommission nach einer gleich langen Ausbildungszeit für alle Lehrämter auf, weil die Baumert-Kommission uns gleichzeitig in unserer Auffassung bestärkt hat, dass das Anforderungsprofil für Lehrer je nach Schulform und Altersstufe der Kinder anders geartet ist und die Lehrerausbildung natürlich darauf reagieren muss. Deshalb verfolgen wir im Gegensatz zu Ihnen eben nicht das Ziel einer Einheitslehrerausbildung.
Zentrale Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung sind für Grundschullehrer andere als für Lehrer an Gymnasien und Berufskollegs. Daher machen wir in unserem Entwurf deutlich, dass andere Gewichtungen in den Ausbildungsgängen keine Abstufung in der Wertigkeit der Lehrämter bedeuten.
Zuletzt noch ein Wort zu der kritisierten teilweisen Verlängerung der ersten Ausbildungsphasen: Zur Sicherung der Qualität und zur besonderen Akzentuierung des so wichtigen Grundschullehramtes – dazu ist heute Morgen schon einiges gesagt worden – war dies leider unumgänglich. Der scheinbare Widerspruch zum Bologna-Ziel, der Verkürzung der Ausbildungsdauer, relativiert sich, wenn man die Ausbildungsdauer für junge Lehrerinnen und Lehrer zusammenfassend und nicht ausschließlich auf die universitäre Phase beschränkt betrachtet.
Im Übrigen muss man darauf hinweisen, dass die inhaltlichen Vorgaben wie beispielsweise die Modularisierung erwarten lassen, dass sich die tatsächliche Studiendauer dann auch reduzieren wird.